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Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Schichtkörpern
Die Erfindung
bezieht sich auf die Herstellung von Schichtkörpern aus Schichtpaketen von Faserstoffen,
wie Papier, Textilien, Asbest, Holzfurnieren, Glasfasergeweben, unter Zugabe von
wärmehärtbarem Kunstharz durch Wärme und Druck.
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Die Herstellung dieser Schichtkörper erfolgt gesvöhnlich in Pressen
mit mehreren Paaren geheizter Preßplatten, indem zwischen jedes Plattenpaar ein
Stapel aus mehreren Schichtpaketen eingebracht wird. Bislang wurden zur Trennung
der Schichtpakete jedes Stapels voneinander starre Metallplatten verwendet. Diese
Trennplatten nehmen durch ihre Dicke nutzbaren Raum in Anspruch und drücken somit
die Zahl der Schichtpakete je Stapel herab. Außerdem bedingt das Gewicht der Trennplatten,
besonders bei großen Flüchenabmessungen, einen erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand
beim Beschicken und Entleeren der Presse.
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Um hier Abhilfe zu schaffen, schlägt die Erfindung vor, für die Trennschichten
einen das Harz nicht absorbierenden und nicht annehmenden und zugleich wenigstens
während der Druck- und Wärmebehandlung schmiegsamen bzw. schlaffen Stoff zu verwenden.
Hierfür kommen vorzugsweise feuchtigkeitsundurchlässige bzw. abstoßende Folien,
etwa aus Cellulose oder Cellulosehydraten, oder auch Metallfolien in Betracht. Zweckmäßig
können auch Trennschichten aus warmformbarem, orga-
nischem Kunststoff
verwendet werden, der, wie z.B. nicht plastifiziertes Polyvinylchlorild, seine Trennfähigkeit
während der Druck und Wärmebehandlung beibehält.
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Infolge der geringen Stärke und des niedrigen Gewichts der Trennsdhichten
nach der Erfindung wird die Herstellung der Schichtkörper durch Raum-, Arbeits-
und Zeitersparnis wesentlich wirtschaftlicher gestaltet. Werden gemäß einem weiteren
Kennzeichen der Erfindung Trennschichten der angegebenen Beschaffenheit auch zwischen
den an den Enden des Stapels befindlichen Schichtpaketen und d den hier gewöhnlich
angelegten, besonderen Druckplatten eingefügt, so erübrigen sich auch die sonst
erforderlichen Maßnahmen, die ein Haften. der Schichtpakete an den Druckplatten
verhindern sollen.
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Außerdem schafft die Verwendung der erfindungsgemäßen Trennschichten
die Möglichkeit, gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung auf den Schichtkörper
einerseits oder beiderseits eine gemusterte oder verzierte Oberfläche durch die
schmiegsamen, schlaffen Trennschichten hindurch ein- oder auszuprägen. Zu diesem
Zweck wird beispielsweise für die Schichten oder wenigstens für eine oder beide
Außenschichten der Schichtpakete ein Werkstoff mit unregelmäßiger Oberfläche oder
Struktur verwendet, die dann beim Preßvorgang auf die Oberfläche des benachbarten
Schichtpaketes nach Art eines Form- oder Prägeelements abformen einwirkt, wobei
also diese Einwirkung entweder einseitig oder wechselseitig zwischen beiden benachbarten
Oberfllächen erfolgt.
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Gegebenenfalls werden auch besondere : Form-und Prägeelemente über
und/oder unter dem Stapel angeordnet und vorzugsweise durch eine Trennschicht nach
der Erfindung von den benachbarten Schichtpaketen getrennt. Solche besonderen Form-und
Prägeelemente können auch zwischen die einzelnen Schichtpakete jeweils unter Einfügung
von Trennschichten eingelegt werden.
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Als besondere Form- und Prägeelemente können Platten dienen, die
mit entsprechend ausgebildeter Oberfläche oder mit Durchbrüchen versehen sind.
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Doch können auch ein oder mehrere geschichtete Blätter eines nachgiebigen
Werkstoffs von unregelmäßiger Oberflächenbeschaffenheit oder Struktur, etwa mit
harten oder weichen Stellen durchsetzt, verwendet werden. Hierfür können dieselben
Schichten dienen, wie sie für die Schichtpakete bzw. deren Außenschichten zur Erzielung
von gemusterten Oberflächen verwendet werden. Außerdem kann diesen als Form- und
Prägeelement verwendeten Schichten ebenfalls wärmehärtbares Harz bei gegeben werden
oder nicht.
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Bei Anwendung von durchbrochenen Platten als Prägeelemente können
außerhalb derselben zustätzlich Schichten von unregelmäßiger Struktur oder Oberflächenbeschaffenheit
angeordnet werden, um die vermöge der Plattendurchbrüche hochgeprägten Flächen mit
entsprechender Musterung zu versehen.
