DE69310906T2 - Verkaufsautomat mit wähltafelanordnung - Google Patents
Verkaufsautomat mit wähltafelanordnungInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Münzverkaufsautomaten-Vorrichtung für Flaschen oder Dosen mit alkoholfreien Getränken und insbesondere von hinten beleuchtete Verkaufsautomaten-Auswahltafelanordnungen dafür, die austauschbare Etiketten für Produktkennzeichnung, Produktpackungsgröße und Produktpreis enthalten.
- Die meisten herkömmlichen Verkaufsvorrichtungen für alkoholfreie Getränke erlauben es lediglich, daß in jedem Automat eine Packungsgröße verkauft wird. Außerdem erfordern es die steuerungssysteme in diesen Verkaufsautomaten, daß jede Auswahl denselben Verkaufspreis hat. Dieser Gerätetyp wird als Einheitspreis-Verkaufsgerät bezeichnet. In dieser Einheitspreisumgebung ist es lediglich erforderlich, den Verbraucher über das jeder Auswahltaste zugehörige Produkt zu informieren. Da alle Packungen und Preise gleich sind, reicht ein zentrales Preis-/Packungsetikett, um dem Verbraucher diese entscheidenden Informationen mitzuteilen.
- Verkaufsgerät der neuen Generation zeichnet sich jedoch durch anpassungsfähige Verkaufsmechanismen aus, die es gestatten, Packungen in mehreren Größen und Ausführungen in einem einzigen Automaten zu verwenden. Außerdem lassen es neue Ausführungen von Steuerungssystemen zu, daß jede Auswahl einen einmaligen Verkaufspreis aufweist.
- Diese neuen Fähigkeiten erfordern es, daß dem Verbraucher die Geschmacksrichtung, die Packungsgröße und der Packungspreis jeder Auswahl mitgeteilt werden. Ein Verfahren, dies bei vorhandenem Gerät zu erreichen, besteht darin, diese Information dem Etikett mit der Geschmacksrichtung hinzuzufügen. Dieses Vorgehen weist jedoch im Hinblick auf den Betrieb, die Kosten und die Lagerhaltung viele Mängel auf, da Etiketten für eine gegebene Geschmacksrichtung auf alle möglichen Packungs- und Preis-Kombinationen gedruckt werden müßten. Dies erfordert entweder eine neue Produkt-Etikettengröße oder eine stark verkleinerte Fläche für die Geschmacksrichtungs-Imarken-Kennzeichnung. Diese Lösungen schaffen inhärente Einschränkungen, die hinsichtlich der Gesichtspunkte Lagerhaltung von Geschmacksrichtungsetiketten und der Gesichtspunkte Verbraucherinformation nicht annehmbar sind.
- Es ist bekannt, daß Geräteausführungen im Stand der Technik in der Verkaufsautomaten-Frontauswahltafel Etikettenhalteeinrichtungen einschließen. Dieses Erfordernis unterstellt jedoch ein Spritzgußteil mit geformten Etikettenhalteeinrichtungen. Diese Halteeinrichtungen und die allgemeine Anordnung von Bauteilen in der Tür des Verkaufsautomaten machen es äußerst schwierig, für eine anfingliche Einstellung in der Fabrik oder für Änderungen vor Ort zu den Produktetiketten Zugang zu erhalten. Überdies begrenzt diese Einschränkung die praktische Dicke der Frontauswahltafel und erzeugt leere Stellen in Öffnungen in der Tafel, welche diesen Bereich des Automaten schwächen. Man weiß, daß diese Schwachstellen zu speziellen Zielbereichen für mutwillige Zerstörer geworden sind, in deren Bemühen, sich unbefugt Zugang in den Verkaufsautomaten zu verschaffen.
- Die US-A-4 682 709 offenbart einen Verkaufsautomaten mit den Merkmalen im Oberbegriff von Anspruch 1. Lichtdurchlässige Aufkleber werden als Kennzeichen tragende Etiketten verwendet.
