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Die Erfindung betrifft eine elektrische Kabelverschraubung
mit Absperrung.
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Die Erfindung findet insbesondere Verwendung bei elektrischen
Kabelverschraubungen mit Absperrung derjenigen Art, die in
ein elektrisches Kabel eingebaut werden, um eine Absperrung
zu bilden, die den Eintritt von Flüssigkeit, Gas oder
Feststoffen in die Zwischenräume des Kabels zwischen den
Kabelkernen verhindert, wenn die Kabelhülle entfernt wurde, um den
Anschluß der Leiterelemente der Kabelkerne an eine
elektrische Anlage oder Installation zu ermöglichen.
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Es ist bereits bekannt, eine derartige elektrische
Kabelverschraubung mit Absperrung vorzusehen, bei welcher eine
aushärtbare Masse verwendet wird, um die Zwischenräume zwischen
den Kabelkernen zu füllen, und diese Masse ist in einer Hülse
oder Topf enthalten, in welchen sich die Kerne erstrecken.
Derartige Kabelverschraubungen mit Absperrungen, welche
Füllmassen und Hülsen oder Töpfe enthalten, sind in unseren
britischen Patenten 2 104 306 und 2 060 281 sowie in der FR-A-2
295 598 (& GB 1 524 683) beschrieben.
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Der Einbau und die Verwendung der Masse in derartigen
Kabelverschraubungen mit Absperrung ist kritisch, um die
Unversehrtheit und Kontinuität der Absperrung zu gewährleisten, um
die angegebenen Leistungserfordernisse zu erreichen, die
erreicht werden müssen, wenn derartige Kabelverschraubungen mit
Absperrungen, wie allgemein üblich, in gefährlichen
Installationen mit Feuerrisiko verwendet werden. Verschiedene
praktische Probleme ergeben sich aufgrund der Zustände im
praktischen Einsatz und der einzige Weg, die Erfüllung der
geforderten Leistung zu testen, besteht in zerstörenden Verfahren.
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Bei Verwendung der Masse stellt dies Schwierigkeiten im
praktischen Einsatz dar, da eine derartige Masse normalerweise
aus zwei separaten Materialien hergestellt wird, die
miteinander vermischt werden, von denen eines ein Harz und das
andere ein katalytischer Härter ist. Die Mischung weist eine
knetgummiartige Konsistenz auf, wobei jedoch Variationen der
Umgebungstemperatur die Konsistenz und die zum Aushärten
erforderlichen Zeiten beeinflußt und die Handhabung der
Matenahen kann unter nachteiligen oder außergewöhnlichen
praktischen Bedingungen erfolgen. Manchmal ist es nicht möglich,
ein ausreichendes Mischen oder Vermengen der Materialien zu
gewährleisten und es ist nicht möglich, zu überprüfen, daß
sämtliche Zwischenräume um die Kerne mit der Mischung gefüllt
sind, ohne hierzu die Kabelverschraubung zu zerstören.
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Die FR-A-2 152 672 (& GB 1 383 573) beschreibt ein starres,
zweistückiges Gehäuse zum Einschließen des Kabelspleißes oder
der Kabelverbindung in einer Harzmasse, die in dem Gehäuse
enthalten ist, wobei eine druckwiderstandsfähige offene
poröse Auskleidung an dem Gehäuse befestigt ist, welche
verhindert, daß die Enden der Kabelverbindung das Gehäuse berühren.
Das Gehäuse und die Auskleidung können durchsichtig und
transparent sein, so daß der Vorgang des Füllens des Gehäuses
mit einem selbstaushärtenden, flüssigen Harz visuell
überprüft
werden kann, um irgendwelche ungefüllten Bereiche zu
vermeiden.
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Es ist ein Gegenstand der vorliegenden Erfindung, eine ver
besserte elektrische Kabelverschraubung mit Absperrung
vorzuschlagen, durch deren Konstruktion derartige Schwierigkeiten
in einfacher und wirksamer Weise verringert werden können.
