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DE69227742T2 - Anordnung zum Erhalten bandförmiger bespielter magnetischer Aufzeichnungsträger, mit der Anordnung erhaltener Aufzeichnungsträger, und Wiedergabeanordnung zum Wiedergeben des Aufzeichnungsträgers - Google Patents

Anordnung zum Erhalten bandförmiger bespielter magnetischer Aufzeichnungsträger, mit der Anordnung erhaltener Aufzeichnungsträger, und Wiedergabeanordnung zum Wiedergeben des Aufzeichnungsträgers

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DE69227742T2
DE69227742T2 DE69227742T DE69227742T DE69227742T2 DE 69227742 T2 DE69227742 T2 DE 69227742T2 DE 69227742 T DE69227742 T DE 69227742T DE 69227742 T DE69227742 T DE 69227742T DE 69227742 T2 DE69227742 T2 DE 69227742T2
Authority
DE
Germany
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recording medium
recording
marking
recorded
markings
Prior art date
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DE69227742T
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Abraham Nl-5656 Aa Eindhoven Hoogendoorn
Gerardus Cornelis Petrus Nl-5656 Aa Eindhoven Lokhoff
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koninklijke Philips NV
Original Assignee
Koninklijke Philips Electronics NV
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Publication date
Application filed by Koninklijke Philips Electronics NV filed Critical Koninklijke Philips Electronics NV
Publication of DE69227742D1 publication Critical patent/DE69227742D1/de
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Publication of DE69227742T2 publication Critical patent/DE69227742T2/de
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Description

  • Anordnung zum Erhalten bandförmiger bespielter magnetischer Aufzeichungsträger, mit der Anordnung erhaltener Aufzeichnungsträger und Wiedergabeanordnung zum Wiedergeben des Aufzeichnungsträgers
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zum Erhalten bandförmiger bespielter magnetischer Aufzeichnungsträger, mit digitaler Information, beispielsweise digitaler Audio-Information, aufgezeichnet auf einer A- und einer B-Seite, wobei diese Seiten je eine oder mehrere sich nebeneinander in der Längsrichtung über den Aufzeichnungsträger erstreckende Spuren aufweisen, wobei in diesen Spuren die digitale Information aufgenommen ist, wobei die in die Spuren auf der A- und B-Seite aufgezeichnete Information derart aufgezeichnet ist, daß der Aufzeichnungsträger zum Wiedergeben der digitalen Information aus einer Spur der A-Seite der Aufzeichnungs träger in einer ersten Transportrichtung transportiert werden muß und zum Wiedergeben der digitalen Information aus einer Spur der B-Seite der Aufzeichnungsträger in einer der ersten Transportrichtung entgegengesetzten zweiten Transportrichtung transportiert werden muß, wobei diese Anordnung mit Aufzeichnungsmitteln versehen ist zum Aufzeichnen der digitalen Information in den Spuren auf der A- und B-Seite. Die Erfindung bezieht sich ebenfalls auf einen mit der genannten Anordnung erhaltenen Aufzeichnungsträger, und auf eine Wiedergabeanordnung zum Wiedergeben des Aufzeichnungsträgers. Bei der digitalen Information kann es sich um digitale Audio- Information handeln, wie oben bereits angegeben. Es kann sich aber auch um digitale Daten handeln.
  • Die Anordnung der eingangs erwähnten Art ist, beispielsweise falls es sich um digitale Information in Form digitaler Audio-Information handelt, bekannt in der Form von Heimgeräten, mit denen daheim aufgezeichnete Bänder hergestellt werden können und in der Form von Studio-Kopiergeräten, mit denen bespielte Aufzeichnungsträger erzeugt werden können.
  • Dabei läßt sich denken an Aufzeichnungsträger von dem SDAT-Typ, wie beschrieben in dem Buch: "The Art of Digital Audio" von J. Watkinson, Focal Press, 1988, Abschnitt 9, insbesondere Abschnitt 9.20 auf Seite 345-350. Eine andere Möglichkeit sind die Aufzeichnungsträger vom DCC-Typ, wie beschrieben in EP-A-0455293, veröffentlicht am 5.11.91 (Niederländische Patentanmeldung Nr. 90.01.038) Bezugszeichen (1) in dem Literaturverzeichnis. Die Patentanmeldung beschreibt weiterhin die Anordnung der eingangs beschriebenen Art zum Wiedergeben bespielter Aufzeichnungsträger.
  • In der Patentanmeldung wird beschrieben, wie das Kopieren der digitalen Audio-Information auf einem Sklavenmedium durchgeführt wird, zum Erhalten der bespielten Aufzeichnungsträger. Dabei als etwaige Ausführungsform angegeben, daß beim Kopieren die Audio-Information der A- und der B-Seite gleichzeitig auf dem Sklavenmedium aufgezeichnet wird. Dies geschieht bei einer bestimmten Transportrichtung des Sklavenmediums. Dies bedeutet, daß für eine der Seiten, A oder B, die Audio-Information in einer Richtung aufgezeichnet wird, die der Richtung entspricht, in der die Information später wieder ausgelesen wird, aber für die andere Seite, B oder A, daß die Audio-Information in einer Richtung aufgezeichnet wird, die der Richtung, in der die Information später wieder ausgelesen wird, entgegengesetzt ist.
  • Es stellt sich aber heraus, daß die Gesamtübertragungskennlinie von Aufnahme und Wiedergabe nicht dieselbe ist für die Audio-Information auf den beiden Seiten, wodurch die Wiedergabe der Information von einer Seite die in einer Richtung entgegen der Transportrichtung bei Aufnahme wiedergegeben wird, eine schlechtere Qualität aufweist.
  • Es ist nun u. a. eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung Maßnahmen zu schaffen, wodurch die Wiedergabequalität der von der betreffenden Seite wiedergegebenen Audio-Information besser sein kann.
  • Die Aufzeichnungsanordnung der eingangs erwähnten Art weist dazu das Kennzeichen auf, daß die Anordnung mit Markierungssignalgeneratormitteln versehen ist zum Erzeugen einer ersten Markierung, welche die Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers beim Aufzeichnen der Information in der Spur der A-Seite angibt, und zum Erzeugen einer zweiten Markierung, welche die Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers beim Aufzeichnen der Information in der Spur der B-Seite angibt, und mit Mitteln zum Aufzeichnen der ersten und der zweiten Markierung. Zwei etwai ge weitere Ausarbeitungen sind dabei denkbar. In der ersten Ausarbeitung ist die Anordnung dazu weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungsmittel weiterhin dazu eingerichtet sind, auf der A-Seite die erste Markierung aufzuzeichnen und auf der B-Seite die zweite Markierung aufzuzeichnen, und daß ein Eingang der Aufzeichnungsmittel dazu mit einem Ausgang der Markierungssignalgeneratormittel gekoppelt ist. In diesem Fall sind die Markierungen auf dem Aufzeichnungsträger selbst aufgezeichnet. In der zweiten Ausarbeitung ist die Anordnung weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung mit zweiten Aufzeichnungsmitteln versehen ist, die dazu eingerichtet sind, auf einem Kassettengehäuse, in dem der Aufzeichnungsträger vorgesehen ist, die erste und die zweite Markierung aufzuzeichnen, und daß ein Eingang der zweiten Aufzeichnungsmittel dazu mit einem Ausgang der Markierungssignalgeneratormittel gekoppelt ist. In dem Fall sind die Markierungen in optischer, magnetischer oder mechanischer Form auf dem Kassettengehäuse vorgesehen.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die Ursache der abweichenden Übertragungskennlinie in der Tatsache steckt, daß die Magnetisierungsspuren in dem Aufzeichnungsträger anders aussehen, so daß bei Wiedergabe eine spezielle Glättung angewandt werden muß um diese Unterschiede auszugleichen. Wenn nun für jede Seite durch Markierungen angegeben wird, in welcher Richtung die digitale Information aufgezeichnet ist, können in der Wiedergabeanordnung diese Markierungen detektiert werden und kann die Glättung entsprechend angewandt werden.
  • In der ersten Ausarbeitung kann die erste bzw. zweite Markierung beispielsweise am Anfang der A- bzw. B-Seite auf dem Aufzeichnungsträger angebracht werden.
  • Die Markierungen werden vorzugsweise jedoch in der Längsrichtung auf dem Aufzeichnungsträger wiederholt angebracht. Damit wird erreicht, daß auch wenn irgendwo halbwegs der Längsrichtung einer Seite des Aufzeichnungsträgers die Wiedergabe gestartet wird, die Markierungen detektiert werden können, so daß der richtige Ausgleich angewandt werden kann.
