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DE8113766U1 - Druckschrift - Google Patents

Druckschrift

Info

Publication number
DE8113766U1
DE8113766U1 DE19818113766 DE8113766U DE8113766U1 DE 8113766 U1 DE8113766 U1 DE 8113766U1 DE 19818113766 DE19818113766 DE 19818113766 DE 8113766 U DE8113766 U DE 8113766U DE 8113766 U1 DE8113766 U1 DE 8113766U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
carrier
address
name
cover page
opening
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19818113766
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hollmann & Co Kg 6100 Darmstadt De GmbH
Original Assignee
Hollmann & Co Kg 6100 Darmstadt De GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hollmann & Co Kg 6100 Darmstadt De GmbH filed Critical Hollmann & Co Kg 6100 Darmstadt De GmbH
Priority to DE19818113766 priority Critical patent/DE8113766U1/de
Publication of DE8113766U1 publication Critical patent/DE8113766U1/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

Beschreibung;:
Die Feuerung bezieht sich auf eine Druckschrift, insbesondere Werbedruckschrift, Katalog oder dergleichen mit postgerechtem Adreßträger und davon getrenntem Naraensträger zur Personalisierung.
In der Werbung ist man bestrebt Druckschriften, insbesondere Werbedruckschriften, Kataloge oder dergleichen dem Empfänger persönlich zu widmen, in dem sein Name auf der Vorderseite der Schrift erscheint. Der Name soll dabei als ein fester Bestandteil der Druckschrift ausgebildet sein, und nicht etwa in Form eines losen Blattes dieser beigefügt werden.
Da andererseits derartige Druckschriften in sehr großen Auflagen hergestellt und verteilt werden, besteht andererseits das Problem die Druckschrift sogleich mit der vollständigen Anschrift, d.h. mit einem Adreßträger zu versehen. Wird bei einer persönlichen Widmung der Name, der auf der Vorderseite der Druckschrift erscheinen soll, gleichzeitig mit der Anschrift versehen, so entsteht wiederum eine unpersönliche Note, die nach Möglichkeit vermieden werden soll.
Die meisten Druckschriften erscheinen in einem Hochformat, das dem DIN A 4-Format bezüglich seiner Kantenlängen proportional oder ähnlich ist beispielsweise in den Größen 24- χ 30,5 cm. Der Name bzw. die persönliche Widmung muß zur Personalisierung der Werbung lesegerecht angeordnet werden, so daß nicht ein Verschwenken um 90 Grad erforderlich ist. Die postalischen Bestimmungen lassen die Anbringung der Anschrift in einer solchen Zuordnung zum Hochformat nicht zu, so daß die Verbindung der persönlichen Widmung mit der Anschrift und einer lesegerechten Anordnung im | Hochformat aus diesen Gründen nicht möglich ist. Zum anderen jj würde auch - wie bereits oben ausgeführt wurde - die Ver- t bindung des Namens mit der Anschrift eine nicht ausreichende j
Personalisierung darstellen. |
Um jedoch andererseits die in Massen hergestellten Druckschriften im automatischen Verfahren auch mit der Anschrift des Empfängers zu versehen, besteht nur die Möglichkeit, die Rückseite der Druckschrift für den Adreßträger zu verwenden.
Bei relativ dünnen Katalogen oder Illustrierten, die mit Hilfe einer Klammerheftung buchbinderisch verarbeitet werden, stellt es kein Problem dar, einen Umschlag zu verwenden, der auf der Vorderseite die persönliche Widmung und auf der Rückseite postgerecht den Adreßträger enthält. Bei Druckschriften größeren Umfanges läßt sich jedoch wegen der buchbinderischen Verarbeitung dieses Problem nicht in so einfacher Weise lösen, da sich wegen der großen Anzahl der Stationen einer Zusammentragmaschine der Namensträger auf der letzten Station und der Adreßträger auf der ersten Station einer solchen Maschine abgelegt sein müßte. Da sowohl der Adreßträger auf der ersten und der Namensträger auf der letzten Station der Zusammentragmaschine jeweils nur einmalig vorhanden ist, dürften keine Störungen beim Zusammentragen auftreten, da andernfalls die Ordnung des Systems verloren gehen würde mit der Folge, daß sämtliche Namensträger nicht mehr zu ihren Adreßträgern zugeordnet sind.
Da bei der Zusammentragmaschine Fehler dieser Art nicht zu vermeiden sind, scheidet die Verwendung getrennter Bögen für den Namens- und Adreßträger aus .
