DE69115162T2 - Thermische Energie verwendendes Tintenstrahlaufzeichnungsgerät und Rückgewinnungsverfahren dafür. - Google Patents
Thermische Energie verwendendes Tintenstrahlaufzeichnungsgerät und Rückgewinnungsverfahren dafür.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Tintenstrahl- Aufzeichnungsgerät, das an einem Kopiergerät, einem Drucker, einer Datenübertragungs- oder einer Informationseinrichtung montierbar oder damit verbindbar ist, und auf ein Regenerierverfahren eines dafür geeigneten Aufzeichnungskopfes. Insbesondere ist die vorliegende Erfindung für einen Zwangsregeneriermechanismus (der entweder einen elektrischen oder mechanischen einbezieht) in einer Vorrichtung effektvoll, die Wärmeerzeugungselemente zur Ausbildung von Blasen in der Tinte durch Erzeugung von Wärmeenergie und einen Treiberkreis zu deren Betätigung mit einem elektrischen Impulssignal besitzt.
- Als elementare Erfindungen zur Erzeugung von Blasen mittels Wärmeenergie gibt es solche, wobei ein Wärmeerzeugungswiderstand mit einem elektrischen Impulssignal betrieben wird, oder solche, die optische Energie anwenden und zusätzlich Elemente besitzen, um die optische Energie in Wärme umzusetzen, wie im US-Patent Nr. 4 740 796 oder der Westdeutschen Offenlegungsschrift Nr. 2 843 064 beschrieben ist.
- Auf dem Gebiet einer Tintenstrahlaufzeichnung wird der als Vorausstoß bezeichnete Regenerierprozeß durchgeführt, und zwar als ein anderer Prozeß zum Ausstoßen der Tinte von einem Auslaß als zum Aufzeichnen. Als die Erfindung zur Bewerkstelligung dieses Vorausstoßes mit einem geeigneten Austritt von Tinte inklusive des Wirkaufzeichnens oder Wartens ist das UK-Patent Nr. 2 169 855 bekannt. In dieser offiziellen Schrift ist insbesondere die während eines Üblichen Aufzeichnens als der Ausstoß ausgeführte Regenerierung beschrieben und ausdrücklich als die Erfindung herausgestellt.
- Andererseits ist für die Regenerierung eines Aufzeichnungskopfes im extremen Zustand eine solche unter Verwendung einer Pumpe, die gewöhnlich als die Ansaugregenerierung bezeichnet wird, zur praktischen Anwendung gekommen, jedoch besteht hier wegen ihrer komplexen Konstruktion ein Nachteil im Erreichen einer kleineren, leichteren oder weniger teuren Vorrichtung. Auch ist im US-Patent Nr. 4 977 459 beschrieben, daß ein geeigneter Regeneriervorgang in Übereinstimmung mit dem Zustand eines Aufzeichnungskopfes ausgeführt wird, wobei die finale Zwangsregenerierung die Ansaugregenerierung, jedoch nicht den Vorausstoß anwendet.
- Ein herkömmlicher Vorausstoß wird auch in einem gewöhnlichen Ausstoßzustand für ein Aufzeichnen oder seinem entsprechenden Zustand, weil dieser relativ häufig bewirkt wird, durchgeführt, und zwar zum Zweck der Verlängerung der Standzeit der wärmeerzeugenden Elemente für den Aufzeichnungskopf. Die vorausgestoßene Tinte wird zu einem Tintenabsorptionselement hin ausgestoßen, doch sind zusätzlich ein spezielles Papier, ein Aufzeichnungsblatt, ein Schaummaterial und eine Abdeckung für einen Aufzeichnungskopf als das Tintenaufnahmeelement bekannt.
- Jedoch neigt unter diesen Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräten die Aufzeichnungsqualität insbesondere im Blasenstrahl-Aufzeichnungsgerät mit Ausbildung von fliegenden Tintentröpfchen durch Erzeugung von Blasen unter Verwendung der Wärmeenergie bei einer langen Aufzeichnungsdauer zu einer Verschlechterung.
- Als der Grund hierfür ist es bekannt, daß Farb- oder Schmutzstoffe in der Tinte an einer Fläche einer Heizeinrichtung, die ein elektrisch beheizter Wandler ist, um die Wärmeenergie der Tinte zuzuführen, aufgrund der Wärme verfestigt und daran angesammelt werden. Deshalb sind große Mühen dafür aufgewendet worden, die Verschmutzungen zu beseitigen, wie z.B. ein Verfeinern von Farbstoffen, so daß diese Ablagerungen an der Heizfläche vielleicht nicht erzeugt werden können, jedoch gibt es manche Fälle, die es schwierig machen, den Aufzeichnungskopf, weil die Aufzeichnungsqualität ohne Rücksicht auf nahezu keine Ablagerung an der Heizelementfläche bei einer langen Aufzeichnungsdauer unter Anwendung solcher Tinte verschlechtert wird, zu verwenden, womit keine zufriedenstellenden Lösungen für dieses Problem gegeben sind.
- Insbesondere gibt es, wenn die Regenerierung nicht allein mit einer Pumpe, die für die Zwangsregenerierung bestimmt ist, oder mit mehreren Saugregenerierungen bewerkstelligt werden kann, gegenwärtig kein Verfahren oder keine Vorrichtung, das/die einen wirksamen Regeneriervorgang in einer kurzen Zeit ermöglichen, vielmehr wird die Maßnahme lediglich mittels einer Kombination von komplexen Bearbeitungsvorgängen ergriffen.
- Eine primäre Aufgabe dieser Erfindung ist, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, um einen wirksamen Regeneriervorgang allein durch Änderung der einer Wirkungsfläche, wo die Wärmeenergie in einem Tinte enthaltenden Bereich angelegt wird, zuzuführenden Energie für Probleme, die die Zwangsregenerierung erfordern, welche keine übliche Regenerierung ist, wie oben erwähnt wurde, zu bewerkstelligen.
- Ein anderes Ziel dieser Erfindung liegt darin, ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät und eine Regeneriermethode zur Anwendung bei diesem vorzusehen, welches die geeignete Durchführung einer Zwangsregenerier-Vorausstoßbetriebsart, die zu einer üblichen, während des Aufzeichnens mit vorbestimmten Intervallen durchzuführenden Vorausstoßbetriebsart verschieden ist, ermöglicht.
- Ein weiteres Ziel dieser Erfindung ist, ein Regenerierverfahren und eine Vorrichtung hierfür anzugeben, welche eine angemessene und längere Lebensdauer bei einem Verfahren zum Ausstrahlen der Ausstoßtinte auf ein Aufzeichnungsblatt in der Zwangsregenerier-Vorausstoßbetriebsart erfüllt.
- Darüber hinaus ist ein anderes Ziel dieser Erfindung, eine Regeneriersequenz anzugeben, die als die umfassende Aufzeichnungsablauffolge effektvoll ist.
- Insbesondere soll die vorliegende Erfindung ein Tintenstrahl- Aufzeichnungsgerät schaffen, das Aufzeichnungseinrichtungen für ein Aufzeichnen durch Ausstoßen der Tinte mittels Blasen, die durch die an einen Wärmewirkungsbereich in einem Tinte enthaltenden Teil angelegte Wärmeenergie gebildet werden, und Energiezufuhreinrichtungen zur Erzeugung der Wärmeenergie an den Aufzeichnungseinrichtungen umfaßt, gekennzeichnet durch Einschließen einer Zwangsregeneriermethode, bei welcher mehr als 10³ Vorausstöße bewerkstelligt werden, indem die das 1,48fache der minimalen Energie Eo, die zur Erzeugung der Blasen notwendig ist, überschreitende Energie zugeführt wird. Gemäß dieser Erfindung ist es möglich, eine frühzeitige und sichere Maßnahme für Aufzeichnungsfehler vorzusehen, die herkömmlicherweise keiner Lösung trotz großer Aufwände an Zeit und Konstruktionsarbeit zugeführt wurde. Hinsichtlich eines Aufzeichnungsgeräts ist diese Erfindung ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät, gekennzeichnet dadurch, daß es Einrichtungen zur Zufuhr von mehr als 10³ Impulsstößen der Energie, die das 1,48fache der minimalen Energie Eo, welche zum Ausstoßen der Tinte mittels der durch die an den Wärmewirkungsbereich im Tinte enthaltenden Teil gelegten Wärmeenergie gebildeten Blasen notwendig ist, überschreitet, umfaßt.
- Auch ist eine Erfindung, die ferner die Ausgestaltung des vorliegenden Erfindungsgegenstandes einschließt, dadurch gekennzeichnet, daß sie Einrichtungen zur Zufuhr der Energie, die den Wärmewirkungsbereich im Tinte enthaltenden Teil vorwärmt, und Einrichtungen zur Zufuhr von mehr als 5 x 10&sup5; Impulsstößen der das 1 ,44fache der minimalen Energie Eo, die zum Ausstoßen der Tinte mittels durch die an den Wärmewirkungsbereich im Tinte enthaltenden Teil gelegter Wärmeenergie gebildeten Blasen notwendig ist, überschreitenden Energie umfaßt.Diese Erfindung besitzt einen Vorteil des Verminderns der für den Zwangsausstoß mit dem Vorausstoß notwendigen Energie.
- Im folgenden wird eine Erfindung, die mindestens zwei allgemeine Bedingungen für das Regenerierverfahren sowie die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung enthält, beschrieben, wobei dieser Erfindungsgegenstand alle von diesen einschließt.
- Ein Erfindungsgegenstand der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung umfaßt einen Aufzeichnungsblatt-Transportmechanismus, einen Aufzeichnungskopf, der ein Tinte enthaltendes Teil besitzt sowie an einem Wärmewirkungsbereich Blasen bildet, eine Aufzeichnungskopfabdeckung mit einem Tintenabsorptionselement im Innern von dieser, eine Zwangsregeneriermethode während des Aufzeichnens, bei welcher der Vorausstoß in die Aufzeichnungskopfabdeckung hinein bewerkstelligt wird, indem mehr als 10³ Impulsstöße der Energie zugeführt werden, die das 1,48fache der minimalen Energie, welche zum Ausstoßen der Tinte mittels der durch die zum Einwirken am Wärmewirkungsbereich im Tinte enthaltenden Teil gebildeten Blasen notwendig ist, überschreitet, und eine Zwangsregeneriermethode während des Aufzeichnens, bei welcher der Vorausstoß auf ein vom erwähnten Aufzeichnungsblatt-Transportmechanismus zugeführtes Aufzeichnungsblatt bewerkstelligt wird, indem mehr als 10&sup4; Impulsstöße der Energie zugeführt werden, die das 1,48fache der minimalen Energie Eo, welche zum Ausstoßen der Tinte unter Anwendung der durch die zum Einwirken am Wärmewirkungsbereich im Tinte enthaltenden Teil gebildeten Blasen notwendig ist, überschreitet. Diese Erfindung kann eine wirkungsvolle Wiederherstellung mit der Zwangsregenerierung bewerkstelligen, wobei Abbildungsänderungen während des Aufzeichnens verhindert werden, indem sie die Regenerierbedingung während des Aufzeichnens tatsächlich ausgezeichnet machen kann.
