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Verfahren zum Verpacken erstarrender Stoffe und Verpackungsbehälter
Das
übliche Verpackungsverfahren für Margarine besteht darin, daß Würfel der gewünschten
Größe in Pergamentpapier eingewickelt und dessen Enden zusammengefaltet werden.
Die eingewickelten Würfel können zur Erhöhung der Festigkeit noch in Pappschachteln
verpackt werden. Für die Tropen wird Margarine in luftdichte Büchsen verpackt, hauptsächlich
um ein Auslecken zu verhindern.
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Zur Verschönerung des Aussehens der Verpackung und zur Erzielung
einer nicht leckenden Verpackung wurden an Stelle von Pergamentpapier auch durchsichtige
Folien, u. a. auch solche, die nicht oder nur in geringem Maße für Wasser und Fett
durchlässig sind, verwendet. Auch wurden Säckchen aus durchsichtigen Folien mit
vorgeformten Boden hergestellt, so daß sie beim Füllen sofort in die gewünschte
Form kamen. Derartige Verpackungen sind z. B. in den amerikanischen Patentschriften
2074277 und 2 149872 beschrieben worden, aber nur zum Verpacken fester Stoffe, wie
Kaffee, Reis, Salz u. dgl. Wird feste Margarine auf normale Weise in ein derartiges
Säckchen aus durchsichtiger Folie verpackt, so ist das Aussehen unschön, weil die
Margarine sich nicht an die Folie anschmiegt und folglich überall Lufträume zwischen
der Folie und der Margarine vorhanden sind. Außerdem ist diese Verpackung nicht
leckdicht, so daß sie z. B. zum Verpacken von Margarine für die Tropen nicht in
Betracht kommen kann.
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Die Erfindung betrifft nun ein Verfahren zum Verpacken von Margarine
und anderen erstarrenden Stoffen, welche nachher, z. B. beim Transport oder beim
Aufbewahren, wieder flüssig werden können, wie z. B. Fette, Schmierseife und Lecithin,
in
einem aus einer für das Material undurchlässigen Idünnen Folie hergestellten Behälter
oder Säckchen mit leckdichten Nähten, dessen Füllöffnung nach dem Füllen mit einer
leckdichten, nach außen gerichteten Nah? verschlossen' wird und das -derart ausgebildet
ist, daß sich beim Füllen sofort ein flacher oder nahezu flacher, mit einer oder
mehreren der aufwärts gerichteten Wandungen ohne Nähte zusammenhängender Boden vorherbestimmter
Form bildet bzw. bereits vorhanden ist, wobei das zu verpackende Material in flüssiger
oder halbflüssiger Form in das Säckchen der beschriebenen Art eingefüllt wird. Diese
Verpackungsart ergibt für Stoffe wie Margarine wichtige Vorteile mit Bezug auf die
bis jetzt üblichen Verpackungsarten. Beim Füllen des Säckchens mit der flüssigen
Masse kann die Luft entweichen, so daß sich die Masse nach dem Festwerden vollständig
an die durchsichtige Verpackung anschmiegt, was eine sehr schöneWirkung ergibt.
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Durch das Vorhandensein des vorgeformten Bodens wird erreicht, daß
die Säckchen beim Füllen mit der flüssigen Masse ihre gewünschte endgültige oder
wenigstens eine sich dieser stark annähernde Form annehmen. Der Vorteil besteht
darin, daß die Säckchen bis auf eine bestimmte Höhe vollständig luftfrei mit der
Masse in der Form, in welcher man diese verpackt zu haben wünscht, gefüllt werden,
so daß nach dem Festwerden eine verpackte Ware von guter Form und mit gutem Aussehen
erhalten wird. Weiter erleichtert die Anwendung einer Folie als Verpackungsmaterial
die Erzielung eines luftdichten Verschlusses, was für verderbliche Stoffe wie Margarine
sehr wichtig ist. Sie ist viel billiger als eine Verpackung in Blechbüchsen. Bei
der Anwendung von Folien läßt sich die Füllöffnung leicht durch eine nach außen
gerichtete leckdichte Naht verschließen, ohne dadurch das zu verpackende Material
zu schädigen. Diese Art Verschließung ist an sich bekannt und bildet nicht den Gegenstand
der Erfindung.
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Die Nähte können dadurch erhalten werden, daß man die Ränder der
Folie unter Anwendung von Klebemitteln oder Lösungsmitteln für das Material der
Folie zusammenfügt, aber vorzugsweise verwendet nian thermoplastische. Folien, z.
