DE9017302U1 - Verschlußgetriebe für ein zweiflügeliges Fenster o.dgl. - Google Patents
Verschlußgetriebe für ein zweiflügeliges Fenster o.dgl.Info
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Description
18 876 B/ba
ROTO FRANK AG
Stuttgarter Str. 145-147
Stuttgarter Str. 145-147
7022 Leinfelden-Echterdingen
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verschlußgetriebe für einen Flügel eines zweiflügeligen Fensters, einer Tür od.dgl., mit
einem etwa mittig zur Gesamtbreite der beiden aneinander anliegenden Vertikalholme der Flügel angeordneten und auf den mit einem
Überschlag ausgestatteten Vertikalholm aufgesetzten Betätigungsgriff, der mit einem Zwischengetriebe zusammenwirkt, das in
einer Ausnehmung des Überschlags flächenbündig mit dessen rückseitiger
Anschlagfläche eingelassen ist und die Ausnehmung eine in der zum Überschlag senkrechten Falzfläche eingebrachte abgesetzte
Beschlagsnut schneidet und das Gehäuse des Zwischengetriebes einen flachrechteckigen Querschnitt mit parallel zur Flügelebene
angeordneter Breitseite aufweist und die Ritzelachse
senkrecht zur Ebene der Breitseite verläuft und eine vom Ritzel antreibbare Zahnstange, welche im Gehäuse geführt gelagert ist,
wobei die Zahnstange mit mindestens einem abstehenden Mitnehmer versehen ist, der mit einer in der Besschlagsnut längsverschiebbar
gelagerten, von der Stulpschiene abgedeckten flachrechteckigen Treibstange formschlüssig gekuppelt ist, deren Breitseite
senkrecht zur Flügelebene ausgerichtet ist. Solchen Verschlußgetrieben kommt in erster Linie bei Holzrahmen Bedeutung zu, jedoch
können sie auch in andere Rahmen eingebaut werden, die mit einer entsprechenden Ausnehmung und Beschlagsnut ausgestattet sind. Bei
Beschlägen für Fenster und Türen ist neben dem technischen auch der ästhetische Aspekt wichtig. Deshalb sieht das vorbekannte
Verschlußgetriebe vor, daß der Betätigungsgriff etwa mittig zur Gesamtbreite der beiden aneinander anliegenden Vertikalholme des
Flügels angeordnet ist. Dies führt allerdings dazu, daß man das Getriebe weitgehend dem Flügelüberschlag zuordnen muß. Außerdem
muß bei diesem Verschlußgetriebe beachtet werden, daß, ausgehend von der Verriegelungsstellung der Flügel, bei Rechtsanschlag der
drehbare Betätigungsgriff im Uhrzeigersinne zu betätigen sein und dabei die Treibstange eine Aufwärtsbewegung durchführen soll. Bei
dem das Getriebe aufweisenden Flügel handelt es sich um einen Drehflügel oder Dreh-Kippflügel, bei welchem die Treibstange
nicht nur die Entriegelung, sondern auch die Umschaltung von Drehen auch Kippen bewirken muß.
Um diesen Forderungen insgesamt gerecht zu werden, kämmen bei einem
Verschlußgetriebe der eingangs beschriebenen Art aufgrund der dort gewählten Lage der Zahnstange im Getriebegehäuse die Zähne
des Ritzels nicht unmittelbar mit denen der Zahnstange, sondern nur indirekt unter Zwischenschaltung eines Umkehrritzels. Dies
hat allerdings den Nachteil, daß dieses Kantengetriebe nicht gleichermaßen für rechts- und linksangeschlagene Flügel verwendet
werden kann. Das ümkehrritzel führt nämlich dazu, daß die Drehachse
des antreibbaren Ritzels aus Platzgründen außermittig zu liegen kommt. Wenn man jedoch für rechts- und linksangeschlagene
Flügel die Fräs- und Bohrarbeiten mit gleichen Schablonen ausführen möchte und eine gleiche Höhenlage der Griffe bei rechts- und
linksangeschlagenen Flügeln gewährleistet werden soll, so führt dies zwangsweise dazu, daß man ein Verschlußgetriebe für Rechtsanschlag und ein entsprechendes für Linksanschlag benötigt.
