DE9104864U1 - Halter für Andruckspindeln an Spannvorrichtungen - Google Patents
Halter für Andruckspindeln an SpannvorrichtungenInfo
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Description
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Die Neuerung betrifft einen Halter für Andruckspindeln an Spannvorrichtungen, in deren Spannarm eine Langlochführung
für die einstellbare Aufnahme und Festlegung der Andruckspindel mittels Fixierungselementen angeordnet ist.
Derartige Andruckspindeln müssen an Spannarmen von Spannvorrichtungen
vorgesehen werden, wenn flache Werkstücke, wie Bleche od. dgl. auf einer festen Unterlage festzuspannen
sind. Für die Anbringung der Andruckspindeln, die sowohl in bezug auf die Längserstreckung der Spannarme
als auch axial einstellbar und fixierbar sein müssen, sind die Spannarme mit einer Langlochführung versehen,
die in gewünschter Stellung von der Andruckspindel durchgriffen wird. Zur einstellbaren Fixierung der Andruckspindeln
sind dabei entweder zwei sogenannte Flankenscheiben oder zu einem U-förmigen Bügel zusammengefaßte
Flankenscheiben erforderlich und im Falle von zwei separaten Flankenscheiben zwei Muttern oder im Falle eines U-förmiqen
Bügels eine Kontermutter, sofern der eine Schenkel des U-förmigen Bügels mit einer Gewindebohrung für
das Einschrauben der Andruckspindel versehen ist. Mit derartigen Fixierungselementen kann die jeweilige Andruckspindel
sowohl in axialer Richtung als auch bezüglich ihrer Anordnung im Langloch des Spannarmes eingestellt
und fixiert werden. Abgesehen vom Teileaufwand ist eine derartige Einstell- und Fixierbarkeit der Andruck-
spindel immer mit einer gewissen "Fummelei" verbunden, d.h., es erfordert ein gewisses Geschick, die tatsächlich
gewünschte Stellung der Andruckspindel in bezug auf den Spannarm zu erreichen.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Halter für Andruckspindeln an Spannvorrichtungen der genannten Art
zu schaffen, der lediglich aus einem Teil besteht und bei dem lediglich mit einem Element sowohl die Andruckspindel
bezüglich ihrer axialen Fixierung als auch der Halter selbst bezüglich seiner Stellung im Spannarm fixierbar
sein soll.
Diese Aufgabe ist mit einem Halter der eingangs genannten Art nach der Neuerung durch die im Kennzeichen des Hauptanspruches
angeführten Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und praktische Ausführungsformen ergeben
sich nach den Unteransprüchen.
Bei dieser neuartigen Ausbildung des Halters sind also Muttern bzw. Kontermuttern entbehrlich, und das Festspannen
des Halters gleichzeitig mit der axialen Festlegung der Andruckspindel er-folgt lediglich mit einer parallel
zur Andruckspindel orientierten Spannschraube, wodurch die Gefahr einer unerwünschten axialen Verstellung der
Andruckspindel aber auch die Gefahr einer Verschiebung der Stellung der Andruckspindel in Längsrichtung des
Spannarmes beim Anziehen von Muttern behoben ist, da ei-
nerseits auf die Andruckspindel durch Reibung kein Drehmoment mehr ausgeübt werden kann und auch keine Verschiebungsgefahr
für den ganzen Halter mehr besteht, da die Spannschraube senkrecht zum Halter bzw. zum Spannarm, in
dem der Halter sitzt, festgeschraubt wird.
