DE8810935U1 - Behälter mit Durchtrennverschluß - Google Patents
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Description
BRAUNSCHWEIG MÜNCHEN
"Behälter mit Durchtrennverschluß"
Die Erfindung betrifft einen Behälter mit Durchtrennverschluß, bestehend aus einem
becherförmigen Unterteil, einer die öffnung des Unterteils dicht verschließenden
Folie und einem oberhalb der Folie angeordneten, mit dem Rand des Unterteils verbundenen oder verbindbaren kappenförmigen Deckel. Der becherförmige Unterteil
kann aus Kunststoff, Blech oder einem papierähnlichen Werkstoff bestehen. Die Folie kann aus Aluminium oder einem Aluminiumlaminat bestehen, bei dem
wenigstens eine Kunststoffschicht auf der Aluminiumfolie vorgesehen ist. Die Folie
kann mit dem Rand des becherförmigen Unterteils durch Kleben oder Heißsiegeln
oder Schweißen fest verbunden sein. Der kappenförmige Deckel kann aus relativ
steifem, jedoch elastisch flexiblem Material, z.B. aus Kunststoff hergestellt sein.
Der Deckel kann mit seinem Kappenrand fest mit dem Rand des becherförmigen Unterteils verbunden sein oder mit diesem schnappartig zusammenwirken.Die Folie
kann auch aus Kunsstoff oder -Laminat bestehen.
Derartige Behälter werden häufig zum Verpacken von fließfähigen Gütern, insb.
Lebensmittel verwendet. Eine Schwierigkeit bereitet einerseits das Öffnen des durchtrennbaren Folienverschlusses und andererseits die Aufbewahrung von Resten
des ursprunglichen Verpackungsgutes ohne die Gefahr der Verschmutzung oder des
Verderbs dieses Füllgutes.
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to weiterzubilden/ daß die aufgezeigten Schwierigkeiten vermieden/ das Durchtrennen der Folie wesentlich vereinfacht und erleichtert und die Möglichkeit
geschaffen wird/ bei nur teilweiser Entnähme des Füllgutes den Behälter ausreichend sieher wieder zu verschließen, um eine Verschmutzung oder einen
vorzeitigen Verderb des Restinhaltes zu vermeiden.
Die Lasche ist von der Geometrie der Kappe ein integraler Teil der Kappe und
In ihrer Umrißgestalt sowohl im Bodenbereich wie auch im Kappenbereich so
angepaßt, daß die Lasche im geschlossenen Zustand Teil des Kappenkörpers ist. Die Lasche kann durch eine Trennlinie bestimmt sein, lsi jedoch mit ihrem
vorzugsweise etwa mittig in der Bodenfläche der Kappe liegenden Ende mit dem Boden über eine Gelenklinie bleibend verbunden. Auch können entlang der
Trennlinie eine · Jer mehrere Sollbruchstellen herstellungsmäßig vorgesehen
sein, die beim e-stmaligen Anheben der Lasche zum Einbrechen gebracht
werden können. Dadurch bietet der Verschluß, eine Orginalitätssicherung.
Die Trennlinie zwischen Lasche und Kappenkörper kann so ausgebildet und das
Material des Kappenkörpers und der Lasche so gewählt sein, daß die Lasche aufgrund elastischer Rückstellkräfte oder durch die Bedienungsperson wieder in
die ursprüngliche geschlossene Lage zurückgeführt und schnappartig in dieser Lage mit den gegenüberliegenden Kanten des Kappenkörpers verriegelt
werden kann.
