DE9200692U1 - Bodendüse für Staubsauger - Google Patents
Bodendüse für StaubsaugerInfo
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Description
DIPL-ING. PETER OTTE PATENTANWALT
Vertreter beim Europäischen Patentamt / European Patent Attorney
2510/ot/wi
16.12.1991
16.12.1991
Bodendüse für Staubsauger
Stand der Technik
Die Erfindung betrifft eine Bodendüse für Staubsauger nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine solche, den Oberbegriff erfüllende Bodendüse ist beispielsweise bekannt aus der DE-OS 36 31 878, bei
der getrennt in der Düsensohle oder Bodenplatte ein in der Verschieberichtung vorn und hinten von Fadenaufnehmern
umgebenes Saugloch und ein zu diesem getrennter Saugkanal, der wie üblich in Querrichtung verläuft,
vorgesehen sind. Dieser Saugkanal ist im Bereich der vorderen Kante der Bodendüse dem Saugloch
vorgelagert angeordnet und erweitert sich zur Unter-
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seite der Bodendüse hin trichterförmig, mit einer Saugluftverzweigung im Inneren der Bodendüse, nämlich
zu dem erwähnten Saugloch und zum Saugkanal hin, die direkt mit dem Saugstutzen der Bodendüse verbunden
ist.
Es ist ferner eine Bürstenleiste vorgesehen, die hinter Saugloch und Saugkanal angeordnet ist, gesehen
in der nach vorn verlaufenden Verschieberichtung der Bodendüse, wobei das Saugloch mit den Fadenaufnehmern
von der Bürstenseite glockenförmig umfaßt ist. Dabei dient die Bürstenleiste gleichzeitig einer Abstützung
der Bodendüse, was sich nur auf das Arbeiten mit Hartfußboden auswirken kann, da die Bürstenleiste über
einen Umsteller nur für diesen Fall ausgefahren wird. Der Umsteller wird in Form eines Kippschalters betätigt,
wobei ferner ein Sichtfenster vorgesehen ist, durch welches schematisch ein Anzeigemechanismus erkennbar
ist, der über Symbole angibt, ob sich die Bodendüse in der für die Bearbeitung von Hartfußboden
geeigneten Umschaltposition oder in einer Umschaltposition befindet, die für die Bearbeitung von einen
Flor aufweisende r Auslegeware oder Teppichboden geeignet
ist.
Bei einer weiteren bekannten Bodendüse oder Staubsaugermundstück (DE-OS 28 17 512) verlaufen zu beiden
Seiten einer zentralen Absaugöffnung in der Bodenplatte, die über einen Absaugkanal in den schwenkbar
angelegten Absaugstutzen übergeht, sich gabelartig öffnende Saugkanäle, die als Eindrückungen der Bodenplatte
ausgebildet und von allen Seiten von Flächen umgeben sind, die in der Teppichsaugposition gleichzeitig
die Auflageflächen für die Mundstückplatte bil-
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den. In der Verschieberichtung vorn und hinten verlaufen über die gesamte Breite des Staubsaugermundstücks
ausfahrbare Bürstenleisten für die Hartfußbodenbearbeitung, wobei in der nach vorne gerichteten Schiebebewegung
gesehen hinter der Absaugöffnung das übliche Fadenaufnehmerrechteck angeordnet ist, welches aus
einem teppichflorartigen Schrägborstenstoff besteht.
Bei einem weiteren Staubsaugermundstück entsprechend europäischer Patentschrift 0 151 739 ist, wie auch bei
den anderen bekannten Bodendüsen, das üblicherweise vorgesehene Räderpaar, auf welchem sich das vom Handgriff
kommende und über den Ansaugstutzen mit der Bodendüse verbundene Rohr abstützt, gleichachsig zur
Schwenkachse des an dieser Bodendüse angelenkten Saugstutzens angeordnet, wodurch erreicht werden soll,
daß die Eindringtiefe von die Saugöffnung begrenzenden Arbeitskanten den verschiedenen Bodenbelägen optimal
angepaßt werden und insbesondere nicht von der auf das Mundstück ausgeübten Kraft beeinflußt werden kann.
Eine solche Bodendüse reagiert daher nicht auf die von dem Benutzer beim Saugvorgang ausgeübte Stützkraft mit
einem weiteren Eindringen oder einem stärkeren Anpressen an den zu bearbeitenden Boden, da diese Stützkraft,
gleichgültig wie hoch sie ist, von dem Stützräderpaar vollständig aufgefangen wird. Dies kann allerdings
unter bestimmten Umständen als problematisch angesehen werden, wenn der Benutzer durch kräftiges Andrücken
ausdrücklich versucht, die Reinigungswirkung zu erhöhen.
Es ist ferner bekannt (europäische Patentschrift 0 163 772), die Höhenverstellung der vor der vorderen
Arbeitskante der Mundstücksohle angeordneten Bürsten-
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leiste dadurch zu vereinfachen, daß die Bürstenleiste
an einer im hinteren Bereich des Mundstückgehäuses schwenkbar gelagerten Schwinge angeordnet ist. Diese
Schwinge wird dann in der üblichen Weise mittels eines am Mundstückgehäuse vorgesehenen Verstellelements verschwenkbar
umpositioniert und in der jeweils erreichten Stellung arretiert. Dabei sind die verschiedenen
Stellungen von hier verstellbar ausgebildeten Bürstenleiste, Fadenheber oder Fadenaufnehmer sowie bestimmten
Auflageflächen zueinander dadurch fest vorgegeben, daß drei Steuerschieber mittels Verbindungsteilen zu
einem einzelnen Steuerteil zusammengefaßt sind, wobei durch eine Verstellung eines der Steuerteile die
einzelnen Funktionsteile des Staubsaugermundstücks jeweils in eine durch die Geometrie der einzelnen
miteinander verbundenen Steuerschieber festgelegte Stellung zueinander gebracht werden.
Im Zusammenhang mit der Anlenkung des Handhabungsstiels am Staubsaugermundstück ist es ferner bekannt (DE-PS
30 09 648), dieses so auszubilden, daß die Bodendüse, die über ein Zwischenkanalteil verschwenkbar ausgebildet
ist, vollkommen von der senkrechten Komponente der über den Handhabungsstil auf die Bodendüse ausgeübten
Kraft entkoppelt wird. Die Bodendüse stellt sich daher beim Saugen entsprechend der jeweiligen Bewegungsrichtung
leicht schräg, und zwar so, daß die im Bezug auf die Bewegungsrichtung jeweils vordere Begrenzungskante
des Saugkanals auf die zu reinigende Fläche gekippt wird. Damit dringt diese Kante beim Reinigen von Teppichen
stärker in den Teppichflor ein, was einmal zu einer Erhöhung der Schiebekraft führt und gegebenenfalls
auch infolge der Schrägstellung des Mundstücks ein sogenanntes Rattern zur Folge haben kann.
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Daher ist es, wohl zur Behebung dieses Nachteils, aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 88 09 802.8 auch bekannt,
die Schwenkachse des Anschlußstutzens an dem Zwischenkanalteil senkrecht über der Drehachse der
Tragrolle anzuordnen und die Kippachse des Mundstückteils in senkrechter Richtung derart unterhalb der
Drehachse der Tragrolle und in waagrechter Richtung derart vor den hinteren Stützauflagen zur Mitte der
vorderen und hinteren Stützauflagen hin anzuordnen, daß durch die auf den Handhabungsstiel ausgeübte Kraft
ein auf den Zwischenkanalteil wirkendes Kippmoment erzeugt wird, welches zwar eine entsprechende Andrückkraft
des Mundstückteils an die zu reinigende Fläche zur Folge hat, jedoch wirkt sich infolge der Lage der
Kippachse diese Andrückkraft im wesentlichen auf die hinteren Stützauflagen des Mundstückteils aus, so daß
einem Nach-vorne-Kippen des Mundstückteils entgegengewirkt, dieses also entlastet wird.
Die Erfindung hat sich das Ziel gesetzt, bei einer Bodendüse für Staubsauger eine wesentliche Verbesserung
der Reinigungsleistung insbesondere auf Florböden zu erreichen.
Vorteile der Erfindung
Die Erfindung erreicht dieses Ziel mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. den Merkmalen von Unteransprüchen
und hat den Vorteil, daß bei gleichbleibend geringer, jedenfalls nicht fühlbar erhöhter Schiebekraft
eine wesentlich bessere Reinigungswirkung bei Florböden, auch in stark verschmutzten Fällen möglich
ist, da durch eine mittlere Reinigungskante bei in
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diesem Fall zwei vorgesehenen Saugkanälen der Florboden sozusagen umgepflügt wird und beidseitig dieses
Mittelstegs in wirksamer Weise Luft abgesaugt wird.