Der Neuerung liegt somit die Aufgabe zugrunde, für Druckschriften, Werbedruckschriften, Kataloge oder dergleichen, die einen größeren Umfang aufweisen und nicht mehr mit einer Klammerheftung gebunden werden können, eine einwandfreie | buchbinderische Verarbeitung zu ermöglichen, wobei der Namens- | träger auf der Vorderseite der Druckschrift und der Adreßträger I
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auf der Rückseite derselben in postgerechter Anordnung erscheint.
Die Lösung dieses Problemes besteht gemäß der Neuerung darin, daß der Umschlag aus einem achtseitigen Bogenteil mit eingefalzten Klappen besteht und den Naraensträger auf der vorderen und den Adreßträger auf der hinteren Uraschlagseite aufweist. Gemäß der Neuerung ist die vordere Umschlagseite mit einem Durchbruch versehen und die Innenseite der vorderen Klappe weist den Namensträger an der korrespondierenden Stelle des Durchbruches auf. Dadurch wird der Naraenszug oder di e persönliche Widmung auf der Vorderseite der Druckschrift lesbar.
Der Namensträger ist gemäß der Neuerung mit der Innenseite der vorderen Klappe an der korrespondierenden Stelle des Durchbruches der vorderen Umschlagseite befestigt oder in diese eingedruckt.
Die hintere Umschlagseite ist mit einem Durchbruch versehen und die Innenseite der hinteren Klappe weist den Adreßträger an der korrespondieren Stelle dieses Durchbruches auf.
Der Adreßträger ist mit der Innenseite der hinteren Klappe an der korrespondierenden Stelle des Durchbruches der hinteren Umschlagseite befestigt oder auf diese eingedruckt. Ferner ist der Adreßträger der hinteren Umschlagseite, bezogen auf das jeweilige Format, postgerecht zugeordnet.
Vorteilhaft ist es die Durchbrüche als durchsichtige Fenster auszubilden.
Die Neuerung wird anhand der Zeichnung näher beschrieben. Hierbei zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Kataloges mit aufgeschlagenen Umschlagseiten und
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Pig. 2 eine Draufsicht auf den achtseitigen, in einem Stück hergestellten Umschlag.
In den Figuren sind gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen, so daß gleichzeitig auf beide Figuren Bezug genommen wird.
Der Umschlag 1 des gebundenen Kataloges besteht aus einem achtseitigen Bogenteil mit eingefalzten Klappen 2 und 3· Die vordere Umschlagseite 5 ist dabei mit einem Durchbruch versehen. Die Innenseite der vorderen Klappe 3 weist den Namensträger 4 auf, der sich an der Stelle befindet, welche dem Durchbruch 8 auf der vorderen Umschlagseite 5 entspricht, so daß bei einer eingelegten Klappe 3 der Namenszug oder die Widmung auf dem Namensträger 4- durch den Durchbruch 8 lesbar ist. Der Namensträger 4- kann mit der vorderen Umschlagseite 3 befestigt sein, beispielsweise durch Aufklebung oder er kann auch in diese eingedruckt sein.
Die hintere Umschlagseite 7 ist ebenfalls mit einem Durchbruch 9 versehen, wobei die Innenseite der hinteren Klappe den Adreßträger 6 an einer solchen Stelle aufweist, die dem Durchbruch 9 auf der hinteren Umschlagseite 7 entspricht, so daß ebenfalls bei einer eingelegten Klappe 2 die Adresse auf dem Adreßträger 6 durch den Durchbruch 9 in der hinteren Umschlagseite 7 lesbar ist. Entsprechend kann auch hier der Adreßträger mit der Klappe 2 beispielsweise durch Klebung befestigt sein oder er kann auch in diese bereits eingedruckt sein. Gemäß den Postvorschriften ist der Adreßträger 6 der hinteren Umschlagseite 7 bei einem Längsformat in Längsrichtung angeordnet. Der Namensträger 4 auf der vorderen Klappe und entsprechend der Durchbruch 8 auf der vorderen Umschlagseite 5 sind bezogen auf das Hochformat lesegerecht angeordnet.
Gemäß der Neuerung läßt sich die buchbinderische Verarbeitung dieser Druckschriften wie bisher durchführen und das Zuordnungs-
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system zwischen dem Namens- und dem Adreßträger kann nicht gestört werden, da Namens- und Adreßträger auf einem einzigen Umschlag angeordnet sind. Es können daher die Zusammentragmaschinen unabhängig von ihrer Anzahl der Stationen weiterhin verwendet werden, wobei das Problem der Personalisierung gelöst ist und die postalischen Bestimmungen eingehalten werden.

