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DE8320349U1 - Zahnkranzmodell - Google Patents

Zahnkranzmodell

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Publication number
DE8320349U1
DE8320349U1 DE19838320349 DE8320349U DE8320349U1 DE 8320349 U1 DE8320349 U1 DE 8320349U1 DE 19838320349 DE19838320349 DE 19838320349 DE 8320349 U DE8320349 U DE 8320349U DE 8320349 U1 DE8320349 U1 DE 8320349U1
Authority
DE
Germany
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cast
tooth
groove
model according
base plate
Prior art date
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Expired
Application number
DE19838320349
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
WOLZ STEFAN 6800 MANNHEIM DE
Original Assignee
WOLZ STEFAN 6800 MANNHEIM DE
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Publication date
Application filed by WOLZ STEFAN 6800 MANNHEIM DE filed Critical WOLZ STEFAN 6800 MANNHEIM DE
Priority to DE19838320349 priority Critical patent/DE8320349U1/de
Publication of DE8320349U1 publication Critical patent/DE8320349U1/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

Zahnkranzmodell
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Zahnkranzmodell, also ein Modell, wie es zur Anfertigung von Zahnprothetik nach einem Abguß des Ober- oder Unterkiefers eines Patienten vorzugsweise aus Gips erstellt wird.
Für die Bearbeitung, d.h. die Herstellung einzelner Kronen oder auch ganzer Zahnprothesen ist es bekannt, den Zahnabguß lösbar auf einer Sockelplatte zu befestigen und örtlich genau zu fixieren. Dabei wird der Gesamtabguß je nach der gewünschten Bearbeitung in einzelne Partien unterteilt, wobei notwendig ist, daß jede einzelne Partie, das ist im Grenzfall ein einzelner Zahn, örtlich genau fixiert, jedoch lösbar auf der Sockelplatte gehalten ist.
Bei bisherigen Zahnkranzmodellen wurde die Sockelplatte individuell für den jeweiligen Zahnabguß erstellt, wobei beispielsweise in die Sockelplatte entsprechend dem jeweiligen Modell eine Vielzahl von Bohrungen zur Aufnahme von Stiften angebracht wurden, die bis in die einzelnen Teile des Zahnabgusses reichen, so daß diese auf der Sockelplatte unverschiebbar und insbesondere auch unverdrehbar gehalten waren. Dadurch konnten dann Bearbeitungen an den einzelnen Zahnabgüssen erfolgen, ohne daß die gegenseitige Zuordnung der Zähne bzw. der Zahnabgüsse untereinander irgendwie gefährdet gewesen wäre.
Ein derartiger Aufbau ist äußerst kosten- aber auch arbeitsintensiv, da in jedem Fall die Sockelplatte entsprechend dem Zahnkranzmodell gefertigt werden muß und nach Erstellung der Prothetik unbrauchbar ist.
-2-
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Zahnkranzmodell anzu- J
geben, bei dem die patientenuntypischen Teile, also insbesondere die Sockelplatte für eine Vielzahl von Abgüssen verwendbar bleibt, bei der trotzdem ohne spezielle Anpassung eine gute örtliche Fixierung des Zahnabgusses bzw. Teile des Zahnabgusses gewährleistet ist, die leicht herstellbar ist und eine Bearbeitung am Zahnabguss in keiner Weise stört.
Die vorgenannte Aufgabe wird mit einem Zahnkranzmodell mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Bei dem Zahnkranzmodell nach der Erfindung wird also die Verbindung zwischen den Teilen des bzw. dem gesamten ZahnabguC mit der Sockelplatte nach dem Prinzip von Feder und Nut hergestellt, wobei Rastungen in dem Verbindungsbereich vorhanden sind, die einen Abstand haben, der kleiner ist, als die Breite des schmälsten Zahnes in einem Zahnabguß.