Dieses Eingraben des Mittelstegs in den Flor, welches bei der nach vorn oder nach hinten gerichteten Bewegung
der Bodendüse beim Arbeiten mit dieser dazu führt, daß aufeinanderfolgend nach oben stehende Florfaden
zunächst abgebogen, d.h. sozusagen aufgeklappt werden bei ständig wirkendem beidseitigem Sauglufteinfluß,
und anschließend nach Freigabe durch den Mittelsteg wieder in ihre Normalposition zurückschnellen,
wodurch feinste Staubteilchen geradezu von den Fäden und Fasern abgeschleudert und von der über die ganze
Breite der Bodendüse wirksamen starken Unterdruckwirkung, die wie erwähnt zu beiden Seiten der mittleren
Reinigungskante vorherrscht, weggeführt werden.
Hier ergibt sich ferner der Vorteil, daß durch eine möglichst schmale Ausbildung des Mittelstegs als
zentraler Reinigungskante dessen Eingrabwirkung in den Flor noch verstärkt wird, wobei durch beidseitig, also
nach vorn und nach hinten zusätzlich zu dieser zentralen mittleren Reinigungskante, die von ihrer
Funktion her auch als Pflugleiste bezeichnet werden kann, jeweils mindestens eine weitere Reinigungskante
noch vorhanden ist, so daß im Endeffekt zwei Saugkanäle parallel zueinander über die gesamte Breite
der Bodendüse sich erstreckend vorhanden sind, die durch eine große zentrale, zur Verbesserung der Luftführung
mit schrägen Verbindungsflächen trichterförmig verlaufende, sich getrennt in die beiden Saugkanäle öffnende
Saugöffnung optimal unter Unterdruckwirkung gesetzt werden. Es wirken daher in beiden Bewegungsrichtungen
der Bodendüese beim Arbeiten immer mindestens zwei der
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vorhandenen drei Reinigungskanten optimal und die dritte mit guter Reinigungswirkung, da die beiden in
der jeweiligen Bewegungsrichtung den Flor sozusagen öffnenden Reinigungskanten diesen in Gebiete hoher
Unterdruckwirkung öffnen, denn in jeder Bewegungsrichtung befinden sich hinter den insofern optimal
wirksamen Reinigungskanten die Saugkanäle. Diese Saugkanäle sind durch den über die gesamte Breite der
Bodendüse durchlaufenden Mittelsteg von unten, also von der Düsensohle her gesehen getrennt und münden
erst innerhalb des Bodendüsenkörpers in die durch eine innere Kanalverbindung mit dem Saugstutzen verbundene
Saugöffnung.
Durch die in den Unteransprüchen sowie in der nachfolgenden Beschreibung aufgeführten neuen Maßnahmen sind
eine Vielzahl vorteilhafter Weiterbildungen und Verbesserungen der im unabhängigen bzw. Hauptanspruch
angegebenen Erfindung möglich,» ein Hinweis erfolgen muß, derj£&ij$l^xtt~3as europäische
Patente^tejJjiftgsTTerfahren betrifft - andere
s lung wird erläutert ohne umfassende Kenntnis de«·" bekannten
Stands der Technik, so daß auch aprere Merkmale
in den Vordergrund treten und insbesondere die Merkmale ersetzen können, die d^zeit den Hauptanspruch
bilden. Diese sind^ä€her auch entbehrlich,
worauf ausdrücklich h«irngewiesen wird, und können, je
nach der Positipfr^" die der Gegenstand dieser Entwicklung
zum S£etna der Technik einnimmt, auch durch Merkmalej&e'ilweise
oder vollständig ersetzt werden, die im ·'ee
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vollständig zusammengefaßt wichtige Aspekte^-dieser
Neuentwicklung bilden. Dies bedeutej—itfit anderen
Worten, daß es nicht möglich^irs^T zum gegenwärtigen
Zeitpunkt den Begriff^äörErfindung zu definieren und
sich hierdurcjj^a-tfch festzulegen. Es wird ausdrücklich
abgelehja*rfeinen sogenannten Erfindungsgegenstand
e—der aina endgültige Bindung fopiiffi/if pt
So ist es ferner vorteilhaft, daß durch eine Achsversetzung der Stutzenanlenkung mit Bezug auf die Stützrollen
oder Radlagerungsachse um einen vorgegebenen Betrag die Möglichkeit geboten wird, bei stärkerer
Druckausübung auf den Handhabungsstiel vom Benutzer auch eine stärkere Anlegekraft der Düse jedenfalls
beim Vorwärtsschieben bei üblicherweise entsprechend schräg gestelltem Handhabungsstiel zu erzeugen, so daß
einem häufigen Wunsch des Benutzers entsprochen wird, durch eigene gezielte zusätzliche Kraftanstrengung ein
noch stärkeres Anpressen der Bodendüsensohle zu erzielen, hierdurch die Eingrabwirkung der Reinigungskanten
zu verstärken und insoweit auch eine stärker auf die zu reinigende Fläche wirkende Saugkrafterhöhung zu
erzielen. Da die Achsversetzung innerhalb vorgegebener Grenzen verbleibt, ist andererseits aber dem Bemühen
des Benutzers ebenfalls eine Grenze gesetzt, so daß eine zu starke Eingrabwirkung, in Verbindung mit einem
starken Abbremsen der Bodendüse beim Arbeiten gegen die Schiebekraft Einhalt geboten ist.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, daß die Bodenplatte, die die Bodendüsensohle bildet,
durchgehend über die gesamte Breite der Bodendüse im hinteren Teil eine Gummilippe starr lagert, die so in der Lage ist, bei
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einer Rückwärtsbewegung der Bodendüse, wenn also an dem Handhabungsstiel in Schrägrichtung vom Benutzer
gezogen wird, was automatisch und notwendigerweise zu einer nach oben gerichteten Kraftkomponente auf die
Bodendüse führt, die Vakuumwirkung aufrecht erhält und so dafür sorgt, daß die Sohlenfläche durch eine auf
die aufrecht erhaltende Vakuumwirkung zurückzuführende Druckeinwirkung auf die zu bearbeitende Fläche gepreßt
bleibt.
Diese Wirkung der ständig ausgefahrenen hinteren Dichtlippe, die sich bei der Rückwärtsbewegung festsaugt
und so ein Abheben verhindert, wird noch unterstützt durch eine bei der Bearbeitung von Hartfußböden
sich ergebende Ausgestaltung, die darauf zurückzuführen ist, daß beim Ausfahren der Bürstenleiste
durch Verschwenken der diese tragenden Schwinge an der Schwinge starr befestigte Stützleisten mit ausgefahren
werden, die sich von vorn gegen die Dichtlippe legen, so daß beim Rückwärtsfahren verhindert wird, daß die
Dichtlippe, zusätzlich hervorgerufen durch die ständige starke Unterdruckwirkung, einfach nach vorn
abkippt, also vom Unterdruck nach vorn gezogen wird, was dazu führen könnte, daß bei Hartfußböden der Unterdruckaufbau
behindert oder gestört wird. Das Gummiprofil bleibt daher in einer vorgegebenen Schräge stehen
und sichert auch bei rückwärtiger Bewegung die Konzentrierung der Unterdruckwirkung auf den Sohlenbereich
der Bodendüse.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß sämtliche beweglichen Teile gleichzeitig ihre Lagerung über
gekröpfte Achsstummel für die Stützräder erfahren, wobei die Kröpfung dazu dient, den Achsversatz zwi-
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schen der Stutzenanlenkung und der Radlagerung sicherzustellen.
In diesem Zusammenhang greift die die Bürstenleiste tragende Schwinge oder Schwenkplatte mit
mindestens zwei, in vorteilhafter Ausgestaltung mit vier Lagerarmen bis zu den Achsstummeln für die Stützräderlagerung
zurück, umfaßt diese außerhalb der Stützräder gabelartig und bildet so den hinteren
Verschwenkpunkt für die Schwenkplatte bei gleichzeitiger Sicherung der Achsstummeln in ihrer Position,
weil die sich gabelartig öffnenden Schwenkstege an der Schwenkplatte auf die gekröpften Achsstummel aufgeklipst
werden. Sie bilden so Sicherungsringe für die Achsstummel.
