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Aus zwei schalenförmigen Teilen zusammengesetzte Antriebsmutter für
Schiffshebewerke und ähnliche Hubwerke Die Erfindung bezieht sich auf eine aus zwei
schalenförmigen Teilen zusammengesetzte Antriebsmutter für Schiffshebewerke und
ähnliche Hubwerke. Derartige Muttern, die zur Übertragung großer Kräfte benutzt
werden, erwärmen sich im Betriebe bekanntlich in ihren inneren Teilen, also vor
allem in den Gewindegängen erheblich stärker als in ihren äußeren Teilen. Hieraus
ergibt sich für .die Gewindegänge auch eine größere Dehnung als für die übrigen
Teile. Diese Erscheinung ist nicht nur wegen der in der Mutter selbst hierdurch
auftretenden Spannungen nachteilig, sondern es ergeben sich auch beträchtliche Zusatzbeanspruchungen
zwischen dem Gewinde der Mutter und dem mit diesem zusammenwirkenden Spindel.gewinde.
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Erfindungsgemäß ist der die Gewindegänge bildende innere Teil der
Mütter der Höhenrichtung nach in mehrere Gewindebüchsen unterteilt, welche zwecks
Vermeidung schädlicher Wärmedehnungen im Abstand voneinander angeordnet und zwischen
ringförmigen Rippen in Ausnehmungen des Mantels gelagert sind. Infolge :dieser Unterteilung
kann sich jede Gewindebüchse für sich .dehnen, so daß der Dehnungsunterschied auf
den sich aus der Anzahl der Gewindebüchsen ergebenden Bruchteil beschränkt bleibt.
Dieser wird infolgedessen so gering, d.aß übermäßige Spannungen in der Mutter nicht
auftreten und die Zusatzbeanspruchungen zwischen Mutter und Spindel in erträglichen
Grenzen bleiben.
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In den meisten Fällen sind derartige aus Stahl bestehende Antriebsmuttern
mit einem besonderen, die Gewindegänge bildenden Futter aus Rotguß oder einem andern
Lagermetall versehen. Erstreckt sich :dieses Futter in einem Stück über die ganze
Länge der Mutter, so macht sich der vorbeschriebene Nachteil der ungleichen Dehnung
um so: mehr bemerkbar, als der Dehnungskoeffizient des Lagermetalles erheblich größer
ist als der von Stahl.
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Es hat sich bei solchen Muttern noch der weitere Übelstand gezeigt,
:daß sich infolge des ständigen Wechsels in der Erwärmung das Futter allmählich
lockert. Hierin liegt eine Gefährdung des Betriebes, besonders bei hoch beanspruchten
Antriebsmuttern. Für mit besonderem Futter versehene Muttern ist somit die vorgeschlagene
Unterteilung besonders zweckmäßig; diese bringt noch den weiteren Vorteil mit sich,
daß die Herstellung der Antriebsmuttern wesentlich einfacher und billiger wird.
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Es ist bereits bekannt, bei Bewegungsschrauben die Muttern zu unterteilen,
um den toten Gang zu vermeiden. Hierbei wird außer der Hauptmutter noch eine zusätzliche
Mutter von geringerer Länge verwendet, die durch
Gewinde mit der
Hauptmutter verbunden ist und dieser gegenüber so eingestellt wird, daß die Gewindeflanken
der Muttern nach beiden Richtungen hin zur Anlage kommen. Abgesehen davon, daß bei
diesen bekannten Bewegungsschrauben von vornherein ein anderer Zweck verfolgt wird,
können auch durch Anwendung der zusätzlichen Mutter Wärmedehnungen nicht unterbunden
werden. Ferner ist bei den bekannten Bewegungsschrauben die Hauptmutter von solcher
Länge, daß innerhalb dieser Mutter nachteilige Spannungen unvermeidbar sind.
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Bei einem nicht zum Stande der Technik gehörigen Antrieb mit auf Zug
beanspruchter Spindel und Mutter für Schiffshebewerke und ähnliche Hubwerke besteht
die Gewindebüchse des Muttergehäuses der Höhenrichtung nach aus mehreren Gewindebüchsenteilen,
welche in Abständen voneinander und mit einem Gewinde von gleicher Steigung wie
das Arbeitsgewinde der Spindel in das Muttergehäuse eingeschraubt sind. Diese Ausbildung
dient der Erzielung einer statisch besseren und möglichst auf dem kürzesten Wege
vom ':Muttergewinde zum Muttergehäuse verlaufenden Kraftübertragung. Der für die
Erfindung maßgebende Gedanke, Wärmedehnungen in der Mutter zu vermeiden oder auf
ein möglichst geringes Maß zu beschränken und somit unschädlich zu machen, liegt
dem älteren Antrieb, der außerdem eine unterschiedliche Bauart aufweist, nicht zugrunde.
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Auf der Zeichnung ist als Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
eine Antriebsmutter für ein Schiffshebewerk dargestellt, und zwar zeigt Abb. i einen
Längsschnitt durch die Antriebsmutter und Abb. 2 einen Schnitt nach der Linie A-B
in Abb. i. Der eigentliche Mutterkörper ist durch Längsschnitte a in zwei Schalenstücke
i und unterteilt. Zwischen den beiden Schalenstücken, die aus Stahl bestehen, sind
vier Gewindebüchsen 3 bis 6 aus Rotguß oder anderem Lagermetall gelagert. Die Gewindebüchsen
werden durch ringförmige Rippen 7 bis i i gehalten. Damit sie sich gegenüber den
Schalenstücken nicht drehen, sind in diesen Paßstücke 12 bis 15 vorgesehen, die
in die Gewindebüchsen eingreifen. Die Schalenstücke werden durch an den Enden aufgesetzte,
durch Nut und Feder mit ihnen verbundene Ringe 16 und 17 zusammengehalten. Zwischen
diesen Ringen liegt der die Antriebsmuttern tragende Körper 18, bei Schiffshebewerken
also z. B. ein Teil des Troges. Die Ringe 16 und 17 werden durch auf die Schalenstücke
aufgesetzte Gewinderinge i9 und 20 gegen Abgleiten gesichert.
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Die Gewindegänge können durch Stichkanäle 21, 22 mit längs verlaufenden
Schmierkanälen 23, 2:4 verbunden sein, denen durch Bohrungen 25, 26 das Schmiermittel
zugeführt wird.
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Die Mutter wird durch ein Zahnrad 27 angetrieben.