Durch die speziell ausgebildete Kreuzschlitzung wird der in der Langlochführung sitzende und als Block ausgebildete
Halter, der sowieso aus zähem, begrenzt elastischem Material gebildet ist, in zweifacher Hinsicht elastisch
deformierbar, und zwar zum einen in bezug auf das Gewinde der Andruckspindel und zum anderen in bezug auf die Ränder
der Langlochführung im Spannarm bzw. in bezug auf den Spannarm selbst. Bezüglich dieser Elastizitätsvermittlung
ist der über die ganze Länge des Blockes erstreckende Schlitzteil vorteilhaft mit einer Tiefe bemessen, die
zwei Drittel der Höhe des Blockes entspricht, und der bis Mitte Gewindebohrung der Andruckspindel erstreckte
Schlitzteil ist im oberen Drittel des Blockes angeordnet. Dadurch kann, was im einzelnen noch näher erläutert wird,
einerseits der Block überhaupt erst in die Langlochführung eingebracht werden, zum anderen entsteht aber ein
zungenartiger, in sich geteilter oberer Bereich des Blockes, der die Gewindebohrung der Andruckspindel mit
erfaßt und der zum Anpressen des Blockes beim Festziehen der Spannschraube in gewünschter Stellung des Blockes in
der Langlochführung dient. Unter "glatt durchgriffenem
Oberteil des Blockes" ist dabei der Teil des Blockes zu
verstehen, der von der Zunge gebildet wird, d.h., die Spannschraube darf natürlich nicht durch Gewindeeingriff
mit dem Zungenteil in Verbindung stehen, da sonst keine Verbiegung dieses Zungenteiles erfolgen kann. Dafür ist
entweder die Aufnahmebohrung der Spannschraube im vom einen Schlitz begrenzten, zungenartigen Blockes gewindefrei
ausgebildet oder die Spannschraube ist unter ihrem Kopf mit einem gewindefreien Schaftteil versehen.
Um die Einführbarkeit des Blockes in die Langlochführung
zu erleichtern?ist zweckmäßig der obere Führungsflansch
im Querschnitt kleiner bemessen als der untere Führungsflansch. Bezüglich des einen Schlitzteiles kann im übrigen
der Halter vorteilhaft derart ausgebildet sein, daß der den zungenartigen Teil des Blockes nach unten begrenzenden
Schlitzteil mindestens im Bereich der Gewindebohrung der Andruckspindel zur Bodenfläche des Blockes hin
geneigt verlaufend ausgebildet ist. Dadurch ist das Zungenteil bezüglich seiner Materialverbindung zum restlichen
Teil des Blockes verstärkt bzw. der Anschlußquerschnitt des Zungenteiles vergrößert und damit einer
Bruchgefahr in diesem kritischen Ansatzbereich der Zunge entgegengewirkt.
Dieser neuartige Halter ließe sich zwar ohne weiteres auch aus ausreichend elastischem metallischen Material
herstellen, was allerdings mit einem größeren Fertigungsaufwand verbunden wäre. Bevorzugt wird deshalb der
Block aus spritz- oder gießbarem Kunststoff gebildet, mit
dem sich der Halter bzw. der Block in einem Arbeitsgang bei entsprechender Formwerkzeugsgestaltung herstellen
läßt.
Die angesprochenen elastischen Deformationen entsprechender
Blockteile in bezug auf die Festlegung des Blockes selbst in der Langlochführung und auch in bezug auf die
Festlegung der Andruckspindel bewegen sich dabei lediglich im Bereich von zehntel Millimeter.
Der neuartige Halter und eine weitere, besondere Ausführungsform werden nachfolgend anhand der zeichnerischen
Darstellung von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt schematisch
Fig. 1 perspektivisch den Halter mit der Andruckspindel und der Spannschraube;
Fig. 2 die Anordnung des Halters in einer speziellen
Ausführungsform des Spannarmes einer ansonsten
nicht dargestellten Spannvorrichtung und
Ausführungsform des Spannarmes einer ansonsten
nicht dargestellten Spannvorrichtung und
Fig. 3 perspektivisch eine andere Ausführungsform des
Halters.