Diese vorstehend pauschal angegebenen Maßnahmen können gemäß verschiedener vorteilhafter Weiterbildungen des Erfindungsgedankens auf mar.nigfache Weise realisiert werden. |
Dabei ist es in jedem Fall besonders vorteilhaft, die Aufnahmenut ί
für die Feder in der Sockelplatte anzuordnen, da die Anbringung einer f.
Nut in dem Zahnabguß selbst notwendigerweise zu einer Schwächung des etwa die Tiefe eines Zahnes aufweisenden Abgusses führen muß, was leicht zu Ausbrechungen führen kann, und zwar insbesondere deshalb, weil ja an den abgebildeten Zähnen selbst gearbeitet werden muß, um diese z.B. zu modellieren, zu schleifen usw.
-3-
Die Grundplatte selbst hingegen kann aus einem im Vergleich zu Gips oder einer anderen Abgußmasse sehr viel härterem Material gefertigt werden, in welchem dann die Anbringung einer Halte- oder Führungsnut keine ernsten Festigkeitsprobleme mit sich bringt.
Im besonderen kann dann auch, wie an späterer Stelle noch im einzelnen erläutert wird, die Nut durch zwei auf die Abdeckplatte aufgesetzte Bänder, z.B. aus einem Plastikmaterial, gebildet werden, die in ihrer Dicke so gehalten sind, daß die für die Zwecke eines Zahnkranzmodelles notwendige Festigkeit garantiert ist.
Die Führung der Feder in der Nut muß so sein, daß eine definierte örtliche Fixierung garantiert ist, was durch die Anbringung verschiedener Rastungen in Form von Unregelmäßigkeiten im Verlauf der Nut selbst oder am oberen Rand der die Nut begrenzenden Kanten erfolgen kann.
Einzelheiten eines Zahnkranzmodelles nach der Erfindung werden im folgenden anhand von zwei möglichen Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der anliegenden Zeichnung erläutert.
\ In dieser Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Zahnkranzmodelles zur Erläuterung des Grundaufbaus,
Fig. 2 die Draufsicht auf eine Sockelplatte mit eingegossener Nut,
Fig. 3 zwei (Backen-) Zähne aus einem Zahnkranznodell mit der entsprechenden Feder für eine Nut in einer Sockelplatte η .ι c ·) ι F i q. 2 ,
-4-
Fig. 4 die Ansicht des Teiles des Zahnabgusses nach Fig. 3 von unten,
Fig. 5 den Aufbau einer Sockelplatte gem. einer anderen Ausführungsform ,
Fig. 6 die Draufsicht auf eine Sockelplatce mit einem Aufbau gem. Fig. 5,
Fign. 7 und 0 einen einzelnen Zahn mit Feder, wie er in einem Zahnkranzmodell nach den Fign. 5 und 6 einsetzbar ist, und zwar im Bereich der gestrichelten Linie VII in Fig. 6.
Die Fign. 1 bis 4 zeigen eine erste Ausführungsform eines Zahnkranzmodelles nach der Erfindung. In diesen Fign. ist mit 1 jeweils eine Grundplatte bezeichnet, auf der ein Zahnabguß 2 örtlich fixiert so befestigt wird, daß die einzelnen Zähne bearbeitet werden können. Die Befestigung wird dabei so vorgenommen, daß ein Durchtrennen des Zahnabgusses, derart, daß einzelne Zähne oder Partien von Zähnen stehen bleiben, möglich ist, wobei in jedem Fall die örtliche Fixierung der einzelnen Zähne absolut garantiert wird.
Um dies zu erreichen sind in die Sockelplatte erfindungsgemäß zwei Zick-Zack-Metallbänder 11 eingegossen, die zwischen sich eine ebc-nfall; im Zick-Zack verlaufende Nut 3 bilden. In diese Nut 3 wird die in den Zahnabguß 2 eingegossene Feder 4 gesteckt, wobei durch die Zick-Zack- Form ein in der Grundrichtung der Nut absolut feste und senkrecht dazu durch Reibungsschluß haltbare Verbindung hergestellt ist.