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Die Schichtstoffe nach der Erfindung haben eine vielseitige Verwendbarkeit,
z. B. für Wandbekleidungen, Paneele, Tischplatten, die Herstellung von Schränken,
Kästen od. dgl., wobei durch eine etwaige Oberflächenmusterun. g das Aussehen mannigfach
gesteigert werden kann. Doch hat die Oberflächenmusterung auch praktische Bedeutung,
da sie bei Verwendung der Schichtkörper als Belag für Fußböden, Treppenstufen, Maschinenbedienungsstände
usw. eine griffige, gleitsichere Angriffsfläche ergeben und bei Befestigung der
Schichtkörper durch Klebstoff auf einer Unterlage die Haftung wesentlich verbessern.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind der nachfolgenden
Beschreibung verschiedener Ausführungsbeispiele zu entnehmen, die in der Zeichnung
schematisch dargestellt sind. Es zeigt Fig. 1 in schaubildlicher und räumlicher
Darstellung (zum Teil in übertreibender Weise), wie die Schichtkörper gemäß der
Erfindung hergestellt werden, Fig. 2 einen lotrechten Teilschnitt durch die Anordnung
nach Fig. I bei geschlossener Presse, wobei der Schichtwerkstoff im verfestigten
Endzustand gezeigt ist, Fig. 3 einen lotrechten Teilschnitt ähnlich demjenigen nach
Fig. 2 jedoch bei noch offener Presse und unter Verwendung eines andersartigen Formelements,
Fig. 4 in räumlicher und schaubildlicher Darstellung einen Stapel von Schichtkörpern
zwischen zwei Preßplatten, wie sie zum Einbringen in den Preßraum einer Presse geeignet
sind, wobei ein Teil des in dieser Figur gezeigten Werkstoffs zwecks besserer Veranschaulichung
in aufgehobener Form und/oder weggebrochen dargestellt ist.
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Fig. 5 eine schaubildliche Darstellung des Schichtfertigprodukts
des in Fig. 4 gezeigten Schichtwerkstoffstapels in Raumform, wobei einige der Schichtkörper
zwecks besserer Veranschaulichung in übertriebener Weise aus ihrer Normalebene herausgebogen
und weggebrochen dargestellt sind, Fig. 6 eine Ansicht ähnlich derjenigen in : Fig.
t, welche jedoch die Herstellungsweise einer gewürfelten oder sonstwie mit erhabenen
oder eingeprägten regelmäßigen Mustern oder Verzierungen auf der einen Seite eines
jeden von zwei Schichtkörpern wiedergibt, Fig. 7 eine räumliche Teilansicht eines
Schichtkörpers mit einem erhabenen Würfelmuster auf der einen Oberfläche, das mittels
der durch Fig. 6 erlåuterten~Herstellungsweise angefertigt ist, -Fig. 8 einen lotrechten
Schnitt, welcher eine Abänderung der Herstellungsweise gemäß Fig. 6 veranschaulicht,
Fig. 9 eine schaubildliche Teilansicht eines Schichtkörpers mit einem Würfelmuster,
das mit einer gegenüber der nach Fig. 8 abgeänderten Herstellungsweise hergestellt
ist, Fig. 10 eine räumliche Teildarstellung ähnlich derjenigen nach Fig. 1, welche
eine abgeänderte Ausführungsform der Erfindung wiedergibt, bei welcher mit einem
einzigen Pressenhub eine Mehrzahl von Schichtkörpern gleichzeitig hergestellt wird,
während
Fig. 1 1 eine räumliche Teilansicht eines Schichtkörpers
wiedergibt, wie er bei der durch Fig. 10 veranschaulichten Herstellungsweise anfällt.
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Wie aus den Fig. I bis 5 hervorgeht, werden erfindungsgemäß Schichtkörper
in sparsamer und rationeller Weise in solcher Weise hergestellt, daß eine Mehrzahl
von Schichtpaketen in jedem Aufnahmeteil raum der Herstellungspresse gleichzeitig
eingeführt werden. Wie schaubildlich in Fig. 4 gezeigt ist, wird eine Mehrzahl von
Schichtpaketen I aufeinanderliegend eingeführt, wobei die aufeinanderliegenden Schichtpakete
zwischen einer oberen und unteren Preßplatte liegen und eine oder mehrere Trennschichten
oder Blätter 6 (im nachfolgenden als Blätter oder Trennblätter bezeichnet) zwischen
je zwei benachbarten Schichtpaketen und auch zwischen dem oberen Schichtpaket und
der oberen Preßplatte 8 und zwischen dem unteren Schichtpaket und der unteren Preßplatte
5 vorgesehen sind.
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Je des Schichtpaket besteht aus einer Mehrzahl von rechtwinkligen
Blättern aus Papier oder einem anderen Faserstoff, die aufeinandergeschichtet sind,
und von denen jedes mit wärmeverform- oder -härtbarem Kunstharz, z. B. Phenol-Formaldehyd-Kunstharz,
getränkt und danach getrocknet wird, um dann zu einem Schichtpaket zusammengeschichtet
zu werden. Vorteilhaft sind die Blätter 2,elf X 1,2 bzw. I, 8 X 0,9 m groß, doch
können sie auch jede beliebige andere Abmessung haben. Die Preßplatten 5 und 8 sind
im wesentlichen starre Platten aus nichtrostendem Werkstoff, welche den in die Presse
eingelegten Schichtpaketstapel von den Heizplatten 3 und 4 (Fig. 1) der Presse trennen.
