DE69226818T2 - Flüssigkeitbehalter für Tintenstrahlaufzeichnungsgerät - Google Patents
Flüssigkeitbehalter für TintenstrahlaufzeichnungsgerätInfo
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Description
- Diese Erfindung bezieht sich auf einen Flüssigkeitsspeicherbehälter gemäß Anspruch 1 und auf eine Tintenstrahlkopfkartusche gemäß Anspruch 11, die den Flüssigkeitsspeicherbehälter umfaßt. Darüber hinaus bezieht sich die Erfindung auf ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 12, das die Tintenstrahlkopfkartusche umfaßt.
- Diese Erfindung bezieht sich außerdem auf einen Flüssigkeitsspeicherbehälter zum Speichern von Flüssigkeit in ihm, auf eine Tintenstrahlkopfkartusche, die ein Tintenbehältnis, das den Tintenspeicherbehälter verwendet, und einen Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen von Tinte aufweist, wobei das Tintenbehältnis und der Aufzeichnungskopf miteinander verbunden sind, und auf ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät, an dem die Kartusche entfernbar montagefähig ist.
- Verschiedene Behälter sind bislang als ein Speicherbehälter zum Speichern von Flüssigkeit und darüber hinaus in der Form eines Tintenbehältnisses zum Speichern von Tinte erhältlich gewesen, wobei ein in dem US-Patent Nr. 4 771 295 (japanische offengelegte Patentanmeldung Nr. 63-87 242) offenbartes Verfahren, bei dem ein Tintenbehältnis ein mit Tinte benetztes poröses Element enthält, als ein Tintenspeicherverfahren in einer Tintenstrahlkopfkartusche (die nachstehend mitunter als IJC abgekürzt ist) bekannt ist, die eine Aufzeichnungskopfeinheit und eine Behältniseinheit (ein Tintenbehältnis) aufweist, die miteinander einstückig gestaltet sind.
- Jedoch ist bei diesem Verfahren beispielsweise ein Schwamm oder dergleichen, der das poröse Element darstellt, mit Tinte getränkt und daher war es schwierig, den Volumennutzwert über eine vorbestimmte Höhe hinaus zu steigern, und des weiteren wird der Unterdruck in dem Tintenbehältnis mit einer Abnahme der Tinte größer und eine beträchtliche Menge an nicht verwendbarer Tinte verbleibt in dem Behältnis, wobei dies zu dem Problem geführt hat, daß eine Erhöhung des Volumennutzwertes und des Wertes des Tintenbehältnisses schwierig ist. Da eine Erhöhung des Volumennutzwertes des Tintenbehältnisses schwierig ist, ist gleichermaßen ein kleineres Gestalten des Tintenbehältnisses (des Flüssigkeitsspeicherbehälters) zum Speichern einer vorbestimmten Menge an verwendungsfähiger Tinte schwierig und das kleinere Gestalten des Aufzeichnungsgerätes wird ebenfalls schwierig.
- Andererseits ist es zum Verbessern des Volumennutzwertes vorzuziehen, daß die Tinte in dem porösen Element nicht absorbiert wird, wie dies vorstehend beschrieben ist, sondern direkt aufbewahrt wird, und als ein dafür geeigneter Aufbau ist ein Aufbau in dem US-Patent Nr. 4 509 062 (japanische offengelegte Patentanmeldung Nr. 59-98 857) oder in dem US- Patent Nr. 4 500 895 (japanische offengelegte Patentanmeldung Nr. 59-207 263) offenbart, bei dem ein aus Gummi hergestellter Balg in einem Tintenbehältnis vorgesehen ist und die Tinte in dem Balg enthalten ist.
- Jedoch ist in dem Fall eines derartigen Aufbaus die Tinte in dem Behältnis durch die Bewegung oder dergleichen eines Schlittens einer Schwingung unterworfen, wie beispielsweise während des Aufzeichnens, und eine Druckschwankung wird in der Tinte bewirkt, die zu einem Aufzeichnungskopf geliefert wird, und die Druckqualität verschlechtert sich und somit ist es weiterhin schwierig, das Volumen des Behältnisses zu erhöhen. Außerdem wird der Unterdruck in dem Tintenbehältnis mit der Abnahme der Menge an Tinte in dem Behältnis größer und dieser Umstand hat ebenfalls zu dem Problem geführt, daß die Menge an nicht verwendungsfähiger Tinte, die in dem Tintenbehältnis verbleibt, ansteigt.
- Die Erfinder der vorliegenden Erfindung haben zum Zwecke der Lösung dieses Problems intensive Untersuchungen durchgeführt und haben als ein Ergebnis eine Volumenstromsteuereinrichtung vorgeschlagen, die auch als eine Beurteilung für ein Stabilisieren der Zufuhr und des gesteuerten Absperrens der Tinte zu dem Kopf durch einen sehr einfachen Aufbau wirkt. Das heißt, eine Volumenstromsteuereinrichtung, die auch als eine Beurteilung wirkt, die ein elastisches Element aufweist, das einen Schlitz hat, der daran angepaßt ist, daß er im gleichbleibenden Zustand im wesentlichen geschlossen ist und bei einem vorbestimmten oder größeren Differenzdruck geöffnet ist, ist in dem Tintenbehältnis vorgesehen, wodurch ermöglicht wird, die Zufuhr der Tinte zu dem Aufzeichnungskopf mit dem Druck der Flüssigkeit zu bewirken, der auf die Düse des Aufzeichnungskopfes aufgebracht wird und auf einen vorbestimmten Bereich gesteuert wird.
- Genauer gesagt ist eine mit einer Wölbung ausgeformte oder halbkugelförmige Trennwand (die nachstehend als der Schlitzbalg bezeichnet ist) mit einer Beurteilungsfunktion, wobei, wenn der Unterschied zwischen dem Innendruck und dem Außendruck einen vorbestimmten Wert erreicht oder größer ist, die Wand verformt wird, wodurch der Schlitz geöffnet wird, und bei einem bestimmten Differenzdruck oder einem geringeren Druck die Wand ihren Originalzustand wiederherstellt, wodurch der Schlitz geschlossen wird, in dem Tintenbehältnis oder in einer Tintenströmungsbahn vorgesehen. Ein Beispiel einer Tintenstrahlkopfkartusche mit einem Tintenbehältnis mit einem derartigen Aufbau und einem Kopf, die miteinander verbunden sind, ist in Fig. 14 der beigefügten Zeichnungen gezeigt. In Fig. 14 ist mit dem Bezugszeichen 900 eine Aufzeichnungskopfeinheit bezeichnet, ist mit dem Bezugszeichen 901 ein Schlitzbalg bezeichnet, ist mit dem Bezugszeichen 902 ein Schlitz bezeichnet, ist mit dem Bezugszeichen 903 ein Unterbehältnis bezeichnet, ist mit dem Bezugszeichen 905 ein Hauptbehältnis bezeichnet und ist mit dem Bezugszeichen 906 ein Tintenbeutel bezeichnet. Durch einen derartigen Aufbau wurde es möglich, ein Tintenbehältnis mit einem großen Fassungsvermögen zu schaffen, das die stabile Zufuhr von Tinte von dem Tintenbehältnis zu dem Kopf verwirklichen kann.
- Aus der Druckschrift EP-A-0 496 620 A1 ist gemäß Artikel 54 (3) und (4) EPÜ ein anderes Beispiel einer Tintenstrahlkopfkartusche bekannt, die einen Flüssigkeitsspeicherbehälter aufweist, bei dem ein Schlitzbalg zwischen der Tintenlieferöffnung und dem Tintenbehältnis angeordnet ist, um dem Druck in dem Tintenbehältnis entgegenzuwirken. Daher kann der Druck, der benachbart zu der Tintenlieferöffnung auftritt, gering gehalten werden. Darüber hinaus sind in Fig. 5 der vorstehend erwähnten Druckschrift EP-A-0 496 620 A1 ein Innenschlitzbalg und ein Außenschlitzbalg hintereinander angeordnet. Somit sind zwei Schlitzbälge vorgesehen, um dem Druck in dem Tintenbehältnis entgegenzuwirken. Diese Anordnung ist notwendig, wenn der Druck innerhalb des Tintenbehältnisses hoch ist oder wenn ein sehr geringer Druck in der Nachbarschaft zu der Tintenlieferöffnung erforderlich ist.
- Die Erfinder der vorliegenden Erfindung haben Versuche ausgeführt, um den Flüssigkeitsspeicherbehälter oder das Tintenbehältnis mit einem derartigen Schlitzbalg weiter zu verbessern und haben die nachstehend beschriebenen Tatsachen herausgefunden.
- Im allgemeinen ist es bei der Verwendung eines Tintenbehältnisses eines hermetisch abgedichteten Systems erforderlich, auf die Verfestigung der Tinte zu achten. Das heißt, wenn das Tintenbehältnis bei einer geringen Temperatur gehalten oder belassen wird, bei der die Tinte sich verfestigt, wird die Verformung des Schlitzbalges, die einen vorbestimmten Unterdruck durch die Volumenausdehnung erzeugt hat, durch das Festwerden der Tinte an der Innenseite und an der Außenseite des Schlitzbalges allmählich beseitigt (wobei die Innenseite das Unterbehältnis ist und die Außenseite das Hauptbehältnis ist), und wenn der Druck in dem Schlitzbalg durch das Verfestigen der Tinte weiter erhöht wird, überträgt sich dieser Druck auf die Aufzeichnungskopfeinheit, wodurch es passieren kann, daß die Tinte aus der Düsenfläche des Aufzeichnungskopfes austritt.
