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Belegdruckwerk für Registrierkassen, Rechen- und Buchungsmaschinen
Die Erfindung betrifft ein Belegdruckwerk für Registrierkassen, Rechen- und Buchungsmaschinen,
insbesondere zur Herstellung und Ausgabe eines Schecks. Die bisher bekanntgewordenen
Scheckdruckwerke dieser Art haben insgesamt den Nachteil, daß ihre Abschneidevorrichtungen
zwar einwandfrei arbeiten, jedoch einer großen Genauigkeit unterliegen, die eine
hohe Präzision der notwendigen Teile erfordert. Dies kommt daher, daß nicht nur
in der Güte unterschiedliche Papiersorten, sondern auch dünnere und stärkere Papiere
verwendet werden. Insbesondere die Güte des Papiers ist von entscheidender Bedeutung
für ein sauberes Arbeiten der Abschneidevorrichtung, da ein Papier beim Abschneiden
mehr fasert als das andere und demgemäß mehr oder weniger Papierstaub anfällt, was
oft zu Verstopfungen und Unregelmäßigkeiten in der Arbeitsweise der Abschneidevorrichtung
führt. Gemäß der Erfindung ist herausgefunden worden, daß die Präzision der einzelnen
Teile der Abschneidevorrichtung wesentlich verringert werden kann, wenn Vorsorge
getroffen wird, daß der Papierstaub keinen Einfluß auf die Arbeitsweise der Abschneidevorrichtung
nehmen kann. Erfindungsgemäß ist das Abschneidemesser so gelagert, daß das oder
die Führungsmittel lediglich in der Ruhestellung, nicht aber bei seiner Abschneidebewegung
wirksam sind. Das Abschneidemesser, insbesondere seine Messer- bzw. Perforierschneide,
ist nämlich im Augenblick des Abschneidevorganges ohne jede Führung, stößt vielmehr
frei in den Raum hinein, um den Scheck vom Scheckstreifen zu trennen.
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Da beim Abschneiden aber auch scharfe Kanten am Papier entstehen,
ist die Gefahr des Hängenbleibens des abgeschnittenen Schecks außerordentlich groß
und damit auch die Gefahr des Vers:
topfens der ScheckfühTÜngsrinne.
Je weniger Präzisionsteile dieAbschneidevorrichtung aufweist, desto größer ist die
Gefahr des Hängenbleibens.
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Nach einem weiteren Erfindungsgedanken ist daher eine mit der Abschneidevorrichtung
zusammenwirkende Scheckaüswerfvorrichtung vorgesehen, die unmittelbar nach dem Abschneidevorgang
den Scheck auf das als Belegführungsmittel - ausgebildete Antriebsmittel für das
Perforier- und Abschneidemesser befördert.
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Die Erfindung ist in einem Ausführungsbeispiel dargestellt und beschrieben,
und zwar zeigt Abb. i den Seitenriß des Belegdruckwerkes, Abb. 2 die Lage des Auswerfers
vor dem Auswerfen des Schecks, Abb. 3 die Lage des Auswerfers nach dem Auswerfen
des Schecks, Abb. 4 einen Aufriß des Auswerfers und Abb. 5 einen Schnitt durch die
Abschneidevorrichtung.
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Das Druckwerk setzt sich aus Seitenwänden 1, 2 zusammen, die zur Aufnahme
der verschiedenen Achsen und Wellen dienen. Die Achse 3 ist als Lagerstelle für
das Antriebsmitte14 vorgesehen, das zum Antrieb des Abschneidemessers 5 dient. Das
Antriebsmittel 4 weist Verstärkungsrippen 6 auf, die gleichzeitig als Gleitflächen
für das einwandfreie Abfallen des Schecks Verwendung finden. An dem Antriebsmittel
4 sind ferner- Fortsätze 7 und 8 vorgesehen, von denen der Fortsatz 7 zur Lagerung
eines Armes 9 dient. Mit dem Arm 9 arbeiten Stifte i i und 12 zusammen, um das Antriebsmittel
4 in seine unwirksame Lage bringen zu können, wogegen mit der Rolle io der Ansatz
13 einer Scheibe 14 zusammenwirkt; um das Antriebsmittel 4 jeweils in die wirksame
Stellung zu bringen. Die Stifte i i und i2 sind in einer Scheibe 14 eingenietet.
