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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Aufzeichnungsflüssigkeit.
Insbesondere betrifft sie eine Aufzeichnungsflüssigkeit, die sich für Tintenstrahlaufzeichnungen
eignet.
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Das
sogenannte Tintenstrahlaufzeichnungsverfahren wird in der Praxis
angewendet, wobei Tröpfchen einer
Aufzeichnungsflüssigkeit,
die einen wasserlöslichen
farbgebenden Stoff, z. B. einen Direktfarbstoff oder einen Säurefarbstoff,
enthalten, aus einer winzigen Austrittsöffnung ausgestoßen werden,
um die Aufzeichnung vorzunehmen.
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Eine
solche Aufzeichnungsflüssigkeit
muß nicht
nur über
längere
Zeiträume
stabil ausstoßbar
bleiben und sich auf Aufzeichnungspapieren für den allgemeinen Geschäftsgebrauch,
z. B. Papier für
Normalpapierkopierer wie elektrophotographisches Papier und gefaltetes
Endlospapier für
Computer usw., schnell fixieren lassen, um einen Druck zu erhalten,
bei dem die gedruckten Zeichen von guter Qualität sind, d. h. die gedruckten
Zeichen nicht verschwimmen und klare Umrisse aufweisen, sondern
muß auch über ausgezeichnete
Lagerstabilität
verfügen.
Deshalb sind die Lösungsmittel,
die in der Aufzeichnungsflüssigkeit
verwendet werden können,
stark eingeschränkt.
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Die
farbgebenden Stoffe für
die Aufzeichnungsflüssigkeit
müssen
dagegen in den Lösungsmitteln,
die wie vorstehend beschrieben Einschränkungen unterliegen, nicht
nur ausreichend löslich
sein, damit die Aufzeichnungsflüssigkeit über einen
längeren
Zeitraum stabil ausgestoßen
werden kann, auch bei längerer
Lagerung stabil bleibt und Druckbilder von hoher Dichte und ausgezeichneter
Wasser- und Lichtbeständigkeit
ergibt, sondern sie müssen
auch auf einfache Weise und ohne Sicherheitsrisiken hergestellt
werden können.
Es war jedoch nicht einfach, alle diese Anforderungen gleichzeitig
zu erfüllen.
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Obwohl
inzwischen verschiedene Techniken vorgeschlagen wurden (siehe JP-A-55-144067, JP-A-55-152747,
JP-A-57-207660, JP-A-58-147470, JP-A-62-190269, JP-A-62-190271, JP-A-62-190272, JP-A-62-250082,
JP-A-62-246975, JP-A-62-257971, JP-A-62-288659, JP-A-63-8463, JP-A-63-22867, JP-A-63-22874,
JP-A-63-30567, JP-A-63-33484, JP-A-63-63764, JP-A-63-105079, JP-A-64-31877, JP-A-1-93389,
JP-A-1-210464, JP-A-2-140270, JP-A-3-167270, JP-A-3-200882 etc.),
ist bisher kein farbgebender Stoff entwickelt worden, der die Marktanforderungen
zufriedenstellend erfüllt
und auf einfache Weise hergestellt werden kann. (Die hier verwendete
Bezeichnung "JP-A" bedeutet eine „noch nicht
geprüfte
veröffentlichte
japanische Patentanmeldung".)
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, eine schwarze Aufzeichnungsflüssigkeit
zur Verfügung
zu stellen, die bei Verwendung für
Tintenstrahlaufzeichnungen, -beschriftungen usw. zum Aufzeichnen
auf Normalpapier über
gute Druckqualität
verfügt,
aufgezeichnete Bilder von hoher Dichte und ausgezeichneter Licht-
und vor allem Wasserbeständigkeit
sowie einen guten Farbton des aufgezeichnetem Bildes ergibt und
auch bei längerer
Lagerung stabil bleibt.
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Die
Erfinder haben festgestellt, daß die
vorstehende Aufgabe gelöst
werden kann, wenn man einen spezifischen Farbstoff als flüssige Aufzeichnungskomponente
verwendet, wodurch die Erfindung erfüllt wird. Die Erfindung besteht
also aus einer Aufzeichnungsflüssigkeit,
dadurch gekennzeichnet, daß sie
ein wäßriges Medium
und mindestens einen Farbstoff der allgemeinen Formel (II) enthält:
(wobei
R
1 und R
2 jeweils
H, CH
3 oder OCH
3 darstellen;
X SO
3M oder COOM darstellt; und M ein Alkalimetall, eine
Ammoniumgruppe oder ein organisches Aminsalz darstellt).
