DE69230184T2 - Schild für erdbewegungsmaschinen - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung umfasst eine Reihe von Verbesserungen an Schilden von Erdbewegungsmaschinen wie Bagger, Eggen, Bulldozer usw. (im weiteren Text 'Planiermaschinen' genannt), insbesondere an den Schnittkanten, d. h. den wirksamen Abschnitten der Kanten dieser Schilde.
- Die in die Erde eindringenden Werkzeuge von Bulldozern, Baggern, Eggen und sonstigen Erdbewegungsmaschinen können je nach Verwendungszweck verschiedenartig geformt sein. Im Allgemeinen handelt es sich um austauschbare Kantenelemente, die mit einem Basisteil wie beispielsweise der Grundplatte einer Planiermaschine in einer festen Position zu verbolzen sind Diese Kantenelemente können zum Zwecke des waagrechten Erdeinschnitts einerseits so angeordnet sein, dass ihre Vorderkanten eine durchgehende Linie bilden, andererseits kann aber auch das mittlere Element weiter vorn oder tiefer angeordnet sein als die beiden Seitenelemente. Darüber hinaus kann die Schnittkante mit fest integrierten oder austauschbaren vorstehenden Zähnen mit geradlinigem oder nötigenfalls krummlinigem Profil versehen sein, welche ihrerseits beidseitig mit Arbeitskanten ausgestattet und umkehrbar sein können, usw. Die Kantenelemente einer Erdbewegungsmaschine können außerdem aus einem einzigen Teil oder aus mehreren kürzeren Segmenten bestehen, so dass sie entweder die ganze Breite des Werkzeuges einnehmen, mit dem sie zu verbolzen sind oder zu mehreren auf ein Basisteil montiert werden, welches die gesamte Breite des Werkzeugs einnimmt.
- Das US-Patent 4.457.380 desselben Erfinders beschreibt und definiert einen Schild für Planiermaschinen, an dem in der Zwischenzeit verschiedene Unzulänglichkeiten festgestellt worden sind. So müssen zum Abmontieren eines Konkavschildes, sei es zu dessen umgekehrter Anordnung oder zum Ersatz wegen Abnutzung oder aus sonstigen Gründen, auch die beiden benachbarten Konvexschilde abmontiert werden. Es erscheint deshalb schwierig, nur den Konkavschild umzukehren, da jeder zweite Schild verschieden ist.
- Die vorliegende Erfindung kann auf alle hier zitierten Kantenelemente angewendet werden. Im weiteren Text wird allerdings nur auf die Schnittkanten oder Kantenelemente für Schilde von Planiermaschinen Bezug genommen, was jedoch lediglich zur Vereinfachung der Beschreibung dient und nicht als Beschränkung der Erfindung auf diesen Einsatz zu verstehen ist.
- Die vorliegende Erfindung verfolgt insbesondere den Zweck, die Schnittkantenstruktur von Planierschilden so zu gestalten, dass sie für eine größere Anzahl von Nutzungen geeignet ist. Ebenso möchte sie die Möglichkeit schaffen, die Kantenelemente einzeln umzukehren, gegeneinander auszutauschen und je nach Bedarf sowohl in waagrechter Anordnung als auch in der Kombination mit rück- bzw. vorgelagertem Mittelteil einzusetzen. Und ein weiteres, sekundäres Ziel besteht darin, eine Schnittkante zu konstruieren, die einzeln ausgetauscht bzw. eingestellt werden kann.
- Darüber hinaus wird die Möglichkeit angestrebt, gegebenenfalls nur den zerstörten oder abgenutzten Teil einer Schnittkante auszuwechseln, ohne gleich die gesamte Schnittkante auswechseln zu müssen.
