DE8503359U1 - Gleitschutzvorrichtung, insbesondere für luftbereifte Fahrzeugräder auf Schnee- und Eisflächen - Google Patents
Gleitschutzvorrichtung, insbesondere für luftbereifte Fahrzeugräder auf Schnee- und EisflächenInfo
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Description
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Gleitsciiutzvorrichtung, insbesondere für luftbereifte Fahrzeugräder auf Schnee- und Eisflächen.
Die Erfindung betrifft eine Gleitschutzvorrichtung, insbesondere für luftbereifte Fahrzeugräder auf Schnee- und
Eisflächen.
Für das Fahren mit Kraftfahrzeugen im Winter und insbesondere
auf schneebedeckten Steigungen und über Gefällstrecken
werden neben Winterreifen auch Schneeketten verwendet. Das Aufziehen von Schneeketten auf die Fahrzeugreifen ist
oftmals mühevoll; sie müssen außerdem so gefahren werden, daß die Fahrbahn nicht beschädigt wird, cl.h., daß auf nach
schnee- oder eisbedeckten Straßenabschnitten folgenden trockenen Fahrbahnabschnitten die Schneeketten abzunehmen
sind, zumal die Schneeketten beim Fahren auf trockenen Fahrbahnen einem hohen Verschleiß unterworfen sind und
darüber hinaus keine hohe Geschwindigkeit zulassen.
Die Erfindung löst die Aufgabe, eine Gleitschutzvorrichtung der gattungsgemäßen Art zu schaffen, die nicht nur ein
müheloses Anbringen und Abnehmen ermöglicht und die sich den Walkbewegungen des Fahrzeugreifens anpaßt,sondern darüber
hinaus auch die Wirksamkeit von Schneeketten aufweist, so daß die Fahreigenschaften des Fahrzeuges auf schneebedeckten
Straßen verbessert und die Wirksamkeit der Gleitschutzvorrichtung auf schneebedeckten Straßen mit Steigungen
': 25 oder Gefalle erhöht wird.
ρ Diese Aufgabe wird bei einer Gleitschutzvorrichtung,
j, insbesondere für luftbereifte Fahrzeugräder auf Schnee-
p und Eisflächen, erfindungsgemäß in der Weise gelöst,
F daß die Gleitschutzvorrichtung aus einer an der Radschei-
be bzw. Felge mittels einer an der Radscheibe bzw. Felge
befestigten Befestigungsscheibe befestigbaren, mit einer
mittigen Durchbrechung aufweisenden Tragscheibe mit einer
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Anzahl von in gleichem Abstand voneinander radial verlaufenden Tragarmen aus einem vorgebogenen, die Reifenlauffläche
übergreifenden Profil aus einem Kunststoff oder einem anderen geeigneten Werkstoff und aus einer an den Tragarmen
befestigten Schneekette besteht, die als Kettennetz ausgebildet und zwischen den Tragarmen eingehängt ist.
Eine derart ausgebildete Gleitschutzvorrichtung ist mühelos anlegbar und auch abnehmbar, da die Befestigungsscheibe
an der Radscheibe bzw. Felge des Rades verbleibt und lediglieh
die Tragscheibe mit ihren das Kettennetz tr~:jenden Tragarmen unter Verwendung einer entsprechend ausgestalteten
Verriegelungseinrichtung an der Befestigungsscheibe befestigt wird. Damit ist eine Gleitschutzvorrichtung
mit den Eigenschaften einer Schneekette geschaffen, die gegenüber dem oftmals mühevollen Anlegen und Abnehmen der
bekannten Schneeketten in kürzester Zeit anlegbar ist, denn die Tragscheibe mit dem Kettennetz wird lediglich
auf die am Rad vorgesehene Befestigungsscheibe aufgesetzt und mit dieser verriegelt, wobei die Tragarme mit
dem Kettennetz die Reifenlauffläche übergreifen. Das Kettennetz der Gleitschutzvorrichtung braucht dabei nicht über
die Schulter des Reifens von Hand gelegt zu werden, da beim Einführen der Tragarme über die Lauffläche des Reifens
die Tragarme das Kettennetz mitnehmen, so daß nach den» Anlegen der Tragscheibe mit den Tragarmen und dem Kettennetz
an der Befestigungsscheibe das Kettennetz oberhalb der Lauffläche des Fahrzeugreifens zu liegen kommt. Das
von Hand Überziehen des Kettennetzes über die Schulter des Reifens bei den bekannten Schneeketten entfällt bei
der Anwendung dieser Gleitschutzvorrichtung. Ebenfalls
ist ein Spannen der Ketten oder des Kettennetzes der Schneekette der Gleitschutzvorrichtung nicht erforderlich, da
nach dem Anlegen der Gleitschutzvorrichtung die Schneekette immer den richtigen Sitz an dem Reifen hat. Mittels der
Tragarme der Gleitschutzvorrichtung wird das Kettennetz quasi schwebend über der Reifenlauffläche gehalten, so
daß ein dichtes Anliegen der Schneekette an der fläche , wie dies der Fall bei über einen Reifen gespannten
Schneeketten der Fall ist, vermieden wird, ohne daß dabei der erforderliche Kraftschluß zwischen Schneekette und
Reifen verlorengeht. Der Spannzustand des Kettsnnetzes ist immer gegeben, denn das Rückstellvermögen der aus Kunststoffen
bestehenden Tragarme ermöglicht,den idealen Spannzustand des Kettennetzes zu erhalten. Hinzu kommt, daß
die Gleitschutzvorrichtung auch für Breitwandreifen verwendbar ist; wobei dann die Tragarme der Gleitschutzvorrichtung
eine dem jeweils verwendeten Reifen entsprechende Länge aufweisen müssen, damit die Tragarme mit dem Kettennetz
die Reifenlauffläche übergreifen können. Hinzu kommt, daß bei höheren Fahrgeschwindigkeiten sich das Kettennetz
spannt, denn die Kette hebt sich geringfügig ab und wird durch das Gewicht der seitlichen Kettenabschnitte
(Seitenketten) an die Reifenlauffläche herangezogen.
Hinzu kommt, daß die Länge der Tragarme nicht so bemessen sein muß, daß die Tragarme und das Kettennetz den Reifen
hintergreifen müssen, so daß die Gleitschutzvorrichtung auch für Bereifungen eingesetzt werden kann, wo Ketten
nicht zugelassen sind bzw. Ketten wegen eines zu geringen Zwischenraumes zwischen Reifeninnenseite und Fahrzeugteilen
nicht verwendet werden können.
Die Montage der Gleitschutzvorrichtung ist einfach , denn die Gleitschutzvorrichtung weist zwischen zwei Tragarmen
eine Öffnung für das Einsetzen bzw. für das Einführen des Rades auf, wobei nach dem Anlegen der Gleitschutzvorrichtung
diese Radeingriffsöffnung mittels verschiedener Kettenabschnittsausgestaltungen
verschließbar ist.
Da das Kettennetz mittels der Tragarme der Gleitschutzvorrichtung in einem geringfügigen Abstand oberhalb der Reifenlauffläche
gehalten wird, wird die Gefahr des Reißens des Kettennetzes vermieden; diese Gefahr des Kettenreißens
ist immer dann gegeben, wenn die Kette mit zu straffem Sitz auf dem Fahrzeugreifen gehalten ist. Hinzu kommt,
daß das Ansetzen der Gleitschutzvorrichtung auch bei vereisten Radkasten möglich ist, da lediglich ein Zwischenraum
zwischen dem oberen Bereich der Reifenlauffläche und dem
unteren Abschluß des Kotflügels des Fahrzeuges vorhanden sein muß; dieser Zwischenraum ist bei Fahrzeugen immer
gegeben. Da das Kettennetz von den Tragarmen an der Lauffläche eines Fahrzeugreifens gehalten wird, entfällt jegliehe
Beschädigung der Radschüssel.
Die Schneekette selbst besteht aus einer an den freien Enden der Tragarme befestigten Kette und aus Kettenabschnitten,
die einendseitig an der erstgenannten Kette und mit ihren anderen Enden an den Tragarmen befestigt
sind, so daß ein schneekettenartiges Kettennetz erhalten wird.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß ff
die Kette des Kettennetzes der Schneekette im Bereich zwischen ;«
zwei Tragarmen unter Ausbildung einer Radeingriffsöffnung |
bis an die Tragscheibe geführt und im Anschlußbereich der | Tragarme an der Tragscheibe an den Tragarmen gehalten ist, j:
wobei die Radeingriffsöffnung zwischen zwei Tragarmen |
mittels eines Kettenabschnittes verschließbar ist.
Bei einer Ausfuhrungsform der Gleitschutzvorrichtung mit
ausgebildeter Radeingriffsöffnung ist die an den freien i
Enden der Tragarme befestigte Kette der Schneekette im Bereich zwischen zwei Tragarmen zur Ausbildung dieser Radeingriff
soff nung unterbrochen ausgebildet, so daß das eine Ende der Kette an dem einen, die Radeingriffsöffnung begrenzenden
Tragarm befestigt ist, während das an dem anderen Tragarm befestigte Ende der Kette verlängert ausgebildet
ist, wobei der verlängerte Kettenabschnitt eine Länge aufweist, die größer ist als die Länge von zwei Tragarmen
und dem Abstand zwischen zwei Tragarmen, und durch eine
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Durchlauföse am Ende der Kette hindurchgeführt ist,
wobei an der Tragscheibe benachbart zu einem der beiden !■ die Radeingriffsöffnung begrenzenden Tragarme eine Befestigungseinrichtung,
wie Haken u.dgl., zum Einhaken des freien Endes des verlängerten Abschnittes der Kette vorgesehen
ist.
\t Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die
£'■ Kette der Schneekette im Bereich zweier eine Radeingriffs-
öffnung seitlich begrerizeiiutüi Tragarme unterbrochen ausgsbildet
und mit ihren freien Enden an den freien Enden der Tragarme befestigt, wobei die beiden, die Radeingriffsöffnung
begrenzenden Tragarme an ihren einander gegenüberliegenden Längskanten je einen mit seinen Enden im oberen
und unteren Bereich des Tragarmes an diesem befestigten Bügel tragen, der vom oberen freien Ende zu dem der Tragscheibe
zugekehrten Ende konisch sich verjüngend ausgebildet ist, und wobei der Bügel im oberen Bereich einen
ösenförmig ausgebildeten Abschnitt aufweist, während auf den beiden Bügeln eine Kette in Tragarmlängsrichtung
verschieblich gehalten ist, durch deren Endkettenglieder die beiden Bügel an den beiden Tragarmen hindurchgeführt
sind, wobei die Kette eine Länge aufweist, die in etwa dem Abstand der beiden Tragarme in deren unteren Bereichen
entspricht.