Halters.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, sind die Fixierungselemente für die Andruckspindel 6 in Form eines mit einem oberen
und unteren Führungsflansch 2, 3 versehenen Blockes aus
zähem, begrenzt elastischem Material gebildet. Im Block 1 sind in zueinander parallelen Gewindebohrungen 4, 5 und
in Längsrichtung des Blockes 1 hintereinander die Andruckspindel 6 und die Spannschraube 7 angeordnet, wobei
das von der Spannschraube 7 glatt durchgriffene Oberteil
des Blockes 1 eine Kreuzschlitzung 8 aufweist, deren in Achsrichtung der Gewindebohrungen 4, 5 orientierter und
diese schneidender Schlitzteil 8' über die ganze Länge L des Blockes 1 erstreckt ist. Der andere Schlitzteil 8"
der Kreuzschlitzung 8 erstreckt sich dabei vom spindelfernen Ende 9 des Blockes 1 aus bis zur Mitte der Gewindebohrung
4 der Andruckspindel 6. Der über die ganze Länge L erstreckte Schlitzteil 8' ist dabei mit einer
Tiefe T bemessen, die etwa zwei Drittel der Höhe H des Blockes 1 entspricht, und der bis Mitte Gewindebohrung
der Andruckspindel 6 erstreckt Schlitzteil 8" ist im oberen Drittel des Blockes angeordnet. Wie ersichtlich, entsteht
dadurch ein zungenartig elastisches Oberteil mit dem oberen Führungsflansch 2, das zudem durch das
Schlitzteil 8' zweigeteilt ausgebildet ist. Die Aufnahmebohrung 5' für die Spannschraube 7 im zungenartigen Oberteil
ist dabei gewindefrei ausgebildet und hat dabei in bezug auf die Spannschraube 7 eine derartige Durchmesserzugabe,
daß die beiden Zungenteile in Pfeilrichtung A deformiert werden können. Dadurch ist es möglich, den Block
1 trotz seines Flansches 2 in die Langlochführung 11 des Spannarmes 12 (siehe Fig. 2) einzuführen, wobei es nur
eines relativ geringen Nachdruckes bedarf, um das andere
Ende 91 des Blockes 1 ebenfalls eindrücken zu können, aus
welchem Grunde das Schlitzteil 8' über die ganze Länge L des Blockes 1 erstreckt ist. Um die Einführbarkeit in die
Langlochführung 11 weiter zu erleichtern, ist zweckmäßig der obere Führungsflansch 2 im Querschnitt kleiner gehalten
als der untere Führungsflansch 3. Statt der gewindefreien Ausführung der Aufnahmebohrung 51 im Zungenbereich
kann auch, wie in Fig. 1 an der dort dargestellten Spannschraube, diese mit einem gewindefreien Schaftteil 7*
(gestrichelt angedeutet) versehen sein.
Ebenfalls nur gestrichelt angedeutet ist die Ausführungsform, bei der der den zungenartigen Teil des Blockes 1
nach unten begrenzende Schlitzteil 8" im Bereich der Gewindebohrung 4 der Andruckspindel 6 zur Bodenfläche 10
des Blockes 1 hin geneigt verlaufend ausgebildet ist.
Soweit überhaupt erforderlich, kann für die Einführung
des Blockes 1 in die Langlochführung 11 die Andruckspindel 6 ohne weiteres aus dem Bereich des Schlitzteiles 8'
herausgeschraubt werden, um nicht durch die voll eingeschraubte Andruckspindel 6 die Deformation des Blockes 1
in Pfeilrichtung A am Ende 9' zu blockieren. Ist der Block 1 erst einmal eingesetzt, wird die Andruckspindel
bis auf die gewünschte axiale Stellung zum Halter bzw. zum Spannarm 12 entsprechend weit eingeschraubt. Die
Spannschraube 7 sitzt dabei bereits auf der noch nicht deformierten Oberfläche 10" des Blockes 1 locker auf, so
daß dadurch der ganze Halter innerhalb der Langlochführung 11 in die gewünschte Stellung verschoben werden
kann. Beim Festziehen der Spannschraube?wird dabei die
zweigeteilte Zunge in Pfeilrichtung B verbogen (wie gesagt, bewegt sich eine solche Verbiegung im Bereich von
zehntel Millimetern), wodurch einmal der obere Flansch 2 auf die Ränder der Langlochführung 11 bzw. den Spannarm
12 aufgepreßt und damit der Halter in seiner Stellung zum Spannarm 12 fixiert wird. Da sich die Zungenverbiegung
auch noch im Bereich des Gewindes der Andruckspindel 6 auswirkt, weil sich der Schlitzteil 8" bis Mitte Gewindebohrung
4 der Andruckspindel erstreckt, wird gleichzeitig durch diese Deformation auch die Andruckspindel 6 fixiert,
da sich das Innengewinde der Gewindebohrung 4 bis zur Oberfläche 10' des Blockes 1 erstreckt.