- Befestigungsrahmen für beleuchtete Etiketten sind durch die US-A-2 707 346, die US-A-4 292 752 und die US-A-2 588 545 offenbart.
- Demgemäß ist es ein Hauptziel der vorliegenden Erfindung, die Mängel von vorhandenen Verkaufsautomatenausführungen durch Trennung der Produktetiketten-Haltefunktion von der Frontauswahltafel zu überwinden.
- Es ist ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung, für einen getrennten Etikettenträger in Verbindung mit der Fronttafel zu sorgen, um fur ein schnelles Entfernen und ein leichtes Auswechseln von Kennzeichnungs-, Größen- und Preisetiketten für das verkaufte Produkt zu sorgen.
- Es ist ein weiteres Ziel der Erfindung eine verhältnismäßig einfache und gegen mutwillige Zerstörer widerstandsfähige Frontauswahltafel-Anordnung bereitzustellen.
- Es ist noch ein anderes Ziel der Erfindung, eine Fronttafelanordnung bereitzustellen, die einen Träger sowohl für Anwendungsfälle von Packungen mit Einheitspreis und mit mehreren Preisen sowie getrennte Etikettenbereiche dafür enthält.
- Diese und andere Ziele werden durch den Verkaufsautomaten aus Anspruch 1 und bei einer bevorzugten Ausführungsform mittels eines gitterartigen Trägers für getrennte Packungs-/Preis etiketten und Produktkennzeichnungsetiketten erreicht, und der an einer gegen mutwillige Zerstörer widerstandsfähigen Frontauswahltafel befestigt ist, die ein oder mehrere lichtdurchlässige Fenster für die auf dem Träger angebrachten Etiketten aufweist. Überdies schließt der Träger eine Anordnung von allgemein rechteckigen rahmenartigen Öffnungen ein, in denen lichtdurchlässige Produktkennzeichnungsetiketten angebracht sind und von hinten beleuchtet werden. Auch die Packungsgrößen-/Preisetiketten können entweder in relativ kleineren rahmenartigen Öffnungen im Träger oberhalb der jeweiligen Produktkennzeichnungsetiketten angebracht sein oder klebend an der Vorderseite des Trägers oder oberhalb der Produktkennzeichnungsbereiche befestigt sein.
- Die folgende ausführliche Beschreibung einiger bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung wird leichter verständlich, wenn man sie zusammen mit den begleitenden Zeichnungen betrachtet, in denen:
- Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines Verkaufsautomaten nach dem Stand der Technik ist, der in seinem Frontteil eine Verkaufsautomaten-Auswahltafel einschließt;
- Figur 2 eine Explosionsansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist;
- Fig 3 eine Draufsicht von oben ist, die eine Beleuchtung der in Figur 2 gezeigten Ausführungsform von hinten veranschaulicht;
- Figur 4 eine Explosionsansicht einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist; und
- Figur 5 eine Explosionsansicht noch einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist.
- Nunmehr Bezug nehmend auf die Zeichnungen und insbesondere auf Figur 1, ist dort ein herkömmlicher Verkaufsautomat 10 gezeigt, der allgemein als ein im wesentlichen rechteckiger dreidimensionaler Schrank mit einer schwenkbaren Fronttür 12 dargestellt ist, die zum Bestücken und/oder Reparieren des Verkaufsautomaten einen Zugang ins Innere gestattet. Verschiedene Geschmacksrichtungen von alkoholfreien Getränken werden über eine Ausgabeöffnung 14 im unteren Teil der Tür 12 in Dosen an den Verbraucher abgegeben.