Die Aufgabe der Erfindung besteht infolgedessen darin, ein Verschlußgetriebe
der eingangs beschriebenen Art so weiterzubilden, daß bei gleicher Fräsung und Bohrung und damit auch gleicher
Griffhöhe des rechts- und des linksangeschlagenen Flügels für beide Anschlagarten ein und dasselbe Verschlußgetriebe verwendet
werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß das Verschlußgetriebe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechend
dem kennzeichnenden Teil dieses Anspruchs ausgebildet ist. Durch die Verlegung der Zahnstange auf die andere Ritzel-
seite kann man auf ein Zwischenritzel verzichten und die Zahnstange
unmittelbar durch das mit Hilfe des Betätigungsgriffs drehbare Ritzel antreiben. Dies ermöglicht dann desweiteren eine
mittige Anordnung der Drehachse des Betätigungsgriffs in Längsrichtung
des Getriebegehäuses gesehen. Dies ist Voraussetzung für die im Anspruch 1 beschriebene symmetrische Ausbildung des gesamten
Verschlußgetriebes. Damit ist dieses Verschlußgetriebe forderungsgemäß für Rechts- und Linkseinbau geeignet und es können
dann bei beiden Anschlagarten die Ausnehmung und die Bohrung für die Griffachse jeweils gleich d.h. auch mit den gleichen Schablonen
und Werkzeugen angebracht werden. Trotzdem ist dieses Getriebe nicht aufwendiger. Im Gegenteil gestattet es, die Breite des
Getriebegehäuses zu reduzieren, was eine Verringerung des Rahmenquerschnitts erlaubt.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Zahnstange, die Querstege, der Verbindungsflansch und der oder die Mitnehmer
einstückig gefertigt sind. Als Ausgangsmaterial eignet sich beispielsweise ein Stahlblech, welches man in geeigneter Weise
stanzt, wobei ein flacher Rahmen entsteht. Durch Hochbiegen der beiden Rahmenlängsseiten in gleicher Richtung entsteht ein im
Querschnitt ü-förmiger Rahmen. Um den oder die Mitnehmer in die richtige Position zum Ankuppeln der Treibstange zu bringen, werden
sie in gleichem Biegesinne zusätzlich umgebogen.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß zwei
Mitnehmer vorhanden sind, deren seitlicher Abstand dem Abstand zweier Löcher einer Lochgruppe der Treibstange entspricht und deren
Querschnitt der Lochgröße angepaßt ist. Hierbei kann eine sogenannte Standardtreibstange benutzt werden, was den gesamten Beschlag
aufgrund der höheren Stückzahl bei der Treibstangenfertigung
verbilligt.
Eine weitere Variante eines Verschlußgetriebes mit einem parallel zur Flügelebene zweigeteilten Getriebegehäuse ist dadurch gekennzeichnet,
daß die Querstege Gehäuselängsschlitze an der beschlagsnutseitigen Schmalseite des Getriebegehäuses durchsetzen
und sich der Verbindungsflansch außerhalb des Getriebegehäuses befindet. Er ragt von der Ausnehmung her seitlich in die Beschlagsnut
hinein, so daß er die Treibstange untergreifen kann, wobei dann die Mitnehmer von unten her in die Löcher der Treibstange
eingreifen.
Die Zahnstange ist zweckmäßigerweise in einer gegen die Teilungsebene
hin randoffenen Führungsnut des einen Getriebegehäuseteils geführt. Die Länge dieser Führungsnut bestimmt sich aus der Gesamtlänge
von Zahnstange und Querstegen, in Verschieberichtung gemessen, zuzüglich dem maximal erforderlichen Hub der Mitnehmer
.
Damit die beiden Getriebegehäuseteile rasch und sicher in die vorgesehene Relativlage zueinander gebracht werden können, ist es
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sehr vorteilhaft, daß sie mittels Formschluß gegeneinander ausgerichtet
sind.
