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Kippschalter Die Erfindung betrifft einen Kippschalter mit einer vom
Kipphebel betätigten Schaltwippe.
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Es sind zahlreiche Kippschalter dieser Art bekannt, die in der Regel
nach dem Prinzip arbeiten, eine vom Kipphebel betätigte Schaltwippe oder auch Schaltherz
genannt aus einer Schaltstellung in eine Übertotpunktlage und aus dieser in die
andere Schaltstellung zu bringen. ISiese Kippschalter haben den Nachteil, daß zu
ihrer Herstellung eine größere Anzahl einzelner Teile erforderlich ist, die unter
Berücksichtigung des gedrängten zur Verfügung stehenden Bauraumes meist so klein
gehalten werden müssen, daß sie einer Dauerbeanspruchung nicht gewachsen sind. Beim
Ausfallen des einen oder anderen dieser Einzelteile wird jedoch der ganze Schalter
unbrauchbar, weil nur beim Zusammenwirken aller Teile ein einwandfreies Funktionieren
dieser Schaltergewährleistet ist.
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Es ist der Zweck der Erfindung, einen Kippschalter zu schaffen, der
unter Vermeidung dieser Nachteile bekannter Kippschalter nur aus wenigen Einzelteilen
besteht, die auch bei gedrängter Bauweise kräftig genug ausgeführt sein können,
um einen Dauerbetrieb zu gewährleisten. Erfindungsgemäß wird dies erreicht durch
ein vom Kipphebel gesteuertes, verschiebbares Stellglied, das aus seinen Stellungen
zu beiden Seiten eines fest angeordneten Ansatzes entgegen Federwirkung lösbar ist.
Bei einem Kippschalter dieser Art ist also die Schaltwippe in ihren Schaltstellungen
mittels des entgegen der Wirkung einer Feder an ihr verschiebbar angeordneten Stellgliedes
in der Weise verriegelbar,
daß das Stellglied nach einer die Schaltung
einleitenden Bewegung des Kipphebels durch eine diesem zugeordnete und dabei gespannte
Feder aus der einen Verriegelungsstellung gedrängt wird und bei Vollendung des unter
der Wirkung dieser Feder zurückgelegten Schaltweges eine deren andere Schaltstellung
bestimmende Verriegelungsstellung einnimmt.
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Im einzelnen kann bei einem Kippschalter dieser Art die Anordnung
so, getroffen sein, daß die Schaltwippe im wesentlichen aus zwei Seitenteilen besteht;
die durch beiderseits überstehende, nietenartige Kontaktstücke und ein im Querschnitt
rechteckiges Verbindungsstück, dessen ebenfalls beiderseits überstehende Enden als
Lagerzapfen ausgebildet und im Schaltergehäuse gelagert sind, miteinander und im
Abstand voneinander verbunden sind.
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Zweckmäßig ist ferner das mit Vorsprüngen versehene Stellglied in
Schlitzen der Seitenteile der Schaltwippe senkrecht zum Verbindungsstück verschiebbar
angeordnet und wird durch eine zwischen den Seitenteilen angeordnete Feder in Richtung
gegen das Verbindungsstück gedrückt.
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Bei dem erfindungsgemäßen Kippschalter ist ferner der Kipphebel an
der Schaltwippe angelenkt und mit Ausnehmungen versehen, in denen mindestens zwei
Bandfedern in der Längsrichtung des Kipphebels derart gelagert sind, daß mindestens
eine derselben über das Verbindungsstück der Schaltwippe hinwegführt, während die
andere oder anderen unter dem Verbindungsstück, und zwar zwischen dem Verbindungsstück
und dem Stellglied, hinwegführt bzw. hinwegführen.
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Außer den bereits erwähnten Vorteilen des erfindungsgemäßen Kippschalters
hat der Schalter noch den Vorteil, daß zur Befestigung der Schaltwippe und des Kipphebels
nur eine einzige Drehachse erforderlich ist. Ein weiterer sehr wesentlicher Vorteil
des erfindungsgemäßen Schalters ist, daß sich derselbe auf besonders einfache Weise
zusammenbauen läßt.
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In der Zeichnung ist der erfindungsgemäße Kippschalter in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt, und zwar zeigt Fig. i einen teilweisen Längsschnitt durch den erfindungsgemäßen
Kippschalter, Fig. 2 einen Querschnitt nach der Linie II-II der Fig. i, Fig. 3,
eine teilweise Darstellung eines der beiden das Gehäuse bildenden Seitenstücke und
Fig. q; die Darstellung eines der beiden die Schaltwippe bildenden Seitenteile.