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Die Trennbläitter 6 haben vorzugsweise eine etwas größere Fläche
als die Faserstoffblätter, aus denen die Schichtpakete 1 aufgebaut sind, wobei das
Herrichten der Schichtpakete zwecks Einführung in die Presse so geschehen kann,
daß die Preß- oder Druckplatte 5 auf einen Aufnehmer, dann ein Trennblatt 6 auf
die Platte, daraufhin ein Schichtpaket auf das Trennblatt gelegt wird; ein weiteres
Trennblatt wird auf das Schichtpaket, und auf dieses Trennblatt werden derReihe
nach weitere Schichtpakete und Trennblätter und schließlich die obere Preßplatte
8 oben auf den Schichtpaket- und Trennblattstapel gelegt, wobei diese vom obersten
Schichtpaket durch das oherste Trennblatt getrennt ist.
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Die Trennblätter bestehen aus nachgiebigschlaffem, anschmiegsamem
Werkstoff (im nachfolgenden schmiegsam-schlaff genannt), welcher feuchtigkeitsundurchlässig
ist und das Kunstharz der die Schichtpakete bildenden Blätter weder annimmt noch
durchläßt.
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Nachdem das Werkstoffpaket in der vorerwähnten Weise aufgebaut worden
ist, wird es in die Pressenöffnung 2 der Presse zwischen deren Platten 3 und 4 eingeführt,
in welcher sie den notwenigen Druck und die erforderliche Wärme den Schichtpaketen
während einer bestimmten Zeitdauer, wie sie für die Herstellung der Schichtkörper
erforderlich ist, übermitteln, wobei diese Zeitdauer abhängig ist von der Schichtstärke
der Schichtpakete, die hergestellt werden, von der Art des Kunstharzes, mit dem
die Blätter des Schichtpaketes getränkt sind, und von der Temperatur und dem Druck,
die den Schichtpaketen übermittelt werden. Erwähnt sei noch, daß Druck und Temperatur,
denen die Schichtpakete in der Presse ausgesetzt sind, auch in einem gewissen Ausmaß
von den Eigentümlichkeiten des Faserwerkstoffs der Schichtpakete abhängen, wie das
den Fachleuten auf diesem Arbeitsgebiet geläufig ist.
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Feuchtigkeitsundurchlässige bzw. -abstoßende Werkstoffe, wie sie
für die vorerwähnten Trennblätter 6 in Betracht kommen und die die notwendige Anschmiegsamkeit
und Nachgiebigkeit sowie die Unzugänglichkeit und Undurchlässigkeit für wärmehärtbare
Kunstharze der vorerwähnten Art haben, sind z. B. Cellulosehydrate oder Celluloseester,
wobei dünne Werkstoffschichten zwischen 0,025 bis 0,25 mm Stärke für den vorliegenden
Zweck sehr geeignet sind. Die amerikanischen Patente 1 737 187, 1 ins26696 und 1
826 699 beschreiben Verfahren zum Herstellen und Behandeln von feuchtigkeitsundurchlässigen
Filmen, Blättern oder Schichten, welche für den vorliegenden Zweck in Betracht kommen.
Jedoch haben außer den Cellulosederivaten auch andere Werkstoffe die erforderlichen
Eigenschaften, z. B. sehr dünne Metallschichten oder -Folien, wie Kupfer-, Aluminium-,
Messing-und Zinkfolien, von beispielsweise o, o25 bis 0,13 mm Schichtstärke können
Verwendung finden. Kupferfolien von ozons mm Stärke sind ebenfalls geeignet. Metalltrennblätter
dieser Art können natürlich wiederholt benutzt werden, während Celluloseblätter
der vorerwähnten Art im praktischen Betrieb gewöhnlich nur einmal verwendet werden
können, obwohl bei einiger Sorgfalt. besonders, wenn es sich um Blätter von etwa
0,25 mm Schichtstärke handelt, sie mehr als einmal benutzt werden können.
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Wärmeplastische Werkstoffe, welche nur weich und nicht flüssig werden
oder zum Fließen kommen unter der angewandten Hitze und dem Druck, wie sie zum Herstellen
und Verfestigen der Schichtpakete verwendet werden und die das wärmehärtbare Kunstharz
in den Schichtpaketen nicht annehmen und durchlassen, können ebenfalls als Trennblätter
Verwendung finden. So ist beispielsweise ein Blatt von nicht plastifiziertem Polyvinylchlorid
bis hinauf zu 3 mm Schichtstärke, vorzugsweise aber zwischen o, 8 bis I,8 mm Schichtstäce,
sehr geeignet, wobei die Trennblätter zuerst etwas starr sind, aber genügend schlaff
oder schmiegsam während der Wärme- und Druckbehandlung des oder der Schichtkörper
werden, um die Muster oder Verzierungen übertragen zu können. Nach dem Abkühlen,
wenn sie aus der Presse herausgenommen worden sind, nehmen die Polyvinylchloridtrennblätter
wieder die etwas steife Form an. Solche Trennblätter können ebenso wie die obenerwähnten
Metallfolien wieder und wieder benutzt werden.