B. aus Pliofilm (ein Werkstoff, erhalten durch - Behandlung von Kautschuk mit Salzsäure)
oder aus Vinylharzen. Dabei kann man auf sehr einfache Weise dichte Schweißnähte
erhalten, indem man die Ränder der Öffnung mit einem erhitzten Gegenstand aneinanderpreßt.
Beim Eingießen der haibflüssigen Masse in ein Säckchen der zum Verpacken von Butter
oder Margarine üblichen Form erhält das Säckchen in einiger Entfernung vom Boden
eine mehr oder weniger rundliche Form.
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Wenn dieses verhindert werden soll, so muß man das Säckchen während
des Eingießens zwischen Ol>erflächen, welche ihm die verlangte Form geben, einschließen.
Bei rechteckigen Verpackungen genügt es in vielen Fällen bereits, das Säckchen während
des Füllens zwischen zwei Oberflächen, die den breiteren Seiten der Verpackung entsprechen,
einzuschließen.
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Gewünschtenfalls kann das auf die beschriebene Weise in einem Säckchen
aus nicht durchlässiger Folie verpackte Material zur Erhöhung der Festigkeit noch
in einem steifen Umschlag, z. B. einer Pappschachtel, verpackt werden. In diesem
Fall hat die Pappschachtel die gleiche Form wie das endgültige Formstück, und die
Formgebung kann dann in sehr einfacher Weise dadurch erfolgen, daß man das Säckchen
in die Pappschachtel bringt und dann die flüssige Masse in das Säckchen gießt.
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Das Zuschweißen der Naht soll sehr sorgfältig vorgenommen werden,
wenn man tatsächlich eine vollständig leckdichte Naht erhalten will. Es können sich
z. B. bereits Schwierigkeiten ergeben, wenn diese Naht nicht über ihre ganze Länge
aus der gleichen Anzahl Folieschichten besteht; in diesem Fall hat sich nämlich
herausgestellt, daß an der Stelle, wo die Schweißnaht dicker wird, sich bisweilen
ein kleines Leck bildet. Durch Nachhehandlung dieser Stelle, z. B. mit einem erhitzten
Stift oder durch Erhöhung des Druckes, mit dem die erhitzten Flächen aneinandergepreßt
werden, kann diesem Nachteil aber leicht abgeholfen werden.
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Besonders geeignet für das Verfahren gemäß der Erfindung sind Säckchen,
deren Schweißnähte überall eine endliche bzw. bestimmte Breite haben.
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Dieser Forderung entsprechen einige der Ausführungsformen der für
feste Stoffe bestimmten bekannten Säckchen.
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Es sind aber auch Ausführungsformen möglich, hei denen der vorgeformte
Boden auf andere, bisher nicht bekannte Weise erzielt wird. Die Stellen, an denen
die größte Gefahr für ein Lecken besteht, sind diejenigen, wo die Schweißnaht keine
endliche Breite hat. Das ist öfters bei den Eckpunkten der Fall, wo Schweißnähte
zusammenkommen. Gemäß der Erfindung kann man diese Schwierigkeiten vermeiden, indem
man dafür sorgt, daß in den Eckpunkten des Säckchens in seiner endgültigen Form,
wo eine Naht endet, diese Naht durch einen nicht unterbrochenen, um eine in dem
betreffenden Eckpunkt endende Faltlinie gefalteten Streifen und bei Eckpunkten,
bei denen eine Naht durchgeht, diese Naht durch zwei Streifen, die bei dem Eckpunkt
nicht unterbrochen sind, gebildet wird.
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Durch. diese Ausbildung wird erreicht, daß es keine einzige Stelle
gibt, wo sich zwischen dem Inhalt des Säckchens und der Außenluft nicht eine Schweißnaht
von endlicher Breite befindet. Bei den bekannten Säckchen wird man öfters bei Eckpunkten,
wo Schweißnähte enden, eine Stelle haben, wo man nur eine punktförmige Berührung
zwischen den zusammengeschweißten Folien hat, so daß an diesen Stellen leicht ein
Lecken auftreten kann, wobei Luft in das Säckchen eindringt. Bei den Säckchen gemäß
der Erfindung muß die Luft überall einen zusammengeschweißten Streifen passieren,
so daß ein Lecken praktisch ausgeschlossen ist.
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Im nachiolgenden werden als Beispiele einige zur Anwendung bei der
Erfindung geeignete Säckchen näher erläutert.