Die Lasche kann zwischen ihren Enden wenigstens eine weitere Gelenklinie
aufweisen, so daß die Lasche beim Durchtrennen des Verschlusses bestimmte relative Bewegungen zwischen ihreb Abschnitten ausführen kann* Diese
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Bewegungen sind notwendig/ urn beim Anheben der Lasehe mit dieser
automatisch und au' einfache Weise die darunterliegende VersehluWölie zu
durchbrechen oder zu durchtrennen. Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen. Zu diesem Zweck kann auf der Unterseite der Lasche ein Durchtrennelement,
bevorzugt in Form einer nach unten ragenden Schneide vorgesehen sein. Es kann
ober auch ein etwa in der Ebene des Behälterrandes und damit in der Ebene der Folie liegender Abschnitt der Lasche herstellungsmäßig fest mit einem Teil der
roiie so verbunden sein, daß beim Anheben der Leiche die Folie automatisch
durchtrennt wird. Dabei kann der zu durchtrennende Bereich der Folie Über eine
Sollbruchlinie fest umrissen sein.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen an mehreren
Ausfuhrungsbeispielen iiüher erläutert.
Es zeigen:
Figur 1 einen senkrechten Schnitt durch einen Behälter gemäß der Erfindung in
der Schließstellung.
Figur 2 ebenfalls im senkrechten Schnitt, jedoch nur im Ausschnitt den oberen
Teil des Behälters nach Fig. 1 bei Beginn des Durchtrennens der Folie.
Figur 3 im Ausschnitt eine perspektivische Ansicht der Oberseite des Behälters
nach Rg. 1 im geschlossenen Zustand und
Figur 4 in ähnlicher Darstellung wie Fig. 3 den Behälter im geöffneten üt'stand.
Figur 5 im senkrechten Schnitt den oberen Teil eines abgewandelten Aus-
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fUhrungsbeispiels des Behälters gemäß der Erfindung.
Figur 6 bis 9 jeweils in perspektivischer Ansicht den oberen Bereich des
Behälters nach Fig. 5 im Schließzustand bzw. in unterschiedlichen Phasen des Öffnungsvorganges und
Figur 10 in ähnlicher Darstellung wie Fig. 6 ein weiter abgewandeltes Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung, und zwar im geöffneten Zustand des Behälters.
Bei allen Ausführungsbeispielen ist der Behälter 1 in gleicher Weise dargestellt.
Jedoch spielt die Umrißform, die Gestalt oder die Größe des Behälters und die
Randausbildung keine kritische Rolle fUr die vorliegende Erfindung.
Die Achse des Behälters ist mit 2 bezeichnet, während der dargestellte
Behälterrand 3 als Randflansch ausgebildet ist. Mit dem Randflansch 3 ist bleibend eine Verschlußfolie 4 fest verbunden, über die Folie und den
Behalterrand 3 greift eine Verschlußkappe 5, die aus relativ steifem, aber elastisch flexiblem Material ausgebildet ist. Die Verschlußkappe oder der
kappenfttrmlge Deckel 5 weist einen Deckelboden, einen konischen Übergangsabschnitt 7, einen parallel zum Behälterrand verlaufenden Schulterabschnitt 8
und einen den Behälterrand 3 Übergreifenden Kappenrand 9 auf.
Wie aus Figur 3 und 4 hervorgeht, let in der Kappe durch eine Trennlinie 17
eine streifcnfttmlge Lasehe 15 begrenzt, die »ich von einer etwa mittig im
Deckelboden 6 liegenden Gelenklinie 18, über die die Lasche bleibend mit der
Kappe verbunden 1st, etwa In radialer Richtung und streifenförmig bit zum
Kappenrand erstreckt, und zwar üb«r die Randbereich, 7, &bgr; und 9. Am freien
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Ende der Lasche kann ein Griff abschnitt 16 zum Angreifen eines Fingers vorgesehen sein. Dieser ist im vorliegenden Beispiel jedoch nicht erforderlich, da
etwa mittig in der Lasche 15 eine Griffmulde 13 zum Anlegen eines Fingers vorgesehen ist, die sich teilweise in der Ebene des Bodens und teilweise durch
den konischen Bereich 7 der Kappe erstreckt. Auf der Unterseite der Lasche 15 ist die Gelenklinie durch eine Schwächungslinie Tl bestimmt. Unterhalb der
Griff mulde 13 ist auf der Unterseite der Lasche 15 ein schneidenför^üges
Einbrechelement 14 angeordnet.