Ein weiteres Merkmal der vorliegenden Neuentwicklung besteht darin, daß die vom angelenkten Saugstutzen
kommende, durch die Bodendüse verlaufende Unterdruckführung im Bereich des Sauglochs, welches sich in die
beiden Saugkanäle öffnet, von entsprechenden Abschrägungen gebildet ist, die dafür sorgen, daß die notwendige
Luftumlenkung nicht, wie normalerweise üblich, eine rechtwinklige Abknickung aufweist, sondern
einem allmählichen schräggeführten Übergang folgend für möglichst wenig Strömungsverluste und Verwirbelungen
in diesem Bereich sorgt, so daß hierdurch die sich in die Saugkanäle fortpflanzende Unterdruckwirkung
signifikant erhöht und verbessert wird.
Ein weiteres Merkmal umfaßt die Lagerung einer Wippe im Oberteil der Bodendüse, durch welche die Schwenkplattenposition
je nach der Art des zu bearbeitenden Fußbodens umgestellt werden kann; diese Wippe ist von
einem mehrfach gekröpften, sich über die Breite der Bodendüse erstreckendem Rohr gebildet, welches an
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verschiedenen Stellen in Lagerböckchen gehalten ist und mit bei einer Verschwenkung eine Exzenterwirkung
auf die Schwenkplatte ausübenden Stegen an der Schwenkplatte beidseitig angreift und diese gleichmäßig
ohne Verkanten nach unten drückt, so daß die Bürstenleiste aus der Bodenplatte austreten kann,
wobei gleichzeitig auf der der Wippe gegenüberliegenden Seite eine durch das transparente Kunststoffmaterial
des Bodendüsengehäuses erkennbare Anzeigeeinrichtung die jeweilige Wippenposition und damit
entsprechend auch die Schwenkplattenposition angibt, dahingehend, ob die Bodendüse für die Bearbeitung von
Hartfußböden oder von Florböden geeignet ist.
Ein weiteres Merkmal betrifft insgesamt den einfachen Aufbau der Bodendüse, die aus überhaupt nur drei und,
wenn man die beiden Stützräder mit ihren Achsen hinzuzählt, aus fünf Einzelteilen besteht, die durch
entsprechende Formgebung der hier ausschließlich verwendeten Kunststoffgehäuse- und Plattenteile so
verstärkt und so ineinandergreifend ausgebildet sind, daß auch die Montage ohne größeren Aufwand durchgeführt
werden kann.
Zeichnung
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Ausführungsform einer
Bodendüse oder eines Staubsaugermundstücks mit gestrichelter Darstellung des inneren vom
Saugstutzen zum Saugloch führenden Saugkanals
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sowie der Umschalteinrichtung für die Bürstenleisten-Schwinge 7
Fig. 2 eine Ansicht der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform einer Bodendüse von unten,
Fig. 3 den Oberteil des die Bodendüse bildenden Gehäuses in einer Ansicht von unten bei weggenommener
Bodenplatte, wobei auf der rechten Seite noch Teile der inneren Schwinge oder Schwenkplatte
für das Ausfahren der Bürstenleiste erkennbar sind,
Fig. 4 die Darstellung eines gekröpften Lagerzapfens für die gleichzeitige Lagerung von Stützrädern
und Schwenkplatte,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die die Bürstenleiste tragende Schwenkplatte als Mittelplatte der Bodendüse;
Fig. 6 eine Seitenansicht der Schwenkplatte nach Fig. 5,
Fig. 7 eine Schnittdarstellung der Schwenkplatte der Fig. 5 längs der Linie VII-VII und
Fig. 8 eine Schnittdarstellung der Schwenkplatte der Fig. 5 längs der Linie VIII-VIII,
Fig. 9 einen Schnitt durch den oberen Gehäuseteil der Bodendüse längs der Linie IX-IX der Fig. 1 bei
weggelassenem Anschlußstutzen,
Fig.10 einen Querschnitt ähnlich der Darstellung der
Fig. 9 durch den oberen Gehäuseteil mit unten angesetzter Bodenplatte bei weggelassener
Mittelplatte bzw. Schwenkplatte einer abgewandelten Ausführungsform, bei der ein vorderer
Fadenaufnehmer innerhalb eines vorderen Saugkanals in der Bodenplatte angeordnet ist;
Fig.11 zeigt eine ähnliche Querschnittdarstellung wie
die Fig. 9 und 10 mit teilweise weggelassenen
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Komponenten zur besseren Darstellung der Wippe der Umschalteinrichtung und ihrer Wirkungsweise
zur Verstellung der Schwenkplatte, und
Fig.12 zeigt eine Querschnittdarstellung, aus welcher
besonders gut die Ausbildung der beiden Saugkanäle sowie das Zusammenwirken der bei ausgefahrener
Bürstenleiste wirksamen Stützstege für die (Gummi)Profillippe erkennbar ist;
Fig.13 zeigt eine Draufsicht auf die doppelt gekröpfte
Verstellachse für die Umschalteinrichtung der Schwenkplatte, während die
Fig.14 und 15 eine Variante der Gestaltung der Bodenplatte
für den Fall zeigen, daß der vordere Fadenaufnehmer in den vorderen Saugkanal einbezogen ist.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Grundgedanken der hier vorgestellten Neuerung betreffen:
- die Ausbildung der Grundplatte mit mindestens zwei parallelen Saugkanälen, die unabhängig voneinander
und getrennt mit dem einen zum Saugstutzen führenden Saugloch verbunden sind,
- die Anordnung einer parallel und hinter den Saugkanälen durchgehend von Schmalseite zu Schmalseite der
Bodendüse verlaufenden Profillippe, wobei "hinter" stets als in der nach vorne verlaufenden Bewegungsrichtung
der Bodendüse zu verstehen ist, angrenzend zum Saugstutzen,
- die Anordnung einer Bürstenleiste vor den mindestens zwei parallelen Saugkanälen von Schmalseite zu
Schmalseite gradlinig verlaufend,
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- die Ausbildung der Schwenkplatte als Trägerplatte für den Bürstenkranz in Form einer Schwinge, die für
ihre Schwenklagerung bis zur Achslagerung der Stützräder zurückgreift,
- die Anordnung von Stützmitteln, bevorzugt in Form von Stützstegen an der Schwenkplatte für die Profillippe
und angrenzend zu dieser, mit Durchtrittsöffnungen für die Stützstege in der Bodenplatte, so
daß die Profillippe nicht nach vorn beim Rückwärtsziehen abkippen kann und Vakuum freigibt,
- die Ausbildung der Lagerzapfen für die Stützräder in Form gekröpfter Achsstummel, die zusätzlich zur Lagerung
der Schwinge und der Stützräder auch die Schwenkanlenkpunkte für den Saugstutzen bilden,
- die Ausnutzung der gekröpften Achsstummel zur Verlagerung
der Schwenkachse für den Saugstutzen nach vorn aus der Drehachse für die Stützräder heraus zur
gewollten Ausnutzung von über den Handhabungsstiel aufgebrachten Druckkräften (Achsversatz),
- die Anordnung von Fadenaufnehmerflächen vor und hinter
den beiden unabhängigen Saugkanälen mittig der Bodendüse mit der fakultativen Möglichkeit, die
vordere Fadenaufnehmerflache aus dem Bereich der
insofern dann unterbrochenen Bürstenleiste in den Verlauf des vorderen Saugkanals zu verlegen,
- die Anordnung von Reinigungskanten an jeder vorderen, mittleren und hinteren Randkante der Saugkanäle
mit einer ausgeprägten Mittelsteg-Reinigungskantenausbildung als Pflugleiste bei Florboden,
- die Bildung von jeweils aufeinander zu gerichteten offenen Lagerböckchen an der nach unten gerichteten
Innenseite des Oberteils des Bodendüsengehäuses und der nach oben gerichteten Innenseite der Bodenplatte,
die zusammen die runden Achslagerungen für die
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quer durchlaufende Schwenkachse der Umschalteinrichtung
bilden sowie, last not least,
- die Ausbildung des inneren Saugkanals vom Saugstutzen übergehend zum Saugloch mit schrägen, von der
Bodenplatte gebildeten Begrenzungen derart, daß sonst notwendig werdende abrupte rechtwinklige
Umlenkungen des Luftstroms mit entsprechender Wirbelbildung und Verlusten vermieden sind, und
- die doppelwandige Ausbildung von rückwärts greifenden Gehäuseoberteilen zur Achsstummelaufnähme, wobei
gabelartig am Ende sich öffnende Schwenkhebel der Schwenkplatte in diese Doppelwandungen zurückgreifen
bis zu den Achsstummeln und an diesen durch Einklipsen gelagert sind und gleichzeitig für
diese Sicherungsringe bilden, schließlich
- die Ausbildung der Schwenkachse für die Umschalteinrichtung auf der einen Seite mit von außen zugänglicher
Betätigungswippe und mit auf der anderen Seite der Bodendüse durch deren transparentes Gehäuse
erkennbarer Anzeigeeinrichtung für die jeweilige, von der Schwenkplatte eingenommene Position.