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Erfindungsgemäß wird eine elektrische Kabelverschraubung mit
Absperrung für ein Kabel vorgeschlagen, welches eine Hülle
aufweist, die mindestens einen Leiterkern umschließt, wobei
die Kabelverschraubung einen Eingangskörper, einen mit dem
Eingangskörper in Eingriff bringbaren Druckkörper, einen mit
dem Druckkörper in Eingriff bringbaren Dichtungsteil und eine
Sperrhülse aufweist, die in dem Eingangskörper enthalten ist,
um eine aushärtbare Verbindung aufzunehmen, welche in der
Sperrhülse angeordnet werden kann, um die Hülse zu füllen und
um den Kern eines sich hierdurch erstreckenden Kabels in der
zusammengebauten Kabelverschraubung zu umgeben, wobei die
Sperrhülse aus dem Eingangskörper mit der Verbindung in einem
ausgehärteten Zustand herausnehmbar ist, welche dadurch
gekennzeichnet ist, daß die Sperrhülse einen transparenten oder
durchscheinenden Hülsenabschnitt aufweist, derart, daß die
Anordnung der ausgehärteten Verbindung in der Sperrhülse
durch den transparenten oder durchscheinenden Hülsenabschnitt
beim Entfernen der Sperrhülse aus dem Eingangskörper sichtbar
ist.
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Durch dieses Merkmal des transparenten oder durchscheinenden
Hülsenabschnitts der Sperrhülse ist eine Sichtprüfung des
Zustands der Masse oder Verbindung möglich, und zwar entweder
während des Zusammenbaus der Kabelverschraubung oder durch
Auseinanderbauen der fertigen Kabelverschraubung, nachdem die
Verbindung ausgehärtet ist. Eine derartige Sichtprüfung zeigt
irgendwelche Unregelmäßigkeiten in der Packung der Verbindung
um den Kern und irgendwelche Inkonsistenzen der Mischung der
Verbindung durch Streifenbildung oder eine nicht gleichmäßige
Färbung.
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In vorteilhafter Weise weist der transparente oder
durchscheinende Hülsenabschnitt eine hohle, dünne, rohrförmige
Wandung, bevorzugt zylindrisch, auf, welche in einer
komplementär ausgebildeten Bohrung des Eingangskörpers angeordnet
ist.
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Durch diese Anordnung ist die Überprüfung der Packung der
Verbindung oder Masse um den Kern entweder vor dem Einsetzen
der Sperrhülse in den Eingangskörper möglich oder indem
einfach die Kabelverschraubung nach Aushärten der Verbindung
auseinandergebaut wird und die Sperrhülse von dem
Eingangskörper weggeschoben wird.
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Die Sperrhülse kann aus einem zweckdienlichen starren
Kunststoffmaterial hergestellt sein, welches die für diesen
Anwendungsfall und Zweck in gefährlichen und feuerfesten Einbauten
erforderlichen Eigenschaften aufweist. Bevorzugt sollte das
Kunststoffmaterial bruchfest und widerstandsfähig gegen
Schmelzen in dem Bereich zwischen -20ºC bis 90ºC sein. Ferner
sollte zusätzlich das Kunststoffmaterial nicht leicht
brennbar sein. Zweckdienliche Kunststoffmaterialien schließen die
Polykarbonate ein.
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Die Sperrhülse kann durch Gießen des gewählten
Kunststoffmaterials hergestellt werden.
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Es kann eine Dichtung vorgesehen sein, um die Sperrhülse
gegen den Eingangskörper abzudichten.
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Durch Anordnung der Dichtung zwischen der Sperrhülse und dem
Eingangskörper ist kein Spalt vorhanden, welcher einen
Flammweg von dem Eingangskörper über die Länge des Kabels längs
der Außenseite der Sperrhülse bildet.
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Bevorzugt weist die Kabelverschraubung ferner einen hohlen
Ringteil oder Zwinge auf, durch welchen sich das Kabel mit
der Verbindung erstreckt, die ebenfalls innerhalb angeordnet
ist.
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Der Ringteil oder Zwinge kann bezüglich der Sperrhülse und
dem Eingangskörper durch den Eingriff des Druckkörpers in den
Eingangskörper gehalten sein.
