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DE8704616U1 - Durch eine Klammer zusammengehaltener Stapel aus übereinanderliegenden, flächenartigen Gegenständen - Google Patents

Durch eine Klammer zusammengehaltener Stapel aus übereinanderliegenden, flächenartigen Gegenständen

Info

Publication number
DE8704616U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
clamp
stack
leg
support plate
stack according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE8704616U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Imco J Michaelis & Co Kg 7000 Stuttgart De GmbH
Original Assignee
Imco J Michaelis & Co Kg 7000 Stuttgart De GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Imco J Michaelis & Co Kg 7000 Stuttgart De GmbH filed Critical Imco J Michaelis & Co Kg 7000 Stuttgart De GmbH
Priority to DE8704616U priority Critical patent/DE8704616U1/de
Publication of DE8704616U1 publication Critical patent/DE8704616U1/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F9/00Filing appliances with devices clamping file edges; Covers with clamping backs
    • B42F9/001Clip boards

Landscapes

  • Sheet Holders (AREA)

Description

IMCO J. Michaelis GmbH & Co. KG, 7000 Stuttgart 80 Erfinder: Harald Marquärdt, Mittelstraße 2A, 7000 Stuttgart 1
Beschreibung
Durch eine Klammer zusammengehaltener Stapel aus übereinanderliegenden, flächenförmigen Gegenständen
Die Erfindung betrifft einen Stapel aus übereinanderliegenden, flächenförmigen Gegenständen riiit einer Klammer, die einen ersten und einen zweiten Schenkel aufweist, die durch einen Steg miteinander verbunden sind, einen Rand des Stapels umfassen und dadurch die Gegenstände zusammenklammern, insbesondere einen Stapel aus beschreibbaren, rechteckigen Bögen, z.B. aus Papierbögen.
Die bekannten Stapel dieser Art weisen eine Stützplatte auf, die als zweiter Klammerschenkel am oberen öder linken Rand über einen Steg oder dergleichen mit dem ersten Klammerschenkel verbunden ist, so daß aus rechteckigen Bogen bestehende Stapel mittels dieser Klammer mit der Stötzplatte verbunden werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine zweckmäßigere Gestaltung des Stapels anzugeben, die eine weitere zweckmäßige Ausbildung desselben ermöglicht.
Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der erste Klammerschenkel ein Klemmelement aufweist und
Telefon {0711) 29 6310 U. 29 72 Telex 722312 (paiwo d)
Posischeck^ärttgaÄ (BLZ 6001ÖÖ 7<J)-448 42-704 Dautseheteanfc SSrtfg'ärf (feLZfeOOirOÖ 70? TI67485
Tetefonische Auskmfte und Auftrage and nx nach schriftlicher Bestäfigung verbindlich.
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daß ein in das Klemmelement einklemmbarer Gegenstand vorhanden ist, der seitlich über den ersten Klammerschenkel Vorsteht. Der einklemmbare Gegenstand kann hierbei ein Schreibgerät, ein Pinsel oder ein anderes Werkzeug sein, Hac hon Hot· &Dgr; nujo &eegr; rlii nn Hot· flärhonfnrminon RononchänHo orfnr-&mdash; &mdash; &mdash; &mdash; &mdash; &mdash; &mdash; &mdash; - _..__..-, ___ ____.. __ j, &mdash;o
derlich ist. Sind beispielsweise die flächenförmigen Gegenstände beschreibbare Bögen, dann kann als einklemmbarer Gegenstand ein Schreibgerät vorgesehen sein, mit dem man die Bögen beschreiben kann. Die Erfindung ermögtlicht es also, daß die zum Stapel gehörende Klammer die flachen Gegenstände und den dazugehörigen Gegenstand zusammenhalt.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die Klammer für den erfindungsgemäßen Stapel als Kunststoff-Formstück und somit als Massenartikel herstellbar ist und mit Stützplatten und flachen Gegenständen verschiedenster Art verwendet werden kann.