- eine nach vorn und rückwärts gerichtete, auf einen Wechsel in der Bewegungsrichtung mit einem Abkippen
reagierende Flexibilität des die mittlere Reinigungskante 18 tragenden Stegs.
Bemerkung ist ausschließlich für das europäische Anmelde-,
Recherche- und Prüfungsverfahren^aestimmt, daß
der Erfinder sich außerstande sieht^die gegenüber dem
Stand der Technik maßgeblich neuÄfC eine "Erfindung"
bildenden Merkmale vorab, a>öo ohne Kenntnis des
Stands der Technik zu derfinieren. Die Neuerung wird
ohne Präferenz zubeiitimmten Merkmalen im folgenden
erläutert; di^Äiisprüche stellen lediglich eine Zusammenstellung
dieser Merkmale dar. Eine Festlegung auf bestimmte Merkmale von vornherein durch die Fas-
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Bodendüse mit einem, einigen, in
auch immer, oder allen Me^rJaaerirSiTaer oben ohne chronologischen Bezuep—crRaohne Präferenz dargestellten Merk-
auch immer, oder allen Me^rJaaerirSiTaer oben ohne chronologischen Bezuep—crRaohne Präferenz dargestellten Merk-
Die in den Figuren 1 und 2 von oben und von unten dargestellte Bodendüse 10, die auch als Staubsaugermundstück
bezeichnet werden kann, umfaßt im wesentlichen drei Hauptteile, nämlich das in Fig. 1 sichtbare
obere Deckgehäuseteil 11, eine mittlere Schwenkplatte 12, die auch und insbesondere eine vordere Bürstenleiste
13 lagert und in größerem Detail in den Figuren 5-9 dargestellt ist, sowie eine untere Bodenplatte 14,
auch Mundstücksohle oder untere Düsenplatte genannt.
Es wird zunächst Bezug genommen auf die Fig. 2, die die Unterseite der Bodendüse 10 darstellt und hauptsächlich
Einzelheiten der Bodenplatte 14 angibt.
Es wird zunächst auf folgendes hingewiesen. Die im folgenden häufiger verwendeten Begriffe vorn und
hinten bzw. rückwärtig sind auf eine Bewegungsrichtung bezogen, bei welcher die Bodendüse 10 über einen
nicht dargestellten Handhabungsstiel, der am Saugstutzen 15 befestigt ist, nach vorn, also vom Benutzer auch
weggeschoben wird; hinten oder rückwärtig bedeutet angrenzend zum Saugstutzen 15.
Die Bodendüse verfügt über mindestens zwei, zueinander getrennte, sich über die gesamte Breite erstrekkende
Saugkanäle 16a, 16b, die voneinander getrennt sind und mittig getrennt in ein gemeinsames Saugloch 17 übergehen.
Beide Saugkanäle 16a, 16b sind von Reinigungs-
2510/ot/wi liS, 1 &igr;·".1&bgr;"!&ngr;.- -"': ■·-"":
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kanten umschlossen, so daß ein mittlerer, eine zentrale, beidseitig wirkende Reinigungskante 17 bildender
durchgehender Steg vorgesehen ist, der auch die beiden Saugkanäle 16a, 16b deutlich voneinander trennt, nicht
nur mechanisch, sondern, wenn sich die Bodendüse in der Arbeitsposition befindet, auch mit Bezug auf die
durch das vom Staubsauger erzeugte Vakuum entwickelten Luftströmungen, da, wie erkennbar, jeder der Saugkanäle
16a, 16b separat in ein ihm jeweils zugeordnetes Teilsaugloch 17a', 17b' einmündet, die sich erst
weiter innen zum dann gemeinsamen Saugloch 17 vereinigen.
Nach vorn und nach hinten sind die beiden Saugkanäle 16a, 16b von weiteren Reinigungskanten begrenzt, nämlich
einer vorderen Reinigungskante 19 und einer hinteren Reinigungskante 20, die bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel der Fig. 2 etwa mittig unterbrochen sind von einem vorderen Fadenaufnehmerkissen 21
und einem hinteren Fadenaufnehmerkissen 22. Diese Fadenaufnehmer 21, 22 bestehen üblicherweise aus einem
für sich gesehen bekannten geeigneten, teppichflorartigen Schrägborstenstoff o. dgl. Gegenüber den Reinigungskanten
18, 19 und 20 sind die Flächen der Fadenaufnehmer geringfügig nach innen versetzt, also
gegenüber den äußeren Reinigungsstegkanten zurückgenommen, so daß sie einen zu bearbeitenden Teppichflor dann
wirksam berühren, wenn sich die vorstehenden Reinigungskanten mindestens teilweise in diesen Flor
eingedrückt oder eingegraben haben. Die Fadenaufnehmer 21 und 22 befinden sich angrenzend zu der zentralen
Saugöffnung 17 zu beiden Seiten mittig der Bodenplatte 14. Es sind auch sonst ausdrücklich keine
weiteren erhabenen Gleitflächen im Sohlenbereich vorhanden, die diese erwünschte Eingrabwirkung verhindern könnten.
Bei diesem Ausführungsbeispiel unterbrechen die beiden Fadenaufnehmerkissen 21 und 22 die durchlaufende Form
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16.12.1991 -lader vorderen und hinteren Reinigungskanten 19 und 20,
so daß diese in zwei Teilstücke 19a, 19b bzw. 20a, 20b unterteilt sind. Das Saugloch 17 öffnet sich in die
Saugkanäle 16a, 16b beidseitig trichterförmig, so daß die Saugteillöcher 17a, 17b jeweils Öffnungsschrägen
23 bilden. Noch vor der vorderen Reinigungskante 19 befindet sich die weiter vorn schon erwähnte Bürstenleiste
13, die, wie für sich gesehen bekannt ausfahrbar gestaltet ist und daher an der beweglichen
Schwenkplatte 12 gelagert ist, die in Fig. 2 nicht erkennbar ist.
Vollständig hinter den Saugkanälen und dem hinteren Fadenaufnehmerbereich 22 befindet sich, von
Schmalseite zu Schmalseite geradlinig durchlaufend eine bei solchen Bodendüsen ebenfalls übliche gummiartige
Profillippe 24, vorzugsweise stationär in einer entsprechenden Aufnahmenut 25 der Bodenplatte 14 gehalten,
obwohl es innerhalb des die Erfindung begrenzenden Rahmens liegt, die Profillippe 24, falls gewünscht,
auch an der Schwenkplatte 12 so zu befestigen, daß sie bei deren Umschaltung vortritt bzw. eingezogen werden
kann.
Die Bodenplatte ist randseitig in das obere Deckgehäuseteil 11 eingelassen, welches in der Darstellung
der Fig. 2 lediglich als umlaufende Randkante 11a in Erscheinung tritt, wobei mit 26 jeweils noch
Schrauböffnungen an beliebiger Position bezeichnet sind, mit welcher die Bodenplatte in vorzugsweise
erhabene, zylinderartig vorspringende Schraubsockelansätze des oberen Deckgehäuseteils verschraubt ist.
An den Schmalseiten der Bodendüse können die Saugka-
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näle 16a, 16b noch Randöffnungen 27 aufweisen zur
Erleichterung des Lufteintritts an dieser Stelle.
Die gesamte Bodenplatte besteht bevorzugt aus einem einheitlichen Kunststoffteil, vorzugsweise Spritzgußkunststoff,
wobei die restlichen, noch nicht erwähnten Flächen deutlich gegenüber den Reinigungskanten
zurücktreten, was mit anderen Worten bedeutet, daß die Reinigungskanten die einzigen Teile der Bodenplatte
sind, die markant in der Normalposition der Bodendüse nach unten hervortreten und auch die einzigen Gleitflächen
bilden, da wie erwähnt auch die Fadenaufnehmerkissen zum Bodendüseninneren zurückgenommen sind.