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Die
Erfindung wird nachstehend detailliert erläutert.
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Beispiele
für das
durch M dargestellte Alkalimetall schließen Na, K, Li usw. ein. Beispiele
für das
durch M dargestellte organische Aminsalz umfassen eine Gruppe, in
der drei oder vier Wasserstoffatome einer Ammoniumgruppe durch einen
Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und/oder einen Hydroxyalkylrest
mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen ersetzt wurden. Darüber hinaus
kann das organische Aminsalz ein Salz eines Polyalkylenpolyamins
wie Tetraethylenpentamin oder Diethylentriamin sein. Als Polyalkylenrest
wird ein Polyethylenrest bevorzugt.
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Die
Farbstoffe der allgemeinen Formel (II), die in dieser Erfindung
verwendet werden können,
sind jeweils von schwarzer Farbe und eignen sich als Aufzeichnungsflüssigkeit.
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In
dieser Erfindung kann eine Mischung aus zwei oder mehreren dieser
Farbstoffe verwendet werden. In diesem Fall können zwei oder mehrere Farbstoffe,
die in ihrer allgemeinen Formel zueinander identisch sind, sich
jedoch in den Substituenten unterscheiden, oder zwei oder mehrere
Farbstoffe mit unterschiedlichen allgemeinen Formeln verwendet werden.
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Spezifische
Beispiele der durch die allgemeine Formel (II) dargestellten Farbstoffe
schließen
folgende Verbindungen ein:
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Die
Azofarbstoffe der allgemeinen Formel (II) können durch Diazotierung und
einen Kopplungsschritt nach Verfahren hergestellt werden, die an
sich bekannt sind [siehe z. B. "Shin
Senryo Kagaku" (New
Industrial Chemistry), Autor Yutaka Hosoda, veröffentlicht von Gihodo am 21.
Dezember Showa-48 (1973), S. 396–409].
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Wenn
man die Farbstoffe der vorstehend beschriebenen allgemeinen Formel
(II) für
eine Aufzeichnungsflüssigkeit
verwendet, müssen
alle diese Farbstoffe nach der Herstellung gereinigt werden. Wirksame Reinigungsprozesse
schließen
ein Verfahren ein, bei dem ein Alkohol, z. B. Methanol oder Isopropanol,
einer wäßrigen Lösung oder
Suspension eines Farbstoffs zugesetzt wird, um den Farbstoff auszukristallisieren,
sowie ein Verfahren, bei dem ein Farbstoff in Dimethylformamid,
N-Methylpyrrolidon usw. suspendiert und damit gewaschen wird. Durch
diese Verfahren kann die Reinheit des Farbstoffs gesteigert und
das anorganische Salz entfernt werden.
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Der
Gehalt der Farbstoffe der vorstehend beschriebenen allgemeinen Formel
(II) in der Aufzeichnungsflüssigkeit
beträgt
bezogen auf die Gesamtmenge der Aufzeichnungsflüssigkeit vorzugsweise 0,5 bis
5 Gew.-%, besonders bevorzugt 2 bis 4 Gew.-%.
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Das
in der erfindungsgemäßen Aufzeichnungsflüssigkeit
verwendete Lösungsmittel
ist vorzugsweise Wasser und Wasser, das ein wasserlösliches
organisches Lösungsmittel
enthält,
darunter beispielsweise ein Glycollösungsmittel, z. B. Ethylenglycol,
Propylenglycol, Butylenglycol, Diethylenglycol, Triethylenglycol,
Polyethylenglycol (# 200) und Polyethylenglycol (# 400), Glycerol,
ein Pyrrolidonlösungsmittel,
z. B. N-Methylpyrrolidon, N-Ethylpyrrolidon und 2-Pyrrolidon, 1,3-Dimethylimidazolidinon,
Ethylenglycolmonoallylether, Ethylenglycolmonomethylether, Diethylenglycolmonomethylether,
Dimethylsulfoxid, Thiodiglycol usw. Diese wasserlöslichen
organischen Lösungsmittel
werden, bezogen auf die Gesamtmenge der Aufzeichnungsflüssigkeit, normalerweise
in einer Menge im Bereich von 5 bis 50 Gew.-% verwendet. Wasser
wird, bezogen auf die Gesamtmenge der Aufzeichnungsflüssigkeit, üblicherweise
in einer Menge im Bereich von 45 bis 93 Gew.-% verwendet.