Ein besonderer Vorteil der Erfindung ergibt sich dann, wenn die Stützplatte zusammen mit einem Deckel eine aufklappbare Mappe für den Stapel aus flächenförmigen Gegenständen, ■ z.B. für einen Block, bildet. In diesem Fall kann der Deckel für den ersten Klammerschenkel eine Aussparung aufweisen. Der erste Klammerschenkel greift dann unmittelbar am Stapel aus flächenförmigen Gegenständen an und klammert ihn mit der Stützplatte zusammen. Der bei geschlossener Mappe in das Klemmelement eingeklemmte Gegenstand hält dann als Riegel die Mappe in geschlossenem Zustand.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung von in der Zeichnung dargestellten Aüsführungsbeispielen im einzelnen erläutert.
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Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht eines ersten Äusführungs^ oeispiels eines er£inäüngsgemäSen Stapels,
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II - II in Fig.l,
Fig. 3 einen der Fig.2 entsprechenden Schnitt eines abgewandelten Ausführungsbeispiels,
Fig. 4 den Schnitt nach Fig.3, wobei lediglich aus Übersichtlichkeitsgründen die Klammer weggelassen ist.
Das in Fig.l dargestellte Ausführungsbeispiel weist eine Stützpla.tte 10 auf, auf der ein Stapel 11 angeordnet ist, der aus zu einem Block zusammengefaßten Papierbögen besteht. In dem in Fig.l oberen Rand der Stützplatte 10 ist eine Aussparung 12 vorgesehen.
Zum Zusammenklammern der Stützplatte 10 mit dem Stapel 11 ist eine als Ganzes mit 13 bezeichnete Klammer vorgesehen, die einen ersten Schenkel 14 und einen zweiten Schenkel 15 aufweist, die miteinander durch einen Steg 16 federelastisch verbunden sind.
Nahe dem freien Ende des ersten Klammerschenkels 14 bildet dieser ein Klemmelement 17 in der Form einer halbkreis-
förmigen Wulst, die eine sich quer zur Längsachse des Klammerschenkels 14 erstreckende Nut begrenzt, die an beiden Enden und auf der dem Stapel 11 abgekehrten Seite offen ist. Diese sich über die ganze Länge der Nut erstreckende Öffnung 18 ist etwas kleiner als der Durchmesser der im wesentlichen zylindrischen Nut, so daß diese Nut einen Klemmsitz für ein Schreibgerät 19 bildet.
Außerdem ist in dem ersten Klammerschenkel zwischen dem Klemmelement 17 und dem Steg 16 eine zweite in ähnlicher Weise gebildete, quer zur Längsachse des ersten Klammerschenkel 14 verlaufende Nut 21 für einen weichelastischen Ring 22 vorgesehen, der zum zusätzlichen Zusammenhalten des Stapels 11 und der Stützplatte 10 um diese spannend herumgelegt werden kann. Um einen definierten Sitz für den Ring 22 zu erhalten, sind für diesen in den seitlich über den Stapel 11 vorstehenden Rändern der Stützplatte 10 Ausnehmungen 23 vorgesehen, wie sie an dem in Fig.l unteren Randteil der Platte 10 für einen zweiten Ring sichtbar sind.
Das freie Ende des zweiten Klammerschenkels 15 ist zur Bildung eines Vorsprunges 23 zum ersten Klammerschenkel hin rechtwinklig abgebogen. Für diesen Vorsprung ist in der Stützplatte 10 ein Schlitz vorgesehen. Dadurch erhält die Klammer 13 in der Stützplatte 10 einen durch die Aussparung 12 und den in den Schlitz der Stützplatte 10 eingreifenden Vorsprung 23 einen eindeutig definierten festen Sitz.
Die Klammer 13 ist ein einstückiges Kunststoff-Pormstück und daher sehr preiswert Und einfach herstellbari Mit ihr