- Ein anderer Erfindungsgegenstand der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung umfaßt einen Aufzeichnungsblatt-Transportmechanismus, einen Aufzeichnungskopf, der ein Tinte enthaltendes Teil besitzt sowie an einem Wärmewirkungsbereich Blasen bildet, eine Zwangsregeneriermethode während des Nichtaufzeichnens, bei welcher der Vorausstoß auf ein vom erwähnten Aufzeichnungsblatt-Transportmechanismus zugeführtes Aufzeichnungsblatt bewerkstelligt wird, indem mehr als 10&sup4; Impulsstöße der Energie zugeführt werden, die das 1,48fache der minimalen Energie Eo, welche zum Ausstoßen der Tinte unter Anwendung der durch die zum Einwirken am Wärmewirkungsbereich im Tinte enthaltenden Teil gebildeten Blasen notwendig ist, überschreitet, und eine Zwangsregeneriermethode zur Wartung, bei welcher der Vorausstoß auf ein vom erwähnten Aufzeichnungsblatt-Transportmechanismus zugeführtes Aufzeichnungsblatt bewerkstelligt wird, indem mehr als 10&sup5; Impulsstöße der Energie zugeführt werden, die das 1 ,48fache der minimalen Energie Eo, welche zum Ausstoßen der Tinte unter Anwendung der durch die zum Einwirken auf den Wärmewirkungsbereich im Tinte enthaltenden Teil gebildeten Blasen notwendig ist, überschreitet oder indem eine größere Energiemenge als bei der Zwangsregeneriermethode während des Nichtaufzeichnens zugeführt wird. Diese Erfindung besitzt derartige Vorteile, daß eine stabile Aufzeichnungszeit gewährleistet werden kann, indem dem Benutzer selbst die Möglichkeit gegeben wird, eine Wartung ohne Schwierigkeit durchzuführen, die der Benutzer des Aufzeichnungsgeräts hinreichend meistern kann, und zusätzlich kann die Stillstandszeit des Geräts in hohem Maß verkürzt werden, indem die Wartungstätigkeit, die normalerweise erst durch einen Kundendienstanruf durchgeführt wird, unverzüglich vorgenommen wird.
- Die obige Ausgestaltung für die Zwangsregenerierbetriebsart wobei der Vorausstoß auf das zugeführte Aufzeichnungsmedium bewerkstelligt wird, hat Vorteile, da die Notwendigkeit einer Verarbeitung der vorausgestoßenen Tinte beseitigt und der Effekt der Zwangsregenerierung visuell wahrgenommen werden kann.
- Auch ist es bei einer Ausgestaltung, wobei die Aufzeichnungseinrichtungen eine Mehrzahl von Wärmewirkungsbereichen besitzen und der Vorausstoß auf das Aufzeichnungsblatt intermittierend durchgeführt wird, möglich, eine längere Lebensdauer der Wärmeerzeugungselemente zu erreichen, während die durch die Tinte hervorgerufene Verformung eines Aufzeichnungsblatts unterdrückt wird.
- Die Aufzeichnungseinrichtung oder das Aufzeichnungsverfahren gemäß dieser Erfindung schließt eine Methode zur Ausbildung von Blasen mittels optischer Energie ein, wie vorher erwähnt wurde, jedoch wird bevorzugterweise der elektrisch beheizte Wandler verwendet.
- Es ist zu bemerken, daß die Erhöhung hinsichtlich der Bezugsenergie 1,48 oder mehr und praktisch 2,2 oder weniger ist. Da die Erhöhung der Energie weitestmöglich unterdrückt werden soll, ist sie bevorzugterweise 2,0 oder weniger, jedoch ist sie, wenn der effektive Vorausstoß in einer kurzen Zeit mit der variablen Impulsdauer durchgeführt wird, bevorzugterweise 1,85 oder weniger.
- Die Sachverhalte, die die vorliegende Erfindung einer Lösung zugeführt hat, werden erläutert. Als ein Ergebnis einer peinlich genauen Untersuchung des Aufzeichnungskopfes angesichts der verschlechterten Aufzeichnungsqualität hat der Erfinder herausgefunden, daß ungeachtet von nahezu keiner Veränderung im Widerstand einer zur Ausbildung von Blasen durch Zufuhr von Wärmeenergie zur Tinte vorgesehenen Heizeinrichtung die Menge an Blasen im Vergleich mit einer ordnungsgemäßen Erzeugungsmenge vermindert wird. Da bei einer unzureichenden, durch die verminderte Menge an Blasen verursachten Ausstoßenergie folglich die Geschwindigkeit der Tintentröpfchen herabgesetzt wird und die Blasen unregelmäßig gebildet werden können, ist festgestellt worden, daß die Aufzeichnungsqualität verschlechtert wird.
- Die vorliegende Erfindung wurde auf der Grundlage der oben beschriebenen, durch den Erfinder ermittelten technischen Gesichtspunkte vollbracht, undes ist für das Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät sowie das Regenerierverfahren dieser Erfindung von Bedeutung, die Antriebsenergie so zuzuführen, daß die Menge an elektrischer Energie zum Ansteuern der Ausstoßenergieerzeugungselemente während des Regeneriervorgangs größer als das oder gleich dem 1,48fachen der minimalen Energiemenge ist, die zum Betreiben der Ausstoßenergieerzeugungselemente während des Aufzeichnens notwendig ist.
- Gemäß dieser Erfindung ist es mit dem bei einem Ausstoßfehler des Aufzeichnungskopfes durchzuführenden Regeneriervorgang möglich, die Regenerierung (Wiederherstellung) mit Sicherheit durch Ausstoßen der Tinte durch die Ausstoßöffnung hindurch in einem Zustand zu bewerkstelligen, wobei die Menge an den Ausstoßenergieerzeugungselementen, z.B. elektrisch beheizten Wandlern, zur Erzeugung der als die Ausstoßenergie verwendbaren Wärmeenergie zuzuführender elektrischer Energie größer als das oder gleich dem 1,48fachen (oder dem 1,44fachen, wenn die Vorwärmung vorliegt) der minimalen Menge der elektrischen, für das Aufzeichnen notwendigen Energie ist. Die ausgestoßene Tinte kann in das Aufzeichnungsmedium als der Massivdruck (Ausstoß zum Druck durch alle Ausstoßöffnungen hindurch) absorbiert werden, doch kann sie vorzugsweise automatisch in ein vorgesehenes Abdeckorgan oder in Tintenabziehmittel zusammen mit dem herkömmlichen Regeneriervorgang, wie ein Abwischen oder ein Tintenabsaugvorgang vom Aufzeichnungskopf, abgezogen werden, so daß es möglich ist, die Regenerierung so zu bewerkstelligen, daß die Tinte durch alle Ausstoßöffnungen hindurch in ausgezeichnetem Zustand ausgestoßen wird.
- Fig. 1 ist eine perspektivische Darstellung, die ein Beispiel eines Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts zeigt, bei welchem die vorliegende Erfindung anwendbar ist.
- Fig. 2 ist eine perspektivische Darstellung, die ein Beispiel des Regeneriervorgangs gemäß dieser Erfindung zeigt.
- Fig. 3 ist eine perspektivische Darstellung, die einen Zustand eines anderen Regeneriervorgangs gemäß dieser Erfindung zeigt.
- Fig. 4B ist eine Systemdarstellung, die ein Tintenzufuhrsowie ein Regeneriersystem für die Wiederherstellung gemäß dieser Erfindung zeigt, und Fig. 4A ist eine teilweise Detaildarstellung eines Kopfes von diesem.
- Fig. 5 ist ein Aufbaudiagramm einer Schaltung zur Durchführung des Zwangsregeneriervorgangs gemäß dieser Erfindung.
- Fig. 6 ist eine erläuternde Darstellung, die ein Beispiel eines Punktmusters bei Durchführung des Zwangsregenerierausstoßes auf ein Aufzeichnungsmedium zeigt.
- Fig. 7 ist eine erläuternde Darstellung, die ein anderes Beispiel eines Punktmusters bei Durchführung des Zwangsregenerierausstoßes auf ein Aufzeichnungsmedium zeigt.
- Fig. 8 ist eine erläuternde Darstellung, die ein weiteres Beispiel eines Punktmusters bei Durchführung des Zwangsregenerierausstoßes auf ein Aufzeichnungsmedium zeigt.
- Fig. 9 ist eine schematische Darstellung, die ein Bedienungsfeld eines Druckers zeigt, bei dem die vorliegende Erfindung angewendet wird.
- Fig. 10 ist eine Darstellung, die ein spezielles Beispiel eines Druckbildes zeigt, wenn der Zwangsregenerierausstoß angewendet wird.
- Fig. 11 ist eine erläuternde Darstellung, die ein spezielles Beispiel eines anderen Druckbildes zeigt.
- Fig. 12 ist eine perspektivische Darstellung einer Tintenabzieheinrichtung in einem anderen Beispiel dieser Erfindung.
- Fig. 13 ist eine Querschnittsansicht der Fig. 12.
- Fig. 14 ist eine perspektivische Ansicht einer Tintenabzieheinrichtung in einem noch anderen Beispiel dieser Erfindung.
- Fig. 15 ist eine Querschnittsansicht der Fig. 14.
- Fig. 16 ist eine perspektivische Ansicht einer Tintenabzieheinrichtung in einem noch weiteren Beispiel dieser Erfindung.
- Fig. 17 ist eine Querschnittsansicht der Fig. 16.
- Fig. 18 ist ein Flußplan zur praktischen Durchführung der Zwangsregeneriermethode während des Aufzeichnens in einem Beispiel dieser Erfindung.
- Fig. 19 ist ein Unterprogramm für die Zwangsregeneriermethode während des Nichtaufzeichnens im Beispiel dieser Erfindung.
- Fig. 20 ist ein Unterprogramm für die Zwangsregeneriermethode zur Wartung im Beispiel dieser Erfindung.
- Die Fig. 1 zeigt ein Beispiel eines Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts, bei dem die vorliegende Erfindung anwendbar ist. Hier sind 1 ein Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf, 2 ein Schlitten, an dem der Aufzeichnungskopf 1 montiert ist, 3 ein Verbindungselement zur Zufuhr eines elektrischen Signals zum Aufzeichnungskopf 1 für ein Aufzeichnen, 4 ein flexibles Kabel zur Übertragung des elektrischen Signals zum Aufzeichnungskopf 1 von einer Hauptvorrichtung aus, 5 eine Führungsstange, um den Schlitten 2 frei bewegbar zu halten, 6 eine Abdeckeinheit mit einer Regeneriereinrichtung, 7 ein Abdeckorgan, 8 ein Wischerblatt aus einem Material, wie z.B. Gummi, und 9 ein Aufzeichnungsblatt eines Aufzeichnungsmediums, das an einer dem Aufzeichnungskopf 1 gegenüberliegenden Position gehalten wird. Mit 16 ist ferner ein weicher, poröser Körper, z.B. aus Urethanschaum, um Verschmutzungen oder verfestigte Tinten an einer Fläche des Kopfes zu beseitigen, bezeichnet.