Die Erfindung sieht jedoch ferner eine Ausgestaltung für die Ausbildung der Radeingriffsöffnung der Gleitschutzvorrichtung
in der Weise vor, daß die gegenüber dem von den freien Enden der Tragarme gebildeten Umfang eine größere
Länge aufweisende äußere Kette der Schneekette mit ihrem Ende an dem freien Ende eines der beiden die Radeingriffsöffnung
begrenzenden Tragarme befestigt ist, wobei der das Kettenende tragende Tragarm einen ösenförmigen Durchlaufbeschlag
aufweist, wobei die Kette mit ihrem anderen verlängerten Ende durch den Durchlaufbeschlag hindurchgeführt
und mit ihrem Ende des verlängerten Kettenabschnittes mittels einer in an sich bekannter Weise ausgebildeten Befestigungsvorrichtung,
wie Spannhaken, Kniehebel od.dgl., an der Tragscheibe befestigbar ist.
Zum Spannen der äußeren Kette ist das freie Ende des verlängerten Kettenabschnittes dieser äußeren Kette mit einem
Federelement, wie Schraubenfeder, Gummiband od.dgl. , verbunden,
das über an der Tragscheibe befestigte oder angeformte, auf einer Kreislinie angeordnete Führungen geführt und
mit seinem freien Ende an der Tragscheibe befestigt ist. Da die Tragarme der Gleitschutzvorrichtung eine gewisse
Elastizität und durch den jeweils verwendeten Kunststoff ein entsprechendes Rückstellvermögen aufweisen, ist ein
Spannen der äußeren Kette durch Zug möglich, so daß dann nach dem Befestigen der äußeren Kette mit ihrem freien
Ende an der Tragscheibe das Kettennets der Gleitschutzvorrichtung im gespannten Zustand oberhalb bzw. vermittels
der Tragarme auf der Lauffläche des Reifens liegt, da aufgrund des vorhandenen Rückstellvermögens die Tragarme
das Bestreben haben, aus einer seitlichen,verschobenen Stellung , bedingt durch das Anziehen der Kette, wieder
in ihre Ausgangsstellung zurückzugehen, so daß aufgrund dieses Verhaltens der Tragarme immer ein fester Sitz
der Schneekette der Gleitschutzvorrichtung an dem Reifen
gewährleistet ist.
Um die Tragarme bei Nichtgebrauch der Gleitschutzvorrichtung in eine an der Tragscheibe anliegende Stellung zu bringen,
sind die Tragarme an der Tragscheibe so befestigt bzw. derart ausgebildet, daß die Tragarme in Richtung zur Tragscheibe
biegbar oder verschwenkbar sind, so daß im abgebogenen oder eingeschwenkten Zustand die Tragarme an der
Tragscheibenfläche za liegen kommen, wodurch die Gleitschutzvorrichtungen
z.B. für zwei Reifen auf kleinstem Raum im Kofferraum eines Fahrzeuges mitgeführt werden können,
wobei auch mehrere Gleitschutzvorrichtungen mit fest-
stehenden Tragarmen ineinandergesetzt auf kleinstem Raum
vorrätig sein können oder in einem Kofferraum unterbringbar sind.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor. Besonders vorteilhaft ist
hiernach die Ausgestaltung der Befestigungseinrichtung für die Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 17. Hiernach
ist zur Befestigung der Tragscheibe an der Radscheibe bzw. Felge eines Rades eine kreisförmige Befestigungsscheibe
mit einer Anzahl von Durchbrechungen für die Felgenschrauben , Radbolzen od.dgl. vorgesehenen, die zentrisch eine
kreisförmige, gegenüber dem Durchmesser der Befestigungsscheibe einen kleineren Durchmesser aufweisende Nabe trägt,
die in einem Abstand von der Befestigungsscheibe benachbart zu ihrem oberen Rand an ihrem Umfang eine Anzahl von wulstartigen
Ansätzen mit unterhalb diesen ausgebildeten , sich konisch von Einführöffnungen verjüngenden, in Nabenumfangrichtung
verlaufenden Gleit- und Führungsbahnen aufweist und die die Nabe umschließende Tragscheibe mit
den Tragarmen trägt, die mittels eines auf der Nabe aufgesetzten Sicherungsringes gesichert ist, der in die Gleit-
und Führungsbahnen an der Nabe einführbare, eine bajonettartige Verriegelung bewirkende Verriegelungsstege mit sich
zu den Einführöffnungen hin erstreckenden, konisch sich
verjüngenden Abschnitten und an seiner Innenwandfläche mindestens einen blattfederartigen Schnäpper aufweist,
der in verriegelter Stellung des Sicherungsringes an der Befestigungsscheibe in einer Ausnehmung am Umfang der Nabe
eingreift und sich an einem Anschlag gegen ungewolltes Entriegeln abstützt und mittels eines Entriegelungsschlüssels
aus der Verriegelungsstellung in eine Entriegelungsstellung überführbar ist, wobei die Tragscheibe mit den
Tragarmen mit Spiel auf der Nabe der Befestigungsscheibe zur Durchführung exzentrischer Umlaufbewegungen angeordnet
ist.
Mit einer derart ausgebildeten Befestigungseinrichtung
ist das Anlegen der Gleitschutzvorrichtung, bestehend aus einer Tragscheibe mit einer Anzahl von die Schneekette
tragenden Tragarmen , mühelos und in keiner Weise kraftaufwendig. Da die Befestigungseinrichtung, bestehend aus der
Befestigungsscheibe und dem Sicherungsring, an der Radfelge verbleibt, braucht zum Aufsetzen der Tragscheibe
mit den Tragarmen lediglich der Sicherungsring von der an der Radfelge befestigten Befestigungsscheibe gelöst
zu werden. Hierauf erfolgt dann das Aufsetzen der Tragscheibe auf die Nabe der Befestigungsscheibe. Mittels des
dann aufgesetzten Sicherungsringes wird die Tragscheibe auf der Befestigungsscheibe derart verriegelt, daß die
Tragscheibe mit Spiel auf der Nabe der Befestigungsscheibe und zwischen der Befestigungsscheibe und dem Sicherungsring
gehalten ist. Aufgrund der bajonettartigen Verriegelung zwischen der Befestigungsscheibe und dem Sicherungsring
ist die Gleitschutzvorrichtung, bestehend aus der Tragscheibe mit den Tragarmen, sicher gehalten. Das Lösen der
Verriegelung erfolgt mittels eines Entriegelungsschlüssels, der zwei Abwinkelungen aufweist, mittels denen die blattfederartigen
Schnäpper aus ihrer Verriegelungsstellung herausbewegt werden. Die Befestigungsscheibe mit der Nabe
und dem aufgesetzten Sicherungsring kann ständig an der Radfelge eines Fahrzeuges verbleiben, während die eigentliche
Gleitschutzvorrichtung, nämlich die Tragscheibe mit den die Schneekette tragenden Tragarmen,bei Bedarf
angelegt wird.
Besonders vorteilhaft ist dabei die Ausgestaltung, nach der die Tragscheibe mit den die Schneekette tragenden Tragarmen
mit Spiel auf der Nabe der Befestigungsscheibe angeordnet
ist. Dadurch, daß die Tragscheibe mit einem relativ großen Spiel auf der Nabe der Befestigungsscheibe gehalten
ist, ist die Tragscheibe in der Lage, exzentrische Bewegungen durchzuführen, denn die Tragscheibe mit den
Tragarmen muß während des Betriebes der Gleitschutzvor-
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richtung die Walkbewegungen des Reifens mit nachvollziehen und darf daher nicht fest bzw.starr an der Felge angeordnet
sein. Dadurch, daß die Tragscheibe mit Spiel auf der Nabe der Befestigungsscheibe gehalten ist, kann die Tragschei.be
in Anpassung an die Walkbewegungen des Reifens Taumelbewegungen durchführen. Auf diese Weise wird gewährleistet,
daß die Tragarme der Gleitschutzvorrichtung im Betriebszustand immer eine Stellung einnehmen, in der die Tragarme
an der Seitenwandflache des Reifens anliegen und die Reifen-IQ
lauffläche übergreifen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß die Gleitschutzvorrichtung zur Befestigung
der Tragscheibe eine mit der Radscheibe bzw. Felge verbundene Befestigungsscheibe aufweist, die mit verriegelbaren
Halterungen für die Tragscheibe versehen ist, wobei die Befestigungsscheibe unlösbar mit der Radscheibe bzw. Felge
verbunden is? und einen Bestandteil des Rades bildet. Da die Befestigungsscheibe und der Sicherungsring bei dieser
Ausführungsform an der Radfelge verbleibt, braucht zum Aufsetzen der Tragscheibe mit den Tragarmen lediglich der
Sicherungsring von der mit der Radfelge verbundenen Befestigungsscheibe
gelöst zu werden. Hierauf erfolgt dann das Aufsetzen der Tragscheibe auf die Nabe der Befestigungsscheibe.
Mittels des dann aufgesetzten Sicherungsringes wird die Tragscheibe auf der Befestigungsscheibe
derart verriegelt, daß die Tragscheibe mit Spiel auf der Nabe der Befestigungsscheibe und zwischen der Befestigungsscheibe
und dem Sicherungsring gehalten ist.
