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DE7817947U1 - Rollenbahn - Google Patents

Rollenbahn

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DE7817947U1
DE7817947U1 DE19787817947U DE7817947U DE7817947U1 DE 7817947 U1 DE7817947 U1 DE 7817947U1 DE 19787817947 U DE19787817947 U DE 19787817947U DE 7817947 U DE7817947 U DE 7817947U DE 7817947 U1 DE7817947 U1 DE 7817947U1
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G13/00Roller-ways
    • B65G13/11Roller frames

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Rollers For Roller Conveyors For Transfer (AREA)

Description

- 4 Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Rollenbahn mit über die Oberfläche eines Trägerelementes vorstehenden, drehbar gelagerten Rollen.
Üblicherweise werden mehrere solcher Rollenbahnen nebeneinander angeordnet, so daß eine Förderfläche für stückige Güter entsteht.
Aus der DE-AS 1 933 06 7 ist ein Bauelement für eine solche Rollenbahn bekannt, das mit Hilfe von lösbaren Steck- oder Rastvorrichtungen zu Förderflächen zusammengesetzt werden kann. Ein solches, eine einzelne Rolle aufnehmende Bauelement hat jedoch einen relativ komplizierten Aufbau mit mehreren Flächen, Vorsprüngen, Nuten usw., so daß seine Herstellung sehr aufwendig ist-
Weiterhin ist aus der DE-PS 1 296 088 eine Rollenbahn bekannt, bei der die Rollen in schlitzförmige Aussparungen eines Kunststoff-Trägers eingesetzt werden, der wiederum formschlüssig, nämlich mittels einer Einrastveroindung, in Öffnungen eines Trägerblechs fixiert wird. Für jede einzelne Rolle ist ein solches Trägerelement erforderlich, das jeweils einzeln eingesetzt werden muß, so daß die Montage einer Rollenbahn aus solchen einzelnen Elementen sehr aufwendig ist. Außerdem haben die einzelnen Trägerelemente einen sehr komplizierten Aufbau, so daß auch ihre Herstellung nur mit Hilfe von sehr exakten Formwerkzeugen erfolgen kann.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Rollenbahn der angegebenen Gattung zu schaffen, bei der die oben erwähnten Nachteile nicht auftreten.
Insbesondere soll eine Rollenbahn vorgeschlagen werden, die sowohl in der Herstellung als auch in der Montage der Einzelteile zu der fertigen Rollenbahn weniger Schwierigkeiten bietet.
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Dies wird erfindungsgemäß erreicht durch ein U-Profil, in dem ein Befestigungselement mit Aussparungen für die Wellen der Rollen gehalten ist.
Jf Die mit der Erfindung erzielten Vorteile beruhen insbesondere darauf, daß nur wenige Einzelteile mit äußerst einfachen Formen verwendet werden müssen, so daß weder die Herstellung dieser Einzelteile noch der Zusammenbau zur fertigen Rollenbahn Probleme bereitet. Das U-Profil kann beispielsweise aus Stahl oder Aluminium bestehen und deshalb ohne weiteres in allen interessierenden Abmessungen direkt bezogen werden. In diesem U-Profil wird kraft- oder formschlüssig das Befestigungselement gehalten, das beispielsweise aus Kunststoff bestehen kann; nachdem in die Aussparungen des Befestigungselementes die Rollen eingesetzt worden sind, muß das Befestigungselement nur noch von der Seite in das U-Profil eingeschoben werden, um die Rollenbahn fertigzustellen.
Für das Befestigungselement werden zwei Ausführungsformen vorgeschlagen, und zwar eine Schiene mit U-förmigem Querschnitt, die formschlüssig in dem U-Profil gehalten wird, oder ein in Draufsicht leiterförmiges Befestigungselement, das in Schlitze in den Seitenwänden des U-Profils eingesetzt wird.