Zur Lagerung der Scheibe 14 dient eine Welle 15. Das Messer 5 wird durch Fortsätze
16 des Antriebsmittels 4 bewegt und führt sich zwischen einer mit Ausnehmungen 58
für die Fortsätze 16 versehenen Platte 17 und einer Traverse 18. Zwischen der Platte
17 und einer Traverse 18 ist eine Feder i9 vorgesehen, die zum Andrücken des Messers
an die Platte 17 dient und nur insoweit wirksam werden kann, als zwischen der Platte
17 und der Traverse 18 vorgesehene Scheiben 2o dies gestatten. Eine Platte 21 dient
als Führungsmittel für den Scheckstreifen 25. Die Platte 21 sitzt auf einer Traverse
22. Zwischen der Platte 21 und der Traverse 22 ist ein Spalt 34 geschaffen; der
wesentlich breiter ist als die Stärke des Messers 5 (vgl. Abb. 5).. Durch die Breite
des Spaltes wird erreicht, daß das Messer 5 bei seiner Schneidebewegung weder mit
der Unterkante der Platte 21 noch mit der Oberkante des Spaltes der Traverse 22
in Berührung kommt. Die Traverse 22 ist bei 35 -konisch ausgebildet.' Die konische
Ausbildung hat .den- Zweck, die beim Schneiden entstehenden Papierfasern ungehemmt
abfallen zu lassen. _ Zwei Förderrollen 23, 24 dienen zum Verschieben des Scheckstreifens
25. Die in Abb. 5 in strichpunktierten Linien dargestellten Stellungen der Fortsätze
16 des Antriebsmittels 4 und des Messers 5 kennzeichnen die Stellung Perforieren
und die Stellung Abschneiden des Messers 5. Die Scheckrolle selbst ist auf einer
Achse 26 (Abb: i) drehbar gelagert. Umgeben ist :die Scheckrolle von einem Abdeckblech
27, während das Gleitblech-28 zusammen mit dem Antriebsmittel 4 die Führung zur
Ausgabe des Schecks bildet. Zum Bedrucken eines Schecks dienen Hämmer 29, 3o, die
von Antriebsmitteln 31, 32 unter dem Einfluß einer Kurvenscheibe 33 wirksam werden
können.
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In eine Ausnehmung 36 des Antriebsmittels 4 ragt ein Finger 37, der
als Auswurfmittel für den abgeschnittenen Scheck dient. Der Finger ist als Hülse
ausgebildet, in die ein Gummi 38 eingeschoben ist, der ein sicheres Auswerfen des
abgeschnittenen Schecks gewährleistet. Der Finger ist drehbar gelagert auf einer
Achse 39, die in einem Arm 4o befestigt ist. Der Arm 40 ist auf einer Achse 41 drehbar
gelagert. Die Nase 42 des Armes 4o arbeitet mit der Abbiegung 43 eines Armes44 zusammen,
der ebenfalls auf derAchse 41 gelagert ist. An dem Arm 44 ist bei 45 (Abb. 2) ein
Lenker 46 angelenkt, dessen anderes Ende bei 47 mit dem Finger 37 verbunden ist.
Auf die Abbiegung 43 wirkt eine Kurvenscheibe 48 ein, die mit der Welle 15 fest
verbunden ist. Die Kurvenscheibe 48 weist zwei Absätze 49 und 5o auf, von denen
der Absatz 49 zum Festklemmen des Scheckstreifens 25 mittels des Fingers 37 an das
Blech 27 dient, wogegen der Absatz 5o das Verdrehen, des Fingers in Uhrzeigerrichtung
zum Zweck des Auswerfens des abgeschnittenen Schecks bewirkt. Der Arm 44 steht in
fester Verbindung mit einem Arm 51. An dem Arm 51 ist eine Feder 52 aufgehängt,
die bei 53 mit dem Seitenrahmen des Druckwerkes verbunden ist. Mit dem Arm 4o ist
ferner ein Arm 54 fest verbunden, .der zur Aufnahme einer Feder 55 dient, die bei
56 am Seitenrahmen des Druckwerkes befestigt ist.
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Der Arm 54 arbeitet mit einer weiteren Kurvenscheibe 57 zusammen,
die mit der Welle 15 fest verbunden ist.
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Die Wirkungsweise der beschriebenen Einrichtung ist folgende: Nach
dem Bedrucken des Scheckstreifens 25 unter Vermittlung der Druckhämmer 29,
30 wird -der Scheckstreifen mittels der Förderrollen 23, 24 um Schecklänge
vorgeschoben und gelangt dabei in den Bereich des Messers 5. Gleichzeitig sind unter
Vermittlung der Kurvenscheiben 48 und 57 die Arme 4o und 44 wirksam geworden, so
daß der Gummi 38 des Fingers 37 unter Vermittlung der Abbiegung 43 des Armes 44,
die unter dem Einfluß der Feder 55 nunmehr mit dem Absatz 49 der Kurvenscheibe 48
zusammenwirken kann, über den Arm 40 in den Bereich des vorgeschobenen Scheckstreifens
gelangt (vgl. die strichpunktierte Stellung des Fingers 37 inAbb. 2). Durch Auftreffen
der Nase 13 ,der Scheibe 14 auf die Rolle io wird nunmehr,das Antriebsmittel 4 in
Uhrzeigerrichtung ausgeschwenkt und somit das Messer 5 zur Wirkung gebracht. Der
vom Scheckstreifen
25 abgeschnittene Scheck kommt hierauf in der
Weise zum Auswurf, daß die Abbiegung 43 des Armes 44 unter dem Zuge der Feder 52
auf den Absatz 50 gelangt und damit dem Finger 37 eine Uhrzeigerbewegung
und dem abgeschnittenen Scheck eine Auswerfbewegung erteilt.
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Sollen sogenannte Doppelschecks ausgegeben werden, so wird zunächst
der Scheckstreifen perforiert und beim zweiten Antrieb des Messers 5 durchschnitten,
was eine doppelte Anordnung der Nase 13 voraussetzt.