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Die
Schnelltrocknungseigenschaft nach dem Drucken und die Druckqualität können dadurch
noch weiter verbessert werden, daß man eine aus Harnstoff, Thioharnstoff
Biuret und Semicarbazid ausgewählte Verbindung,
bezogen auf die Gesamtmenge, der Flüssigkeit, in einer Menge von
0,1 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,5 bis 5 Gew.-% zur erfindungsgemäßen Aufzeichnungsflüssigkeit
zugibt, oder dadurch, daß man,
bezogen auf das Gesamtgewicht der Aufzeichnungsflüssigkeit,
ein oberflächenaktives
Mittel in einer Menge von 0,001 bis 5,0 Gew.-% zugibt.
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Die
erfindungsgemäße Aufzeichnungsflüssigkeit
wird für
Tintenstrahlaufzeichnungen und in Schreibgeräten verwendet, und, wenn sie
zum Aufzeichnen auf Normapapier verwendet wird, liefert sie aufgezeichnete
Bilder, bei denen die gedruckten Zeichen von ausgezeichneter Dichte
sowie Licht- und Wasserbeständigkeit
sind. Außerdem
verfügt
die Aufzeichnungsflüssigkeit
noch über
gute Lagerstabilität.
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Beispiele
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand von Beispielen im einzelnen erläutert. Sie
darf jedoch nicht so ausgelegt werden, als wäre sie darauf beschränkt, solange
sie sich in ihrem Rahmen befindet. Die in den Bezugsbeispielen verwendeten
Formeln sind folgende:
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Bezugsbeispiel 1
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Man
gab Wasser zu 25 Gewichtsteilen Ethylenglycolmonoallylether, 22
Gewichtsteilen Ethylenglycol und 3,5 Gewichtsteilen des vorstehend
spezifizierten Farbstoffs (I-1), um die Gesamtmenge auf 100 Gewichtsteile
einzustellen. Diese Zusammensetzung wurde ausreichend vermischt,
um den Farbstoff aufzulösen,
unter Druck durch einen Teflonfilter mit einem Porendurchmesser
von 1 μm
filtriert und dann mit einer Vakuumpumpe und einem Ultraschallreiniger
entgast, um eine Aufzeichnungsflüssigkeit
herzustellen.
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Unter
Verwendung der so erhaltenen Aufzeichnungsflüssigkeit, führte man mit einem Tintenstrahldrucker
(Handelsname HG-3000, hergestellt von der Epson Co.) Tintenstrahlaufzeichnungen
auf Papier für
Elektrophotographie (hergestellt von Fuji Xerox Co.) durch. Die
Bewertungen wurden nach den folgenden Verfahren (a), (b) und (c)
durchgeführt
und deren Ergebnisse aufgezeigt.
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(a) Lichtbeständigkeit
des aufgezeichneten Bildes
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Unter
Verwendung eines Xenonmeßgerätes für Verblassung
(hergestellt von der Suga Shikenki Co.) wurde das Aufzeichnungspapier
100 Stunden bestrahlt. Nach der Bestrahlung waren kaum Verfärbungen
oder Verblassungen festzustellen.
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(b) Wasserbeständigkeit
des aufgezeichneten Bildes
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Das
Aufzeichnungspapier wurde 5 Minuten in Wasser getaucht und das Bild
dann daraufhin untersucht, ob es verschwamm. Es war nur ein geringes
Verschwimmen festzustellen und auch die Dichte nahm nur geringfügig ab.
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(c) Lagerstabilität der Aufzeichnungsflüssigkeit
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Die
Aufzeichnungsflüssigkeit
wurde in Teflonbehältern
verschlossen. Nachdem man die Aufzeichnungsflüssigkeit einen Monat bei 5°C und 60°C gelagert
hatte, untersuchte man sie auf Veränderungen. Es waren keine Ausfällungen
von unlöslichen
Substanzen festzustellen.
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Bezugsbeispiel 2
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Man
gab Wasser zu 10 Gewichtsteilen Glycerol, 10 Gewichtsteilen Ethylenglycol
und 5 Gewichtsteilen des vorstehend spezifizierten Farbstoffs (I-2),
um die Gesamtmenge auf 100 Gewichtsteile einzustellen. Diese Zusammensetzung
wurde nach dem in Bezugsbeispiel 1 beschriebenen Verfahren behandelt,
um eine Aufzeichnungsflüssigkeit
herzustellen und man nahm die Bewertungen gemäß (a) bis (c) von Beispiel
1 vor. Als Ergebnis erreichte man in allen Fällen ähnlich zufriedenstellende Ergebnisse
wie in Bezugsbeispiel 1.