- An der Seite der Tür 12 befindet sich ein aufrechter rechteckiger Bereich 16, der unter anderem eine Auswahltafel 18 für mehrere Geschmacksrichtungen einschließt, die eine Mehrzahl von Auswahltasten 20 und jeweilige Geschmacksrichtungsetikettenfenster 22 enthält, hinter denen ein nicht dargestelltes Produktkennzeichnungsetikett angebracht ist. Falls erwünscht, können diese Produktkennzeichnungsetiketten von hinten beleuchtet werden. Eine Beleuchtung von hinten ist allgemein bekannt und ist beispielsweise in dem am 28. Juli 1987 an John H. Brandes et al erteilten US-Patent Nr. 4,682,709 mit dem Titel "Coin-Operated Vending Machine" offenbart. Die Einzelheiten dieses Patents sollen speziell durch Bezugnahme hier eingeschlossen werden. Zusätzlich zur Auswahltafel 18 ist dort auch ein Münzeinwurfschlitz 24 und eine Münzrückgabe 26 vorgesehen. Auch ist dort ein Verkaufsstellen-Informationsfenster 28 und ein Preis-Informationsfenster 30 vorgesehen.
- Wie oben bemerkt, hat die Frontauswahltafel 18 bisher unmittelbar an der Rückseite der Tafel 18 befestigte, nicht dargestellte Etikettenhalteeinrichtungen eingeschlossen. Zusätzlich zur Erschwerung des Spritzgießverfahrens, das zur Herzustellung dieser Art von Auswahltafel verwendet wird, sind in die Konstruktion inhärente strukturelle Schwächen eingebaut, welche zu Zielpunkten für eine mutwillige Zerstörung des Verkaufsautomaten 10 werden, beim Bemühen, sich Zugang zum Automaten zu verschaffen, um den Automaten seines Geldes und/oder darin enthaltener Produkte zu berauben.
- Dies führt nun zu einer Betrachtung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung, die auf eine Anordnung mit einer getrennten Produkt- und/oder Preisetikettenhalteeinrichtung gerichtet sind, welche auf der Rückseite eines stärkeren und gegen mutwillige Zerstörer widerstandfähigeren Fronttafelelements befestigt ist.
- Nunmehr Bezug nehmend auf Figur 2 ist dort eine Explosionsansicht einer ersten Ausführungsform der Erfindung gezeigt, die aus einer allgemein rechteckigen Verkaufsautomaten- Auswahltafel 32 besteht, die aus einer relativ starken, dicken maschinell bearbeiteten Polycarbonatfolie hergestellt ist, statt im Gegensatz dazu, als Element vom Spritzgußtyp vorzuliegen. Die Tafel 32 kann farbig oder klar sein; jedoch schließt sie notwendigerweise eine Mehrzahl von lichtdurchlässigen Fenstern 34 ein, die allgemein von rechteckiger Gestalt sind und direkt neben einer jeweiligen Anzahl von Drucktasteröffnungen 36 gelegen sind, durch welche hindurch eine nicht gezeigte Gruppe von Produktauswahl-Drucktastern ragt oder auf andere Weise für eine manuelle Aktivierung durch einen Verbraucher angebracht sind. Die Tafel schließt überdies eine obere und untere Gruppe von Befestigungsöffnungen 38 und 40 zur Befestigung an der Frontwand oder am Türelement eines nicht gezeigten Verkaufsautomaten ein.