Eine besondere Augestaltung sieht vor, daß das eine Getriebegehäuseteil
insbesondere angeformte Zentrierzapfen und das andere Getriebegehäuseteil zugeordnete Zentrierbohrungen aufweist. Somit
wird das eine Getriebegehäuseteil auf das andere lediglich aufgesteckt und sie haben dann sofort die richtige gegenseitige Zuordnung.
Dies schließt allerdings nicht aus, daß man noch weitere Elemente für die formschlüssige Verbindung vorsieht.
Um ein und dasselbe Verschlußgetriebe bei Rahmen mit unterschiedlichen
Überschlagshöhen verwenden zu können, ist es in besonders bevorzugter Weise gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 9
ausgebildet. Bei der großen Überschlagshöhe wird die Treibstange unmittelbar an die Mitnehmer angekuppelt. Wenn jedoch eine geringere
Überschlagshöhe vorliegt, so steckt man auf die Mitnehmer das Adapterstück auf, welches seinerseits mindestens einen vorzugsweise
aber zwei Adapter-Mitnehmer besitzt. Mit diesem ist es dann möglich, in die weiter außen liegende Treibstange einzugreifen.
Das Adapterstück wird durch die Treibstange und die am Holm befestigte Stulpschiene gegen Ausheben gesichert. Es liegt auf
dem Verbindungsflansch unmittelbar auf. Der Abstand eines Mitnehmers
vom Adapter-Mitnehmer entspricht, in Verstellrichtung der Treibstange gemessen, mindestens dem Abstand zweier benachbarter
Löcher der Lochgruppe der Treibstange. Zweckmäßigerweise liegen
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die Adapter-Mitnehmer zwischen den Mitnehmern am Verbindungsflansch. Die Dicke des Adapterstücks und die Länge seiner Mitnehmer
bestimmt den Betrag, um welchen die Überschlagshöhe unterschiedlich sein kann.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert.
Dei Zeichnung zeigt Ausführungsbeispiele der Erfindung. Hierbei stellen dar:
Fig. 1 Perspektivisch den Betätigungsgriff und das Zwischengetriebe
in Explosionsdarstellung,
Fig. 2 einen Horizontalschnitt durch die einander zugeordneten Vertikalholme der beiden Flügel mit dem eingebauten
Verschlußgetriebe für eine große Überschlagshöhe,
Fig. 3 eine entsprechende Darstellung mit eingebautem Adapterstück
bei kleiner Überschlagshöhe,
Fig. 4 eine Draufsicht im Teilschnitt auf ein variiertes Getriebegehäuseteil mit eingesetzter Zahnstange und
Ritzel.
Der schließseitige Vertikalholm 2 eines ersten, aufschlagenden
Flügels 1 ist mit einem Überschlag 3 mit aufgesetzter Schlagseite 36 ausgestattet. Er übergreift den schließseitigen Vertikalholm
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eines zweiten, unterschlagenden Flügels 5. Der erste Flügel 1 ist zumindest drehbar. Er kann aber auch dreh- und kippbar sein. Entsprechendes
gilt für den zweiten Flügel 5. Der aufschlagende Flügel
1 wird als erster geöffnet und an ihm sind das Zwischengetriebe 6 sowie der Betätigungsgriff 7 mit der Rosette 8 montiert.
Letztere sind in Fig. 1 lediglich schematisch gezeichnet. Man erkennt dort aber den Vierkantdorn 9, der nach der Montage in die
Vierkantausnehmung 10 eines Ritzels 11 des Zwischengetriebes 6 eingreift, wobei dieses Ritzel 11 in Fig. 1 lediglich schematisch
gezeichnet ist.
Das Ritzel 11 ist in einem Getriebegehäuse gelagert, welches aus den Gehäuseteilen 12 und 13 besteht. Seine Zähne 32 kämmen mit
den Zahnausnehmungen 33 einer Zahnstange 14, welche in einer Längsnut 15 des Gehäuseteils 12 längsverschiebbar geführt gelagert
ist.