- Um dies zu vermeiden, gibt es ein Verfahren, bei dem beispielsweise eine Lösung mit einem geringen Verfestigungspunkt, wie beispielsweise Ethylenglykol, mit der Tintenlösung vermischt wird, um dadurch das Verfestigen der Tinte bei geringen Temperaturen zu verhindern. Das Aufgreifen eines derartigen Verfahrens kann jedoch das Verwischen der Tinte beim Auftreffen der Tinte auf dem Papier erhöhen, wodurch die Qualität des Druckens sich verschlechtert, und außerdem wird zum Unterdrücken des Verwischens ein Papier, das ausschließlich zur Verwendung mit einem derartigen Verfahren erforderlich ist, notwendig und daher sind ein Tintenbehältnis, eine Kopfkartusche und dergleichen wünschenswert, die mit dem Aufbewahren von Tinte bei geringen Temperaturen in ausreichender Weise fertig werden können.
- Um die vorstehend erwähnten Probleme zu lösen, hat die vorliegende Erfindung die Aufgabe, durch einen sehr einfachen und darüber hinaus stabilen Aufbau die Volumenausdehnung zu unterdrücken, die durch die Verfestigung von Flüssigkeit bewirkt wird, selbst wenn die Flüssigkeit bei geringen Temperaturen gehalten oder belassen wird, bei denen sich die Flüssigkeit verfestigt, und ein Ausbreiten jeglicher durch die Volumenausdehnung bewirkte Druckveränderung zur Außenseite eines Flüssigkeitsspeicherbehälters zu verhindern und dadurch das Austreten von Flüssigkeit, wie beispielsweise Tinte, von der Düsenfläche eines Aufzeichnungskopfes insbesondere dann zu vermeiden, wenn der Behälter als ein Tintenbehältnis verwendet wird. Die vorliegende Erfindung soll außerdem eine Tintenstrahlkopfkartusche und ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät schaffen, die diesbezüglich verbessert sind. Die Erfindung soll des weiteren einen Flüssigkeitsspeicherbehälter, eine Tintenstrahlkopfkartusche und ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät schaffen, bei denen eine Ausbreitung der durch die Schwingung des Behälters bewirkten Tintenschwingung zu einer Lieferöffnung zum Liefern von Flüssigkeit zur Außenseite verhindert wird.
- Die vorstehend erwähnte Aufgabe wird mittels des Tintenspeicherbehälters gemäß Anspruch 1 gelöst. Dieser Tintenspeicherbehälter kann in einer Tintenstrahlkopfkartusche gemäß Anspruch 11 angewendet werden. Des weiteren kann die Tintenstrahlkopfkartusche in einem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät gemäß Anspruch 12 umfaßt sein. Bevorzugte Ausführungsbeispiel des Tintenspeicherbehälters sind in den Ansprüchen 2 bis 10 offenbart.
- Genauer gesagt ist der Tintenspeicherbehälter der vorliegenden Erfindung zur Lösung der vorstehend erwähnten Aufgabe ein
- Behälter mit einer Volumenstromsteuereinrichtung mit einem Schlitz, der daran angepaßt ist, daß er in einem gleichbleibenden Zustand geschlossen ist und bei einem vorbestimmten oder größeren Differenzdruck geöffnet wird und den Volumenstrom der Flüssigkeit steuert, die von der Lieferöffnung zur Außenseite geliefert wird, und einer Druckregeleinrichtung, die weiter benachbart zu der Lieferöffnung hin als die Volumenstromsteuereinrichtung zum Regeln des Druckes der Flüssigkeit an einer Stelle angeordnet ist, die näher zu der Lieferöffnung als an der Volumenstromsteuereinrichtung ist, oder
- ein Behälter mit einer Volumenstromsteuereinrichtung mit einem Schlitz, der daran angepaßt ist, bei einem gleichbleibenden Zustand geschlossen zu sein und bei einem vorbestimmten oder größeren Differenzdruck geöffnet zu werden und den Volumenstrom der Flüssigkeit zu steuern, die von der Lieferöffnung zu der Außenseite geliefert wird, und einer Einstellwand, die mit einem vorbestimmten Zwischenraum von der Volumenstromsteuereinrichtung und weiter benachbart zu der Lieferöffnung als die Volumenstromsteuereinrichtung angeordnet ist, oder
- ein Behälter mit einer Volumenstromsteuereinrichtung mit einem Schlitz, der daran angepaßt ist, daß er in einem gleichbleibenden Zustand geschlossen ist und bei einem vorbestimmten oder größeren Differenzdruck geöffnet wird und den Volumenstrom der Flüssigkeit steuert, die von der Lieferöffnung zu der Außenseite geliefert wird, und einer Schwingungsverhinderungswand, die an jener Seite der Volumenstromsteuereinrichtung angebracht ist, die zu der Lieferöffnung zum Liefern von Tinten von einer Hauptbehältniskammer zu der Volumenstromsteuereinrichtung entgegengesetzt ist.
- Die Tintenstrahlaufzeichnungskopfkartusche der vorliegenden Erfindung ist
- eine Kartusche mit einer Aufzeichnungskopfeinheit mit einer Ausstoßöffnung zum Ausstoßen von Tinte durch diese hindurch und einem Energieerzeugungselement, das bewirkt, daß eine Energie zum Ausstoßen der Tinte in der Tinte wirksam ist, wobei die Volumenstromsteuereinrichtung die Tinte speichert, die in dem Aufzeichnungskopf verwendet wird, und mit einer Lieferöffnung zum Liefern der Tinte zu dem Aufzeichnungskopf versehen ist und einen Schlitz hat, der daran angepaßt ist, daß er in einem gleichbleibenden Zustand geschlossen ist und bei einem vorbestimmten oder größeren Differenzdruck geöffnet wird und den Volumenstrom der Tinte steuert, die von der Lieferöffnung zu der Außenseite geliefert wird, und mit einer Druckregeleinrichtung, die in engerer Nachbarschaft zu der Lieferöffnung angeordnet ist als die Volumenstromsteuereinrichtung, um den Druck der Flüssigkeit an der Stelle zu regeln, die weiter benachbart zu der Lieferöffnung als zu der Volumenstromsteuereinrichtung ist, oder
- eine Kopfkartusche mit einer Aufzeichnungskopfeinheit mit einer Ausstoßöffnung zum Ausstoßen von Tinte durch diese hindurch und einem Energieerzeugungselement, das bewirkt, daß eine Energie zum Ausstoßen der Tinte in der Tinte wirksam wird, einer Volumenstromsteuereinrichtung, die in ihr Tinte speichert, die in dem Aufzeichnungskopf verwendet wird, und die mit einer Lieferöffnung zum Liefern der Tinte zu dem Aufzeichnungskopf versehen ist und einen Schlitz hat, der daran angepaßt ist, daß er in einem gleichbleibenden Zustand geschlossen ist und bei einem vorbestimmten oder größeren Differenzdruck geöffnet wird und den Volumenstrom der Tinte steuert, die von der Lieferöffnung zu der Außenseite geliefert wird, und einer Einstellwand, die mit einem vorbestimmten Zwischenraum von der Volumenstromsteuereinrichtung und weiter benachbart zu der Lieferöffnung als die Volumenstromsteuereinrichtung angeordnet ist, oder
- eine Tintenstrahlaufzeichnungskopfkartusche mit einer Aufzeichnungskopfeinheit mit einer Ausstoßöffnung zum Ausstoßen von Tinte durch diese hindurch und einem Energieerzeugungselement, das bewirkt, daß eine Energie zum Ausstoßen der Tinte in der Tinte wirksam wird, und einer Tintenbehältniseinheit mit einer Volumenstromsteuereinrichtung, in der Tinte gespeichert wird, die in dem Aufzeichnungskopf verwendet wird, und mit einer Lieferöffnung zum Liefern der Tinte zu dem Aufzeichnungskopf versehen ist und einen Schlitz hat, der daran angepaßt ist, daß er in einem gleichbleibenden Zustand geschlossen ist und bei einem vorbestimmten oder größeren Differenzdruck geöffnet wird und den Volumenstrom der Tinte steuert, die von der Lieferöffnung zu der Außenseite geliefert wird, und einer Schwingungsverhinderungswand, die an jener Seite der Volumenstromsteuereinrichtung angeordnet ist, die zu der Lieferöffnung zum Liefern der Tinte von einer Hauptbehältniskammer zu der Volumenstromsteuereinrichtung benachbart ist.