- Ein Befestigungslappen 42 von allgemein rechteckigem Querschnitt und ein Befestigungsbolzen 44 von allgemein kreisförmigem Querschnitt stehen aus der Rückseite der allgemein horizontalen oberen und unteren Körperteile 46 und 48 des Fronttafelelementes 32 über, zum Eingriff mit einer Befestigungskerbe 50 und einer Befestigungsöffnung 52 in jeweiligen oberen und unteren Körperteilen 54 und 56 eines hinter der Tafel 32 angeordneten, allgemein rechteckigen gitterartigen Etikettenträgers 58. Der Etikettenträger 58 enthält eine Mehrzahl von relativ größeren rechteckigen Rahmenöffnungen 60 mit einer Mehrzahl von kleinen Nasen 62 zum Halten und Festhalten von jeweiligen lichtdurchlässigen Produktkennzeichnungsetiketten 64 darin. Oberhalb jedes Etikettenrahmens 60 befindet sich eine jeweilige relativ kleinere rechteckige Rahmenöffnung 66, die eine oder mehrere Rückhaltenasen 68 enthält, um ein Packungspreisetikett 70 an seinem Platz zu halten, und welches auch lichtdurchlässig ist. Der Träger 58 ist überdies aus einem dunkel gefärbten, beispielsweise schwarzen, Material hergestellt oder ist auf andere Weise äußerlich in einer dunklen Farbe gestrichen, was zum optischen Erscheinungsbild eines getrennten Produktkennzeichnungsetiketts 60 und Produktgrößen-/Preisetiketts 70 führt, die von einem kontrastierenden dunklen Rahmen umgeben sind. Wie angemerkt, umfassen die Etiketten 64 und 70 lichtdurchlässige Etiketten, weswegen sie von hinten beleuchtet werden können. Dies ist in Figur 3 veranschaulicht, wo beispielsweise eine oder mehrere Lichtquellen 72 für eine gleichförmige Beleuchtung der Rückseite des Trägers 58 sorgen, wenn er an seinem Platz an der Rückseite der Fronttafel 32 befestigt ist.
- Der Träger 58 ist folglich angepaßt, um ihn schnell und leicht als Einheit von der Fronttafel 32 zu entfernen. Dies erlaubt einen leichten Zugang zu den Etiketten 64 und 70 "außerhalb-der-Maschine" durch Fabrik- und/oder Wartungspersonal vor Ort. Da alle Etikettenbefestigungs-Einzelheiten im Träger 58 enthalten sind, wird die Frontauswahltafel 32 zu einer sehr einfachen Konstruktion, die das Entfernen aller bisher benötigten Aussparungen, Nasen und unnötigen Öffnungen gestattet. Eine derartige Bauform führt zu einem Tafelanordnungs-Element, das sich inhärent stabiler und einfacher herstellen läßt.
- Nunmehr Bezug nehmend auf Figur 4, ist dort eine Abwandlung des in Figur 2 dargestellten Ausführungsbeispiels dargestellt, bei der das lichtdurchlässige Produktgrößen/Preisetikett 70 durch ein streifenartiges Klebeetikett 74 ersetzt ist. Dies wird durch das Entfernen der kleinen rechteckigen Rahmenöffnungen 66 im Träger 58 begleitet, so daß eine Trägerstruktur 58' bereitgestellt wird, die über den jeweiligen Kennzeichnungsetikettöffnungen 60 massive Oberflächenbereiche für die Befestigung der Klebeetiketten 74 aufweist, die eine Größen/Preis-Information enthalten. In allen anderen Hinsichten gleicht diese Ausführungsform derjenigen, die in Figur 2 dargestellt ist und die es weiter erlaubt, daß die Produktkennzeichnungsetiketten 64 von hinten beleuchtet werden, wie in Figur 3 gezeigt.