  • Weiterhin werden vorzugsweise die erste und die zweite Markierung auf der A- sowie auf der B-Seite aufgezeichnet. Damit wird erreicht, daß bei Wiedergabe beispielsweise der A-Seite die erste sowie die zweite Markierung detektiert werden kann, so daß in der Wiedergabeanordnung die zweite Markierung bereits bekannt ist. Sollte zu einem bestimmten Augenblick eine Autoreverse-Funktion durchgeführt werden, um auf die Wiedergabe der B-Seite umzuschalten, so kann automatisch der richtige Ausgleich eingestellt werden, noch bevor die Wiedergabe der B-Seite begonnen hat, so daß ein sehr schneller Autoreverse-Vorgang durchgeführt werden kann. Ist nämlich bei der Wiedergabe der A-Seite die zweite Markierung nicht bekannt, so wird der Autoreverse-Vorgang zunächst auf die Wiedergabe der B-Seite umgeschaltet werden müssen, so daß die Detektion der auf der B-Seite gespeicherten zweiten Markierung möglich ist. Daraufhin kann der richtige Ausgleich durchgeführt werden. Erst danach kann die Wiedergabe der B-Seite anfangen.
  • Die Markierungen können in einem Hilfskanal auf den Aufzeichnungsträger aufgenommen werden. Dieser Hilfskanal kann beispielsweise in Form einer Hilfsspur sein, in der digitale Hilfsinformation entsprechend der Information in dem genannten Hilfskanal aufgezeichnet ist.
  • Mehrere Unteransprüche beschreiben weitere bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Aufzeichnungsanordnung.
  • In einer ersten Ausführungsform ist die Wiedergabeanordnung mit Auslesemitteln versehen, die eine Lesekopfvorrichtung aufweist zum aus einer Spur auf der A- oder der B-Seite Auslesen der digitalen Information, mit Ausgleichmitteln zum Durchführen einer Ausgleichsfilterung an der aus einer Spur ausgelesenen digitalen Information, mit dem Kennzeichen, daß die Lesekopfvorrichtung weiterhin dazu eingerichtet ist, aus der A- oder der B-Seite die erste bzw. zweite Markierung auszulesen, daß die Auslesemittel weiterhin Erzeugungsmittel zum beim Auslesen der digitalen Information von einer Seite des Aufzeichnungsträgers ein erstes bzw. zweites Steuersignal aus den Markierungen herzuleiten, die zu dieser Seite gehören, je nachdem, ob die Transportrichtung bei der Wiedergabe dieselbe ist wie bzw. entgegengesetzt zu der Transportrichtung bei der Aufnahme, daß die Ausgleichmittel dazu eingerichtet sind, um unter dem Einfluß des ersten bzw. zweiten Steuersignals eine erste bzw. zweite Ausgleichfilterung an der aus den Spuren ausgelesenen digitalen Information durchzuführen. Sind die Markierungen auf die richtige Weise am Kassettengehäuse vorgesehen, dann ist die Wiedergabeanordnung stattdessen dadurch gekennzeichnet, daß die Wiedergabeanordnung zweite Auslesemittel aufweist, die dazu eingerichtet sind, von dem Kassettengehäuse die erste bzw. zweite Markierung auszulesen, daß die zweiten Auslesemittel weiterhin Erzeugungsmittel aufweisen um beim Auslesen der digitalen Information von einer Seite des Aufzeichnungsträgers ein erstes bzw. zweites Steuersignal aus den dieser Seite zugeordneten Markierungen herzuleiten, je nachdem ob die Transportrichtung bei der Wiedergabe dieselbe ist wie bzw. entgegengesetzt ist zu der Transportrichtung bei der Aufnahme, daß die Ausgleichmittel dazu eingerichtet sind, um unter dem Einfluß des ersten bzw. zweiten Steuersignals eine erste bzw. zweite Ausgleichfilterung an der aus den Spuren ausgelesenen digitalen Information durchzuführen.
  • Weiterhin sei bemerkt, daß in GB 2.134.309 A ebenfalls das gleichzeitige Aufzeichnen von Information auf der A- und auf der B-Seite des Aufzeichnungsträgers beschrieben und daß eine Anordnung dargestellt wird mit den Merkmalen, wie diese im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannt worden sind. Es werden hier aber keine Markierungen auf dem Aufzeichnungsträger angebracht, welche die Richtung der Aufzeichnung angeben. Eine Wiedergabeanordnung mit den Merkmalen, wie diese in dem Oberbegriff des Anspruchs 28 genannt worden sind, ist bekannt aus JP-A-63285776.
  • Statt der obenstehenden Lösungen ist noch eine weitere Lösung möglich. Es wird vorausgesetzt, daß mit den Herstellern bespielter Aufzeichnungsträger eine Vereinbarung gemacht werden kann, daß die bespielten Aufzeichnungsträger immer auf dieselbe Art und Weise bespielt werden. Die A-Seite wird dann beispielsweise immer in Vorwärtsrichtung und die B-Seite immer in der Rückwärtsrichtung bespielt. Solche bespielten Aufzeichnungsträger sollen nun mit einer Markierung versehen sein, die angibt, daß es sich um einen bespielten Aufzeichnungsträger handelt. Bei der Wiedergabe eines Aufzeichnungsträgers braucht in der Wiedergabeanordnung nun nur noch detektiert zu werden, welche Seite gespielt wird und ob es sich um einen bespielten Aufzeichnungsträger handelt. Aus dieser Information läßt sich unmittelbar herleiten, welches Ausgleichfilter angewandt werden muß.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
  • Fig. 1 den Einfluß der Transportrichtung bei der Aufnahme auf Magnetisierungsspuren in einem magnetischen Aufzeichnungsträger,
  • Fig. 2 ein etwaiges Spurenmuster auf dem Aufzeichnungsträger,
  • Fig. 3 das Format des Hilfssignals, das in einer Hilfsspur auf dem Aufzeichnungsträger aufgezeichnet ist,
  • Fig. 4 den Inhalt der zweiten Blockteile in den blöcken in dem Hilfssignal,
  • Fig. 5 eine etwaige Ausführungsform der ersten und der zweiten Markierung,
  • Fig. 6 in Fig. 6a eine Aufzeichnungsanordnung und in Fig. 6b eine Wiedergabeanordnung,
  • Fig. 7 ein Ausführungsbeispiel einer Detektionsanordnung zum Detektieren der Markierungen und zum Herleiten eines Steuersignals daraus,
  • Fig. 8 in Fig. 8a ein erstes und in Fig. 8b ein zweites Beispiel eines Ausgleichfilters in der Wiedergabeanordnung,
  • Fig. 9 in Fig. 9a eine Aufzeichnung der Markierungen auf einem Kassettengehäuse und in Fig. 9b das Detektieren dieser Markierungen, und
  • Fig. 10 eine andere Wiedergabeanordnung nach der Erfindung.
  • Fig. 1 zeigt schematisch die Differenzen in den Magnetisierungsmustern in dem Aufzeichnungsträger, die infolge der Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers beim Aufzeichnen in der einen Längsrichtung oder gerade in der entgegengesetzten Richtung entstehen. Fig. 1a zeigt die Anordnung des Aufzeichnungskopfes K gegenüber dem Aufzeichnungsträger T, von dem ein Schnitt in der Dickenrichtung dargestellt ist. Beim Aufzeichnen kann der Aufzeichnungsträger in einer Richtung von links nach rechts in der Figur oder gerade in der umgekehrten Richtung von rechts nach links transportiert werden. Es wird nun vorausgesetzt, daß ein digitales Signal ....0001000.... in dem Aufzeichnungsträger aufgezeichnet werden soll. Bei einer Transportrichtung VT&sub1; von links nach rechts entsteht ein Magnetisierungsmuster, wie dies in Fig. 1b dargestellt ist. Die Pfeile in dieser Figur zeigen schematisch die Magnetisierungsrichtung in der magnetischen Schicht des Aufzeichnungsträgers an. Bei einer Transportrichtung VT&sub2;, die der erstgenannten entgegengesetzt ist, wird ein Magnetisierungsmuster erhalten, wie dies in Fig. 1c angegeben ist. Ein Vergleich zwischen der Fig. 1b und 1c ergibt, daß die Begrenzungen zwischen den Gebieten mit einer Magnetisierung von links nach rechts und den gebieten mit einer Magnetisierung von rechts nach links einander nicht gleich sind.