- Es ist zu bemerken, daß die Fig. 1 einen Zuständ während des Aufzeichnungsbetriebs zeigt, wobei der Aufzeichnungskopf 1 normalerweise in Gegenüberlage zur Abdeckeinheit 6 in einem Zustand, bei dem die Energiequelle abgeschaltet ist, angeordnet ist, während bei angeschalteteter Energiequelle der Kopf 1 dem automatischen Regeneriervorgang unterliegt, wobei die Abdeckeinheit 6 sich in einem Berührungszustand mit dem Kopf 1 befindet. Insbesondere wird die Tinte vom Kopf 1 mittels einer (nicht dargestellten) Saugpumpe abgesaugt, wie später beschrieben werden wird, solange auf ein Aufzeichnungssignal gewartet wird, und wenn das Aufzeichnungssignal empfangen wird, dann wird das Abdeckorgan 7 vom Kopf 1 gelöst sowie das Aufzeichnen begonnen.
- Es ist hervorzuheben, daß der Regenerierausstoß gemäß der vorliegenden Erfindung (der im folgenden als der Zwangsregenerierausstoß zur Unterscheidung von dem gewöhnlichen Regeneriervorgang, welcher automatisch bewerkstelligt wird, wenn die Energie angeschaltet wird, bezeichnet wird) mit einer größeren Energie als der üblichen für ein gleichzeitiges Ausstoßen der Tinte durch alle Ausstoßöffnungen hindurch durchgeführt wird, wobei die Fig. 2 einen Zustand zeigt, in dem der Zwangsregenerierausstoß in einem ersten Beispiel bewirkt wird. Auch wird der Zwangsausstoßvorgang der Tinte zur Regenerierung durch Erhöhen der am Kopf 1 angelegten Spannung, während die Impulsdauer konstantgehalten wird, oder durch Anwenden einer größeren Ausgangsleistung als für das Aufzeichnen mit einer vergrößerten Impulsdauer, während die an den Kopf gelegte Spannung konstantgehalten wird, durchgeführt. Es ist darauf hinzuweisen, daß üblicherweise, nachdem das Aufzeichnungsblatt 9 am Gerät eingesetzt ist, der Zwangsregenerierausstoß auf eine Fläche des Blatts in einem vorbestimmten Vorgang eingeleitet und automatisch damit aufgehört wird, nachdem das Aussenden einer vorbestimmtne Anzahl von Impulsen beendet ist.
- Jedoch macht es bei diesem Beispielsfall Mühe, das Aufzeichnungsblatt 9 einzurichten, und, wenn die Papierbreite des Blatts 9 gering ist, kann ferner ein Fehler auftreten, daß der Ausstoß über die Papierbreite hinweg erfolgt, wodurch das Innere des Geräts verschmutzt wird, so daß als eine andere Maßnahme der Zwangsregenerierausstoß in das Abdeckorgan 7 hinein durchgeführt wird. Dadurch ist es möglich, einen Nachteil eines Verschmutzens des Innern des Geräts aufgrund eines fehlerhaften Betriebs zu vermeiden und die vergeudete Zeit, z.B. eine Bogenzufuhrzeit, zu verkürzen.
- Im folgenden wird ein Beispiel beschrieben, wobei der Zwangsregeneriervorgang durch Ausstoßen der Tinte in das Abdeckorgan 7 hinein ausgeführt wird.
- Der Zwangsregenerierausstoß wird bei diesem Beispiel in einer Ausgangsposition, d.h. einer Position, in welcher sich der Kopf 1 in Gegenüberlage zum Abdeckorgan 7 befindet, in einer vorbestimmten Betriebsweise durchgeführt. Die Fig. 3 zeigt eine Darstellung bei Durchführung des Zwangsregenerierausstoßes.
- Wenn ein Befehl zum Zwangsregeneriervorgang gegeben wird, wird zuerst die Einstellung so vorgenommen, um eine konstante Impulsdauer durch Erhöhen der dem Aufzeichnungskopf 1 zugeführten Spannung oder eine vergrößerte Impulsdauer durch Konstanthalten der Kopfspannung, wobei eine größere Ausgangsleistung als für das Aufzeichnen angewendet wird, zu liefern. Es wird darauf hingewiesen, daß der Ausstoß mit dem vom Abdeckorgan 7 offenen Kopf 1 vorgenommen wird, wobei die Tinte vom Abdeckorgan 7 durch eine Saugleitung 10, wie in Fig. 4 gezeigt ist, abgezogen wird. In Fig. 4 sind 20 ein Hilfs-Tintenbehälter, um dem Kopf die Tinte zuzuführen, 21 ein Luftventil, um das Innere des Abdeckorgans 7 gegenüber der Atmosphäre zu öffnen oder zu schließen, 22 eine Pumpe zur Durchführung des Regeneriervorgangs, 23 eine Tintenkartusche, 24 sowie 25 ein Tintenbeutel bzw. ein Ablauftinte-Absorptionsorgan, die in der Tintenkartusche 23 aufgenommen sind, und 26 eine Tintenzufuhrleitung, über die die Tinte vom Tintenbeutel 24 mittels der Leitung 26 zum Hilfsbehälter 20 geführt, dann zum Aufzeichnungskopf 1 geleitet und ausgestoßen wird.
- Auch wird, wenn der übliche Regeneriervorgang praktiziert wird, die Tinte vom Kopf 1 durch einen durch die Pumpe 22 erzeugten Unterdruck bei geschlossenem Luftventil 21 abgesaugt, wobei die vom Kopf 1 über das Abdeckorgan 7 durch die Pumpe 22 abgesaugte Tinte in das Ablauftinte-Absorptionsorgan 25 innerhalb der Tintenkartusche 23 abgeführt wird.
- Im folgenden wird ein spezielles Beispiel für den Zwangsregenerierausstoß im einzelnen beschrieben. In einem Flüssigkeitskanal L des bekannten Kopfes 1 ist ein Wärmeerzeugungsteil vorgesehen, das zwischen einem Paar von Elektroden E1 und E2, die an einer wärmeerzeugenden Widerstandsschicht H vorhanden sind, ausgebildet ist. Dieses Wärmeerzeugungsteil liefert die Wärmeenergie an einen Wärmewirkungsbereich (in der Tinte) in der Nähe. Es ist zu bemerken, daß dieses Wärmeerzeugungselement mit einer bekannten Schutzschicht C versehen ist.
- Bei dem normalen Aufzeichnen mit dem Kopf 1 wird die Ansteuerung zum Ausstoßen der Tinte durch Zuführen eines Treiberimpulses mit einer Impulsdauer von 3 µs, einer Kopfspannung von 28 V und einer Frequenz von 5,5 kHz parallel zu den Elektroden E1, E2 durchgeführt. Auch wird für die Kopftemperaturregelung während des Aufzeichnens die Wärme durch äußere, am Kopf 1 angebrachte Heizeinrichtungen oder durch innere Heizeinrichtungen innerhalb des Kopfes 1, die für den Ausstoß nicht verwendet werden, wobei beide Heizeinrichtungen nicht gezeigt sind, zurückgehalten, so daß sie bei 30ºC bei einer Inbetriebnahme liegen kann. Jedoch werden, wenn das Aufzeichnen in diesem Zustand für eine lange Dauer (z.B. etwa 30 bis 50 Millionen Schriftzeichen) praktiziert wird, Brandrückstände von Farbstoffen in der Tinte oder Ablagerungen von Verunreinigungen am (nicht dargestellten) Wärmeerzeugungselement (Heizelement) H, das im Flüssigkeitskanal L vorgesehen ist, angesammelt, wodurch allmählich die Ausbildung der Blasen unstabil gemacht und die normale Menge an Blasen nicht erzeugt wird, so daß feine Tintentröpfchen für ein Aufzeichnen kleiner sind oder die Ausstoßgeschwindigkeit der Tintentröpfchen vermindert wird, was die Aufzeichnungsqualität verschlechtern kann.
- Herkömmlicherweise wurde, wenn die Aufzeichnungsqualität verschlechtert wurde oder der Nichtausstoß auftrat, der Regeneriervorgang derart durchgeführt, daß die Tinte vom Kopf bei dem Reinigungsvorgang angesaugt oder die Ausstoßfläche mit einem weichen, porösen Körper, z.B. Urethanschaum, abgewischt wurde, jedoch gab es manche Fälle mit möglicher unstabiler Blasenausbildung,die mit einem derartigen Reinigungsvorgang nicht wiedergutgemacht werden konnten. Um die oben erwähnte Bedingung zu erfüllen, ermöglicht nun die vorliegende Erfindung die Rückgewinnung des Zustandes einer substantiellen Ausgangsleistungsfähigkeit durch
- 1) Vergrößern der Treiberimpulsdauer oder
- 2) Vergrößern der Treiberspannung
- bei dem Zwangsausstoß, wohei eine größere Energie als die bei dem Aufzeichnen bestimmte Energie dem Wärmeerzeugungsteil zugeführt wird.
- Die Fig. 5 zeigt ein Beispiel eines Schaltungsaufbaus zur Durchführung des Zwangsregenerierausstoßes gemäß dieser Erfindung. Hier sind lediglich die für den Regeneriervorgang notwendigen Baueelemente dargestellt, wobei die MPU 51 einen Takt- oder Zeitgeber zur Steuerung von verschiedenen Vorgängen für das Aufzeichnen besitzt. Mit 52 ist ein Bedienungsfeld bezeichnet, das zusätzlich zu einer (nicht dargestellten) Aufzeichnungsstarttaste die Tasten enthält, um eine Zwangsregenerierbetriebsart oder andere Betriebsarten zu bestimmen. Mit 53 ist ein ROM und mit 54 ein RAM zur Speicherung von Aufzeichnungsdaten usw. bezeichnet, wobei der ROM 53 eine Regenerierausstoßroutine im Zwangsregenerierbetrieb oder eine Routine 56 zur Durchführung des Regeneriervorgangs, indem die MPU 51 instruiert wird, daß die Impulsdauer, die Treiberspannung und die Anzahl der Treiberimpulse dem Ausstoßenergieerzeugungselement 55 zugeführt werden sollen, speichert.