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Bei der obenerwähnten Herstellung von Schichtkörpern, insbesondere
gemäß den Fig. und 5, wird
jedes Schichtpaket als Formelement für
das oder die benachbarten Schichtpakete beim Herstellungsvorgang benutzt, wobei
die Oberflächengestaltung, Oberflächenunregelmäßigk, eiten, Muster oder Verzierungen
des einen Schichtpaketes ganz oder wenigstens zum Teil in Umkehrform von diesem
auf das oder die benachbarten Schichtpakete übertragen werden. Wo ein Schichtpaket
selbst zum Aufbringen des Oberflächenmusters oder der sonstigen Oberflächengestaltung
auf ein oder mehrere benachbarte Schichtpakete benutzt werden soll, müssen seine
Blätter oder wenigstens die äußeren Blätter derart sein, daß sie eine Oberflächenverformung
des nächsten (Schichtkörpers des gleichen Stapels hervorbringen können. So können
die Blätter der Schichtpakete aus Kraftpapier oder anderem geeigneten Hartpapier
mit ähnlichen Eigentiumlichkeiten der Oberfläche sein, oder die Schichtpakete können
an ihrer Oberfläche mit Textilwerkstoff oder mit : Holzfurnier überzogen werden.
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Es sei nun angenommen, daß die Schichtpakete, die in der in Fig.
4 beschriebenen Weise verwendet werden, aus Kraftpapier bestehen. Dann haben die
Oberflächen aller anfallenden Schichtkörper außer der oberen Fläche des ersten und
der unteren Fläche des letzten Schichtkörpers, wie Fig. 5 zum Ausdruck bringt, ein
gehämmertes Aussehen.
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Nachdem. die Schichtpakete fertiggestellt worden sind, werden sie
der Presse entnommen, worauf, wie es schaubildlich Fig. 5 zum Ausdruck bringt, die
Schichtkörper vomfStapel abgenommen und die Trennblätter 6 abgestreift werden, was
keine Schwierigkeiten bietet, da die Trennblätter häufig sogar von den Schichtkörpern
abfallen, wenn diese vom Stapel genommen werden.
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Damit die Oberfläche des oberen Schichtkörpers und die Unterfläche
des unteren Schichtkörpers ebenfalls mit einem gehämmerten oder sonstigen Oberflächenmuster
versehen werden, wird ein Formelement wie beispielsweise das in den Fig. I und 2
gezeigte Element 7 oder das Element 7' gemäß Fig. 3 zwischen die obere Preßplatte
8 und das anliegende Trennblatt 6 eingelegt, während ein ähnliches Formelement gleichfalls
zwischen der unteren Formplatte 5 und d der benachbarten Trennfläche 6 vorgesehen
ist.
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Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 und 2 besteht das Formelement
7, welches, wie nachfolgend ausgeführt wird, in verschiedenster Weise ausgebildet
sein kann, aus einer starren Scheibe oder Platte mit einer gewelltenQder-=unregelmäßigen
Oberfläche bzw. Unterfläche 9, welche ein gehämmertes oder geklopftes Aussehen ähnlich
demjenigen von gehämmerten Zinngeschirr od. dgl. hat; die durch die gegenseitige>Formeinwirkung
der benachbarten Schichtpakete entstehen. Jedoch kann durch den Verfahrungsvorgang
auch jede andere Oberflächengestaltung, wie Loch-, Präg-, Vertiefungs-, Streifen-,
Rippen-, eingedrückte bzw. geprägt oder erhabene Muster oder Zierverformungen, hervorgerufen
werden. Das Formelement wird zwischen der Formplatte 8 bzw. der Formplatte 5 und
dem Trennblatt 6 auf der benachbarten Oberfläche des anliegenden Schichtkörpers
I vorgesehen.
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Fig. 2 zeigt den Schichtkörper nach der Fertigstellung, und zwar
schaubildlich und in übertriebener Weise, wie die Oberfläche des Schichtpaketes,
das an einem Formelement 7 anliegt, eine Gestalt entsprechend der benachbarten Flächen
des Formelements, jedoch in Umkehrform, übermittelt erhalten hat.
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Es sei darauf hingewiesen, daß die Trennblätter 6 bei all ihrer schmiegsam-schlaffen
Beschaffenheit genügend nachgiebig sind, um dicht der Oberflächengestalt oder den
Oberflächenunregelmäßigkeiten des Formelements 7 oder der Formflächen der Schichtpakete
folgen zu können und sich ihnen anzupassen, so daß diese Oberflächengestalt genau
durch die Trennzwischenschicht hindurch der benachbarten Oberfläche übermittelt
wird. Neben der Eigentümlichkeit, genügend nachgiebig-anpassend zu sein, um die
Übertragung der Oberflächengestalt der Formfläche auf ein benachbartes Schichtpaket
zu ermöglichen, müssen die Trennblätter 6 so beschaffen sein, daß sie das Kunstharz
in den Schichtpaketen nicht annehmen und durchlassen, so daß dieses Kunstharz nicht
durch die Trennblätter hindurchtreten kann und dadurch ein Zusammenbacken des Formelements
am benachbarten Schichtpaket vermieden wird. Außerdem müssen dieTrennblätter genügende
Oberflächenfestigkeit aufweisen, um der Oberflächengestalt des Formelements während
des Formvorgangs folgen zu können, ohne daß Falten entstehen oder das Material knittert.