-5-
Dies ist anschaulich in den Fign. 3 und 4 gezeigt, wo ein Abschnitt des Zahnabgusses im Bereich der hinteren Backenzähne wiedergegeben ist. Die Feder 4 wird dabei beim Herstellen des Abgusses unmittelbar mit eingegossen.
Um einen guten Sitz der Feder in dem Zahnabguß zu garantieren, hat die Feder im eingegossenen Bereich (nicht dargestellte) Durchbrechungen oder Unregelmäßigkeiten, i.n die das Gießmaterial, also beispielsweise der Gips eindringt bzw. di° d^s Gießmaterial, z.B. der Gips, durchdringt, wodurch ein sicherer und einwandfreier Sitz der Feder in dem Zahnabguß bzw. in den vom Zahnabguß abgetrennten einzelnen Teilen bis zur Größe eines einzelnen Zahnes gewährleistet ist.
Es ist für den auf dem Sachgebiet tätigen Fachmann ohne weiteres ersichtlich, daß zu dieser Befestigungsart auch eine kinematische Umkehrung denkbar ist. Dies bedeutet, daß auch in dem Zahnabguß eine Nut vorgesehen sein kann, die entsprechend den metallischen Begrenzungen 11 in Fig. 2 vorgesehene durch Randleisten begrenzt sein kann. In diesem Fall ist dann die Grundplatte mit einer entsprechenden Feder auszubilden, wodurch dann ein analoger Sitz zwischen Grundplatte und Zahnabguß erreicht wird, der zwar ein Lösen des Zahnabgusses zuläßt trotzdem aber einen festen Sitz y rantiert.
Es muß aber darauf hingewiesen werden, daß diese Ausführungsform auch eine Reiho von Nachteilen mit sich bringt. So besteht beispielsweise eine Bruchgefahr, insbesondere wenn an einem einzelnen abgegossenen Zahn gearbeitet werden muß. Auch Beschädigungen in der Halterung selbst sind nicht auszuschließen. Dies bedeutet dann, daß zur Vermeidung derartiger Beschädigungen gegebenenfalls hochwertigeres GießmatGrial verwendet worden muß, was wiederum die Konkurrenzfähigkeit des Zahnkranzinodcvl J es wesentlich gefährdet.
-G-
Bei dem vorbeschriebenen Ausführungsbeispiel ist davon ausgegangen, daß die Nut unregelmäßigkeiten dadurch bildet, daß sie im Zick-Zack geführt wird. Der gleiche Effekt, der Verhinderung einer Längsverschiebung innerhalb der Nut kann auch durch Unregelmäßigkeiten in der Breite, durch Ausbuchtungen, Vorsprünge, einseitige Sägezahnführung usw. erreicht werden. Es ist im Rahmen der Erfindung lediglich darauf zu achten, daß eine Verschiebung der in die Nut eingeführten Feder in Richtung der Nut durch entsprechende Formgebung verhindert wird. rl
Eine andere Realisierungsmöglichkeit eines Zahnkranzmodelles mit "I
den Merkmaien nach der Erfindung ist in den Fign. 5 bis 8 wiedergegeben.
Auch bei dieser Ausführungsform ist eine Sockelplatte 1 vorgesehen, :'
auf der eine Nut zur Einführung einer mit dem Zahnabguß eine bauliche t;
Einheit bildenden Feder geeignet ist. Bei der hier gezeigten Aus- ';|
führungsform wird aber die Nut zwischen zwei Stegen 5 gebildet, die im wesentlichen den Verlauf eines Zahnabgusses eines Ober- oder Unterkiefers haben. Die Stege 5 sind nach oben gezahnt, um, wie im einzelnen noch erläutert wird, ein Verschieben der einzelnen Zähne innerhalb der Mut in Richtung der Ausnehmung mit Sicherheit zu verhindern.