- Der Erfinder hat Versuche durchgeführt, um die obige Regenerierbedingung zu erlangen und gefunden, daß
- 1) es als eine Bedingung zur Erhöhung der Treiberspannung für den Zwangsregenerierausstoß, sofern die Blasen-Auslösespannung (minimale Ausstoßspannung) Vo ist, wünschenswert ist, daß das Verhältnis von Vo zur Treiberspannung, der Kv-Wert (V/Vo), 1,22 bis 1,35 (korrekter ausgedrückt, kann die Energiemenge durch Kv² dargestellt werden, was 1,48 bis 1,82 ist) ist und die Impulsanzahl in einem Bereich von 3 x 10&sup5; bis 10&sup6; (die Blasenauslösespannung ist ein Spannungswert Vo für eine Impulsdauer von 3 µs) festgesetzt wird;
- 2) der Regeneriereffekt erhalten werden kann, wenn als zu bevorzugende Bedingung eine Änderung der Impulsdauer für den Zwangsregenerierausstoß, sofern die Blasen-Auslöseimpulsdauer (minimale Ausstoßimpulsdauer) PTO ist, das Verhältnis der Treiberimpulsdauer PT zu PTO, der KT-Wert (PT/PTO), 1,48 bis 1,7 ist; mehr bevorzugt kann bei verschiedenen Untersuchungen einer Änderung der unteren Grenze das Angleichen nach oben insgesamt mit 1,5 oder einer größeren Erhöhung bewerkstelligt werden, und mehr bevorzugt kann der Regeneriervorgang wirksamer mit 1,55 oder größer bewerkstelligt werden (es ist zu bemerken, daß die Blasen-Auslöseimpulsdauer (minimale Ausstoßimpulsdauer) im Fall 2) die Impulsdauer PTO für einen Spannungswert von 28 V ist). Ferner ist darauf hinzuweisen, daß die Energiemenge eine Beziehung von Kv² = KT hat.
- Spezielle Beispiele werden im folgenden als die Bedingungen dargestellt. Für ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät, das zum Aufzeichnen mit
- Kopfspannung: 28 V
- Ausstoß-Treiberimpulsdauer: 3 µs
- Ausstoßfrequenz: 5,5 kHz
- eingerichtet war, wurde eine Methode zur Erhöhung der Spannung für den Zwangsregenerierausstoß durchgeführt mit
- Kopfspannung: 30,2 V
- (Blasen-Auslösespannung Vo x 1,22)
- Ausstoß-Treiberimpulsdauer: 3 µs
- Ausstoßfrequenz: 4,0 (- 5,5) kHz
- Ausstoßmenge: 1 x 10&sup6; Impulse mit allen Düsen.
- Es ist zu bemerken, daß die Ausstoßfrequenz erwünschterweise auf einen niedrigeren Wert eingestellt wird, um den Nichtausstoß aufgrund des Auftretens von exzessiven Blasen zu verhindern.
- Als eine Methode zur Vergrößerung der Impulsdauer für den Zwangsregenerierausstoß wurde ein Versuch durchgeführt mit
- Kopfspannung: 28 V
- Ausstoß-Treiberimpulsdauer: 3,48 µs
- (Blasen-Auslöseimpulsdauer x 1,48)
- Ausstoßfrequenz: 4,0 (- 5,5) kHz
- Ausstoßmenge: 1 x 10&sup6; Impulse mit allen Düsen.
- Als Ergebnis konnte die Aufzeichnungsqualität nach dem Zwangsregenerierausstoß im Vergleich gegenüber zuvor bemerkenswert verbessert werden. Diese Zwangsregenerierausstoßmethode ist insbesondere für eine Regeneriermethode für eine Druckabweichung vorzuziehen, wenn der Druck für eine lange Dauer (mit 30 bis 40 Millionen Schriftzeichen) praktiziert wird, jedoch können die Effekte auch als hinreichend positiv gewürdigt werden, wenn die Aufzeichnungsqualität aufgrund einer lang andauernden Lagerung verschlechtert wird.
- Die Ergebnisse der obigen Versuche sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 1 Wiederherstellbarkeit mit erhöhter Spannung (Anzahl der Versuche n = 10)Anzahl der Ausstoßimpulse Kv Anzahl der Regenerierausstoßimpulse Bemerkungen normale Ausstoßbedingung (Impulsdauer 3 µs fest)
- Weitere Bemerkung: die Kopftemperatur wird zu Beginn auf 30ºC gehalten.
- Bewertung 0 : Druckqualität wiedergewonnen
- Δ : Druckqualität etwas wiedergewonnen
- X : Druckqualität nicht wiedergewonnen (schlecht) Tabelle 2 Wiederherstellbarkeit mit erhöhter Spannung (n = 20) Anzahl der Ausstoßimpulse Anzahl der Regenerierausstoßimpulse Bemerkungen normale Ausstoßbedingung (Spannung 28 V fest)
- Weitere Bemerkung: die Kopftemperatur wird zu Beginn auf 30ºC gehalten.
- Bewertung 0 : Druckqualität wiedergewonnen
- Δ : Druckqualität etwas wiedergewonnen
- X : Druckqualität nicht wiedergewonnen (schlecht) Tabelle 3 Wiederherstellbarkeit mit erhöhter Kopftemperatur (n = 10) Anzahl der Ausstoßimpulse Anzahl der Regenerierausstoßimpulse Bemerkungen (Impulsdauer 3 µs fest)
- Weitere Bemerkung: die Kopftemperatur wird auf 55 ºC gehalten.
- (Die Wärme wird unter Verwendung innerer Heizeinrichtungen innerhalb des Kopfes oder äußerer Heizeinrichtungen, die für eine Beheizung vorgesehen sind, welche für den Ausstoß nicht verwendet wird, zurückgehalten).
- Bewertung 0 : Druckqualität wiedergewonnen
- Δ : Druckqualität etwas wiedergewonnen
- X : Druckqualität nicht wiedergewonnen
- Es ist zu bemerken, daß als Ergebnis einer Vergrößerung der Impulsdauer, während der Kopf 1 unter derselben Bedingung erwärmt wird, der Effekt beobachtet werden konnte, wenn KT in einen Bereich von 1,49 bis 1,7 gelegt wird.
- Wie aus den Tabellen 1 bis 3 deutlich wird, konnte der Effekt beobachtet werden, wenn der Kv-Wert für die Spannung im Fall der Tabelle 1 in einem Bereich von 1,22 bis 1,35 lag. Es wurde gefunden, daß die Eingabeenergie in das Heizelement bei einem Kv-Wert von 1,22 etwa das 1,5fache der minimalen Ausstoßenergie betrug sowie die Regenerierung mit einer Ausstoßimpulszahl von 5 x 10&sup5; ausgeführt wurde, während die Energie bei einem Kv-Wert von 1,30 hierbei etwa das 1,7fache betrug sowie die Regenerierung mit einer Ausstoßimpulszahl von 3 x 10&sup5; durchgeführt wurde. Der Effekt war gegeben, sobald der Kv-Wert nahe 1,216 lag, wogegen nahe 1,215 kein Effekt vorlag. Das erhärtete die Tatsache, daß der Wert des 1 ,48fachen des Energiewerts kritisch war.
- In ähnlicher Weise konnte, wenn die Impulsdauer in Tabelle 2 vergrößert wurde, die Druckqualität mit einem KT-Wert von 1,48 oder mehr wiedergewonnen werden. Das bestätigte die Bedingung der vorliegenden Erfindung in einwandfreierer Weise.
- Die Tabelle 3 zeigt die Ergebnisse mit der zwangsweise auf einer höheren Temperatur gehaltenen Kopftemperatur, wobei sich zeigt, daß die Eingangsenergie geringfügig abgesenkt (Kv = 1,20) und der Effekt mit einer verringerten Anzahl an Ausstoßimpulsen gesteigert werden kann.
- Die spezielle Arbeitsweise bei dem Zwangsregenerierausstoß wird nun auf der Grundlage der Fig. 3 beschrieben. Hier ist 11 eine Luftverbindungsleitung, die dazu vorgesehen ist, um den Druck innerhalb des Abdeckorgans 7 zu entlasten, und die mit einem Luftventil 21 verbunden ist, wie in Fig. 4 gezeigt ist. Wenn ein Aufzeichnungsstartsignal eingegeben wird, um den Zwangsregenerierausstoß in einem Zustand der Fig. 3 durchzuführen, wird das Abdeckorgan 7 zu einer etwas vom Kopf entfernten Position (ungefähr 0,5 bis 2 mm) zurückgezogen und in einem Wartezustand angeordnet, wobei eine Ausrichtung eingehalten wird, um zu verhindern, daß der Tintenausstoß durch den Zwangsregenerierausstoß auf eine innere Fläche des Abdeckorgans auftrifft und zurückgespritzt wird.
- Der Aufzeichnungskopf 1 wird auch im obigen Zustand betrieben, wobei die Ausstoßmenge der Tinte bei der Zwangsregenerierung 64 x 80pl x 10&sup6; Impulse 5,1 cm³ ist, weil ein Tropfenvolumen etwa 80 pl/Tropfen im Kopf für eine Anwendung bei diesem Beispiel (das 64 Ausstoßöffnungen hat) ist. Die automatische Ansaugung mit der Saugpumpe wird etwa elfmal durchgeführt, weil die Ansaugmenge mit der Pumpe 22 pro Zeitdauer 0,5 cm³/Zeitdauer ist. (Jedoch wird die Ansaugung ausgeführt, wobei jedesmal 0,5 cm³ unter der Voraussetzung, daß die Tintenaufnapmemenge auf seiten des Abdeckorgans in diesem Fall mehr als 0,5 cm³ ist, zurückgehalten werden.) Nachdem der Zwangsregenerierausstoß beendet ist, werden ein oder mehrere normale Regeneriervorgänge vorgenommen, so daß innerhalb des Kopfes 1 verbleibende Blasen oder an einer Tintenausstoßfläche haftende Tintentröpfchen beseitigt werden.
- Wie oben beschrieben wurde, hat sich herausgestellt, daß eine verschlechterte Druckqualität mittels des Zwangsausstoßes zur ursprünglichen Qualität zurückgebracht werden kann. Wenn jedoch minimale Verschlechterungen in der Druckqualität entdeckt werden, so besteht eine Gefahr einer Verkürzung der Lebensdauer des Kopfes hinsichtlich seiner Haltbarkeit, wenn der Zwangsregenerierausstoß oft vorgenommen wird.
- Deshalb hat der Erfinder einen weiteren Versuch durchgeführt, und bei der Untersuchung der minimalen Impulszahl für die Regenerierung einer winzigen Verschlechterung unter Erfüllung einer Bedingung des 1,48fachen für die vorliegende Erfindung war mit einem Kopf, der für ein Ausbilden von Blasen in der anfänglichen Zeit des Aufzeichnens versagte und unter einer langen Lagerzeit aufgefunden wurde (liegengelassen für 3 Monate), die Wiederherstellbarkeit derart, daß die Druckqualität zufriedenstellend zu ihrer Ausgangsqualität mit 5,7 x 10&sup4; bis 1,8 x 10&sup5; Impulsen zurückgebracht werden konnte. Auch konnte, wenn die Regenerierung einmal in der Größenordnung von n x 10³ Impulsen durchgeführt war, der Regeneriereffekt erhalten werden, um hinlänglich dem normalen kontinuierlichen Aufzeichnen zu entsprechen. In dieser Hinsicht fst n mit 1 ≤ n < 10 bestimmt und vorzugsweise ist n = 5 oder größer.
- Das folgende Verfahren wurde als spezielle Maßnahme durchgeführt.
- Wenn der Benutzer die Regenerierung unter Verwendung eines Aufzeichnungsmediums praktiziert, ist unter Berücksichtigung der Probleme ein einzelnes Blatt (A4-Format) wünschenswert, und es wurde ferner als Ergebnis einer Suche der unzweifelhaft hinsichtlich der Haltbarkeit effektiven Anzahl an Impulsen die folgende Bedingung als zu bevorzugende beurteilt.