An die Zahnstange 14 schließen sich zu beiden Seiten des Ritzels 11 Querstege 16 und 17 an, die in der Getriebegehäuseebene verlaufen
und in einen Verbindungsflansch 18 übergehen. Der Verbindungsflansch
18 und die Zahnstange 14 verlaufen im seitlichen Abstand parallel zueinander und zusammen mit den Querstegen 16 und
17 entsteht ein U-förmiger Käfig. Am in Fig. 1 oberen Ende des Verbindungsflansches 18 befinden sich zwei Mitnehmer 19 und 20,
die von rechts nach links weisen und parallel zu den Querstegen 16 und 17 verlaufen. Sie greifen in jeweils ein Loch 21 einer
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Treibstange 22 ein (Fig. 2). Die Treibstange 22 ist mittels einer Stulpschiene 23 überdeckt.
Die Treibstange 22 befindet sich in einer Beschlagsnut 24 an einer zum Überschlag 3 senkrechten Falzfläche 25 des Vertikalholms
2. Sie ist in bekannter Weise als abgesetzte Beschlagnut ausgebildet mit Auflagekanten für die Stulpschiene 23.
Eine Drehung des Betätigungsgriffs 7, beispielsweise in Pfeilrichtung
26, wird über den Vierkantdorn 9 auf das Ritzel 11 übertragen. Dies führt zu einer Verschiebung der Zahnstange 14 und
der Mitnehmer 19 und 20 und damit zu einer Verschiebung der Treibstange 22, jeweils im Sinne des Pfeils 27. Mit der Treibstange
22 verbundene Riegelglieder führen eine Bewegung relativ zu Riegelgegengliedern, beispielsweise am Vertikalholm 4 oder an
Holmen des gemeinsamen festen Rahmens aus.
Bei einem rechts angeschlagenen, aufschlagenden Flügel 1 führt
der Betätigungsgriff 7, ausgehend von der Verschlußstellung, bei
welcher das freie Griffende nach unten ausgerichtet ist, eine 90°-Drehbewegung entgegen dem Uhrzeigersinne aus, um in die Drehstellung
für den Flügel 1 zu gelangen. Über eine weitere 90°- Drehbewegung des Betätigungsgriffes 7 kann die Kippstellung des
Flügels 1 herbeigeführt werden.
Aus den Figuren 2 und 3 ersieht man, daß der Betätigungsgriff
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etwa mittig zur Gesamtbreite der beiden aneinander anliegenden Vertikalholme 2 und 4 angeordnet ist. und daß das Gehäuse des
Zwischengetriebes 6 in eine Ausnehmung 28 des Überschlags 3 flächenbündig mit dessen rückseitiger Anschlagfläche 29 eingelassen
ist. Die Ausnehmung 28 ist auch zur Stirnseite des Überschlages hin randoffen und sie wird dort durch leistenförmige Ansätze 30
und 31 überdeckt. Die Ausnehmung 28 schneidet die Beschlagsnut 24. Der Verbindungsflansch 18 untergreift die Treibstange 22, so
daß die beiden Mitnehmer 19 und 20, bezogen auf die Beschlagsnut 24, von innen nach außen weisen. Das Getriebegehäuse 12, 13 hat
einen flachrechteckigen Querschnitt mit parallel zur Flügelebene angeordneter Breitseite. Die Ritzelachse 42 des Ritzels 11 steht
senkrecht zur Ebene der Breitseite des Zwischengetriebes 6. Die Stulpschiene 23 und die Treibstange 22 weisen jeweils einen
flachrechteckigen Querschnitt auf. Die Treibstange 22 ist mit Lochgruppen aus mehreren Löchern 21 ausgestattet zur Kupplung mit
den Mitnehmern 19, 20 des Verbindungsflansches 18. Die Breitseite der Treibstange 22 und der Stulpschiene 23 sind senkrecht zur
Flügelebene ausgerichtet.
