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Die vorliegende Erfindung hat im wesentlichen eine
vervollkommene Käfigmutter zum Gegenstand.
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Die Käfigmuttern sind bereits seit langem bekannt. Sie
bestehen aus zwei Elementen und zwar einer Mutter und einem
Käfig, in welchem die Mutter untergebracht ist und die die
Anordnung dieser letzteren in einer in irgendeinem Element,
wie z.B. einer Tafel, die an irgendeinem Werkstück, wie einer
anderen Tafel befestigt werden soll, gebildeten öffnung
gestattet.
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Somit kennt man aus dem Dokument FR-A-2 583 472 eine dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 entsprechende Käfigmutter.
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Das Ziel der Erfindung ist es, aus dem Bestehen des das
Zurückhalten der Mutter an der Tafel gestattenden Käfigs
Vorteil zu ziehen, um der Mutter-Käfig-Einheit sich auf der
Schraube ausübende Sicherungseigenschaften zu verleihen, so
dass, wenn einmal die Befestigung der Tafeln durch
Verschraubung beendet worden ist, die besagte Befestigung
unlöslich wird.
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Zu diesem Zweck hat die Erfindung eine verbesserte Käfigmutter
zum Gegenstand, derjenigen Gattung mit einer in einem Käfig
untergebrachten Mutter, der etwa die Gestalt eines die Mutter
umschliessenden U's aufweist und durch zwei von dem Boden aus
umgebogene Schenkel gebildet wird, in welchem Boden eine
öffnung gebildet ist, um den Durchgang eines in das
Gewindeloch der Mutter eingeschraubten Gewindeelementes zu
gestatten, wobei der besagte Käfig ausgeschnittene
Ansatzlappen, die mit dem besagten Gewindeelement
zusammenwirken, aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die
Ansatzlappen entweder in dem Rand der öffnung in dem Boden des
Käfigs oder in den Schenkeln des besagten Käfigs
ausgeschnitten sind, um sich in Richtung auf und über den Rand
hinaus des Gewindeloches der Mutter zu erstrecken, um eine
Bremswirkung auf das in dem besagten Loch eingeschraubte
Gewindeelement unter der Wirkung der elastischen Verformung
der Ansatzlappen ausüben zu können.
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Gemäss einem anderen Merkmal dieser Käfigmutter sind die
vorgenannten Ansatzlappen im oberen Teil der beiden Schenkel
des Käfigs ausgeschnitten und weisen ein freies in Richtung
auf die freien Enden der Schenkel leicht umgebogenes Ende auf.
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Gemäss noch einem anderen Merkmal der Erfindung ist die Mutter
eine quaderförmige Mutter, die durch zwei entgegengesetzte
Ränder zwischen den beiden Schenkeln des Käfigs zurückgehalten
oder durch zwei entgegengesetzte Schenkel des besagten Käfigs
durchsetzende Ecken zurückgehalten wird.
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Aber die Merkmale und Vorteile der Erfindung werden besser in
der ausführlichen Beschreibung, die folgt und sich auf die
beigefügten nur beispielsweise angegebenen Zeichnungen
bezieht, erscheinen und in welchen :
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Die Figur 1 eine schaubildliche Ansicht einer Käfigmutter
gemäss dieser Erfindung und einer mit dieser Käfigmutter im
Eingriff stehenden Schraube ist ;
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Die Figur 2 eine Ansicht im Aufriss gemäss dem Pfeil II der
Figur 1 ist ;
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Die Figur 3 eine explodierte schaubildliche Ansicht einer
zweiten Ausführungsform der Käfigmutter gemäss dieser
Erfindung ist, wobei die die Anordnung dieser Käfigmutter
gestattende Tafel mit öffnung selber auch dargestellt ist ;
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Die Figur 4 eine Ansicht im Schnitt durch diese Käfigmutter in
der an der Tafel angeordneten Stellung ist ;
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Die Figur 5 eine Ansicht von unten der Käfigmutter gemäss dem
Pfeil V der Figur 4 ist.
