DE9117215U1 - Positionsmeßeinrichtung - Google Patents
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Description
DR, JOHANNES HEIDENHAIN GmbH 25. April 1991
Positionsmeßeinrichtung
Die Erfindung betrifft eine Positionsmeßeinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Eine derartige Positionsmeßeinrichtung wird insbesondere
bei einer Bearbeitungsmaschine zur Messung der Relativlage eines Werkzeugs bezüglich eines
Werkstücks eingesetzt.
Bei einer solchen Positionsmeßeinrichtung zum Messen der Relativlage zweier Objekte, beispielsweise
zweier Maschinenteile einer Bearbeitungsmaschine, tastet eine mit dem ersten Objekt verbundene Abtasteinheit
eine Maßverkörperung ab, die auf einem Trägerkörper angeordnet ist; der Trägerkörper ist
seinerseits am zweiten Objekt befestigt.
Während das zweite Objekt in Form des Maschinenteils im allgemeinen aus Grauguß oder Stahl besteht,
verwendet man für den Trägerkörper 20
der Maßverkörperung hauptsächlich Aluminium, da sich der Trägerkörper mit seinem - insbesondere bei
einer gekapselten Positionsmeßeinrichtung - komplizierten Querschnittsprofil am kostengünstigsten
durch Strangpressen herstellen läßt.
Wird nun der Trägerkörper aus Aluminium beispielsweise mittels Schrauben starr am Maschinenteil aus
Grauguß oder Stahl befestigt, so kommt es wegen
,Q ihrer sehr unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten
bei Temperaturänderungen, die beim Bearbeitungsvorgang unvermeidlich sind, zu erheblichen
Längskräften im Trägerkörper. Diese Längskräfte können Undefinierte Verschiebungen des
Trägerkörpers in den Schraubverbindungen bewirken,
die Nullpunktsverschiebungen der Maßverkörperung und nichtreproduzierbare Spannungen in der Maßverkörperung
und damit Meßungenauigkeiten zur Folge haben.
In der DE-OS 28 53 771 ist eine Positionsmeßeinrichtung beschrieben, bei der ein Trägerkörper in
Form eines Gehäuses für die Maßverkörperung und die Abtasteinheit an beiden Enden über zwei Befestige
gungselemente mit einem Maschinenteil verbunden ist. Während das eine Ende des Gehäuses direkt mit
dem ersten Befestigungselement verbunden ist, ist zwischen dem anderen Ende des Gehäuses und dem
zweiten Befestigungselement ein Längenausgleichs-2Q element zur Temperaturkompensation angeordnet, so
daß dieses Ende des Gehäuses mit einem translatorischen Freiheitsgrad in Längsrichtung gelagert ist.
Diese relativ aufwendige Befestigungsart des
Trägerkörpers für die Maßverkörperung am Maschinenteil bedingt zudem, daß der Nullpunkt der Maßverkörperung
am Befestigungspunkt des Trägerkörpers am ersten Befestigungselement liegen muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Positionsmeßeinrichtung der genannten Gattung den
Trägerkörper für die Maßverkörperung in einfacher Weise an das thermische Ausdehnungsverhalten des
zugehörigen Objekts anzupassen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß durch die vorgeschlagenen
Maßnahmen der Trägerkörper für die Maßverkörperung trotz unterschiedlicher thermischer Ausdehungskoeffizienten
die gleichen temperaturbedingten Längenänderungen wie das zugehörige Objekt erfährt.
Der Trägerkörper mitsamt dem Zusatzträger besitzt somit einen resultierenden thermischen Ausdehungskoeffizienten,
der trotz unterschiedlicher Materialien mit dem thermischen Ausdehnungskoeffizienten
des zugehörigen Objekts übereinstimmt, so daß temperaturbedingte Meßungenauigkeiten vermieden werden.
Da der Trägerkörper und das zugehörige Objekt das gleiche Temperaturverhalten aufweisen, ist die
Befestigung des Trägerkörpers an diesem Objekt auf einfache Weise, beispielsweise mittels Schraubverbindungen,
problemlos möglich. Zudem kann darüberhinaus der Nullpunkt der Maßverkörperung nach dem
jeweiligen Anwendungszweck beliebig gewählt werden.