Im folgenden wird der Gegenstand der Erfindung in den Zeichnungen erläutert. Es zeigt
Fig. 1 in einer schaubildlichen Ansicht die ein Kettennetz als Schneekette aufweisende Gleitschutzvorrichtung
in an dem Reifen eines Fahrzeuges angelegtem Zustand,
Fig. 2 in einer Ansicht von oben zwei Tragarme der Gleit-
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schutzvorrichtung mit der Kettenführung der Schneekette,
Fig. 3 in einer Ansicht von oben eine weitere Ausführungsform einer Kettenführung der Gleitschutzvorrichtung zwisehen
zwei Tragarmen der Gleitschutzvorrichtung zur Ausbildung einer Radeingriffsöffnung,
Fig. 4 in einer Ansicht von oben eine weitere Ausführungsform einer Kettenführung der Schneekette zwischen
zwei Tragarmen der Gleitschutzvorrichtung unter Verwendung von zwei Führungsb"geln und einem in Tragarmlängsr^chtung
verschieblichen Kettenabschnitt zur Ausbildung einer Radeingriffsöffnung,
Fig. 5 eine Ansicht von oben auf einen Reifen eines Fahrzeuges mit angesetzter Gleitschutzvorrichtung und einer
die äußere Kette der von den Tragarmen gehaltenen Schneekette spannenden Einrichtung,
Fig. 6 in einem vergrößerten senkrechten Schnitt das Ende eines Tragarmes mit angelegter, äußerer Kette des Kettennetzes
der Gleitschutzvorrichtung,
Fig. 7 in einer vergrößerten Ansicht von oben eine weitere
Ausführungsform einer Befestigung der äußeren Kette des Kettennetzes der Gleitschutzvorrichtung am Ende eines Tragarmes,
Fig. 8 teils in Ansicht, teils in einem senkrechten Schnitt einen an der Tragscheibe befestigten, mit einem bandscharnierartigen
Abschnitt versehenen Tragarm-in Betriebsstellung und in eingeschwenkter Stellung,
Fig. 9 in ausgeschwenkter und eingeschwenkter Stellung einen ein- und ausschwenkbaren sowie drehbaren Tragarm,
Fig. 10 teils in Ansicht, teils in einem senkrechten Schnitt eine weitere Ausführungsform eines ein- und ausklappbaren
, an der Tragscheibe der Gleitschutzvorrichtung angelenkten Tragarmes,
Fig. 11 als teilweise senkrechter Schnitt ein Kraftfahrzeugrad mit die Reifenlauffläche übergreifenden Tragarmen
der Gleitschutzvorrichtung,
Fig. 12 in einer Ansicht, von üben einen Abschnitt der
die Tragarme tragenden Tragscheibe der Gleitschutzvorrichtung,
Fig. 13 in einer Ansicht von oben die Befestigungsscheibe
mit der Nabe der Befestigungseinrichtung für die Gleitschutzvorrichtung ,
Fig. 14 einen senkrechten Schnitt der Befestigungsscheibe,
Fig. 15 eine Seitenansicht der Befestigungsscheibe,
Fig. 16 einen Verschlußbereich an der Befestigungsscheibe,
Fig. 17 in einer Ansicht von oben den Sicherungsring der Befestigungseinrichtung für die Gleitschutzvorrichtung,
Fig. 18 in einer Ansicht von oben einen Entriegelungsschlüssel und
Fig. 19 in einer Vorderansicht den Entriegelungsschlüssel .
Wie Fig. 11 und 12 zeigen, besteht die Gleitschutzvorrichtung 10 aus einer mit einer mittigen Durchbrechung
versehenen, d.h. ringförmigen, Tragscheibe 20, an der eine
Anzahl radial verlaufender Tragarme 40 befestigt ist, die
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im gleichen Abstand voneinander angeordnet und um parallel zur Radscheibenlagerachse verlaufende Achsen 41 in einem
kleinen Bereich verschwenkbar sind, wobei jedoch die Tragarme 40 auch fest an der Tragscheibe 20 befestigt sein
können. Die Verschwenkbarkeit der Tragarme 40 in einem kleinen Bereich ermöglicht es, bei stehendem Fahrzeug die
Gleitschutzvorrichtung anbringen zu können. Bei den ersten Umdrehungen des Fahrzeugrades stellen sich alle Tragarme dann '.;
40 in einem gleichen Abstand zueinander auf, auch wenn I
während des Äi'ilöyens der Gleitschutzvorrichtung im Bereich |j
der Reifenauflagefläche auf einem Untergrund, wie Straße |
od.dgl., die Tragarme seitlich zur Reifenauflagefläche |f
zu liegen kommen. |
Die Tragarme bestehen aus metallischen Werkstoffen oder ίί
anderen geeigneten Werkstoffen, wobei die Tragarme auch aus Kunststoffen bestehen können. Sind die Tragarme 40
fest an der Tragscheibe 20 befestigt und bestehen die Tragarme aus Kunststoffen, die ein gewisses federnd-elastisches
und inbesondere Rückstellvermögen haben, dann können die im Bereich der Reifenauflagefläche liegenden Tragarme seitlich
auseinandergebogen werden, so daß sie neben der Reifenauflagefläche
an dem Reifen zu liegen kommen, wobei dann bei einem Anfahren des Fahrzeuges diese Tragarme ihre r: ~htige
radiale Stellung einnehmen, was bewirkt wird durch das vorhandene Rückstellvermögen der verwendeten Kunststoffe
zur Herstellung der Tragarme 40.
Die Gleitschutzvorrichtung ist an dem mit einem Reifen 13 versehenen Rad, welches gleichzeitig die Felge darstellt,
befestigt. Das Rad 11 ist mit einem in der Zeichnung nicht dargestellten Bremsteil versehen. Der Laufflächenbereich
des Reifens 13 ist mit 14 und die Außenseitenfläche des Reifens mit 15 bezeichnet (Fig.11).
Die Tragarme 40 tragen gemäß Fig. 1 und 2 eine Schneekette 200, die von einem Kettennetz gebildet wird, das aus einer
ζ. äußeren Kette 201, die an den freien Enden 4Qa der Tragarme
^ 40 befestigt ist und aus weiteren Kettenabschnitten 202,203
• besteht, die mit ihrem einen Ende an der Kette 201 und
mit ihren anderen Enden an den Tragarmen 40 befestigt sind, ; 5 so daß z.B. ein leiterkettenartiges Kettennetz erhalten
S wird (Fig.l). Die Kettenabschnitte 202,203 können jedoch
,, auch so geführt angeordnet und gestaltet sein, daß Ketten-
Q netze erhalten werden, die dem der Zick-Zack-Kette, der
l; Umlauf-Zick-Zack-Kette, der Spurenkreuz-Kette oder der
■j* 10 asvnunetrischen Spurenkreuz-Kette entsprechen, wobei jedoch
auch andersartig gestaltete Kettennetze Verwendung finden können.
Ist die Kette 201 endlos ausgebildet, dann sind alle Tragarme 40 der Gleitschutzvorrichtung mittels dieser Kette
201 verbunden , und zwar auch derjenige Bereich zwischen zwei Tragarmen 40, der als Öffnung zum Einführen des Reifens
beim Anlegen der Gleitschutzvorrichtung dient. Diese Radeingriffsöffnung ist in Fig. 2 bei 210 angedeutet.
In. diesem Fall der Ausgestaltung des Kettennetzes der Schneekette 200 der Gleitschutzvorrichtung sind die beiden
die Radeingriffsöffnung 210 begrenzenden Tragarme
in gleicher Weise wie alle Tragarme durch die einzelnen Abschnitte der Kette 201 miteinander verbunden. Dieser
Kettenabschnitt ist in Fig. 2 mit 201a bezeichnet und verbindet die beiden die Radeingriffsöffnung 210 begrenzenden
Tragarme 40.
Die Kette 201 kann auch in anderer Weise endlos ausgebildet sein, wobei dann entsprechend der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform
die Kette 201 im Bereich der beiden die Radeingriffsöffnung 210 begrenzenden Tragarme mit einem Abschnitt
201a1 an den einander gegenüberliegenden Längskanten 40b der beiden Tragarmer 40 und im Bereich der Tragscheibe
20 , wie in Fig. 2 dargestellt, geführt ist. Im Anschlußbereich der beiden Tragarme 40 an die Tragscheibe
20 ist der Kettenabschnitt 201a1 der Kette 201 über Kettenglieder
201" an den Basisbereichen 40a' der beiden Trag-
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arme befestigt. Auch im angelegten Zustand der Gleitschutzvorrichtung
verbleibt der Kettenabschnitt 201a' der äußeren Kötte 201 der Schneekette 200 der Gleitschutzvorrichtung
in der in Fig. 2 dargestellten Stellung.
Aufgrund dieser Führung der Kette 2 01 mit seinem Kettenabschnitt 201a1 wird eine Radeingriffsöffnung 210 geschaffen,
die es ermöglicht, im Stand des Fahrzeuges , ohne daß dieses bewegt zu werden braucht, die Gleitschutzvorrichtung
anzulegen, da im Bereich der Reifenstandfläche der Kettenabschnitt 201a' sonst nicht über die Reifeiilaüfflache
gebracht werden kann, was aber nicht erforderlich ist, da beim Anfahren des Fahrzeuges sich darüber hinaus
auch noch die Tragarme 40 radial ausrichten und dabei das gesamte Kettennetz spannen, so daß nach dem Anlegen der
Gleitschutzvorrichtung die vorher ausgebildete Radeingriffsöffnung
210 nicht verschlossen zu werden braucht, wie dies in Fig. 2 mit dem Kettenabschnitt 201a angedeutet
ist.
Zur Ausbildung einer Radeingriffsöffnung 210 ist gemäß
Fig. 3 die an den freien Enden 40a der Tragarme 40 befestigte äußere Kette 201 der Schneekette 200 im Bereich zwischen
zwei Tragarmen 40 unterbrochen ausgebildet, so daß das eine Ende 201b der Kette 201 an dem einen der beiden die
Radeingriffsöffnung 210 begrenzenden Tragarme 40 befestigt,
während das an dem anderen Tragarm 40 befestigte Ende 201c der Kette 201 zwar auch mit einem Kettenring an dem freien
Ende 40a des Tragarmes 40 befestigt ist, jedoch verlängert ausgebildet. Dieser mit 211 bezeichnete verlängerte Kettenabschnitt
weist eine Länge auf, die größer ist als die Länge von zwei Tragarmen 40 und dem Abstand zwischen den
beiden Tragarmen. Außerdem ist dieser verlängerte Kettenabschnitt 211 durch eine Durchlauföse 212 an dem Ende 201b
der Kette 201 hindurchgeführt. An der Tragscheibe 20
ist benachbart zu einem der beiden die Radeingriffsöffnung
210 begrenzenden Tragarme 40 eine Befestigungseinrichtung 215 vorgesehen, die in an sich bekannter Weise ausgebil-
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det und z.B. als hakenförmiger Kniehebel ausgebildet
ist mid zum Einhaken des freien Endes 211a des verlängerten Kettenabschnittes 211 der Kette 201 dient. Während des
Ansetzens der Gleitschutzvorrichtung an einen Fahrzeugreifen nimmt der Kettenabschnitt 211 die in Fig. 3 bei
A dargestellte Stellung ein, so daß die Öffnung 210 für das Ansetzen und den Eingriff des in der Zeichnung nicht
dargestellten Reifens ausgebildet ist. Ist die Gleitschutzvorrichtung angesetzt und übergreifen die Tragarme 40
mit ihrem Kettennetz die Reifenlauffläche, dann wird der Kettenabschnitt 211 und somit die Kette 201 gespannt bis
der Kettenabschnitt 21\ die in Fig. 3 gezeigte Stellung B einnimmt.