Der insofern vordere Teil der Bodenplatte stützt sich daher auf der Unterlage lediglich über die Reinigungskanten ab, immer vorausgesetzt, daß die Bürstenleiste
13 eingezogen, also die Bearbeitung eines florartigen Bodenbelags beabsichtigt ist. Lediglich für Hartfußboden
wird, was bei solchen Bodendüsen üblich ist, die Bürstenleiste 13 nach unten ausgefahren. Die drei
hier vorhandenen Reinigungskanten 18, 19, 20 verjüngen sich unter Bildung von ein- oder beidseitigen Auflaufschrägen
nach unten merklich, wobei die Auflaufschrägen, was weiter unten noch anhand der Darstellungen
der Fig. 11 genauer erläutert wird, so beschaffen sind, daß ein hinreichendes Gleitvermögen der Bodendüse
auch über schwerem florartigem Bodengewebe möglich ist. In diesem Zusammenhang spielt insbesondere
der Mittensteg der zentralen Reinigungskante 18 eine wesentliche Rolle für die signifikant verbesserte
Schmutz- und Staubaufnahmefähigkeit bei vorliegender
Erfindung, denn diese mittlere von Schmalseite zu Schmalseite durchlaufende Reinigungskante 18 läuft,
ohnehin von einer möglichst schmalen Form, also mit
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geringer Dicke unter Bildung beidseitiger, eher steller Anlaufschrägen spitzwinklig zu und bildet so
wirksam eine Pflugleiste, die, unabhängig davon, ob sich die Bodendüse beim Betrieb nach vorn oder hinten
bewegt, in beiden Richtungen tief in das Florgewebe eindringt und dieses nach der einen oder anderen
Seite, je nach Bewegungsrichtung, umlegt und daher entweder in den vorderen Saugkanal 16a oder den
rückwärtigen Saugkanal 16b öffnet, mit besten Absaugmöglichkeiten beidseitig, also beim Vorschieben und
Zurückziehen der Bodendüse, wobei beim Vorschieben die vordere Reinigungskante 19 dem mittleren Pflugsteg
vorläuft und den von ihr bearbeiteten Florbereich in den Saugkanal 16a öffnet, während die mittlere, beidseitig
wirksame Reinigungskante 18 in diesem Fall den Flor zum Saugkanal 17b öffnet, was beim Zurückziehen
der Bodendüse 10 gerade umgekehrt ist, in diesem Fall läuft die Reinigungskante 20 dem mittleren Pflugsteg
vor und öffnet den von ihr bearbeiteten Flor zum hinteren Saugkanal 17b und die Reinigungskante 18 zum
vorderen Saugkanal 17a. Bei beiden Bewegungsrichtungen sind also beide Saugkanäle voll wirksam, und es
sind jeweils zwei der Reinigungskanten voll an der Öffnungsarbeit für den Flor beteiligt, so daß sich
eine besonders wirksame und effektive Art der Reinigung und Schmutzaufnahme ergibt, ohne daß, was als
wesentlich empfunden wird, eine der Bewegungsrichtungen der Bodendüse benachteiligt wird.
Diese Wirkung läßt sich speziell auch deshalb erzielen, weil keine anderen Auflagen oder Gleitflächen,
bis auf weiter unten noch zu erläuternde Stützräder, an der Auflage der Bodenplatte 14 beteiligt sind - die
starre Profillippe 24, die ebenfalls einen wichtigen
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Zweck erfüllt, auf den gleich noch eingegangen wird, und deren Außenkante sich mindestens bis zur Höhe der
Reinigungskanten erstreckt, schwenkt in der jeweiligen Bewegungsrichtung nach hinten oder vorn ab.
Aus der Darstellung der Fig. 2 erkennt man schließlich noch die beidseitige Lagerstellenbildung für die
Stützräder 28a, 28b. Zu diesem Zweck verläuft die Randkante 11a des Deckgehäuseteils 11 im Lagerbereich
für die Stützräder sozusagen auf sich selbst zurückgefaltet und bildet neben jeweils doppelten Durchtrittsbohrungen
29a, 29b jeweils beidseitig zu jedem der Stützräder zwischen den beiden Wandteilen Ha' und
11a" (Fig. 2) Aufnahmeräume 30, in welche die Enden von bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel vier
Schwenkhebel 12a, 12b, 12c und 12d der Schwenkplatte 12 hineinragen (s. auch die Figuren 5 bis 8). Hierauf
wird weiter unten noch eingegangen. Die Stützräder sind mittels gekröpfter Achsstummel 31 gelagert, die
so von den beidseitigen Lagerwandbereichen 11a', 11a" des Gehäuses aufgenommen und gehalten sind, wie am
besten aus der Darstellung der rechten Seite der Fig. 3 erkennbar.
Jede der gekröpften Achsen 31 entsprechend Fig. 4 umfaßt
ein größeres Längsteil 31a auf zur Lagerung des jeweiligen Stützrades 28a, 28b und einen gegenüber dem
Längsteil versetzten Achszapfen 31b, der der Schwenklagerung des Saugstutzens 15 dient.
Aus der seitlichen Darstellung der Figuren 9 und 10 erkennt man, daß die beiden aufeinander zu gewandten
Wandstücke 3 3 der beiden inneren Lagerwandbereiche 3 2a, 3 2b des Deckgehäuseteils 11 (Fig. 3) eine Lang-
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lochkonfiguration 34 aufweisen, die es so möglich
macht, daß die gekröpften Achsen 31 von innen unter Zwischenaufnahme der Stützräder 31 und unter Ausnutzung
der Langlochkonfiguration 34 der inneren Teilwände 3 3 in die von den Doppelwänden gebildeten Achslöcher
eingeschoben und zunächst soweit durchgeschoben werden, bis auch die äußere Achsstummelflache 34 jeder
gekröpften Achse 31 im wesentlichen bündig mit den inneren Wandteilen verläuft. Man kann dann den Stutzen
15 mit seinen Aufnahme-Sackbohrungen in den Freiraum 35 zwischen den Achslagerungen einschieben und drückt
dann die gekröpften Achsen 31 von beiden Außenseiten wieder nach innen, bis die Achszapfen 31b den Stutzen
schwenkbar lagern. Man erkennt als erstes, daß sich hierdurch eine Achsversetzung der Schwenkachse des
Saugstutzens 15 zu der Drehachse der Stützräder 31 ergibt, und zwar ist die Schwenkachse des Saugstutzens
nach vorn versetzt, wenn auch nur geringfügig um das Ausmaß der Kröpfung, so daß es für den Benutzer möglich
ist, durch stärkeren Druck auf den Handhabungsstiel, der ja mit dem Saugstutzen 15 verbunden ist,
eine gewisse Andruckkraft bei besonderen Reinigungsanstrengungen noch auf die Bodendüse auszuüben, die so
nicht völlig gefühllos reagiert, weil bei achsgleicher Lagerung jedweder Druck von den Stützrädern notwendigerweise
aufgefangen wäre.
Eine weitere Funktion der gekröpften Achsen, die diese ausüben, besteht darin, daß diese Achsen gleichermaßen
die Schwenklager für die die Bürstenleiste 13 tragende Schwenkplatte 12 bilden, die in Fig. 5 dargestellt
ist und die nach hinten in Schwenkarme 12a, 12b, 12c und 12d übergeht, die, wie man den Seitenbzw.
Querschnittdarstellungen der Fig. 6, 7 und 8
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entnehmen kann, nach rückwärts gerichtet sich gabelartig mit einer Maulöffnung 34 so öffnen, daß die jeweiligen
Maulöffnungen 34 unter Ausnutzung der von den
Doppelwandungen 11a', 11a" (Fig. 2) gebildeten Freiräume 30 bis zu den dort quer verlaufenden Achsen 31
geführt und dann an diese sozusagen angeklipst werden. Hierdurch ergibt sich einerseits eine weit zurückgesetzte
Schwenkachslagerung für die Klappe, die daher im vorderen Bereich eine praktisch parallele Absenkung
durchführen kann mit geringstem Aufwand und andererseits gleichzeitig ein Festklipsen und Arretieren
der gekröpften Achsen 31 gegen jede Querbewegung.
Die Schwenkplatte 12 kann dabei in an sich beliebiger Weise vorzugsweise ebenfalls aus einem geeigneten
Spritzkunststoff aufgebaut sein; in der Ausführungsform der Fig. 5 bildet sie neben einer Vielzahl von
nach vorn verlaufenden Verstarkungsstegen 12e ebenfalls von Verstärkungsstegen umgebene Teilflächen 12f,die ferner
ein mitangespritztes Aufnahmekreuz 12g für Druckfedern
aufweisen. Hierdurch wird die Schwenkplatte 12 hochgedrückt, in der Darstellung der Fig. 2 und 5 also
in die Zeichenebene nach unten, wodurch für diese Normalposition die mit der Schwenkplatte 12 verbundene
Bürstenleiste 13 in das Innere der Bodendüse eingezogen verharrt. Hierbei stützen sich die Druckfedern
36 (Fig. 11) in der Normalposition der Düsenplatte nach unten an der Innenfläche der mit dem Deckgehäuseteil
11 verschraubten Bodenplatte ab. Sie können an dieser Stelle in nach oben stegartig wegstehende
Aufnahmerundungen noch eintauchen und hierdurch arretiert werden.
