Hintergrund der Erfindung
1. Gebiet der Erfindung:
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Diese Erfindung betrifft ein Verfahren zum automatischen
Fertigstellen eines luft- und wasserdichten Reißverschlusses,
insbesondere ein solches Verfahren zum automatischen
Fertigstellen, bei dem zwei Reißverschlußketten mechanisch durch
einen Schieber kontinuierlich hindurchgezogen werden.
2. Beschreibung des Standes der Technik:
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Da bei herkömmlichen luft- und wasserdichten
Reißverschlüssen die gegenüberliegenden Längsränder von zwei aus einem
elastomeren wasserdichten Material, wie zum Beispiel Gummi oder
ein weicher Kunststoff, hergestellten Tragbändern
gegeneinandergedrückt werden, um beim Schließen eines Schiebers eine
Dichtwirkung zu erzielen, ist der Reibwiderstand durch den
Schließ- und Öffnungsvorgangs groß, so daß die Tragbänder
beschädigt werden können, wenn sie mit Greifern gehalten und
bewegt werden, oder wenn sie ähnlich der herkömmlichen
Vorrichtung zum Anbringen des Schiebers mit Zuführrollen bewegt
werden. Demzufolge war es allgemein üblich, einen Schieber von
Hand auf zwei luft- und wasserdichte Reißverschlußketten
aufzuziehen.
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Ein solches manuelles Aufziehen des Schiebers verringert
die Produktivität, und denzufolge besteht seit langem ein
Bedürfnis an einer Vorrichtung zum automatischen Aufziehen eines
Schiebers, die eine vollständige Automatisierung des gesamten
Endbearbeitungsvorgangs ermöglicht.
Zusammenfassung der Erfindung
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zum automatischen Fertigstellen eines luft- und wasserdichten
Reißverschlusses zu schaffen, bei dem zwei Reißverschlußketten
derart automatisch durch einen Schieber hindurchgezogen werden,
daß gegenüberliegende Tragbänder ohne Beschädigung zugeführt
werden können.
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Gemäß der Erfindung wird ein Verfahren zum automatischen
Fertigstellen eines luft- und wasserdichten Reißverschlusses
geschaffen, umfassend die Schritte: Zuführen einer jeden
Reißverschlußkette eines Paares, die Kuppelglieder hat, die mit
Klemmelementen an einem wasserdichten Tragband befestigt sind,
mittels zweier gezahnter Zuführrollen, die mit den
Klemmelementen der jeweiligen Reißverschlußkette kämmen; und
Hindurchziehen der Reißverschlußketten durch einen an einer Bewegungsbahn
der Reißverschlußketten angeordneten Schieber, um die
Reißverschlußketten zu kuppeln, und sodann Abführen der gekuppelten
Reißverschlußketten aus dem Schieber.
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Die beiden gezahnten Zuführrollen sind vorzugsweise unter
einem Abstand voneinander angeordnet, der größer ist als die
Länge eines jeden der in der einzelnen Reißverschlußkette
ausgebildeten aufeinanderfolgenden kuppelgliederfreien Bereiche.
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Die einzelne Reißverschlußkette wird zwischen den beiden
gezahnten Zuführrollen durchtrennt.
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Ferner kann die stromaufwärtige Zuführrolle der beiden
gezahnten Zuführrollen schrittweise von der einzelnen
Reißverschlußkette weg bewegt werden, damit aufeinanderfolgende obere
Begrenzungsteile, die an der einzelnen Reißverschlußkette
angebracht sind, passieren können.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Fig. 1 ist eine teilweise geschnittene schematische
Draufsicht auf eine Vorrichtung zum Fertigstellen eines luft- und
wasserdichten Reißverschlusses zur Ausführung der Erfindung,
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Fig. 2 zeigt, wie die gegenüberliegenden
Reißverschlußketten jeweils von ersten und zweiten Zuführrollen
transportiert werden,
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Fig. 3 zeigt, wie jede der gegenüberliegenden
Reißverschlußketten an einer Stelle zwischen der ersten und zweiten
Zuführrolle durchschnitten wird,
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Fig. 4 ist eine perspektivische Darstellung, die zeigt,
wie die gegenüberliegenden Reißverschlußketten von den ersten
Zuführrollen transportiert werden,
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Fig. 5 ist eine perspektivische Darstellung eines
fertiggestellten luft- und wasserdichten Reißverschlusses mit einem
auf den gegenüberliegenden Ketten angeordneten Schieber,
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Fig. 6 ist ein Querschnitt, der zeigt, wie die
Verschlußelemente des luft- und wasserdichten Reißverschlusses
miteinander gekuppelt sind und
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Fig. 7 ist eine Querschnitt, der zeigt, wie abgewandelte
Kuppelgliederelemente, die jeweils ein damit einstückiges
Klemmelement haben, miteinander gekuppelt sind.