In diese Nut wird der Zahnabguß bzw. die einzelnen Teile des Zahnabgusses eingesetzt, die in diesem Fall durch einen verlängerten Steg, der aus derselben Gußmasse oder aber auch aus einer anderen Gußmasse als die Zähne selbst bestehen kann, eingeführt.
Die Fig. 6 zeigt eine Draufsicht auf die Sockelplatte, wobei bei dieser Ausführungsform noch Arretierungsarme 9 vorgesehen sind. Diese Arretierungsarme sind in der Darstellung nach außen geklappt, und zwar um die Schwenkstifte 13. Die Arretierungsarme dienen dazu, den
-T-
Zahnabguß, bzw. die durch ein Auftrennen gegebenenfalls hergestellten Teile des Zahnabgusses nach ihrem Einsetzen in die zwischen die beiden Führungsbänder 5 gebildete Nut an dem vorgesehenen Ort so zu halten, daß sie auch nicht nach oben abgezogen werden können. Zu diesem Zweck sind die zu einer Feder ausgebildeten Verlängerungen 8 der einzelnen Zahnabgüsse mit einer Quernut 10 versehen, in die die Arretierungsarme unterhalb des äußeren Begre.nzungsband 5 eingeschwenkt werden und diese so gegen ein Herausziehen arretieren.
Um ein Verschieben der einzelnen Teile des Zahnabgusses, also beispielsweise einzelner Zähne, wie einer in den Figr,. 7 und 8 von zwei Seiten dargestellt ist, zu verhindern, sind die die Nut begrenzenden Bander 5 an der Oberseite mit Zacken versehen, die in Formschluß mit Eingriffszähnen 7 an den Abgußzähnen kommen, vorgesehen. Diese Abgußzäh^e werden bei der Fertigung des Abgusses unmittelbar aus dem Gießmaterial selbst miterzeugt.
Bei dem zuletzt erläuterten Ausführungsbeispiel ist eine ebene Grundplatte vorgesehen, auf der die die Aufnahmenut begrenzenden Bänder, z.B. aus einem Plastikmaterial, wie Plexiglas oder dergleichen, aufgesetzt sind. Sofern für Bearbeitungszwecke Bedarf besteht, auch die Form des Gaumens nachzubilden, kann dies, wie in Fig. 6 angedeutet, dadurch geschehen, daß in den Innenfreiraum ein Kunststoffteil 12, dessen Oberseite einer Gaumennachbildung entspricht, eingesetzt wird.
Die beiden im einzelnen erläuterten AusführungsbeispieIe zeigen, daß die Erfindung in verschiedener Weise realisiert werden kann. Dabei ist im besonderen davon auszugehen, daß die Sockelplatte nicht, wie dargestellt, eine keinerlei Durchbrechungen aufweisende Platte sein muß. Es ist für die Zwecke der Erfindung lediglich notwendig, daß die im Boreich des Zahnkranzmodells notwendigen Teile
vorhanden sind, beispielsweise in Form eines Abdrucklöffels oder dergleichen. Die Ausgestaltung zu einer vollständigen Platte ist lediglich für die Zwecke des Einsetzens in ein Kaumodell oder aus Festigkeitsgründen vorzusehen.
Für den auf dem Gebiet tätigen Fachmann ist auch ersichtlich, daß aus den beiden Ausfuhrungsformen verschiedene. Maßnahmen ohne weiteres kombiniert oder gegenseitig sogar ergänzt werden können. Sc ist es durchaus denkbar, auch bei einer Zick-Zack-Führung nach einer Aus führungsform gem. den Fign. 1-4 einer Formschluß zwischen dem oberen Rand der Nut und dem Zahnabguß bzw. dessen Teilen entsprechend einer Ausführungsform nach den Fign. 5-8 vorzusehen. Auch die Ausbildung des Formschlusses zwischen Mut und Feder in Form von aufeinanderfolgenden Nocken, einzelnen Nocken mit einem Abstand, unregelmäßigen Rändern in Wellenform usw. sind im Rahmen der Erfindung ohne weiteres einsetzbar. Entscheidend, und das ist für den Fachmann aus den vorstehenden Ausführungen ersichtlich, ist allein, daß der einzelne Zahn, bzv/. Zahngruppen oder der gesamte Zahnabguß örtlich genau ohne zusätzliche Justiermaßnahmen fixiert ist.
