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DE8810798U1 - Aus lebensmittelunbedenklichem Kunststoff hergestellter Beutel - Google Patents

Aus lebensmittelunbedenklichem Kunststoff hergestellter Beutel

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Publication number
DE8810798U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bag
filling opening
bag according
food
closure
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE8810798U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Melitta Werke Bentz and Sohn KG
Original Assignee
Melitta Werke Bentz and Sohn KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Melitta Werke Bentz and Sohn KG filed Critical Melitta Werke Bentz and Sohn KG
Priority to DE8810798U priority Critical patent/DE8810798U1/de
Publication of DE8810798U1 publication Critical patent/DE8810798U1/de
Expired legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/34Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents for packaging foodstuffs or other articles intended to be cooked or heated within the package
    • B65D81/3415Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents for packaging foodstuffs or other articles intended to be cooked or heated within the package specially adapted to be heated in hot water, e.g. boil pouches
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    • B65D75/06Articles or materials wholly enclosed in single sheets or wrapper blanks in sheets or blanks initially folded to form tubes

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

Patentanwälte Dr. Loesenbeck (1980)
Dipl.-lng. Straoke - &igr; -Dipl.-lng. Loesenbeck jeitenbeoker Str. 164,4600 Bielefeld 1
Melita-Werke Bent&zgr; & Sohn, Ringstraße 99, 4950 Minden
Aus lebensmittelunbedenklicheo Kunststoff hergestellter Beutel
Die vorliegende Neuerung bezieht sich auf einen auf lebensmittelunbedenklichem Kunststoff hergestellten Beutel zur Aufnahme von zu garenden Lebensmitteln.
Beutel der vorerwähnten Art sind in vielerlei Ausführungsformen bekannt, hierbei sind auch sogenannte Kochbeutel bekannt, die im befüllten Zustand in den Handel gelangen. Die entsprechenden Kochbeutel sind mit Reis oder anderen Lebensmitteln gefüllt und werden erst dann geöffnet, wenn die entsprechenden Lebensmittel gegart sind.
Der Vorteil derartiger Kochbeutel liegt generell darin, daß das Zubereiten bzw. Garen vieler Lebensmittel dadurch wesentlich einfacher gestaltet wird.
Als nachteilig ist anzusehen, daß der Verbraucher weder die Möglichkeit hat, auf die Füllraenge des Kochbeutels Einfluß zu nehmen noch auf die Qualität der int Kochbeutel
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Melitta - 2 -
abgefüllten Ware.
Der vorliegenden Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Beutel der gattungsgemäßen Art zu schaffen, der einem Verbraucher alle Vorteile eines bekannten Kochbeutels bietet und darüberhinaus die Möglichkeit eröffnet, sowohl auf Füllmenge wie auch Qualität der eingefüllten Lebensmittel Einfluß zu nehmen.
Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Beutel gemäß vorliegender Neuerung dadurch gelöst, daß die Beutelwandungen in ansich bekannter Weise mit einer Vielzahl von Löchern versehen sind und der Beutel mindestens eine Einfüllöffnung sowie im Bereich mindestens einer geschlossenen Kante eine Einreißkerbe aufweist.
Ein derart konzipierter Beutel kann von einem Verbraucher mit Lebensmitteln seiner Wahl befüllt werden, wobei selbstverständlich die Füllmenge auch dem Verbraucher überlassen ist. Nach dem Verschließen der Einfüllöffnung kann ein derartiger Beutel wie ein handelsüblicher Kochbeutel siit allen entsprechenden Vorteilen benutzt und nach dem Garen des abgefüllten Lebensmittels durch die Einreißkerbe auch leicht wieder geöffnet werden.
Weitere Merkmale der Neuerung sind Gegenstand ron Unteransprüchen.
Die Neuerung wird anhand der beigefügten Zeichnung im
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t* * J · J ·· ··&diams; &diams;&diams; »
Melitta - 3 -
folgenden näher beschrieben: In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Rolle, von der neuerungsgemäße Beutel abreißbar sind.
Fig. 2 einen von der Rolle gemäß Fig. 1 abgerissenen gefüllten und verschlossen Beutel
Fig. 3 eine Teilansicht eines neuerungsgemäßen Beutels im Bereich seiner Einfüllöffnung
Fig. 4 eine der Fig. 3 entsprechende Teilansicht eines Beutels nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Neuerung
In Fig. 1 ist mit dem Bezugszeichen 10 eine Rolle bezeichnet, die eine Vielzahl von einzelnen Beuteln 11 aufweist.
Diese Beutel 11 sind vorzugsweise aus einer Schlauchfolie aus lebensmittelunbedenklichem Kunststoff gefertigt und durch quer zur Abzugsrichtung der Schlauchfolie verlaufende Siegelnähte 12 einseitig verschlossen.
Die einzelnen Beutel 11 sind längs parallel zu der jeweiligen Siegelnaht verlaufender Perforationslinien 13 voneinander trennbar.
Wie den Fig. 1 und 2 zu entnehmen ist, sind die Beutel-
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Melitta - 4 -
wandungen der einzelnen Beutel 11 mit einer Vielzahl von , Löchern 14 auegestattet.
Die jeweils einer Siegelnaht 12 gegenüberliegende, unverschlossene Einfüllöffnung 15 der einzelnen Beutel il entepiicht im vorliegenden Ausfuhrungsbeispiel praktisch jeweils der Perforationslinie 13, die beim Abtrennen eines einzelnen Beutels 11 von der Rolle 10 zerstört wird. Diese Einfüllöffnung 15 kann nach dem Befallen eines abgerissenen Beutels 11 in beliebiger Weise verschlossen werden, am zweckmäßigsten nach Bildung einer entsprechenden Tülle durch ein drahtverstärktes Versch1ußband 16.
Auf der der Einfüllöffnung 15 gegenüberliegenden Seite j, ist der Beutel 11 jeweils mit einer Einreißkerbe 17 ver-
* sehen und außerdem im über die Siegelnaht 12 hinaus vorstehenden Bereich mit einer Halteöffnung 18.
Diese Halteöffnung 18 vereinfacht das Entnahmen eines entsprechenden Beutels 11 aus einem mit Wasser gefüllten Kochgefäß.
Die Einreißkerbe 1/ erleichtert das Öffnen des Beutels zur Entnahme eines in diesem Beutel 11 gegarten oder gekochten Lebensmittels.
\ In Fig. 3 ist gezeigt, daß ei» t»e uarungsgemäßer Beutel
11 auch mit einer integrierte» Verschlußeinrichtuns "ersehen sein kann. Im dargestellten Ausführungsbeispiel Desteht diese integrierte Verschlußeinrichtung im Bereich
Melitta. - 5 -
der Einfüllöffnung 15 aus zwei Verschlußbändern 19, die in entsprechend tunnelförraige Kanalabschnitte 21 des Beutels 11 eingearbeitet sind. Diese beiden Verschlußbänder 19 erlauben das Zusammenziehen der Einfüllöffnung 15 ebenso wie das sichere Verschließen dieser Einfüllöffnung 15.
Gemäß Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 kann auch eine integrierte Verschlußeinrichtung in Form zweier aus dem Beutelmaterial herausgearbeiteter Verschlußlaschen 20 gebildet sein, die im Bereich der Seitenkanten des Beutels 11 vorgesehen sind.
Diese beiden Verschlußlaschen 20 können nach dem Zusammenziehen der Einfiillöffnung 15 miteinander verknotet und damit der Beutel 11 verschlossen werden.
Selbstverständlich ist die Neuerung nicht auf das in den Zeichnungen dargestellte Ausfuhrungsbeispiel beschränkt, das beispielsweise ein entsprechender Beutel auch mit zwei Einfüllöffnungen versehen sein kann, um etwa knödel- oder kopsertige Lebencmittel aufnehmen und fest umschließen zu können.
Ebenso ist es denkbar, einen neuerungegemäßen Beutel aus einer längs einer Kante zusammengefalteten Folie herzustellen, also von der Verwendung einer Schlauchfolie abzusehen.