- Eine dritte Ausführungsform der Erfindung befaßt sich mit der Verwendung eines dritten Elements, d.h. einer zwischen dem Trägerelement 58' (Figur 4) und einem Fronttafelelement angeordneten durchsichtigen flachen Platte oder einem durchsichtigen Fensterelement 78. Die Fronttafel ist entweder die in den Figuren 2 und 4 gezeigte Tafel 32, oder sie kann ein abgewandeltes Fronttafelelement 32' sein, wie in Figur 5 gezeigt, bei dem die durchsichtigen Fensterabschnitte 34 durch rechteckige öffnungen 80 ohne jegliches Material ersetzt sind. Zusätzlich enthält das Fensterelement 78 eine vertikale Reihe von Durchgangsöffnungen 82, die so angepaßt sind, daß sie sich mit den Drucktasteröffnungen 36 im Fronttafelelement 32' decken. Das Fensterelement umfaßt auch ein oberes und unteres Paar von nach vorn überstehenden Bolzen 84 und 86, die in die Öffnungen 38 und 40 im Fronttafelelement 32' eingreifen. Eine kleine Durchgangsöffnung 88 für den Hindurchtritt des Befestigungsbolzens 44 (Fig. 4) auf der Rückseite des Fronttafelelementes 32' ist zwischen den Bolzen 86 im Fensterelement 78 angeordnet. Wenn sie zusammengebaut ist, kann die vollständige Anordnung wie bisher in einem Verkaufsautomaten befestigt werden; da der Träger 58' jedoch alle Etikettenhalteeinzelheiten enthält, ist die Verkaufsautomaten-Frontauswahltafel 32' wieder einfacher, stabiler und widerstandsfähiger gegen mutwillige Zerstörer als zuvor.
- Bei einer noch anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung könnte die Tafel 32' aus Figur 5 aus Metallblech hergestellt sein. In einem derartigen Fall wäre die Tafel 32' aus demselben Blech hergestellt, wie die Seitenwände der einspringenden Fläche 16 aus Figur 1.
- Folglich ist das, was dargestellt und beschrieben worden ist, eine Verkaufsautomaten-Auswahltafelanordnung, enthaltend ein Trägerelement, das für getrennte Flächen für ein Packungs- /Preisetikett und ein Produktkennzeichnungsetikett sorgt, welche zum Austausch von Etiketten schnell und leicht entfernt werden können. Die Einbeziehung eines getrennten Etikettenträgers ermöglicht es, das Fronttafelelement der Anordnung aus einem Material, wie beispielsweise Polycarbonatfolie, herzustellen, das eine größere Widerstandsfähigkeit gegenüber mutwilliger Zerstörung zeigt als die bisher verwendeten. Die Trägergestaltung gestattet es auch, die Einheit in einer herkömmlichen Einheitspreisumgebung zu verwenden. In diesem Fall ist der Träger aus einem dunkel gefärbten Material hergestellt und wird ohne ein getrenntes Packungsgrößen-/Preisetikett verwendet. Das resultierende optische Erscheinungsbild ist das eines von einem dunkel gefärbten Rahmen umgebenen Produktkennzeichnungsetiketts.
Claims (11)
1. Verkaufsautomat (10) mit einer
Produktauswahl-Fronttafelanordnung, umfassend:
eine gegen Beschädigungen widerstandsfähige Frontauswahltafel
(32) mit mindestens einem Etikettenbetrachtungsabschnitt (34)
zum Ablesen mindestens eines hinter der Tafel angeordneten
Kennzeichen tragenden Etiketts (64); und gekennzeichnet durch
ein Etikettenträgerelement (58), das an einer Rückseite der
Frontauswahltafel (32) befestigt ist und mindestens eine
rahmenartige Öffnung (60) und eine mit dem mindestens einen
Etikettenbetrachtungsabschnitt (34) zur Deckung gebrachte
Etikettenhalteeinrichtung (62) zum Halten des mindestens
einen Etiketts (64) aufweist.
2. Verkaufsautomat nach Anspruch 1, bei dem die
Frontauswahltafel (32) eine Mehrzahl von
Etikettenbetrachtungsabschnitten (34) enthält und das Etikettenträgerelement (58)
eine entsprechende Mehrzahl von rahmenartigen Öffnungen (60)
darin enthält, die eine jeweilige mit der Mehrzahl von
Etikettenbetrachtungsabschnitten (34) zur Deckung gebrachte
Etikettenhalteeinrichtung (62) aufweisen.
