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DE8717948U1 - Positionsmeßeinrichtung - Google Patents

Positionsmeßeinrichtung

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Publication number
DE8717948U1
DE8717948U1 DE8717948U DE8717948U DE8717948U1 DE 8717948 U1 DE8717948 U1 DE 8717948U1 DE 8717948 U DE8717948 U DE 8717948U DE 8717948 U DE8717948 U DE 8717948U DE 8717948 U1 DE8717948 U1 DE 8717948U1
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DE
Germany
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length
measuring device
spring
measuring
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DE8717948U
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Dr Johannes Heidenhain GmbH
Original Assignee
Dr Johannes Heidenhain GmbH
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Publication date
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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01BMEASURING LENGTH, THICKNESS OR SIMILAR LINEAR DIMENSIONS; MEASURING ANGLES; MEASURING AREAS; MEASURING IRREGULARITIES OF SURFACES OR CONTOURS
    • G01B5/00Measuring arrangements characterised by the use of mechanical techniques
    • G01B5/0011Arrangements for eliminating or compensation of measuring errors due to temperature or weight
    • G01B5/0014Arrangements for eliminating or compensation of measuring errors due to temperature or weight due to temperature

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Length Measuring Devices With Unspecified Measuring Means (AREA)

Description

DR. JOHANNES HEIDENHAIN GmbH 2. Juni 198 7
Positionsmeßeinrichtung
Die Erfindung betrifft eine Positionsmeßeinrichtung zur Messung der Relativlage zweier Objekte gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 .
Derartige Positionsmeßeinrichtungen werden insbesondere bei Bearbeitungsmaschinen zur Messung der Relativlage eines Werkzeugs bezüglich eines zu bearbeitenden Werkstücks sowie bei Koordinatenmeßmaschinen zur Ermittlung von Lage und/oder Abmessungen von PrüfObjekten eingesetzt.
Einrichtungen bei Positionsmeßeinrichtungen zur Kompensation von Fehlern, insbesondere von Teilungsfehlern eines Maßstabs, von Maschinenfehlern von Maschinenteilen und/oder von temperaturbedingten Fehlern sind bereits bekannt.
Aus der DE-PS 27 12 421 ist eine gekapselte Längenmeßeinrichtung bekannt, bei der ein Maßstab auf einem Maßstabträger längsverschieblich angeordnet und an beiden Enden mit einem zu messenden
Maschinenteil über Befestigungselemente verbunden ist, die ihrerseits unabhängig vom Maßstabträger starr am Maschinenteil befestigt sind. Während das eine Ende des Maßstabs direkt mit dem einen Befestigungselement verbunden ist, ist das andere Ende des Maßstabs zur Korrektur von Teilungsfehlern und/oder von Maschinenfehlern über eine federbelastete Dehneinrichtung mit dem anderen Befestigungselement verbunden. Die Längenmeßeinrichtung der DE-OS 29 11 047 weist neben einer Dehneinrichtung noch eine zusätzliche Staucheinrichtung auf.
Die DE-PS 25 18 745 offenbart eine gekapselte Längenmeßeinrichtung, deren Gehäuse an beiden Enden über je einen Winkel an einem Maschinenteil gelenkig befestigt ist. Ein Maßstab ist im Gehäuse längsverschieblich angeordnet und zur Korrektur von Teilungsfehlern und/oder Maschinenfehlern an beiden Enden jeweils über eine federbelastete Dehneinrichtung oder eine federbelastete Staucheinrichtung mit den Winkeln verbunden.
Aus der DE-PS 31 06 701 ist eine Einrichtung bei einer Längenmeßeinrichtung für Werkzeugmaschinen bekannt, bei der zur Kompensation thermischer Längenänderungen von Maschinenteilen ein Dehnstab aus einem Material mit hohem thermischen Ausdehnungskoeffizienten mit einem Ende an einem Maschinenteil und mit dem anderen Ende an einem Maßstab befestigt ist, wobei die Wärmedehnung des Dehnstabes gleich derjenigen des Maschinenteils ist, so daß die Wärmedehnung des Maschinenteils von der Meßeinrichtung erfaßt wird.
In der DE-OS 28 53 771 ist eine Längemeßeinrichtung beschrieben, deren Gehäuse zur Aufnahme eines Maßstabs und einer Abtasteinheit an beiden Enden über Befestigungselemente mit einem zu messenden Maschinenteil verbunden ist. Während das eine Ende des Gehäuses direkt mit dem ersten Befestigungselement verbunden ist, ist zwischen dem anderen Ende des Gehäuses und dem zweiten Befestigungselement ein Längenausgleichselement zur Temperaturkompensation angeordnet, so daß dieses Ende des Gehäuses mit einem translatorischen Freiheitsgrad in Längsrichtung des Gehäuses gelagert ist.
Der DE-OS 32 43 966 entnimmt man eine Längenmeßeinrichtung, bei der ein Maßstab in seiner Mitte mit einem festen Meßbezugspunkt und ansonsten bei Temperaturänderungen in Meßrichtung geringfügig beweglich auf einem Maßstabträger angeordnet ist. Der Maßstabträger ist einmal an beiden Enden über jeweils ein Längenausgleichselement mit Befestigungselementen verbunden, die starr an einem zu messenden Maschinenteil befestigt sind, und zum anderen in seiner Mitte über ein zusätzliches Befestigungselement starr am Maschinenteil befestigt, so daß der Maßstab bei Temperaturänderungen seinen festen Meßbezugspunkt bezüglich des Maschinenteils beibehält.
Die US-PS 3,816,002 beschreibt eine Längenmeßeinrichtung, deren Gehäuse zur Aufnahme eines Maßstabs und einer Abtasteinheit mit einem Ende fest und mit dem anderen Ende zur Kompensation thermisch bedingter Längenänderungen längsver-
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schieblich mit einem Maschinenteil verbunden ist. Der Maßstab ist innerhalb des Gehäuses an einem
Ende fixiert und mit dem anderen Ende über eine
Spannvorrichtung mit dem Gehäuse verbunden. Mit
dieser federbelasteten Spannvorrichtung bleibt
der Maßstab von den temperaturbedingten Längenänderungen des Gehäuses unbeeinflußt.