Auch eine Verriegelung, wie sie mit den Arretierungsarmen 9 (Fig. 6) im Eingriff mit den Nuten 10 (Fign. 7, 8) erläutert ist, kann auf andere Weise, beispielsweise unter Verwendung eines durch jeden Abschnitt der Feder eines Zahnes gehenden Zähne eines Rechens oder dergleichen erreicht werden.

Claims (11)

>·£ Zahnkranzmodell Schutzansprüche
1. Zahnkranzmodell bestehend aus einer Sockelplatte, auf der der Zahnabguß der jeweiligen Kieferpartie örtlich genau fixiert, jedoch abnehmbar gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß in einem der Teile, vorzugsweise in der Sockelplatte (1), eine im v/esentlichen entsprechend der Mittellinie des Zahnabgusses (2) verlaufende Haltenut (3) und in dem anderen Teil, vorzugsweise im Zahnabguß (2) eine entsprechend geformte Feder (4) vorgesehen ist und daß Rastungen
(5) gegebenenfalls in Form von Unregelmäßigkeiten des Verlaufs der Feder (4) und/oder Nut (3) in einem Abstand angebracht sind, der kleiner ist als die Breite des schmälsten Zahnes in einem Abdruck.
2. Zahnkranzmodell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (3) in oder auf der Sockelplatte (1) durch zwei parallel verlaufende Bänder (5, 11) gebildet ist.
3. Zahnkranzmodell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die die Nut (3) begrenzenden Bänder aus einem Metallband (11) gebildet sind, die in die Sockelplatte (1) eingegossen sind.
4. Zahnkranzmodell nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die die Haltenut (3) begrenzenden Bänder (5) aus einem Plastikmaterial gebildet sind und auf die Halteplatte (1) aufgesetzt sind.
5. Zahnkranzmodell nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (3) längs der Mittellinie des Zahnabgusses (2) in Zick-Zack-Bewegungen geführt ist mit einer Zick-Zack-Folge, die kleiner ist als die Breite· des kleinsten Zahnes eines Modells.
6. Zahnkranzmodell nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
die Nut (3) begrenzenden Bänder (5) an der Oberseite Unregelmäßigkeiten vorzugsweise in Form von Zähnen (6), aufweisen, die einen Formschluß mit entsprechenden Ausnehmungen (7) im Zahnabguß (2) bilden.
7. Zahnkranzmodell nach einem der Ansprüche 1 bis 6, daduich gekennzeichnet, daß die FeJer (4) in Form einer metallischen Leiste in den Zahnabguß (2) eingegossen ist.
8. Zahnkranzmodell nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
in den Zahnabguß (2) eingegossene Feder (4) im eingegossenen Bereich Durchbrechungen aufweist.
9. Zahnkranzmodell nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (4) als Verlängerung (8) des Zahnabgusses (2) gebildet ist.
10. Zahnkranzmodell nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß eine Arretierung vorgesehen ist zur unlösbaren Halterung <Jes gegebenenfalls durch Schnitte unterteilten Zahnabgusses (2) in der Sockelplatte (1).
11. Zahnkranzmodell nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die am Zahnabguß (2) angegossene Feder (4) einen Arretierungsschlitz (10) aufweist, in den ein Haltemesspr (9) durch die Begrenzung dsr Haltenut (3) einschwenkbar ist.
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