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Bevorzugt weist die Kabelverschraubung ferner einen Klemmring
auf, welcher derart ausgebildet ist, daß er über einer
komplementär geformten Fläche auf demjenigen Ende des
Ringkörpers sitzt, welches von der Sperrhülse entfernt liegt, um
dadurch eine Armierung oder Erdelement der Kabelhülle durch
Eingriff des Druckkörpers mit dem Eingangskörper in der
zusammengebauten Kabelverschraubung zwischen diesen Teilen ein
zuklemmen.
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Der Dichtteil weist bevorzugt eine Dichtmutter auf, welche
eine Kabeldichtung aufnimmt, die mit der Außenfläche der
Kabelhülle in Eingriff steht, wenn die Dichtmutter in
gewindemäßigem Eingriff mit dem Druckkörper befindlich ist.
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Durch diese Anordnung der verschiedenen Teile der
Kabelverschraubung mit Absperrung erstrecken sich die Sperrhülse und
der Ringteil koaxial und der Kern mit der diesen umgebenden
Verbindung oder Masse ist hierdurch derart eingeschlossen,
daß beim Zusammenbau der Kabelverschraubung mit der Mischung
der Verbindung in ihrem Einbauort vor dem Aushärten das
Anziehen des Druckkörpers auf den Eingangskörper einen Druck
auf die Mischung der Verbindung ausübt, die den Kern umgebend
eingeschlossen ist.
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Andere spezielle Merkmale der erfindungsgemäßen
Kabelverschraubung mit Absperrung werden weiter unten näher unter
Bezugnahme auf eine beispielhafte Ausführungsform erläutert,
welche eine einfache Anordnung mit einem Kabel mit zwei
Leiterkernen zeigt.
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Es ist offensichtlich, daß die Kabel von unterschiedlichsten
Arten mit den verschiedensten Arten von Hüllen und Anzahlen
von Leiterkernen sein können und in manchen Fällen zusätzlich
getrennte Erdungsleiter aufweisen. Weiterhin können die
unterschiedlichsten Bauarten und Ausführungsformen von
Eingangskörpern je nach Art der elektrischen Anlage, für welche
die Kabelverschraubung mit Absperrung verwendet und
angeschlossen werden soll, erforderlich sein. Die Erfindung mit
der Sperrhülse, welche den transparenten oder durchscheinen
den Abschnitt aufweist, kann jedoch bei einer großen Anzahl
von Kabelarten und Anbauten verwendet werden, während die
Vorteile einer visuellen Inspektion der oben erwähnten Art
erreicht werden.
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Eine beispielhafte Ausführungsform einer Kabelverschraubung
nach der vorliegenden Erfindung wird im folgenden unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert. Es zeigt:
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FIGUR 1 einen Längsschnitt durch eine zusammengebaute fertige
Kabelverschraubung, in welcher die Verbindung an ihrem
Einbauort befindlich ist;
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FIGUR 2 eine Schnittansicht ähnlich Figur 1, bei welcher
einige Teile zum Zwecke der klareren Darstellung weggelassen
wurden;
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FIGUR 3 eine Schnittansicht in der Ebene A-A von Figur 2;
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FIGUR 4 eine Schnittansicht in auseinandergezogener
Darstellung der Bauteile der Eingangsseite der Kabelverschraubung,
und
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FIGUR 5 eine Schnittansicht in auseinandergezogener
Darstellung der Bauteile der Dichtung und Druckseite der
Kabelverschraubung.
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Unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen weist bei
dieser beispielhaften Ausführungsform das elektrische Kabel 1
zwei Leiterkerne 2a, 2b auf, die durch eine innere Hülle 3
umgeben sind und in bekannter Weise würde ein Pack oder
Füllmaterial die Kerne 2a, 2b innerhalb der inneren Hülle 3
voneinander trennen. Eine Armierung oder Erdelement 4
erstreckt sich zwischen der inneren Hülle 3 und einer äußeren
Hülle 5. Wie dies dem Fachmann auf diesem Gebiet
offensichtlich, gibt es verschiedene Typen und Größen von Kabeln mit
unterschiedlichen Anzahlen von Kernen, und das Kabel 1 ist
lediglich ein Typ, bei welchem die Erfindung angewendet
werden kann.