- Der Beitrag der vorliegenden Erfindung, die in Angriff genommen wurde mit diesen und anderen Zielen, besteht in Kantenelementen für Schilde von Planiermaschinen, die ausgestattet sind mit Hilfsmitteln zu ihrer Verbindung mit benachbarten Schnittkanten, so dass jede Schnittkante in ihrer Arbeitsposition nicht nur mit dem Basisteil der jeweiligen Planiermaschine, sondern auch mit dem oder den benachbarten Schnittkanten verbunden ist und die Kantenelemente im Verhältnis zueinander einzeln eingestellt und umgedreht werden können.
- Die Hilfsmittel zur Befestigung sind vorzugsweise als schwalbenschwanzartig ausgeformte Abschnitte und Gegenabschnitte entlang den einander gegenüberliegenden Seitenkanten der Schnittkantenelemente auszuführen und so anzuordnen, dass bei der Montage zweier benachbarter Kantenelemente auf das Basisteil der Planiermaschine die Abschnitte und Gegenabschnitte der gegenüberliegenden Seiten des einen und anderen Elements paarweise miteinander in Eingriff kommen. Ebenso sollte jedes einzelne Kantenelement mit mindestens zwei Löchern zur Befestigung am Schild der Planiermaschine versehen sein und die schwalbenschwanzartig ausgeformten Befestigungsabschnitte über soviel Spiel verfügen, dass sie bei Bewegung des einen Kantenelements im Verhältnis zum anderen verbunden bleiben, damit sich die beiden Kantenelemente gegenseitig in ihrer Position blockieren.
- Die schwalbenschwanzartig abgewinkelten Abschnitte eines Schnittkantenelements sind parallel angeordnet, so dass sie oben und unten die gleiche Breite haben. Die abgeschrägten Bereiche zwischen den einzelnen Abschnitten haben dieselbe Form wie die auf die Seite des Kantenelements aufmontierten Gegenabschnitte. Auf diese Weise passen sich die Kantenelemente zur Blockierung in Längs- und in Querrichtung einander an und sichern die Verbindung der Schnittkantenelemente somit sowohl gegen senkrechte als auch gegen waagrechte Krafteinwirkung.
- Für den Fall des einseitigen Kantenverschleißes ist das Kantenelement beidseitig mit nutzbaren Kanten versehen, so dass zum Einsatz der noch unverbrauchten Kante das Element umzukehren ist, wobei die schwalbenschwanzartig ausgeformten Winkelabschnitte der beiden Elemente auch dann miteinander in Eingriff kommen, wenn eines der Elemente im Verhältnis zum anderen umgedreht wird, ohne dass ein Positionswechsel der Winkelabschnitte im Verhältnis zu den Befestigungslöchern erforderlich ist.
- Im Sinne der vorliegenden Erfindung sind die beiden Schnittkanten praktisch parallel zueinander angeordnet, so dass die Umkehr eines Elements durch dessen Drehung um seine horizontale Querachse erfolgt.
- Der Abstand zwischen den Winkelabschnitten ist im Verhältnis zum Abstand zwischen den Befestigungslöchern so bemessen, dass ein Schnittkantenelement relativ zu den angrenzenden Schnittkantenelementen in Längsrichtung verstellt werden kann, um es in vorgelagerter bzw. abgesenkter Position zu verbolzen.
- Zum besseren Verständnis der Erfindung und zur Erleichterung ihrer praktischen Umsetzung folgt nun die beispielhafte Beschreibung eines Schnittkantenmodells für Erdbewegungsmaschinen unter Bezugnahme auf die begleitenden Abbildungen:
- Abb. 1 zeigt die Draufsicht eines verkuppelten Schnittkantenpaars.
- Abb. 2 ist eine Seitenansicht aus der in Abb. 1 durch Pfeil 2 angedeuteten Perspektive.
- Abb. 3 ist eine Seitenansicht aus der in Abb. 1 durch Pfeil 3 angedeuteten Perspektive.
- Abb. 4 zeigt den Querschnitt entsprechend der Linie und Richtung der in Abb. 1 enthaltenen Pfeile 4-4.
- Abb. 5 ist eine Perspektivansicht der beiden Elemente aus Abb. 1 vor ihrer Verbindung.