Ausführliche Beschreibung
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Nachfolgend wird eine Ausführungsform der Erfindung anhand
der beiliegenden Zeichnungen erläutert.
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Fig. 1 zeigt schematisch eine Vorrichtung zur Durchführung
eines Verfahrens zum automatischen Fertigstellen eines
luftund wasserdichten Reißverschlusses gemäß der Erfindung.
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Mit den Bezugszeichen 1 ist jeweils eine von zwei
fortlaufenden luft- und wasserdichten Reißverschlußketten (nachfolgend
"Ketten" genannt) bezeichnet, die ursprünglich voneinander
getrennt sind und sodann durch einen Schieber 2 hindurchgezogen
werden, um sie zu kuppeln. Wie in den Fig. 5 und 6 gezeigt, ist
in jeder Kette 1 eine Reihe von luft- und wasserdichten
Verschlußelementen 7 auf und entlang einem Längsrand eines
Tragbandes 6 angeordnet, umfassend Kuppelglieder 3, die teilweise
von einem sich entlang dem Längsrand des Tragbandes
erstreckenden Haltebereich 4 umhüllt sind, und Klemmelemente 5, die die
Haltebereiche 4 an den Kuppelgliedern 3 und um diese herum
festhalten. Die gegenüberliegenden Ketten 1, 1 werden mit zwei
Fördereinheiten 10 dem Schieber 2 zugeführt, wobei sie von zwei
Führungsrollen 17 geführt sind.
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Wie in Fig. 1 gezeigt, umfaßt jede der Fördereinheiten 10
zwei Zuführrollen 11, 12, die an der Bewegungsbahn der Kette
stromabwärts und stromaufwärts angeordnet sind. Die
stromabwärtige erste Zuführrolle 11 wird von einem Servomotor
angetrieben, und sie ist mit der stromaufwärtigen zweiten Zuführrolle
12 zu einer synchronen Verdrehung durch einen Zahnriemen 13
verbunden. Wie in Fig. 4 gezeigt, hat jede der Zuführrollen 11,
12 am Umfang Zähne 14, die mit den Klemmelementen 5 der am
Längsrand des Tragbandes 6 der Kette 1 angebrachten
Verschlußelemente 7 kämmen, um die Kette 1 zu bewegen. Selbst wenn eine
große Kraft auf den Schieber 2 ausgeübt wird, dessen
Reibungswiderstand groß ist, dann bleibt nicht nur das Tragband 6, das
aus einem elastomeren wasserdichten Material, wie zum Beispiel
Gummi hergestellt ist, unbeschädigt, sondern auch die
Kuppelglieder 3 bleiben unbeschädigt. Entlang der Bewegungsbahn der
mit den ersten Zuführrollen 11 und den zweiten Zuführrollen 12
bewegten gegenüberliegenden Ketten sind zwei äußere
Kettenführungen
15 und eine innere Kettenführung 16 angeordnet. Die
ersten und zweiten Zuführrollen 11, 12 sind unter einem Abstand
voneinander angeordnet, der größer ist als die Länge eines
Bereichs 9 der Kette 1, der keine Verschlußelemente 7 aufweist,
so daß zumindest eine der ersten und zweiten Zuführrollen 11,
12 mit der Kette 1 kämmt, während sich der kuppelgliederfreie
Bereich 9 vorbeibewegt. Die zweite Zuführrolle 12 ist um die
Welle der ersten Zuführrolle 11 entlang eines Kreisbogens von
der in den Fig. 1 und 2 mit einer durchgezogenen Linie in die
mit einer strichpunktierten Linie dargestellte Position nach
außen bewegbar, damit sie mit der Kette 1 außer Eingriff
gelangt, sd daß ein an der Kette 1 befestigtes oberes
Begrenzungsteil 8 unbehindert passieren kann.
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Stromabwärts von jeder zweiten Zuführrolle 12 ist eine
Schneideinheit angeordnet, wie in Fig. 1 gezeigt. Wenn eine
bestimmte Länge der Kette 1 von dem Antriebsmotor der ersten
Zuführrolle 11 ermittelt wird, dann gibt der Antriebsmotor ein
Steuersignal ab, um ein äußeres Messer 19 gegenüber einem
ortsfesten inneren Messer 18 zu bewegen und die Kette 1 entlang
einer in Fig. 3 gezeigten Schnittlinie 23 zu durchschneiden.