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Wie in Figur 4 gezeigt, bestehen die Bauteile auf der
Eingangsseite der Kabelverschraubung aus einem Eingangsadapter
6, einer Sperrdichtung 7, einer Sperrhülse 8 und einem Ring
oder Zwinge 9, welche für den Anbau an die Eingangsseite
eines elektrischen Geräts (nicht dargestellt) gedacht sind. Auf
der Kabeldichtungs- und Druckseite bestehen die Bauteile, wie
in Figur 5 gezeigt, aus einem Klemmring 10, einer Druckmutter
11, einer Kabeldichtung 12 mit Scheibe 13 und einer
Dichtmutter 14 in Form einer Endkappe. Alle diese Teile sind
angeordnet und ausgebildet, um koaxial um das Kabel 1 zusammengebaut
zu werden, um dadurch die vollständige fertiggestellte
Kabelverschraubung mit Absperrung zu bilden, wie diese in Figur 1
dargestellt ist und weiter unten näher erläutert wird.
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Der Eingangsadapter 6 weist einen ringförmigen Gehäuseteil 6a
auf, der mit einem abgeplatteten Flansch 6b versehen ist,
welcher den Eingriff mit einem Schraubenschlüssel oder
ähnlichem Werkzeug dient, um den Adapter zu drehen. Ein Ende des
Adapters 6 hat eine zylindrische Bohrung 6c und ein
Außengewinde 6d, welches in einer Schulter 6e endet. Dieses eine
Ende des Adapters 6 dient dem gewindemäßigen Eingriff mit einer
entsprechenden Gewindebohrung oder Muffe (nicht dargestellt)
in dem elektrischen Gerät in der bekannten Weise. Das andere
Ende des Adapters 6 weist eine koaxiale Gegenbohrung 6f auf,
die in einer Innenschulter 69 endet, wobei dieses Ende ein
Außengewinde 6h aufweist.
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Die Sperrdichtung 7 ist von ringförmiger Gestalt und derart
bemessen, daß sie auf die Sperrhülse 8 paßt und besteht aus
einem zweckdienlichen elastomeren oder nachgiebigen Material,
wie beispielsweise Neopren oder Silikon. Der Außendurchmesser
der Dichtung 7 ist komplementär zu der Gegenbohrung 6f und in
der zusammengebauten Kabelverschraubung ist die Dichtung 7
derart angeordnet, daß sie an der Schulter 69 anliegt.
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Die Sperrhülse 8 besteht aus einem festen starren
Kunststoffmaterial, wie beispielsweise durchsichtigem Polykarbonat. Die
Hülse 8 kann spanabhebend aus einer Stange von
Kunststoffmaterial hergestellt sein oder kann als Gußstück gefertigt
sein. Die Sperrhülse 8 weist einen Ringflansch 8a auf,
welcher von einer Schulter 8b ausgeht. Ein Hülsenabschnitt 8c
mit vergleichsweise dünner Wandungsstärke geht von der
Schulter 8b auf, wobei der Außendurchmesser in Gleitpassung in der
Bohrung 6c des Eingangsadapters 6 sitzt. Die Dichtung 7 paßt
über den Hülsenabschnitt 8c und in der zusammengebauten
Kabelverschraubung (Figur 1) sitzt die Dichtung 7 zwischen den
Schultern 6g und 8b. Das Kunststoffmaterial wird derart
gewählt, daß die dünne Wandung des Hülsenabschnitts 8c
transparent oder durchscheinend ist, so daß der Benutzer beim
Zusammenbau oder ein Inspektor das Verbindungsmaterial 16 oder die
Kerne 2a, 2b in der Bohrung 8d der Sperrhülse 8 sehen kann.
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Das Ende der Sperrhülse 8, welches dem Hülsenabschnitt 8c
gegenüberliegt, ist größer als der Hülsenabschnitt 8c und weist
eine zylindrische Außenfläche 8e auf, deren Durchmesser
komplementär zu einer Innenbohrung 9a des Ringteils 9 ist.