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Die Trennblätter 6 verhindern nicht nur das Zusammenbacken der Schichtkörper
aneinander, sondern auch das Anhaften des oberen und unteren Schichtkörpers an den
Preßplatten 8 und 5 oder der Formelemente an diesen Enden des Schichtkörperstapels
und machen so das Einölen oder -fetten der Preßplatten oder der Formelemente unnötig.
In ähnlicher Weise ergibt dort, wo die Preßplatten unmittelbar an den Trennblättern
anliegen, die Verwendung der letzteren den Vorteil, daß die Preßplatten mit einer
weniger hochglanzpolierten Oberfläche auskommen, als es bisher der Fall war.
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Wie bereits erwähnt, können die Formelemente 7 verschiedene Formen
haben und beispielsweise, wie vorbeschrieben, in Form einer Metallplatte oder -scheibe,
aber auch als wärmeverformbarer Schichtkörper ausgebildet sein, der mit einer gemusterten
oder Verzierungen tragenden Oberfläche versehen ist. Weiterhin kann das Formelement
als Platte mit einer Reihe von Löchern oder Aussparungen, wie nachstehend beschrieben,
ausgebildet sein. Es kann aber auch aus einem Blatt oder einer Mehrzahl von Blättern
aus Faserstoff bestehen, welche die gleichen sein können, wie sie zur Herstellung
der Schichtpakete benutzt werden, und die vorzugsweise nicht mit dem Kunstharz imprägniert
sind.
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So kann das Formelement 7', wie es in Abänderung der Ausführungsform
nach Fig. I in Fig. 3 gezeigt ist, aus einer Mehrzahl von übereinander geschichteten
Bl, äXttern von Faserstoff, z. B. aus nicht
imprägniertem Kraftpapier,
bestehen. Wenn das Formelement aus Kraftpapier in dieser Weise ausgebildet ist,
werden mehrere Schichtpakete I, vorzugsweise jedes ebenfalls aus Kraftpapier, welches
mit dem erforderlichen wärmeverformbaremKunstharz getränkt ist, aufgebaut, wobei
jedes dieser Schichtpakete Trennblätter 6 an jeder Seite hat und der ganze Werkstoffstapel
zwischen die Preßplatten 5 und 8 eingebracht und so der Presse zur Verfestigung
zugeführt wird, wie es unter Bezug auf die Fig. I, 4 und 5 bereits beschrieben ist.
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Wenn, wie angenommen wird, je ein Formelement 7' auf und unter dem
Schichtpaketstapel vorgesehen werden, dann stellt sich nach Beendigung des Verfestigungsvorgangs
für die Schichtpakete heraus, daß sämtliche Hauptflächen aller Schichtkörper ein
gehämmertes Aussehen haben, das offenbar durch die harten Stellen, die durch die
Faserbündel im Kraftpapier in der vorbeschriebenen Weise hervorgerufen werden, entsteht.
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Es ist natürlich möglich, gleichzeitig Trennblätter von zwei oder
mehr der vorerwähnten Ausführungsarten zu benutzen, obwohl das im allgemeinen nicht
getan wird. So könnten beispielsweise die Metallfolientrennblätter oben und unten
am Schichtpaketstapel Anwendung finden, während die Cellulosetrennblätter zwischen
den Schichtpaketen eingelegt werden können.
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Das in Fig. 6 gezeigte Ausführungsbeispiel ist ähnlich demjenigen
nach Fig. I, doch ist das Formelement 7 der zuletzt genannten Ausführungsform durch
ein Formelement I3 ersetzt, welches aus einer flachen Platte besteht, die mit einer
Mehrzahl von regelm, äßig über ihrer Oberfläche verteilten Aussparungen 14 versehen
ist. In Fig. 6 ist eine dieser durchbrochenenPlatten 13 am oberenundeine andere
am unteren Ende des Schichtpaketstapels vorgesehen. Jede dieser durchbrochenen Platten
hat vorzugsweise eine Schichtstärke von o, 8 bis I,8mm, wobei die Aussparungen Iq
von beliebiger Form sein können und nicht unbedingt die in der Zeichnung dargestellte
quadratische Gestalt zu haben brauchen. Sie können beispielsweise auch eine runde
oder ovale Gestalt haben. Die Formelemente 13 können aus Metall oder als wärmeverformbarplastischer
Schichtkörper ausgebildet sein oder aus einem anderen geeigneten Werkstoff bestehen.
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Bei Verwendung von Formelementen in der Weise, wie sie in Fig. 6
gezeigt ist, entstehen obere und untere Schichtkörper, welche ein merklich erhaben
regelmäßiges Oberflächenmuster aufweisen, die aus einer Mehrzahl von vorstehenden
und voneinander entfernten Ansätzen 15 bestehen, wie sie auf dem in Fig. 7 gezeigten
Stück eines Schichtkörpers zu sehen sind. Die Gestalt der Vorsprünge 15 hängt natürlich
von der Gestalt der Aussparungen 14 ab.