  • Nun ist eine der zwei Richtungen, VT&sub1; oder VT&sub2; die Transportrichtung zum Auslesen des Aufzeichnungsträgers. Aus der Fig. 1b und 1c ist klar, daß die Magnetisierungsmuster, in der Tiefenrichtung des Aufzeichnungsträgers gesehen einander nicht entsprechen. Dies bedeutet, daß es zwischen dem Auslesen der Information, wie nach Fig. 1b eingeschrieben und wie nach Fig. 1c eingeschrieben, einen Unterschied gibt. Dies bedeutet wieder, daß das Auslesen der Information, wie in Fig. 1b dargestellt, zu einem anderen Ausgangssignal führt als beim Auslesen der Information, wie in Fig. 1c dargestellt.
  • Nach der Erfindung wird nun nach einer ersten Ausführungsform in den Aufzeichnungsträger eine Markierung aufgenommen, die angibt, in welcher Richtung die auf einer Seite eines Aufzeichnungsträgers vorhandene Information beim Aufzeichnen dieser Information aufgezeichnet worden ist, und zwar, "in Vorwärtsrichtung", d. h. in derselben Richtung, in der die Information ausgelesen wird, oder "in Rückwärtsrichtung", d. h. in einer derselben entgegengesetzten Richtung.
  • Fig. 2 zeigt schematisch ein Ausführungsbeispiel des Aufzeichnungsträgers 20 nach der Erfindung mit auf dem Aufzeichnungsträger vorgesehenen Spuren. Auf der A-Seite befinden sich parallel zueinander und in der Längsrichtung sich über den Aufzeichnungsträger erstreckend n + 1 Spuren Ta.1 bis einschließlich Ta.n+1. Auf der B-Seite befinden sich ebenfalls n + 1 Spuren Tb.1 bis einschließlich Tb.n+1.
  • In den Spuren Ta.1 bis einschließlich Ta.n und Tb.1 bis einschließlich Tb.n ist digitalisierte und codierte Information, beispielsweise Audio-Information aufgezeichnet. Das Format der Audio-Information, wie diese in den Spuren aufgezeichnet ist, ist in EP-A-0 456 299, veröffentlicht am 13.11.91, (Niederländische Patentanmeldung Nr. 90.01.039), Bezugszeichen (2) im Literaturverzeichnis, eingehend beschrieben worden. Dabei ist n gleich 8, dies ist aber nicht notwendig. n kann jeden beliebigen ganzen Wert größer als oder gleich 1 haben. Eine Spur besteht aus aufeinanderfolgenden Rahmen ....j - 1, j, j + 1, ....., die durch Zwischenrahmenlücken IFG voneinander getrennt sind. Die Zwischenrahmenlücken sind in EP-A-0 448 160, veröffentlicht am 25.09.91 (Niederländische Patentanmeldung Nr. 90.00.635), Bezugszeichen (4) in dem Literaturverzeichnis, eingehend beschrieben.
  • Die Spuren Ta.n+1 und Tb.n+1 sind Hilfsspuren, bezeichnet durch AUX, in denen ein Hilfssignal aufgezeichnet ist, wie in EP-A-0 436 991, veröffentlicht am 17.07.91 (Niederländische Patentanmeldung Nr. 90.00.39) Bezugszeichen (3) in dem Literaturverzeichnis, eingehend beschrieben. Das Hilfssignal ist dabei in aufeinanderfolgenden Rahmen aufgezeichnet. Fig. 3a zeigt eine Hilfsspur, in der die Rahmen...., j - 1, j, j + 1, .... abgewechselt durch Zwischenrahmenlücken IFG, in der Spur aufgezeichnet sind. Jeder Rahmen enthält eine Anzahl aufeinanderfolgender Blöcke B. In dem vorliegenden Beispiel gibt es vier Blöcke. Jeder Block B ist aus einem ersten Blockteil (Kopf) und einem zweiten Blockteil (Körper) aufgebaut, wie in Fig. 3b dargestellt. Die Köpfe enthalten Codewörter und ein Synchronwort. In die zweiten Blockteile ist das Hilfssignal aufgenommen. Es handelt sich dabei um Zusatzinformation über die aufgenommene Audio-Information. Dabei kann an ein Inhaltsverzeichnis gedacht werden, das die Anfangspositionen aller aufgezeichneten Musikstücke, die Reihenfolgenummern der aufgezeichneten Musikstücke, die absolute Zeit, welche die bei der Wiedergabe vom Anfang eines Informationsteils vergangene Zeit, die relative Zeit, welche die Zeit angibt, die vom Anfang der Wiedergabe eines Musikstücks vergangen ist, die noch restliche Absolutzeit und die noch restliche relative Zeit angibt. Weiterhin können noch mehrere Markierungsinformationen in das Hilfssignal aufgenommen sein. Für eine weitere Erläuterung sei auf das Bezugsmaterial (1) verwiesen. Für eine weitere Beschreibung des Inhaltes der AUX-Spuren sei auf Fig. 4 verwiesen.
  • Mit den Pfeilen in den Spuren ist in Fig. 2 angegeben, wie die Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers 20 beim Auslesen der A- bzw. B-Seite ist. Zum Auslesen der A-Seite bewegt sich der Aufzeichnungsträger also von links nach rechts und zum Auslesen der B-Seite bewegt sich der Aufzeichnungsträger von rechts nach links.
  • Nachstehend wird beschrieben, wie der Inhalt des zweiten Blockteils (Körpers) eines Blocks Bilderzeugungsanordnung aussehen kann. Der Inhalt des zweiten Blockteils wird anhand der Fig. 4 beschrieben, wobei es bemerkt sei, daß die in Fig. 4 angegebenen Bytes Information erteilen, die bevor die Information auf dem Aufzeichnungsträger aufgezeichnet wird, noch eine bei der Aufnahme durchzuführende 8- zu-10-Modulation erfahren soll.
  • Der zweite Blockteil (Körper) ist aus 48 Bytes aufgebaut, von denen 36 Datenbytes AD&sub0; bis einschließlich AD&sub3;&sub5; und 12 Paritätsbytes zu je 8 Bits. Die Reihenfolge, in der die Bytes in den zweiten Blockteil aufgenommen sind, ist, daß AD&sub0; als erstes aufgenommen wird, Bytes mit einem höheren Index werden später in den Blockteil aufgenommen. Fig. 4 zeigt nur die ersten 36 Datenbytes eines zweiten Blockteils. Die ersten vier Bits des Bytes AD&sub0; sind "0". Dies ist die Formatwahl, die für diesen spezifischen Gebrauch gilt. Das Bit 3 desselben Bytes ist die erste Markierung und ist durch M&sub1; bezeichnet. Das Bit 2 des ersten Bytes ist die zweite Markierung und ist durch M&sub2; bezeichnet. Die Markierungen M&sub1; und M&sub2; können einen Wert "0" oder "1" haben.
  • Die Bits 0 und 1 des ersten Bytes sind durch BA bezeichnet. Damit wird die Blockadresse angegeben, die von 0 nach 3 geht und angibt, um welchen Block der vier Blöcke in dem Rahmen es sich handelt.
  • Das zweite Byte AD&sub1; enthält andere Markierungsinformation und wird nicht weiter beschrieben. Das Byte AD&sub2; gibt die Nummer des Musikstücks an, das an derselben Stelle, in der Längsrichtung des Aufzeichnungsträgers gesehen, in den Spuren Ta.1 bis einschließlich Ta.n bzw. Tb.1 bis einschließlich Tb.n aufgezeichnet ist, je nachdem, ob der zweite Blockteil der Fig. 4 ein Blockteil eines Blocks aus der Spur Ta.n+1 oder der Spur Tb.n+1 ist.
  • Das Byte AD&sub3; enthält u. a. Indexinformation. Mit diesem Index kann das Musikstück in Einzelteile aufgeteilt werden.
  • Die Bytes AD&sub4; bis einschließlich AD&sub6; werden dazu benutzt, eine Absolutzeit anzugeben, und zwar vom Anfang des Aufzeichnungsträgers, und werden nicht weiter beschrieben. Die Bytes AD&sub7;, bis einschließlich AD&sub9; werden dazu benutzt, die relative Zeit vom Anfang des betreffenden Musikstücks anzugeben und werden nicht weiter beschrieben.
  • Die Bytes AD&sub1;&sub0; bis einschließlich AD&sub1;&sub9; werden dazu benutzt, das Inhaltsverzeichnis des Aufzeichnungsträgers zu speichern. Die Bytes AD&sub2;&sub0; bis einschließlich AD&sub3;&sub5; werden dazu verwendet, zusätzliche Information aufzunehmen und werden nicht weiter beschrieben.