Dieses Ende der Sperrhülse 8 weist eine kegelstumpfförmige
Eingangsbohrung 8f auf, die sich in die Hülsenbohrung 8d
verjüngt.
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Der Ringteil oder die Zwinge 9 weist ein Gehäuse 9b auf, von
welchem ein Ringflansch 9c ausgeht, der einander
gegenüberliegende radiale Anschlagsflächen 9d und 9e bildet. Der
Ringteil 9 weist einen rohrförmigen Abschnitt 9f auf, der von dem
Flansch 9c ausgeht und neben dem Flansch 9c ist eine äußere
ringförmige Ausnehmung 9h vorgesehen, welche eine O-
Ringdichtung 15 aufnimmt. Der Außendurchmesser des Abschnitts
9f ist komplementär zu der Bohrung 6f des Adapters 6, so daß
in der zusammengebauten Kabelverschraubung (Figur 1) der
rohrförmige Abschnitt 9f zwischen einem Ende des Adapters 6
und einem Ende der Sperrhülse 8 aufgenommen ist und mit
diesem in Eingriff steht.
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Die zylindrische Bohrung 9a des Ringteils 9 führt in einen
sich verjüngenden Abschnitt 9e, welcher in eine kleinere
zylindrische Eingangsbohrung 9j führt, in welche bei der
Benutzung das Kabel 1 eingeführt wird. Die Eingangsbohrung 9j
befindet sich in einem Eingangsabschnitt 9k, welcher von dem
Flansch 9c ausgeht, wobei der Abschnitt 9k eine äußere
Klemmfläche 91 mit kegelstumpfförmiger Form aufweist, die
ausgehend von dem Flansch 9c sich zu der Endfläche 9m des
Ringteils verjüngt.
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In Figur 5 ist der Klemmring 10 gezeigt, welcher eine
zylindrische Außenfläche 10a und eine sich verjüngende innere
Klemmfläche 10b aufweist, die komplementär zur Klemmfläche 91
des Ringteils 9 ist. Der Klemmring 10 weist einander
gegenüberliegende Anschlagsflächen 10c und 10d auf, die für einen
entsprechenden Eingriff in der zusammengebauten
Kabelverschraubung mit radialen Anschlagsflächen 9e des Ringteils 9
und einer Innenschulter lla der Druckmutter 9f ausgebildet
sind.
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Die Druckmutter 11 weist ein Gehäuse 11b auf, welches mit
Abplattungen 11c für den Eingriff mit einem Schraubenschlüssel
od. dgl. geformt ist. Ein Ende der Mutter 11 weist ein
Innengewinde 11d für den gewindemäßigen Eingriff mit dem Gewinde
6h des Adapters 6 auf und das andere Ende der Mutter weist
ein Außengewinde 11e für den Eingriff mit dem Innengewinde
14a der Endkappenmutter 14 auf.
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Die Kabeldichtung 12 mit der Scheibe 13 sind derart
angeordnet, daß sie in einer ringförmigen Ausnehmung 14b innerhalb
der Endkappenmutter 14 sitzen. Die Scheibe 13 liegt an der
Innenfläche 14c einer nach innen gerichteten Lippe 14d an
einem Ende der Endkappenmutter 14 an, durch welche das Kabel
zunächst während des Zusammenbaus der Kabelverschraubung
eingeführt wird.
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Zusätzlich zu den oben beschriebenen Bauteilen der
Kabelverschraubung gibt es noch die aushärtbare Verbindung, welche
durch zwei miteinander zu mischende Materialien gebildet ist.
Üblicherweise bestehen diese Materialien aus einem Epoxyharz
und einem Härter und diese müssen sorgfältig von Hand
miteinander in einer ausreichenden Menge vermischt werden, um den
Raum innerhalb der Kabelverschraubung zur Bildung einer
Absperrung zu füllen. Die aus der Verbindung bestehende
Absperrung 16 ist in den Figuren 1, 2 und 3 der Zeichnungen
gezeigt.