Aus der DE-PS 39 18 490 ist noch eine Maßverkörperung bekannt, die aus einem Grundkörper und aus
einem darauf angebrachten Teilungsträger mit einer Teilung besteht und an einem Maschinenteil befe-
c stigt wird; der Grundkörper und der Teilungsträger
besitzen unterschiedliche thermische Ausdehnungskoeffizienten. Der Teilungsträger wird mit dem
Grundkörper durch eine galvanisch abgeschiedene Zwischenschicht kraftschlüssig verbunden und die
Querschnitte des Teilungsträgers und des Grundkörpers sind so bemessen, daß der resultierende thermische
Ausdehungskoeffizient der Maßverkörperung gleich dem thermischen Ausdehnungskoeffizienten des
Maschinenteils ist.
Vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung entnimmt man den Unteransprüchen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand 2Q der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen
Figur 1 eine Positionsmeßeinrichtung mit einem ersten Trägerkörper und
einem Zusatzträger in einer Längsansicht;
Figur 2 die Positionsmeßeinrichtung nach 3Q Figur 1 in einem Querschnitt;
Figur 3 einen zweiten Trägerkörper mit einem Zusatzträger im Querschnitt
und
Figur 4 einen dritten Trägerkörper mit einem Zusatzträger im Querschnitt.
c In den Figuren 1 und 2 ist eine gekapselte Positionsmeßeinrichtung
zum Messen der Relativlage zweier Objekte 1, 2 in einer Längsansicht und in einem Querschnitt dargestellt. An dem ersten Objekt
1 in Form des Bettes einer nicht dargestellten Be-
,Q arbeitungsmaschine ist ein Montagestück 3 mittels
Schrauben 4 befestigt, das über einen doppelschwertförmigen Mitnehmer 5 mit einer Abtasteinheit
6 verbunden ist.
An dem zweiten Objekt 2 in Form eines Schlittens dieser Bearbeitungsmaschine ist ein Trägerkörper 7a
in Form eines im Querschnitt U-förmigen Gehäuses an beiden Enden mittels jeweils eines Befestigungselementes
8, 9 durch Schrauben 10, 11 befestigt; diese
2Q beiden Befestigungselemente 8, 9 bilden den stirnseitigen
Abschluß der beiden Enden des Trägerkörpers 7a und sind mit diesen in beliebiger, nicht
gezeigter Weise fest verbunden.
Im Inneren des Trägerkörpers 7a ist auf einem Innensteg 12 mittels einer Klebeschicht 13 eine Maßverkörperung
14 mit einer Teilung geringfügig in Meßrichtung X verschiebbar angeordnet. Die Teilung
der Maßverkörperung 14 wird in bekannter Weise von
2Q der Abtasteinheit 6 im Inneren des Trägerkörpers 7a
abgetastet; der Mitnehmer 5 für die Abtasteinheit 6 greift durch einen von zwei Dichtlippen 15 verschlossenen
Längsschlitz 16 des Trägerkörpers 7a hindurch.
Üblicherweise besteht das zweite Objekt 2 in Form
des Schlittens der Bearbeitungsmaschine aus Stahl mit einem thermischen Ausdehnungskoeffizienten
ac =11 10 K und der Trägerkörper 7a für die Maß-Verkörperung
14 aus Aluminium mit einem thermischen Ausdehnungskoeffizienten a^,=22 10 K . Wegen der
unvermeidbaren Temperaturänderungen während eines Bearbeitungsvorganges an der Bearbeitungsmaschine
erfahren das zweite Objekt 2 und der Trägerkörper 7a aufgrund ihrer unterschiedlichen Ausdehnungs-
-Q koeffizienten cts_, ct.-, unterschiedliche thermische
Längenänderungen, die zu den eingangs geschilderten Undefinierten Verschiebungen in den Schraubverbindungen
10, 11 der beiden Befestigungselemente 8, 9 und damit zu Meßungenauigkeiten führen können.
Erfindungsgemäß ist daher der Trägerkörper 7a aus Aluminium an seiner Stirnseite 18 mit einem Zusatzträger
17a aus Invar in Form einer Platte starr verbunden, dessen thermischer Ausdehungskoeffizient
2Q aj =1 10" K~ beträgt und sich vom thermischen Ausdehnungskoeffizienten
&agr;&Aacgr;1 des Trägerkörpers 7a
stark unterscheidet. Diese starre integrierte Verbindung kann auf beliebige Weise, beispielsweise
durch Hartkleben, Nieten oder Schrauben, erfolgen.