- Unter Verwendung eines Blatts vom A4-Format wurde ein Druck mit zur Hälfte ausgesparten und Versetzten 80 Reihen sowie Zeilen mit einer auf 65ºC gehaltenen Kopftemperatur und einer Ausstoßfrequenz von 5,5 kHz ausgeführt, so daß die Impulsanzahl des Zwangsregenerierausstoßes 5,7 x 10&sup4; war. Der Zwangsregenerierausstoßvorgang wurde mit der zuvor bei Fig. 2 beschriebenen Methode bewerkstelligt. Wenn der Ausstoß für jeden Massivdruck auf ein einzelnes Blatt vom A4-Format mit 80 Reihen sowie 60 Zeilen im Maximum vorgenommen wurde, sind ferner 1,8 x 10&sup5; Impulse erwünscht.
- Demzufolge ist der Zwangsregenerierausstoß für den Benutzer, um die Druckqualität mit einer Impulsanzahl, die von 5,7 x 10&sup4; bis 1,8 x 10&sup5; Impulsen reicht, wünschenswert, und es liegt ein Vorteil vor, daß der Ausstoß leichter am Aufzeichnungsmedium konkretisiert werden kann. Es ist zu bemerken, daß, wenn die Qualität nicht mit der Zwangsausstoßregenerierung wiedergewonnen werden kann, die Zwangsausstoßregenerierung mit 3 x 10&sup5; oder mehr Impulsen durchgeführt werden muß. Normalerweise ist vom Gesichtspunkt der Lebensdauer aus die Impulsanzahl in mehr bevorzugter Weise 1,8 x 10&sup5; bis 3 x 10&sup5;, und die 3 x 10&sup5; überschreitende Impulsanzahl sollte auf spezielle Fälle, z.B. die Wartung, begrenzt werden. Spezifische Ausstoß-Punktmuster unter Verwendung des Aufzeichnungsmediums sind in den Fig. 6 bis 8 gezeigt.
- Die Fig. 6 zeigt ein Muster, das alternierend versetzt mit einem Aufzeichnungskopf mit 12 Düsen (Ausstoßöffnungen), die zur Hälfte ausgespart sind, gedruckt wird. Dieses Muster weist einen Vorteil auf, daß der Zustand eines Punktes durch jede Ausstoßöffnung hindurch für den ganzen Massivdruck leicht bestimmbar ist, und zusätzlich ist es im Effekt einer Beseitigung von Blasen von anderen Teilen als dem Wärmeerzeugungsteil überlegen. Mit diesem Muster wird die Verformung eines Aufzeichnungsblatts verhindert und kann die Regenerierung ohne Schwierigkeit auch dann bewerkstelligt werden, wenn das Aufzeichnen an der gesamten Fläche des Aufzeichnungsblatts vorgenommen wird.
- Die Fig. 7 zeigt ein Druckmuster, wobei ein Aufzeichnungskopf mit 12 Düsen wie in Fig. 6 dazu gebracht wird, kontinuierlich 6 Punkte mit der oberen und unteren Hälfte von je 6 Düsen zu drucken, und diese 6 x 6-Matrix ist als Ganze versetzt angeordnet. Bei diesem Muster treten die Perioden eines plötzlichen Ausstoßens und Unterbrechens alternierend auf, so daß der Regeneriereffekt weiter gesteigert werden kann.
- Die Fig. 8 zeigt ein Muster, bei dem das abrupte Ausstoßen sowie Unterbrechen der Fig. 7 alternierend für alle Düsen ausgeführt wird, und eine bemerkenswerte Wirkung kann erzeugt werden, weil der Zustand der Tinte aufgrund des Multiplizierungseffekts von großen Tintenmengen, die im Kopf fließen, was durch den Ausstoß durch alle Düsen hindurch hervorgerufen wird, ver bessert werden kann.
- In den Fig. 6 bis 8 wird die Zwangsregeneriermethode dieser Erfindung unter Anwendung des Vorausstoßes auf das zugeführte Aufzeichnungsblatt vorgenommen, wobei die Nachbehandlung der Tinte eliminiert wird, was in einem kleineren Gerät mit einer verminderten Häufigkeit in der Wartung resultiert.
- Ein Beispiel, wonach der Zwangsregenerierausstoß dieser Erfindung auf eine Papierfläche eines Aufzeichnungsmediums bewirkt wird, wird nun im einzelnen beschrieben.
- Die Fig. 9 ist eine schematische Ansicht eines Bedienungsfeldes eines Druckers, der bei der vorliegenden Erfindung zur Anwendung kommt. Dieser Drucker hat drei Arbeitsweisen für Regeneriereinrichtungen, die in geeigneter Weise in Abhängigkeit von der Fehlersituation ausgeführt werden, wobei die erste Arbeitsweise eine kleine Regeneriermethode ist, die durchzuführen ist, wenn der Nichtausstoß der Dusen oder eine Ablenkung auftreten, und die mit den folgenden Vorgängen am Bedie nungsfeld bewerkstelligt werden kann. Wenn die Bedienungsfeldfunktion mit der Taste 2 < SHIFT > geändert und hierauf die Taste 7 < CLEANING > gedrückt wird, wird das Reinigen für eine Kopffläche mit einem Urethankörper 16 (der in Fig. 1 gezeigt ist) verwirklicht, und anschließend wird der Saugregeneriervorgang einmal ausgeführt.
- Die zweite Methode ist eine große Regeneriermethode, die zu praktizieren ist, wenn die Regenerierung mit der ersten Methode schwierig ist, und die mittels der folgenden Vorgänge am Bedienungsfeld bewerkstelligt werden kann.
- Diese Methode kann durch gleichzeitiges oder kontinuierliches Niederdrücken der Taste 2 < SHIFT > und der Taste 7 < CLEANING > bewirkt werden, wobei der Saugregeneriervorgang kontinuierlich viermal bewerkstelligt und dann die erste Methode ausgeführt wird.
- Die dritte Methode ist eine Regeneriermethode mit dem Zwangsregenerierausstoß dieser Erfindung, die in die Praxis umgesetzt wird, wenn die Druckqualität, selbst wenn der Nichtausstoßoder der Abweichungsfehler mit der zweiten Methode behoben worden ist, schlecht ist, und die mit den folgenden Operationen vollbracht wird.
- Diese Methode kann durch Niederdrücken der Taste 7 < CLEANING > und der Taste 6 < PITCH/PAPER > gleichzeitig, nachdem die Bedienungsfeldfunktion mit der Taste 2 < SHIFT > geändert ist, durchgeführt werden. Somit wird ein Papier zugeführt der Vorausstoß getätigt, um ein vorbestimmtes Muster mit einer vorbestimmten Anzahl an Impulsen, was die oben beschriebene 1,48-Multiplizierungsbedingung erfüllt, zu drucken. Bei einem Aufbau, wobei, wenn kein Papier eines Aufzeichnungsmediums eingeführt ist, ein (nicht dargestellter) Papiersensor betätigt wird, um automatisch das Papier zuzuführen, ist es selbstverständlich, daß das Papier notwendigerweise zugeführt wird, wann immer der Zwangsregenerierausstoß bewirkt wird, so daß die Tintenverschmutzung an der Schreibwalze vermieden wird. Nach Inbetriebnahme wird der Zwangsregenerierausstoß bewerkstelligt, nachdem die konkrete Schriftzeichendarstellung aufgezeichnet ist, wie in Fig. 10 gezeigt ist, wodurch zu erkennen ist, daß der Zwangsregenerierausstoß ausgeführt wird. (Das bei dem Zwangsregenerierausstoß verwendete Punktmuster ist ein solches, wie in Fig. 6 gezeigt ist.)
- Nach Beendigung des Zwangsregenerierausstoßes wird das Papier automatisch ausgetragen, und dann wird die Regeneriereinrichtung in der ersten Methode betätigt, so daß in der Nachbarschaft der Düsen anhaftende Tinten oder innerhalb des Kopfes verbleibende Blasen beseitigt werden.
- Die Fig. 11 ist ein weiteres, zur Fig. 10 unterschiedliches Beispiel, bei welchem der Benutzer den Zustand des Zwangsregenerierausstoßes konkretisieren und verbleibende Zeilen erkennen kann. In Fig. 11 kann eine zuverlässige Regenerierung ebenfalls bewerkstelligt werden, während der Benutzer informiert wird, daß wie in Fig. 10 die Zwangsregeneriermethode durchgeführt wird.
- Bei dem Beispiel, wobei der Vorausstoß in die Abdeckung hinein vorgenommen wird, wie zuvor beschrieben wurde, wurde der Regenerierausstoß mit in festem Abstand voneinander getrenntem Kopf und Abdeckorgan durchgeführt, jedoch müssen sie als weiteres Beispiel nicht notwendigerweise getrennt sein, und es ist auch möglich, daß der Zwangsregenerierausstoß mit dem Kopf 1 und dem Abdeckorgan 7 in Berührung miteinander ausgeführt werden kann.
- In diesem Fall wird er mit der zum Luftventil 21 offenen Luftverbindungsleitung 11 und mit lediglich einem Ansaugen von ausgestoßener Tinte durch das Betreiben der Pumpe 22 durchgeführt, wie in Fig. 4 gezeigt ist. Wenn jedoch in diesem Fall eine Innenwandfläche des Abdeckorgans einer Ausstoßfläche nahe ist, so ist zu befürchten, daß ausgestoßene Tintentröpfchen zu rückgespritzt werden, um an der Ausstoßfläche des Kopfes 1 zum Anhaften zu kommen, was bei einer Anhäufung in hohem Maß den Nichtausstoß bewirken kann, weshalb es wünschenswert ist, das Luftventil 21 mit festen Intervallen zu öffnen und die Tinte vom Kopf 1 anzusaugen, um das Auftreten eines Nichtausstoßes zu verhindern.
- Als eine noch andere Methode wird die Tinte durch die Ausstoßöffnung des Kopfes 1 mittels automatischer Durchführung des Ansaugvorgangs mit Hilfe der Pumpe 22 bei im geschlossenen Zustand gehaltener Luftverbindungsleitung 11 angesaugt, während gleichzeitig der Zwangsregenerierausstoß mit der oben beschriebenen Impulsdauer oder Spannung ausgeführt werden kann. Diese Methode hat Vorteile insofern, als der Nichtausstoß durch die Ausstoßöffnung des Kopfes 1 hindurch eliminiert werden kann und ferner die Tinte an einem Herausspritzen aus dem Abdeckorgan gehindert ist.