3. Verkaufsautomat nach Anspruch 2, bei dem die Mehrzahl
von Etikettenbetrachtungsabschnitten (34) eine Mehrzahl von
miteinander ausgerichteten lichtdurchlässigen
Fensterabschnitten (34) umfaßt und bei dem das Etikettenträgerelement
(58) eine längliche gitterartige Struktur umfaßt und die
Mehrzahl von rahmenartigen Öffnungen (60) eine Mehrzahl von
hinter den Fensterabschnitten (34) angeordneten miteinander
ausgerichteten rahmenartigen Öffnungen (60) umfaßt.
4. Verkaufsautomat nach Anspruch 3, bei dem das
Etikettenträgerelement (58) ein von hinten beleuchtetes
Etikettenträgerelement (58) umfaßt, wobei das mindestens eine Etikett
(64) ein lichtdurchlässiges Etikett (64) umfaßt und
zusätzlich eine Einrichtung (72) zum Beleuchten des
Etikettenträgerelementes (58) und des Etiketts (64) von hinten umfaßt.
5. Verkaufsautomat nach Anspruch 4, bei dem das
Etikettenträgerelement (58) von einer verhältnismäßig dunkleren Farbe
ist als eine Vorderseite der Tafel, so daß für das mindestens
eine Etikett (64) ein kontrastierendes rahmenartiges
Erscheinungsbild geschaffen wird.
6. Verkaufsautomat nach Anspruch 5, bei dem das
Etikettenträgerelement (58) jeweilige zweite rahmenartige Öffnungen
(66) enthält, die der entsprechenden Mehrzahl von
rahmenartigen Öffnungen (60) benachbart sind, und eine
Etikettenhalteeinrichtung (68) enthält, um mindestens ein anderes
Kennzeichen tragendes Etikett (70) in Deckung mit einem der
lichtdurchlässigen Fensterabschnitte (34) zu halten.
7. Verkaufsautomat nach Anspruch 6, bei dem die jeweiligen
zweiten rahmenartigen Öffnungen (66) verhältnismäßig kleiner
sind als die entsprechende Mehrzahl von rahmenartigen
Öffnungen (60) und wobei das Kennzeichen tragende Etikett (64),
das eine Produktidentifikationsinformation enthält,
verhältnismäßig größer ist als das andere Kennzeichen tragende
Etikett (70), das eine Produktgrößen/-preis-Information
enthält.
8. Verkaufsautomat nach Anspruch 3 und zusätzlich
enthaltend eine Einrichtung (42, 44, 50, 52) zum Befestigen des
Etikettenträgerelementes (58) an der Rückseite der
Frontauswahltafel (32).
9. Verkaufsautomat nach Anspruch 8, bei dem die
Befestigungseinrichtung ein Paar von der Rückseite der
Frontauswahltafel
(32) nach außen vorstehende Elemente (42, 44)
einschließt und zusätzlich ein Paar Öffnungen (52, 50) in dem
Etikettenträgerelement (58) zum Eingriff mit den nach außen
vorstehenden Elementen einschließt.
10. Verkaufsautomat nach Anspruch 9, bei dem die nach außen
vorstehenden Elemente auf der Rückseite der Frontauswahltafel
(32) ein erstes Element (42) enthalten, das auf einem oberen
Teil (46) der Rückseite der Tafel (32) angeordnet ist, sowie
ein zweites Element (44), das auf einem unteren Teil (48) der
Rückseite der Tafel (32) angeordnet ist.
11. Verkaufsautomat nach Anspruch 10, bei dem das erste nach
außen vorstehende Element (42) einen Befestigungslappen von
im allgemeinen rechteckigem Querschnitt umfaßt und das zweite
nach außen vorstehende Element (44) einen Befestigungsbolzen
von im allgemeinen kreisförmigem Querschnitt umfaßt und bei
dem das Paar Öffnungen in dem Etikettenträgerelement (58)
eine im allgemeinen rechteckige Befestigungskerbe (50) in
einem oberen Teil (54) des Etikettenträgerelementes und eine
Befestigungsöffnung (52) in einem unteren Teil (56) des
Etikettenträgerelementes einschließt.
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