Nach Maßgabe der beiden thermischen Ausdehnungskoeffizienten &agr;.,, &agr;- und der beiden Elastizitätsmodule
E.,, E-. des Trägerkörpers 7a und des Zusatzträgers 17a werden die Querschnitte FAl>
F-2Q
des Trägerkörpers 7a und des Zusatzträgers 17a so bemessen, daß der resultierende thermische Ausdehnungskoeffizient &agr; des Trägerkörpers 7a mitsamt dem Zusatzträger 17a gleich dem thermischen Ausdehnungskoeffizient &agr;_. des zugehörigen zweiten
des Trägerkörpers 7a und des Zusatzträgers 17a so bemessen, daß der resultierende thermische Ausdehnungskoeffizient &agr; des Trägerkörpers 7a mitsamt dem Zusatzträger 17a gleich dem thermischen Ausdehnungskoeffizient &agr;_. des zugehörigen zweiten
Objekts 2 ist, so daß eine thermische Beeinflussung der Meßgenauigkeiten nicht mehr auftreten kann.
Mit dem Elastizitätsmodul E ,=70 10 N/mm des Trägerkörpers
7a und dem Elastizitätsmodul E-. =145
3 2
10 N/mm des Zusatzträgers 17a ergibt sich bei einem Querschnittsverhaltnis F,-,/F, =2 des Trägerkörpers
7a und des Zusatzträgers 17a der resultierende thermische Ausdehnungskoeffizient &agr; des
Trägerkörpers 7a mitsamt dem Zusatzträger 17a:
FA1 EA1 aAl+FJn EJn aJn
=11,3
FA1 EAl+FJn EJn
der somit mit dem thermischen Ausdehnungskoeffi-
-6 -1
zienten a_ =11 10 K des zweiten Objekts 2 recht genau übereinstimmt.
zienten a_ =11 10 K des zweiten Objekts 2 recht genau übereinstimmt.
2Q In Figur 3 ist ein zweiter Trägerkörper 7b gezeigt,
der mit einem zweiteiligen Zusatzträger 17b an seinen beiden Seitenflächen 19 starr verbunden ist.
Figur 4 zeigt einen dritten Trägerkörper 7c, der in zwei Längsausnehmungen 20 mit einem zweiteiligen
Zusatzträger 17c in Form zweier Stangen starr verbunden ist.
Das zweite Objekt 2, der Trägerkörper 7 und der Zu-2Q
satzträger 17 können auch andere Materialpaarungen
aufweisen.
Der einfache Querschnitt des Zusatzträgers 17 gegenüber dem komplizierten Querschnitt des Trägerkörpers
7 erlaubt eine einfache Fertigung dieses integrierten Verbandes aus Trägerkörper 7 und Zusatzträger
17.
Claims (8)
1. Positionsmeßeinrichtung zum Messen der Relativlage zweier Objekte, insbesondere gekapselte Positionsmeßeinrichtung,
bei der eine mit dem ersten Objekt verbundene Abtasteinheit eine Maß-Verkörperung
abtastet, die auf einem an dem zweiten Objekt befestigten Trägerkörper angeordnet
ist, und bei der der Trägerkörper und das zweite Objekt unterschiedliche thermische Ausdehnungskoeffizienten
besitzen, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (7) mit einem Zusatzträger
(17) starr verbunden ist, dessen thermischer Ausdehnungskoeffizient sich vom thermischen Ausdehnungskoeffizienten des Trägerkörpers
(7) unterscheidet, und daß die Quer-
15. schnitte des Trägerkörpers (7) und des Zusatzträgers (17) so bemessen sind, daß der resultierende
thermische Ausdehnungskoeffizient des Trägerkörpers (7) mitsamt dem Zusatzträger (17)
gleich dem thermischen Ausdehnungskoeffizienten des zugehörigen zweiten Objekts (2) ist.
2. Meßeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatzträger (17) einteilig
oder mehrteilig ausgebildet ist.
3. Meßeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (7a) an
seiner'Stirnseite (18) mit einem einteiligen Zusatzträger
(17a) in Form einer Platte starr verbunden ist.
4. Meßeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (7b) an seinen
beiden Seitenflächen (19) mit einem zweiteiligen Zusatzträger (17b) in Form zweier Platten starr
verbunden ist.
5. Meßeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Trägerkörper (7c) in zwei Längsausnehmungen (20) mit einem zweiteiligen
,c Zusatzkörper (17c) in Form zweier Stangen starr
verbunden ist.
6. Meßeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (7) aus Aluminium
2Q und der Zusatzträger (17) aus Invar bestehen.
7. Meßeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerkörper (7) aus Kunststoff
und der Zusatzträger (17) aus Stahl bestehen.
8. Meßeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die starre Verbindung zwischen dem Trägerkörper (7) und dem Zusatzträger (17) durch
2&eegr; Schrauben, Nieten oder durch Hartkleben erfolgt.
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