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Bezugsbeispiel 3
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Man
gab Wasser zu 5 Gewichtsteilen Diethylenglycolmonobutylether, 15
Gewichtsteilen Glycerol und 2 Gewichtsteilen des vorstehend spezifizierten
Farbstoffs (I-3), um die Gesamtmenge auf 100 Gewichtsteile einzustellen.
Diese Zusammensetzung wurde nach dem in Bezugsbeispiel 1 beschriebenen
Verfahren behandelt, um eine Aufzeichnungsflüssigkeit herzustellen und man
nahm die Bewertungen gemäß (a) bis
(c) von Bezugsbeispiel 1 vor. Als Ergebnis erreichte man in allen
Fällen ähnlich zufriedenstellende
Ergebnisse wie in Bezugsbeispiel 1.
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Beispiel 1
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Man
gab Wasser zu 22 Gewichtsteilen Diethylenglycol und 2,5 Gewichtsteilen
des vorstehend spezifizierten Farbstoffs (II-1), um die Gesamtmenge
auf 100 Gewichtsteile einzustellen. Diese Zusammensetzung wurde
ausreichend vermischt, um den Farbstoff aufzulösen, unter Druck durch einen
Teflonfilter mit einem Porendurchmesser von 1 μm filtriert und dann mit einer
Vakuumpumpe und einem Ultraschallreiniger entgast, um eine Aufzeichnungsflüssigkeit
herzustellen.
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Unter
Verwendung der so hergestellten Aufzeichnungsflüssigkeit nahm man die Bewertungen
gemäß (a) bis
(c) von Bezugsbeispiel 1 vor. Als Ergebnis erreichte man in allen
Fällen ähnlich zufriedenstellende
Ergebnisse wie in Bezugsbeispiel 1.
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Beispiel 2
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Eine
Aufzeichnungsflüssigkeit
wurde auf die gleiche Weise wie in Bezugsbeispiel 2 hergestellt
mit dem Unterschied, daß man
3 Gewichtsteile des vorstehend spezifizierten Farbstoffs (II-2)
anstelle von 5 Gewichtsteilen des vorstehend spezifizierten Farbstoffs
(I-2) verwendete, und man nahm die Bewertungen gemäß (a) bis
(c) von Bezugsbeispiel 1 vor. Als Ergebnis erreichte man in allen
Fällen ähnlich zufriedenstellende
Ergebnisse wie in Bezugsbeispiel 1.
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Beispiel 3
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Eine
Aufzeichnungsflüssigkeit
wurde auf die gleiche Weise wie in Bezugsbeispiel 3 hergestellt
mit dem Unterschied, daß man
den vorstehend spezifizierten Farbstoff (II-3) anstelle des vorstehend
spezifizierten Farbstoffs (I-3) verwendete, und man nahm die Bewertungen
gemäß (a) bis
(c) von Bezugsbeispiel 1 vor. Als Ergebnis erreichte man in allen
Fällen ähnlich zufriedenstellende
Ergebnisse wie in Bezugsbeispiel 1.
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Beispiele 4 und 5
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Aufzeichnungsflüssigkeiten
wurden nach dem Verfahren in Bezugsbeispiel 1 unter Verwendung der gleichen
Zusammensetzung wie in Beispiel 1 hergestellt mit dem Unterschied,
daß die
vorstehend spezifizierten Farbstoffe (II-4) und (II-5) jeweils anstelle
des vorstehend spezifizierten in Beispiel 1 verwendeten Farbstoff (II-1)
verwendet wurden. Die Bewertungen gemäß (a) bis (c) von Bezugsbeispiel
1 wurden durchgeführt.
Als Ergebnis erreichte man in allen Fällen ähnlich zufriedenstellende Ergebnisse
wie in Bezugsbeispiel 1.
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Vergleichsbeispiel 1
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Aufzeichnungsflüssigkeiten
wurden auf die gleiche Weise wie vorstehend hergestellt und bewertet
mit dem Unterschied, daß man
die Farbstoffe mit den bekannten Strukturen 1 bis 4 verwendete.
Die Ergebnisse sind in nachstehender Tabelle 3 aufgeführt. Bei
den Aufzeichnungsflüssigkeiten,
in denen die bekannten Farbstoffe verwendet wurden, traten im Gegensatz
zu den erfindungsgemäßen Aufzeichnungsflüssigkeiten,
die bei allen Bewertungen gut abschnitten, bei der Bewertung Probleme
auf.
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