Um ein Nachfedern des Deckelbodens während des Eindrückens der Lasche zu
vermeiden können die Bereiche des Deckelbodens außerhalb der Lasche versteift
sein. Im dargestellten Beispiel ist dicht hinter der Gelenklinie 11, 18 auf der
Unterseite des Bodens eine Querrippe 10 vorgesehen. Es können weitere solche Rippen angeordnet sein, insb. auch beiderseits der Lasche 12, 15.
Wie in Fig. 2 durch Pfeil angedeutet ist, wird zum öffnen auf den Muldenbereich 13 mit dem Finger ein Druck ausgeübt. Dadurch wird die Folie 4 mit
Hilfe der Schneide 14 durchtrennt, worauf die Lasche nach oben gezogen und so gehalten werden kann während die gewünschte Menge an Füllgut durch die
freigelegte öffnung ausgegossen wird.
Diese Stellung der Lasche ist in Flg. 4 wiedergegeben. Man erkennt in Figur 4
die durch die Schneide 14 freigelegte öffnung 20 in der Folie. Diese öffnung
kann durch einen vorspringenden Bereich des Behälterrandes, der durch den Vorsprung 16 der Kappe abgedeckt 1st, als AusgieObereich 21 ausgebildet sein.
Das Material der Kappe kann so gewählt sein, daß bei Freigabe die Lasche 12/
15 automatisch wieder ihre Schließstellung nach Flg. 3 annimmt. Sie kann aber auch durch den Benutier willkürlich wieder in diese Stellung nach Flg. 3
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gebracht werden. Dabei können die Trennkanten 17, die den Laschenbereich 15
von dem Kappenkörper trennen so ausgebildet sein, daß die Lasche selbsttätig in der Schließstellung nach Fig. 3 wieder einrastet. Es können aber auch
gesonderte Rastelemente an dem Behälterrand und dem Laschenende vorgesehen sein, um die Lasche in der Schließstellung zu verriegeln.
Bei der Ausfuhrungsform nach Fig. 5 bis 9 ragt das freie Ende 36 der Lasche
Ober den Rand 19 des Deckels 25 hinaus und bildet ein Griffende. Auch bei
dieser Ausführungsform ist die Lasche 34 Ober eine Gelenklinie 32 mit dem Boden 26 der Kappe bleibend aber beweglich verbunden. Die Randbereiche 27,
28, 2? der Kappe sind ähnlich ausgebildet wie bei dem Ausführungsbeispiel nach Figur 1. Der Kappenboden ist dicht hinter der Gelenklinie 32 durch eine Querrippe 30 versteift. Weitere Rippen 31 können an geeigneten Stellen im inneren
der Kcppe außerhalb des Laschenbereiches angeordnet sein, um beim öffnen der
Lasche ein Nachgeben der Kappe, insb. des Kappenbodens, zu vermeiden und um sicherzustellen, daß nicht durch äußere Drucke im verschlossenen Zustand das
an der Unterseite der Lasche 34 vorgesehene Einbrechelement '36 mit der
Verschlußfolie 4 in Kontakt geiangt und diese vorzeitig durchtrennt.
Die Lasche 34 ist durch Trennlinien 40 gegenüber dem Kappenkörper begrenzt.
Die Lasche weist zwischen ihren Enden eine weitere Gelenklinie 33 auf, die im Übergangsbereich zwischen dem Kappenboden und dem konischen Abschnitt 27
der Kappe liegt.