Die Kompensation von temperaturbedingten Fehlern ist erforderlich, da in Räumen mit Bearbeitungsmaschinen, an denen derartige Positionsmeßeinrichtungen eingesetzt werden, im allgemeinen keine
konstante Temperatur vorherrschen wird; ebenso ändern sich die Temperaturen der einzelnen Bearbeitungsmaschinen während der Bearbeitungsdauer von Werkstücken ständig. Da aus Kostengründen in den seltensten Fällen das zu messende Maschinenteil, der Maßstab sowie der Maßstabträger aus Materialien mit gleichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten cc bestehen werden, unterliegen bei diesen unvermeidlichen Temperaturänderungen das Maschinenteil, der Maßstab und der Maßstabträger unterschiedlichen thermischen Längenänderungen, so daß Meßungenauigkeiten bei der Bearbeitung eines Werkstücks auftreten können, die bei den heutigen Anforderungen an die Bearbeitungsgenauigkeit von Werkstücken nicht mehr tragbar sind. Am häufigsten verwendet man für das Maschinenteil Grauguß (oC(O) = 10 · 10~6 K~1), für den Maßstabträger
Aluminium (ot(G) =23 · 10~6 K~1) und für den Maßstab Glas (A(M) =8 · 10~6 K~1); hinzu kommt, daß die am häufigsten bearbeiteten Werkstücke aus
Stahl (oC(W) =11 · 10~6 K~1) bestehen.
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Aus der DE-OS 34 19 527 ist eine Positionsmeßeinrichtung an einer Bearbeitungsmaschine bekannt geworden, bei der ein biegesteifer Maßstab aus Glas in einem Gehäuse als Maßstabträger in Meßrichtung verschieblich angeordnet ist. Das Gehäuse ist am einen Ende direkt mit einem ersten Befestigungselement und am anderen Ende über zwei Kalibrierschrauben mit einem zweiten Befestigungselement verbunden. Der Maßstab weist eine größere Teilungslänge als die erforderliche Sollteilungslänge auf und wird an seinen Enden von den beiden Befestigungselementen beaufschlagt. Mittels der beiden Kalibrierschrauben wird der Maßstab auf die erforderliche Sollteilungslänge bei einer Normaltemperatur (20 °C) durch Stauchung mittels der beiden Befestigungselemente eingestellt. Da das zu messende Maschinenteil im allgemeinen bei der Montage der Positionsmeßeinrichtung nicht diese Normaltemperatur aufweisen wird, sind die beiden Kalibrierschrauben mit einer Temperaturskala versehen, die das Einstellen der Teilungslänge des Maßstabs auf die Temperatur des Maschinenteils erlaubt. Nach der starren Befestigung der beiden Befestigungselemente am Maschinenteil werden die beiden Kalibrierschrauben gelöst. Aufgrund seiner Stauchung erfahren der Maßstab und das Maschinenteil bei Temperaturänderungen die gleichen thermischen Längenänderungen. Diese Positionsmeßeinrichtung ist relativ aufwendig aufgebaut und kann thermisch bedingte Bearbeitungsungenauigkeiten nicht beheben, wenn das Maschinenteil und das zu üearoeitende Werkstück nicht aus Materialien mit gleichen . thermischen Ausdehnungskoeffizienten oo bestehen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Positionsmeßeinrichtung der genannten Gattung anzugeben, die ohne Berücksichtigung der Temperaturverhältnisse am Maschinenteil montiert werden kann und bei unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten des Maßstabs und des Werkstücks thermisch bedingte Bearbeitungsungenauigkeiten am zu bearbeitenden Werkstück ausschließt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß die vorgeschlagene Positionsmeßeinrichtung bei einer beliebigen Temperatur am Maschinenteil befestigt werden kann. Unabhängig vom thermischen Ausdehnungskoeffizienten des Maschinenteils kann der Temperaturgang des Maßstabs auf den Temperaturgang des zu bearbeitenden Werk-Stücks eingestellt werden, so daß der Maßstab und das zu bearbeitende Werkstück trotz unterschiedlicher thermischer Ausdehnungskoeffizienten bei Temperaturänderungen die gleichen relativen Längenänderungen erfahren. Die vorgeschlagene Positionsmeßeinrichtung schließt somit thermisch bedingte Bearbeitungsungenauigkeiten praktisch aus, so daß die Ausschußrate erheblich vermindert werden kann.
Vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung entnimmt man den Unteransprüchen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen
Figur 1 eine erste gekapselte Längenmeßeinrichtung in einer Längsansicht ;
Figur 2 eine zweite gekapselte Längen
meßeinrichtung in einer Längsansicht;
Figur 3 eine dritte gekapselte Längenmeßeinrichtung in einer Längsansicht und
Figur 4 eine vierte gekapselte Längenmeßeinrichtung in einer Längsansicht .
In Figur 1 ist eine erste gekapselte Längenmeßeinrichtung in einer Längsansicht dargestellt. Ein biegesteifer Maßstab M1, beispielsweise aus Glas, ist auf einem Innensteg ST1 eines Maßstabträgers G1 in Form eines Gehäuses, beispielsweise aus Aluminium, mittels einer Klebeschicht KS1 in Meßrichtung X geringfügig verschiebbar angeordnet. Der Maßstabträger G1 ist am ersten Ende G1a direkt mit einem ersten Befestigungselement BE1a und am zweiten Ende Gib mit einem translatorischen Freiheitsgrad in Meßrichtung X über ein Längenausgleichselement LE1 mit einem zweiten Befestigungselement BE1b verbunden; die beiden Befestigungselemente BE1a, BE1b sind ihrerseits mittels Schrauben SRIa, SR1b starr an einem ersten Objekt 01a befestigt.
Die Teilung TM1 des Maßstabs M1 wird in bekannter Weise von einer Abtasteinheit AE1 im Gehäuse G1 abgetastet, die über einen Mitnehmer MN1 mittels Schrauben SRIc mit einem zweiten Objekt 01b ver-
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bunden ist; der Mitnehmer MNl greift durch einen von nicht gezeigten Dichtlippen verschlossenen Längsschlitz LS1 des Gehäuses G1 hindurch. Es können das erste Objekt O1a aus einem Schlitten, beispielsweise aus Stahl, und das zweite Objekt 01b aus dem Bett, beispielsweise aus Grauguß, einer nicht gezeigten Bearbeitungsmaschine bestehen; die Längenmeßeinrichtung dient zur Messung der gegenseitigen Relativlage der beiden Objekte 01a, 01b bzw. der gegenseitigen Relativlage eines auf dem Schlitten 01a aufgespannten Werkstücks W1 und eines nicht gezeigten Werkzeugs am Bett 01b der Werkzeugmaschine.