Bei Verwendung einer Schiene mit U-förmigem Querschnitt wird zweckmäßigerweise der obere Rand des U-Profils umgebogen, um den oberen Rand der Schiene und damit die Aussparungen für die Wellen der Rolle zu bedecken. In diesem Fall können einfache, nach oben offene Schlitz-Rundlöcher für die Aufnahme der Wellen vorgesehen sein, da das Herausfallen der Welle durch den umgebogenen Rand des U-Profils verhindert wird. Dadurch vereinfacht sich die Herstellung der Schiene, im allgemeinen
J ein Extrusionsverfahren, wesentlich.
Werden nur die Seitenwände der Schiene formschlüssig durch das U-Profil gehalten, d.h., liegen die oberen Ränder der Schiene mit den Aussparungen frei, so muß durch zusätzliche
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Maßnahmen dafür gesorgt werden, daß die Wellen nicht aus den Aussparungen herausfallen können. Zu diesem Zweck werden die Aussparungen mit einer Verengung versehen, die etwas kleiner als der Durchmesser der Welle der Rolle ist, so daß eine gewisse Kraft erforderlich ist, um die Wellen in die Aussparung hineinzudrücken bzw. sie wieder herauszunehmen. In diesem Fall haben also die Aussparungen eine relativ komplizierte Form, so daß die Herstellung aufwendiger wird.
Bei Verwendung eines leiterförmigen Befestigungselementes können die Aussparungen ebenfalls als einfache, nach oben offene Rundlöcher ausgebildet sein, da das Herausfallen durch den Schlitz des U-Profils verhindert wird.
Zweckmäßigerweise bestehen die aufeinanderrollenden Einzelteile, also das Befestigungselement und die Welle der Rollen, aus in Bezug auf das Rollverhalten aufeinander abgestimmten Kunststoff-Materialien.
Dabei werden zweckmäßigerweise Rollen verwendet, die in einem Stück hergestellt sind und vollständig, einschließlich der Welle, aus Nylon bestehen. Es hat sich herausgestellt, daß aus Nylon gefertigte Rollen sehr gute Rolleigenschaften auf den Kunststeffen haben, die unter den Warenzeichen "Hostslit" "Kostaform C" oder "Delrin" vertrieben werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden, schematischen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer Rollenbahn nach der Erfindung,
Fig. 1a eine Seitenansicht eines bei dieser Ausführungsform verwendeim, schienenförmigen Befestigungselementes,
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Fig. Ib eine Seitenansicht eines anderen, bei dieser Ausführungsform verwendeten, schienenförmigen Befestigungselementes,
Fig. 2 einen Schnitt durch eine zweite Ausführungsform einer Rollenbahn nach der Erfindung,
Fig. 3 eine Draufsicht auf das bei dieser Ausführungsform verwendete, leiterförmige Befestigungselement, und
Fig. 4 eine Seitenansicht des Befestigungselementes der Ausführungsform nach Fig. 2.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer Rollenbahn nach der Erfindung. Eine solche Rollenbahn weist ein aus Stahl oder Aluminium bestehendes U-Profil 10 mit einem Steg 12 und mit Seitenwänden 14 und 16 auf. Der obere Rand 18 der Seitenwände 14 und 16 ist im rechten Winkel zu den Seitenwänden nach innen umgebogen.
In dieses U-Profil ist zwischen die umgebogenen Ränder 18 und den Steg 12 eine Schiene 20 mit U-förmigem Querschnitt eingeschoben, die aus dem unter dem Warenzeichen "Hostalit" vertriebenen Polyvinylchlorid besteht. Diese Schiene 20 weist einen Steg 22 sowie Seitenwände 24 und 26 auf, die mit einem durch die Linie 28 angedeuteten, leichten Knick versehen sind.
In den oberen Rändern der Seitenwände 24 und 26 der Schiene 20 befinden sich nach oben offene Aussparungen, in welche die Wellen 36 von Rollen 34 eingesetzt sind. Diese Rollen bestehen einschließlich der Welle 36 aus Polyamid, insbesondere Nylon.
