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Schachtverschluß für einen Aufzug Die Zugänge des Schachtes eines
Aufzuges werden gewöhnlich mittels Drehtüren oder Schiebetüren abgeschlossen, wobei
die letztere Ausführung der Türen den Vorteil besitzt, daß sie leicht geöffnet und
geschlossen werden können und durch ihre Führung in der oberen und der unteren Schwelle
des Schachtzuganges gegen Durchbiegen gesichert sind. Um auch Drehtüren in der geschlossenen
Lage in ihren beiden Schwellen festzustellen, wird häufig eine Raskülstange verwendet,
und infolgedessen weisen Drehtüren gegenüber Schiebetüren den Nachteil auf, daß
sie einen besonderen Verschlußmechanismus erfordern .und dadurch nicht so leicht
wie eine Schiebetür geöffnet und geschlossen werden können. Da es außerdem erforderlich
ist, vorstehende Teile besonders an der Schachtseite der Türen zu vermeiden, soll
die Baskülstange in die Tür eingebaut und der Betätigungshandgriff eingelassen werden,
mit dem Erfolg, daß solche Türen an eine bestimmte Mindeststärke gebunden sind.
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Außerdem weisen Schiebetüren gegenüber Drehtüren noch den Vorteil
auf, daß dabei die Verriegelung einfacher und zuverlässiger als bei Drehtüren ist,
da der Riegel unmittelbar auf der Tür wirken kann.
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Die Erfindung hat zum Zweck, die Drehtüren derart auszubilden, daß
sie ebenso leicht wie Schiebetüren geöffnet und geschlossen und ohne Verschlußmechanismus
doch an den Schwellen des Schachtzuganges festgestellt werden können. Zu diesem
Zweck sind die Türen erfindungsgemäß in ihrer Ebene bewegbar, und sie wirken mit
einem an der Schachtöffnung vorhandenen Anschlag
derart zusammen,
daß die Türen bei der Bewegung in ihrer Ebene von diesem Anschlag frei werden und
offen gedreht werden können. Bei einer einfachen Ausführungsform des Schachtverschlusses
nach der Erfindung sind die Türgelenke selbst schwenkbar am Türrahmen befestigt.
Durch das Zusammenwirken der Tür mit dem genannten Anschlag wird sie ohne Anwendung
eines besonderen Verschlußmechanismus festgesetzt. Dieser Anschlag braucht nicht
an den beiden Türschwellen vorhanden zu sein. Wenn die Türen in dieser Weise nun
in einer der Türschwellen festgesetzt werden, dann kann das Feststellen der Tür
in der anderen Schwelle, insbesondere bei doppelflügeligen Drehtüren, mittels einer
sich über die Tür erstreckenden Schiene erfolgen, die in eine Nut der Türflügel
eingreifen kann und mit einer Ausnehmung um einen Vorsprung der Türflügel paßt,
oder umgekehrt, und dadurch die Türen nicht nur gegen Drehung, sondern auch gegen
Verschiebung sichert, so daß die Schiene gleichzeitig als Riegel wirkt und zu diesem
Zweck von einer an der Fahrkabine vorhandenen Gleitbahn gesteuert werden kann.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung mit einem Ausführungsbeispiel erläutert,
wobei Fig. i eine schematische Vorderansicht einer doppelflügeligen Drehtür und
Fig.2 einen waagerechten Schnitt nach der Linie 11-II der Fig.,i darstellt.
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An der unteren Seite der Schachtöffnung befindet sich in der Mitte
ein Anschlag i, der mit Ausnehmungen versehen ist, in welche die Türflügel 2, 3
mit einem Vorsprung 4 bzw. 4 eingreifen können. Wie besonders aus Fig. i hervorgeht,
hat jeder Türflügel an den zusammenstoßenden Enden eine Ausnehmung, in welcher der
Anschlag @i aufgeschlossen liegt. Die Türscharniere 5 sind bei 6 gelenkig am Türrahmen
.befestigt, so daß jeder Türflügel als ein @Ganzes seitlich verschoben werden kann,
um die Vorsprünge 4, 4 vom Anschlag i zu lösen, worauf die Tür normal offengedreht
werden kann. Zum Zwecke, die Türen bequem schließen zu können, ist der Anschlag
i mit gekrümmten oder schrägen Einlauffl'ächen versehen, wodurch die Türen beim
Zudrehen seitlich verschoben werden, worauf die Vorsprünge 4 bzw. 4 in die Ausnehmungen
des Anschlages i hineingleiten.
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An der oberen Schwelle ist eine Schiene 7 für das Feststellen der
Türflügel vorhanden, die in einer Nut 8 der Tür heruntersinken kann und in der Mitte
einen verstärkten Teil mit einer Ausnehmung 9 besitzt, welche um an den Türflügeln
vorhandene Nocken io, io' herumgreifen kann, so daß die Schiene die Tür gleichzeitig
gegen seitliches Verschieben sichert und somit verriegelt. Die Schiene 7 ist an
zwei Winkelhebeln i i, i i' aufgehängt, an welchen eine Riegelstange u2, angreift,
die unter der Wirkung einer Feder 13 steht. Die Stange 12 wird durch eine an der
Fahrkabine angeordnete waagerecht verschiebbare Gleitbahn 14 betätigt. Die Einrichtung
ist dabei derartig ausgebildet, daß nach dem Abwärtsbewegen der Schiene 7 der im
Steuerstromkreis des Aufzugsmotors eingeschaltete Kontakt i5 geschlossen ist.
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Für die seitliche Bewegung der Türflügel genügt ein Hu)> von etwa
15 min. Diese seitliche Bewegung wird vom Kontakt 16 kontrolliert, der in den Steuerstromkreis
des Riegelmotors aufgenommen ist und sich schließt, Nvenn die Tür in ihre Schließstellung
gebracht worden ist, so daß erst dann der Riegelmotor erregt werden kann.
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Um bei geöffneter Tür das Schließen des Kontaktes r6 zu verhindern,
kann die seitliche Bewegung der geöffneten Tür dadurch verhindert werden, daß der
Nocken i auf dem Fußboden mit einem gekrümmten Teil verlängert wird, der dann als
Anschlag für die Tür dient. Ein solcher Anschlag könnte -auch an einem dir Türscharniere
vorgesehen werden.
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Es ist nicht unbedingt erforderlich, daß die seitliche Bewegung der
Türen in waagerechter Richtung erfolgt, da auch eine vertikale oder eine schräg
gerichtete Bewegung möglich wäre. Die Anwendung eines Verschlußmechanismus wird
immer vermieden. Für das Bewegen der Tür braucht an der Innenseite und der Außenseite
derselben nur ein Handgriff vorgesehen zu werden, der an der Innseite eingelassen
wird.
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Falls man die Anordnung eines vorstehenden Nockens am Fußboden zu
vermeiden wünscht, kann an der unteren Seite der Tür eine unter Federwirkung stehende
Rolle od. dgl. vorgesehen werden, die in eine Vertiefung des Bodens eingreifen kann,
welche in der Bewegungsrichtung der Tür eine Anlauffläche besitzt.
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Auch ist es möglich, die Tür durch das Anordnen einer Feder auf derselben
oder auf dem schwenkbaren Verbindungselement beim Schließen selbsttätig in ihre
Schließlage einschnappen zu lassen.