- Abb. 6 ist eine Draufsicht dieser Elemente in aufeinander ausgerichteter Position.
- Abb. 7 ist eine Seitenansicht der Elemente vor ihrer Verbindung.
- Abb. 8 ist die Draufsicht eines verkuppelten Schnittkantenpaars in anderer Ausführung.
- Abb. 9 zeigt eine Seitenansicht in Richtung des Pfeils 9 aus Abb. 8.
- Abb. 10 ist eine Perspektivansicht der beiden Elemente aus Abb. 8 vor ihrer Verbindung.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung besteht die Schnittkante einer Planiermaschine (oder einer beliebigen sonstigen Erdbewegungsmaschine im Sinne der obigen Definition) aus einer Reihe von Elementen A und B, die Seite an Seite miteinander verkuppelt sind. Obwohl die Abbildungen nur jeweils ein Exemplar von jedem Element zeigen, wird deutlich, dass das Beispiel vervielfältigt werden kann, bis die ganze Breite des Schildes einer Planiermaschine besetzt ist.
- Jedes der beiden Elemente A und B besteht aus einem Rumpfteil -11- mit flacher Unterseite -12-, einer ebenfalls flachen Oberseite -13- und einem vorderen und einem hinteren Ende -14- und -15-, die praktisch parallel zueinander stehen und Kanten bilden, sowie gegenüberliegenden Seitenflächen mit Elementen zu ihrer Verankerung und zur Verbindung mit anderen Elementen. An jedem Rumpfteil -11- befinden sich zwei längs angeordnete Löcher -16- zur Aufnahme der Befestigungsbolzen, die die Verbindung des Schnittkantenelements mit dem Basisteil der Planiermaschine herstellen. Die effektive Breite der Schnittkantenelemente ist so beschaffen, dass bei ihrer Verkupplung die Löcher -16- mit den Befestigungslöchern des Basisteils der Planiermaschine zur Deckung kommen.
- Die beiden Seitenflächen -17-, -18- der Elemente A sind mit mehreren parallelen, abgeschrägten und schwalbenschwanzartig ausgeformten Winkelabschnitten -19-, sowie an beiden Seitenflächenenden mit Endabschnitten -20- versehen. Die Seitenflächen -21-, - 20- der Elemente B sind ihrerseits mit einer Reihe von ebenfalls schwalbenschwanzartig ausgeformten Gegenabschnitten -23- ausgestattet, deren Profil, Größe und Längsabmessungen so beschaffen sind, dass sie mit den abgeschrägten Schwalbenschwanzabschnitten -19- in Eingriff gebracht werden können.
- Die Abmessungen der schwalbenschwanzartig ausgeformten, abgeschrägten Abschnitte -19- sind auf beiden Seiten des Elements A identisch, und analog dazu sind auch die Abmessungen der schwalbenschwanzartig ausgeformten, konvexen Gegenabschnitte -23- auf beiden Seiten des Elements B gleich. Die abgeschrägten Bereiche -19- und die zwischen ihnen ausgeformten Schultern sind so angeordnet, dass auf jeder Seite des Elements A jeweils eine Schulter -24- in Querrichtung mit einem Befestigungsloch -16- gefluchtet ist, wobei die Abstände zwischen den schwalbenschwanzförmigen, abgeschrägten Abschnitten -19- und zwischen den schwalbenschwanzförmigen Gegenabschnitten -23- genauso groß ist wie der Längsabstand zwischen den Befestigungslöchern -16-. Die schwalbenschwanzförmigen Gegenabschnitte -23- haben die gleichen Abmessungen wie die schwalbenschwanzartig abgeschrägten Abschnitte -19- und sind über die Länge beider Seitenflächen des Elements B verteilt. Die schwalbenschwanzförmigen Gegenabschnitte -23- sind voneinander getrennt durch eine Reihe schwalbenschwanzartig abgewinkelter und abgeschrägter Bereiche -25-, deren Teilung auf das Maß der Befestigungslöcher -16- abgestimmt ist.