Im zweiten Befestigungselement BEIb wird das Längenausgleichselement LE1 in integrierter Form durch einen mäanderförmigen Bereich mit zwei gegenläufigen Schlitzen senkrecht zur Meßrichtung X gebildet, der sich zwischen den Schrauben SR1b und dem zweiten Ende Gib des Maßstabträgers G1 in Form des Gehäuses für den Maßstab M1 und die Abtasteinheit AE1 befindet. Die beiden Befestigungselemente BE1a, BEIb bilden gleichzeitig die stirnseitigen Abschlußflächen AF1a, AF1b der beiden Enden G1a, Gib des Gehäuses G1, die mit diesen beiden Enden G1a, Gib des Gehäuses G1 in nicht gezeigter Weise fest verbunden sind.
Die inkrementale Teilung TM1 des Maßstabs M1 besteht in bekannter Weise aus einem Strichgitter mit einer Gitterkonstanten P (Teilungsperiode), die bei der Normaltemperatur TO (20 0C) exakt ist. Würde die Bearbeitung des Werkstücks VJ1 , beispielsweise aus Stahl, ausschließlich bei dieser Normal-
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temperatur TO erfolgen, so würden trotz der unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten Oi(WI) des Maßstabs M1 aus Glas und des Werkstücks W1 aus Stahl keine Meßungenauigkeiten während der Bearbeitung und damit keine thermisch bedingten Bearbeitungsungenauigkeiten am Werkstück W1 auftreten.
Im allgemeinen ändern sich jedoch während der Bearbeitungsdauer eines Werkstücks W1 die Temperaturen an der Werkzeugmaschine ständig gegenüber der Normaltemperatur TO, so daß bei einer Temperaturerhöhung AT gegenüber der Normaltemperatur TO das Werkstück W1 der Länge L(W1) bei der Normaltemperatur TO eine relative Längenänderung^! L(W1)/L(W1) und der Maßstab M1 der gleichen Länge L(M1) bei der Normaltemperatur TO eine relative Längenänderung
erfahren werden. Wegen des größeren Wärmeausdehnungskoeffizienten £C(W1) =11*10 K des Werkstücks W1 aus Stahl gegenüber dem Wärmeausdehnungskoeffizienten OC(MI) = 8 · 10~ K~ des Maßstabs M1 aus Glas ist auch die relative Längenänderung &Lgr; L(W1)/ L(WI) des Werkstücks W1 größer als die relative Längenänderung ^L (M1) /L (M1) des Maßstabs M1 bei der Temperaturerhöhung &Dgr;T, so daß Meßungenau igkeiten und damit thermisch bedingte Bearbeitungsungenauigkeiten am Werkstück W1 auftreten können, die bei den heutigen Genauigkeitsanforderungen nicht mehr tragbar sind.
Es wird daher vorgeschlagen, die exakte Solllänge L(M1) des Maßstabs M1 bei der Normaltemperatur TO bei der Herstellung um eine relative Verlängerung V1 = ^L(MI)/L(M1) zu vergrößern, so daß der Maßstab M1 nunmehr bei der Normaltemperatur
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TO die vergrößerte Länge L'(M1) = L(M1) + V1 · L(M1) aufweist. Diese relative Verlängerung V1 des Maßstabs M1 wird durch eine entsprechende Vergrößerung der exakten Gitterkonstanten P der inkrementalen Teilung TM1 erzielt, so daß der ursprüngliche inkrementale Maßstab M1 bei der exakten Sollänge L(M1) eine bestimmte Anzahl von Inkrementen (Teilungsstrichen) mit der exakten Gitterkonstanten P und der verlängerte inkrementale Maßstab M1 bei der vergrößerten Länge L'(M1) die gleiche Anzahl von Inkrementen (Teilungsstrichen) mit der vergrößerten Gitterkonstanten P1 aufweist.
Der Maßstab M1 möge beispielsweise bei der Normaltemperatur TO nun eine relative Verlängerung V1 = 30 um/m aufweisen. Mit einem Wärmeausdehnungskoeffizienten 0d<Mi) = 8 · 10~5 K~1 des Maßstabs M1 aus Glas und mit einem Wärmeausdehnungskoeffizienten
3 S
V1
11 · 10~ K~ des Werkstücks W1 aus Stahl besitzt bei einer Temperaturerhöhung &Dgr; T = ■&mdash;-&mdash; = 10 0C, also bei einer Temperatur TG = TO + &Dgr;&tgr; = 20 0C + 10 0C 30 0C, der verlängerte Maßstab M1 aus Glas die gleiche Länge wie ein unverlängerter Maßstab aus Stahl oder wie das Werkstück W1 aus Stahl. Bei dieser Temperatur TG = 30 0C ist dagegen der Maßstabträger G1 aus Aluminium mit dem Wärmeausdehnungskoeffizienten oC(G1) = 23-10 K und der gleichen Länge L(G1) bei der Normaltemperatur TO um den Betrag &Dgr;&tgr; · £bc(G1) - (X(WI]J-L(M1) langer als die Sollänge L(M1) des Maßstabs M1 aus Glas. Die Temperaturen während der Bearbeitung des Werkstücks W1 mögen dabei beispielsweise zwischen der Normaltemperatur TO = 20 0C als unterer Grenztemperatur und der Temperatur TG = 30 0C als oberer Grenztemperatur liegen.