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Wenn die Ansätze 15 mit einer glänzenden Oberfläche durch Nachbehandlung
versehen werden sollen, dann haben die Preßplatten 8 und 5 polierte Unter- und Oberflächen
und wirken unmittelbar auf die Außenfläche des Prägkörpers I3 ein, wenn diese Teile
mit den anderen Werkstoffschichten zwecks Einbringung in die Presse zusammengeschichtet
werden.
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Wenn jedoch die Endflächen der Ansätze 15 der Schichtkörper ein geh,äimmertes
oder sonstwie gemustertes oder verziertes Aussehen haben sollen, wie es beispielsweise
in Fig. g dargestellt ist, dann können zwecks Verbesserung des Gleitschutzes bei
Verwendung der Schichtkörper als Fußbodenbelag, als Treppenstufenbelag od. dgl.
weitere Formelemente verwendet und je zwischen jeder Preßplatte und der anliegenden
durchbrochenen Platte 13 eingelegt werden. Vliese weiteren Formelemente können,
wie in Fig. 8 gezeigt, ähnlich den Formelementen 7' gemäß Fig. 3 ausgebildet sein
oder auch irgendeine andere geeignete Form haben.
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Aus Fig. 8 geht hervor, daß dann, wenn die Presse sich zwecks Verfestigung
der Schichtkörper in der Fig. 6 zugrunde liegenden Arbeitsstellung befindet, die
Teile der Schichtkörper gegenüber den Aussparungen 14 in den durchbrochenen Platten
I3 in die Aussparungen 14 hineingepreßt werden, wodurch an den fertiggeformten Schichtkörpern
die vorerwähnten Ansätze 15 entstehen. Während dieses Formvorgangs dienen Trennblätter
6 dazu, die durchbrochenen Platten oder Prägeelemente I3 und die Preßplatten 8 und
5 (oder das Formelement 7', falls dieses benutzt wird) von den Schichtkörpern zu
trennen, während ein weiteres Trennblatt 6 die aufeinanderliegenden Schichtkörper
voneinander trennt.
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Es ist auch möglich, bei der Herstellung von Schichtkörpern, wie
sie unter Bezug auf die Fig. 6 bis g erläutert ist, dem Prägeelement I3, das zwischen
der Preßplatte 5 und dem benachbarten Trennblatt 6 eingelegt ist, statt ihm die
gleiche Form wie die der anderen Prägeelemente I3 zu geben, eine andere Gestalt
zu geben.
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Obwohl das regelmäßige oder ähnlich erhabene Muster oder sonstige
Oberflächenverformungen, wie sie in der mit Bezug auf die Fig. 6 bis 9 erläuterten
Weise hergestellt sind, deutlicher markiert und klarer in der Ausführungsform sind,
als die gehämmerten oder ähnlichen Muster oder Verzierungen der ersterwähnten Art,
so sind diese doch ebenfalls verhältnismäßig flach und übersteigen gewöhnlich nicht
die Höhe von o, 8 mm maximaler Tiefenabinessung.
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Werden Schichtkörper aus Schichten oder Blättern aus gewöhnlichem,
beispielsweise aus Baumwollabfällen hergestelltem Papier statt aus Kraftpapier hergestellt
(wobei erstere nicht die vorerwähnten harten Stellen haben), so daß die benachbarten
Schichtpakete nicht als sich gegenseitig beeinflussende Formelemente zum Hervorrufen
einer besonders markierten Oberflächengestalt geeignet sind, dann können die Außenblätter
der Schichtpakete aus Textilwerkstoff, Gewebe, Band, Holzfurnier, Glasfasergewebe
oder einer Kombination von zwei oder mehr solcher Materialien bestehen, deren Oberflächen
ein Muster aufweisen, welches durch die dazwischen vorgesehenen Trennblätter hindurch
in die benachbarten Schichtkörper ganz oder wenigstens zu einem gewissen Teil über-
tragen
wird. Andererseits loonnen auch h Prägeelemente zwischen den aufeinanderfolgenden
Schichtpaketen angeordnet und von den letzteren durch nachgiebige Trennblätter der
vorbeschriebenen Art getrennt werden, wobei diese Prägeelemente aus Blättern aus
beispielsweise Textilwerkstoff, Band, Holzfurnier, Glasfasergewebe oder einer Kombination
von zwei oder mehr dieser Materialien bestehen können und die Oberflächengestaltungen
dieser Prägeelemente auf die benachbarten Schichtkörper durch die dazwischen befindlichen
Trennblätter hindurch übertragen werden.
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So kann, wie aus Fig. 10 ersichtlich ist, eine Mehrzahl von Schichtkörpern
1" einen Stapel zwischen der oberen und der unteren Preßplatte 8 bzw. 5 mit Trennblättern
I0, ähnlich den Trennblättern 6 der bereits beschriebenen Art, zwischen ihnen, alles
in der bereits zu den Fig. 4 und 5 erläuterten Weise bilden, wobei ein zusätzliches
Trennblattto' (gleich dem Trennblattlo) zwischen je zwei Schichtkörpern eingelegt
und ein Drahtgittergewebe- oder ein sonstwie geformtes beidseitig wirkendes Formelement
15 zwischen dem Trennblattdoppel 10, 10' vorgesehen wird. Wenn der so vorbereitete
S, Stapel in die Presse eingebracht worden ist und die Schichtkörper verfestigt
sind, dann sind die so hergestellten Schichtkörper mit einem Oberflächenmuster versehen,
welches den Oberflächenmustern der Formelemente entsprichtt.