  • Fig. 5 zeigt die Bedeutung der Markierungen M&sub1; und M&sub2;. Die erste Markierung M&sub1; bezeichnet die Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers beim Beschreiben einer Seite des Aufzeichnungsträgers in Bezug auf die Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers beim Wiedergeben derselben Seite. Aus Fig. 5 geht hervor, daß wenn M&sub1; dem Wert "0" entspricht, die Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers beim Beschreiben der A-Seite der Transportrichtung bei Wiedergabe der A-Seite entspricht. Für M&sub1; gleich "1" ist die Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers beim Beschreiben der A-Seite der Transportrichtung bei Wiedergabe der A-Seite gerade entgegengesetzt.
  • Weiterhin stellt es sich aus Fig. 5 heraus, daß, wenn M&sub2; gleich "0" ist, die Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers beim beschreiben der B-Seite der Transportrichtung bei Wiedergabe der B-Seite entspricht. Für M&sub2; gleich "1" ist die Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers beim beschreiben der B-Seite der Transportrichtung bei Wiedergabe der B-Seite gerade entgegengesetzt. Die Situationen, bei denen M&sub1; und M&sub2; gleich "0" sind, sind in Fig. 5 durch "normal" bezeichnet. Die Situationen, bei denen M&sub1; und M&sub2; gleich "1" sind, sind durch "reverse" bezeichnet.
  • In all denjenigen Blöcken Bn, deren zweiter Blockteil mit Information gefüllt ist, was in Fig. 3 durch die Schraffierung in dem zweiten Blockteil 106 angege ben ist, befinden sich an den dafür angegebenen Stellen in dem ersten Byte AD&sub0; die Markierungen.
  • Für Heimgeräte gilt, daß eine Seite mit einer Transportrichtung aufgezeichnet wird, die der Transportrichtung bei der Wiedergabe dieser Seite entspricht. Dies bedeutet also, daß Heimgeräte im allgemeinen beim Aufzeichnen eine Markierung M&sub1;, M&sub2; = "0, 0" eine Markierung erzeugen werden, die dann an der in Fig. 4 angegebenen Stelle in dem ersten Byte gespeichert wird.
  • Bei Anordnungen zum Erzeugen bespielter Aufzeichnungsträger ist es üblich, daß die A- und die B-Seite gleichzeitig aufgezeichnet werden, wobei dann der Aufzeichnungsträger in einer bestimmten Aufzeichnungsrichtung transportiert wird. Diese Aufzeichnungsrichtung kann beispielsweise dieselbe sein wie die Transportrichtung bei Wiedergabe der A-Seite. In dem Fall soll eine Markierung M&sub1;, M&sub2; gleich "0, 1" erzeugt werden, die dann an der in Fig. 4 angegebenen Stelle in dem ersten Byte gespeichert wird. Die Information für die B-Seite wird in diesem Fall in einer Richtung, die der Wiedergabetransportrichtung für die B-Seite entgegengesetzt ist, auf dieser Seite aufgezeichnet. Ist diese Aufzeichnungsrichtung dieselbe wie die Transportrichtung bei Wiedergabe der B-Seite, so ist die Markierung M&sub1;, M&sub2; gleich "1, 0". Die Information für die A-Seite wird in diesem Fall in einer Richtung, die der Wiedergabetransportrichtung für die A-Seite entgegengesetzt ist, auf dieser Seite aufgezeichnet.
  • Fig. 6 zeigt schematisch den vollständigen Übertragungskreis einer Heim-Aufzeichnungs-und-wiedergabeanordnung. Fig. 6a zeigt den Aufzeichnungsteil, der mit einer Eingangsklemme 1 versehen ist. Die Eingangsklemme 1 dient zum Empfangen von Information, beispielsweise in Form eines Audio-Signals, eines Mono- oder Stereo-Audiosignals und ist mit einem Eingang 2 einer Codierungseinheit 3 Gate- Elektrodeekoppelt. Die Codierungseinheit 3 kann beispielsweise in Form eines Unterbandcoders sein, wie dieser in einer der bereits genannten Niederländischen Patentanmeldungen Nr. 8802769 und Nr. 8901032 oder in EP-A-372 601, alle auf den Namen der Anmelderin, beschrieben ist.
  • In einem derartigen Unterbanddecoder wird das Audio-Signal digitalisiert und abgetastet und danach in einer Anzahl Unterbandfilter mit Abtastfrequen zherabsetzung in eine Anzahl Unterbandsignal aufgeteilt. Diese Unterbandsignale werden über die Leitung 4 einer Einheit 5 zugeführt, in der diese Unterbandsignale dazu geeignet gemacht werden, über das Medium gesendet zu werden. Die Einheit 5 enthält beispielsweise einen 8-zu-10-Wandler. Ein derartiger 8-zu-10-Wandler ist beispielsweise in EP-A-150 082 auf namen der Anmelderin beschrieben. In diesem Wandler werden Datenwörter von 8 Bits in Codewörter von 10 Bits umgewandelt. Der zu übertragenden Information können Paritätsbits hinzugefügt werden mit der Absicht, empfangsseitig eine Fehlerkorrektur an der empfangenen Information zu ermöglichen.
  • Die Einheit 5 ist zum Aufteilen der codierten Information über und zum Zuführen dieser aufgeteilten und codierten Information zu n Ausgängen 7.1 bis einschließlich 7.n. Diese n Ausgänge sind mit n Schreibköpfen 8.1 bis einschließlich 8.n gekoppelt. Mit diesen Schreibköpfen wird die Information in den n Spuren Tb.1 bis einschließlich Tb.n auf dem Aufzeichnungsträger eingeschrieben.
  • Die Einheit 5 ist weiterhin mit einem Eingang 9 zum Empfangen der Information versehen, die in eine derartige Form gebracht werden soll, daß sie als das Hilfssignal in der Spur Tb.n+1 auf dem Aufzeichnungsträger aufgezeichnet werden kann. Die Einheit 5 hat dazu einen Ausgang 7.n + 1, der mit einem Schreibkopf 8.n + 1 gekoppelt ist.
  • Wie oben bereits erwähnt, muß in einem Heimgerät beim Aufzeichnen für die Markierungen M&sub1;, M&sub2; die Zweibit-Zahl "0,0" erzeugt werden, die dann an der oben angegebenen Stelle in dem ersten Byte AD&sub0; eines zweiten Blockteils gespeichert werden soll. Diese Erzeugung einer derartigen Zweibitzahl läßt sich auf einfache Weise in der Einheit 10 verwirklichen und das Aufnehmen der Zweibitzahl in einen zweiten Blockteil erfolgt auf dieselbe Art und Weise wie die andere Information in diesen zweiten Blockteil aufgenommen wird, so daß sich eine weitere Erläuterung erübrigt.
  • Mit der Aufzeichnungsanordnung nach Fig. 6a ist es auch möglich, ein Audio-Signal in den Spuren Ta.1 bis einschließlich Ta.n und das zugeordnete Hilfssignal in der Spur Tn.a+1 aufzuzeichnen. Dies läßt sich dadurch verwirklichen, daß die Kopfeinrichtung 8.1, 8.2, ..., 8.n, 8.n + 1 derart in Drehung versetzt wird, daß sie mit den Spuren Ta.1 bis einschließlich Ta.n+1 zusammenarbeiten kann. Eine andere Möglichkeit ist, daß die Einrichtung nach Fig. 6a mit einer zweiten Kopfeinrichtung versehen ist, die n+1 Köpfe aufweist, die gegenüber den Spuren Ta.1 bis einschließlich Ta.n+1 auf dem Aufzeichnungsträger ortsfest angeordnet sind. Beim Aufzeichnen auf der A-Seite müssen die Ausgänge 7.1 bis einschließlich 7.n + 1 dann elektrisch auf diese zweite Kopfeinrichtung umgeschaltet werden.
  • Fig. 6b zeigt den Wiedergabeteil der Anordnung. Die Anordnung enthält eine Anzahl Leseköpfe 14.1, 14.2, 14.3, ..., 14.n, die je über ein zugeordnetes Ausgleichfilter EQ&sub1;, EQ&sub2;, .... Eqn mit einem Eingang 15.1, 15.2, 15.3...., 15.n einer Leseeinheit 16 gekoppelt sind.