Zum öffnen wird entsprechend dem Pfeil 37 nach Fig. 6 das Griffende 36 der
Lasche nach außen und nach oben angehoben. Dabei biegen zunächst die im Kappenrand liegenden Bereiche der Lasehe um die zweite Gelenklinie 33 nach
oben ab, wie dies Figur 7 zeigt. Durch einen Druck auf diesen Bereich entspre-
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. chend dem Pfeil 41 nach Fig. 8 wird die Schneide 35 in die Folie 4 eingedrückt
! und durchtrennt die Folie. Danach wird die durch die Pfeile 37 und 38 der
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Figuren 6 und 7 eingeleitete Schwenkbewegung der Lasche in Richtung des
! ; Pfeils 42 in Fig. 9 fortgesetzt und damit der durch das Element 35 durchstoßene Bereich 43 der Folie 4 freigelegt, so daß nunmehr der ganze oder ein
Teil des Inhaltes ausgegossen werden kann, worauf die Lasche wieder in die Stellung nach Fig. 6 zurückgeführt wird. Der den Kappenbereichen 27 bis 29
entsprechende profilierte Abschnitt der Lasche wirkt hierbei als steifer Hebel, der das Öffnen der Lesche und das Durchbrechen der Folie und das
Zurückziehen der Lasche aus dem Ausgießbereich erleichtert.
Bei der weiter abgewandelten Ausführungsform nach Fig. 10 ist der Laschenkörper 51 im wesentlichen steif ausgebildet und schwenkbar aber bleibend über die
Gelenklinie 52 mit dem Boden 50 der Kappe verbunden, während ansonsten die Lasche durch Trennlinien 58 gegenüber dem Kappenkörper begrenzt ist. Hinter
der Gelenklinie kann an der Unterseite des Kappenbodens 50 wiederum eine
«Her ggf. mehrere Versteifungsrippen für die Kappe vorgesehen sein.
Die Folie ist mit 54 bezeichnet. In der Folie ist im Bereich unter der Lasche
durch eine Soll-Bruchlinie 57 ein bestimmter Bereich 55 der Folie begrenzt. An
seinem Ende ist der Bereich 55 fest mit dem etwa in der Ebene der Folie 54 in
der Verschlußstellung der Lasche liegende Bereich 53 der Lasche fest und bleibend z.B. durch Kleben oder Heißsiegeln verbunden. Durch Anheben des Über
den Rand der Kappe vorspringenden freien Endes der Lasche 51 wird der Teil
55 der Folie 54 entlang der Soll-Bruchlinie 57 eingerissen und so in der Folie
eine Ausgießöffnung 56 freigelegt.
Im übrigen ist der Behälter 1 mit seinem Verschluß entsprechend den zuvor be·
tv Ausfuhrungsbeispielen ausgebildet.
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Um ein Verschmutzen des Behälter·' oder des Deckelrandes zu
vermelden, können vom Deekel boden aus noch unten vorspringende Stege oder Rippen, ähnliche denen nach Fig. 5 vorgese
hen sein, die quer und parallel fur Lasche 15 und nahe dieser
so angeordnet sind, daß sie auf der Innenfläche des Dekkelbodens einen Kopfraumbereich begrenzen. Dieser schränkt
das Ausbreiten des Doseninha 11s, z.B. von dem Betätigungse
I erne nt her ein.
Es kann auch vorteilhaft sein, den Deckel bleibend mit dem
Behälterrand zu verbinden. Die Befestigungsste 11e ist in Unfangsrichtung
begrenzt und liegt etwa auf dem Durchmesser, entlang dem sich die Lasche 15 erstreckt. Zum Befestigen
kann z.B. ein Abschnit des Deckelrandes 2? und des Bahälterrandes eingerollt sein. Die Befestigung kann aber auch durch
Schweißen, Kleben, Heißsiegeln oder dgl. erfolgen.