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Nr. 1. Aus einer kreuzförmigen Folie gemäß Fig. zu wird ein Säckchen
mit rechteckigem Boden gemäß Fig. 2 gefertigt durch Umbiegen der Kreuzarme senkrecht
zur Bodenfläche und Zusammenscli weißen der benachbarten, durch schwache Linien
angedeuteten Streifen.
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Nr. 2 entspricht Nr. 1, aber das kreuzförmige Stück wird gemäß Fig.
3 aus zwei Streifen Folie, die kreuzweise aufeinandergelegt werden, erhalten, während
die sich deckenden Teile der beiden Streifen aneinandergeschweißt werden.
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Nr. 3 entsteht aus einem einfachen Säckchen von der Art eines Zigarrensäckchens,
das aus einem rechteckigen Blatt durch Doppeltfalten und Zusammenschweißen von zwei
Rändern erhalten wird, wie z. 13. in Fig. 4 dargestellt. In dieses Säckchen wird
ein passender gerader Block gemäß Fig. 5 und 6 hineingeschoben, wobei zwei hinausragende
Ohren bleil)en, die bis gegen die Bodenfläche umgefaltet und an diese festgeschweißt
werdein, wie in Fig. 7 dargestellt; gegebenenfalls klilnen die hinausragenden Ohren
vor dem Umfalten zugeschweifit werden. bei der I lerstellung sämtlicher vorstehend
bescltrielenen Säckchen wird zum Falten und/oder zum Schweißen eine Form, die vorzugsweise
beweglich ist, so daß sie leicht gelöst werden kann, verwendet, um welcher sich
das anzufertigende Säckchen befindet. Mit Rücksicht hierauf ist es nicht leicht,
die gebildeten Säckchen flach zu falten.
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Letzteres ist wohl der Fall bei dem folgenden 13beispiel.
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Nur. 5. Eine rechteckige Folie wird doppelt gefaltet. und an einer
Seite wird eine Naht 1 geschweiß, so daß eine Hülse entsteht, wie in Fig. 8 angegeben.
Jetzt wird mit einspringenden Falten nach Fig. 9 und IO gefaltet, wobei die Naht
vorzugsweise einer Rippe entspricht, und man erhält dann die flachgefaltete Hülse
der Fig. 1 1. Man kann auch zuerst die Falten anbringen und danach die Naht schweißen.
Der Boden kann auf verschiedene Weise hergestellt werden: a) Durch Zusammenschwei
ßen eines geradlinigen Saumes an einem Ende entsteht ein Säckchen ültlicher Form;
es müssen hierin aber noch bestimmte Falten vorgesehen werden, um zu versichern,
daß sich bei der Füllung von selbst ein flacher rechteckiger Boden bildet. Die Falten
werden vorzugsweise vor dem Zuschweißen des Bodens und an den Stellen angeordnet,
an denen sich nach der Füllung die zwei kurzen Seiten des rechteckigen Bodens hilden
werden.
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1>) Vor dem - Schweißen des Bodens wird in die einspringenden
Falten bis auf eine Entfernung von deln Rande zur Breite eines Saumes dünnes Metall
o. dgl. vorgesehen, in den Fig. 12 und I3 und 15 und 16 mit 2 angegeben, um zu verhindern,
daß die in dieser Weise getrennten Folien aneinandergeschweißt werden.
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Alan kann nach Fig. 15 die schraffierten Teile zusammenschweißen,
z. B. mit Hilfe zweier erhitzter Blöcke 3 der in Fig. 14 angegebenen Form und in
der in Fig. I6 angegebenen Lage. Nach dem Ausfalten sieht die Schweißnaht aus, wie
dies in Fig. I7 für eine Ecke angegeben worden ist. Der geschweißte Teil besteht
aus einem Stück 4 und aus dreieckigen Stückchen 5. In den weit schraffierten Teilen
hat die Naht zwei, im eng schraffierten Teile vier Schichten.
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Man kann gewünschtenfalls die Ecken abschneiden, wie dies in den
Fig. i8 und 19 angegeben worden ist, wobei von den dreieckigen Stücken 5 die Streifen
8 übrigbleiben, wonach der Boden in gefülltem Zustand wie in Fig. 20 aussieht. Auch
wenn die Ecken nicht abgeschnitten werden, bildet sich bei der Füllung von selbst
ein flacher Boden passender Abmessungen.