  • Die Einheit 16 ist dazu eingerichtet, die aus den Spuren Tb.1 bis einschließlich Tb.n ausgelesene codierte Information in die ursprünglichen Unterbandsignale umzuwandeln und diese Unterbandsignale über die Leitung 17 dem Unterbanddecoder 18 zuzuführen, der, mit Abtastfrequenzsteigerung, die Unterbandsignale wieder zu dem digitalen (Audio)-Signal zusammenfügt, das nach Digital-Analog- Umwandlung an dem Ausgang 19 angeboten werden kann. Beim Decodieren des aus dem Aufzeichnungsträger ausgelesenen Signals kann die Einheit 16 also imstande sein, unter Verwendung von Paritätsbits eine Fehlerkorrektur durchzuführen und werden die 10 Bits-Kanalwörter wieder zu den 8 Bits-Informationswörtern umgewandelt.
  • Die Einheit 16 ist weiterhin mit einem Lesekopf 14.n + 1 zum Auslesen des Hilfssignals aus der Spur Tb.n+1 versehen.
  • Unter Verwendung der Codewörter und der Syncwörter in den ersten Blockteilen der Blöcke in dem Hilfssignal, siehe Fig. 3b, kann die Wiedergabeanordnung nach dem Start des Auslesevorgangs in Synchronisation gelangen, so daß die Einheit 16 die in den zweiten Blockteilen gespeicherte Information aus dem ausgelesenen datenstrom herleiten kann. Daraufhin wird auch an dem Hilfssignal eine 10-zu-8- Umwandlung und danach ggf. mit Hilfe der 12 Paritätsbits eine Fehlerkorrektur durchgeführt, wonach die 8-Bits-Wörter, wie in Fig. 4 beschrieben, verfügbar sind. Dadurch, daß die Einheit 16 zu dem eintreffenden Datenstrom des Hilfssignals synchronisiert ist, ist die Einheit 16 imstande, die Markierungen M&sub1; und M&sub2; aus diesem Datenstrom herzuleiten, und zwar durch Detektion der Werte der Bits 3 und 2 von dem ersten Byte AD&sub0;. Beim Auslesen der B-Seite braucht im Wesentlichen nur die zweite Markierung M&sub2; hergeleitet zu werden. In Abhängigkeit von dieser Markierung erzeugt die Einheit 16 dann ein erstes oder ein zweites Steuersignal, das an einem Ausgang 25 angeboten wird. Dieses Steuersignal wird über die Leitung 26 den Steuersignaleingängen der Ausgleichfilter EQ&sub1; bis einschließlich EQn angeboten. Die Ausgleichfilter sind alle dazu eingerichtet, unter dem Einfluß des ihren Steuersignaleingängen zugeführten ersten Steuersignals eine erste Übertragungskennlinie sowie unter dem Einfluß des ihren Steuersignaleingängen zugeführten zweiten Steuersignals eine zweite Übertragungskennlinie zu verwirklichen.
  • Aus Fig. 6b geht hervor, daß an der aus der Hilfsspur ausgelesenen Information kein Ausgleich angewandt wird. Der Grund dazu kann sein, daß ein derartiger Ausgleich überflüssig ist, und zwar wegen des anderen Frequenzcharakters des Hilfssignals im Vergleich zu dem Frequenzcharakter der Information in den anderen Spuren. Sollte ein Ausgleich notwendig sein, so kann in der Leitung von dem Kopf 14.n + 1 zu dem Eingang 15.n + 1 ebenfalls ein Ausgleichkreis vorgesehen werden, der ebenfalls durch das Steuersignal an der Leitung 26 angesteuert wird. Die Filterung, die durch dieses zusätzliche Ausgleichfilter an dem Hilfssignal durchgeführt wird, kann eine andere sein als wie Filterung der anderen Ausgleichkreise.
  • Fig. 7 zeigt detailliert die Signalbearbeitung in der Einheit 16 an der Information in den zweiten Blockteilen zum Erhalten des Steuersignals. Der durch 41 bezeichnete Block führt an der aus der Spur Ta.n+1 oder Tb.n+1 ausgelesenen Information, die sich in den zweiten Blockteilen der Blöcke befindet, u. a. die 10-zu-8-Umwandlung durch, wonach die Information einem Detektor 42 zugeführt wird.
  • Eine erste Möglichkeit ist, daß der Detektor 42 die beiden Markierungen M&sub1; und M&sub2; aus dieser Information herleitet und sie dem Steuersignalgenerator 43 zuführt. In dem Fall wird der Generator 43 unter dem Einfluß eines "Seiten-Information"-Signals SI, das über die Klemme 44 dem Generator 43 angeboten wird, und das angibt, welche Seite, die A- oder die B-Seite, wiedergegeben wird, aus der ersten Markierung bzw. zweiten Markierung das Steuersignal erzeugen und an dem Ausgang abliefern. Ist die Markierung gleich "0", so wird das erste Steuersignal erzeugt und ist die Markierung gleich "1", so wird das zweite Steuersignal erzeugt. Das "Seite- Information"-Signal SI kann aus dem aus der Hilfsspur ausgelesenen Hilfssignal hergeleitet werden, wenn nämlich Seit-Kenninformation in das Hilfssignal aufgenommen ist. Bei einer Wiedergabeanordnung vom Auto-Reverse-Typ kann das Signal SI auch aus der Transportrichtung bei Wiedergabe erhalten werden, unter der Voraussetzung, daß die Kassette, in welcher der Aufzeichnungsträger vorgesehen ist, in nur einer einzigen Art und Weise in die Wiedergabeanordnung eingegeben werden kann. Eine andere Möglichkeit ist, daß die Anordnung mit Betätigungstasten versehen ist, welche die wiederzugebende Seite angeben. In dem Fall kann das Signal SI von diesen Tasten hergeleitet werden.
  • Eine zweite Möglichkeit ist, daß der Detektor 42 nur diejenige Markierung M&sub1; oder M&sub2; herleitet, die derjenigen Seite zugehört, die zu dem betreffenden Zeitpunkt wiedergegeben wird. Die bedeutet, daß das "Seite-Information"-Signal SI dem Detektor 42 statt dem Steuersignalgenerator 43 zugeführt werden muß.
  • Die erstgenannte Möglichkeit bietet den Vorteil, daß die beiden Markierungen an dem Ausgang des Detektors 42 vorhanden sind, so daß bei einem Auto- Reverse-Vorgang unmittelbar auf die anderen Filtereinstellungen der Ausgleichfilter EQ&sub1; bis einschließlich Eqn umgeschaltet werden kann, ohne daß zunächst noch die der anderen Seite zugehörende Markierung aus dieser Seite ausgelesen werden soll.
  • Fig. 8 zeigt zwei Ausführungsbeispiele eines Ausgleichfilters Eqi , wobei i von 1 bis einschließlich n geht. Das Ausgleichfilter nach Fig. 8a enthält zwei Filter F&sub1; und F&sub2; und einen Schalter Siliziumoxidschicht. Der Eingang 50 des Ausgleichfilters ist mit dem Ausgang des Wiedergabekopfes 14.i gekoppelt, der Steuersignaleingang 52 ist mit dem Ausgang 25 der Einheit 16 gekoppelt und der Ausgang 51 ist mit dem Eingang 15.i der Einheit 16 gekoppelt. Unter dem Einfluß des ersten Steuersignals, das dem Steuersignaleingang 52 zugeführt wird, stehen die Schalter S der Ausgleichfilter alle in der oberen Lage und mittels der Filter F&sub1; wird also eine erste Filterung an der aus den Spuren ausgelesenen Information angewandt. Unter dem Einfluß des zweiten Steuersignals, das dem Steuersignaleingang 52 zugeführt wird, stehen die Schalter S der Ausgleichfilter alle in der unteren Lage und mittels der Filter F&sub2; wird also eine zweite Filterung an der aus den Spuren ausgelesenen Information durchgeführt.
  • Fig. 8b zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel eines Ausgleichfilters. Das Ausgleichfilter enthält ein digitales Filter DF, dem zur Verwirklichung einer bestimmten Übertragung über eine Leitung 55 ein Satz von Filterkoeffizienten zugeführt wird. Zu dem Filter gehören weiterhin ein Selektor SEL und zwei Speicher 55 und 56, in denen ein erster bzw. zweiter Satz mit Filterparametern (Filterkoeffizienten) FPS1 und FPS2 gespeichert sind. Der Selektor hat einen Selektionssignaleingang 52, der mit dem Ausgang 25 der Einheit 16 gekoppelt ist. Unter dem Einfluß des dem Eingang 52 zugeführten ersten Steuersignals selektiert der Selektor SEL den ersten Satz von Parametern aus dem Speicher 55 und führt diese über die Leitung 55 dem digitalen Filter DF zu und wird die erste Filterung verwirklicht. Unter dem Einfluß des dem Eingang 52 zugeführten zweiten Steuersignals selektiert der Selektor SEL den zweiten Satz von Parametern aus dem Speicher 56 und führt diese über die Leitung 55 dem digitalen Filter DF zu und wird die zweite Filterung verwirklicht. Der Selektor SEL und die Speicher 55 und 56 sind allen Ausgleichfiltern gemeinsam.