Weist die Gleitschutzvorrichtung eine geschlossene Kette 201 auf, dann erfolgt das Ansetzen der Gleitschutzvorrichtung
in der Weise, daß beim Ansetzen der Tragscheibe 20 mit den Tragarmen 40 diese mit ihrem Kettennetz über
den oberen Bereich des Reifens gestülpt werden. Das Fahrzeug wird dann um eine halbe Radumdrehung verfahren und der
restliche Abschnitt der Gleitschutzvorrichtung mit seinen Tragarmen und dem Kettennetz über den Reifen gestülpt,
worauf dann die Verriegelung erfolgt. Weist dagegen die Gleitschutzvorrichtung die Möglichkeit der Ausbildung einer
Radeingriffsöffnung entsprechend Fig. 3 auf, dann ist
ein Bewegen des Fahrzeuges zum Ansetzen der Gleitschutzvorrichtung nicht erforderlich, da der Reifen im Bereich seiner
Standfläche in die etwa U-förmig ausgebildete Radeingriffsöffnung
210 paßt.
Auch bei der in Fig. 4 gezeigten Ausführungsform ist die
Ausbildung einer Radeingriffsöffnung 210 möglich. Hier
ist die Kette 201 der Schneekette 200 im Bereich zweier die Radeingriffsöffnung 210 seitliche begrenzenden Tragarme
40 unterbrochen ausgebildet. Die Kette 201 ist mit ihren freien Enden 201b,201c an den freien Enden 40a der beiden
Tragarme 40 bei 40c befestigt. Die beiden die Radeingriffsöffnung
210 seitlich begrenzenden Tragarme 40 weisen an
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ihren einander gegenüberliegenden Längskanten 40b je einen mit seinen Enden 220a,220b im oberen und im unteren Bereich
des rragarmes 40 bei 4Od ,4Oe befestigten Bügel auf. Die beiden Bügel 220 sind gleich ausgebildet. Die
Anordnung und Ausbildung dieser beiden Bügel 220 an den Tragarmen 40 ist derart, daß sich die Bügel 220 von den
oberen freien Enden 40a der Tragarme 40 zu den der Tragscheibe 20 zugekehrten Enden 40a1 der Tragarme sich konisch
verjüngen, wie dies in Fig. 4 dargestellt ist. Im oberen Bereich weist jeder Bügel 220 einen ösenförmig ausgebildeten
Abschnitt 220c auf, wobei die ösenförmig ausgebildeten Abschnitte 220c der beiden Bügel 220 sich gegenüberliegend
sind.Auf den beiden Bügeln 220 ist eine Kette 225 in Tragarmlängsrichtung verschieblich gehalten. Hierzu
sind die Bügel 220 durch die Endkettenglieder 225a,225b der Kette 225 hindurchgeführt. Die Kette 225 weist eine
Länge auf, die in etwa dem Abstand der beiden Tragarme 40 in deren unteren Bereichen 40a' entspricht.
Um die Öffnung 210 für den Eingriff des Reifens freizugeben, wird die Kette 225 auf den beiden Bügeln 220 soweit in
Richtung zur Tragscheibe 20 verschoben, bis die Kette die Stellung A einnimmt. Die Radeingriffsöffnung -10 ist
dann freigegeben; die Gleitschutzvorrichtung kann an den Reifen angesetzt werden, ohne daß auch bei dieser Ausführungsform
das Fahrzeug zum Anlegen der Gleitschutzvorrichtung bewegt werden muß. Ist die Gleitschutzvorrichtung an dem
Fahrzeugreifen angelegt, dann wird die Kette 225 aas ihrer Stellung A in die Stellung B bewegt, so daß die Kette
in den ösenförmigen Abschnitten 220c der beiden Bügel gehalten wird. Es ist jedoch nicht erforderlich, daß die
Kette 225 in die Verschlußstellung B von Hand verschoben werden muß. Verbleibt die Kette 225 nach dem Anlegen der
Gleitschutzvorrichtung in der Stellung A, dann verschiebt sich die Kette 225 auf den Bügeln 220 beim Anfahren des
Fahrzeuges selbsttätig, so daß die äußere Kette 201 im Bereich der Radeingriffsöffnung 210 mittels der Kette
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225 geschlossen ist.
Ist die Kette 201 zur Ausbildung einer Radeingriffsöffnung
210 unterbrochen ausgebildet und ist die Kette zum Verschließen dieser Radeingriffsöffnung 210 nach dem Anlegen
der Gleitschutzvorrichtung mittels des Kettenabschnittes
211 entsprechend der Ausführungsform nach Fig. 3 geschlossen, dann besteht die Möglichkeit, daß der Kettenabschnitt
und somit auch die Kette 201 selbsttätig gespannt wird. Hierzu ist gemäß Fig. 5 die gegenüber dem von den freien
Enden 40a der Tragarme 40 gebildeten Umfang eine größere Länge aufweisende Kette 201 mit ihrem Kettenabschnitt
der Schneekette 200 mit ihrem Ende 201b an dem freien Ende 40a eines der beiden die Radeingriffsöffnung 210 begrenzenden
Tragarme befestigt, während der das Kettenende 201b tragende Tragarm 40 einen ösenförmigen Durchlaufbeschlag
212 aufweist, durch den das andere Ende bzw. der andere Er.dabsjhnitt 211 der Kette 201 hindurchgeführt ist.
Das Ende 211a "Tes verlängerten Kettenabschnittes 211 der Kette 201 ist dann mittels einer in an sich bekannter Weise
ausgebildeten Befestigungseinrichtung 215a an der Tragscheibe 20 befestigt, wobei diese Befestigungseinrichtung
215a als Spannhaken, Kniehebelverschluß od.dgl. derart ausgebildet sein kann, daß unabhängig von einer Befestigung
des Kettenabschnittes 211 an der Tragscheibe 20 auch noch ein Spannen der Kette 201 und ihres Kettenabschnittes
211 möglich ist. In diesem Fall ist die Befestigungseinrichtung 215a als Klemmeinrichtung ausgebildet und kommt
zusätzlich zu entsprechend ausgebildeten Spannelementen zur Wirkung.
Für das Spannen der Kette 201 bzw. ihres Kettenabschnittes 211 ist das Kettenende 211a des verlängerten Kettenabschnittes
211 der Kette 201 mit einem Elastik- oder Federzug in Form eines Federelementes 240 verbunden, welches
als Schraubenfeder , Gummiband od.dgl. ausgebildet sein kann. Dieses Federelement 240 ist über an der Tragscheibe
20 befestigte oder angeformte , auf einer Kreislinie angeordnete Führungen 241 geführt und mit seinem freien Ende
240a an der Tragscheibe 20 bei 244 befestigt. Die Führungen 241 zur Aufnahme des Federelementes 240 sind als kreisbogenförmige
Formkörper mit einer Aufnahmenut für das Federelement ausgebildet, so daß ein seitliches Abrutschen
des Federelementes 240 von den Führungen 241 vermieden wird (Fig.5). Die Befestigungseinrichtung 215a dient dann
lediglich zur zusätzlichen Befestigung der Kette 201 bzw. ihres Kettenabschnittes 211 an der Tragscheibe 20.
Wird die Kette 201 mit ihrem Kettenabschnitt 211 ohne Verwendung eines Federelementes 240 von Hand gespannt, dann
hält die Befestigungseinrichtung 215a die Kette 201 und ihren Kettenabschnitt 211 in der vorgegebenen Spannstellung.
Als Befestigungseinrichtung 215a für die Kette 201 kann auch eine Curryklemme oder Kammklemme an der Tragscheibe
20 vorgesehen sein.
Die äußere Kette 201 der an den Tragarmen 40 befestigten Schneekette 200 ist an den freien Enden 40a der Tragarme
40 befestigt. Hierzu weist jeder Tragarm an seinem freien Ende 40a eine Ringnut 140 zur Aufnahme und Halterung
des ringförmigen Gliedes der Kette 201 der Schneekette auf (Fig.6). Bei der in Fig. 6 gezeigten Ausführungsform
weist jeder Tragarm 40 an seinem freien Ende 40a , und zwar im Bereich seiner beiden Längskanten 40b,Ausnehmungen
141 auf, die zur Aufnahme und Halterung des ringförmigen σΐίβαβε der Kette 201 der Schneekette 200 dienen. Jedoch
auch andersartig ausgebildete Befestigungseinrichtungen können an den Tragarmen 40 zur Aufnahme und Halterung
der Kette 201 der Schneekette 200 dienen. Die Tragarme 40 selbst sind an der Tragscheibe 20 lös- und/oder austauschbar
befestigt.
Um die Gleitschutzvorrichtung , und zwar umfassend die Tragscheibe 20 mit ihren Tragarmen 40 und dem Kettennetz
^ der Schneekette 200, auf kleinsten Raum , beispielsweise in einem Kofferraum, unterzubringen, ist jeder Tragarm
40 an der Tragscheibe 20 so befestigt, daß die Tragarme in Richtung zur Tragscheibe biegbar oder verschwenkbar
sind.
Nach der in Fig. 8 gezeigten Ausführungsform ist jeder
Tragarm 40 benachbart zu seinem Befestigungsbereich an der Tragscheibe 20 zur Ausbildung eines Bandscharnieres
260 mit einem Einkerbungen od.dgl. 261 aufweisenden Abschnitt versehen, so daß aufgrund dieser bandscharnierartigen
Ausgestaltung des Trsgarir.abschr.ittes 262 die Tragarme
40 von der in Fig. 8 bei A angedeuteten Betriebsstellung durch Verschwenken in Pfeilrichtung X an die Tragscheibe
20 anlegbar sind. Diese Stellung des Tragarmes 40 ist bei B angedeutet. Zur Halterung des so eingeschwenkten
Tragarmes 40 kann eine in der Zeichnung nicht dargestellte Einrichtung vorgesehen sein, mittels der der eingeschwenkte
Tragarm 40 in der Stellung B gehalten wird. Diese Festhalteeinrichtung kann z.B. ein Gummiband od.dgl.
sein. Durch die Möglichkeit des Einschwenkens der Tragarme 40 ist eine platzsparende Unterbringung der Gleitschutzvorrichtung
möglich.