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Die gegenüberliegenden Ketten, 1, 1 treffen sich in einer
Bereitschaftsstellung, in der die Schieber 2 von einer
Schieberzuführeinrichtung nacheinander zugeführt werden. Während der
zugeführte Schieber 2 von einem Schieberzuführgreifer 20
gehalten wird werden die gegenüberliegenden Ketten 1, 1 in der
Bereitschaftsstellung vom vorderen Ende her durch den Schieber 2
hindurchgezogen, und sie treten aus seinem hinteren Ende als
gekuppeltes Paar aus. Der Greifer 20 gibt den Schieber 2 sodann
frei, bevor zwei obere Begrenzungsteile 8 der betreffenden
Ketten 1, 1 die Bereitschaftsstellung erreichen, so daß die
gekuppelten Ketten 1, 1 mit dem aufgezogenen Schieber 2 als
fertiger Reißverschluß abgegeben werden, wie in Fig. 5 gezeigt.
Die zwischen den äußeren Kettenführungen 15, 15 angebrachte
innere Kettenführung 16 kann von der in den Fig. 1 und 3 mit
durchgezogener Linie gezeigten Stellung in die mit einer
strichpunktierten Linie gezeigte Stellung zurückgezogen werden,
beispielsweise mit einem Druckmittelzylinder, um die Abgabe des
Erzeugnisses zu erleichtern.
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Beide Fördereinheiten 10 sind gleich aufgebaut und
symmetrisch angeordnet, aber die einander entsprechenden
Zuführrollen dieser Fördereinheiten 10 sind um eine halbe Teilung
gegeneinander versetzt, um mit den jeweiligen Reihen von
Verschlußelementen 7 zu kämmen, die um eine halbe Teilung
gegeneinander versetzt sind.
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Nachfolgend werden die Schritte beim Anbringen des
Schiebers mit dem Verfahren zum automatischen Fertigstellen
erläutert. Die gegenüberliegenden Ketten 1, 1, an denen die
Verschlußelemente und das obere Begrenzungsteil 8 in den
vorhergehenden Schritt angebracht wurden, sind voneinander getrennt,
und sie werden den jeweiligen Fördereinheiten 10 zugeführt. Die
gegenüberliegenden Ketten 1, 1 werden sodann durch den Schieber
2, der sich in der Bereitschaftsstellung befindet, von dessen
Vorderende her über die von den äußeren Kettenführungen 15 und
der inneren Kettenführung 16 gebildete Kettenzuführbahn
hindurchgezogen, wenn die erste Zuführrolle 11 und die zweite
Zuführrolle 12 mit den Klemmelementen 5 der einzelnen Kette 1
kämmt, wie in den Fig. 2 und 4 gezeigt. Die gegenüberliegenden
Ketten 1, 1 treten als gekuppeltes Paar aus dem Hinterende des
Schiebers 2 für einen nachfolgenden Schritt aus. Nach
Ermittlung der Annäherung eines an der Kette 1 angebrachten oberen
Begrenzungsteils 8 wird die zweite Zuführrolle 12 betätigt,
beispielsweise durch den Druckmittelzylinder 22, damit sie um
die erste Zuführrolle 11 entlang einer Kreisbahn von der mit
einer durchgezogenen Linie gezeigten Stellung in die mit einer
strichpunktierten Linie gezeigte Stellung nach außen bewegt
wird, wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt, um die Vorbeibewegung
des oberen Begrenzungsteils 8 zu erleichtern. Sodann bewegt
sich der in der Kette 1 ausgebildete Bereich 9, der keine
Verschlußelemente 7 aufweist, an der zweiten Zuführrolle 12
vorbei. Da während dieser Zeit die erste Zuführrolle 11 mit den
Klemmelementen 5 der Kette 1 kämmt, wird die Zufuhr der Kette 1
nicht behindert. Wenn eine Trennstelle der Kette 1 durch Zählen
von Impulsen des Servomotors ermittelt wird, der die
Antriebsquelle
für die erste Zuführrolle 11 bildet, dann werden die
erste und die zweite Zuführrolle 11, 12 angehalten, woraufhin
das äußere Messer 19 von einem Druckmittelzylinder gegenüber
den inneren Messer 18 bewegt wird, um die Kette 1 entlang einer
in Fig. 3 gezeigten Schnittlinie 23 zu durchtrennen, das heißt
an einer Stelle geringfügig stromabwärts von der zweiten
Zuführrolle 12, um dadurch von der Kette 1 eine bestimmte Länge
abzuschneiden. Nach Beendigung des Schneidvorgangs wird die
innere Kettenführung 16 mit dem Druckmittelzylinder 21 von der
in den Fig. 1 und 3 mit einer durchgezogenen Linie gezeigten
Stellung in die mit einer strichpunktierten Linie gezeigte
Stellung zurückgezogen, um die Bewegungsbahn der Kette zu
verbreitem, so daß das hintere Ende der Kette 1 frei passieren
kann, wenn die gekuppelten Ketten 1, 1 als Produkt abgegeben
werden, wobei der Schieber 2 von dem Zuführgreifer 20
freigegeben ist und sodann von einem Auswerfgreifer erfaßt werden.