- Wenngleich im obigen Beispiel bei dem Zwangsregenerierausstoß innerhalb des Abdeckorgans zurückgeworfene Überschußtinte automatisch angesaugt wird, wird die Überschußtinte nicht notwendigerweise im Abdeckorgan 7 aufgenommen, sondern kann sie beispielsweise in einen Tintenabziehbehälter eingebracht werden, der getrennt vom Abdeckorgan 7 angeordnet ist, wie in den Fig. 12 und 13 gezeigt ist. Gemäß diesem Beispiel wird die bei der Zwangsregenerierung ausgestoßene Tinte durch ein Öffnungsteil 14 des Tintenabziehbehälters 13 hindurch aufgenommen, um in einem Tintenabsorptionselement 15 absorbiert und in einem unteren Teil zum Abführen in eine Saugleitung 10 hinein angesammelt zu werden. Es ist zu bemerken, daß in dem Tintenstrahl- Aufzeichnungsgerät des kontinuierlichen Systems die bei der Zwangsregenerierung ausgestoßene Tinte für eine Wiederverwendung abgezogen werden kann.
- Die Fig. 14 und 15 zeigen ein noch weiteres Beispiel dieser Erfindung. In diesem Beispiel ist, um bei dem Zwangsregenerierausstoß Überschußtinte aufzunehmen, das Tintenabsorptionselement 15 innerhalb des Abdeckorgans 7 vorgesehen, und durch Ausstoßen der Tinte zum Tintenabsorptionselement 15 hin kann das Verspritzen der Tinte vermieden werden. Es ist zu bemerken, daß das Tintenabsorptionselement 15 so angebracht ist, damit ein ausreichender Raum an der einer Reihe von Ausstoßöffnungen gegenüberliegenden Position eingehalten wird, um die Aufnahme der bei der Zwangsregenerierung durch die Reihe der Ausstoßöffnungen hindurch ausgestoßenen Tinte zu erleichtern und zu ermöglichen, daß das Spritzen der Tinte nach außen verhindert wird. Jedoch wird in diesem Fall bei Durchführung des Zwangsregenerierausstoßes die Ausstoßfläche des Aufzeichnungskopfes 1 durch das Abdeckorgan 7 im geschlossenen Zustand gehalten oder kann ein geringer Raum dazwischen vorgesehen werden.
- Die Fig. 16 und 17 zeigen eine Ausbildung des Abdeckorgans 7 in einem noch weiteren Beispiel dieser Erfindung.
- Bei diesem Beispiel ist im Abdeckorgan 7 eine Tintenaufnahmekehle 12 vorgesehen, wobei innenseitig der Tintenaufnahmekehle 12, wie in Fig. 17 gezeigt ist, eine Schrägfläche 12A ausgebildet ist, um ausgestoßene Tintentröpfchen an dieser Schrägfläche 12A aufzunehmen und diese nach unten zu leiten. Es ist deshalb erwünscht, die Schrägfläche 12A zumindest aus einem Material zu bilden, das leicht Tintentröpfchen aufnehmen kann. Dieses Beispiel kann auf diese Weise verhindern, daß Tinte an das Abdeckorgan 7 zurückgespritzt wird, so daß keine verspritzte Tinte am Aufzeichnungskopf haften kann.
- Bei der Zwangsregenerierung in das Abdeckorgan hinein ist es zu bevorzugen, die einem Tintenaufnahmevolumen des Abdeckorgans selbst entsprechende Tinte auszustoßen, wenn keine andere Tintensaugeinrichtung am Abdeckorgan wirkt. Das deshalb, weil die Zwangsregenerierung mit Sicherheit so bewerkstelligt werden kann, daß sie den üblichen Vorausstoß übertrifft. Bei diesem Beispiel konnten für das Abdeckorgan mit dem innenseitigen Absorptionselement bevorzugte Ergebnisse erlangt werden, indem Impulse in der Größenordnung von 10³ jedem Ausstoßteil zugeführt wurden.
- Ein Beispiel einer bevorzugten Ablauffolge gemäß der Erfindung wird anhand der Tabelle 4 beschrieben. Tabelle 4 ROM-Bezeichnung Methodenbezeichnung Impulsenergie Impulsanzahl Zielort des Ausstoßes Regeneriereinrichung Modus normale Regenerierung 10² order weniger innerhalb Abdeckung (order Absorptionselement) Zwangsregenerierung Eo x 1,48 oder mehr Aufzeichnungsblatt lediglich Wartung
- Es ist darauf hinzuweisen, daß M&sub1;, M&sub2; so bestimmt sind, daß 1 ≤ M&sub1; < M&sub2; < 10 sind, und daß n1, n2 auch so bestimmt sind, daß 1 ≤ n1 < n2 < 10 sind. Eo ist die minimale Energie zur Erzeugung von Blasen, mittels derer die Tinte ausgestoßen werden kann. In der Tabelle 4 haben Regeneriereinrichtungen dieser Erfindung einen ROM zur Durchführung einer jeden Betriebsart. Jeder ROM kann durch ein Eingabesignal einer einzelnen Taste, wie zuvor beschrieben wurde, oder einer Kombination dieser ausgewählt werden, jedoch wird dieser Beispielsfall mit jeder Auswähleinrichtung befriedigt, und er besitzt ein Merkmal in der Methodenumschaltung selbst. Jeder ROM wird im folgenden beschrieben.
- Der ROM in der Betriebsart (Modus) 1 wird in der normalen Regeneriermethode gewählt, wobei dessen Inhalt so ist, daß 10² oder weniger Impulse mit einer Impulsenergie von Eo x 1,1 einem jeden Wärmeerzeugungselement zugeführt werden. Bei dieser Methode wird vorausgestoßene Tinte im Abdeckorgan für den Kopf (oder im üblichen Absorptionselement für ein Abziehen) aufgenommen.
- Der ROM im Modus 2 wird bei der Zwangsregeneriermethode 1, die in einem Aufzeichnungsflußplan abgearbeitet wird, ausgewählt. Sein Inhalt ist so, daß n1 x 10³ Impulse mit einer Energie von Eo x 1,48 oder mehr einem jeden Wärmeerzeugungselement zugeführt werden. Diese Methode hat dieselbe Ausstoßbestimmung wie im Modus 1.
- Der ROM im Modus 3 wird bei der Zwangsregeneriermethode 2 für das Nichtaufzeichnen ausgewählt, wobei der Vorausstoß auf ein Aufzeichnungsblatt während des Nichtaufzeichnens ausgeführt wird, d.h. mit keinem Aufzeichnen auf der Grundlage des Aufzeichnungssignals. Dieser ROM dient dazu, n2 x 10³ bis M&sub1; x 10&sup5; Impulse (üblicherweise wird die Größenordnung von 10&sup4; bevorzugt) mit einer Energie von Eo x 1,48 oder mehr einem jeden Wärmeerzeugungselement zuzuführen. Bei einem Vergleich von Modus 2 und Modus 3 ist bei einer Anordnung, die imstande ist, beide Methoden durchzuführen, n1 < n2 eine bevorzugte Bedingung. Das ist eine notwendige Bedingung, um die Lebensdauer zu stabilisieren, weil eine übermäßige Regenerierung unnötig ist und die Häufigkeit der Methodendurchführungen während des normalen Aufzeichnens erhöht wird.
- Der ROM im Modus 4 ist lediglich für den Vorausstoß auf das Aufzeichnungsblatt zur Wartung von Nutzen, wobei seine Bedingung die härteste ist. Das heißt, die Energiebedingung ist Eo x 1,48 oder mehr, und M&sub2; x 10&sup5; Impulse werden einem jeden Wärmeerzeugungselement zugeführt. Hierbei ist M&sub2; > M&sub1; für M&sub1; im Modus 3. Im Modus 3 werden für eine Anwendung seitens des Benutzers Impulse in der Größenordnung von vom Gesichtspunkt einer höheren Lebensdauer und einer ausreichenden Leistungsfähigkeit aus befürwortet.
- Auf diese Weise kann die vorliegende Erfindung hinreichend vollbracht werden, da das Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät selbst eine vorgegebene Bedingung für jede Methode (Modus) mit einem Bezug auf Eo, wie oben erwähnt wurde, ohne Rücksicht auf die Ausgestaltung des Aufzeichnungskopfes hat.
- Die Fig. 18 bis 20 zeigen Flußpläne des Beispiels gemäß dieser Erfindung und deren Unterprogramme, die als der Durchführungsablauf von in der Tabelle 4 beschriebenen Inhalten dargestellt sind. Bei diesem Beispiel wird der Steuerungsablauf durch Voreinspeichern dieser Abläufe in einem Speicher erfüllt, selbst wenn keine Mehrzahl von ROMS vorliegt.
- Die Fig. 18 zeigt einen Hauptablauf, die Fig. 19 zeigt ein Ausführungsunterprogramm eines Zwangsregeneriermodus, und die Fig. 20 zeigt einen Wartungsmodus.
- Gemäß Fig. 18 wird ein Drucker angeschaltet, und gleichzeitig wird im Schritt S1 der Zwangsregeneriermodus in einer solchen Weise vollbracht, um den Vorausstoß in das Abdeckorgan oder das Absorptionselement durch Zuführen von Y1 x 10³ Impulsstößen mit einer Energie von mehr als Eo x dem 1,48fachen zu jedem Wärmeerzeugungselement auszuführen. Hierbei ist 1 ≤ Y1 < 10.
- Dann geht das Programm zum Schritt S2, um zu entscheiden, ob ein Drucksignal vorliegt oder nicht, wobei bei einem Aufzeichnen ein Blatt zugeführt (Schritt S3) und das Aufzeichnen ausgeführt (Schritt S4) wird. Im Entscheidungsschritt S5 wird bestimmt, ob das Aufzeichnen beendet ist oder nicht, und wenn im Entscheidungsschritt S8 die übliche Regenerierunq während des Aufzeichnens gefordert wird, so wird der übliche Vorausstoß ausgeführt (Schritt S9). Nach dem Aufzeichnen wird im Schritt S6 das Blatt ausgetragen, und dann wird im Schritt S7 die Zwangsregenerierung durchgeführt (Y2 x 10³ Impulsstöße mit einer Energie von mehr als Eo x dem 1,48fachen werden einem jeden Wärmeerzeugungselement vermittelt). Diese Zwangsregenerierung ist bei jedem Fall ausreichend und kann die Anzahl an Zwangsregenerierungen durch einen Benutzerbefehl oder für eine Wartung vermindern. Es ist zu bemerken, daß Y2 erfüllt 1 ≤ Y2 < 10, und es ist auch mit Y2 = Y1 effektiv, jedoch ist, wenn beide Fälle ausgeführt werden, Y2 für Y2 < Y1 ausreichend.
- Die Zwangsregenerierung in Fig. 19 wird im aufzeichnungsfreien Modus durchgeführt, wobei im Schritt SA1 kontinuierlich entschieden wird, ob die Zwangsregenierung befohlen ist oder nicht, und wenn sie befohlen ist, wird im Schritt SA2 entschieden, ob das Aufzeichnen beendet ist oder nicht. Bei einem Aufzeichnen kann danach die Zwangsregenerierung nach Abwarten der Beendigung eines Aufzeichnens ausgeführt werden, oder wird wie bei diesem Beispiel das Aufzeichnungsblatt zwangsweise ausgetragen (Schritt SA3) und ein neues Aufzeichnungsblatt für den Vorausstoß zugeführt (Schritt SA4).