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Der Maßstab M1 liegt mit seiner ersten Stirnfläche am ersten Ende M1a an der ersten stirnseitigen Abschlußfläche AF1a des ersten Endes G1a des Gehäuses G1 an und wird von einer das erste Ende M1a des Maßstabs M1 umgreifenden ersten Halterung H1a an der ersten Abschlußfläche AF1a gegen ein seitliches Verschieben gesichert. Die zweite Stirnfläche am zweiten Ende M1b des Maßstabs M1 wird von einem ersten Ende FE1a eines mit dem zweiten Ende Gib des Maßstabträgers G1 verbundenen Federelements FE1 in Form einer Schraubenfeder beaufschlagt. Dieses Federelement FE1 stützt sich mit seinem zweiten Ende FE1b an einer Einstellschraube ES1 ab, die in einer Gewindebohrung GB1 in der zweiten Abschlußfläche AF1b des zweiten Endes Gib des Maßstabträgers G1 angeordnet ist, und wird von einer an der Einstellschraube ES1 befestigten zweiten Halterung H1b umgriffen und gegen ein seitliches Verschieben gesichert; das zweite Ende FE1b des Federelements FE1 ist somit mit dem zweiten Ende Gib des Maßstabträgers G1 verbunden, das einen translatorischen Freiheitsgrad in Meßrichtung X aufweist.
Die Federkonstante C1 dieses Federelements FE1 ist so bemessen, daß das Federelement FE1 auf die zweite Stirnfläche des zweiten Endes M1b des Maßstabs M1 mit einer Federkraft F1 drückt, die bei der oberen Grenztemperatur TG den Wert Null und bei der Normaltemperatur TO = 20 0C einen.. Wert zur Stauchung des verlängerten Maßstabes M1 der Länge L'(M1) um die relative Verlängerung V1 besitzt, so daß der gestauchte Maßstab M1 bei der Normaltemperatur TO wieder die exakte Sollänge L(M1) aufweist.
Die Federkonstante C1 des Federelements FE1 errech-
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net sich aus:
F1 =£oUG1) - OC(WDj-AT · L(M1) · Cl Mit
= 4L(MI) f(Ml) F1
= =
L(MD E(MD Q(MD ' E(MD
ergibt sich:
10
F1 = V1 · Q(M1) · E(M1).
&iacgr;&Ggr;(&Mgr;1) = Normalspannung des Maßstabs M1 im Hookeschen
Bereich
E(MD = Elastizitätsmodul des Maßstabs M1 Q(M1) = Querschnitt des Maßstabs M1.
Durch Gleichsetzen
V1 ' Q(MD · E(M1) = £bc(G1) - 0KW1)] ·&Lgr;&idiagr; · L(M1) · C1 und mit
V1 = £oC(W1) - OC(MI)J · &Dgr;&Tgr;
erhält man:
OC(WD - CX(MD Q(MD · E(MI) C(GD - OC(WI) " L(MD
Als Zahlenbeispiel mit den Werten
OC(MI) = 8 · 10~6 K~1
OC(WI) = 11 · 10~6 &Kgr;"1
ÖC(G1) = 23 * 10~6 K~1
35 Q(M1) = 3 · 20 = 60 mm2
E(M1) = 80 · 103 N/mm2
L(M1) = 3000 mm
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erhält man:
C1 = 400 N/mm.
Der Maßstab M1 besitzt an seinem ersten Ende M1a an der Stelle der Anlage seiner ersten Stirnfläche an der ersten Abschlußfläche AF1a des ersten Endes G1a des Maßstabträgers G1 einen festen Meßbezugspunkt bezüglich des ersten Objekts 01a. Die Ein-Stellschraube ES1 dient zur Grundjustierung der exakten Sollänge L(M1) des gestauchten Maßstabs M1 bei der Normaltemperatur TO und ist durch eine Bohrung B1 im zweiten Befestigungselement BE1b zugänglich .
In Figur 2 ist eine zweite gekapselte Längenmeßeinrichtung in einer Längsansicht dargestellt. Ein biegesteifer Maßstab M2, beispielsweise aus Glas, ist auf einem Innensteg ST2 eines Maßstabträgers G2 in Form eines Gehäuses, beispielsweise aus Aluminium, mittels einer Klebeschicht KS2 in Meßrichtung X geringfügig verschiebbar angeordnet. Der Maßstabträger G2 ist in seiner Mitte G2m direkt mit einem mittleren Befestigungselement BE2m, an seinem ersten Ende G2a mit einem translatorischen Freiheitsgrad in Meßrichtung X über ein erstes Längenausgleichselement LE2a mit einem ersten Befestigungselement BE2a und an seinem zweiten Ende G2b mit einem translatorischen Freiheitsgrad in Meßrichtung X über ein zweites Längenausgleichselement LE2b mit einem zweiten Befestigungselement BE2b verbunden; das mittlere Befestigungselement BE2m, das erste Befestigungselement BE2a und das zweite Befestigungselement BE2b sind ihrerseits
mittels Schrauben SR2m, SR2a, SR2b starr an einem ersten Objekt 02a befestigt.
Die Teilung TM2 des Maßstabs M2 wird in bekannter Weise von einer Abtasteinheit AE2 im Gehäuse G2 abgetastet, die über einen Mitnehmer MN2 mittels Schrauben SR2c mit einem zweiten Objekt 02b verbunden ist; der Mitnehmer MN2 greift durch einen von nicht gezeigten Dichtlippen verschlossenen Längsschlitz LS2 des Gehäuses G2 hindurch. Es können das erste Objekt O2a aus einem Schlitten, beispielsweise aus Stahl, und das zweite Objekt 02b aus einem Bett, beispielsweise aus Grauguß, einer nicht gezeigten Bearbeitungsmaschine bestehen; die Längenmeßeinrichtung dient zur Messung der gegenseitigen Relativlage der beiden Objekte 02a, 02b bzw. der gegenseitigen Relativlage eines auf dem Schlitten 02a aufgespannten Werkstücks W2 und eines nicht gezeigten Werkzeugs am Bett 02b der Werkzeugmaschine.
In den beiden Befestigungselementen BE2a, BE2b werden die beiden Längenausgleichselemente LE2a, LE2b in integrierter Form jeweils durch einen mäanderförmigen Bereich mit zwei gegenläufigen Schlitzen senkrecht zur Meßrichtung X gebildet, der sich zwischen den Schrauben SR2a, SR2b und den beiden Enden G2a, G2b des Maßstabträgers G2 in Form des Gehäuses für den Maßstab M2 und die Abtasteinheit AE2 befindet. Das erste Befestigungselement BE2a und das zweite Befestigungselement BE2b bilden gleichzeitig die stirnseitigen Abschlußflächen AF2a, AF2b der beiden Enden G2a, G2b des Gehäuses G2, die mit diesen beiden Enden G2a, G2b des
Gehäuses G2 in nicht gezeigter Weise fest verbunden sind.