Jeder Tragarm 40 der Tragscheibe 20 kann jedoch auch einsteckbar an der Tragscheibe gehalten sein, wobei dann
darüber hinaus der Tragarm 40 dreh- und schwenkbar an der Tragscheibe 20 gehalten ist, so daß ein Abklappen und Anlegen
der Tragarme 40 an die Tragscheibe möglich ist (Fig.9).
Bei der in Fig. 10 gezeigten Ausführungsform ist der
vorgebogene Tragarm 40 an der Tragscheibe 20 bei 268 angelenkt, wodurch die Möglichkeit gegeben ist, den Tragarm
40 aus der Betriebsstellung A in die Stellung B zur Anlage
an die Tragscheibe 20 verschwenken zu können. Auch bei dieser Ausführungsform ist eine platzsparende Unterbringung
der Gleitschutzvorrichtung in einem Kofferraum möglich,
da in eingeschwenktem Zustand aller Tragarme 40 die Gleitschutzvorrichtung
nur eine geringe Höhe aufweist. Um die Tragarme 40 in der Betriebsstellung A halten zu
können, ist an der Tragscheibe 20 für jeden Tragarm 40 eine in der Zeichnung nicht dargestellte Feststelleinrichtung
vorgesehen,die z.B. aus einem Verriegelungsbolzen od.dgl. bestehen kann, um die Tragarme 40 in der ausgeschwenkten
Stellung A halten zu können.
Die Befestigung eines jeden Tragarmes 40 an der Tragscheibe
20 erfolgt mittels bolzen- oder nietartiger Verbindungsmittel, wobei auch eine lösbare Befestigung der Tragarme
40 an der Tragscheibe 20 möglich ist, um verschlissene Tragarme 40 gegen neue Tragarme austauschen zu können.
Wie Fig. 12 zeigt, sind an der Tragscheibe 20 acht Tragarme 40 vorgesehen, wobei die Anzahl der Tragarme beliebig gewählt
sein kann; die Anzahl der Tragarme an der Tragscheibe wird auch von der Größe der Gleitschutzvorrichtung und
des Reifens abhängen, für den die Gleitschutzvorrichtung vorgesehen ist. Alle Tragarme 40 sind im gleichen Winkelabstand
voneinander angeordnet. Jeder Tragarm 40 der das Kettennetz bzw. die Schneekette 200 tragenden Tragarme
40 besteht aus federnd-elastischem Werkstoff, wie beispielsweise einem geeigneten Kunststoff oder Federstahl, so d~ß
ein elastisches Abbiegen des freien Endabschnittes eines jeden Tragarmes 40 in den Bereich der Lauffläche 14 des
Reifens 13 möglich ist. Die Tragarme 40 sind derart vorgeformt, daß nach dem Ansetzen der Gleitschutzvorrichtung
10 an einem Fahrzeugrad die Tragarme mit ihren freien Enden die Reifenlauffläche 14 übergreifen. (Fig.l).
An den freien Enden können die Tragarme 40 außenseitig Greifprofile aufweisen, so daß über die hohe Wirksamkeit
des Kettennetzes der Schneekette 200 auch noch die Griffigkeit der Gleitschutzvorrichtung erhöhbar ist. Diese Greifprofile
können auch als Spikes ausgebildet oder mit Spikes versehen sein.
Die Befestigungseinrichtung für die Gleitschutzvorrichtung
10 an der Felge eines Fahrzeugrades besteht aus einer Befestigungsscheibe 50 und einem Sicherungsring 150 (Fig.13
und 17). Nach einer weiteren Ausführungsform ist die Befestigungsscheibe
50 integrierter Bestandteil des Fahrzeugrades. Rad und Befestigungsscheibe 50 bilden dann ein Walzoder
Formstück.
Die Befestigungsscheibe 50 ist mit einer Anzahl von Durchbrechungen
51 versehen, die zum Hindurchführen der Feigenschrauben, Radbolzen od.dgl. 18 dienen. Wie Fig. 11 zeigt,
sind die Felgenschrauben oder Radbolzen 18 zur Befestigung der Befestigungsscheibe 50 mit ein Innengewinde aufweisenden
Bohrungen zur Aufnahme von Sicherungsschrauben 85 versehen, mittels der die Befestigungsscheibe 50 an
der Radfelge 11 befestigbar ist.
Die kreisförmige Befestigungsscheibe 50 weist mittig eine
im Querschnitt kreisförmige Nabe 52 auf, die als zylindrischer Formkörper ausgebildet und integrierter Bestandteil
der Befestigungsscheibe 50 ist. Diese Nabe 52 weist einen Durchmesser auf, der gegenüber dem Durchmesser
der Befestigungsscheibe 50 kleiner ist.
An ihrem Außenumfang, und zwar benachbart zum oberen umlaufenden Rand 53 , weist die Nabe 52 eine Anzahl von wulstartigen
Ansätzen 55 auf, die im gleichen Abstand voneinander angeordnet sind. Bei dem in Fig. 13 gezeigten Ausführungsbeispiel sind an der Nabe 52 der Befestigungsscheibe 50
; vier aus dem Umfang der Nabe seitlich auskragende wulst-
;i artige Ansätze 55 vorgesehen.
Unterhalb eines jeden wulstartigen Ansatzes 55 ist eine y,
Gleit- und Führungsbahn 60 ausgebildet. Diese Gleit- und Führungsbahn 60 ist als Ausnehmung ausgebildet und weist
eine Einführöffnung 56 auf, von der sich die Gleit- und
Führungsbahn 60 zum Endberei^h konisch verjüngt, so daß
die Einführöffnung 56 gegenüber dem Endbereich 56a
größer bemessen ist. Die die Gleit- und Führungsbahn 60 bildende Ausnehmung ist hiernach keilförmig verlaufend
und in dem zur Befestigungsscheibe 50 benachbarten Bereich
durch eine Ringwulst 57 begrenzt. Der Endbereich 56a der Gleit- und Führungsbahn 60 weist ebenfalls eine Begrenzung
in Form eines Anschlages auf, der jedoch nicht unbedingt vorhanden sein muß.
Die Ringwulst 57, die am Außenumfang der Nabe 52 a ist, stellt gleichzeitig die obere Begrenzung für die auf
die Nabe 52 der Befestigungsscheibe 50 aufgesetzte Tragscheibe 20 dar (Fig.13). Im Bereich der Durchbrechungen
51 ist diese Ringwulst 57 unterbrochen, da ein Teilabschnitt einer jeden Durchbrechung 51 als Teilbohrung bis in die
Nabe 52 geführt ist (Fig.13).
Alle Gleit- und Führungsbahnen 60 unterhalb der wulstartigen Ansätze 55 sind so ausgebildet und angeordnet, daß
ihre Einführöffnungen 56 dem jeweils vorangehenden Endbereich
56a zugekehrt sind.
Jeder wulstartige Ansatz 55 ist vorteilhafterweise in seinem
oberen Bereich mit einer Abflachung 55a versehen, um das Aufsetzen des Sicherungsringes 150 zu erleichtern.
Die Nabe 52 der Befestigungsscheibe 50 dient zur Aufnahme
der Tragscheibe 20 mit den Tragarmen 40 der Gleitschutzvorrichtung 10 und zur Aufnahme des Sicherungsringes 150.
Die Sicherung der auf die Befestigungsscheibe 50 aufgesetzten Tragscheibe 20 der Gleitschutzvorrichtung 10 erfolgt mittels
des Sicherungsringes 150. Dieser Sicherungsring 150 mit einem Außendurchmesser, der etwas geringer ist als der
Durchmesser der Befestigungsscheibe 50 bzw. gleich dem
Durchmesser dieser Befestigungsscheibe ist, weist an seiner Innenwandfläche 150a eine Anzahl von Verriegelungsstegen
155 auf, deren Anzahl der Anzahl der wulstartigen Ansätze 55 bzw. der Anzahl der Gleit- und Führungsbahnen 60 an
der Nabe 52 der Befestigungsscheibe 50 entspricht. Diese Verriegelungsstege 155 sind so ausgebildet, daß sie in
die Gleit- und Führungsbahnen 60 so einführbar sind, daß eine bajonettartige Verriegelung zwischen dem Sicherungsring
150 und der Nabe 52 bzw. der Befestigungsscheibe arfolgt (Fig.17).
Die Verriegelungsstege 155 sind hiernach keilförmig ausgebildet, so daß bei auf die Befestigungsscheibe 50 aufgesetztem
Sicherungsring 150 die konisch verjüngt auslaufenden Endabschnitte eines jeden Verriegelungssteges
155 der Einführöffnung 56 der die Gleit- und Führungsbahnen
bildenden Ausnehmung zwischen dem wulstartigen Ansatz und der Ringwulst 57 zugekehrt ist, so daß bei einem Verdrehen
des Sicherungsringes 150 um seine senkrechte Mittelachse in Pfeilrichtung X die Verriegelungsstege 155 in
die Gleit- und Führungsbahnen 60 eingeführt werden und somit die bajonettverschlußartige Verriegelung erzielt
wird (Fig.16 und 17).
Um den Sicherungsring 150 auf die Nabe 52 der Befestigungsscheibe 50 so aufsetzen zu können, daß die Verriegelungsstege 155 des Sicherungsringes 150 in die Gleit- und Führungsbahnen 60 eingeführt werden können, weisen die Verriegelungsstege
155 eine Länge auf, die dem Abstand zwischen zwei wulstartigen Ansätzen 55 an der Befestigungsscheibe
50 entspricht. Auf diese Weise sind die Verriegelungsstege 155 in der Aufsetzstellung des Sicherungsringes
zwischen je zwei wulstartigen Ansätzen 55 hindurchführbar, bis der Sicherungsring 150 auf der Ringwulst 57 zu
liegen kommt und die Verriegelungsstege 155 in die die Gleit- und Führungsbahnen 60 bildenden Ausnehmungen einführbar
sind.