Ein weiteres Merkmal bei der verschwenkbaren Mittel-
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platte oder Schwenkplatte 12 besteht noch darin, daß an dieser in der Normalposition der Bodendüse, wenn
man also von oben auf diese schaut, nach unten schräg nach hinten wegstehende Stützstege 37 angeordnet sind,
und zwar angrenzend zu der Profillippe 24 und in Bewegungsrichtung nach vorn gesehen vor dieser. Diese
Stützstege 37 tauchen beim Umschalten der Schwenkplatte 12 zum Ausfahren der Bürstenleiste 13 in die Hartfußbodenposition
dann neben der Profillippe 24 und vor dieser schräg nach hinten auf diese gerichtet durch
Durchbrechungen 38 (Fig. 2) der Bodenplatte 14 auf und dienen der Abstützung der Profillippe 24 gegen ein
allzu starkes Abkippen bei der Hartfußbodenbearbeitung nach vorn unter der Wirkung des im vorderen Bereich
herrschenden Saugdrucks, so daß auch bei der Hartfußbodenbearbeitung sichergestellt ist, daß mit bester
Reinigungswirkung und hohem Vakuum ohne Verluste gearbeitet werden kann. In der Darstellung der Fig. 12 erkennt
man deutlich die von den Stützstegen 37 auf die Profillippe 24 ausgeübte Stützwirkung, die verhindert,
daß sich die Profillippe 24 bei einer Rückwärtsbewegung
der Bodendüse 10 stärker nach vorn abkippend umlegt und den Vakuumbereich gegen Falschlufteinwirkung
freigibt. Die Profillippe 24 kann nur bis maximal zum Anschlag an die Stützstege 37 abkippen.
Aus den Querschnittdarstellungen der Figuren 11 und 12 erkennt man ebenfalls besonders gut die beiden von den
angrenzenden Reinigungskanten 18, 19, 20 gebildeten Saugkanäle 16a, 16b, wobei die vordere Reinigungskante
19 eine nach hinten schräge Auflauffläche 40 bildet,
die den zu bearbeitenden Flor sozusagen nach hinten und zum Saugkanal 16 bei Vorwärtsbewegung der
Bodendüse aufblättert; die mittlere Reinigungskante,
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die besonders spitz giebelartig zuläuft, bildet beidseitig Auflaufkanten 41a, 41b aus, die in jeder Bewegungsrichtung,
wie weiter vorn schon erläutert, den Flor wirksam umpflügt und nach vorn oder nach hinten
entweder in den Saugkanal· 16a oder 16b öffnet, während die hintere Reinigungskante 20 eine nach vorn schräg
gerichtete Auflaufkante 42 aufweist, die beim Rückwärtsfahren
der Bodendüse wirksam ist und den Flor in den Saugkanal 16b sozusagen aufblättert.
Die innere Saugkanalführung der Bodendüse läßt sich am besten aus der Darstellung der Figuren 1, 3 in Verbindung
mit der Querschnittsdarstellung der Fig. 9 erkennen; vom schwenkbar angelenkten Saugstutzen 15 läuft
der kastenförmige innere Saugkanal 4 3 nach vorn und mündet, zunächst lediglich auf das Deckgehäuseteil 11
bezogen und von diesem gebildet, in einer sich öffnenden Umrandung 44. Von dieser Umrandung 44 übernimmt
dann weiterführend eine nach innen gerichtete, von der Bodenplatte 14 ausgehende und mit der Umrandung 44
zusammensteckbare Umrandung 44', die am besten aus der
Ouerschnittdarste^ung der Fig. 10 erkennbar ist, die
Weiterführung des Luftstroms bis zu der zweigeteilten Sauglochöffnung 17a, 17b, wobei es wesentlich ist,
darauf hinzuweisen, daß sowohl die Sauglochöffnung 17 zu den Saugkanälen 16a, 16b weiter vorn schon erwähnte
Schrägflächen 23 aufweist, die sich nach unten außen in die Saugkanäle trichterförmig öffnen, als auch
schräg verlaufende Wandbereiche 44a' der Bodenplattenumrandung 44' vorgesehen sind, die, wie Fig. 10 zeigt,
eine störungsfreie, möglichst wirbellose und daher verlustarme Umlenkung des Luftstroms zum Saugstutzen
entsprechend dem Verlauf der Pfeile A, A' aus dem vorderen Saugkanal 16a bzw. dem hinteren Saugkanal 16b
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ermöglichen.
Die Umstellung der Schwenkplatte 12 erfolgt mittels einer Umschalteinrichtung 45 (s. Fig. 1), die im wesentlichen
die in Fig. 13 gezeigte Schwenkachse 46 umfaßt, mit einer mittleren Abkröpfung 46a, die den
Kasten des inneren Saugkanals umgeht (s. Fig. 9) und auf einer Seite des Deckgehäuseteils 11 eine durch
eine Öffnung 47 in diesem zugängliche Wippe 48 umfaßt, die auch einer Fußverstellung zugänglich ist.
Die Schwenkachse 46 ist an verschiedenen Stellen durch eine Halbrundausnehmung bildende, offene Lagerböckchen
49a in den Deckgehäuseteil bzw. 49b nach innen von der Bodenplatte 14 ausgehend (Fig. 14) gehalten, wobei
beim Einsetzen der Bodenplatte die beiden jeweiligen Teillagerböckchen eine geschlossene Rundung für die
Schwenkachse 46 bilden.
Durch von der Schwenkachse ausgehende nach unten in der Normalposition der Bodendüse 10 gesehen verlaufende
Gleitflächen 50 wird, wie die Fig. 11 zeigt, längs einer Gegengleitfläche 51 der Schwenkplatte 12 bis zu
einem Anschlag verfahren, der für die Wippe 48 beispielsweise von einem nach innen gezogenen Wandteil 49
des oberen Deckgehäuseteils gebildet sein kann, wodurch die Bürstenleiste 13 in die nach unten ausgefahrene
Position gegen den Druck der Vorspannungsfeder 36 gedrückt wird. Es versteht sich, daß diese Schräggleitflächen
50 an der Schwenkachse 46 beidseitig vorhanden sind; im Bereich der Wippe 48 können diese für
die Bewegung der Schwenkplatte verantwortlichen Schrägflächen 50 einstückige Ansätze der Wippe 48
sein; auf der gegenüberliegenden Seite ist eine geeig-
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nete einstückige Druckfläche 50' gebildet, die auf eine Gegenfläche der Schwenkplatte 12 einwirkt. Es ist
vorteilhaft, wenn die jeweilige, von der Schwenkplatte 12 eingenommene Position nach außen angezeigt wird;
daher ist auf der zur Betätigungswippe 48 gegenüberliegenden Seite noch eine geeignete, Markierungen oder
Symbole tragende Schwenkfläche 51 als Anzeigeeinrichtung vorgesehen, die durch das transparente Deckgehäuseteil
erkennbar ist.
Bei einer in den Figuren 14 und 15 dargestellten Variante ist die Bodenplatte 14' so ausgebildet, daß das
vordere Fadenaufnehmerkissen 21 aus dem Bereich der
Bürstenleiste 13 herausgenommen und nach hinten bei 21' in Fig. 14 verlagert ist, so daß die vorn liegende
Bürstenleiste, die in Fig. 14 nicht dargestellt ist, durchlaufend ausgebildet werden kann. Es wird darauf
hingewiesen, daß die Fig. 14 die Variante der Bodenplatte in einer Ansicht von innen darstellt, so daß
auch der nach innen vorspringende Aufnahmekanal 51 für die Profillippe 24 erkennbar ist. In diesem Fall
unterbricht der vordere Fadenaufnehmer 21' den Verlauf des vorderen, in Fig. 14 nicht erkennbaren Saugkanals
16a und verdeckt auch teilweise die Einmündung des diesem Saugkanal zugeordneten Saugteillochs 17a. Es
ist daher zweckmäßig, eine sowohl nach innen schräg nach rückwärts geneigte als auch von den Seiten trichterförmig
spitzwinklig aufeinander zu laufende Luftführungswandung 52 in der Bodenplatte 14' anzuordnen,
die dafür sorgt, daß die angesaugten Luftmengen ohne starke Umlenkungs- und Wirbelverluste glattflächig,
dem Verlauf der Pfeile Aa für den vorderen Saugkanal und Ab für den hinteren Saugkanal folgend, verläuft.