Es wird wiederum die exakte Sollänge L(M2) des Maßstabs M2 bei der Normaltemperatur TO bei der Herstellung um eine relative Verlängerung V2 = 4l(M2)/L(M2) vergrößert, so daß der Maßstab M2 nunmehr bei der Normaltemperatur TO die vergrößerte Länge L'(M2) = L(M2) + V2 · L(M2) aufweist. Die erste Stirnfläche am ersten Ende M2a des Maßstabs M2 wird von einem ersten Ende FE2a' eines mit dem ersten Ende G2a des Maßstabträgers G2 verbundenen ersten Federelements FE2' in Form einer U-förmigen Blattfeder beaufschlagt. Dieses erste Federelement FE2' ist mit seinem zweiten Ende FE2b' an der ersten Abschlußfläche AF2a des ersten Endes G2a des Maßstabträgers G2 befestigt. Die zweite Stirnfläche am zweiten Ende M2b des Maßstabs M2 wird von einem ersten Ende FE2a" eines mit dem zweiten Ende G2b des Maßstabträgers G2 verbundenen zweiten Federelements FE2" in Form einer U-förmigen Blattfeder beaufschlagt. Dieses zweite Federelement FE2" ist mit seinem zweiten Ende FE2b" an der zweiten Abschlußfläche AF2b des zweiten Endes G2b des Maßstabträgers G2 befestigt. Die beiden Federelemente FE2', FE2" sind somit mit den beiden Enden G2a, G2b des Maßstabträgers G2 verbunden, die jeweils einen translatorischen Freiheitsgrad in Meßrichtung X aufweisen.
Die Federkonstante C2 der beiden gleichartigen Federelemente FE2', FE2" ist so bemessen, daß die Federelemente FE2', FE2" jeweils auf die beiden Stirnflächen an den beiden Enden M2a, M2b des Maßstabs M2 mit einer Federkraft F2 drücken, die bei
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der oberen Grenztemperatur TG den Wert Null und bei der Normaltempertur TO = 2 0 0C einen Wert zur Stauchung des verlängerten Maßstabes M2 der Länge L'(M2) um die relative Verlängerung V2 besitzen, so daß der gestauchte Maßstab M2 bei der Normaltemperatur TO wieder die exakte Sollänge L (142) aufweist.
Da der Maßstab M2 mittels der gleichmäßig dicken Klebeschicht KS2 mit dem Maßstabträger G2 verbunden ist, wird er sich in unbelastetem Zustand bei Temperaturerhöhungen symmetrisch zu seiner Mitte nach beiden Seiten hin ausdehnen, da die elastische Klebeschicht KS2 eine geringfügige Verschiebung des Maßstabes M2 in Meßrichtung X zuläßt. Der Maßstab M2 besitzt somit in seiner Mitte einen festen Meßbezugspunkt bezüglich des Maßstabträgers G2 und wegen der starren Befestigung des Maßstabträgers G2 in seiner Mitte mittels des mittleren Befestigungselements BE2m am ersten Objekt 02a den gleichen festen Meßbezugspunkt bezüglich des ersten Objekts 02a.
Nach der obigen Herleitung ergibt sich für die Federkonstante C2:
Q(M2) · E(M2) · 2
^ Od(G2) - 0C(W2) L(M2)
und mit den gleichen obigen Zahlenwerten: 30
C2 = 800 N/mm.
In der Gleichung für die Federkonstante C2 wurde L(M2) durch L(M2)/2 ersetzt, da jedes Federelement FE2', FE2" jeweils der halben Sollänge des Maßstabes M2 zugeordnet ist.
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Das zweite Federelement FE2" wird von einer Einstellschraube ES2 beaufschlagt, die in einer Gewindebohrung GB2 des zweiten Befestigungselements BE2b angeordnet und durch eine Bohrung B2 zugänglieh ist; die Einstellschraube ES2 dient zur Grundjustierung der exakten Sollänge L(M2) des gestauchten Maßstabs M2 bei der Normaltemperatur TO.
Nach Figur 1 hängen die Federkonstante C1 des Federelements FE1 von der ganzen Sollänge L(M1) des Maßstabs M1 und nach Figur 2 die Federkonstante C2 der beiden Federelemente FE2' , FE2" jeweils von der halben Sollänge L(M2)/2 des Maßstabs M2 ab:
C1 ^1/L(MI), C2^2/L(M2) . Bei Bearbeitungsmaschinen werden aber Längenmeßeinrichtungen eingesetzt, deren Maßstäbe M unterschiedliche Sollängen L(M) je nach den vorliegenden Einsatzzwecken aufweisen, so daß eine Vielzahl von Federelementen FE mit unterschiedlichen Federkonstanten C erforderlich ist.
In Figur 3 ist daher eine dritte gekapselte Längenmeßeinrichtung in einer Längsansicht dargestellt. Ein biegesteifer Maßstab M3, beispielsweise aus Glas, ist auf einem Innensteg ST3 eines Maßstabträgers G3 in Form eines Gehäuses, beispielsweise aus Aluminium, mittels einer Klebeschicht KS3 in Meßrichtung X geringfügig verschiebbar angeordnet. Der Maßstabträger G3 ist in seiner Mitte G3m direkt mit einem mittleren Befestigungselement BE3m, an seinem ersten Ende G3a mit einem translatorischen Freiheitsgrad in Meßrichtung X über ein erstes Längenausgleichselement LE3a mit einem ersten Befestigungselement BE3a und an seinem zweiten En-
- 1
de G3b mit einem translatorischen Freiheitsgrad in Meßrichtung X über ein zweites Längenausgleichselement LE3b mit einem zweiten Befestigungselement BE3b verbunden; das mittlere Befestigungselement BE3m, das erste Befestigungselement BE3a und das zweite Befestigungselement BE3b sind ihrerseits mittels Schrauben SR3m, SR3a, SR3b starr an einem ersten Objekt 03a befestigt.