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Um ein selbsttätiges Lösen des Sicherungsringes 150 von der Nabe 52 bzw. der Befestigungsscheibe 50 zu vermeiden,
ist der Sicherungsring 150 mit zusätzlichen Arretierungseinrichtungen versehen. Diese Arretierungseinrichtungen
sind als blattfederartige Schnäpper 160 ausgebildet , und zwar in Form von federnd-elastischen Zungen, die in
Ausnehmungen 156 an der Innenwandfläche 150a des Sicherungsringes 150 angeordnet sind. Die Anordnung und Ausbildung
dieser blattfederartigen Schnäpper 160 ist derart, daß bei auf die Nabe 52 der Befestigungsscheibe 50 aufgesetztem
Sicherungsring 150 , jedoch noch in unverriegelter Stellung, die blattfederartigen Schnäpper 160 von den wulstartigen
Ansätzen 55 an der Nabe 52 in ihre Ausnehmungen 156 an der Innenwandfläche 150a des Sicherungsringes 150 gedrückt
werden. Erfolgt die Verriegelung des Sicherungsringes 150 indem dieser verdreht wird, dann kommen die blattfederartigen
Schnäpper 160 im Bereich von Ausnehmungen 152 zu liegen, die am Umfang der Nabe 52 ausgebildet sind.
Da die blattfederartigen Schnäpper 160 das Bestreben haben, aus ihren Ausnehmungen 156 in Pfeilrichtung Xl selbsttätig
zu federn, kommen die blattfederartigen Schnäpper 160 in den Ausnehmungen 152 an der Nabe 52 zu liegen und bilden
dort die Verriegelung insofern, als die freien Enden der blattfederartigen Schnäpper 160 an Anschlägen 153 zu liegen
5 kommen, die die Ausnehmung 152 in der Nabe 52 begrenzen. Die in diesen Ausnehmungen mit den Anschlägen 153 eingreifenden
freien Enden der blattfederartigen Schnäpper ij 160 verhindern somit , daß der Sicherungsring 150 entgegen |
seiner Drehrichtung zum Verriegeln sich löst und sich von \
der Nabe 52 abheben kann. J
Die Anzahl der blattfederartigen Schnäpper 160 an der Innen- |
wandfläche 150a des Sicherungsringes 150 kann beliebig \ gewählt sein. Bei dem in Fig. 17 gezeigten Ausführungsbeispiel sind zwei blattfederartige Schnäpper 160 vorgesehen,
die im gleichen Abstand voneinander an der Innenwand-
fläche 150a des Sicherungsringes 150 vorgesehen sind. Die Anzahl der Ausnehmungen 152 im Umfang der Nabe 52 der Befestigungsscheibe
50 entspricht dabei der Anzahl der blattfederartigen Schnäpper 160.
Die blattfederartigen Schnäpper 160 sind bei der Herstellung des Sicherungsringes 150 gleichzeitig mit ausgeformt.
Der Sicherungsring 150 besteht aus Kunststoffen mit einem federnd-elastischen Verhalten im Falle zungenförmiger Ausgestaltung,
wie dies auf die blattfederartigen Schnäpper 160 zutrifft.
Anstelle von blattfederartigen Schnäppern 160 können auch andersartig ausgebildete Verriegelungseinrichtungen zur
Anwendung gelangen. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, radial verschiebbare oder federbeaufschlagte
Bol2,an zu verwenden, die in entsprechende Ausnehmungen
am Umfang der Nabe 52 der Befestigungsscheibe 50 eingreifen, wobei jedoch di.nn entsprechende Vorkehrungen getroffen
sein müssen, um ein Entriegeln insofern zu bewirken, als die Verriegelungsbolzen in ihre Ausgangsstellung zurückgezogen
werden müssen, um den Sicherungsring 150 von der Befestigungsscheibe 50 abnehmen zu können.
Um dpin Sicherungsring 150 von der Befestigungsscheibe 50
abnehmen zu können, ist es erforderlich, die blattfederartigen Schnäpper 160 aus ihrer Verriegelungsstellung in
ihre Ausgangsstellung in den Ausnehmungen 156 an der Innenwandfläche 150a des Sicherungsringes 150 zu überführen.
Hierfür ist der in Fig. 18 und 19 dargestellte Entriegelungsschlüssel 70 vorgesehen, der aus einer griffartigen
Handhabe 71 besteht, die an ihrem einen freien Ende zwei in einem Abstand voneinander angeordnete Druckzungen 72,73
trägt, die etwa senkrecht stehend zur griffartigen Handhabe
71 angeordnet sind. Der Abstand zwischen diesen beiden Druckzungen 72,73 entspricht dem Abstand der sich gegenüberliegenden
blattfederartigen Schnäpper 160, so daß die Druck-
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zungen 72,73 in die beiden Ausnehmungen 152 an der Nabe 52 einführbar sind. Hierfür weisen entsprechend Fig. 7
die beiden Ausnehmungen 152 an der Nabe 52 zusätzliche Ausnehmungen 75 auf, in die die beiden Druckzungen 72,73
des Entriegelungsschlüssels 70 einführbar sind.
Sind die Druckzungen 72,73 des Entriegelungsschlüssels 70 in diese Ausnehmungen 75 eingeführt und wird der Entriegelungsschlüssel
70 in Pfeilrichtung X2 (Fig.17) verschwenkt, dann werden die beiden blattfederartigen Schnäpper 16 0 ,
die in den Ausnehmungen 152 der Nabe 52 zu liegen kommen, aus diesen Ausnehmungen 152 herausgedrückt und in die Ausnehmungen
156 an der Innenwandfläche 150a des Sicherungsringes 150 bewegt. Dabei werden die blattfederartigen
Schnäpper 160 so weit in ihre Ausnehmungen 156 eingeführt, daß im Endbereich der Bewegungsbahn der beiden Druckzungen
72,73 ein Anschlag 76 freigegeben wird, an dem die beiden Druckzungen 72,73 zur Anlage gebracht werden. Sind die
Druckzungen 72,73 an diesen Anschlägen 76 zur Anlage gebracht und wird der Entriegelungsschlüssel 70 weiter in
Pfeilrichtung X2 verdreht, dann nehmen die Druckzungen 72,73 den Sicherungsring 150 mit und führen bei weiterer
Drehbewegung die Verriegelungsstege 155 aus den Gleit- und Führungsbahnen 60 der Befestigungsscheibe 50 heraus,
bis die Verriegelungsstege 155 zwischen den wulstartigen Ansätzen 55 zu liegen kommen, so daß in dieser Stellung
dann der Sicherungsring 150 von der Nabe 52 abgenommen werden kann.
Auch das Aufsetzen des Sicherungsringes 150 auf die Nabe 52 erfolgt mittels des Entriegelungsschlüssels 70 in der
Weise, daß die Druckzungen 72,73 des Entriegelungsschlüssels 70 in die Ausnehmungen 75 eingeführt werden und bei einem
Verdrehen des Entriegelungsschlüssels 70 in Pfeilrichtung X (Fig.17) nehmen die Druckzungen 72,73 den Sicherungsring
150 solange mit, bis die Verriegelungsstege 155 in den Gleit- und Führungsbahnen 60 zu liegen kommen und der
Bajonettverschluß hergestellt ist. Für das Mitnehmen des Sicherungsringes 150 durch die Druckzungen 72,73 des Entriegelungsschlüssels
70 weisen die Ausnehmungen 75 im Befestigungsbereich der blattfederartigen Schnäpper 160
Anschläge 78 auf (Fig.17).
Wie Fig. 11 zeigt, weist die Befestigungsscheibe 50 auf ihrer der Nabe 52 abgekehrten Wandfläche 40a im Bereich
der Felgenschrauben- bzw. Radbolzen-Durchbrechungen 51 Abstandsringe 6Ü auf, die als austauschbare Adapter ausgebiidet
sind. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, durch Abstandsringe 80 unterschiedlicher Größen die Befestigungseinrichtung
unterschiedlichen Reifengrößen anpassen zu können.
Die Befestigung der Gleitschutzvorrichtung 10, bestehend aus der Tragscheibe 20 mit den Tragarmen 40 und dem an
diesen befestigten Kettennetz der Schneekette 200, an der Felge bzw. dem Rad 11 eines Fahrzeuges unter Verwendung
der Befestigungseinrichtung, bestehend aus der Befestigungsscheibe
50 und dem Sicherungsring 150, erfolgt in der Weise, daß nach dem Befestigen der Befestigungsscheibe
50 mittels der Felgenschrauben, Radbolzen od.dgl. 18 an der Radfelge 11 die Tragscheibe der Gleitschutzvorrichtung
10 auf die Nabe 52 der Befestigungsscheibe 50 aufgesetzt wird. Hierauf wird dann der Sicherungsring 150 aufgesetzt,
so daß seine Verriegelungsstege 155 in den Zwischenräumen zwischen den wulstartigen Ansätzen 55 an der Nabe 52 zu
liegen kommen. Es erfolgt dann das Einführen der Druckzungen 72,73 des Entriegelungsschlüssels 70 in die Ausnehmungen
75 und anschließendes Verschwenken des Entriegelungsschlüssels 70 in Pfeilrichtung X (Fig.15), wodurch der Sicherungsring
150 um seine senkrechte Mittelachse verschwenkt wird, bis die Verriegelungsstege 155 an der Innenwandfläche 150a
des Sicherungsringes 150 in den die Gleit- und Führungsbahnen 60 bildenden Ausnehmungen zu liegen kommen. Gleichzeitig
rasten selbstfedernd die blattfederartigen Schnäpper 160 in die Ausnehmungen 152 an der Nabe 52 ein, wodurch die
Verriegelung gegen ein unbeabsichtigtes Lösen des Sicherungsringes
150 erfolgt. Dadurch, daß die freien Enden der blattfederartigen Schnäpper 160 in anschlagartigen Ausnehmungen
153 zu liegen kommen, ist eine sichere Verriegelung gewährleistet. Dadurch, daß diese Anschlagausnehmungen 153 hinterschnitten
ausgebildet sind und die freien Enden der blattfederartigen Schnäpper 160 eine etwa keilförmige Ausgestaltung
aufweisen, ist gewährleistet, daß die blattfederartigen Schnäpper 160 mit ihren freien Enden aus diesen Anschlagausnehmungen
153 nicht herausfedern können.