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Der erfindungsgemäße Kippschalter besteht im wesentlichen aus zwei
Gehäusehälften i, die in der üblichen Weise mit die Kontaktfedern 13 tragenden Kontaktanschlüssen
-z;4 versehen sind. Die beiden Gehäusehälften i sind miteinander in ihrer Längsrichtung,
beispielsweise durch Nieten i5@, verbunden. Die beiden Gehäusehälften i weisen auf
den einander zugekehrten Seiten Aussparungen auf, in die die in der Bewegungsbahn
der Kontaktstücke angeordneten Kontaktfedern 13 hineinragen und in denen die Schaltwippe
3; und der Kipphebel 2 be-,vegbar gelagert sind.
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Bei dem erfindungsgemäßen Kippschalter besteht die Schaltwippe 3 im
wesentlichen aus zwei Seitenteilen, die durch beiderseits überstehende, nietenartige
Kontaktstücke & und ein im Querschnitt rechteckiges Verbindungsstück 9, dessen
ebenfalls beiderseits überstehende Enden io als Lagerzapfen ausgebildet und im Schaltergehäuse
gelagert sind, miteinander und im Abstand voneinander verbunden sind. Die Schaltwippe
3 bildet auf diese Weise eine Art Rahmen, in dem das mit Vorsprüngen 4' und 4" versehene
Stellglied 4 in Schlitzen i i. der Seitenteile der Schaltwippe 3 senkrecht zum Verbindungsstück
9 verschiebbar angeordnet ist. Dabei wird das Stellglied 4 durch eine zwischen den
Seitenteilen angeordnete Feder 6 in Richtung gegen das Verbindungsstück 9 gedrückt.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Kipphebel :2 an der Schaltwippe
3, angelenkt und mit Ausnehmungen 12, versehen, in denen mindestens zwei Bandfedern
7 in der Längsrichtung des Kipphebels 2, derart gelagert sind, daß mindestens eine
der Bandfedern 7 über das Verbindungsstück 9 der Schaltwippe 3 hinwegführt, während
die andere oder anderen unter dem Verbindungsstück, und zwar zwischen dem Verbindungsstück
9 und dem Stellglied 4, hinwegführt bzw. hinwegführen.
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Die Gehäusehälften i sind nun im Raum ihrer Aussparungen mit Ansätzen
5 versehen, die in der Bewegungsbahn von Vorsprüngen 4." des Stellgliedes q, liegen
und gegen die sich diese Vorsprünge d' in der einen öder anderen Schaltstellung
anlegen. Auf diese Weise ist die Schaltwippe 3 in ihren Schaltstellungen mittels
des Stellgliedes q; verriegelbar.
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Die Wirkungsweise des erfindungsgemäßen Kippschalters ist folgende:
Bei der einleitenden Bewegung des Kipphebels 2 bleibt die Schaltwippe 3 zunächst
in ihrer Schaltstellung, in der sie mittels des Stellgliedes 4 an dem Ansatz 5,
verriegelt ist. Bei dieser einleitenden Bewegung des Kipphebels werden nun die Bandfedern
7' gewölbt und das Verbindungsstück 9 verkantet, wobei die Bandfedern 7- gespannt
werden. Durch das Spannen oder Ausbauchen der Bandfedern 7 wird gleichzeitig das
Stellglied 4r entgegen der Wirkung der an ihm angreifenden Feder 6 vom Verbindungsstück
9 weggedrängt. Dadurch gelangt der Vorsprung 4" des Stellgliedes a, außer Eingriff
mit dem Ansatz 5) der Gehäusehälften i, wodurch die Schaltwippe 3, unter
Auslösung der Federspannung der Bandfeder 7 plötzlich aus der einen Schaltstellung
in die andere verstellt wird. Die Schaltwippe 3@ eilt also der vorangegangenen Schaltbewegung
des Kipphebels 2 nach und gelangt in der neuen Schaltstellung wieder in seine Ausgangsstellung
gegenüber dem Kipphebel 2, in der die Bandfedern 7 entlastet sind, so daß das Stellglied
4 unter der Wirkung seiner Feder 6 in eine neue Verriegelungsstellung gelangen kann,
in der sein Vorsprung 4' auf der anderen Seite des Ansatzes 5 anliegt. Durch die
Schrägstellung des Stellgliedes 4 gegenüber den
Verriegelungsstrichen
des Ansatzes 5 wird gleichzeitig erreicht, daß die Verriegelung der Schaltwippe,
die in ihren jeweiligen Schaltstellungen an Anschlägen anliegt, gegen diese Anschläge
verspannt wird.
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Der erfindungsgemäße Kippschalter kann entweder als einfacher Ein-
und Ausschalter oder aber als Umschalter ausgebildet sein, wobei es lediglich darauf
ankommt, wie die Kontaktfedern 131 im Schaltergehäuse angeordnet sind. Der Kipphebel
2 ist zweckmäßig so ausgebildet, daß er nach außen möglichst wenig Angriffsflächen
bietet. Die Aussparungen in den Gehäusehälften i, in denen der Kipphebel bewegbar
ist, sind seiner Form angepaßt und auch seiner Bewegungsrichtung, wodurch der Kipphebel
eine gewisse Führung im Schaltergehäuse erhält.