Claims (6)

Schutzansprüche
1. Druckschrift, insbesondere Werbedruckschrift, Katalog oder dergleichen mit postgerechtem Adreßträger und davon getrenntem Namensträger zur Personalisierung, dadurch gekennzeichnet, daß der Umschlag (1) aus einem achtseitigen Bogenteil mit eingefalzten Klappen (2, 3) besteht und den Namensträger (4·) auf der vorderen und den Adreßträger (6) auf der hinteren Umschlagseite (5) "bzw. (7) aufweist.
2. Druckschrift nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vordere Umschlagseite (5) mit einem Durchbruch (8) versehen ist und die Innenseite der vorderen Klappe (3) den Namensträger (4·) an der korrespondierenden Stelle des Durchbruches (8) aufweist.
3. Druckschrift nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Namensträger (4·) mit der Innenseite der vorderen Klappe an der korrespondierenden Stelle des Durchbruches (8) der vorderen Umschlagseite (3) befestigt oder in diese eingedruckt ist.
4. Druckschrift nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die hintere Umschlagseite (7) mit einem Durchbruch (9) versehen ist und die Innenseite der hinteren Klappe (2) den Adreßträger (6) an der korrespondierenden Stelle dieses Durchbruches (9) aufweist.
5- Druckschrift nach Anspruch 1 oder einem der voranstellenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Adreßträger (6) mit der Innenseite der hinteren Klappe (2) an der korrespondierenden Stelle des Durchbruches (9) der hinteren Umschlagseite (7) befestigt oder auf diese eingedruckt ist.
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6. Druckschrift nach Anspruch 1 oder einem der voranstehenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Adreßträger (6) der hinteren
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Umschlagseite (7), "bezogen auf das Format, postgerecht zugeordnet ist.
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DE19818113766 1981-05-09 1981-05-09 Druckschrift Expired DE8113766U1 (de)

Priority Applications (1)

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DE19818113766 DE8113766U1 (de) 1981-05-09 1981-05-09 Druckschrift

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DE19818113766 DE8113766U1 (de) 1981-05-09 1981-05-09 Druckschrift

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE8113766U1 true DE8113766U1 (de) 1981-10-01

Family

ID=6727526

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE19818113766 Expired DE8113766U1 (de) 1981-05-09 1981-05-09 Druckschrift

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DE (1) DE8113766U1 (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10037935A1 (de) * 2000-08-03 2002-02-14 Ron Imelauer Reisekatalog

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE10037935A1 (de) * 2000-08-03 2002-02-14 Ron Imelauer Reisekatalog

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