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Sind die letzteren Drahtgittefflachstücke, wie schaubildlich in Fig.
10 angedeutet, dann haben die Oberflächenmuster der Schichtstücke Drahtgitterform,
wie es schaubildlich in Fig. 11 gezeigt ist.
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Es versteht sich, daß mittels der Trennblätter die zu übertragenden
Muster von den Formelementen I; auf die Schichtkörper übertragen werden können,
ohne daß diese an den Formelementen oder aneinander haften bleiben.
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Sollen der obere und der untere Schichtkörper des in Fig. 10 dargestellten
Stapels ebenfalls gemusterte oder verzierte Ober- bzw. Unterflächen haben, dann
werden Formelemente unter- bzw. oberhalb der Preßplatten 8 und 5 vorgesehen, wie
es beispielsweise zu Fig. 3 bereits beschrieben ist.
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Wie leicht einzusehen ist, können auch gemäß der Erfindung hergestellte
Schichtkörper an den beiden entgegengesetzten Seiten Oberflächen verschiedener Form
erhalten. So können bei dem in den -Fig. 6, 7 und 8 gezeigten Ausführungsbeispiel
beide Oberflächen des hergestellten Schichtkörpers mit einem Muster oder mit Verzierungen
versehen werden, doch sind diese voneinander verschieden, wobei die eine die gehämmerte
Oberflächengestalt wie oben bereits erläutert und die andere ein Muster regelmäßiger
Form, z. B. ein erhabenes Würfelmuster, haben kann.
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Natürlich können die erfindungsgemäß hergestellten Schichtkörper
an der einen oder an beiden Hauptflächen mit einem Holzfurnier oder mit anderem
Werkstoff verkleidet sein, z. B. bei Verwendung eines mit Phenol-Formaldehyd-Kunstharz
getränkten Schichtkörpers kann die Oberflächenschicht eine mit Harnstoff-Formatdehyd-
oder Melamin-Formaldehyd-I(unstharz getränkte Schicht oder Lage aus beispielsweise
Papier oder Stoff sein, welcher nicht notwendigerweise der gleiche Werkstoff wie
die anderen getränkten Schichten oder Lagen, aus denen der Schichtkörper hergestellt
ist, zu sein braucht, wobei das Furnier oder der andere Oberflächenwerkstoff mit
dem übrigen Teil der imprägnierten Schichten oder Lagen durch den Wärme-und Preßvorgang
vereinigt werden.
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Die Oberflächen der in der oben beschriebenen Weise hergestellten
Schichtkörper können auch gespritzt oder in anderer Weise mit Farbe oder einer anderen
Oberflähenschicht bedeckt werden, wobei der gemusterte oder zur Verzierung dienende,
z. B. gehämmerte Effekt auch in der bedeckten Oberfläche zur Auswirkung kommt.
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Obwohl die verschiedensten Arten von Faserstoffschichten oder -lagen
einzeln oder in Kombination benutzt werden können, um wärmeverformbare plastische
Schichtkörper gemäß der Erfindung herzustellen, so wird doch vorzugsweise Papier
verwendet sowie, wenn sehr hohe Oberflächenbeanspruchung und ein gehämmertes Aussehen
verlangt werden, Kraftpapierschichten oder -lagen. Wenn Kraftpapierschichten oder
-lagen verwendet werden, so haben sie vorzugsweise eine Schichtstärke von 0,13 bis
0,46 mm, wobei dann, wenn das verwandle Kunstharz ein Phenol-Formaldehyd-Kunstharz
ist, der zur Herstellung des Materials angewandte Druck vorzugsweise 105 kg/cm2
ist, während der Stapel während des Preßvorgangs auf eine Temperatur von ungefähr
1400 C gebracht wird.
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Die Zeitdauer, während welcher der Wärme- und Preßvorgang andauert,
hängt, wie oben bereits erwähnt wurde, von verschiedenen Faktoren einschließlich
der Anzahl und der Schichtstärke der einzelnen herzustellenden Schichtkörper ab.
Werden acht Schichtkörper, jeder von einer Schichtstärke von 3 mm, mit einem einzigen
Pressenhub hergestellt, so beträgt diese Zeit ungefähr 45 Minuten.
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Die Schichtkörper können so hergestellt werden, daß sie andere, z.
B. runzelige Formen haben als die von flachen Platten oder Leisten, obwohl diese
Form bevorzugt hergestellt wird.
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Die Verwendung von schmiegsam-schlaffen Trennblättern, =wie beispielsweise
die schmiegsam-schlaffen Cellulose-oder Metallfolienblätter der vorbeschriebenen
Art gemäß der Erfindung an Stelle der starren, relativ dicken Stahltrennplatten,
wie sie bisher verwendet wurden, oder an Stelle wenigstens eines Teils derselben
hat eine wirtschaftliche Ausnutzung des Pressenraums zur Folge und ermöglicht die
Herstellung einer größeren Anzahl von Schichtkörpern bezogen auf Pressenaufnahmeteilraum,
z. B. zwischen jedem Pressenplattenpaar und Pressenhub. Dies ist eine besonders
wichtige Bberlegung, wenn die Herstellung von Schichtkörpern in der Größenordnung
von 3 mm für Wandbekleidung od. dgl. gewünscht wird, und zwar wegen des Wegfalls
oder der Verringerung der Zahl der verhältnismäßig dicken Stahlplatten, wodurch
eine größere Anzahl von Sohichtpaketen in jeden Auf-
nabmeteilraum
der Presse bei jedem Pressenhub eingebracht und damit die Ausstoßgeschwindigkeit
vergrößert werden kann.