- Wenn die Zufuhr eines Blatts bestätigt wird, wird die Regenerierung mit einem vorbestimmten Muster auf die Blattfläche durchgeführt, indem N1 x 10&sup4; Impulsstöße mit einer Energie von mehr als Eo x dem 1,48fachen zu jedem Wärmeerzeugungselement zugeführt werden (Schritt SA5). Nach Beendigung dieses Musters wird das Blatt im Schritt SA6 ausgetragen, und die Routine wartet im Schritt SA1. Hierbei ist 1 ≤ N1 < 10.
- Andererseits muß der Wartungsablauf zum Service in Fig. 20 nicht immer als das Unterprogramm abgearbeitet werden, vielmehr ist es ausreichend, wenn er im normalen Zustand des Geräts oder im Wartungszustand abarbeitbar ist. Wegen des aufzeichnungsfreien Zutandes wird in Fig. 20 im Schritt SB1 entschieden, ob ein Bestimmungssignal diskriminiertwird oder nicht, und dann wird das Blatt zugeführt (Schritt SB2).
- Bei diesem Wartungsmodus wesden Impulse mit einer Energie von Eo x dem 1,48fachen in der Größenordnung von 10&sup5; ausgegeben. Demzufolge ist 1 ≤ N2 < 10.
- Wie in den Fig. 18 bis 20 gezeigt ist, kann eine ausgezeichnete Regeneriersequenz erlangt werden, indem die variable Anzahl von Ausführungsimpulsen für jede Zwangsregenerierung programmiert wird.
- Die vorliegende Erfindung bringt ausgezeichnete Effekte insbesondere bei einem Aufzeichnungskopf oder einer Aufzeichnungsvorrichtung des Systems unter den verschiedenen Tintenstrahl- Aufzeichnungssystemen hervor, wobei, wie von CANON INC. vorgeschlagen wurde, die Tinte mit durch die Wärmeenergie gebildeten Blasen ausgestoßen wird. Mit einer solchen Methode kann die höhere Dichte und Schärfe im Aufzeichnen bewirkt werden.
- Hinsichtlich seines typischen Aufbaus und Prinzips wird z.B. ein solches bevorzugt, das durch Anwendung des in beispielsweise den US-Patenten 4 723 129 und 4 740 796 offenbarten Grundgedankens praktiziert wird. Dieses System ist jeweils auf den sog. auf Abruf arbeitenden Typ und den kontinuierlichen Typ anwendbar. Insbesondere ist der Fall des auf Abruf arbeitenden Typs effektiv, weil durch Anlegen von mindestens einem Treibersignal in Übereinstimmung mit der Aufzeichnungsinformation, das zu einer rapiden Temperaturerhöhung führt, die über das Nukleussieden hinausgeht, an elektrisch beheizte Wandler, welche entsprechend den Blättern oder Flüssigkeit (Tinte) haltenden Flüssigkeitskanälen angeordnet sind, Wärmeenergie an den elektrisch beheizten Wandlern erzeugt wird, um ein Filmsieden an der Wärmewirkungsfläche des Aufzeichnungskopfes zu bewirken, und folglich können die Blasen innerhalb der Flüssigkeit (Tinte) eine nach der anderen in Übereinstimmung mit den Treibersignalen gebildet werden. Durch Ausstoßen der Flüssigkeit (Tinte) durch eine Ausstoßöffnung hindurch mittels Wachsens und Schrumpfens der Blase wird mindestens ein Tröpfchen gebildet. Indem die Treibersignale impulsförmig gemacht werden, kann ein Wachsen und Schrumpfen der Blase augenblicklich und adäquat bewirkt werden, um in bevorzugter Weise ein Ausstoßen der Flüssigkeit (Tinte), das insbesondere in der Ansprechcharakteristik ausgezeichnet ist, zu bewerkstelligen. Als die Treibersignale einer solchen Impulsform sind diejenigen, die in den US-Patenten 4 463 359 und 4 345 262 beschrieben sind, geeignet. Ein weiteres ausgezeichnetes Aufzeichnen kann durch Anwendung der im US-Patent 4 313 124 beschriebenen Bedingungen der die Temperaturerhöhungsrate der oben erwähnten Wärmewirkungsfläche betreffenden Erfindung bewirkt werden.
- Für den Aufbau des Aufzeichnungskopfes wird zusätzlich zur Kombination der Ausstoßöffnung, des Flüssigkeitskanals und des elektrisch beheizten Wandlers (geradliniger Flüssigkeitskanal oder rechtwinkliger Flüssigkeitskanal), was in den jeweiligen oben erwähnten Schriften offenbart ist, die Ausbildung unter Anwendung des US-Patents 4 558 333 oder 4 459 600, die die Ausbildung offenbaren, wobei der Wärmewirkungsteil im gebogenen Bereich angeordnet ist, auch in die vorliegende Erfindung einbezogen. Darüber hinaus kann die vorliegende Erfindung die in der Japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 49-123670, wonach die Ausgestaltung unter Verwendung eines eine Mehrzahl von elektrisch beheizten Wandlern gemeinsamen Schlitzes als das Ausstoßteil des elektrisch beheizten Wandlers offenbart ist, beschriebene Ausbildung oder diejenige der Japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 59-138461, welche die Ausgestaltung mit der dem Ausstoßteil entsprechenden öffnung zur Absorption einer Druckwelle von Wärmeenergie beschreibt, wirksam einsetzen. Das bedeutet, daß gemäß dieser Erfindung das Aufzeichnen ohne Rücksicht auf die Gestalt des Aufzeichnungskopfes sicher und effektiv bewerkstelligt werden kann.
- Ferner kann die vorliegende Erfindung effektvoll auf den Aufzeichnungskopf des Ganzzeilentyps mit einer der maximalen Breite eines Aufzeichnungsmediums, die durch die Aufzeichnungsvorrichtung bedruckt werden kann, entsprechenden Länge Anwendung finden. Als ein solcher Aufzeichnungskopf kann entweder die Ausgestaltung, die dieser Länge durch eine Kombination einer Mehrzahl von Aufzeichnungsköpfen genügt, oder die Ausgestaltung als ein einziger einstückiger Aufzeichnungskopf verwendet werden.
- Zusätzlich ist unter den oben erwähnten seriellen Typen die vorliegende Erfindung auch bei Anwendung eines an der Hauptvorrichtung festen Aufzeichnungskopfes, eines Aufzeichnungskopfes des frei austauschbaren Chiptyps, der eine elektrische Verbindung mit der Hauptvorrichtung oder eine Tintenzufuhr von der Hauptvorrichtung durch Montage an der Hauptvorrichtung ermöglicht, oder eines Aufzeichnungskopfes des Kartuschentyps, der einstückig mit einem Tintenbehälter am Aufzeichnungskopf selbst versehen ist, effektiv.
- Auch ist die Zufügung einer Wiederherstellungseinrichtung für den Aufzeichnungskopf, einer vorbereitenden Hufseinrichtung usw., die für die Ausgestaltung der Aufzeichnungsvorrichtung dieser Erfindung vorgesehen sind, zu bevorzugen, weil der Effekt dieser Erfindung weiter stabilisiert werden kann. Spezielle Beispiele von diesen können Funktionseinrichtungen bei einem Anschalten der Energie für den Aufzeichnungs kopf, Abdeckeinrichtungen, Reinigungseinrichtungen, Druck- oder Saugeinrichtungen, elektrisch beheizte Wandler oder einen anderen Typ von Heizelementen oder vorbereitende Heizeinrichtungen gemäß einer Kombination von diesen einschließen, und es ist auch zur Durchführung eines stabilen Aufzeichnens effektiv, eine präliminäre Arbeitsweise durchzuführen, die ein Ausstoßen getrennt vom Aufzeichnen bewerkstelligt.
- Hinsichtlich des Typs oder der Anzahl der montierten Aufzeichnungsköpfe wird lediglich ein Aufzeichnungs kopf entsprechend einer monochromatischen Tinte vorgesehen oder können mehrere Aufzeichnungsköpfe in Übereinstimmung mit einer Mehrzahl von Tinten von unterschiedlicher Aufzeichnungsfarbe oder -dichte vorgesehen werden. Das bedeutet, daß die vorliegende Erfindung im Aufzeichnungsmodus der Aufzeichnungsvorrichtung nicht nur für die Aufzeichnungsmethode mit lediglich einer Primärfarbe, z.B. Schwarz usw., sondern auch für eine Vorrichtung, die mit mindestens einer von mehreren unterschiedlichen Farben oder mit einer Vollfarbe durch Farbmischung ausgestattet ist, extrem effektiv ist, ob der Aufzeichnungskopf entweder einstükkig oder kombiniert in einer Mehrzahl ausgestaltet ist.
- Obgleich bei den beschriebenen Beispielen dieser Erfindung die Tinte als eine Flüssigkeit betrachtet wird, ist darüber hinaus die vorliegende Erfindung auf Tinte, die sich bei oder unter Raumtemperatur verfestigt und sich bei Raumtemperatur verflüssigt oder flüssig ist, oder wobei sich die Tinte verflüssigt, wenn ein Freigabesignal abgegeben wird, wie es üblich ist, um die Viskosität der Tinte zu kontrollieren, so daß sie innerhalb eines bestimmten Bereichs für einen stabilen Ausstoß gehalten wird, indem die Temperatur der Tinte in einem Bereich von 30ºC bis 70ºC im Tintenstrahlsystem geregelt wird, anwendbar. Um die Temperaturerhöhung aufgrund der Wärmeenergie durch positive Nutzung der Energie für die Zustandsänderung von fest zu flüssig zu vermeiden oder um die Verdampfung der Tinte unter Anwendung von im Lagerzustand fester Tinte zu verhindern, ist ferner die Tinte, die eine Eigenschaft des Verflüssigens lediglich bei Anwendung von Wärmeenergie hat, z.B. die als die Flüssigkeit auszustoßende Tinte, weil die Tinte sich bei der Anwendung der Wärmeenergie in Übereinstimmung mit einem Aufzeichnungssignal verflüssigt oder sich bereits verfestigt, wenn sie ein Aufzeichnungsmedium erreicht, auch für die vorliegende Erfindung anwendbar. In diesem Fall kann die Tinte in der Form vorliegen, daß sie in Vertiefungen oder Durchgangslöchern eines porösen Blatts als flüssige oder feste Substanz und in Gegenüberlage zu elektrisch beheizten Wandlern gehalten wird, wie in der Japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 54-56847 oder der Japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 60-71260 beschrieben ist. Die am meisten wirksame Methode für Tinten, wie sie oben beschrieben sind, ist bei der vorliegenden Erfindung eine solche, die, wie bereits gesagt wurde, auf dem Filmsieden basiert.
- Ferner kann gemäß dieser Erfindung ein Aufzeichnungsgerät in Gestalt eines Bildausgabeterminals im Informationsverarbeitungsgerät, z.B. ein Computer, ein Kopiergerät in Kombination mit einem Lesegerät oder ein Faksimileterminalgerät, das die Übertragungs- und Empfangseigenschaft besitzt, verwendet werden.