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Aus der Darstellung der Fig. 15, die einen Schnitt längs der Linie XV-XV der Fig. 14 darstellt, ist
ferner der stark nach hinten geneigte Verlauf der hinteren, der Sauglochbegrenzung dienenden Wandung
44a' erkennbar (vgl. Fig. 10), die in das Teilsaugloch 17b übergeht.
Da bevorzugt sämtliche erwähnten Teile aus einem geeigneten festen, gegebenenfalls transparenten
Kunststoff hergestellt sind, empfiehlt es sich, die Reinigungskanten 18, 19, 20, wie im übrigen aus Fig.2
in Verbindung mit den Figuren 11 und 12 gut zu erkennen, mit aufgesetzten metallischen Profilgleitkufen zu
versehen, die die jeweiligen Schrägen gut nachbilden.
Eine weitere Ausgestaltung besteht
schließlich darin, im inneren Saugkanal einen optischen Staubdetektor anzuordnen, der den jeweiligen
Staubdurchsatz durch Messung erfassen kann. Ein solcher optischer Staubdetektor ist für sich gesehen
bekannt und besteht üblicherweise aus mindestens einem Lichtsender (Infrarotdioden) und mindestens einem
Lichtempfanger (Fototransistor), dessen bzw. deren
Ausgangssignale auf eine Auswerteschaltung arbeiten, wobei anfallende Staubmengen die Auswerteschaltung
wiederholt triggern und verhindern, daß diese in einen zweiten Zustand umkippt.
Die Auswerteschaltung kann daher mindestens ein bistabiles oder monostabiles Element umfassen, welches von
anfallenden Staubsignalen wiederholt getriggert wird und in der einen Position eine erste Anzeigeleuchte
und in der anderen Position eine andere Anzeigeleuchte ansteuert, so daß der Benutzer an einer für ihn gut
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sichtbaren Stelle in der Bodendüse problemlos erkennen kann, ob an dem von ihm jeweils mit dem Staubsauger
bearbeiteten Bereich noch Staub anfällt, so daß die Arbeit dort fortgesetzt werden muß oder ob er eine
andere Stelle des Bodenbelags bearbeiten kann.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung besteht schließlich noch darin, daß der die mittlere Reinigungskante 18 bildende Steg, bevorzugt vollständig aus Kunststoff
bestehend, eine gewisse Flexibilität oder Beweglichkeit aufweist, und zwar in nach vorne und nach
rückwärts gerichteter Verschiebungsrichtung der Bodendüse gesehen. Realisiert werden kann dies, indem man
den mittleren Steg besonders dünn macht, ihm beispielsweise lediglich eine in numerischen Werten ausgedrückte
Dicke von 1mm verleiht, was für die Erfindung nicht als einschränkend zu verstehen ist, so daß sich der Effekt
ergibt, daß bei Richtungsumkehr, wenn man beispielsweise aus der hinteren, also an dem Benutzer herangezogenen
Position der Bodendüse diese wieder nach vorne zu schieben beabsichtigt, dieser mittlere Trennsteg, der
auch als Pflugrippe bezeichnet ist, sozusagen umschwenkt, also nach hinten geringfügig abkippt.
Tatsächlich kann nämlich gerade beim Nachvornschieben aus der Richtungsumkehr heraus und bei entsprechender
Saugwirkung eine Eingrabetendenz speziell der mittleren Rippe auftreten, was sich auf die Bewegungsumkehr
bremsend auswirkt bzw. zu einer Kraftspitze bei Richtungsumkehr für den Benutzer anwachsen kann. Hier entlastet
der flexible Mittensteg merklich, weil er eine nach vorne (oder rückwärts) gerichtete Anfangsbewegung
allein durch sein Umkippen wesentlich erleichtert, ohne daß er sich z.B. mit seiner Spitze schon bewegt
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hat, so daß man aus der Ruhereibung in die wesentlich geringere Bewegungsreibung übergeht.
Hier können dann noch in einer weiteren Ausgestaltung unten stärker abgerundete vordere Reinigungskanten 19
bzw. 19a, 19b und hintere Reinigungskanten 20 bzw. 20a, 20b beitragen, so daß durch die abgerundeten Reinigungskanten 19 und 20 einerseits und die flexible Mittensteg-Reinigungskante
18 andererseits sowohl eine problemlose Bewegung auch auf schweren Florböden als auch eine
hervorragende Reinigungswirkung sichergestellt ist. Indem man den mittleren Steg oder die mittlere Rippe
für die Reinigungskante 18 aus einem geeigneten ermüdungsfrei beweglichen Kunststoff herstellt, ergibt
sich auch eine entsprechend hohe Lebensdauer des Geräts, wobei es sich versteht, daß die mittlere Rippe gegebenenfalls
auch aus einem anderen elastischem oder flexiblem Material wie beispielsweise einem Elastomer, einem
Gummi o.dgl. bestehen kann.
Abschließend wird darauf hingewiesen, daß die Ansprüche und insbesondere der Hauptanspruch Formulierungsversuche der Erfindung ohne umfassende Kenntnis des
Stands der Technik und daher ohne einschränkende Präjudiz sind. Daher bleibt es vorbehalten, alle in der
Beschreibung, den Ansprüchen und der Zeichnung dargestellten Merkmale sowohl einzeln für sich als auch in
beliebiger Kombination miteinander als erfindungswesentlich anzusehen und in den Ansprüchen niederzulegen
sowie den Hauptanspruch in seinem Merkmalsgehalt zu reduzieren.
Claims (1)
- DIPL-ING. PETER OTTE PATENTANWALT %: -0,7250Vertreter beim Europäischen Patentamt / European Patent Attorney ""T Tiroter Siräße2510/ot/wi
16.12.1991Herr Gerhard Kurz, Bruckenäcker 11, 7000 Stuttgart 80Schutzansprüche1. Bodendüse für Staubsauger, mit einem Gehäuse, einer in diesem von einer Schwenkplatte (12) gelagerten höhenverstellbaren Bürstenleiste (13), in der Bodenplatte (14) befindlichen Saugkanal sowie am Gehäuse angeordneten Unterstützungsmitteln (Stützräder, Kufen) im Bereich der Saugstutzen-Schwenklagerung, dadurch gekennzeichnet, daß in der Bodenplatte mindestens zwei jeweils quer zur Schieberichtung bis zu seitlichen Enden verlaufende strömungstechnisch aetrennte Saugkanäle (16a, 16b) vorgesehen sind.2. Bodendüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Saugkanäle (16a, 16b) durch eine mittlere Reinigungskante voneinander getrennt sind.3. Bodendüse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem vorderen Reinigungskanal2510/ot/wi ;."■■;:. „ ; ■■ _ \J16.12.1991 - 2 - '.^ &Ggr; · ;(16a) eine weitere Reinigungskante (19) und hinter dem hinteren Saugkanal (16b) eine weitere Reinigungskante (20) vorgesehen sind unter Vermeidung sonstiger von der Düsensohle gebildeter Auflage- oder Gleitflächen.4. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Reinigungskanten von gegenüber der restlichen Fläche der Bodenplatte erhabenen Stegen gebildet sind und daß die mittlere Reinigungskante (18) die beiden nach vorn und nach hinten angrenzenden Saugkanäle (16a, 16b) auch strömungstechnisch trennt, die beide im mittleren Teil in jeweils zugeordnete Teilsauglöcher (17a, 17b) übergehen, die sich nach innen zu einem gemeinsamen Saugloch (17) vereinigen.5. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens der Steg der mittleren Reinigungskante (18) von geringer Dicke und sich beidseitig verjüngend spitzwinklig zulaufend ausgebildet ist derart, daß bei guter Eingrabwirkung in den Bodenflor bei beiden Bewegungsrichtungen der Bodendüse ein Öffnen durch kurzzeitiges Abbiegen der Florfasern entweder zum vorderen oder zum hinteren Saugkanal erfolgt - beidseitig wirkende Pflugwirkung.6. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die vordere Reinigungskante eine von vorn nach hinten ansteigende Anlaufschräge und die hintere Reinigungskante (20) eine von vorn nach hinten ablaufende Anlaufschräge aufweist derart, daß in jeder Bewegungsrichtung der Bodendüse jeweils zwei der Reinigungskanten den Flor in die jeweils in Bewegungsrichtung hinter2510/ot/wi16.12.1991 - 3 -ihnen liegenden Saugkanäle (16a, 16b) öffnen.7. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bürstenleiste (13) für die Hartfußbodenbearbeitung vor den Saugkanälen (16a, 16b) angeordnet ist, in der Bewegungsrichtung nach vorn der Bodendüse gesehen.8. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bürstenleiste (13) durch ein erstes vorderes Fadenaufnehmerkissen (21) unterbrochen ist und daß hinter der hinteren Reinigungskante (20) und angrenzend an das hintere Saugteilloch (17b) ein weiteres Fadenaufnehmerkissen (22), ebenfalls mittig der Bodendüse, angeordnet ist.9. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß über die gesamte Breite der Bodendüse hinter dem hinteren Fadenaufnehmerkissen (22) eine Profillippe (24) angeordnet ist.10. Bodendüse nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Profillippe (24) stationär in der Bodenplatte (14) gelagert ist.11. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen einem oberen Deckgehäuseteil (11) und der mit diesem verbundenen (verschraubten) Bodenplatte (14) die Schwenkplatte (12) für das Ausfahren der Bürstenleiste (13) angeordnet ist.12. Bodendüse nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß Deckgehäuseteil (11) und Bodenplatte (14)\ * &bgr; "fr 0» ™ '■2510/ot/wi16.12.1991 - 4 -miteinander durch Labyrinthdichtungen verbunden sind.13. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Deckgehäuseteil (11) nach hinten doppelt auf sich selbst zurückgefaltete, zwischen sich jeweils Freiräume (30) bildende Lagerwandungen beidseitig zu jeweils einem Unterstützungsmittel (Stützräder 28a, 28b) im Bereich der schwenkbaren Anlenkung des Saugstutzens (15) bildet.14. Bodendüse nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß gekröpfte Lagerachsen (31) für die Stützräder (28a, 28b) durch die doppelten Lagerwandbereiche geführt sind, daß die gekröpften Lagerachsen (31) die von den doppelten Wandbereichen gebildeten Freiräume (30) durchsetzen, daß in diesen Bereichen von der Schwenkplatte ausgehende, nach rückwärts geführte Schwenkhebel (12a, 12b, 12c, 12d) hineinragen, die mit Maulöffnungen (34') die Lagerachsen (31) umfassen.15. Bodendüse nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß gegenüber den Lagerachsen (31) nach vorn abgekröpfte Achszapfen (31b) jeweils aufeinander zu gerichtet vorspringend das Schwenklager für den Saugstutzen (15) bilden derart, daß von dem Benutzer über einen Handhabungsstiel ausgeübte Druckwirkungen jedenfalls teilweise eine zusätzliche, nach unten gerichtete Kraftwirkung auf die Bodendüse ausüben.16. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1-15, dadurch2510/ot/wi16.12.1991 - 5 -gekennzeichnet, daß die Maulöffnungen (34') der von der Schwenkplatte (12) ausgehenden Schwenkhebel (12a, 12b, 12c, 12d) auf die gekröpften Lagerachsen (31) aufgeklipst sind und diese wie Sicherungsringe gegen ein seitliches Verschieben arretieren.17. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, daß an der Schwenkplatte (12) vor der Profillippe (24) in der Bewegungsrichtung nach vorn gesehen Stützzapfen (37) angeordnet sind, die Öffnungen (38) der Bodenplatte (14) durchsetzen und schräg nach hinten auf die Profillippe (24) im ausgefahrenen Zustand der Bürstenleiste (13) gerichtet sind derart, daß die Profillippe (24) bei der Hartbodenbearbeitung gegen ein Wegkippen zur Aufrechterhaltung der Vakuumwirkung gesichert ist.18. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1-17, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schwenkplatte innen gegen die Bodenplatte über Druckfedern (36) abstützt und von einer eine von außen als Bedienungswippe (48) zugänglichen Umschalteinrichtung betätigt ist, die sich mit einer Schwenkachse (46) über die Breite der Bodendüse erstreckt und mit auf Gegengleitflachen (51) der Schwenkplatte (12) gleitenden Gleitflächen (50) deren Verstellung bewirkt.19. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1-18, dadurch gekennzeichnet, daß vom Deckgehäuseteil ein innerer kastenförmiger Saugkanal (43) gebildet ist, der von der Bodenplatte durch eine von dieser nach2510/ot/wi16.12.1991 - 6 -oben ausgehenden weiterführenden Umrandung (44', 44a') übernommen wird zur Bildung des sich in zwei Teilsauglöchern (17a, 17b) aufteilenden Sauglochs (17).20. Bodendüse nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die von der Bodenplatte (14) gebildete, in die beiden Teilsauglöcher (17a, 17b) übergehenden Umrandungen (23, 44a') sowohl nach innen als auch nach hinten abgeschrägt verlaufen zur Bildung allmählich gekrümmt verlaufender Führungsflächen für die Luftströmungen unter Vermeidung einer störenden Wirbelbildung.21. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1-20, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (46) der Umschalteinrichtung (45) von jeweiligen Halblagerböcken im Deckgehäuseteil (11) bzw. in der Bodenplatte (14) drehbar gelagert ist und eine mittlere Kröpfung (46a) aufweist zur Umgehung des inneren, von dem Deckgehäuseteil (11) gebildeten Saugkanals (43).22. Bodendüse nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-21, dadurch gekennzeichnet, daß bei durchlaufender Bürstenleiste (13) das vordere Fadenaufnehmerkissen (21') den vorderen Saugkanal (16a) mittig unterbrechend in diesen verlagert ist, wobei unterhalb des vorderen Fadenaufnehmerkissens trichterförmig schräg zur Mitte und nach hinten geneigte Luftführungswände (52) verlaufen.23. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1-22, dadurch gekennzeichnet, daß im inneren Saugkanal (43) ein-■ mi m ' "' ' &zgr; «&igr; * *: -■- * rt " &ogr; ' + * e &bgr;i C O l·. &igr;* -- ■■ ■■ ■ *r *2510/ot/wi16.12.1991 - 7 -optischer Staubdetektor, bestehend aus Lichtsender und Lichtempfänger angeordnet ist, dem eine
Auswerteschaltung nachgeschaltet ist, die je nach gemessenem Staubdurchsatz unterschiedliche, von
außen wahrnehmbare Anzeigeleuchten ansteuert,
wobei eine netzunabhängige Stromversorgung (Batterie, Akku) innerhalb der Bodendüse angeordnet
ist.24. Bodendüse nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die vom optischen Staubdetektor beaufschlagte Auswerteschaltung Sendemittel (Infrarotlampe) aufweist, deren Ausgangssignal zur Regelung der Staubsaugerleistung von einer den Staubsaugermotor ansteuernden Regelschaltung empfangen
wird.25. Bodendüse nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß von der Bodendüse eine Infrarot-Rundumstrahlung der Staubdetektorsignale ausgeht unter Anordnung von mehr als einer nach außen abstrahlenden Infrarotlampe (Leuchtdiode).26. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1-25, dadurch gekennzeichnet, daß der die mittlere Reinigungskante (18) bildende und tragende Steg in der Bewegungsrichtung nach vorne und hinten gesehen
elastisch nachgiebig ausgebildet ist, derart, daß bei Bewegungsrichtungsumkehr ein Umkippen entgegen der neuen Bewegungsrichtung erfolgt.27. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1-26, dadurch gekennzeichnet, daß die vom mittleren Steg ge-2510/ot/wi16.12.1991 - 8 -bildete Reinigungskante (18) aus dünnwandigem (ca. 1mm) elastischem Kunststoff besteht.28. Bodendüse nach einem der Ansprüche 1-27, dadurch gekennzeichnet, daß vordere und hintere Reinigungskanten (19, 20) im Bereich der Bodenberührung abgerundet ausgebildet sind.
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Cited By (5)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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EP0630604A1 (de) * | 1993-06-25 | 1994-12-28 | Vorwerk & Co. Interholding GmbH | Bodensauggerät, insbesondere Vorsatz oder Teil eines Elektro-Staubsaugers |
EP1449477A2 (de) * | 2003-02-20 | 2004-08-25 | Wessel-Werk Gmbh | Staubsaugerdüse für Glattböden und textile Bodenbeläge |
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WO2007025887A1 (de) * | 2005-09-02 | 2007-03-08 | BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH | Staubsaugerbodendüse mit anzeige |
US7631387B2 (en) | 2005-05-13 | 2009-12-15 | Black & Decker Inc. | Motorized broom and collector |
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1992
- 1992-01-22 DE DE9200692U patent/DE9200692U1/de not_active Expired - Lifetime
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EP1449477A3 (de) * | 2003-02-20 | 2007-12-05 | Wessel-Werk Gmbh | Staubsaugerdüse für Glattböden und textile Bodenbeläge |
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