- Das Tintenstrahlaufzeichnungsgerät der vorliegenden Erfindung ist
- ein Aufzeichnungsgerät mit einer Aufzeichnungskopfeinheit, mit einer Ausstoßöffnung zum Ausstoßen der Tinte durch diese hindurch und einem Energieerzeugungsgerät, das bewirkt, daß eine Energie zum Ausstoßen der Tinte an der Tinte wirksam wird, einer Tintenbehältniseinheit mit einer Volumenstromsteuereinrichtung, in der Tinte gespeichert wird, die in dem Aufzeichnungskopf verwendet wird, und die mit einer Lieferöffnung zum Liefern der Tinte zu dem Aufzeichnungskopf versehen ist, und die einen Schlitz hat, der daran angepaßt ist, daß er in einem gleichbleibenden Zustand geschlossen ist und bei einem vorbestimmten oder größeren Differenzdruck geöffnet wird und den Volumenstrom der Tinte steuert, die von der Lieferöffnung zu der Außenseite geliefert wird, und einer Druckregeleinrichtung, die in einer engeren Nachbarschaft zu der Lieferöffnung als die Volumenstromsteuereinrichtung angeordnet ist, um den Druck der Flüssigkeit an einer Stelle zu regeln, die zu der Lieferöffnung näher benachbart ist als zu der Volumenstromsteuereinrichtung, und einer Fördereinrichtung zum Fördern eines Aufzeichnungsmediums, an dem die ausgestoßene Tinte haften soll, oder
- ein Aufzeichnungsgerät einer Aufzeichnungskopfeinheit mit einer Ausstoßöffnung zum Ausstoßen von Tinte durch diese hindurch und einem Energieerzeugungsgerät, das bewirkt, daß eine Energie zum Ausstoßen der Tinte in der Tinte wirksam wird, einer Tintenbehältniseinheit, die in ihr Tinte speichert, die in dem Aufzeichnungskopf verwendet wird, und die mit einer Lieferöffnung zum Liefern der Tinte zu dem Aufzeichnungskopf versehen ist, und einen Schlitz hat, der daran angepaßt ist, daß er bei einem gleichbleibenden Zustand geschlossen ist und bei einem vorbestimmten oder größeren Differenzdruck geöffnet wird und den Volumenstrom der Tinte steuert, die von der Lieferöffnung zu der Außenseite geliefert wird, und einer Schwingungsverhinderungswand, die an der Seite der Volumenstromsteuereinrichtung angeordnet ist, die zu der Lieferöffnung benachbart ist, um die Tinte von einer Hauptbehältniskammer zu der Volumenstromsteuereinrichtung zu liefern, und einer Fördereinrichtung zum Fördern eines Aufzeichnungsmediums, an dem die ausgestoßene Tinte haften soll.
- Durch einen derartigen Aufbau kann der Verwendungswirkungsgrad der Flüssigkeit, wie beispielsweise Tinte, verbessert werden und, selbst wenn die Flüssigkeit sich bei geringen Temperaturen verfestigt, wird sich ein unnötiger Druck nicht zu der Seite der Lieferöffnung ausbreiten und es besteht keine Möglichkeit, daß eine Undichtheit oder dergleichen der Flüssigkeit bewirkt wird. Auch der Einfluß der Schwingung der Flüssigkeit auf die Seite der Lieferöffnung kann vermindert werden.
- Nachstehend ist die Erfindung des weiteren durch Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen dargestellt.
- Die Fig. 1A und 1B zeigen schematische Ansichten eines Schlitzbalges und eines Druckregelventiles bei einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
- Fig. 2 zeigt eine Querschnittsansicht (bei einem Zustand mit geschlossenem Schlitz) des Druckregelventiles bei dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wenn dieses mit einer Tintenkartusche zusammengebaut ist.
- Fig. 3 zeigt eine Querschnittsansicht (bei einem Zustand mit geöffnetem Schlitz) des Druckregelventiles bei dem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wenn dieses mit einer Tintenkartusche zusammengebaut ist.
- Die Fig. 4A und 4B zeigen schematische Ansichten eines Schlitzbalges (4A) und eines Volumensenkungselementes (einer Regelwand) (4B), die die Wirkungen des Druckregelventiles der vorliegenden Erfindung unterstützen.
- Fig. 5 zeigt eine schematische Querschnittsansicht (bei einem Zustand mit geschlossenem Schlitz) von einer Tintenkartusche mit dem Volumensenkungselement (mit einer Regelwand) und dem Schlitzbalg, die in den Fig. 4A und 4B gezeigt sind.
- Fig. 6 zeigt eine schematische Querschnittsansicht (bei einem Zustand mit geöffnetem Schlitz) von der in Fig. 5 gezeigten Tintenkartusche.
- Die Fig. 7A bis 7C zeigen schematische Ansichten der Regelwand und des Schlitzbalges zusammen mit einer Schwingungsverhinderungswand als eine weitere Maßnahme zum Unterstützen der Wirkungsweisen der Erfindung.
- Fig. 8 zeigt eine schematische Querschnittsansicht (bei einem Zustand mit geschlossenem Schlitz) von einer Tintenstrahlkopfkartusche mit der Regelwand, der Schwingungsverhinderungswand und dem Schlitzbalg von den Fig. 7A bis 7C.
- Fig. 9 zeigt eine schematische Querschnittsansicht (bei einem Zustand mit geöffnetem Schlitz) von der Tintenstrahlkopfkartusche von Fig. 8.
- Die Fig. 10A bis 10C zeigen schematische Ansichten der Regelwand, der Schwingungsverhinderungswand und des Schlitzbalges zusammen mit dem erfindungsgemäßen Druckregelventil.
- Fig. 11 zeigt eine schematische Querschnittsansicht (bei einem Zustand mit geschlossenem Schlitz) von der Tintenstrahlkopfkartusche mit der Regelwand, der Schwingungsverhinderungswand und dem Schlitzbalg bei einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
- Fig. 12 zeigt eine schematische Querschnittsansicht (bei einem Zustand mit geöffnetem Schlitz) von der Tintenstrahlkopfkartusche mit der Regelwand, der Schwingungsverhinderungswand und dem Schlitzbalg bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
- Fig. 13 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht eines Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes als ein Ausführungsbeispiel, das die Tintenstrahlkopfkartusche der vorliegenden Erfindung verwendet.
- Fig. 14 zeigt eine schematische Ansicht einer Tintenstrahlkopfkartusche von einer Bauart, bei der ein Tintenbehältnis, das mit einem Schlitzbalg versehen ist, und ein Kopf miteinander einstückig gestaltet sind.
- Die Fig. 1, 2 und 3 zeigen ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, wobei Fig. 1 insbesondere einen Schlitzbalg als eine Steuereinrichtung zum Steuern des Volumenstromes der Tinte, die an einem Tintenbehältnis gemäß der vorliegenden Erfindung montiert ist, ein Montagebett für eine Montage des Schlitzbalges an diesem und ein Druckregelventil als eine Druckregeleinrichtung zeigt. Die Fig. 2 und 3 zeigen insbesondere den Aufbau der vorliegenden Erfindung, wenn diese bei einer Tintenbehältniseinheit einer Aufzeichnungskopfkartusche ausgeführt ist, bei der eine Aufzeichnungskopfeinheit und die Tintenbehältniseinheit miteinander einstückig aufgebaut sind.
- In den Fig. 1A bis 3 ist mit dem Bezugszeichen 100 ein Schlitzbalg bezeichnet, der aus einem elastischen Material mit einer Härte von 15º-70º (JISA), vorzugsweise mit einer Härte von 25º-50º, hergestellt ist. Speziell kann als ein derartiges elastisches Material vorzugsweise Silikongummi, SBR-Gummi, BRIR-Gummi, EPM-Gummi oder EPDM- Butylgummi, Chloroprengummi, Urethangummi, Fluorgummi, Nitrilgummi, Acrylgummi, Polysulfidgummi, Ethylengummi, Fluorsilikongummi, SEP-Gummi (Silikon-denaturiertes Ethylen- Propylen-Gummi) oder dergleichen verwendet werden. Da diese Materialien mit Flüssigkeit, wie beispielsweise Tinte, in dem Tintenbehältnis in Kontakt stehen, dürfen sie keine Substanzen enthalten, durch die die physikalischen Eigenschaften (wie beispielsweise die Oberflächenspannung und die Viskosität) der gespeicherten Flüssigkeit verändert werden oder die sich in der gespeicherten Flüssigkeit lösen. Gleichzeitig ist es notwendig, daß sich die physikalischen Eigenschaften dieser Materialien nicht durch die Flüssigkeit verändern. Wenn Tinte als die Flüssigkeit verwendet wird, ist dieser Umstand insbesondere für die Einflüsse auf ihre Komponenten, ihre Aufzeichnungseigenschaft und dergleichen von Bedeutung.
- Die Tintenstrahlaufzeichnungstinte, die bei der vorliegenden Erfindung verwendet wird, hat die nachstehend erläuterte Zusammensetzung.
- Was die Farbstoffe betrifft, die bei der in der vorliegenden Erfindung verwendeten Tinte verwendet werden, so können fast alle wasserlöslichen Säurefarbstoffe, direkten Farbstoffe, basischen Farbstoffe und Reaktivfarbstoffe verwendet werden, die in dem Farbindex (CI) aufgelistet sind. Außerdem können beliebige wasserlösliche Farbstoffe verwendet werden, selbst wenn diese nicht in dem Farbindex (CI) aufgelistet sind.
- Bezüglich der Menge der in der Tinte der vorliegenden Erfindung verwendeten vorstehend erwähnten Farbstoffe sind 0,1 bis 20 Gewichtsprozent, vorzugsweise 0,3 bis 10 Gewichtsprozent des Gesamtgewichtes der Tinte geeignet, wobei 0,5 bis 6 Gewichtsprozent noch eher vorzuziehen ist.
- Das Medium, das zur Verwendung in der Tinte bei dieser vorliegenden Erfindung geeignet ist, ist Wasser oder eine Mischung aus Wasser und einem wasserlöslichen organischen Lösungsmittel und insbesondere ist eine Mischung aus Wasser und einem wasserlöslichen organischen Lösungsmittel, das einen polyatomaren Alkohol mit der Wirkung der Verhinderung einer Dehytratisation der Tinte enthält, geeignet. Das verwendete Wasser sollte kein gewöhnliches Wasser sein, das verschiedene Ionen enthält, sondern es sollte vorzugsweise deionisiertes Wasser sein.
- Der Gehalt des wasserlöslichen organischen Lösungsmittels in der Tinte beträgt im allgemeinen 2 bis 80 Gewichtsprozent, wobei 3 bis 70 Gewichtsprozent vorzuziehen sind und 4 bis 40 Gewichtsprozent noch eher vorzuziehen sind, wobei sich die Gewichtsprozentangaben auf das Gesamtgewicht der Tinte beziehen.