Wenn die Schiene 20 zwischen die umgebogenen Ränder 18 und den Steg 12 des U-Profils 10 eingeschoben ist, bedecken die umgebogenen Ränder 18 die öffnungen der Aussparungen, so daß keine zusätzliche Sicherung der Wellen 36 gegen Herausfallen
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erforderlich ist.
In diesem Fall können die Aussparungen durch einfache, oben offene Rundlöcher 30 gebildet werden, wie sie in Fig. 1a zu erkennen sind, die eine Seitenansicht dieser Schiene 20 zeigt.
Als Alternative hierzu ist es auch möglich, die Schiene 20 nur an den Seitenwänden 24 und 26, beispielsweise an dem Knick 28, zu halten, so daß die Aussparungen frei liegen. Dann muß durch zusätzliche Maßnahmen dafür gesorgt vrerden, daß die Wellen 36 nicht aus den Aussparungen herausfallen können.
In diesem Fall können Aussparungen 32 verwendet-werden,· wie sie in Fig. Ib dargestellt sind, die eine Seitenansicht der Schiene 20 nach dieser Ausführungsform zeigt ' .. Die Aussparungen 32 weisen einen nach unten spitz zulaufenden, oberen Einführungsbereich 32a auf, der in einem Spalt 32b endet, dessen Breite etwas kleiner als der Durchmesser einer Welle 36 ist. An diesen Spalt schließt sich nach unten ein Bereich mit kreisförmigem Querschnitt 32c an, in dem die Welle ruht, nachdem sie mit einer gewissen Kraft durch den spaltförmigen Bereich 32b gedrückt worden ist.
Auf diese Weise wird sichergestellt, daß die Wellen 36 nur unter Ausübung einer relativ großen Kraft durch den spaltförmigen Bereich 32b wieder aus den Aussparungen 32 herausgedrückt werden können.
Der Abstand zwischen den einzelnen Rollen 34 wird durch den "1 stand zwischen den einzelnen Aussparungen 30 bzw. 32 der Schiene 20 bestimmt, so daß durch entsprechende Ausgestaltung des Formwerkzeuges bzw. der Extrusionsmaschine Schienen für verschiedene Anwendungszwecke hergestellt werden können. Eine Modifikation des U-Profils 10 ist hierbei nicht erforderlich.
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In den Figuren 2 bis 4 ist eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Rollenbahn dargestellt, die ebenfalls ein U-Profil 40 mit einem Steg 42 und Seitenwänden 44 bzw. 46 aufweist. In der Nähe der oberen Ränder der Seitenwände 44 und 46 ist in den Seitenwänden 44 und 46 jeweils ein Schlitz 48 ausgebildet. In diese Schlitze 48 wird von der Vorderseite des U-Profils 40 her ein Befestigungselement 54 eingeschoben, das in Draufsicht gesehen die Form einer Leiter hat, wie man insbesondere Fig. 3 entnehmen kann.
Dieses Befestigungselement 54 weist parallel zueinander verlaufende Seitenteile 56 auf, die durch Stege 58 miteinander verbunden sind. Zweckmäßigerweise haben die Stege 58 jeweils den gleichen Abstand voneinander.
Der Abstand zwischen den Seitenteilen 56 hängt von der Breite des U-Profils, insbesondere von dem Abstand zwischen den bdiden Schlitzen 48, ab.
In den oberen Rändern der Seitenteile 56 des Befestigungselementes 54 befinden sich nach oben offene Schlitz-Rundlöcher wie man Fig. 4 entnehmen kann.