  • Zum Erhalten bespielter Aufzeichnungsträger wird in einem ersten Masteringschritt eine Maske gefertigt, die daraufhin in einem nachfolgenden Kopierschritt wiederholt und mit einer höheren Datenrate ausgelesen und auf einem Sklavenmedium aufgezeichnet wird. Die Markierungen können bereits in die auf dem Master vorgesehene Information aufgenommen sein, oder sie können beim wiederholten Kopieren zu dem Sklavenmedium der zu kopierenden Information hinzugefügt werden. Die erste Möglichkeit hat den Nachteil, daß der Kopiervorgang in nur einer Art und Weise möglich ist, und zwar in einer Transportrichtung, wie diese durch die bereits auf dem Master vorhandenen Markierungen angegeben ist. Die zweite Möglichkeit erlaubt es, Information auf einem Masterband, wobei dieser Information aber noch keine Markierungen hinzugefügt worden sind, nach Wunsch, was die Transportrichtung des Sklavenmediums beim Kopieren von der A- und der B-Seite anbelangt, zu kopieren.
  • Werden die A- und die B-Seite in einer Transportrichtung entsprechend der Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers bei Wiedergabe der A-Seite gleichzei tig kopiert, so ist/wird eine 2-Bits-Zahl "0,1" für die Markierungen M&sub1;, M&sub2; an die dazu vorgesehene Stelle in dem Byte AD&sub0; aufgenommen. Werden die A- und die B-Seite in einer Transportrichtung entsprechend der Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers bei Wiedergabe der B-Seite gleichzeitig kopiert, so ist/wird eine 2-Bits-Zahl "1,0" für die Markierungen M&sub1;, M&sub2; an die dazu vorgesehene Stelle in dem Byte AD&sub0; aufgenommen.
  • Wird die A-Seite in einer Transportrichtung entsprechend der Wiedergabetransportrichtung der A-Seite und danach die B-Seite entsprechend der Wiedergabetransportrichtung der B-Seite kopiert, so ist/wird eine 2-Bits-Zahl "0,0" als Markierung in das Byte AD&sub0; aufgenommen.
  • Werden die beiden Seiten in entgegengesetzter Richtung kopiert, was praktisch niemals geschieht, so ist/wird die 2-Bits-Zahl "1,1" als Markierung in das Byte AD&sub0; aufgenommen.
  • Nach der zweiten Ausführungsform werden die Markierungen, die angeben, in welcher Richtung die auf einer Seite eines Aufzeichnungsträgers vorhandene Information beim Aufzeichnen dieser Information aufgezeichnet ist, auf dem Kassettengehäuse vorgesehen.
  • In Fig. 9 ist schematisch angegeben, wie das Anbringen der Markierungen auf dem Kassettengehäuse und das Detektieren derselben erfolgt. Fig. 9a zeigt das Anbringen der Markierungen auf dem Kassettengehäuse 61. Die Aufzeichnungsanordnung enthält einen Markierungssignalgenerator 60, der die erste und die zweite Markierung erzeugt und diese Markierungen zweiten Aufzeichnungsmitteln 62 zuführt. Diese Aufzeichnungsmittel 62 bringen die Markierungen an einer speziellen Stelle 63 auf dem Kassettengehäuse an. Die Markierungen können in magnetischer Form auf dem Gehäuse angebracht werden. In dem Fall ist an der Stelle 63 des Gehäuses ein optisch beschreibbarer Streifen vorgesehen, in dem beispielsweise Vertiefungen vorgesehen sind und die Mittel 62 enthalten eine optische Schreibquelle. Die Markierungen können auch in mechanischer Form vorhanden sein. Damit wird gemeint, daß durch das Vorhandensein bzw. das Fehlen eines Loches an der Stelle 63 in dem gehäuse die erste Markie rung verwirklicht werden kann. Auf dieselbe Art und Weise kann dann die zweite Markierung erhalten werden. Die Mittel 62 enthalten in dem Fall ein Stanzwerkzeug.
  • Fig. 9b zeigt die Detektionsanordnung 65, mit der die Markierungen an der Stelle 63 auf dem Gehäuse detektiert werden können. An dem Ausgang 66 erscheinen dann die Steuersignale in Abhängigkeit von den detektierten Markierungen. Die Detektionsanordnung 65 kann eine magnetische Detektionsanordnung sein. Die Anordnung 65 enthält dann einen magnetischen Wiedergabekopf. Die Detektionsanordnung 65 kann auch eine optische Detektionsanordnung sein. Die Anordnung 65 enthält dann eine Lichtquelle zum Ausstrahlen eines Lichtbündels und einen Lichtdetektor zum Detektieren des reflektierten Lichtes. Die Anordnung 65 kann auch eine mechanische Detektionsvorrichtung sein. In dem Fall enthält die Vorrichtung 65 einen Fühler. Fig. 9b zeigt die optische Detektion der Markierungen.
  • Eine andere mögliche Lösung wird nachstehend beschrieben. Es wird nun vorausgesetzt, daß mit den Herstellern bespielter Aufzeichnungsträger vereinbart werden kann, daß die bespielten Aufzeichnungsträger immer auf dieselbe Art und Weise bespielt werden. Die A-Seite wird dann beispielsweise immer in Vorwärtsrichtung und die B-Seite immer in Rückwärtsrichtung bespielt. Derartige bespielten Aufzeichnungsträger müssen nun mit einer Markierung versehen sein, die angibt, daß es sich um einen bespielten Aufzeichnungsträger handelt. Bei der Wiedergabe eines Aufzeichnungsträgers braucht in der Wiedergabeanordnung nun nur detektiert zu werden, welche Seite wiedergegeben wird und ob es sich um einen bespielten Aufzeichnungsträger handelt. Aus dieser Information läßt sich unmittelbar herleiten welches Ausgleichfilter benutzt werden soll.
  • Fig. 10 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Wiedergabeanordnung, die auf diese Art und Weise funktioniert. Nur die wichtigen Teile, die zum Gebrauch des richtigen Ausgleichfilters notwendig sind, sind dargestellt. Die bespielte Kassette 71 ist mit einer Markierung 73 versehen, in Form eines Loches in dem Kassettengehäuse, das angibt, daß es sich um eine bespielte Kassette handelt. Die Anordnung ist mit einem Detektor 72 zum Detektieren dieser Markierung und zum an der Leitung 79 Abliefern eines Detektionssignals versehen, das einem ersten Eingang einer Gatterschaltung 78 zugeführt wird. Die Anordnung enthält auch Mittel 76 um zu ermitteln, welche Seite, A oder B, gespielt wird. Diese Mittel 76 sind beispielsweise in die zentrale Steuereinheit der Anordnung aufgenommen. Unter dem Einfluß der Betätigung der tasten 77 kann eine bestimmte Wiedergabetransportrichtung eingestellt werden. Dies geschieht dadurch, daß der Motorsteuerung 75 zum Ansteuern des Transportmotors 74 ein Steuersignal über die Leitung 80 angeboten wird. Wenn die Kassette in nur einer Art und Weise in die Einrichtung eingegeben werden kann, liegt damit gleichzeitig die Seite fest, die abgespielt wird. In dem anderen Fall muß auch noch detektiert werden, wie die Kassette eingegeben wurde. Dies kann auf mechanische Weise oder auf elektrische Weise erfolgen. Das bedeutet, daß in der Kassette Löcher detektiert werden müssen, welche die "Oberseite" oder die "Unterseite" der Kassette bezeichnen.
  • Eine andere Möglichkeit ist, daß in der digitalen Information oder ggf in der Hilfsinformation, die auf dem Aufzeichnungsträger vorgesehen ist, Information gespeichert ist, welche die Seite angibt, die gespielt wird. Dadurch, daß diese Information detektiert wird, kann die wiedergegebene Seite detektiert werden. Über die Leitung 81 wird dann der Gatterschaltung 78 ein zweites Detektionssignal zugeführt, das die wiedergegebene Seite angibt. An dem Ausgang 25 erscheint dann das Steuersignal, das dem Eingang 52 der Ausgleichmittel Eqi zugeführt wird.