Auf diese Weise ist die Gleitschutzvorrichtung 10 mittels der Befestigungseinrichtung aus der Befestigungsscheibe
50 und dem Sicherungsring 150 an der Felge 11 des Fahrzeugrades so gehalten, daß die Tragarme 40 mit der Schneekette
200 der Gleitschutzvorrichtung 10 die Reifenlauffläche
übergreifen ( Fig.l und 5).
Das Abnehmen der Gleitschutzvorrichtung 10 erfolgt unter Zuhilfenahme des Entriegelungsschlüssels 70, der hierzu |
in die Ausnehmungen 75 mit seinen Druckzungen 72,73 einge- | führt wird. Durch Verschwenken des Entriegelungsschlüssels |
70 werden die blattfederartigen Schnäpper 160 aus ihrer Verriegelungsstellung in ihre Ausgangsstellung in den A ε- I
nehmungen 156 an der Innenwandfläche 150a des Sicherungsrin- :]
ges 150 bewegt. Gleichzeitig erfolgt ein Verdrehen des Sicherungsringes 150 soweit, bis die Verriegelungsstege
155 des Sicherungsringes 150 aus den Gleit- und Führungsbahnen 60 an der Nabe 52 herausgeführt sind. Der Sicherungsring
150 kann dann abgehoben werden. Es erfolgt dann ein Abziehen der Tragscheibe 20 der Gleitschutzvorrichtung
10 von der Nabe 52 der Befestigungsscheibe 50. Bei weiterem Nichtgebrauch der Gleitschutzvorrichtung 10, jedoch
bei einer Bereithaltung der Befestigungseinrichtung, wird lediglich auf die Befestigungsscheibe 50 der Sicherungsring
150 aufgesetzt und verriegelt, so daß jederzeit die Möglichkeit besteht, die Gleitschutzvorrichtung 10 anzubringen,
falls dies erforderlich werden sollte.
Die Tragscheibe 20 der Gleitschutzvorrichtung 10 ist mit einer mittigen Durchbrechung versehen, damit die Tragscheibe
20 5IUf die Nabe 52 der Befestigungsscheibe 50 aufsetzbar
ist. Der Durchmesser dieser mittigen Durchbrechung ist jedoch größer als der Durchmesser der Nabe 52, so daß die
auf der Nabe 52 gehaltene Tragscheibe 20 der Gleitschutzvorrichtung 10 exzentrische Bewegungen durchführen kann. Auf
diese Weise ist es möglich, daß die die Reifenlauffläche umgreifenden Tragarme 40 in Verbindung mit der Tragscheibe
20 den Walkbewegungen des abrollenden Reifens sich anpassen können. In gleicher Weise paßt sich dabei auch das Kettennetz
der Schneekette 200 der Gleitschutzvorrichtung den Walkbewegungen des abrollenden Reifens an, da das Kettennetz
von den Tragarmen 4 0 getragen und im Bereich der Lauffläche des Reifens gehalten wird. Außerdem ist der Durchmesser
der mittigen Durchbrechung in der Tragscheibe 20 so bemessen, daß die Tragscheibe 20 über die Ringwulst
57 an der Nabe 52 führbar ist. Die Absicherung der Tragscheibe 20 nach oben erfolgt mittels des die Tragscheibe
abschnittsweise übergreifenden Sicherungsringes 150, während die Sicherung zur Felge hin durch die Befestigungsscheibe
50 selbst erfolgt.
Wie die Fig. 2,3 und 4 zeigen,ist jeder Tragarm 40 der
Gleitschutzvorrichtung 10 mit einer Anzahl von quer zur Tragarmlängsrichtung verlaufenden Verschleißschutzleisten
270 versehen, die in einem Abstand voneinander auf dem Tragarm 40 angeordnet sind. Diese Verschleißschutzleisten
bestehen aus metallischen oder anderen verschleißfesten Werkstoffen und sind fest mit dem Tragarm 40 verbunden,
wobei für die Befestigung der Verschleißschutzleisten 270 jeder Tragarm 40 im Anbringungsbereich der Verschleißschutzleisten
270 mit einer rillenförmigen Ausnehmung versehen sein kann, in der dann unter Preßsitz die z.B. ringförmig
ausgebildeten Verschleißschutzleisten 270 gehalten sind.
Vorteilhaft ist es, wenn die Verschleißschutzleisten 270
auf ihrer der Reifenlauffläche abgewandten Seite stegartig,
d.h. erhaben, ausgeoildet sind, während dagegen auf der der Reifenlauffläche zugekehrten Seite der entsprechende
Abschnitt der Verschleißschutzleisten in das Material des Tragarmes 40 integriert sein sollte, um einen bündigen
Abschluß zur Tragarmfläche zu erreichen. Zur Erhöhung der Griffigkeit kann darüber hinaus jeder Tragarm 40 auch mit
einer Verschleißschutzleiste versehen sein, die in Tragarmlängsrichtung verlaufend ist.
Claims (29)
1. Gleitschutzvorrichtung, insbesondere für luftbereifte Fahrzeugräder auf Schnee- und Eisflächen, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gleitschutzvorrichtung (10) aus einer an der Radscheibe bzw. Felge mittels einer an der Radscheibe
bzw. Felge befestigten Befestigungsscheibe (50) befestigbaren , mit einer mittigen Durchbrechung aufweisenden
Tragscheibe (20) mit einer Anzahl von in gleichem Abstand voneinander radial verlaufenden Tragarmen
(40) aus einem vorgebogenen, die Reifenlauffläche übergreifenden
Profil aus einem Kunststoff oder einem anderen geeigneten Werkstoff und aus einer an den Tragarmen
(4) befestigten Schneekette (200) besteht, die als Kettennetz ausgebildet und die zwischen den Tragarmen
(40) eingehängt und von diesen gehalten ist.
2. Gleitschutz/orrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
da^ die Schneekette (200) aus einer an den
freien Enden (40a) der Tragarme (40) befestigten äußeren Kette (201) und aus Kettenabschnitten (202,203) besteht,
die einendseitig an der Kette (201) und mit ihrsn anderen Enden an den Tragarmen (40) befestigt sind.
3. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kette (201) des Kettennetzes
der Schneekette (200) endlos oder im Bereich zweier Tragarme (40) unterbrochen ausgebildet ist.
4. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kette (201) des Kettennetzes
der Schneekette (200) im Bereich zwischen zwei Tragarmen (40) unter Ausbildung einer .Radeingriffs- bzw.
Montageöffnung (210) bis an die Tragscheibe (20) geführt und im Anschlußbereich der Tragarme (40) an der Tragscheibe
(20) an den Tragarmen (40) gehalten ist.
5. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Radeingriffsöffnung (210) zwischen zwei Tragarmen (40) mittels eines Kettenabschnittes
(201a) verschließbar ist.
6. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die an den freien Enden der Tragarme
(40) befestigte äußere Kette (201) der Schneekette
(200) im Bereich zwischen zwei Tragarmen (40) zur Ausbildung einer Radeingriffsöffnung (210) unterbrochen
ausgebildet ist, so daß das eine Ende (201b) ,ler Kette
(201) an dem eiaen der beiden die Radeingriffsöffnung
(210) begrenzenden Tragarme (40) befestigt ist, während das an dem anderen Tragarm (40) befestigte Ende
(201c) der Kette (201) verlängert ausgebildet ist, wobei der verlängerte Kettenabschnitt (211) eine Länge aufweist,
die größer ist als die Länge von zwei Tragarmen (40) und dem Abstand zwischen zwei Tragarmen, und durch
eine Durchlauföse (212) an dem Ende (201b) der Kette (201) hindurchgeführt ist, und daß an der Tragscheibe
(20) benachbart zu einem der beiden die Radeingriffsöffnung
(210) begrenzenden Tragarme (40) eine Befestigungseinrichtung (215) , wie Haken od.dgl., zum Einhaken
des freien Endes (211a) des verlängerten Kettenabschnittes (211) der Kette (201) vorgesehen ist.
7. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kette (201) der Schneekette (200) im Bereich zweier, die Radeingriffsöffnung
(210) seitliche begrenzenden Tragarme (40) unterbrochen ausgebildet und mit ihren freien Enden (201b,201c) an
den freien Enden (40a) der Tragarme (40) bei (40c) befestigt
ist, daß die beiden die Radeingriffsöffnung
(210) seitliche begrenzenden Tragarme (40) an ihren einander gegenüberliegenden Längskanten (40b) je einen
mit seinen Enden (220a,220b) im oberen und im unteren Bereich des Tragarmes (40) bei (4Od,4Oe) an diesem befestigten
Bügel (220) tragen, der vom oberen freien
Ende (40a) des Tragarmes (40) zu dem der Tragscheibe (20) zugekehrten unteren Ende (40a1) des Tragarmes (40)
konisch sich verjüngend ausgebildet ist, wobei jeder Bügel (220) im oberen Bereich einen ösenförmig ausgebildeten
Abschnitt (220c) aufweist, wobei die ösenförmig ausgebildeten Abschnitte (220c) der beiden Bügel (220)
sich gegenüberliegend sind, und daß auf den beiden Bügeln (220) eine Kette (225) in Tragarmlängsrichtung verschieblich
gehalten ist, durch deren Endkettenglieder (225a, 225b) die beiden Bügel (220) an den beiden Tragarmen
(40) hindurchgeführt sind, wobei die Kette (225) eine Länge aufweist, die in etwa dem Abstand der beiden Tragarme
(40) in deren unteren Bereichen entspricht.
8. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die gegenüber dem von den freien
Enden (40a) der Tragarme (40) gebildeten Umfang eine größere Länge aufweisende äußere Kette (201) der Schneekette
(200) an ihrem Ende (201b) an dem freien Ende (40a) eines der beiden die Radeingriffsöffnung (210)
begrenzenden Tragarme (40) befestigt ist, wobei der das Kettenende (201b) tragende Tragarm (40) einen ösenförmigen
Durchlaufbeschlag (212) aufweist, daß die Kette (201) mit ihrem anderen verlängerten Ende (201c) durch
den Durchlaufbeschlag (212) hindurchgeführt und mit ihrem Ende des verlängerten Kettenabschnittes (211)
mittels einer in an sich bekannter Weise ausgebildeten Befestigungseinrichtung (215a) bei Spannhaken, Kniehebelverschluß,
Curryklemme,Kammklemme od.dgl. an der Tragscheibe
(20) befestigbar ist.
9. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Spannen der äußeren Kette (2 01,211) das freie Ende (211a) des verlängerten Kettenabschnittes
(211) der äußeren Kette (201) mit einem Federelement (240), wie Schraubenfeder,Gummiband od.dgl.
verbunden ist, das über an der Tragscheibe (20) befestigte
oder angeformte , auf einer Kreislinie angeordnete Führungen (241) geführt und mit seinem freien Ende (240a)
an der Tragscheibe (20) befestigt ist.
10.Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Tragarm (40) an seinem freien Ende (40a) eine Ringnut (140) zur Aufnahme und Halterung
des ringförmigen Gliedes der Kette (2ol) der Schneekette (200) aufweist.
11.Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Tragarm (40) benachbart zu seinem freien Ende (40a) im Bereich seiner beiden Längskanten
(40b) Ausnehmungen (141) zur Aufnahme und Halterung des ringförmigen Gliedes der Kette (201) der Schneekette
(200) aufweist.
12.Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tragarme (40) lös- und austauschbar an der Tragscheibe (20) befestigt sind.
13.Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Tragarm (40) in Richtung zur Tragscheibe (20) biegbar oder verschwenkbar ist.
14.Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Tragarm (40) benachbart zu seinem Befestigungsbereich an der Tragscheibe (20) zur Ausbildung
eines Bandscharnieres (260) einen außenseitig mit Einkerbungen od.dgl. (261) versehenen Abschnitt aufweist.
15.Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Tragarm (40) in die Tragscheibe (20) einsteckbar und an dieser dreh- und schwenkbar
angeordnet ist.
•
16. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Tragarm (40) an der Tragscheibe (20) angelenkt und auf die Tragscheibe (20)
klappbar ist, wobei in ausgeklappter Stellung der Trag-
■; 5 arm (40) mittels einer Feststelleinrichtung , wie Ver
riegelungsbolzen od.dgl., arretierbar ist.
■;
17. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 16, dadurch
|;i gekennzeichnet, daß jeder Tragarm (40) eine Anzahl
von quer zur Tragarmlängsrichtung verlaufende und im Abstand voneinander angeordnete Verschleißschutzleisten
(270) aus metallischen oder anderen verschleißfesten Werkstoffen aufweist.
18. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Tragarm (40) auf seiner Außenseite mindestens eine in Tragarmlängsrichtung verlaufende
Verschleißschutzleiste aus metallischen oder anderen verschleißfesten Werkstoffen aufweist.
19. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragarme (40) an der Tragscheibe
(20) fest oder um parallel zur Radscheibenlagerachoe
verlaufende Achsen (41) in einem kleinen Bereich verschwenkbar angeordnet sind.
20. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tragarme (40) außenseitig an ihren die Reifenlauffläche übergreifenden Endabschnitten
ein Greifprofil oder Spikes tragen.
21. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 20, dadurch gekensnzeichnet, daß jeder Tragarm (40) aus einem ein
Rückstellvermögen aufweisenden Kunststoff besteht.
22. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung der Tragscheibe
(20) an der Radscheibe bzw. Felge (11) eine kreisförmige Befestigungsscheibe (50) mit einer Anzahl von Durchbrechungen
(51) für die Felgenschrauben, Radbolzen od.dgl. (18) vorgesehen ist, die zentrisch eine kreisförmige,
gegenüber dem Durchmesser der Befestigungsscheibe (50) einen kleineren Durohmesser aufweisende
Nabe (52) trägt, die in einem Abstand von der Befestigungsscheibe (50) benachbart zu ihrem oberen kand
(53) an ihrem Umfang eine Anzahl von wulstartigen Ansätzen (55) mit unterhalb diesen ausgebildeten , sich
konisch von Einführöffnungen (56) verjüngenden,
in Nabenumfangrichtung verlaufenden Gleit- und Führungsbahnen
(60) aufweist und die die Nabe (52) umschliessende Tragscheibe (20) mit den Tragarmen (40) trägt,
die mittels eines auf die Nabe (52) aufgesetzten Sicherungsringes (150) gesichert ist, der in die Gleit-
und Führungsbahnen (60) an der Nabe (52) einführbare, eine bajonettartige Verriegelung bewirkende Verriegelungsstege (155) mit sich zu den Einführöffnungen (56) hin
erstreckenden, konisch sich verjüngenden Abschnitten und an seiner Innenwandfläche (150a) mindestens einen
blattfederartigen Schnäpper (160) aufweist, der in verriegelter Stellung des Sicherungsringes (150) an
der Befestigungsscheibe (50) in eine Ausnehmung (152) am Umfang der Nabe (52) eingreift und sich an einem
Anschlag (153) gegen ungewolltes Entriegeln abstützt und mittels eines Entriegelungsschlüssels (70) aus
der Verriegelungsstellung in eine Entriegelungsstellung überführbar ist, wobei die Tragscheibe (20) mit den
Tragarmen (40) mit Spiel auf der Nabe (52) der Befestigungsscheibe (50) zur Durchführung exzentrischer
UmIaufbewegungen angeordnet ist.
23. Gleitschutzvorichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet,
daß an dem Umfang der Nabe (52) der Befesti-
gungsscheibe (50) vier im gleichen Abstand voneinander angaformte, wulstartige Ansätze (55) mit Einführöffnungen
(56) vorgesehen sind, und daß an der Innenwandfläche (150a) des Sicherungsringes (150) eine der
Anzahl der wulstartigen Ansätze (55) entsprechende Anzahl von im gleichen Abstand voneinander angeordneten Verriegelungsstegen
(155) angeformt ist.
24. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 22 und 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungsring (150) an seiner
Innenwandfläche (150a) zwei im gleichen Abstand voneinander
angeordnete, blattfederartige Schnäpper (160) aufweist, die in der Verriegelungsstellung selbsttätig
in eine der Anzahl der Schnäpper (160) entsprechende Anzahl von Ausnehmungen (152) einschwenkbar und bei
äußerer Druckeinwirkung in Ausnehmungen (156) in der Innenwandfläche (150a) des Sicherungsringes (150) zur
Entriegelung rückführbar sind.
25. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Entriegelungsschlüssel (70)
zum Entriegeln der blattfederartigen Schnäpper (160) aus einer griffartigen Handhabe (71) besteht, die an
ihrem einen freien Ende zwei in einem Abstand voneinander angeordnete Druckzungen (72,73) trägt, die senkrecht
stehend zur griffartigen Handhabe (71) angeordnet sind
und deren Abstand voneinander dem Abstand der sich gegenüberliegenden blattfederartigen Schnäpper (160) entspricht,
26. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsscheibe (50)
auf ihrer der Nabe (52) abgekehrten Wandfläche (50a) im Bereich der Felgenschrauben- bzw. Radbolzen-Durchbrechungen
(51) als Abstandsringe (80) ausgebildete, austauschbare Adapter aufweist.
27.Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 22 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß die Felgenschrauben bzw. Radbolzen
(18) zur Befestigung der Befestigungsscheibe (50) Bohrungen mit Innengewinde zur Aufnahme von Sicherungsschrauben
(85) aufweisen.
28. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 22 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge eines Verriegelungssteges
(155) des Sicherungsringes (150) etwa dem Abstand zwischen zwei wulstartigen Ansätzen (55) an der Nabe (52)
der Befestigungsscheibe (50) entspricht.
29. Gleitschutzvorrichtung nach Anspruch 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitschutzvorrichtung zur
Befestigung der Tragscheibe (20) eine mit der Radscheibe bzw. Felge (11) verbundene Befestigungsscheibe (10) aufweist, die mit verriegelbaren Halterungen
für die Tragscheibe (20) verbunden ist, und daß die Befestigungsscheibe (50) unlösbar mit der Radscheibe
bzw. Felge (11) verbunden ist und einen Bestandteil des Rades bildet.
Priority Applications (6)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE8503359U DE8503359U1 (de) | 1985-02-07 | 1985-02-07 | Gleitschutzvorrichtung, insbesondere für luftbereifte Fahrzeugräder auf Schnee- und Eisflächen |
AT85101563T ATE53964T1 (de) | 1985-01-29 | 1985-02-13 | Gleitschutzvorrichtung, insbesondere fuer luftbereifte fahrzeugraeder auf schnee- und eisflaechen. |
EP85101563A EP0189505B1 (de) | 1985-01-29 | 1985-02-13 | Gleitschutzvorrichtung, insbesondere für luftbereifte Fahrzeugräder auf Schnee- und Eisflächen |
DE8585101563T DE3578323D1 (de) | 1985-01-29 | 1985-02-13 | Gleitschutzvorrichtung, insbesondere fuer luftbereifte fahrzeugraeder auf schnee- und eisflaechen. |
KR1019850008644A KR900005029B1 (ko) | 1985-01-29 | 1985-11-19 | 공기 타이어 차량 바퀴용 미끄럼 방지 장치 |
US06/814,451 US4854359A (en) | 1985-01-29 | 1985-12-30 | Antiskid device, particularly for pneumatically tired vehicle wheels on snow and ice surfaces |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE8503359U DE8503359U1 (de) | 1985-02-07 | 1985-02-07 | Gleitschutzvorrichtung, insbesondere für luftbereifte Fahrzeugräder auf Schnee- und Eisflächen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE8503359U1 true DE8503359U1 (de) | 1986-06-05 |
Family
ID=6777161
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE8503359U Expired DE8503359U1 (de) | 1985-01-29 | 1985-02-07 | Gleitschutzvorrichtung, insbesondere für luftbereifte Fahrzeugräder auf Schnee- und Eisflächen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE8503359U1 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3823661A1 (de) * | 1987-07-08 | 1989-03-16 | Rud Ketten Rieger & Dietz | Gleitschutzvorrichtung fuer fahrzeugraeder |
DE4005158A1 (de) * | 1990-02-17 | 1991-08-22 | Confon Ag | Gleitschutz fuer fahrzeugraeder |
-
1985
- 1985-02-07 DE DE8503359U patent/DE8503359U1/de not_active Expired
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3823661A1 (de) * | 1987-07-08 | 1989-03-16 | Rud Ketten Rieger & Dietz | Gleitschutzvorrichtung fuer fahrzeugraeder |
DE4005158A1 (de) * | 1990-02-17 | 1991-08-22 | Confon Ag | Gleitschutz fuer fahrzeugraeder |
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