-
Verpackungsdose aus Blech mit übergreif- oder Stülpdeckel Die Erfindung
bezieht sich auf eine Verpackungsdose aus Blech mit Übergreif- oder Stülpdeckel,
welche zum Verpacken der verschiedenartigsten Gegenstände, z. B. von Zigaretten,
benutzt wird.
-
Bei derartigen Dosen ist es bekannt, den Deckel mit dem Dosenunterteil
durch einen Gelenkstreifen aus biegsamem oder knifffähigem Werkstoff zu verbinden,
der mit seinem einen Schenkel an der Innenwand des Deckels und mit seinem anderen
Schenkel an der Außenfläche des Deckelsitzes am Dosenunterteil angeklebt ist.
-
Von dieser bekannten Verpackungsdose unterscheidet sich der Erfindungsgegenstand
dadurch, daß der an dem Dosenunterteil zu verbindende Gelenklappen des an der Innenwand
des Deckels angeklebten Streifens über seine ganze Länge oder einen Teil seiner
Länge zu der Innenseite des Dosenunterteils durch die Rückwand hineingeführt und
an dieser Innenseite angeklebt ist.
-
Durch diese Gelenkverbindung erhält man eine erhöhte Festigkeit der
Verbindung zwischen dem Deckel und dem Dosenunterteil, weil die gesamte Klebefläche
des Streifens am Dosenunterteil als einheitliche Fläche der Ablösung vom Dosenunterteil
widersteht, wenn man den geöffneten Deckel über die Öffnungslage hinaus zu verschwenken
sucht, während bei der bekannten Ausführungsform der Verpackungsdose nur gewissermaßen
eine Linie, d. h. also eine unendlich kleine Klebefläche dem Abziehen Widerstand
entgegensetzt, also ein Abrollen der Klebefläche möglich ist. Infolgedessen ist
für die Festigkeit einer Gelenkverbindung nach der Erfindung. in erster Reihe die
Festigkeit des Streifenmaterials an sich maßgebend, die genügend groß gewählt werden
kann.
-
Die Ausbildung der Gelenkverbindung bei Verpackungsdosen aus Blech
nach der Erfindung hat demnach auch zur Folge, daß man unabhängiger als bisher von
der Güte und der Erhitzung des zu verwendenden Klebestoffes wird, was die Herstellung
der Gelenkverbindung erleichtert.
-
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß ein stärkerer Werkstoff für
die Gelenkverbindung also z. B. stärkeres Papier oder ein sonstiges stärkeres Gewebe
verwendet werden kann als bei einer Blechpackungsdose der bisher bekannten Art mit
Innengelenk aus Gewebe, da bei der Ausbildung nach der Erfindung im allgemeinen
nur eine einzige Papier- oder Gewebeschicht zwischen Deckel und Dosenunterteil zu
liegen kommt.
-
Eine besonders zweckmäßige Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes
ist die, den Gelenklappen durch einen in der Wandung des Dosenunterteils unterhalb
des Decksitzes vorgesehenen Schlitz in das Innere des Dosenunterteils einzuführen
und über seine ganze Länge an der Innenseite des Dosenunterteils anzukleben.
-
Auf der Zeichnung sind verschiedene Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
dargestellt.
Fig. z zeigt eine aufgeklappte Dose oder, Schachtel
in perspektivischer Ansicht.
-
Fig.2 zeigt einen Querschnitt durch die geschlossene Dose nach II-II
der Fig. z und-.' Fig.3 zeigt einen entsprechenden Schnt; bei aufgeklapptem Deckel.
'' Fig.4 zeigt einen Längsschnitt durch die. geschlossene Dose nach IV-IV der Fig.
2.
-
Die Fig. 5 und 6 zeigen in der Fig. 4 entsprechenden Schnitten zwei
abgeänderte Ausführungsformen der Dose.
-
Fig. 7 zeigt in einem ebenfalls der Fig.4 entsprechenden Längsschnitt
eine weitere Abänderung der Dose, wozu Fig. 8 ein Teilschnitt nach VIII-VIII der
Fig.7 ist, und Fig.9 zeigt schließlich eine weitere abgeänderte Ausführungsform
der Dose in einem der Fig. 4 entsprechenden Schnitt, wozu Fig. zo ein Teilschnitt
nach X-X der Fig. 9 ist.
-
Bei sämtlichen dargestellten Ausführungsformen ist der Dosendeckel
mit a und der Dosenunterteil mit b bezeichnet, während der Deckelsitzteil am Dosenunterteil
b mit d bezeichnet ist, und dieser Deckelsitzteil d kann, wie Fig.
z erkennen läßt, etwas eingebördelt oder .glatt sein, wie dies in den übrigen Figuren
angenommen ist. Das innenliegende Gelenk zwischen dem Deckel a und dem Dosenunterteil
b aus biegsamem oder knifffähigem Stoff ist in seiner Gesamtheit mit c bezeichnet.
Die Dose besitzt eine beliebige Gestalt, nur muß der Teil der Dose und des Deckels,
zwischen dem die Gelenkverbindung c 'angeordnet ist, eine gerade Linie bilden. Auf
der Zeichnung ist angenommen, daß die Dose von rechteckiger Gestalt ist.