Die Zahnstange 14 ist den von der Treibstange 22 wegweisenden Zähnen 32 des Ritzels 11 zugeordnet. Um die Bewegung der Zahnstange
14 auf die Treibstange 22 zu übertragen, ist deshalb eine Verbindung nach der anderen Ritzelseite hin notwendig, welche
durch die Querstege 16 und 17 geschaffen ist. Das Zwischengetriebe 6 ist in einer horizontal durch die Ritzelachse 42 gelegten,
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sich senkrecht zum Verbindungsflansch 18 erstreckenden Ebene symmetrisch
ausgebildet. Dies macht die Verwendung ein und desselben Zwischengetriebes 6 sowohl für rechts- als auch für linksangeschlagene
Flügel möglich.
Das Getriebegehäuse 12, 13 besitzt an seiner beschlagsnutseitigen Schmalseite Gehäuselängsschlitze 34, über welche die Querstege
und 17 nach außen treten. Infolgedessen befindet sich der Verbindungsflansch
18 außerhalb des Getriebegehäuses 12, 13. Gemäß Fig. 4 befinden sich an den schmalseitigen Enden des anderen Getriebegehäuseteils
13 je eine Zentrierbohrung 35 zum Eingriff eines Zentrierzapfens des Getriebegehäuseteils 12. Zur Zentrierung der
beiden Gehäuseteile 12 und 13 können auch noch die Schraubaufnahmezapfen 37 des Getriebegehäuseteils 12 herangezogen werden,
die zur Aufnahme der Befestigungsschraube 38 für die Rosette 8
des Betätigungsgriffes 7 dienen, wobei sie mit Bohrungen 45 des Getriebegehäuseteils 13 zusammenwirken.
Am Ritzel 11 befinden sich beidseitig zwei Zentrierbunde 41, die in entsprechende Lagerbohrungen 39, 40 der Gehäuseteile 12 bzw.
13 geführt sind.
Fig. 3 zeigt eine vorteilhafte Weiterbildung des Zwischengetriebes
6, welches den Einbau in einen aufschlagenden Vertikalholm
mit anderer Überschlagshöhe ermöglicht. Dort greifen die Mitnehmer 19, 20 des Verbindungsflansches 18 nicht unmittelbar in die
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Löcher 21 der Treibstange 22 ein, vielmehr dienen sie zum Ankuppeln
eines Adapterstücks 43. Dieses ist mit zwei Adapter-Mitnehmern 44 ausgestattet, welche in die Löcher 21 der Treibstange 22
eingreifen. Der Seitenabstand der Adapter-Mitnehmer 44 ist beim Ausführungsbeispiel kleiner als derjenige der Mitnehmer 19, 20
des Verbindungsflansches 18. Er entspricht aber genau dem Lochabstand
zweier Löcher 21 einer Lochgruppe der Treibstange 22, so daß auch das Adapterstück 43 ohne weiteres mit der Treibstange
gekuppelt werden kann.
Claims (9)
1. Verschlußgetriebe für einen Flügel eines zweiflügeligen Fensters,
einer Tür od. dgl, mit einem etwa mittig zur Gesamtbreite der beiden aneinander anliegenden Vertikalholme (2, 4) der Flügel
(1, 5) angeordneten und auf den mit einem Überschlag (3) ausgestatteten
Vertikalholm (2) aufgesetzten Betätigungsgriff (7), der mit einem Zwischengetriebe (6) zusammenwirkt, das in einer Ausnehmung
(28) des Überschlags (3) flächenbündig mit dessen rückseitiger Anschlagfläche (29) eingelassen ist, und die Ausnehmung
(28) eine in der zum Überschlag (3) senkrechten Falzfläche (25) eingebrachte, abgesetzte Beschlagsnut (24) schneidet und das Gehäuse
(12, 13) des Zwischengetriebes (6) einen flachrechteckigen
Querschnitt mit parallel zur Flügelebene angeordneter Breitseite aufweist und die Ritzelachse (42) senkrecht zur Ebene der Breitseite
verläuft und eine vom Ritzel (11) antreibbare Zahnstange
(14) im Gehäuse (12, 13) geführt gelagert ist, wobei die Zahnstange (14) mit mindestens einem abstehenden Mitnehmer (19,20)
versehen ist, der mit einer in der Beschlagsnut (24) längsverschiebbar
gelagerten, von einer Stulpschiene (23) abgedeckten, flachrechteckigen Treibstange (22) formschlüssig gekuppelt ist,
deren Breitseite senkrecht zur Flügelebene ausgerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnstange (14) den von der Treibstangenebene
wegweisenden Zähnen (32) des Ritzels (11) zugeordnet und mit ihrer die Zahnausnehmungen (33) tragenden Breitseite parallel
zur Breitseite der Treibstange (22) angeordnet ist, daß an die Zahnstange (14) zu beiden Seiten des Ritzels (11) in der Getriebegehäuseebene
sich erstreckende Querstege (16, 17) anschließen, die einen senkrecht dazu angeordneten, die Rückseite
der Treibstange (22) untergreifenden Verbindungsflansch (18) tragen,
von dem die Mitnehmer (19, 20) parallel zur Getriebegehäuseebene abstehen, und daß das Zwischengetriebe (6) zu einer Ebene
horizontal durch die Ritzelachse (42) und senkrecht zum Verbindungsflansch (18) symmetrisch ausgebildet ist.