Claims (1)
- 9230DR.-ING. R. DÖRING DIPL.-PHYS. DR. J. FRICKEBRAUNSCHWEIG MÜNCHENAnsprüche1. Behälter mit Durchtrennverschluß, bestehend aus einem becherförmigen Unterteil, einer die öffnung des Unterteils dicht verschließenden Folie und einem oberhalb der Folie angeordneten, mit dem Rand des Unterteils verbundenen oder verbindbaren kappenförmigen Deckel, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abschnitt des Deckels (5) ais mit dem übrigen Teil des Deckels über einen Gelenkbereich (18) bleibend, aber relativ beweglich verbundene Lasche (15) ausgebildet ist, die als Betätigungselement zum Durchtrennen der Folie (4) ausgebildet ist.2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkbereich (18) im Deckelboden (6) angeordnet ist und sich die Leiche (15) Ober einen Bereich des Bodens und einen abgestuften Randbereich (7-9) des Deckels (5) bis zum Deckelrand erstreckt.3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (15) als in radialer Richtung langgestreckter, streifenförmiger Teil ausgebildet ist.4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung des kappenförmigen Deckels (5) elastisch biegsam ausgebildet ist und der kappenfttrmig· Deckel wenigstens hinter dem Gelenkberelch (18) der- Lasehe durch eine oder mehrere innere Rippen (10), 30-31, 59) gegen Ausbiegen versteift ist.«· t« 4 · I · « ill·111 I5. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß auch die Behälterbereiche beiderseits der Lasche (34) entsprechend versteift (31) ausgebildet sind.6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche einen Bereich (13; 36) zum Anlegen eines Fingers aufweist.7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende (36) der Lasche (34) in der Schließstellung über den Kappenrand in radicier und/oder axialer Richtung vorspringt.8. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (15) eine versenkte Griff mulde (13) aufweist, die sich über den äußeren Bereich des Deckelbodens (6) und einen anschließenden Schulterbereich (7) erstreckt.9. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (15) auf der Unterseite ein in Längsrichtung der Lasche langgestrecktes, eiwa axial nach unten in Richtung auf die Folie (4) vorspringenden Einbrechelement, Insb. in Form einer Schneide (14), aufweist.10. Behälter nach Anspruch 9, dadurch go kennzeichnet, daß das Einbrechelement (14) einstückig an der Unterseite der Lasche (15) angeformt ist.11. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenrtz*lchnet, daß ein Bereich (53) der Lasehe (51) fest mif einem darunterliegenden Bereich (35) der Folie (54) verbunden. Insb. verklebt oder verschweißt 1st.till H «· «· &igr; t ItIII I I < I I Il I··· ···· Il ItIl I·· · I lit It I • III «lit liltI· Il Il ·· Il ti3 *12· Behälter nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein im |Bereich einer zur Behälterachse etwa rechtwinkelig verlaufenden Schulter des |Deckels (50) liegender Bereich (53) der Lasche (51) auf der Folie (54) aufliegt |und mit dieser fest verbunden ist.13. Behälter nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der mit einem Bereich der Lasche (51) fest verbundene Bereich (55) der Folie (54) durch eine Soll-Bruchlinie (57) gegenüber dem Übrigen Bereich der Folie (54) begrenzt ist.14. Behälter nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (34) zwischen ihren Enden wenigstens eine weitere Gelenklinie (33) aufweist.15. Behälter nach einem oder mehreren der voranstehenden Ansprüche, dadurch g ekennzeichnet, daß die Hie Lasche begrenzende Trennlinie so ausgebildet ist, daß die Lasche nach dem erstmaligen Einbrechen schnappartig wieder in ihre ursprungliche Schließstellung verbringbar ist.16. Behälter nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennze i c h &eegr; e t, daß von der Herstellung her die Lasche an einer oder mehreren Steilen entlang der sie begrenzenden Trennlinie über eine Soll-Bruchstelle mit dem benachbarten Bereich des Kappenkörpers fest, aber einbrechbar verbunden ist.17. Behälter nach Anspruch 4 öder 5, dadurch gekennzeichnet, daß vom Deckelboden (A) Rippen oder Stege (3o,31) nach innen so vorspringen, daß sie um die Lasche (34) einen die Ausbreitung des Doseninhaltes beschrankenden Kopfraum begrenzen.
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1989
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