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kann eine feste Verbindung zwischen dem Stapel 11 und der Stützplatte 10 hergestellt werden. Diese Verbindung kann auch durch die Ringe 22 verbessert werden. Durch das Klemmelement 17 wird erreicht, daß immer ein Schreibgerät, z.B. ein Kugelschreiber, griffbereit vorliegt.
Bei einer in der Zeichnung nicht dargestellten abgewandelten Ausf ühru.ngsform kann im Stapel 10 für den ersten Klammerschenkel 14 eine Aussparung vorgesehen sein, so daß dann der Stapel 11 mit der Stützplatte 10 lediglich durch den in Fig.l oberen Ring 22 zusammengehalten wird.
In den Fig.3 und 4 ist ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel dargestellt. Zur Vereinfachung der Beschreibung werden diejenigen Teile dieses Ausführungsbeispiels, die dem Ausführungsbeispiel nach den Fig.l und 2 entsprechen, mit um 100 größeren Bezugszahlen bezeichnet, so daß durch diesen Hinweis auf die Beschreibung des Ausführungsbeispiels nach den Fig.l und 2 Bezug genommen wird.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig.3 und 4 ist, wie das insbesondere aus Fig.4 ersichtlich ist, die Stützplatte 110 mittels eines Rückens 124 mit einem Deckel 126 verbunden, so daß die Stützplatte 110 und der Deckel 126 eine Mappe für den Stapel 111 bilden. Die Kltmmer 113 ist bei diesem Ausführungsbeispiel einfacher ausgebildet. Ihr erster Klammerschenkel 114 weist nur das Klemmelement 117 für das Schreibgerät 19 auf. Der mit dem ersten Klammerschenkel
114 durch den Steg 116 verbundene zweite Klammorschenkel
115 hat bei dieser einfacheren Ausführungsform der Klammer 114 keinen in einen Schlitz der Stützplatte 110 eingreifenden Vorsprung.
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Im Deckel 126 ist für den ersten Klammerschenkel 114 eine Aussparung 125 vorgesehen, so daß der erste Klammerschenkel 114 trotz des Deckels 126 ebenso wie beim Ausführungsbeispiel nach den Fig.l und 2 unmittelbar am Stapel 111 anliegt und auf diese Weise den Stapel mit der Stützplatte 110 zusammenklammert. Wegen des Deckels 126 werden im allgemeinen für dieses Ausführungsbeispiel die Ringe 22 nicht benötigt. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, auch solche Ringe zusätzlich zu verwenden, wobei dann sowohl in der Stützplatte 110 als auch im Deckel 126 den Ausnehmungen 23 entsprechende miteinander fluchtende Ausnehmungen vorgesehen sein können.
Der zuiammengehaltene Stapel kann auch allein durch einen Stapel von fxächbnförmigen Gegenständen, also z.B. von rechteckigen Papi· i-bögen, und der Klammer 13 oder 113 bestehen. Ein solcher Stapel hat den Vorteil, daß hierbei nicht nur die einzelnen flachen Gegenstände durch die Klammer zusammengehalten werden, sondern daß auch gleichzeitig ein durch das Klemmelement mit dem Stapel verbundenes Schreibgerät 19 vorhanden ist.
Bei einer weiteren in der Zeichnung nicht dargestellten Ausführungsform kann die Stützplatte 10 selbst den zweiten Klammerschenkel bilden oder mit diesem fest verbunden sein.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Fig.3 und 4 kann der Deckel sich nur über den oberen Randbereich erstrecken. Wenn dann die Stützplatte 10 sich z.B. bei ainer Fig.l entsprechenden Ausführung sowohl nach unten als auch nach links weit über den Stapel 111 erstreckt, ergibt sich auf diese Weise eine Schreibunterlage für einen Schreibtisch, die an einem Teil, z.B. an der linken Ecke, den Stapel 11 als Schreibblock enthält«