2. Getriebe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahnstange (14,) die Querstege (16, 17), der Verbindungsflansch
(18) und der oder die Mitnehmer (19, 20) einstückig gefertigt sind.
3. Getriebe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Mitnehmer (19, 20) vorhanden sind, deren seitlicher Abstand
dem Abstand zweier Löcher (21) einer Lochgruppe der Treibstange (22) entspricht und deren Querschnitt der Lochgröße angepaßt
ist.
4. Getriebe nach Anspruch 3, mit einem parallel zur Flügelebene
zweigeteilten Getriebegehäuse, dadurch gekennzeichnet, daß die
Querstege (16, 17) Gehäuselängsschlitze (34) an der beschlagsnutseitigen Schmalseite des Getriebegehäuses (12, 13) durchsetzen
und sich der Verbindungsflansch (18) außerhalb des Getriebegehäuses (12, 13) befindet.
Querstege (16, 17) Gehäuselängsschlitze (34) an der beschlagsnutseitigen Schmalseite des Getriebegehäuses (12, 13) durchsetzen
und sich der Verbindungsflansch (18) außerhalb des Getriebegehäuses (12, 13) befindet.
5. Getriebe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnt, daß die
Zahnstange (14) in einer gegen die Teilungsebene hin randoffenen
Führungsnut (15) des einen Getriebegehäuseteils (12) geführt
ist.
Zahnstange (14) in einer gegen die Teilungsebene hin randoffenen
Führungsnut (15) des einen Getriebegehäuseteils (12) geführt
ist.
6. Getriebe nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Getriebegehäuseteile (12,
13) mittels Formschluß gegeneinander ausgerichtet sind.
13) mittels Formschluß gegeneinander ausgerichtet sind.
7. Getriebe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
eine Getriebegehäuseteil (12) insbesondere angeformte Zentrierzapfen und das andere Getriebegehäuseteil (13) zugeordnete Zentrierbohrungen (35) aufweist.
eine Getriebegehäuseteil (12) insbesondere angeformte Zentrierzapfen und das andere Getriebegehäuseteil (13) zugeordnete Zentrierbohrungen (35) aufweist.
8. Getriebe nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ritzel (11) mit je einem Zentrierbund
(41) in eine Lagerbohrung (39, 40) des zugeordneten Getriebegehäuseteils (12, 13) eingreift und mit einer Vierkantausnehmung
(10) für einen Vierkantdorn (9) des Betätigungsgriffs (7) ausgestattet ist.
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9. Getriebe nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein auf die Mitnehmer (19, 20) aufsteckbares
Adapterstück (43) mit mindestens einem, vorzugsweise aber zwei Adapter-Mitnehmern (44), deren Seitenabstand dem Abstand zweier
Löcher (21) der Lochgruppe der Treibstange (22) entspricht, wobei die Mitnehmer (19, 20) am Verbindungsflansch (18) Kupplungshälften
bilden und das Adapterstück (43) entsprechend ausgebildete, aus Durchbrüchen bestehende Kupplungsgegenhälften aufweist.
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