  • An dieser Stelle sei erwähnt, daß die Erfindung sich nicht nur auf die Anwendungsbereiche, wie diese in der Figurbeschreibung erläutert wurden, beschränkt. Die Erfindung bezieht sich ebenfalls auf Aufzeichnungs- und Wiedergabesysteme, bei denen das Audio- und/oder das Hilfssignal nach einem anderen Format auf dem Aufzeichnungsträger Aufgezeichnet sind. Weiterhin können die Markierungen auf eine ander Art und Weise auf dem Aufzeichnungsträger aufgezeichnet sein. So kann nur die erste Markierung (wiederholt in der Längsrichtung des Aufzeichnungsträgers) auf der A-Seite, und nur die zweite Markierung (wiederholt) auf der B-Seite aufgezeichnet sein/werden. Auch brauchen die Markierungen nicht in einer einzelnen Spur auf dem Aufzeichnungsträger gespeichert zu werden. Die Markierungen können auch in eine Audio-Spur aufgenommen sein und können sich dann, innerhalb der Bandbreite der in der Spur aufgezeichneten Information, in einem Teilfrequenzbereich befinden, der von dem Frequenzbereich, in dem sich die codierte Audio-Information befindet, getrennt ist.
  • Auch ist es möglich, daß die erste und die zweite Markierung zu einem Coderwort zusammengenommen sind. Da die Markierungen zusammen vier Möglichkeiten bieten, werden folglich vier Codewörter gebraucht. Das erste Codewort gibt dann an, daß die beiden seiten in Vorwärtsrichtung aufgenommen wurden, das zweite Codewort gibt dann an, daß die Seite A in Vorwärtsrichtung und die Seite B in Rückwärtsrichtung aufgenommen worden ist, das dritte Codewort gibt dann an, daß die Seite A in Rückwärtsrichtung und die Seite B in Vorwärtsrichtung aufgenommen ist und das vierte Codewort gibt dann an, daß die beiden Seiten in Rückwärtsrichtung aufgenommen wurden.
  • LITERATURVERZEICHNIS
  • (1) EP-A-0 455 293
  • (2) EP-A-0 456 299
  • (3) EP-A-0 436 991
  • (4) EP-A-0 448 160

Claims (33)

1. Anordnung zum Erhalten bandförmiger bespielter magnetischer Aufzeichnungsträger mit digitaler Information, beispielsweise digitaler Audio-Information, aufgezeichnet auf einer A- und einer B-Seite, wobei diese Seiten je eine oder mehrere sich nebeneinander in der Längsrichtung über den Aufzeichnungsträger erstreckende Spuren aufweisen, wobei in diesen Spuren die digitale Information aufgenommen ist, wobei die in die Spuren auf der A- und B-Seite aufgezeichnete Information derart aufgezeichnet ist, daß zum Wiedergeben der digitalen Information aus einer Spur der A- Seite der Aufzeichnungsträger in einer ersten Transportrichtung transportiert werden muß und zum Wiedergeben der digitalen Information aus einer Spur der B-Seite der Aufzeichnungsträger in einer der ersten Transportrichtung entgegengesetzten zweiten Transportrichtung transportiert werden muß, wobei diese Anordnung mit Aufzeichnungsmitteln versehen ist zum Aufzeichnen der digitalen Information in den Spuren auf der A- und B-Seite, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung mit Markierungssignalgeneratormitteln versehen ist zum Erzeugen einer ersten Markierung (M1), welche die Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers beim Aufzeichnen der Information in der Spur der A-Seite angibt, und zum Erzeugen einer zweiten Markierung (M2), welche die Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers beim Aufzeichnen der Information in der Spur der B-Seite angibt, und mit Mitteln zum Aufzeichnen der ersten und der zweiten Markierung.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungsmittel weiterhin dazu eingerichtet sind, auf der A-Seite die erste Markierung aufzuzeichnen und auf der B-Seite die zweite Markierung aufzuzeichnen, und daß ein Eingang der Aufzeichnungsmittel dazu mit einem Ausgang der Markierungssignalgeneratormittel gekoppelt ist.
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungsmittel dazu eingerichtet sind, die erste und die zweite Markierung wiederholt in einem Hilfskanal auf der A- bzw. B-Seite des Aufzeichnungsträgers aufzuzeichnen.
4. Anordnung nach Anspruch 3 zum Erhalten bespielter magnetischer Aufzeichnungsträger, die außerdem mit einer Hilfsspur auf der A- und der B-Seite versehen sind, in denen digitale Hilfsinformation entsprechend der Information in dem genannten Hilfskanal aufgezeichnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungsmittel dazu eingerichtet sind, die erste und die zweite Markierung in dem Hailfskanal auf der A- und der B-Seite wiederholt aufzuzeichnen.
5. Anordnung nach Anspruch 4, wobei das Signal in einer Hilfsspur in Form aufeinanderfolgender Rahmen vorhanden ist, wobei jeder Rahmen eine Anzahl Blöcke aufweist, wobei jeder Block einen ersten Blockteil mit einem Codewort und einem Synchronsignal, sowie einen zweiten Blockteil zum Aufzeichnen zusätzlicher Information aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungsmittel dazu eingerichtet sind, eine erste bzw. zweite Markierung in dem zweiten Blockteil eines Blocks aufzuzeichnen.
6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungsmittel dazu eingerichtet sind, in den zweiten Blockteilen aufeinanderfolgender Blöcke eine erste bzw. zweite Markierung aufzuzeichnen.
7. Anordnung nach Anspruch 5 oder g, dadurch gekennzeichnet, daß in zweiter Blockteil eine n-Zahl p-Bits Wörter aufweist und daß die erste und/oder zweite Markierung in das erste p-Bits Wort in dem zweiten Blockteil aufgenommen ist/sind.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungsmittel dazu eingerichtet sind, auf der A- sowie der B-Seite wiederholt die erste und die zweite Markierung aufzuzeichnen.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und die zweite Markierung je in Form einer 1-Bits Zahl sind, wobei der eine Wert der Zahl angibt, daß eine Seite des Aufzeichnungsträgers bei einer Transportrichtung aufgezeichnet worden ist, die der Richtung entspricht, in der diese Seite abge spielt werden soll, wobei der andere Wert der Zahl angibt, daß die Seite in der entgegengesetzten Richtung aufgezeichnet worden ist.
10. Anordnung nach Anspruch 9, insofern abhängig von Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die p-Bits Wörter in dem zweiten Blockteil nach einer m-zu- p-Modulation aus m-Bits Wörtern erhalten worden sind, daß für m gilt: m = 8, daß die erste und die zweite Markierung, von dem am wenigsten signifikanten Bit gesehen, an die dritte und vierte Stelle desjenigen 8-Bits Wortes aufgenommen sind, das zu dem ersten p-Bits Wort in dem zweiten Blockteil geführt hat.
11. Aufzeichnungsträger, erhalten mit der Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, wobei die A-Seite eine erste aufgezeichnete Markierung aufweist, welche die Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers beim Aufzeichnen von Information auf der A-Seite angibt, wobei die B-Seite eine zweite aufgezeichnete Markierung aufweist, welche die Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers beim Aufzeichnen von Information auf der B-Seite angibt.
12. Wiedergabeanordnung zum Wiedergaben des Aufzeichnungsträgers nach Anspruch 11, mit Auslesemitteln, die eine Lesekopfeinrichtung aufweisen zum aus einer Spur auf der A- oder der B-Seite Auslesen der digitalen Information, mit Ausgleichmitteln zum Durchführen einer Ausgleichfilterung an der aus einer Spur ausgelesenen digitalen Information, dadurch gekennzeichnet, daß die Lesekopfeinrichtung weiterhin dazu eingerichtet ist, aus der A- oder der B-Seite die erste bzw. zweite Markierung auszulesen, daß die Auslesemittel weiterhin Erzeugungsmittel aufweisen zum beim Auslesen der digitalen Information von einer Seite des Aufzeichnungsträgers ein erstes bzw. zweites Steuersignal aus den Markierungen herzuleiten, die zu dieser Seite gehören, je nachdem, ob die Transportrichtung bei der Wiedergabe dieselbe ist wie die bzw. entgegengesetzt ist zu der Transportrichtung bei der Aufnahme, daß die Ausgleichmittel dazu eingerichtet sind, um unter dem Einfluß des ersten bzw. zweiten Steuersignals eine erste bzw. zweite Ausgleichfilterung an der aus den Spuren ausgelesenen digitalen Information durchzuführen.
13. Wiedergabeanordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Lesekopfeinrichtung mit Detektionsmitteln versehen ist zum aus einem Hilfskanal auf der A-Seite bzw. B-Seite Herleiten der ersten bzw. zweiten Markierung.