-
Bei der Ausführungsform nach den Fig. r bis 4 besteht die Gelenkverbindung
c aus einem einheitlichen Streifen, z. B. aus Gewebe, dessen eine Hälfte e an der
Innenseite des Deckelrandes ci angeklebt ist, so daß er bei geschlossener Dose,
wie dies Fig.2 erkennen läßt, zwischen dem Deckelsitz d am Dosenunterteil
b und dem Deckelrand ä liegt.
-
Der über die untere Kante des Deckelrandes hinausragendeTeil f desVerbindungsstreifens
ist durch einen zu diesem Zweck in der Wand b' des Dosenunterteils unterhalb des
Deckelsitzes vorgesehenen Schlitz g in das Innere des Dosenunterteils b hineingeführt
und gegen die Innenseite der Wandung b' des Dosenunterteils b angeklebt, wie dies
ebenfalls deutlich Fig. 2 erkennen läßt. Der Schlitz g in der Wand b' des Dosenunterteils
besitzt eine der Breite bzw. Länge des Verbindungsstreifens c entsprechende Breite
und erstreckt sich fast über die ganze Länge der einen Längsseite der Dose oder
Schachtel.
-
Wird der Deckel ra geöffnet, so nehmen die Teile der Dose die aus
Fig. 3 ersichtliche Lage zueinander ein, und der Gelenkstreifen e, f hält die Verbindung
zwischen dem Dosenei@-terteil b und dem Deckel a aufrecht. Ein A@)F.eißen
des Deckels a von dem Dosenunter--b bei geöffnetem Deckel, z. B. durch Ab-!#ieäetsdriicken
des Deckels a in Richtung des Pfeiles h, erscheint bei der beschriebenen Ausführungsform
der Dose ausgeschlossen, da hierzu der Streifen f, c zerrissen werden müßte, indem
ein Lösen der Klebeverbindung zwischen dem Streifen f, e und dem Dosenunterteil
b dadurch verhindert ist, daß die gesamte Klebefläche des Streifenteils f einer
derartigen Lösung Widerstand leistet.
-
Die in Fig. 5 dargestellte Ausführungsform einer Verpackungsdose unterscheidet
sich von der .eben beschriebenen dadurch, daß in der Wand b' des Dosenunterteils
b unterhalb des Deckelsitzes d nicht ein durchgehender Schlitz, sondern mehrere
kürzere Schlitze nebeneinander vorgesehen sind, die in gewissen Abständen voneinander
liegen. Bei dieser Ausführungsform der Verpackungsdose ist angenommen, daß drei
Streifen e ; f' zur Verbindung des Deckels a und des Dosenunterteils b dienen, wobei
die Breite der Streifen e', f' je der Breite eines Schlitzes g' entspricht. Die
Teile e' der drei Streifen sind an der Innenseite des Deckelrandes angeklebt, während
die Teile f' der drei Streifen durch die Schlitze g' hindurchgeführt und ebenfalls
wieder gegen die Innenseite der Wand b' des Dosenunterteils b geklebt sind.
-
Die in Fig. 6 dargestellte Ausführungsform einer Verpackungsdose entspricht
der in Fig.5 dargestellten Ausführungsform, nur wird bei dieser Ausführungsform
ein Streifen verwendet aus biegsamem Stoff, dessen durchgehender Oberteil e gegen
die Innenseite des Deckelrandes geklebt ist, und dessen Unterteil durch Fortschneiden
entsprechender Stücke, von drei zungenförmigen Teilen f' gebildet wird, die durch
die Schlitze g' in der Wand des Dosenunterteils hindurchtreten.
-
Die in den Fig. 7 und 8 dargestellte Ausführungsform der Verpackungsdose
ist der in Fig. 6 dargestellten ähnlich, nur sind die zwischen den zungenförmigen
Teilen: f' liegenden Teile i des Verbindungsstreifens nicht fort-geschnitten, sondern
nach oben umgelegt und, wie dies insbesondere Fig.8 erkennen läßt, gegen die Außenseite
des Deckelsitzes angeklebt, wodurch unter Umständen die Festigkeit der Verbindung
zwischen dem Dosenunterteil b und dem Deckel a noch erhöht wird.
-
Die in den Fig. 9 und to dargestellte Ausführungsform der Verpackungsdose
entspricht im wesentlichen der in den Fig. r bis 4 gezeichneten
mit
dem einzigen Unterschied, daß der Dosenunterteil b an Stelle mit einem Schlitz g
mit einer Aussparung k von entsprechender Länge versehen ist, die über die Höhe
des gesamten Deckelsitzteils a des Dosenunterteils vom oberen Rand -des Dosenunterteils
an hinabreicht. Die Anbringung einer Aussparung k in dem Dosenunterteil an Stelle
eines oder mehrerer Schlitze ä bzw. g' ist zwar einfacher, aber nur zulässig, wenn
die Dose nur bis zum Deckelsitz, also nicht bis zum oberen Rand des Dosenunterteils
mit Füllstoff, insbesondere pulverförmigem Stoff gefüllt ist, da sonst ,diese Füllung
bei Öffnung der Dose durch die Aussparung k im Dosenunterteil nach außen hindurchtreten
könnte.