- Die Rate des verwendeten Wassers beträgt 35 Gewichtprozent oder mehr und vorzugsweise 45 Gewichtsprozent oder mehr von dem Gesamtgewicht der Tinte und außerdem kann die Tinte der vorliegenden Erfindung zusätzlich zu den vorstehend erwähnten Komponenten ein schimmelresistentes Mittel, ein antiseptisches Mittel, ein Mittel zum Einstellen des PH- Wertes, ein Mittel zum Einstellen der Viskosität, ein Mittel zum Einstellen der Oberflächenspannung und dergleichen enthalten, sofern dies erforderlich ist.
- Die vorstehend beschriebene Tinte der vorliegenden Erfindung kann vorzugsweise derartige physikalische Eigenschaften haben, daß bei 25ºC die Viskosität 1 bis 20 cp beträgt, vorzugsweise jedoch 1 bis 15 cp beträgt, die Oberflächenspannung 30 dyn/cm oder mehr beträgt, vorzugsweise jedoch 40 dyn /cm oder mehr beträgt, und der pH-Wert sich in der Größenordnung von 4 bis 10 bewegt.
- Mit dem Bezugszeichen 110 ist ein Schlitz bezeichnet und mit dem Bezugszeichen 120 ist ein Montagebett für eine Montage des Schlitzbalges daran bezeichnet. Der Montagesockel des Montagebettes hat eine Form entlang der äußeren Umfangsform des Balgsockels und bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel hat er eine elliptische Form.
- Der Schlitzbalg ist an dem Montagebett 120 so montiert, daß der Schlitz 110 des Schlitzbalges und die Hauptachse der Ellipse des Montagebettes 120 einen rechten Winkel zueinander bilden können. Folglich wird in der Seitenwand des Schlitzbalges eine Spannung in den Richtungen der Hauptachse und der Nebenachse der Ellipse des Montagebettes 120 erzeugt, an dem der Schlitzbalg montiert ist, und der Schlitz kann durch das Zusammenziehen des Balges gleichmäßig geöffnet werden.
- Jedoch ist dieser Winkel nicht auf diese Angaben beschränkt, wenn er innerhalb des Bereiches von 0 bis 55º ist.
- Fig. 2 zeigt eine schematische Querschnittsansicht einer Tintenstrahlkopfkartusche 400, bei der eine Tintenbehältniseinheit, bei der der Aufbau der vorliegenden Erfindung, wie beispielsweise der Schlitzbalg, ausgeführt ist, und ein Tintenstrahlkopf, bei dem ein elektrothermisches Wandlerelement eine Wärmeenergie der Tinte mitteilt, die von der Lieferöffnung 130 des Tintenbehältnisses geliefert wird, um dadurch die Tinte auszustoßen, einstückig gestaltet sind oder miteinander verbunden sind. Mit dem Bezugszeichen 600 ist ein Tintenbeutel zum Speichern von Tinte in ihm bezeichnet. Der Tintenbeutel ist aus einem flexiblen Material ausgebildet. Mit dem Bezugszeichen 200 ist eine Umgebungsluftkommunikationsöffnung bezeichnet. Bei einem gleichbleibenden Zustand, der frei von jeder Druckänderung ist, ist der Schlitz 110 geschlossen, und ein Hauptbehältnis 170 und ein Unterbehältnis 180 sind voneinander getrennt. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Schlitzbalg 100 genau in seinem Originalzustand, wie dies in Fig. 1B gezeigt ist, oder in einem ein wenig zusammengedrückten Zustand und der Flüssigkeitsdruck, der auf eine Aufzeichnungskopfeinheit 500 aufgebracht wird, beträgt 294 Pa (+ 30 mm hd) oder weniger. Folglich wird in diesem Zustand eine Gleichgewichtsbeziehung zwischen der Meniskushaltekraft des Ausstoßöffnungsabschnittes und dem Innendruck des Tintenbehältnisses aufrechterhalten und daher tritt die Tinte nicht ohne weiteres aufgrund von Veränderungen der Temperatur und des Umgebungsdruckes oder aufgrund von Schwingungen oder dergleichen aus.
- Wenn Flüssigkeitstropfen von der Aufzeichnungskopfeinheit ausgestoßen werden und die Tinte in dem Unterbehältnis 180 verbraucht wird und abnimmt, wird der Differenzdruck in dem Unterbehältnis 180 größer und der Schlitzbalg 100 zieht sich zusammen.
- Wenn in ähnlicher Weise der Unterschied (der Differenzdruck) zwischen dem Druck in dem Unterbehältnis 180 und dem Druck in dem Hauptbehältnis 170 einen bestimmten Wert überschreitet, wird der Schlitz 110 in dem vorderen Endabschnitt des Schlitzbalges 110, wie dies in Fig. 3 gezeigt ist, durch das Zusammenziehen des Schlitzbalges 110 an sich geöffnet und die Tinte von dem Hauptbehältnis 170 strömt in das Unterbehältnis 180 und somit wird der Differenzdruck zwischen dem Unterbehältnis 180 und dem Hauptbehältnis 170 allmählich kleiner. Mit der Abnahme des Differenzdruckes zwischen dem Unterbehältnis 180 und dem Hauptbehältnis 170 strömt die Tinte durch den Schlitz in das Unterbehältnis 180 und der Schlitzbalg 100 kehrt allmählich aus seinem zusammengezogenen Zustand zurück und der Schlitz 110 wird geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt steht das Unterbehältnis 180 in bezug auf das Hauptbehältnis 170 unter einem Unterdruck. Folglich erfährt während des Druckens der Schlitzbalg eine Veränderung in den Zustand, der in den Fig. 2 und 3 gezeigt ist, wodurch der Volumenstrom der Tinte gesteuert wird. Im gleichbleibenden Zustand befindet sich der Schlitz 110 des Schlitzbalges 100 in dem in Fig. 2 gezeigten geschlossenen Zustand. Andererseits wird, selbst wenn die Tinte vorübergehend aus der Düse durch eine Saugpumpe oder dergleichen gesaugt wird, der Differenzdruck zwischen dem Unterbehältnis 180 und dem Hauptbehältnis 170 größer als während eines Druckens und daher wird der Schlitz 110 geöffnet, wonach er wiederum in den gleichbleibenden Zustand zurückkehrt. Um stabile Tintentropfen zu erhalten, kann der Tintendruck, der auf die Aufzeichnungskopfeinheit 500 aufgebracht wird, vorzugsweise 294 Pa bis -1961 Pa (+30 bis - 200 mm hd) betragen. Noch eher ist vorzuziehen, daß er sich in dem Bereich von 0 Pa bis -981 Pa (0 bis -100 mm hd) befindet, wobei der Druck in dem Unterbehältnis 180 gesteuert werden muß. Es ist erforderlich, daß das Material (die Härte) und die Form des Schlitzbalges 100 und die Form und dergleichen des Schlitzes 110 so gestaltet wird, daß derartige Bedingungen geschaffen werden können.
- Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist ein Druckregelventil 165 als eine Druckregeleinrichtung an einer Seite des Schlitzbalgmontagesockels von dem Montagebett 120 vorgesehen und selbst wenn während geringer Temperaturen sich das Volumen der Tinte ausdehnt, wodurch ein Druckanstieg in dem Unterbehältnis 180 bewirkt wird, wird der Druckregelventilschlitz 167 des Druckregelventiles 165 geöffnet, um den Druck in dem Schlitzbalg (an der Seite der Unterbehältniskammer) zu senken und die nicht notwendige Ausbreitung des Druckes zu der Aufzeichnungskopfeinheit zu unterdrücken, wodurch vermieden wird, daß die Tinte aus der Düse des Aufzeichnungskopfes austritt. Außerdem ist es erwünscht, daß das Druckregelventil 165 so gestaltet ist, daß es nur in einer Richtung zum Verringern des Druckanstieges wirkt und nicht in einer Richtung zum Erhöhen des Druckes wirkt, wenn der Druck abfällt.
- Der Überdruck, mit dem der Druckregelventilschlitz 167 des Druckregelventiles 165 geöffnet und geschlossen wird, kann vorzugsweise 98 Pa bis 1275 Pa (10-130 mm hd) betragen, wobei er geringer als die Tintenhaltekraft der Düse des Aufzeichnungskopfes ist, wobei 98 Pa bis 785 Pa (10-80 mm hd) noch mehr vorzuziehen ist, da, wenn er nicht geringer als die Tintenhaltekraft der Düse ist, die Tinte aus der Düse austreten wird, bevor der Druckregelventilschlitz geöffnet wird.
- Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wird ein elastisches Material für dieses Druckregelventil verwendet und Silikongummi, SBR-Gummi, BRIR-Gummi, EPM-Gummi oder EPDM- Butylgummi, Chloroprengummi, Urethangummi, Fluorgummi, Nitrilgummi, Acrylgummi, Polysulfidgummi, Ethylengummi oder dergleichen ist als ein derartiges elastisches Material geeignet. Natürlich kann ein beliebiges Ventil zum mechanischen Steuern eines Druckes in einer Richtung ebenfalls verwendet werden, um einen ähnlichen Effekt zu erhalten. Jedoch dürfen diese Materialien keinerlei Substanzen enthalten, die die physikalischen Eigenschaften (wie beispielsweise die Oberflächenspannung und die Viskosität) der gespeicherten Tinte verändern oder die sich in der Flüssigkeit auflösen, da sie mit der Flüssigkeit, wie beispielsweise Tinte, in dem Tintenbehältnis (in dem Flüssigkeitsspeicherbehälter) in Kontakt stehen. Gleichzeitig ist es erforderlich, daß sich die physikalischen Eigenschaften dieser Materialien nicht durch die gespeicherte Flüssigkeit verändern. Dies ist, wie bei dem Fall der vorstehend erwähnten Materialien, die für den Schlitzbalg verwendet werden, insbesondere bei der Verwendung von Tinte als die Flüssigkeit in bezug auf die Einflüsse auf ihre Komponenten, ihre Aufzeichnungseigenschaft und dergleichen von Bedeutung.