In diese Rundlöcher 60 werden die Wellen 52 von Rollen 50 eingelegt. Anschließend wird das Befestigungselement 54 von der Stirnseite her in das U-Profil eingeschoben. Da der obere Rand 44a bzw. 46a der Seitenwände 44 bzw. 46 über den Schlitzen 48 diese Rundlöcher abdeckt, besteht keine Gefahr, daß die Wellen 52 aus den Aussparungen 60 herausfallen können.
Das Befestigungselement 54 kann entweder aus einem langgestreckten, mehrere, hintereinander angeordnete Rundlöcher 60 enthaltenden Strangelement oder aus einzelnen Elementen bestehen, wie durch die Linie 62 in den Figuren 3 und 4 angedeutet ist. In diesem Fall werden mehrere dieser links von der Linie. 62 zu sehenden Einzelelemente, die jeweils
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nur ein einziges Paar von Rundlöchern 60 enthalten, hintereinander in die Schlitze 48 eingeschoben, um ein Befestigungselement zu bilden. Außerdem läßt sich dadurch der Abstand zwischen den Rundlöchern 60 nach Belieben variieren.
Auch in diesem Fall hängt der Abstand zwischen den Rundlöchern 6Q von der jeweiligen Ausgestaltung des Befestigungselementes 54 ab, so daß beliebige Variationsmöglichkeiten bestehen.
Die Rollen 50 werden einschließlich der Wellen 52 auch in diesem Fall wieder aus Nylon hergestellt, während das leiterförmige Befestigungselement 54 aus den unter dem Warenzeichen "Hostaform C" vertriebenen Copolymeren des Polymethylenoxids oder dem unter dem Warenzeichen "Delrin" vertriebenen Polyformaldehyd.besteht.
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Claims (14)

1. Rollenbahn mit über die Oberfläche eines Trägerelementes vorstehenden, drehbar gelagerten Rollen, gekennzeichnet durch ein U-Profil (10; 40), in dem ein Befestigungselement (20; 54) mit Aussparungen (30; 32; 60) für die Wellen (36; 52) der Rollen (34; 50) gehalten ist»
2. Rollenbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (20; 54) kraftschlüssig in dem U-Profil (10; 40) gehalten ist.
3. Rollenbahn nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (20; 54) formschlüssig in dem U-Profil (10; 40) gehalten ist.
4. Rollenbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Befestigungselement eine Schiene (20) mit U-förmigem Querschnitt verwendet wird.
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5. Rollenbahn nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Ränder der Seitenwände (14, 16) des U-Profils nach innen umgebogen sind und den oberen Rand des Befestigungselementes (20) abdecken.
6. Rollenbahn nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparungen als Schlitz-Pamdlöcher (30) ausgebildet sind.
7. Rollenbahn nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen Ränder des Befestigungselementes (20) frei liegen, und daß die Aussparungen (32) eine Verengung (32b) zur Fixierung der Wellen (36) der Rollen (34) aufweisen.
8. Rollenbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen (34) und das Befestigungselement (20) aus aufeinander abgestimmten Kunststoffen bestehen.
9. Rollenbahn nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen (34) aus Polyamid und das Befestigungselement (20) aus Polyvinylchlorid bestehen.
10. Rollenbahn nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (44, 46) des U-Profils (40) einen Schlitz (48) aufweisen, in den das in Draufsicht J.eiterförmige Befestigungselement (54) einsetzbar ist.
11. Rollenbahn nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das leiterförmige Befestigungselement (54) durch mehrere Einzelelemente gebildet wird.
12. Rollenbahn nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparungen (60) als nach oben offene Schlitz-Rundlöcher (60) ausgebildet sind.
13. Rollenbahn nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch ge-
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kennzeichnet, daß die Rollen (50) und das leiterförmige Befestigungselement (54) aus aufeinander abgestimmten Kunststoffen bestehen.
14. Rollenbahn nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen (50) aus Polyamid und das leiterför.mige Befestigungselement (54) aus Copolymeren des Pdymethylenoxids oder aus Homopolymeren des Polymethylenoxids bestehen.
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