- Wie vorstehend beschrieben wurde, kann gemäß der vorliegenden Erfindung die Aufzeichnungsqualität verbessert werden, indem eine vorbestimmte Anzahl von Impulsen mit der Energie, die das 1,48fache der minimalen Energie, die dem Ausstoßenergieerzeugungselement während des üblichen Aufzeichnens zuzuführen ist, überschreitet, an das Ausstoßenergieerzeugungselement des Aufzeichnungskopfes gelegt wird, wenn die Aufzeichnungsqualität aufgrund eines Aufzeichnungsfehlers verschlechtert ist. Auch kann durch automatisches Ansaugen der innerhalb des Abdeckorgans zurückgehaltenen Tinte gleichzeitig, während die Tinte in das Abdeckorgan hei dem Zwangsregenerierausstoß ausgestoßen wird, der Regeneriervorgang auf einfache Weise, ohne die Umgebung des Geräts zu verschmutzen, praktiziert werden.
Claims (17)
1. Ein Regenerierverfahren für ein
Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät, das Aufzeichnungseinrichtungen zum Aufzeichnen
durch Ausstoßen der Tinte unter Anwendung einer durch die
an einen Wärmewirkungsbereich in einem Tinte enthaltenden
Teil gelegte Wärmeenergie gebildeten Blase und
Energiezufuhreinrichtungen zur Erzeugung der besagten Wärmeenergie
an den genannten Aufzeichnungseinrichtungen enthält,
umfaßt:
- eine Zwangsregeneriermethode, bei welcher Vorausstöße
größer oder gleich 10³ ausgeführt werden, indem Energie,
die das 1,48fache der minimalen Energie Eo, welche zur
Erzeugung der erwähnten Blase notwendig ist, überschreitet
oder diesem gleich ist.
2. Das Regenerierverfahren für ein
Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät nach Anspruch 1 , bei welchem die erwähnte
Zwangsregeneriermethode den genannten Vorausstoß auf ein zugeführtes
Aufzeichnungsblatt ausführen soll.
3. Das Regenerierverfahren für ein
Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
genannten Aufzeichnungseinrichtungen eine Mehrzahl von
den besagten Wärmewirkungsbereichen enthalten und der
Vorausstoß auf das genannte Aufzeichnungsblatt
intermittierend ausgeführt wird.
4. Ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät, gekennzeichnet
durch- Einrichtungen zur Zufuhr von mehr als oder gleich 10³
Impulsstößen der Energie, die das 1,48fache der minimalen
Energie Eo, welche zum Ausstoßen der Tinte unter Anwendung
einer durch die an einen Wärmewirkungsbereich in einem
Tinte enthaltenden Teil gelegte Wärmeenergie gebildeten
Blase notwendig ist, überschreitet oder diesem gleich ist.
5. Ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät, gekennzeichnet
durch- Einrichtungen zur Zufuhr der Energie zum Vorwärmen eines
Wärmewirkungsbereichs in einem Tinte enthaltenden Teil und
Einrichtungen, um mehr als oder gleich 5 x 10&sup5; Impulsstöße
der Energie zuzuführen, welche das 1 ,44fache der minimalen
Energie Eo, die zum Ausstoßen der Tinte unter Anwendung
einer durch die an den Wärmewirkungsbereich in dem Tinte
enthaltenden Teil gelegte Wärmeenergie gebildeten Blase
notwendig ist, überschreitet oder diesem gleich ist.
6. Ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät, das umfaßt:
- einen Aufzeichnungsblatt-Transportmechanismus;
- einen Aufzeichnungskopf, der ein Tinte enthaltendes Teil
besitzt sowie an einem Wärmewirkungsbereich eine Blase
bildet; und
- eine Aufzeichnungskopfabdeckung mit einem
Tintenabsorptionselement im Innern von dieser;
- das genannte Gerät verwendet eine
Zwangsregeneriermethode während des Aufzeichnens, bei welcher der Vorausstoß in
die Aufzeichnungskopfabdeckung hinein bewerkstelligt wird,
indem mehr als oder gleich 10³ Impulsstöße der Energie
zugeführt werden, die das 1,48fache der minimalen Energie Eo,
welche zum Ausstoßen der Tinte unter Anwendung einer durch
die zum Einwirken auf den Wärmewirkungsbereich im Tinte
enthaltenden Teil gelegte Wärmeenergie gebildeten Blase
notwendig ist, überschreitet oder diesem gleich ist; und
- eine Zwangsregeneriermethode während des
Nichtaufzeichnens, bei welcher der Ausstoß auf ein vom erwähnten
Aufzeichnungsblatt-Transportmechanismus zugeführtes
Aufzeichnungsblatt bewerkstelligt wird, indem mehr als oder gleich 10&sup4;
Impulsstöße der Energie zugeführt werden, die das 1,48fache
der minimalen Energie Eo, welche zum Ausstoßen der Tinte
unter Anwendung der durch die zum Einwirken auf den
Wärmewirkungsbereich im Tinte enthaltenden Teil gebildeten Blase
notwendig ist, überschreitet oder diesem gleich ist.
7. Ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät, das umfaßt:
- einen Aufzeichnungsblatt-Transportmechanismus;
- einen Aufzeichnungskopf, der ein Tinte enthaltendes Teil
besitzt sowie an einem Wärmewirkungsbereich eine Blase
bildet;
- das genannte Gerät verwendet eine Zwangsregeneriermethode
während des Nichtaufzeichnens, bei welcher der Vorausstoß
auf ein vom erwähnten
Aufzeichnungsblatt-Transportmechanismus zugeführtes Aufzeichnungsblatt bewerkstelligt wird,
indem mehr als oder gleich 10&sup4; Impulsstöße der Energie
zugeführt werden, die das 1 ,48fache der minimalen Energie
Eo, welche zum Ausstoßen der Tinte unter Anwendung einer
durch die zum Einwirken auf den Wärmewirkungsbereich im
Tinte enthaltenden Teil gebildeten Blase notwendig ist,
überschreitet oder diesem gleich ist; und
- eine Zwangsregeneriermethode zur Wartung, bei welcher
der Vorausstoß auf ein vom erwähnten
Aufzeichnungsblatt-Transportmechanismus zugeführtes Aufzeichnungsblatt
bewerkstelligt wird, indem mehr als oder gleich 10&sup5;
Impulsstöße der Energie zugeführt werden, die das 1,48fache der
minimalen Energie Eo, welche zum Ausstoßen der Tinte unter
Anwendung der durch die zum Einwirken auf den
Wärmewirkungsbereich im Tinte enthaltenden Teil gebildeten Blase
notwendig ist, überschreitet oder diesem gleich ist.
8. Ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät, das einen
Aufzeichnungskopf besitzt, der Ausstoßenergieerzeugungselemente
enthält sowie imstande ist, einen Regeneriervorgang, indem
zwangsweise die Tinte durch Ausstoßöffnungen hindurch
mitteis Betreibens der besagten
Ausstoßenergieerzeugungselemente bei einem Ausstoßfehler ausgestoßen wird, wie auch
ein Aufzeichnen, indem die Tinte durch die erwähnten
Ausstoßöffnungen hindurch unter Anwendung der von den besagten
Ausstoßenergieerzeugungselementen erhaltenen Energie
ausgestoßen wird, auszuführen, gekennzeichnet durch Vorsehen:
- einer Antriebsenergie-Regeleinrichtung zur Regelung der
Antriebsenergie derart, daß die Menge an elektrischer
Energie zum Betreiben der besagten
Ausstoßenergieerzeugungselemente während des genannten Regeneriervorgangs
größer als das oder gleich dem 1,48fachen der minimalen
Menge an elektrischer Energie, welche zum Betreiben der
besagten Ausstoßenergieerzeugungselemente während des
Aufzeichnens notwendig ist, sein kann.
9. Das Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die erwähnte
Antriebsenergie-Regeleinrichtung elektrische Impulse kontinuierlich oder
intermittierend ausgeben kann und die Menge der
besagten elektrischen Energie in Verbindung mit der Spannung
der genannten elektrischen Impulse und/oder der
Impulsdauer sowie die Anzahl der kontinuierlich oder
intermittierend auszugebenden Impulse verändert werden kann.
10. Das Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die bei dem genannten
Regeneriervorgang ausgestoßene Tinte in einem Abdeckorgan für
den erwähnten Aufzeichnungskopf aufgenommen wird und
mittels Saugeinrichtungen von dem besagten Abdeckorgan
abgezogen werden kann.
11. Das Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Tintenabsorptionselement für
ein Aufnehmen der während des genannten Regeneriervorgangs
ausgestoßenen Tinte in dem besagten Abdeckorgan
vorgesehen ist.
12. Das Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Tintenausstoß während des
genannten Regeneriervorgangs innerhalb eines
Tintenaufnahmeteils, das das von dem besagten Abdeckorgan für den
erwähnten Aufzeichnungskopf abgesondert vorgesehene
Tintenabsorptionselement besitzt, aufgenommen wird und von
dem besagten Tintenaufnahmeteil mit Hilfe von
Saugeinrichtungen abgezogen werden kann.
13. Ein Regenerierverfahren für ein Tintenstrahl-Aufzeichnungs
gerät, das einen Aufzeichnungskopf, der
Ausstoßenergieerzeugungselemente besitzt und zu einem Aufzeichnen durch
Ausstoßen von Tintentröpfchen durch Ausstoßöffnungen hindurch
unter Anwendung der von den besagten
Ausstoßenergieerzeugungselementen erlangten Energie imstande ist, enthält,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Ausstoßfehler des
genannten Aufzeichnungsgeräts die Tinte zwangsweise durch
die erwähnten Ausstoßöffnungen hindurch ausgestoßen wird,
indem während des Aufzeichnens den besagten
Ausstoßenergieerzeugungselementen mehr als das 1,48fache oder das diesem
gleiche der minimalen Menge an elektrischer Energie, die
zum Ausstoßen der Tinte notwendig ist, zugeführt wird.
14. Das Regenerierverfahren nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der genannte, bei einem Ausstoßfehler des
erwähnten Aufzeichnungskopfes bewerkstelligte
Regeneriervorgang bei einer höheren Temperatur als der
Seibsterwärmung durch Erwärmen des erwähnten Aufzeichnungskopfes in
spezifischer Weise ausgeführt wird.
15. Das Regenerierverfahren nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die bei einem Ausstoßfehler des erwähnten
Aufzeichnungskopfes den besagten
Ausstoßenergieerzeugungselementen zuzuführende elektrische Energie kontinuierlich
oder intermittierend ausgegeben wird und die Anzahl der
Impulse von 3 x 10&sup5; bis 10&sup6; reicht.
16. Das Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die bei einem Ausstoßfehler des
erwähnten Aufzeichnungskopfes den besagten
Ausstoßenergieerzeugungselementen zuzuführende elektrische Energie
kontinuierlich oder intermittierend ausgegeben wird und
die Anzahl der Impulse von 3 x 10&sup5; bis 10&sup6; reicht.
17. Das Regenerierverfahren nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Menge der besagten elektrischen Energie
in Verbindung mit der Spannung der genannten elektrischen
Impulse und/oder der Impulsdauer sowie die Anzahl der
kontinuierlich oder intermittierend auszugebenden Impulse
verändert werden kann.
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