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Außerdem wird dadurch, daß die Schichtpakete durch verhältnismäßig
dünne schmiegsam-schlaffe Trennblätter voneinander getrennt werden, das Genicht
und auch die Größe des Schichtkörperstapels verringert. wodurch der letztere leichter
wird und besser als bisher gehandhabt werden kann. Andererseits können größere Stapel
mit geringerer, jedenfalls mit nicht mehr Schwierigkeiten gehandhabt werden, als
es bisher beim Handhaben der normalen die starren Nfetallplatten enthaltenden Stapel
der Fall war.
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Das erfindungsgemäße Verfahren hat außerdem mehrere weitere wichtige
Vorteile gegenüber den Verfahren, welche bisher bei der Herstellung von warmeverformbaren
Schichtkörpern zur Anwendung gekommen sind. So kommt bei der Verwendung der schmiegsam-schlaffen
Trennblätter aus Cellulose-oder Polyvinyl-Chlorid-Werkstof der vorerwähnten Art
zum Trennen von Schichtkörpern voneinander und von den Formelementen und/oder Preßplatten
nicht nur Platzbedarf und Gewicht der bislang benutzten Metallplatten in \wegfall,
sondern es entfällt auch die : riotwendigzeitz diese Metallplatten zwecks Vermeidung
des Haftenbleibens derselben am hergestellten Produkt einzufetten, sowie der Zeitverlust
und die Kosten, die durch das Einfetten entstehen, wobei sich weiterhin die Gefahr
verringert, daß das Endprodukt Markierungen oder Schrammen erhält oder sonstwie
z.B. durch Verlagerung, als Folge des Anfbringens des Schmiermittels beschädigt
wird.
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Bisher stellte es sich, so gut und sorgfältilg auch die im wesentlichen
starren oder unnachgiebigen A1etalltrennplatten und die Oberflächen der Preßplatten
vorbereitet sein mochten, häufig heraus, daß die Oberfläche des hergestellten oder
endbehandelten Schichtkörpers Fleckenanhäufungen infolge der ungleich mäßigen Einwirkung
auf diese Stelle, ,edingt durch Veränderungen des den imprägnierten Lagen durch
die Preßplatten übermittelten Druckes und der ihnen übermittelten Wärme, aufwiesen,
wobei diese Veränderungen die Folge von geringfügigen Ungenauigkeiten der Heizplatten
und/oder der Preßplatten und/oder in bezug auf die Dickenabmessungen und Zusammendrückbarkeit
der imprägnierten Lagen waren. Dies ist ein weiterer Nachteil der bekannten Verfahren
zur Herstellung von wärmeverformbaren plastisehen Schichtkörpern, welcher durch
die Erfindung vermieden oder jedenfalls erheblich verringert wirds und zwar infolge
der Schmiegsamkeit und der sehr großen Sachgiebigkeit und Anpassungsfähigkeit der
gemäß der Erfindung angewandten Trennblätter, die sich ohne weiteres allen beliebigen
Abweichungen anpassen, welche in bezug auf Unebenheiten der Heiz- und Druckplatten,
der imprägnierten Lagen, des oder der Formelemente und der aus Stahl od. dgl. hergestellten
Preß- oder Deckplatten, mit denen sie in Berührung sind, auftreten.
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Es scheint auch so, daß bei Verwendung von schmiegsam-schlaffen Trennblättern
eine gegenüber früher gleichmäßigere und schnellere Wärmeverteilung durch die kunstharzgetränkten
Lagen hindurch während des Wärme- und Preßvorgangs erreicht wird, als es bisher
möglich war, wenn die vorerwähnten starren oder unnachgiebigen und verhältnismäßig
dicken Metallplatten zum Trennen der Schichtpakete verwendet wurden; infolgedessen
wird die Herstellungszeit für die Schichtkörper kürzer, und gleichförmiger fertiggestellte
Schichtkörper fallen gegenüber bisher an. Es ist unschwer einzusehen, daß die Ausstoßgeschwindigkeit
bei der Herstellung der Schichtkörper nicht nur infolge der vorerwahnten kürzeren
Preßdauer, sondern auch als Folge der größer gewordenen Pressenbeschickungs-und
entleerungsgseschwindigkeiten sowie auch als Folge des zusätzlichen Pressenaufnahmevermögens.
die eine Auswirkung der Erfindung ist, zunimmt.
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Es hat sich schließlich herausgestellt, daß Zeit beim Abstreifen der
Trennbl ätter, insbesondere derjenigen aus Cellulose, von den Schichtkörpern gewonnen
wird, da diese sich leicht lösen, wobei sie außerdem eine saubere Oberfläche der
Schichtkörper hinterlassen.