Claims (9)

Melitta-Werke Bentz & Sohn, Ringstraße 99, 4950 Minden Schutzansprüche
1. Aus lebensmittelunbedenklichem Kunststoff hergestellter Beutel zur Aufnahme von zu garenden Lebensmitteln, dadurch gekennzeichnet , daß die Beutelwandungen in ansich bekannter Weise mit einer Vielzanl von Löchern (14) versehen sind und der Beutel (11) mindestens eine Einfüllöffnung (15) sowie
im Bereich mindestens einer geschlossenen Kante eine Einreißkerbe (17) aufweist.
2. Beutel nach Anspruch 1 mit einer Einfüllöffnung, dadadurch gekennzeichnet, daß die Einreißkerbe (17) auf der der Einfüllöffnung (15) gegenüberliegenden Beutelseite vorgesehen ist.
3. Beutel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (11) aus einer Schlauchfolie hergestellt und einseitig mittels einer Siegelnaht (12) verschlossen ist.
4. Beutel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
Melitta - 2 -
der Beutel(ll) in seinem außerhalb der Siegelnaht (12) liegenden Bereich mit einer Halteöffnung (18) versehen ist.
5. Beutel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekernt -rechnet, daß der Beutel (11) aus einer zusammengefalceten Folie hergestellt und mit zwei Siegelnähten versehen ist.
6. Beutel nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Einfüllöffnung (15) eine integrierte Verschlußeinrichtung vorgesehen ist.
7. Beutel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußeinrichtung aus zwei in den Beutel (11) integrierten Verschlußbändern (19) besteht.
8. Beutel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, datf die beiden ''erschlußbänder (19) innerhalb von am Beutel (11) vorgesehenen Kanalabschnitten (21) angeordnet sind.
9. Beutel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußeinrichtung aus zwei aus dem Beutelmaterial bestehenden, mit dem Beutel (11) einstückig hergestellten Verschlußlaschen (20) besteht.
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DE8810798U 1988-08-26 1988-08-26 Aus lebensmittelunbedenklichem Kunststoff hergestellter Beutel Expired DE8810798U1 (de)

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DE (1) DE8810798U1 (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0561654A1 (de) * 1992-03-17 1993-09-22 Rivoire Et Carret Lustucru Beutel und Verfahren zu dessen Entleerung
EP0990598A2 (de) * 1999-08-13 2000-04-05 Brückner-Werke KG Nahrungsmittelpackungen

Cited By (4)

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EP0561654A1 (de) * 1992-03-17 1993-09-22 Rivoire Et Carret Lustucru Beutel und Verfahren zu dessen Entleerung
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EP0990598A2 (de) * 1999-08-13 2000-04-05 Brückner-Werke KG Nahrungsmittelpackungen
EP0990598A3 (de) * 1999-08-13 2000-11-22 Brückner-Werke KG Nahrungsmittelpackungen

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