Die Teilung TM3 des Maßstabs M3 wird in bekannter Weise von einer Abtasteinheit AE3 im Gehäuse G3 abgetastet, die über einen Mitnehmer MN3 mittels Schrauben SR3c mit einem zweiten Objekt 03b verbunden ist; der Mitnehmer MN3 greift durch einen von nicht gezeigten Dichtlippen verschlossenen Längsschlitz LS3 des Gehäuses G3 hindurch. Es können das erste Objekt 03a aus einem Schlitten, beispielsweise aus Stahl, und das zweite Objekt 03b aus dem Bett, beispielsweise aus Grauguß, einer nicht gezeigten Bearbeitungsmaschine bestehen; die Längenmeßeinrichtung dient zur Messung der gegenseitigen Relativlage der beiden Objekte 03a, 03b bzw. der gegenseitigen Relativlage eines auf dem Schlitten 03a aufgespannten Werkstücks W3 und eines nicht gezeigten Werkzeugs am Bett 03b der Werkzeugmaschine.
In den beiden Befestigungselementen BE3a, BE3b werden die beiden Längenausgleichselemente LE3a, LE3b in integrierter Form jeweils durch einen mäanderförmigen Bereich mit zwei gegenläufigen Schlitzen senkrecht zur Meßrichtung X gebildet, der sich zwischen den Schrauben SR3a, SR3b und den beiden Enden G3a, G3b des Maßstabträgers G3
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in Form des Gehäuses für den Maßstab M3 und die Abtasteinheit AE3 befindet. Das erste Befestigungselement BE3a und das zweite Befestigungselement BE3b bilden gleichzeitig die stirnseitigen Abschlußflächen AF3a,. AF3b der beiden Enden G3a, G3b des Gehäuses G3, die mit diesen beiden Enden G3a, G3b des Gehäuses G3 in nicht gezeigter Weise fest verbunden sind.
Es wird wiederum die exakte Sollänge L(M3) des Maßstabs M3 bei der Normaltemperatur TO bei der Herstellung um eine relative Verlängerung V3 = JL(M3)/L(M3) vergrößert, so daß der Maßstab M3 nunmehr bei der Normaltemperatur TO die vergrößerte Länge L'(M3) = L(M3) + V3 · L(M3) aufweist. Im Gehäuse G3 sind an seinem ersten Ende G3a ein erstes biegesteifes Hebelelement HEa und an seinem zweiten Ende G3b ein zweites biegesteifes Hebelelement HEb senkrecht zur Meßrichtung X angeordnet. Das erste Hebelelement HEa ist mit einem Ende in einem aus der ersten Abschlußflache AF3a herausragenden ersten Zapfen Za drehbar gelagert; desgleichen ist das zweite Hebelelement HEb mit einem Ende in einem aus der zweiten Abschlußfläche AF3b herausragenden zweiten Zapfen Zb drehbar gelagert. An den beiden freien Enden der beiden Hebelelemente HEa, HEb sind die beiden Enden FE3a, FE3b eines Federelements FE3 mittels Schrauben SR3d befestigt, die durch zwei Öffnungen OFa, OFb in den beiden Enden G3a, G3b des Gehäuses G3 zugänglich sind, die durch zwei Verschlußdeckel VDa, VDb verschlossen sind. Im ersten Hebelelement HEa ist zwischen seinen beiden Enden ein erstes Druckstück DSa gelenkig angeordnet, das die erste
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Stirnfläche am ersten Ende M3a des Maßstabs M3 beaufschlagt. Die zweite Stirnfläche am zweiten Ende M3b des Maßstabs M3 wird von einem zweiten Druckstück DSb beaufschlagt, das gelenkig an einer Einsteilschraube ES3 befestigt ist, die in einer Gewindebohrung GB3 des zweiten Hebelelements HEb zwischen seinen beiden Enden angeordnet ist und durch eine Bohrung B3 im zweiten Befestigungselement BE3b zugänglich ist. Die beiden Enden FE3a, FE3b des Federelements FE3 sind somit über die beiden Hebelelemente HEa, HEb mit den beiden Enden G3a, G3b des Maßstabträgers G3 verbunden, die jeweils einen translatorischen Freiheitsgrad in Meßrichtung X aufweisen.
Das Federelement FE3 ist als Zugfeder in Form eines Metallbandes oder eines Metallprofils ausgebildet; die Länge des Federelements FE3 entspricht etwa der Sollänge L(M3) des Maßstabs M3 und die Federkonstante C3 des Federelements FE3 hängt in gleicher Weise von der Sollänge L(M3) des Maßstabs M3 ab: C3"^1/L(M3). Die Federkonstante C3 des Federelementes FE3 ist so bemessen, daß das Federelement FE3 über die beiden Hebelelemente HEa, HEb und die beiden Druckstücke DSa, DSb jeweils auf die beiden Stirnflächen an den beiden Enden M3a, M3b des Maßstabs M3 mit einer Federkraft F3 drückt, die bei der oberen Grenztemperatur TG 5en Viert Null und bei der Normaltemperatur TO = 20 UC einen Wert zur Stauchung des verlängerten Maßstabs M3 der Länge L'(M3) um die relative Verlängerung V3 besitzen, so daß der gestauchte Maßstab M3 bei der Normaltemperatur TO wieder die exakte Sollänge L(M3) aufweist.
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Da der Maßstab M3 mittels der gleichmäßig dicken Klebeschicht KS3 mit dem Maßstabträger G3 verbunden ist, wird er sich in unbelastetem Zustand bei Temperaturerhöhungen symmetrisch zu seiner Mitte nach beiden Seiten hin ausdehnen, da die elastische Klebeschicht KS3 eine geringfügige Verschiebung des Maßstabes M3 in Meßrichtung X zuläßt. Der Maßstab M3 besitzt somit in seiner Mitte einen festen Meßbezugspunkt bezüglich des Maßstabträgers G3 und wegen der- starren Befestigung des Maßstabträgers G3 in seiner Mitte mittels des mitteleren Befestigungselements BE3m am ersten Objekt 03a den gleichen festen Meßbezugspunkt bezüglich des ersten Objekts 03a. Die Einstellschraube ES3 dient zur Grundjustierung der exakten Sollänge L(M3) des gestauchten Maßstabs M3 bei der Normaltemperatur TO.