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Bezugnehmend auf diese Figuren sieht man eine Käfigmutter 1,
die, wie dies gut an sich bekannt ist, eine Mutter 2 z.B
quaderförmiger Gestalt aufweist, die in einem etwa die Gestalt
eines U's aufweisenden Käfig 3 untergebracht ist, wobei der
Käfig einen Stirnendteil bzw. Boden 4 und zwei von dem Boden 4
aus umgebogene und die Mutter 2 umschliessende Schenkel 5
aufweist, welche Mutter somit in ihrem Käfig gefangen bleibt.
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Der Boden 4 des Käfigs 3 kann noch umgebogene, zu dem ein
wenig schwebenden Halten der Mutter 2 in dem Käfig 3
beitragende Zungen 6 aufweisen.
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Die Käfigmutter 1 kann, wie dies gut bekannt ist, mit den
Schenkeln 5 des Käfigs 3 in der Öffnung O irgendeines
Werkstückes, wie einer auf der Figur 3 gut sichtbaren Tafel P
eingesetzt werden.
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Die Mutter 2 kann selbstverständlich eine Schraube, wie V
(Figuren 1 und 2), die die Befestigung der Platte P an
irgendeinem Werkstück, wie z.B. einer anderen (nicht
dargestellten) Platte gestatten wird, aufnehmen.
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Erfindungsgemäss weist der Käfig 3 Ansatzlappen 7 auf, die, in
Abwesenheit der Schraube V, sich in Richtung auf das
Gewindeloch 8 der Mutter 2 und über den Rand 8a dieses Loches
hinaus (Figuren 3 bis 5) erstrecken.
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Somit, wenn das Gewindeelement bzw. die Schraube V in das
Gewindeloch 8 der Mutter 2 eingeschraubt werden wird, werden
die elastisch verformbaren Ansatzlappen 7 mit dem Gewinde der
Schraube V in Eingriff kommen und einen gewissen Widerstand
gegen das Schrauben und auch gegen das Abschrauben, wenn die
beiden Werkstücke bzw. Tafeln wie P zusammengefügt werden,
bieten. In anderen Worten werden die eine Sicherungswirkung
auf die Schraube V ausübenden Ansatzlappen 7 dem Zusammenbau
unleugbare Unlöslichkeitseigenschaften verleihen.
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Bei der durch die Figuren 1 und 2 veranschaulichten
Ausführungsform sieht man, dass die Ansatzlappen 7 in dem
Boden 4 des Käfigs 3 ausgeschnitten sind. In genauerer Weise
entstehen die Ansatzlappen 7 an dem Rand 9 der in üblicher
Weise in dem Boden 4 gebildeten öffnung, um den Durchgang der
Schraube V zu gewährleisten. Auf diesen Figuren 1 und 2 sieht
man, dass das freie Ende der Ansatzlappen 7 am Anfang des
Schraubens in Eingriff mit dem Gewinde V stehen und somit eine
Sicherungswirkung auf die Schraube V ausüben, so dass am Ende
des Schraubvorganges, d.h. in der zusammengebauten Stellung
der Werkstücke, das Abschrauben vorteilhaft verhindert wird,
was dem erzielten Zusammenbau unleugbare Eigenschaften eines
guten Verhaltens z.B. gegen Stösse oder Schwingungen verleiht.
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Bei der auf den Figuren 3 bis 5 veranschaulichten
Ausführungsform sind die Ansatzlappen 7 in dem oberen Teil der
Schenkel 5 des Käfigs ausgeschnitten und sieht man hier, dass
deren freien Enden, vor dem Schrauben, sich über den Rand 8a
des Gewindeloches 8 der Mutter 2 hinaus erstrecken, wie dies
auf den Figuren 4 und 5 deutlich erscheint.