- Das Verhältnis zwischen der Teilung der abgeschrägten Bereiche -25- und dem Maß der Befestigungslöcher -16- ist so bemessen, dass die mittlere Querachse eines Lochs -16- durch den in der Abb. 3 als C bezeichneten Punkt verläuft und dieser Punkt C den Schnittpunkt der beiden Diagonalen des abgeschrägten Bereichs -25- darstellt.
- Die abgeschrägten Bereiche -19- und -25- sollten ebenso wie die Gegenabschnitte -23- und Schultern -24- miteinander identisch sein, wie dies auch in der Abbildung der Fall ist. Demnach unterscheiden sich die beiden Elemente A und B lediglich durch die verschiedene Längsanordnung der abgeschrägten Abschnitte -19-, -25-, was erforderlich ist zur zweckmäßigen Verkupplung der Elemente A und B.
- Diese Anordnung und Verteilung der schwalbenschwanzförmigen abgeschrägten Abschnitte -19- und der schwalbenschwanzförmigen Gegenabschnitte -23- eröffnet innerhalb einer Kombination aus mehreren miteinander verbundenen Kantenelementen die Möglichkeit, eines der Elemente vom Schild der Planiermaschine zu lösen, um es um die horizontale Querachse zu drehen und in umgekehrter Position erneut mit dem oder den benachbarten Elementen zu verkuppeln.
- Eine Verlagerung eines oder mehrerer Schnittkantenelemente im Verhältnis zu den jeweils anderen Elementen ist möglich durch deren Längsverschiebung in der in Abb. 6 dargestellten Weise um einen oder mehrere schwalbenschwanzförmige Abschnitte -23- nach vorn und deren anschließende Befestigung mit Hilfe der Bolzen in der neuen Position.
- Es wird nun behauptet, dass, wenn mehrere Schnittkantenelemente der erfundenen Bauart korrekt mit dem Basisteil einer Planiermaschine verbolzt sind und die Planiermaschine so fortbewegt wird, dass die Schnittkanten in den Boden eindringen, die verschiedenen Schnittelemente einen gegen den Uhrzeigersinn gerichteten Druck erfahren, wodurch die einzelnen Kantenelemente auf Grund der tieferen Schnittanordnung der abgeschrägten Abschnitte -19-, -25- und des entsprechenden Profils der Teile -23-, -24- in ihre Verkupplungen mit den jeweils benachbarten Elementen hineingepresst werden; umgekehrt wirkt, wenn die Maschine vorwärts bewegt wird, der Druck auf die Kantenelemente in umgekehrter Richtung, so dass die einzelnen Kantenelemente mit den benachbarten Teilen der schwalbenschwanzförmigen Verbindungsstücke in Eingriff kommen.
- In den Abb. 8 und 10 ist eine alternative Ausführung zu sehen. In diesem Falle sind die beiden, hier mit "C" bezeichneten Elemente identisch. Das linke, mit dem Zusatz "L" versehene Element ist an seiner rechten Seite mit mehreren abgewinkelten und abgeschrägten Abschnitten ausgestattet, die schwalbenschwanzartig ausgeformt - 219- und identisch sind mit den abgeschrägten Abschnitten -19-. Zwischen den abgeschrägten Abschnitten -219- befinden sich die Schultern -224-, die ihrerseits identisch sind mit den Schultern -24-. An jedem der Enden sind Endabschnitte -220- auszuformen. An seiner linken Seite ist das Element CL ebenfalls mit einer Reihe abgewinkelter und abgeschrägter Abschnitte versehen, die schwalbenschwanzartig ausgeformt -219- und durch Schultern -224- voneinander getrennt sind: Die Schultern - 224- der linken Seite stehen in Querrichtung fluchtrecht zu den abgeschrägten konkaven Abschnitten -219- der rechten Seite. Die mit dem Zusatz "R" bezeichnete rechte Seite der beiden Elemente besitzt die gleichen abgeschrägten Abschnitte -219- und Schultern - 224-. Die Elemente CR und CL sind also identisch. Somit können mehrere Elemente "C" bündig nebeneinander angeordnet werden. Die Endabschnitte (nicht abgebildet) können natürlich je nach Bedarf am einen oder anderen Ende der Konfiguration angebracht werden.