Nachdem eine bestimmte Länge der fertiggestellten Ketten mit
dem darauf angeordneten Schieber 2 abgeben wurde, werden die
erste und die zweite Zuführrolle 11, 12 erneut angetrieben, um
die nachfolgende Kette 1 zuzuführen, weil die zweite
Zuführrolle 12 mit dem vorderen Ende der Kette 1 kämmt, wie in Fig. 3
gezeigt. Wenn das vordere Ende der Kette 1 über die zwischen
der in die Ausgangsstellung zurückgekehrten inneren
Kettenführung 16 und den äußeren Kettenführungen 15 begrenzte
Kettenzuführbahn die erste Zuführrolle 11 erreicht, dann gelangt die
erste Zuführrolle 11 mit dem vorderen Ende der Kette in
Eingriff, um die Kette 1 in den Schieber 2 zuzuführen. Wenn daher
die vorhergehenden Schritte wiederholt werden, dann werden
aufeinanderfolgende Schieber nacheinander automatisch auf den
fortlaufenden Ketten, 1 1 angebracht, und eine bestimmte Länge
wird jeweils von den fortlaufenden Ketten 1, 1 abgeschnitten,
und die nacheinander erhaltenen fertiggestellten Ketten 1, 1
werden als Reißverschlüsse abgegeben.
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Bei der gezeigten Ausführungsform sind die zu
bearbeitenden Ketten 1, 1 solche, an denen obere Begrenzungsteile
angebracht sind und in denen kuppelgliederfreie Bereiche
ausgebildet sind. Alternativ können die durch einen Schieber
hindurchzuziehenden Ketten 1, 1 frei von irgendwelchen oberen
Begrenzungsteilen
oder von irgendwelchen kuppelgliederfreien
Bereichen sein. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, die zweite
Zuführrolle 12 von den Ketten weg zu bewegen.
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Ferner sind bei dieser Ausführungsform die Kuppelglieder 3
und die Klemmelemente 5 voneinander unabhängig, wie in Fig. 6
gezeigt. Wie in Fig. 7 gezeigt, können die an der Kette
angebrachten einzelnen Verschlußelemente aus einem Kuppelglied 3a
und einem Klemmelement 5a einstückig ausgebildet sein.
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Da bei dem erfindungsgemäßen Verfahren die Ketten
transportiert werden, indem die gezahnten Zuführrollen mit den an
den wasserdichten Tragbändern angebrachten Klemmelementen
kämmen, können die Ketten mit einer großen Kraft transportiert
werden, ohne daß die aus einem elastomeren wasserdichten
Material, wie zum Beispiel Gummi, hergestellten wasserdichten
Tragbänder oder die Verschlußelenente beschädigt werden. Gemäß der
Erfindung ist es möglich, den Schieberaufziehvorgang zu
automatisieren, indem die einzelnen Schieber automatisch auf die
luft- und wasserdichten Ketten aufgezogen werden können, so daß
die Fertigstellung von luft- und wasserdichten Reißverschlüssen
vollautomatisch erfolgen kann, wodurch die Produktivität
beträchtlich verbessert wird. Da der Abstand zwischen der ersten
und der zweiten gezahnten Zuführrolle größer ist als die Länge
des einzelnen kuppelgliederfreien Bereichs, kämmt mindestens
eine der ersten und zweiten Zuführrollen mit den
Klemmelementen, während sich der einzelne kuppelgliederfreie Bereich
vorbeibewegt.
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Da die Kette an einer Stelle zwischen der ersten und der
zweiten Zuführrolle durchtrennt wird, kämmt das vordere Ende
der nachfolgenden Kette nach dem Zerschneiden mit der ersten
Zuführrolle, so daß die nachfolgende Kette unbehindert
transportiert werden kann.
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Da ferner die zweite Zuführrolle von der Bewegungsbahn der
Kette weg nach außen bewegt werden kann, wenn sich ein an der
Kette angebrachtes oberes Begrenzungsteil vorbeibewegt, werden
die Zähne der zweiten Zuführrolle nicht beschädigt.