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In genauerer Weise erstrecken sich die Ansatzlappen 7 über der
der Platte P zugewandten Mutterfläche, wie man es gut auf der
Figur 4 sieht, und weisen diese Ansatzlappen 7 ein in Richtung
auf die freien Enden der Schenkel 5 des Käfigs 3 leicht
umgebogenes freies Ende 7a auf. Somit werden die Ansatzlappen
7 leichter in Eingriff mit dem Gewinde der Mutter 2 kommen
können, um sich nachträglich zu verformen und eine
Sicherungswirkung auf die Schraube V zu erzeugen.
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Bei den beiden Ausführungsformen, die soeben beschrieben
worden sind, ist die Mutter 2 eine quaderförmige Mutter, die
in den Käfig 3 wahlweise in zwei verschiedenen Weisen
eingesetzt werden kann, wobei selbstverständlich, bei der
einen wie bei der anderen Anordnung, die
Sicherungsansatzlappen 7 entweder in dem Boden 4 des Käfigs
oder in den Schenkeln 5 dieses Käfigs ausgeschnitten werden
können.
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Auf den Figuren 1 und 2 sieht man, dass die Mutter 2 durch
zwei entgegengesetzte Ränder zwischen den Schenkeln 5 des
Käfigs zurückgehalten wird. Anders gesagt, sind diese
engegengesetzten Ränder etwa parallel zu den Schenkeln 5 des
besagten Käfigs.
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Auf den Figuren 3 bis 5 sieht man, dass die Mutter 2 mit zwei
engegengesetzten Ecken 11 zwischen den Schenkeln 5 des Käfigs
3 angeordnet ist. In genauerer Weise durchsetzen die
engegengesetzten Ecken 11 in den Schenkeln 5 gebildete
Öffnungen 12 (Figur 3), so dass die Mutter 2 in ihrem Käfig 3
somit positiv gegen Drehung festgehalten wird. Es ist auch zu
bemerken, dass, in dem einen (Figuren 1 und 2) wie in dem
anderen Fall (Figuren 3 bis 5), die kleinen umgebogenen Zungen
6 dazu beitragen, die Mutter 2 in ihrem Käfig 3 gefangen zu
halten, wobei selbstverständlich in dem ersten Fall (Figuren 1
und 2), diese Zungen 6 unerlässlich sind, um die Mutter 2 zu
verhindern, den Käfig 3 zu verlassen, was bei der auf den
Figuren 3 bis 5 dargestellten Ausführungsform nicht der Fall
ist, da hier die engegengesetzten Ecken 11 der Mutter 2 die
Mutter in ihrem Käfig in zwei orthogonalen Richtungen positiv
halten.
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Man wird hier dazufügen, dass, bei den beiden beschriebenen
und veranschaulichten Ausführungsformen, die Schenkel 5 des
Käfigs 3, wie dies an sich bekannt ist, nach aussen gewandte
freie Enden aufweisen, um das Anhaken des Käfigs an dem Rand
der Öffnung O der Platte P zu gestatten.
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Erfindungsgemäss hat man also eine vervollkommene Käfigmutter
geschaffen, deren Käfig eine zusätzliche Funktion und zwar
eine Funktion zur Sicherung der Schraube beim Einschrauben in
die Mutter besitzt, was dem mit dieser Käfigmutter
durchgeführten Zusammenbau beachtliche
Unlöslichkeitseigenschaften verleiht.
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Diese Erfindung ist keinesfalls auf die beschriebenen und
veranschaulichten Ausführungsformen, die nur beispielsweise
angegeben worden sind, beschränkt.
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So könnte die Mutter eine andere als eine quaderförmige
Gestalt aufweisen und die Anordnung der Mutter in ihrem Käfig
könnte anders als die beschriebene und dargestellte sein, da
dies nichts an der Arbeitsweise der in dem Boden oder in den
Schenkeln des Käfigs ausgeschnittenen selbstsichernden
Ansatzlappen ändern würde. Ebenfalls könnte man, ohne den
Rahmen der Erfindung zu verlassen, so tun, dass die in den
Schenkeln 5 des Käfigs ausgeschnittenen Ansatzlappen 7 den
Mutterkörper 2 durchsetzen, so dass deren freien Enden in das
Gewindeloch dieser Mutter einmünden.