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Säckchen dieser Art können maschinell hergestellt werden, u. a. dadurch,
daß man von einer Folienrolle, die eine etwas größere Breite als der Umriß der aufstehenden
Wand der herzustellenden Säckchen hat, zuerst eine endlose Hülse der in Fig. II
angegebenen Ausbildung herstellt, während man gegebenenfalls gleichzeitig diese
Hülse auf die erwünschte Länge schneiden und den Boden schweißen kann.
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Es ist nicht erforderlich, die Folieschichten über die ganze in der
Figur schraffierte Oberfläche zusammenzuschweißen, man kann sich auch mit linienförmigen
Schweißungen begnügen.
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Beim Füllen des Säckchens wird sich nunmehr von selbst eine rechteckige
Bodenfläche bilden, wobei das Säckchen selbst etwa die Gestalt eines rechtwinkligen
Parallelepipedons annehmen kann.
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Falls die von 6 und 7 ausgehenden schräg verlaufenden Nähte unter
einem Winkel von 450 verlaufen, wird der Boden flach; wenn diese Winkel etwas größer
als 450 sind, so wird der Boden nicht ganz flach, sondern verläuft schwach dachförmig.
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Die Punkte g und I0 bilden zwei der Eckpunkte der Bodenfläche, während
der Punkt 6 auf der Mittellinie des Bodens zu liegen kommt. In Fig. 20 ist ein Teil
des Bodens in diesem Zustand gezeichnet worden. Es zeigt sich jetzt, daß in den
Eckpunkten g und I0, an denen eine Naht endet, diese Naht durch einen nicht unterbrochenen
Streifen gebildet wird, dCr um eine Linie 1 1 gefaltet ist, welche ursprünglich
einen Teil der Rippen des Parallelepipedons ausmachte. Dasselbe gilt für einen der
beiden anderen Eckpunkte. In dem Eckpunkt, der in der Rippe des Parallelepipedons
liegt, in der sich die Schweißnaht befindet, hat man mit einer heim Eckpunkt durchlaufenden
Naht zu tun.
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Hier wird nun aber die Schweißnaht durch zwei im betreffenden Eckpunkt
nicht unterbrochene Streifen gebildet, so daß auch hier leicht ein dichter Verschluß
erhalten wird.
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Das Schließen der Säckchen kann z. B. gemäß Fig. 21 bis 23 erfolgen,
wo der Boden ohne Einzelheiten skizzenmäßig gezeichnet worden ist. Das Säckchen
wird, wie in Fig. 21 angegeben, nicht ganz gefüllt, der obere Teil bleibt leer zum
An-1 bringen der Schließnaht.
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Die oberhalb der Füllung hinausragenden schmalen Seiten werden jetzt
nach den Mittellinien gefaltet, woraufhin die Schweißnaht (Fig. 22) durch Zusammenbringen
der Ränder der Öffnung angebracht wird. Dabei entsteht wiederum eine Schweißnaht,
die in der Mitte aus zwei, an den beiden Enden aber aus vier Schichten besteht.
Der hinausragende Teil des Säckchens kann umgefaltet werden, so daß es in eine Pappschachtel,
die nur wenig größer als das Formstück ist, hineinpaßt.
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Die Anwendung eines Umschlagen aus Pappe ist in vielen Fällen zu empfehlen,
da Folien im allgemeinen nicht stark sind.
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Im vorstehenden wurde die Erfindung für das Verpacken von Margarine
beschrieben, sie kann jedoch auch für das Verpacken anderer erstarrender Stoffe,
z. B. von Fetten, Schmierseife und Lecithin, Verwendung finden.
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Die verwendeten Folien können sehr dünn sein, so daß die Verpackung
vor Verwendung des verpackten Materials leicht entfernt werden kann.
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PATENTANSPROCHE: I. Verfahren zum Verpacken erstarrender Stoffe,
insbesondere von Margarine, in einem aus einer für den Stoff undurchlässigen dünnen
Folie hergestellten Säckchen dessen Füllöffnung nach dem Füllen mit einer leckdichten,
nach außen gerichteten Naht verschlossen wird, wobei das Säckchen derart ausgebildet
ist, daß sich beim Füllen sofort ein flacher oder nahezu flacher, mit einer oder
mehreren der aufstehenden Wände ohne Nähte zusammenhängender Boden vorherbestimmter
Form bildet bzw. bereits vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Masse in
flüssiger oder halbflüssiger Form in ein Säckchen der beschriehenen Art eingefüllt
wird.