- Die aus dem Druckregelventil 165 herausgelassene Tinte strömt in den Spalt zwischen dem Hauptbehältnis 170, in dem die Tinte enthalten ist, und der Tintenstrahlkopfkartusche 400 und, da die Menge an herausgelassener Tinte sehr geringfügig ist und beispielsweise 0,1 ccm oder weniger beträgt, tritt diese nicht zur Außenseite aus, jedoch kann, wenn dies erforderlich ist, ein Absorptionselement, wie beispielsweise ein poröses Element oder ein beschichtetes Papier, in der Nähe des Ausgangs des Druckregelventiles 165 angeordnet sein.
- Wie dies vorstehend beschrieben ist, ist das Druckregelventil, das verhindert, daß der Druck in dem Unterbehältnis eine vorbestimmte Höhe überschreitet, zwischen dem Unterbehältnis und dem Hauptbehältnis vorgesehen, die durch den Schlitzbalg getrennt sind, wodurch es keine Möglichkeit für ein Austreten der Tinte gibt, was ansonsten durch den Anstieg des Druckes in dem Unterbehältnis durch ein Festwerden oder dergleichen der in Schwingung versetzten Tinte oder durch ein Ausbreiten eines derartigen Druckes zu der Kopfseite bewirkt worden wäre.
- Bei einem Tintenbehältnis, das einen Schlitzbalg und einen Aufzeichnungskopf mit dem Tintenbehältnis verwendet, wurde vorstehend ein Beispiel gezeigt, das mit einem Druckregelventil als eine Druckregeleinrichtung vorgesehen ist, um zu verhindern, daß sich die Schwankung des Druckes in dem Unterbehältnis durch eine Schwingung oder ein Festwerden oder dergleichen der Tinte zu dem Kopf ausbreitet.
- Nachstehend sind Maßnahmen beschrieben, die die Wirkungen der erfindungsgemäßen Druckregeleinrichtung unterstützen.
- Gemäß einem ersten Beispiel wird das Volumen der Tinte in dem Schlitzbalg gesenkt, um dadurch die Menge der Tinte zu senken, die in dem Schlitzbalg verbleibt, und den Volumennutzwert des Tintenbehältnisses zu erhöhen und des weiteren das Austreten der Tinte aus der Ausstoßöffnung des Kopfes zu verhindern, das durch die Schwingung, das Festwerden oder dergleichen bewirkt wird. Die Fig. 4A und 4B zeigen schematisch ein Beispiel von jeweils einem Schlitzbalg.
- In den Fig. 4A und 4B ist mit dem Bezugszeichen 100 ein Balg bezeichnet, ist mit dem Bezugszeichen 110 ein Schlitz bezeichnet und ist mit dem Bezugszeichen 120 ein Montagebett bezeichnet, an dem der Balg montiert ist. Der Sockel des Montagebettes hat eine Form entlang der Außenumfangsform des Sockels des Balges und hat eine elliptische Form. Außerdem ist eine Einstellwand 125 zum Senken der Menge an Tinte in dem Schlitzbalg (in dem Unterbehältnis) und zum Einstellen der Verformung des Schlitzbalges an dem Montagebett 120 vorgesehen und ein Abschnitt der Einstellwand hat eine Vertiefung 126, die sich der Verformung des Schlitzbalges während der Erzeugung eines Unterdruckes anpaßt.
- Der Schlitzbalg des vorliegenden Beispieles ist wiederum an dem Montagebett 120 so montiert, daß der Schlitz 110 des Schlitzbalges und die Hauptachse der Ellipse von dem Montagebett 120 einen rechten Winkel bilden können.
- Folglich wird, wie dies vorstehend beschrieben ist, ein Unterschied in der Spannung zwischen der Richtung der Hauptachse und der Richtung der Nebenachse der Ellipse des Montagebettes 120, an dem der Schlitzbalg montiert ist, in dem Schlitzbalg erzeugt und durch das Zusammenziehen des Balges kann der Schlitz gleichmäßig geöffnet werden.
- Jedoch ist dieser Winkel nicht darauf beschränkt, wenn er sich innerhalb des Bereiches von 0 bis 55º befindet.
- Das Volumen des Abschnittes, der von der Innenwand des Schlitzbalges und der vorstehend beschriebenen Einstellwand umgeben ist, (das Innenvolumen des Unterbehältnisses) kann vorzugsweise so gering wie möglich sein und, um dieses Volumen gering zu gestalten, ist es erforderlich, den Spalt zwischen der Innenwand des Schlitzbalges und der Außenwand der vorstehend beschriebenen Einstellwand zu verringern. Wenn jedoch dieser Spalt zu klein gestaltet ist, wird es schwierig, den Spalt mit Tinte bei dem Herstellprozeß des Tintenbehältnisses zu füllen und daher wird sich die Produktivität senken.
- Somit ist es notwendig, diesen Zwischenraum auf den Größenbereich von 0,3 bis 3 mm, vorzugsweise auf den Größenbereich von 0,3 bis 1 mm, einzustellen und das Volumen des Abschnittes, der durch die Innenwand des Schlitzbalges und der vorstehend beschriebenen Einstellwand umgeben ist, auf die Größenordnung von 0,05 bis 1,5 ccm, vorzugsweise auf die Größenordnung von 0,05 bis 0,5 ccm, einzustellen. Außerdem wird vorzugsweise das Verhältnis des Volumens von dem Abschnitt, der durch die Innenwand des Schlitzbalges und der Außenwand der Einstellwand umgeben ist, zu dem Volumen der Einstellwand auf 1 : 5 bis 1 : 0,05 und vorzugsweise auf 1 : 5 bis 1 : 1 eingestellt.
- Indem das Tintenvolumen an der Seite des Unterbehältnisses von dem Behältnis, das durch den Schlitzbalg getrennt ist, bei dem vorliegenden Beispiel abnimmt, kann die Menge an Tinte, die in dem Unterbehältnis durch eine Schwingung oder dergleichen schwingt, vermindert werden und die sich zu dem Kopf ausbreitende Druckschwankung kann vermindert werden. Außerdem kann, indem das Tintenvolumen an der Seite des Unterbehältnisses gesenkt wird, das während des Festwerdens oder dergleichen veränderte Tintenvolumen gesenkt werden, um dadurch die Druckschwankung zu verringern.
- Die Fig. 5 und 6 zeigen schematisch den Betriebszustand einer Tintenstrahlaufzeichnungskopfkartusche mit einer Tintenbehältniseinheit, die mit dem Mechanismus des vorliegenden Beispiels versehen ist, und einer Aufzeichnungskopfeinheit, wobei diese Kartusche in ähnlicher Weise wie bei dem vorstehend erwähnten Beispiel wirkt. Auch bei dem vorliegenden Beispiel ist der Flüssigkeitsspeicherbehälter in ähnlicher Weise wie der vorstehend beschriebene Behälter aufgebaut und wird in ähnlicher Weise betrieben, wobei daher seine Beschreibung nicht notwendig ist.
- Die Fig. 7A bis 7C zeigen Mechanismen, die bei einem anderen Beispiel gesondert verwendet werden.
- Bei diesem Beispiel ist eine Schwingungsverhinderungswand 190 auch an der Außenseite des Schlitzbalges (an der Seite des Hauptbehältnisses) vorgesehen.
- Wiederum sind in den Fig. 7A bis 7C gleiche Abschnitte mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
- Die Schwingungsverhinderungswand 190 zum Verhindern der Schwingung der Tinte innen und des Schlitzbalges außen hat eine Form, die den Aufbau des Schlitzbalges umgibt, und dient dazu, daß jede Veränderung des Druckes der Aufzeichnungskopfeinheit der Tintenstrahlkopfkartusche vermindert wird, die durch die Schwingung der Tinte bewirkt wird, wenn ein Drucken ausgeführt wird, bei dem die Tintenstrahlkopfkartusche an einem Druckerkörper montiert ist. Außerdem wird durch ein Vorsehen einer derartigen Schwingungsverhinderungswand an dem Außenumfang des vorstehend erwähnten elastischen Elementes eine Verformungsverhinderungswirkung erzielt. Des weiteren ist in einem Abschnitt eines ersten Elementes, das das elastische Element, welches die erste Druckeinstelleinrichtung ist, abdeckt, und des weiteren in einem Abschnitt der Schwingungsverhinderungswand 190 eine Tintenströmungsbahn 195 ausgebildet, die eine Einlaßbahn und eine Auslaßbahn für die Tinte vorsieht, wobei die Tintenströmungsbahn 195 derart gestaltet ist, daß durch ein Ende von ihr, das zu dem Schlitzbalg entgegengesetzt ist, die Tinte zu der Nähe der Innenwand des Tintenbehältnisses gerichtet wird.