14. Wiedergabeanordnung nach Anspruch 13, wobei die Lesekopfeinrichtung dazu eingerichtet ist, aus einer Hilfsspur auf der A- und der B-Seite digitale Hilfsinformation auszulesen, wobei die genannte erste bzw. zweite Markierung in die Hilfsspur aufgenommen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Detektionsmittel dazu eingerichtet sind, aus der aus der Hilfsspur der A- und B-Seite ausgelesenen digitalen Hilfsinformation die erste bzw. zweite Markierung herzuleiten.
15. Wiedergabeanordnung nach Anspruch 14, wobei das Signal in einer Hilfsspur in Form aufeinanderfolgender Rahmen ist, wobei jeder Rahmen eine Anzahl Blöcke aufweist, wobei jeder Block einen ersten Blockteil mit einem Codewort und einem Synchronsignal aufweist, und einen zweiten Blockteil zum Aufnehmen zusätzlicher Information aufweist, wobei die genannte erste bzw. zweite Markierung in den zweiten Blockteil eines Blocks aufgenommen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Detektionsmittel dazu eingerichtet sind, aus dem zweiten Blockteil die erste bzw. zweite Markierung herzuleiten.
16. Wiedergabeanordnung nach Anspruch 15, wobei die erste und die zweite Markierung sich in dem zweiten Blockteil eines Blocks befinden, dadurch gekennzeichnet, daß die Detektionsmittel dazu eingerichtet sind, die erste und die zweite Markierung aus dem zweiten Blockteil herzuleiten.
17. Wiedergabeanordnung nach Anspruch 15 oder 16, wobei ein zweiter Blockteil eine n-Zahl p-Bits Wörter aufweist und die erste und/oder zweite Markierung in das erste p-Bits Wort in dem zweiten Blockteil aufgenommen ist/sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Detektionsmittel dazu vorgesehen sind, aus dem ersten p-Bits Wort in dem zweiten Blockteil die erste und/oder zweite Markierung herzuleiten.
18. Wiedergabeanordnung nach Anspruch 17, insofern abhängig von Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die p-Bits Wörter in dem zweiten Blockteil eines Signalblocks nach dem Auslesen aus dem Aufzeichnungsträger in einer p-zu-m- Modulation zu m-Bits Wörtern umgewandlet worden sind, daß für m = 8 gilt, daß die erste und die zweite Markierung in die dritte und vierte Stelle, von dem am wenigstens signifikanten Bit aus gesehen, desjenigen 8-Bits Wortes aufgenommen sind, das nach Modulation aus dem ersten p-Bits Wort in dem zweiten Blockteil erhalten worden ist und daß die Detektionsmittel dazu eingerichtet sind, aus der dritten und vierten Stelle des ersten 8-Bits Wortes die erste und die zweite Markierung herzuleiten.
19. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß daß diese mit zweiten Aufzeichnungsmitteln versehen ist, die dazu eingerichtet sind, auf einem Kassettengehäuse, in den der Aufzeichnungsträger aufgenommen ist, die erste und die zweite Markierung aufzunehmen, und daß ein Eingang der zweiten Aufzeichnungsmittel dazu mit einem Ausgang der Markierungssignalerzeugungsmittel gekoppelt ist.
20. Anordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Aufzeichnungsmittel dazu eingerichtet sind, die Markierungen in magnetischer Form auf dem Kassettengehäuse aufzuzeichnen.
21. Anordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Aufzeichnungsmittel dazu eingerichtet sind, die Markierungen in optischer Form auf dem Kassettengehäuse aufzuzeichnen.
22. Anordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Aufzeichnungsmittel dazu eingerichtet sind, die Markierungen in mechanischer Form auf dem Kassettengehäuse anzubringen.
23. Kassette mit einem Aufzeichnungsträger erhalten mit der Anordnung nach einem der Ansprüche 19 bis 22, wobei das Kassettengehäuse eine erste und eine zweite Markierung aufweist, welche die Transportrichtung beim Aufzeichnen der A- und der B-Seite des Aufzeichnungsträgers bezeichnen.
24. Wiedergabeanordnung zum Wiedergeben Datenspeichereinheit Aufzeichnungsträgers in der Kassette nach Anspruch 23, mit Auslesemitteln mit einer Lesekopfeinrichtung zum aus einer Spur auf der A- oder der B-Seite Auslesen der digitalen Information, mit Ausgleichmitteln zum Durchführen einer Ausgleichsfilterung an der aus einer Spur ausgelesenen digitalen Information, dadurch gekennzeichnet; daß die Wiedergabeanordnung zweite Auslesemittel aufweist, die dazu eingerichtet sind, von dem Kassettengehäuse die erste bzw. zweite Markierung auszulesen, daß die zweiten Auslesemittel weiterhin Erzeugungsmittel aufweisen um beim Auslesen der digitalen Information von einer Seite des Aufzeichnungsträgers ein erstes bzw. zweites Steuersignal aus den dieser Seite zugeordneten Markierungen herzuleiten, je nachdem ob die Transportrichtung bei der Wiedergabe dieselbe ist wie die bzw. entgegengesetzt ist zu der Transportrichtung bei der Aufnahme, daß die Ausgleichmittel dazu eingerichtet sind, um unter dem Einfluß des ersten bzw. zweiten Steuersignals eine erste bzw. zweite Ausgleichfilterung an der aus den Spuren ausgelesenen digitalen Information durchzuführen.
25. Wiedergabeanordnung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Auslesemitteln dazu eingerichtet sind, auf optische Weise die Markierungen auszulesen.
26. Wiedergabeanordnung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Auslesemitteln dazu eingerichtet sind, auf magnetische Weise die Markierungen auszulesen.
27. Wiedergabeanordnung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Auslesemitteln dazu eingerichtet sind, auf mechanische Weise die Markierungen auszulesen.
28. Wiedergabeanordnung zum Wiedergaben eines bespielten Aufzeichnungsträgers, dessen A-Seite in einer vorbestimmten Richtung aufgezeichnet worden ist und dessen B-Seite ggf. in einer der genannten vorbestimmten Richtung entgegengesetzten Richtung aufgezeichnet worden ist, mit Auslesemitteln mit einer Lesekopfeinrichtung zum aus einer Spur auf einer A- oder einer B-Seite Auslesen der digitalen Information, mit Ausgleichmitteln zum Durchführen einer Ausgleichfilterung an der aus einer Spur ausgelesenen digitalen Information, dadurch gekennzeichnet, daß die Wiedergabeanordnung weiterhin mit ersten Mitteln versehen ist um anzugeben, welche Seite des Aufzeichnungsträgers ausgelesen wird, mit zweiten Mitteln zum Detektieren, ob der wiederzugebende Aufzeichnungsträger ein bespielter Aufzeichnungsträger ist oder nicht und um in Abhängigkeit davon ggf ein Detektionssignal abzugeben, und mit einer Gatterschaltung versehen ist, deren Eingänge mit Ausgängen der ersten Mittel, der zweiten Mittel und mit einem Ausgang, wobei diese Gatterschaltung dazu eingerichtet ist, in Abhängigkeit von den Ausgangssignalen der ersten und der zweiten Mittel an dem Ausgang in erstes oder ein zweiten Steuersignal herzuleiten, das angibt, ob die Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers bei der Wiedergabe der digitalen Information aus der Spur der Transportrichtung des Aufzeichnungsträgers beim Aufzeichnen der Information in der betreffenden Spur entspricht oder dieser Richtung entgegengesetzt ist, und daß die Ausgleichmittel dazu eingerichtet sind, unter dem Einfluß des ersten bzw. des zweiten Steuersignals eine erste bzw. zweite Ausgleichfilterung an der aus den Spuren ausgelesenen digitalen Information durchzuführen.
29. Aufzeichnungsträger zum Gebrauch in einer Wiedergabeanordnung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufzeichnungsträger mit einer Markierung versehen ist, die angibt, daß der Aufzeichnungsträger ein bespielter Aufzeichnungsträger ist.
30. Aufzeichnungsträger nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierung in Form einer magnetischen Markierung vorhanden ist.
31. Aufzeichnungsträger nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierung in Form einer optischen Markierung vorhanden ist.
32. Aufzeichnungsträger nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierung in Form einer mechanischen Markierung vorhanden ist.
33. Aufzeichnungsträger nach Anspruch 29 bis 32, vorgesehen in einer Kassette, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierung auf/in dem Kassettengehäuse vorgesehen ist.
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