- Da die Schnittkantenelemente in Querrichtung relativ schmal konstruiert sind, ist praktisch jedes beliebige Schnittkantenelement der erfundenen Bauart leichter als bislang übliche Schnittkantenelemente, wodurch eine einzige Arbeitskraft ausreicht, um die Elemente zu bewegen, auszuwechseln oder in eine andere Position zu versetzen.
- Es versteht sich von selbst, dass die hier beschriebenen Schnittkantenelemente an einem oder beiden Enden mit einem oder mehreren Zähnen bzw. mit bekannten Vorrichtungen zur Anbringung austauschbarer Zähne versehen sein können.
- Die Erfindung beschränkt sich keineswegs auf die besonderen Bauarten der oben im einzelnen beschriebenen Schnittkanten. Detailveränderungen am Design, der Bauweise und/oder der Beschaffenheit des Erfindungsgegenstandes sind zulässig und im Umfang der Erfindung inbegriffen.
Claims (6)
1. Ein Paar Schnittkantenelemente (11) für Schilde von Planiermaschinen, die
jeweils ausgestattet sind mit Elementen zur Verbindung mit angrenzenden vergleichbaren
Schnittkantenelementen, wobei die Position jedes Schnittkantenelements veränderbar ist
im Sinne einer Rück- oder Vorverlagerung oder Umkehrung der Kante durch Drehung
des Schnittkantenelements um seine horizontale Querachse, die Verbindungselemente
aus schwalbenschwarzartig ausgeformten Elementen (-23-, -24-) bestehen, welche über
beide Seiten des Schnittkantenelements (11) verteilt und durch abgeschrägte konkave
Gegenabschnitte (-19-, -25-) voneinander getrennt sind, sowie jedes
schwalbenschwanzartig ausgeformte Element (-23-, -24-) mit abgewinkelten parallelen
Seitenflächen versehen und der Größe und dem Profil nach so beschaffen ist, dass es sich
komplementär zu den besagten abgeschrägten Gegenabschnitten (-19-, -25-) verhält.
2. Ein Paar Schnittkantenelemente im Sinne des Anspruchs 1, die sich dadurch
auszeichnen, dass jedes ihrer schwalbenschwanzartig ausgeformten Elemente mit
Seitenflächen versehen ist, die im unteren Bereich abgeschrägt und relativ zur
senkrechten Ebene geneigt sind.
3. Ein Paar Schnittkantenelemente im Sinne des Anspruchs 1, die sich dadurch
auszeichnen, dass sie mindestens zwei Befestigungslöcher aufweisen, durch die sie am
Schild einer Planiermaschine befestigt werden können.
4. Ein Paar Schnittkantenelemente im Sinne des Anspruchs 2, die sich dadurch
auszeichnen, dass ihre schwalbenschwanzartig ausgeformten Elemente in einem Abstand
zueinander angeordnet sind, der abgestimmt ist auf die Position und das Maß der
Befestigungslöcher.
5. Ein Paar Schnittkantenelemente für Schilde von Planiermaschinen im Sinne
des Anspruchs 1, die sich dadurch auszeichnen, dass sie an jedem ihrer Enden eine Kante
(-14-, -15-) besitzen und diese Kanten (-14-, -15-) praktisch parallel zueinander stehen.
6. Ein Paar Schnittkantenelemente im Sinne der Ansprüche 1 bis 4, die sich
dadurch auszeichnen, dass ihre über die Länge einer ihrer Seiten verteilten
schwalbenschwanzartig ausgeformten Elemente in Querrichtung mit den auf ihrer
anderen Seite befindlichen abgeschrägten Konkavabschnitten gefluchtet sind.
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