Nach der obigen Herleitung ergibt sich für die Federkonstante C3:
c3 _ JX(W3) - <X(M3) . Q(M3) · E(M3) * 2
- O6(W3) L(M3)
und mit den gleichen obigen Zahlenwerten: 25
C3 = 800 N/mm.
Der erste Hebelarm der beiden Hebelelemente HEa, HEb zwischen den Drehpunkten in den Enden G3a, G3b des Maßstabträgers G3 und den Angriffspunkten am Maßstab M3 besitzt die erste Hebelarmlänge 1 und der zweite Hebelarm der beiden Hebelelemente HEa, HEb zwischen den Angriffspunkten am Maßstab M3 und den Angriffspunkten des Federelements FE3 weist die zweite Hebelarmlänge i · 1 auf, wobei i die Hebelübersetzung bedeutet. (
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Die Hebelübersetzung i der beiden Hebelelemente HEa, HEb, der Elastizitätsmodul E(FE3) des Federelements FE3, der Elastizitätsmodul E (M3) des Maßstabs M3, der Elastizitätsmodul E(G3) des Maßstabträgers G3, der Querschnitt Q(FE3) des Federelements FE3, der Querschnitt Q(M3) des Maßstabs M3 und der Querschnitt Q(G3) des Maßstabträgers, G3 sind so abzustimmen, daß der Wärmeausdehnungskoeffizient 0C(M3) des Maßstabs M3 aus Glas um einen bestimmten Betrag &Aacgr;&ogr;&Ogr;(&Mgr;3) auf den Wärmeausdehnungskoeffizienten oC(W3) des Werkstücks (W3) aus Stahl angehoben wird:
Ä(M3) + 4oC(M3) = 0C(W3) .
Der Anhebungsbetrag 4oC(M3) des Wärmeausdehnungskoeffizienten 0C(M3) des Maßstabs M3 ergibt sich zu:
- 0C(M3)
&igr; + ±_ Q(M3) . E(M3) +(&lgr;&zgr;1\2 Q(M3) E(M3) i2 " Q(FE3) · E(FE3) Vi/ Q(G3) E(G3)
Da der Maßstabträger G3 im allgemeinen sehr viel steifer als der Maßstab M3 ausgebildet ist, vereinfacht sich diese Gleichung:
. 1 Q(M3) E(M3)
I + _■ 5
Q(FE3) E(FE3)
Als Zahlenbeispiel mit den Werten
0ÜFE3) =11 · 106K1 0£{M3) =8 · 10~6 K~1 0C(G3) = 23 · 10~6 K~1 Q(M3)/Q(FE3) = 6 E(FE3)/E(M3) = 3 i = 1,5
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erhält man:
A0C(M3) = 3,4 · 10~6 &Kgr;"1
0C(M3) + &Dgr;&thgr;&iacgr;(&Mgr;3) = 11,4 · 1 0~6 K~1 &iacgr; flt(W3) =11 · 1 0~6
In Fiqur 4 ist eine vierte aekaoselte Länqenmeßeinrichtuna in einer Längsansicht darqestellt. Ein biegesteifer Maßstab M4, beispielsweise aus Glas, ist auf einem Innensteg ST4 eines Maßstabträgers G4 in Form eines Gehäuses, beispielsweise aus Aluminium, mittels einer Klebeschicht KS4 in Meßrichtung X geringfügig verschiebbar angeordnet. Der Maßstabträger G4 ist am ersten Ende G4a direkt mit einem ersten Befestigungselement BE4a und am zweiten Ende G4b mit einem translatorischen Freiheitsgrad in Meßrichtung X über ein Längenausgleichselement LE4 mit einem zweiten Befestigungselement BE4b verbunden; die beiden Befestigungselemente BE4a, BE4b sind ihrerseits mittels Schrauben SR4a, SR4b starr an einem ersten Objekt 04a befestigt.
Die Teilung TM4 des Maßstabs M4 wird in bekannter Weise von einer Abtasteinheit AE4 im Gehäuse G4 abgetastet, die über einen Mitnehmer MN4 mittels Schrauben SR4c mit einem zweiten Objekt 04b verbunden ist; der Mitnehmer MN4 greift durch einen von nicht gezeigten Dichtlippen verschlossenen Längsschlitz LS4 des Gehäuses G4 hindurch. Es können das erste Objekt 04a aus einem Schlitten, beispielsweise aus Stahl, und das zweite Objekt 04b aus dem Bett, beispielsweise aus Grauguß, einer nicht gezeigten Bearbeitungsmaschine bestehen; die Längenmeßeinrichtung dient zur Messung der gegenseitigen Relativlage der beiden Objekte 04a,
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-2A-
04b bzw. der gegenseitigen Relativlage eines auf dem Schlitten 04a aufgespannten Werkstücks W4 und eines nicht gezeigten Werkzeugs am Bett 04b der Werkzeugmaschine.
5
Im zweiten Befestigungselement BE4b wird das Längenausgleichselement LE4 in integrierter Form durch einen mäanderförmigen Bereich mit zwei gegenläufigen Schlitzen senkrecht zur Meßrichtung X gebildet, der sich zwischen den Schrauben SR4b und dem zweiten Ende G4b des Maßstabträgers G4 in Form des Gehäuses für den Maßstab M4 und die Abtasteinheit AE4 befindet. Die beiden Befestigungselemente BE4a, BE4b bilden gleichzeitig die stirnseitigen Abschlußflächen AF4a, AF4b der beiden Enden G4a, G4b des Gehäuses G4, die mit diesen beiden Enden G4a, G4b des Gehäuses G4 in nicht gezeigter Weise fest verbunden sind.
Die inkrementale Teilung TM4 des Maßstabs M4 besteht in bekannter Weise aus einem Strichgitter mit einer Gitterkonstanten P (Teilungsperiode), die bei der Normaltemperatur TO (20 0C) exakt ist. Würde die Bearbeitung des Werkzeugs W4, bespielsweise aus Stahl, ausschließlich bei dieser Normaltemperatur TO erfolgen, so würden trotz der unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten ot(M4) , oc(W4) des Maßstabs xM4 aus Glas und des Werkstücks W4 aus Stahl keine Meßungenauigkeiten während der Bearbeitung und damit keine thermisch bedingten Bearbeitungsungenauigkeiten am Werkstück W4 auftreten.