Die besondere Ausführungsform gemäß Fig. 3 ist zwar insbesondere
für einen Halter aus Metall bestimmt, was jedoch nicht ausschließt, diese zweiteilige Ausbildung des
Halters auch in Kunststoff auszuführen. Diese Ausführungsform unterscheidet sich von der vorbeschriebenen
nach Fig. 1 im wesentlichen nur dadurch, daß der Schlitzteil 8' als den ganzen Block 1 in zwei Teile I, II trennender
Schnitt ausgebildet ist. Dargestellt ist dabei in Fig. 3 die bevorzugte Weiterbildungsform, bei der die
beiden Teile I, II an ihren gegeneinandergerichteten Flächen F^, F2 im Bereich der Gewindebohrung 5 mit ineinan-
dergreifenden halbkreisförmigen Fortsätzen 13 und entsprechenden
Ausnehmungen 14 versehen sind.
Diese Fortsätze 13 und Ausnehmungen 14 sind zwar nicht zwingend notwendig, da die beiden Teile 1,11. bei eingeschraubter
Andruckspindel 6 und Spannschraube 7 sowieso an die Flanken der Langlochführung 11 angedrückt werden.
Die Fortsätze 13 und Ausnehmungen 14 ermöglichen jedoch eine bezüglich der Gewindebohrungen 4, 5 lagegenaue Zuordnung
der beiden Teile I, II bereits vor dem Einfügen in die Langlochführung 11.
Claims (10)
1. Halter für Andruckspindeln an Spannvorrichtungen, in deren Spannarm eine Langlochführung für die einstellbare
Aufnahme und Festlegung der Andruckspindel (6) mittels Fixierungselementen angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fixierungselemente in Form eines mit einem oberen und unteren Führungsflansch (2, 3) versehenen
Blockes (1) aus zähem, begrenzt elastischen Material gebildet sind, in dem in parallelen Gewindebohrungen
(4, 5) und in Längsrichtung des Blockes (1) hintereinander die Andruckspindel (6) und eine Spannschraube
(7) angeordnet sind, wobei das von der Spannschraube (7) glatt durchgriffene Oberteil des
Blockes (1) eine Kreuzschlitzung (8) aufweist, deren in Achsrichtung der Gewindebohrungen (4, 5) orientierter
und diese schneidender Schlitzteil (8*) über die ganze Länge (L) des Blockes (1) und deren anderer
Schlitzteil (8") vom spindelfernen Ende (9) des Blockes (1) aus bis Mitte Gewindebohrung (4) der Andruckspindel
(6) erstreckt ist.
2. Halter nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der über die ganze Länge (L) erstreckte Schlitzteil (8') mit einer Tiefe (T) bemessen ist, die zwei
Drittel der Höhe (H) des Blockes (1) entspricht.
3. Halter nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der bis Mitte Gewindebohrung (4) der Andruckspindel (6) erstreckte Schlitzteil (8") im oberen
Drittel des Blockes angeordnet ist.
4. Halter nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahmebohrung (51) der Spannschraube (7)
im vom Schlitzteil (8") begrenzten,zungenartigen Teil des Blockes (1) gewindefrei ausgebildet ist.
5. Halter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spannschraube (7) unter ihrem Kopf (7') mit einem gewindefreien Schaftteil (7") versehen ist.
6. Halter nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der obere Führungsflansch (2) im Querschnitt
kleiner bemessen ist als der untere Führungsflansch (3) .
7. Halter nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der den zungenartigen Teil des Blockes (1) nach unten begrenzende Schlitzteil (8") mindestens im Bereich
der Gewindebohrung (4) der Andruckspindel (6) zur Bodenfläche (10) des Blockes (1) hin geneigt
verlaufend ausgebildet ist.
8. Halter nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Block (1) aus spritz- oder gießbarem Kunststoff gebildet ist.
9. Halter nach einem der Ansprüche 1 und 3 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlitzteil (81) als den ganzen Block (1) in
zwei Teile (I, II) trennender Schnitt ausgebildet ist.
10. Halter nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Teile (I, II) an ihren gegeneinander gerichteten Flächen (F^, F2) im Bereich der Gewindebohrung (5) mit ineinandergreifenden halbkreisförmigen Fortsätzen (13) und entsprechenden Ausnehmungen (14) versehen sind.
daß die beiden Teile (I, II) an ihren gegeneinander gerichteten Flächen (F^, F2) im Bereich der Gewindebohrung (5) mit ineinandergreifenden halbkreisförmigen Fortsätzen (13) und entsprechenden Ausnehmungen (14) versehen sind.
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