- Außerdem kann das Volumen des Abschnittes, der durch die Außenwand des Schlitzbalges und durch die Schwingungsverhinderungswand umgeben ist, vorzugsweise äußerst klein wie in dem Fall der vorstehend beschriebenen Einstellwand sein und, um dieses Volumen klein zu gestalten, ist es erforderlich, daß der Zwischenraum zwischen dem Schlitzbalg und der Schwingungsverhinderungswand verringert wird. Wenn jedoch dieser Zwischenraum zu klein gestaltet wird, wird es schwierig, daß sich dieser Zwischenraum bei dem Herstellverfahren des Tintenbehältnisses mit Tinte füllt, wie dies bei der Einstellwand der Fall ist, und daher wird die Produktivität geringer.
- Daher ist es wünschenswert, daß der Zwischenraum auf die Größenordnung von 0,3-3 mm und vorzugsweise auf die Größenordnung von 0,3-1 mm eingestellt wird, und daß das Volumen, das den Abschnitt, der durch die Außenwand des Schlitzbalges und durch die Innenwand der Schwingungsverhinderungswand umgeben ist und die Tintenströmungsbahn umfaßt, auf die Größenordnung von 0,05- 3 ccm und vorzugsweise auf die Größenordnung von 2-2 ccm eingestellt wird.
- Die Fig. 7A bis 7C und 8 zeigen schematische Ansichten der Tintenstrahlkopfkartusche des vorliegenden Beispiels, bei der das Innenvolumen des Balges geringer ist, und ihren Betrieb. Wie bei dem vorherigen Beispiel zeigen die Fig. 7A bis 7C den Normalzustand und Fig. 8 zeigt einen Zustand, bei dem der Schlitzbalg durch den Druckunterschied zwischen dem Innenbehältnis und dem Außenbehältnis betrieben wird.
- Bei dem vorliegenden Beispiel sind eine Schwingungsverhinderungswand und eine Einstellwand außerhalb beziehungsweise innerhalb des Schlitzbalges vorgesehen, jedoch würde natürlich ein jeweiliger einzelner Aufbau auch dazu führen, daß die entsprechenden Wirkungen erhalten werden.
- Indem die Schwingungsverhinderungswand und die Einstellwand so vorgesehen werden, wie dies bei dem vorliegenden Beispiel der Fall ist, kann die Druckschwankung aufgrund der Schwingung oder dergleichen während des Aufzeichnens wirkungsvoll unterdrückt werden und ein stabiles Aufzeichnen und das Unterdrücken des Austretens von Tinte aus dem Kopf kann verwirklicht werden.
- Die Fig. 10A bis 10C, 11 und 12 zeigen ein anderes Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Fig. 10 zeigt einen Schlitzbalg, der in das erfindungsgemäße Tintenbehältnis montiert ist, ein Montagebett, an dem er montiert ist und das mit einer Einstellwand und einem Druckregelventil versehen ist, und eine Schwingungsverhinderungswand. Die Fig. 10A bis 10C und 11 zeigen die Einstellwand, das Druckregelventil, die Schwingungsverhinderungswand und den Schlitzbalg in einer Weise, bei der sie in der Behältniseinheit der Tintenstrahlkopfkartusche getragen werden, bei der eine Aufzeichnungskopfeinheit und eine Behältniseinheit miteinander einstückig aufgebaut sind.
- Wie bei dem vorherigen Ausführungsbeispiel ist mit dem Bezugszeichen 110 ein Schlitz bezeichnet und ist mit dem Bezugszeichen 120 ein Montagebett bezeichnet, an dem ein Schlitzbalg montiert ist. Der Sockel des Montagebettes hat eine Form entlang der äußeren Umfangsform des Sockels von dem Balg und bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist dies eine elliptische Form. Außerdem ist eine Einstellwand 125 zum Verringern der Menge an Tinte in dem Schlitzbalg und zum Einstellen der Verformung des Schlitzbalges an dem Montagebett 120 vorgesehen und ein Abschnitt der Einstellwand hat eine Vertiefung, die der Verformung des Schlitzbalges entspricht, wenn ein Unterdruck erzeugt wird.
- Das Ausführungsbeispiel der Fig. 10A bis 10C und 11 kann ein stabileres Aufzeichnen verwirklichen und kann das Austreten von Tinte unterdrücken, indem eine Schwingungsverhinderungswand 190, die Einstellwand 125 zum Verringern des Tintenvolumens in dem Unterbehältnis und des weiteren ein Druckregelventil vorgesehen sind.
- Auch bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel wird wie bei dem vorherigen Ausführungsbeispiel beim Ausstoßen von Flüssigkeitstropfen durch die Aufzeichnungskopfeinheit und beim Verbrauchen und bei der Abnahme der Tinte in der Unterbehältniskammer 180 der Druck in der Unterbehältniskammer 180 geringer und der Schlitzbalg 100 zieht sich zusammen. Wenn auf diese Weise der Unterschied zwischen dem Druck in der Unterbehältniskammer 180 und dem Druck in der Hauptbehältniskammer 170 einen bestimmten Wert überschreitet, wird der Schlitz 110 in dem vorderen Endabschnitt des Schlitzbalges 100 durch das Zusammenziehen des Schlitzbalges 100 an sich geöffnet, wie dies in Fig. 6 gezeigt ist, und die Tinte in der Hauptbehältniskammer 170 strömt in die Unterbehältniskammer 180, wodurch der Differenzdruck zwischen der Unterbehältniskammer 180 und der Hauptbehältniskammer 170 allmählich kleiner wird. Durch die Abnahme des Differenzdruckes zwischen der Unterbehältniskammer 180 und der Hauptbehältniskammer 170 strömt die Tinte in den Schlitzbalg über eine Tintenströmungsbahn 195 in der Schwingungsverhinderungswand 190, wodurch der Schlitzbalg 100 allmählich aus dem zusammengezogenen Zustand zurückkehrt und der Schlitz 110 wird geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich in der Unterbehältniskammer 180 ein Unterdruck in bezug auf die Hauptbehältniskammer 170.
- Fig. 13 zeigt eine bildliche Ansicht eines Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes IJRA, bei dem die Tintenstrahlkopfkartusche der vorliegenden Erfindung angewendet ist. Ein Schlitten HC steht mit einer Spiralnut 5005 an einer Führungsschraube 5004 im Eingriff, die durch die Antriebskraftübertragungszahnräder 5011 und 5009 in Betriebszugehörigkeit mit der vorwärts beziehungsweise rückwärts gerichteten Umdrehung eines Antriebsmotors 5013 gedreht wird. Der Schlitten HC hat einen (nicht gezeigten) Zapfen und wird in den Richtungen der Pfeile a und b hin- und hergehend bewegt. Eine Tintenstrahlkopfkartusche 400 ist an dem Schlitten HC montiert. Mit dem Bezugszeichen 5002 ist eine Papierhalteplatte zum Andrücken von Papier, das ein Aufzeichnungsmedium ist, gegen eine Andruckeinrichtung entlang der Bewegungsrichtungen des Schlittens bezeichnet. Mit den Bezugszeichen 5007 und 5008 sind lichtgekoppelte Einrichtungen bezeichnet, die eine Ausgangspositionserfassungseinrichtung zum Bestätigen des Vorhandenseins des Hebels 5006 des Schlittens in diesem Bereich und zum Bewirken des Umschaltens oder dergleichen der Drehrichtung eines Motors 5013 sind. Mit dem Bezugszeichen 5016 ist ein Element zum Stützen eines Abdeckelementes 5022 bezeichnet, das die vordere Seite eines Aufzeichnungskopfes abdeckt, und mit dem Bezugszeichen 5015 ist eine Saugeinrichtung zum Absaugen der Luft in diesem Abdeckelement bezeichnet. Die Saugeinrichtung 5015 bewirkt die Saugwiederherstellung des Aufzeichnungskopfes durch eine Öffnung 5023 in der Abdeckung. Mit dem Bezugszeichen 5017 ist ein Reinigungsblatt bezeichnet und mit dem Bezugszeichen 5019 ist ein Element bezeichnet, durch das dieses Blatt nach vorn und zurück beweglich ist. Diese sind durch eine Körperstützplatte 5018 gestützt. Natürlich ist das Blatt nicht auf eine derartige Form beschränkt, sondern ein bekanntes Reinigungsblatt kann bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel angewendet werden.
- Mit dem Bezugszeichen 5012 ist ein Hebel zum Beginnen des Saugvorganges für die Saugwiederherstellung bezeichnet. Der Hebel 5012 wird mit der Bewegung eines Nockens 5020, der mit dem Schlitten in Eingriff steht, bewegt und die Antriebskraft an dem Antriebsmotor wird durch eine herkömmliche Übertragungseinrichtung, wie beispielsweise eine Kupplungsschalteinrichtung, gesteuert.
- Der Abdeckvorgang, der Reinigungsvorgang und der Saugwiederherstellvorgang sind derart gestaltet, daß, wenn der Schlitten HC in dem Bereich an der Seite der Ausgangsposition positioniert ist, die erwünschten Prozesse an den entsprechenden Positionen durch die Wirkung der Führungsschraube 5004 ausgeführt werden können, jedoch kann eine beliebige Gestaltung, die derart ausgeführt ist, daß die gewünschten Vorgänge bei einer bekannten zeitlichen Abstimmung ausgeführt werden, bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel angewendet werden.
- Die vorliegende Erfindung bringt ausgezeichnete Wirkungen bei einem Aufzeichnungskopf oder einem Aufzeichnungsgerät insbesondere der Bauart unter den Tintenstrahlaufzeichnungssystemen mit sich, bei der eine Einrichtung (wie beispielsweise ein elektromechanisches Wandlerelement oder ein Laserstrahl) vorgesehen ist, die Wärmeenergie als eine Energie erzeugt, die zum Bewirken eines Tintenausstosses verwendet werden kann, und eine Veränderung in dem Zustand der Tinte durch diese Wärmeenergie bewirkt wird.