Im allgemeinen ändern sich jedoch während der Bearbeitungsdauer eines Werkstücks W4 die Temperaturen an der Werkzeugmaschine ständig gegenüber der
Normaltemperatur TO, so daß bei einer Temperaturerhöhung -4T gegenüber der Normaltemperatur TO das Werkstück W4 der Länge L(W4) bei der Normaltemperatur TO eine relative Längenänderung &Dgr; L(W4)/L(W4) und der Maßstab M4 der gleichen Länge L(M4) bei der Normaltemperatur TO eine relative Längenänderung ^L(M4)/L(M4) erfahren werden. Wegen des größeren Wärmeausdehnungskoeffizienten o£(W4) = 11 · 10 K des Werkstücks W4 aus Stahl gegenüber dem Wärmeausdehungskoeffizienten OC(UA) = 8 · 10~ K~ des Maßstabs M4 aus Glas ist auch die relative Längenänderung AL(W4)/L(W4) des Werkstücks W4 größer als die relative Längenänderung &Dgr; L(M4)/L(M4) des Maßstabs M4 bei der Temperaturerhöhung &Dgr; T, so daß Meßungenauigkeiten und damit thermisch bedingte Bearbeitungsungenauigkeiten am Werkstück W4 auftreten können, die bei den heutigen Genauigkeitsanforderungen nicht mehr tragbar sind.
Der Maßstab M4, der bei der Normaltemperatur TO die exakte Sollänge L(M4) aufweist, ist mit seinem ersten Ende M4a mittels eines ersten Klemmelements KEa an der ersten stirnseitigen Abschlußfläche AF4a des ersten Endes G4a des Gehäuses G4 befestigt. Das zweite Ende M4b des Maßstabs M4 ist in einem zweiten Klemmelement KEb befestigt, das über ein Federelement FE4 in Form einer Schraubenfeder mit dem zweiten Ende G4b des Maßstabträgers G4 verbunden ist. Es ist das erste Ende FE4a des Federelements FE4 auf einen ersten Gewindezapfen GZa des zweiten Klemmelements KEb und das zweite Ende FE4b des Federelements FE4 auf einen zweiten Gewindezapfen GZb aufgeschraubt, der auf der zweiten Abschlußfläche AF4b des zweiten Befestigungselements BE4b
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angeformt ist. Das zweite Ende FE4b des Federelements FE4 ist somit mit dem zweiten Ende G4b des Maßstabträgers G4 verbunden, das einen translatorischen Freiheitsgrad in Meßrichtung X aufweist. 5
Die Federkonstante C4 dieses Federelements FE4 ist so bemessen, daß der Maßstab M4 bei der Normaltemperatur TO die exakte Sollänge L(M4) aufweist und daß bei Temperaturänderungen &Dgr;&tgr; die relative Längenänderung &Dgr;L(M4/L(M4) des Maßstabs M4 gleich der relativen Längenänderung 4L(W4)/L(W4) des Werkstücks W4 ist.
Die Erfindung ist bei lichtelektrischen, magnetisehen, kapazitiven und induktiven, sowohl inkrementalen als auch absoluten Positionsmeßeinrichtungen mit Erfolg einsetzbar.
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Claims (7)

DR. JOHANNES HEIDENHAIN GmbH 2. Juni 198 7 Ansprüche
1. Positionsmeßeinrichtung zur Messung der Relativlage zweier Objekte, insbesondere zweier Maschinenteile einer Bearbeitungsmaschine oder Meßmaschine für Werkstücke, bei der die Teilung eines mit dem ersten Objekt verbundenen Maßstabes von einer mit dem zweiten Objekt verbundenen Abtasteinheit abgetastet wird und bei der der Maßstab in Meßrichtung geringfügig verschiebbar auf einem Maßstabträger angeordnet ist, der an beiden Enden mit Befestigungselementen verbunden ist, die ihrerseits starr am ersten Objekt befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, daß bei unterschiedlichen thermischen Längenänderungen des Maßstabs, des Maßstabträgers und des Werkstücks der Maßstabträger (G) wenigstens an einem Ende (Ga, Gb) mit einem translatorischen Freiheitsgrad in Meßrichtung X mit dem Befestigungselement (BEa, BEb) verbunden ist und daß der Maßstab (M) an wenigstens einem Ende (Ma, Mb) von einem Federelement (FE) beaufschlagt ist, das mit dem translatorisch verschiebbaren Ende (Ga, Gb) des Maßstabträgers (G) verbunden ist und dessen Federkonstante C so bemessen ist, daß bei Temperaturänderungen die relative Längenänderung Al (M) /L (M) des Maßstabs (M) gleich der relativen Längenänderung /L(W) des Werkstücks (W) ist.
2. Meßeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Maßstab (M4) bei einer Normaltemperatur TO seine exakte Sollänge L(M4) aufweist.
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3. Meßeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Maßstab (M1, M2, M3) eine seine exakte Sollänge L(MI), L(M2), L(M3) bei einer Normaltemperatur TO übersteigende relative Verlängerung (V1, V2 , V3) aufweist.
4. Meßeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (FE1, FE4) aus einer Schraubenfeder und das Federelement (FE2) aus einer U-förmigen Blattfeder besteht.
5. Meßeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (FE3) aus einer Zugfeder besteht, die die beiden Enden (M3a, M3b) des Maßstabs (M3) über jeweils ein Hebelelement (HEa, HEb) beaufschlagt, die in den beiden translatorisch verschiebbaren Enden (G3a, G3b) des Maßstabträgers (G3) drehbar gelagert sind.
6. Meßeinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (FE3) aus einem Metallband besteht.
7. Meßeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (FE1, FE2, FE3) von einer Einstellschraube (ES1, ES2, ES3) beaufschlagt ist.
8. Meßeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Maßstabträger (G) wenigstens an einem Ende (Ga, Gb) mit einem translatorischen Freiheitsgrad in Meßrichtung X über ein Längenausgleichselement (LE) mit dem Befestigungselement (BE) verbunden ist.
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9. Meßeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Längenausgleichselement (LE) im Befestigungselement (BE) integriert ist.
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