Claims (17)

ta t · «&bgr; - Ol Schutzansprüche
1. Stapel aus übereinanderliegenden, flächenförmigen Gegenständen mit einer Klammer (13, 113), die einen ersten und einen zweiten Schenkel (14, 114 bzw. 15, 115) aufweist, die durch einen Steg (16, 116) miteinander verbunden sind, einen Rand des Stapels (11, 111) umfassen und dadurch die Gegenstände zusammenklammern, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Klamnierschenkel (14, 114) ein Klemmelermnt (17, 117) aufweist und «jaß ein in das Klemmelement einklemmbarer Gegenstand (19, 119) vorhanden ist, der seitlich über den ersten Klammmerschenkel (14, vorsteht.
2. Stapel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem zweiten Klammerschenkel (15, 115) und dem Stapel (11, 111) eine Stützplatte (10, 110) für den Stapel (11, 111) angeordnet ist.
3. Stapel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der Stützplatte (10) ein Schlitz für den Eingriff eines Vorsprungs (23) des zweiten Klammerschenkels (15) vorhanden ist.
4. Stapel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß in dem von der Klammer (13) umfaßten Rand der Stütz platte (10) eine Aussparung (12) für den Klammersteg (16) vorhanden ist.
5. Stapel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
-, idle Stützplatte fest mit dem zweiten Klammerschenkel verbunden ist, vorzugsweise diesen bildet.
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6. Stapel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem ersten Klammerschenkel (114) zugekehrten Seite des Stapels (111) ein Deckel (126) angeordnet ist.
7. Stapel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, »saß der Deckel (126) und die Stützplatte (110) zur Bildung einer den Stapel (111) aufnehmenden Mappe an einem Rand miteinander verbunden sind und tiaß der Deckel (126) für den ersten Klammerschenkel (114) eine Aussparung (125) aufweist, so daß der in das Klemmelement (117) eingeklemmte Gegenstand (19) als Riegel die Mappe geschlossen hält.
8. Stapel nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützplatte den Stapel mindestens auf einer Seite zur Bildung einer Schreibunterlage überragt und daß der Deckel sich nur über einen Randabschnitt des Stapels erstreckt, der von der Klammer umklammert ist.
9. Stapel nach ernenn der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützplatte (10) den Stapel (11) an zwei einander gegenüberliegenden Rändern überragt, die an den von der Klammer (13) umklammerten Rand anschließen, und daß in den beiden überstehenden Rändern der Stützplatte (10) Ausnehmungen (23) für den Eingriff eines endlosen weichelastischen Ringes (22) vorhanden sind.
10. Stapel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (23) in den überstehenden Rändern der Stützplatte (10) mit einer für den Weichelastischen Ring (22) vorgesehenen Nut (21) im ers^gn Klammerschenkel (14) fluchten.
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11. Stapel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die flächönförmigen Gegenstände rechteckig sind.
12. Stapel nach einem der Ansprüche 1 bis Ii, dadurch gekennzeichnet, daß die flächenförmigen Gegenstände beschreibbsre Bsgsn und dsr in dss Klsiiimslsnisnt (17, 117) einklemmbare Gegenstand ein Schreibgerät (19) sind.
13. Klammer für den Stapel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Klammerschenkel (14, 15; 114, 115) federelastisch durch einen Steg (16, 116) miteinander verbunden sind und daß der erste Klammerschenkel (14, 114) auf der dem zweiten Klammerschenkel (15, 115) abgekehrten Seite die öffnung (18) des als Klemmsitz ausgebildeten Klemmelementes (17, 117) aufweist.
14. Klammer nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmsitz als quer zur Längsachse des ersten Klammer-* schenkeis (14, 114) verlaufende, durchgehende Nut ausgebildet ist, deren sich über ihre Länge erstreckende Öffnung (18) für das Festklemmen des in sie eingesetzten Gegenstandes (19) verengt ist.
15. Klammer nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Klammerschenkel (15) für den Eingriff in den Schlitz der Unterlage (10) einen zum ersten Klammerschenkel (14) hin gerichteten Vorsprung (23) hat.
16. Klammer nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (23) durch das abgebogene freie Ende des zweiten Klammerschenkels (15) gebildet ist.
17. Klammer nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem Kunststoff-Formstück besteht.
DE8704616U 1987-03-28 1987-03-28 Durch eine Klammer zusammengehaltener Stapel aus übereinanderliegenden, flächenartigen Gegenständen Expired DE8704616U1 (de)

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