- Was den gattungsgemäßen Aufbau und das gattungsgemäße Prinzip eines derartigen Aufzeichnungskopfes oder eines derartigen Aufzeichnungsgerätes betrifft, so wird vorzugsweise das Grundprinzip angewendet, das beispielsweise in dem US-Patent Nr. 4 723 129 und in dem US-Patent Nr. 4 740 796 offenbart ist. Dieses System ist sowohl auf die sogenannte Nach-Bedarf- Bauart als auch auf die sogenannte kontinuierliche Bauart anwendbar und insbesondere ist sie in dem Fall der Nach- Bedarf-Bauart wirkungsvoll, da zumindest ein Antriebssignal, das einer Aufzeichnungsinformation entspricht und einen schnellen Temperaturanstieg vorsieht, der ein Kernsieden überschreitet, auf ein elektrothermisches Wandlerelement aufgebracht wird, das entsprechend einem Blatt oder einer Flüssigkeitsbahn angeordnet ist, worin die Flüssigkeit (Tinte) gehalten wird, wodurch bewirkt wird, daß das elektrothermische Wandlerelement Wärmeenergie erzeugt, und ein Filmsieden an der Wärmewirkfläche eines Aufzeichnungskopfes bewirkt wird, was dazu führt, daß eine Blase in der Flüssigkeit (Tinte) ausgebildet werden kann, die einem Antriebssignal in dem Verhältnis von eins zu eins entspricht. Durch das Anwachsen und das Zusammenziehen dieser Blase wird die Flüssigkeit (Tinte) durch eine Ausstoßöffnung ausgestoßen, um dadurch zumindest einen Tropfen auszubilden. Wenn dieses Antriebssignal in einer Impulsform gestaltet wird, werden das Anwachsen und das Zusammenziehen der Blase geeignet an Ort und Stelle ausgeführt, und daher kann das Ausstoßen der Flüssigkeit (Tinte) insbesondere in bezug auf das Ansprechverhalten ausgezeichnet ausgeführt werden, wobei dies vorzuziehen ist. Geeignete Antriebssignale einer derartigen Impulsform sind jene Antriebssignale, die in dem US-Patent Nr. 4 463 359 und in dem US-Patent Nr. 4 345 262 beschrieben sind. Das Aufgreifen der in dem US-Patent Nr. 4 313 124 beschriebenen Bedingungen bei einer Erfindung, die sich auf die Temperaturanstiegsrate der Heizwirkfläche bezieht, würde ein Ausführen eines noch mehr verbesserten Aufzeichnens ermöglichen.
- Was den Aufbau des Aufzeichnungskopfes betrifft, so wird neben dem Aufbau, der eine Kombination von Ausstoßöffnungen, Flüssigkeitsbahnen und elektrothermischen Wandlerelementen (eine geradlinige Flüssigkeitsströmungsbahn oder eine rechtwinklige Flüssigkeitsströmungsbahn) aufweist, wie dies in den vorstehend erwähnten Patenten offenbart ist, auch der Aufbau durch die vorliegende Erfindung abgedeckt, bei dem das US-Patent Nr. 4 558 333 und das US-Patent Nr. 4 459 600 Anwendung finden, die einen Aufbau offenbaren, bei dem der Heizwirkabschnitt in einem gebogenen Bereich angeordnet ist. Außerdem ist die vorliegende Erfindung bei einem Aufbau wirkungsvoll, der sich auf die offengelegte japanische Patentanmeldung Nr. 59-123 670 stützt, die einen Aufbau offenbart, bei dem ein für eine Vielzahl von elektrothermischen Wandlerelementen gemeinsamer Schlitz den Ausstoßabschnitt der elektrothermischen Wandlerelemente vorsieht, oder bei dem Aufbau wirkungsvoll, der sich auf die offengelegte japanische Patentanmeldung Nr. 59-138 461 stützt, die einen Aufbau offenbart, bei dem eine Öffnung zum Absorbieren der Druckwelle der Wärmeenergie entsprechend einem Ausstoßabschnitt gestaltet ist.
- Des weiteren kann bei einem Aufzeichnungskopf der Ganzzeilenbauart mit einer Länge, die der Breite des größten Aufzeichnungsmediums entspricht, auf dem das Aufzeichnungsgerät aufzeichnen kann, ein beliebiger Aufbau, der diese Länge durch eine Kombination von einer Vielzahl von Aufzeichnungsköpfen möglich macht, wie dies in den vorstehend erwähnten Veröffentlichungen erwähnt ist, und ein Aufbau als ein einzelner Aufzeichnungskopf, der aus einer Einheit ausgebildet ist, verwendet werden, wobei dann die vorliegende Erfindung die vorstehend beschriebene Wirkung wirkungsvoller aufzeigen kann.
- Außerdem kann das Hinzufügen einer Wiederherstelleinrichtung, einer Vorhilfseinrichtung und dergleichen für den Aufzeichnungskopf zu dem Aufbau des Aufzeichnungsgerätes der vorliegenden Erfindung die Wirkung der vorliegenden Erfindung weiter stabilisieren, wobei dies vorzuziehen ist. Insbesondere bewirken das Hinzufügen einer Abdeckeinrichtung, einer Reinigungseinrichtung, einer Druckbeaufschlagungs-, oder Saugeinrichtung und eines elektrothermischen Wandlerelementes für den Aufzeichnungskopf oder eines Heizelementes, das von dem elektrothermischen Wandlerelement gesondert vorgesehen ist, oder einer Vorheizeinrichtung, die eine Kombination aus diesen aufweist, und das Hinzufügen eines Vorausstoßmodus zum Bewirken eines Ausstoßens, der von dem Ausstoßen für das Aufzeichnen gesondert vorgesehen ist, ebenfalls ein Verwirklichen eines stabilen Aufzeichnens. Des weiteren ist der Aufzeichnungsmodus des Aufzeichnungsgerätes nicht auf den Aufzeichnungsmodus mit nur einer Hauptfarbe, wie beispielsweise schwarz, begrenzt, sondern der Aufzeichnungskopf kann als eine Einheit oder als eine Kombination einer Vielzahl von Köpfen aufgebaut sein und die vorliegende Erfindung ist ebenfalls bei einem Gerät sehr wirkungsvoll, das mit einer Vielzahl von verschiedenen Farben oder zumindest einer Hauptfarbe durch ein Mischen von Farben vorgesehen ist.
- Darüber hinaus muß die Form des Tintenstrahlaufzeichnungsgerätes der vorliegenden Erfindung nicht unbedingt die Form eines Gerätes haben, das als die Bildausgabeendeinrichtung eines Informationsverarbeitungsgerätes, wie beispielsweise ein Rechner, verwendet wird, sondern sie kann auch die Form eines Kopiergerätes, das in Kombination mit einer Leseeinrichtung verwendet wird, und des weiteren die Form eines Faxgerätes mit einer Signalübertragungsfunktion und einer Signalaufnahmefunktion haben.
- Bei den vorherigen Ausführungsbeispielen wurde die Funktion der vorliegenden Erfindung in bezug auf ein Beispiel beschrieben, bei dem das Tintenbehältnis der vorliegenden Erfindung und ein Aufzeichnungskopf, der mit einer Vielzahl an Düsen versehen ist und bei dem die Wärme von einer Heizeinrichtung, die ein elektrothermisches Wandlerelement ist, zu der Tinte in den Düsen übertragen wird, um dadurch die Tinte aus einer Ausstoßöffnung auszustoßen, miteinander einstückig gestaltet sind oder miteinander verbunden sind, jedoch wirkt natürlich das Tintenbehältnis selbst dann, wenn es mit dem Aufzeichnungskopf nicht einstückig ist. Außerdem kann dieses Tintenbehältnis eine Form annehmen, die mit der Aufzeichnungskopfeinheit verbunden ist und verwendet wird, wodurch bei einem Zeitpunkt, bei dem die Tinte aufgebraucht ist, nur das Tintenbehältnis durch ein neues Tintenbehältnis ausgetauscht werden braucht, um dadurch die wiederholte Verwendung des Kopfes zu ermöglichen und die laufenden Kosten des Aufzeichnens zu verringern, wobei außerdem das verwendete Tintenbehältnis erneut mit Tinte gefüllt werden kann und wieder in Umlauf gebracht werden kann. Außerdem kann das Tintenbehältnis aus abbaubaren Kunststoffen oder dergleichen wunschgemäß ausgebildet werden, so daß, wenn das einmal verwendete Tintenbehältnis nicht mehr verwendet wird, das Tintenbehältnis ohne weiteres abgebaut werden kann, was einen Beitrag zum Umweltschutz darstellt.
- Wie dies vorstehend beschrieben ist, ist in einem Flüssigkeitsspeicherbehältnis, das eine Volumenstromsteuereinrichtung hat, die ein elastisches Element aufweist und daran angepaßt ist, bei einem gleichbleibenden Zustand geschlossen zu werden und bei einem vorbestimmten oder größeren Differenzdruck geöffnet zu werden, eine Druckregeleinrichtung, die daran angepaßt ist, daß sie bei einem Druck unterhalb eines vorbestimmten Druckes nicht in Verbindung steht und die Flüssigkeit bei dem vorbestimmten oder größeren Druck nach außen herausläßt, in dem Behältnis oder einer Strömungsbahn vorgesehen ist, die mit einer Lieferöffnung verbunden ist, wodurch ermöglicht wird, daß jeder Druckanstieg entweicht, der durch die Volumenausdehnung der Flüssigkeit bewirkt wird, die in der Nähe des Verfestigungspunktes der Flüssigkeit auftritt, wobei es möglich wird, die Toleranz bei einer beliebigen Temperaturänderung zu erweitern.
- Außerdem ist eine Einstellwand zum Senken des Volumens in der Volumenstromsteuereinrichtung vorgesehen, wodurch die Menge an der in der Volumenstromsteuereinrichtung verbleibenden Tinte gesenkt werden kann, und da diese Einstellwand (ein Volumensenkelement) als eine Einstelleinrichtung zum Einstellen der Verformung der Volumenstromsteuereinrichtung dient, kann der Einfluß der Schwingung der Flüssigkeit, die durch die Bewegung oder dergleichen von dem Schlitten während des Druckens bewirkt wird, vermindert werden.
- Des weiteren ist ein Element (eine Schwingungsverhinderungswand), das das elastische Element, welches die Volumenstromsteuereinrichtung ist, abdeckt, außerhalb des elastischen Elementes und mit einem vorbestimmten Zwischenraum in bezug auf dieses vorgesehen, wodurch ermöglicht wird, daß die Menge an Flüssigkeit um das elastische Element herum verringert wird und des weiteren der Einfluß der Druckschwankung, die durch die Volumenausdehnung der Flüssigkeit bei geringen Temperaturen bewirkt wird, und die Druckschwankung vermindert wird, die durch die Schwingung bewirkt wird, die dann auftritt, wenn der Flüssigkeitsspeicherbehälter an einem Gerät montiert ist, das mit der Flüssigkeit versorgt wird.
- Folglich wird bei einer Verwendung der vorliegenden Erfindung als ein Tintenbehältnis für ein Tintenstrahlaufzeichnen der auf die Düsen aufgebrachte Flüssigkeitsdruck üblicherweise auf einen vorbestimmten Differenzdruckbereich gesteuert und außerdem kann, selbst wenn das Gerät in der Umgebung einer Volumenausdehnung einer Flüssigkeit bei dem Verfestigungspunkt der Tinte oder unterhalb dieses Punktes belassen wird, was wahrscheinlich bei einem normalen Verwendungszustand nicht auftritt, die Zunahme des Druckes durch eine Volumenausdehnung der Tinte auf einem Minimum gehalten werden und das Austreten der Tinte aus dem Kopf wird nicht auftreten und darüber hinaus kann ein stabiles Ausstoßen erzielt werden und somit wird die Toleranz des Flüssigkeitsspeicherbehältnisses bei einer beliebigen Temperaturänderung weiter erweitert und das Leistungsvermögen wird beachtlich verbessert.
- Außerdem zeigt die vorliegende Erfindung eine ähnliche Wirkung, selbst wenn aus dem einen oder anderen Grund Luft in die Strömungsbahn oder dergleichen eintritt und die Luft sich bei hohen Temperaturen ausdehnt, wobei dadurch der Druck ansteigt.
- Außerdem kann durch ein Vorsehen eines das elastische Element abdeckenden Elementes außerhalb dieses elastischen Elementes und durch ein Vorsehen eines Volumensenkelementes in dem elastischen Element eine Wirkung in bezug auf eine Verhinderung der Verformung der elastischen Elementes erzielt werden.
- Des weiteren wird es durch eine Strömungsbahn zum Richten der Flüssigkeit zu der Nähe der Innenwand des Flüssigkeitsspeicherbehältnisses, die in einem Abschnitt des Elementes ausgebildet ist, das das elastische Element abdeckt, das die Volumenstromsteuereinrichtung ist, möglich, daß ein Tintenbehältnis und eine Tintenstrahlkopfkartusche geschaffen werden, wobei, da ein Abschnitt der Strömungsbahn zwischen der Flüssigkeitsspeicherbehältniseinheit und dem elastischen Element, das die Volumenstromsteuereinrichtung ist, in der Nähe der äußeren Fläche des Flüssigkeitsspeicherbehältnisses angeordnet ist, der vordere Endabschnitt von dieser Strömungsbahn einem Verfestigen vor der Flüssigkeitsspeicherbehältniseinheit ausgesetzt ist, selbst wenn die Tinte bei geringen Temperaturen sich verfestigt, und daher kann der Einfluß der Volumenausdehnung, die durch das Verfestigen der Tinte in der Flüssigkeitsspeicherbehältniseinheit bewirkt wird, vollständig ausgeschaltet werden und die Toleranz für eine beliebige Temperaturveränderung kann des weiteren erweitert werden und das Austreten oder dergleichen der Tinte tritt nicht auf und darüber hinaus kann ein stabileres Ausstoßen erzielt werden und ein Aufzeichnungsgerät, das ein derartiges Tintenbehältnis und eine derartige Tintenstrahlkopfkartusche verwendet, kann erhalten werden.
Claims (12)
1. Flüssigkeitsspeicherbehälter, in dem Flüssigkeit
gespeichert wird und der eine Lieferöffnung (130) zum Liefern
der Flüssigkeit zu der Außenseite hat, wobei der
Flüssigkeitsspeicherbehälter folgendes aufweist:
eine Volumenstromsteuereinrichtung (100) mit einem
Schlitz (110), der daran angepaßt ist, bei einem
gleichbleibenden Zustand geschlossen zu sein und bei einem
vorbestimmten oder größeren Differenzdruck geöffnet zu werden
und den Volumenstrom der Flüssigkeit zu steuern, die von der
Lieferöffnung (130) zu der Außenseite geliefert wird, und
eine Druckregeleinrichtung (165), die weiter benachbart
zu der Lieferöffnung (130) als die
Volumenstromsteuereinrichtung (100) angeordnet ist und die
sich bei einem bestimmten Druck öffnet, damit eine Menge an
Tinte austritt, um den Druck zu entspannen, der in dem
Bereich zwischen der Volumenstromsteuereinrichtung und der
Lieferöffnung aufgebaut worden ist.
2. Flüssigkeitsspeicherbehälter gemäß Anspruch 1, wobei
die Volumenstromsteuereinrichtung (100) aus einem
elastischen Material ausgebildet ist.
3. Flüssigkeitsspeicherbehälter gemäß Anspruch 1, wobei
die Druckregeleinrichtung (165) betätigt wird, wenn der
Druck in dem Bereich, der zu der Lieferöffnung (130) weiter
benachbart ist als zu der Volumenstromsteuereinrichtung
(100), um eine vorbestimmte Höhe geringer oder weniger als
der Druck in dem Bereich ist, der zu einem Hauptbehältnis
(170)
weiter benachbart ist als zu der
Volumenstromsteuereinrichtung (100).
4. Flüssigkeitsspeicherbehälter gemäß Anspruch 1, wobei
die Flüssigkeit eine Tinte für eine Verwendung zum
Aufzeichnen ist und der Speicherbehälter ein Behälter zum
Speichern der Tinte in ihm ist.
5. Flüssigkeitsspeicherbehälter gemäß Anspruch 4, wobei
die Druckregeleinrichtung (165) des
Flüssigkeitsspeicherbehälters bei einem Differenzdruck wirkt,
der kleiner als die Tintenhaltekraft der Düse eines
Aufzeichnungskopfes ist, der mit dem
Flüssigkeitsspeicherbehälter verbunden ist.
6. Flüssigkeitsspeicherbehälter gemäß Anspruch 5, wobei
der Differenzdruck für das Betreiben der
Druckregeleinrichtung (165) 98 bis 1275 Pa beträgt.
7. Flüssigkeitsspeicherbehälter gemäß einem der Ansprüche 1
bis 6, wobei
die Druckregeleinrichtung eine Einstellwand (125) hat,
die mit einem vorbestimmten Zwischenraum von der
Volumenstromsteuereinrichtung (100) weiter benachbart zu der
Lieferöffnung (130) als zu der Volumenstromsteuereinrichtung
(100) angeordnet ist.
8. Flüssigkeitsspeicherbehälter gemäß Anspruch 7, wobei
der Zwischenraum 0,3 bis 3 mm beträgt.
9. Flüssigkeitsspeicherbehälter gemäß Anspruch 7, wobei
das Volumen der Flüssigkeit in diesem Zwischenraum 0,05
bis 1,5 ccm beträgt.
10. Flüssigkeitsspeicherbehälter gemäß einem der Ansprüche 1
bis 9, wobei
die Druckregeleinrichtung (165) des weiteren eine
Schwingungsverhinderungswand (190) zum Liefern der Tinte von
einer Hauptbehältniskammer zu der
Volumenstromsteuereinrichtung (100) an jener Seite der
Volumenstromsteuereinrichtung (100) hat, die zu der
Lieferöffnung (130) entgegengesetzt ist.
11. Tintenstrahlkopfkartusche zum Ausstoßen von Tinte mit:
einer Aufzeichnungskopfeinheit (500) mit einer
Ausstoßöffnung zum Ausstoßen der Tinte durch diese hindurch
und einem Energieerzeugungselement, das bewirkt, daß eine
Energie zum Ausstoßen der Tinte an der Tinte wirkt, und
einem Flüssigkeitsspeicherbehälter gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 10 zum Liefern der Tinte zu dem
Aufzeichnungskopf.
12. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät zum Ausstoßen von Tinte,
um dadurch eine Aufzeichnung zu bewirken, mit einer
Tintenstrahlkopfkartusche gemäß Anspruch 11 und einer
Fördereinrichtung zum Befördern eines Aufzeichnungsmediums,
auf dem die ausgestoßene Tinte haftet.
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