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Der Zusammenbau und die Verwendung der erfindungsgemäßen
Kabelverschraubung wird nun näher erläutert.
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Um das Kabel 1 mit dem elektrischen Gerät zu verbinden, wird
das Kabel 1 ausgelegt, wobei die erforderlichen
Längenabschnitte der Kerne 2a, 2b berücksichtigt werden und diese
freigelegt werden, indem die Außenhülle 5 zurückgeschnitten
wird und die Armierung oder das Erdelement 4 freigelegt wird,
und indem dann die Innenhülle 3 zurückgeschnitten wird, so
daß sie über die Außenhülle 5 vorsteht.
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Die Endkappenmutter 14 mit der Dichtung 12 und der Scheibe
13, die miteinander verbunden sind, wobei die Druckmutter 11
lose eingeschraubt ist, werden über das Kabel 1 aufgeschoben,
um auf die äußere Hülle zu passen und die innere Hülle 3 und
die Kerne 2a, 2b freizulassen. Der Klemmring 10 wird über
derfreigelegten Armierung oder dem Erdelement 4 angeordnet, wo
bei letzteres nach außen aufgeweitet und zurückgeschnitten
wird. An diesem Punkt kann der Ringteil 9 zeitweilig an
seinen Platz gebracht werden, um die korrekte örtliche
Festlegung und das Beschneiden des Elements 4 zu unterstützen,
während dies um die Fläche 91 ausgebreitet ist, wobei dies
sobeschnitten wird, daß die Anschlagsfläche 9e frei bleibt und
daß sie nicht über die Anschlagsfläche 9c des Klemmrings
hinausreicht.
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Die Kerne 2a, 2b werden voneinander weggespreizt und das
gemischte zweiteilige Verbindungsmaterial, welches eine
Konsistenz von Knetgummi oder Plastilin hat, wird in den Spalt
zwischen den Kernen 2a, 2b eingebracht. Die Kerne 2a, 2b
werden dann aufeinander zu zurückbewegt und das
Verbindungsmaterial wird sorgfältig um die Kerne 2a, 2b gepackt, um
irgendwelche Fehlstellen zu vermeiden und wird hierbei in eine
wurstähnliche Form geknetet. Nachdem dies getan wurde und
innerhalb der Zeit, ehe das Verbindungsmaterial beginnt
auszuhärten,
wird die Sperrhülse 8 mit der Dichtung 7 mit der
Eingangsbohrung 8f in Richtung der freien Enden der Kerne 2a, 2b
heranbewegt und über die Kerne 2a, 2b geschoben, um welche
die Verbindung herum gepackt ist.
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Nachdem irgendwelche überschüssige Verbindung, die auf die
Außenfläche der Sperrhülse und der Dichtung 7 ausgetreten
ist, entfernt wurde, werden die freien Enden der Kerne 2a, 2b
durch den Eingangsadapter 6 hindurchgeschoben, welcher in das
elektrische Gerät (nicht dargestellt) eingeschraubt wurde.
Der Hülsenabschnitt 8c der Sperrhülse 8 wird in den
Eingangsadapter 6 hineingeschoben, um in die komplementäre Bohrung 6c
desselben einzugreifen, wobei die Dichtung 7 zwischen der
Schulter 69 und der Hülsenschulter 8b angeordnet ist. Das die
Eingangsbohrung 8f aufweisende Ende der Hülse 8 wird in
Eingriff mit dem rohrförmigen Abschnitt 9f des Ringteils 9
geschoben, wobei die Hülse 8 in der Innenbohrung 9a sitzt,
während der Abschnitt 9f in der Innenbohrung 6f des
Eingangsadapters 6 aufgenommen ist.
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Nachdem die Teile einmal so lose zusammengebaut und
angeordnet sind, wird die Druckmutter 11 mit dem Klemmring 10
anschließend in Eingriff mit dem Gewinde 6h des
Eingangsadapters 6 geschraubt. Beim anfänglichen Anziehen der Druckmutter
9 werden die Teile axial zusammengebracht, so daß der Flansch
8a der Sperrhülse 8 an der Endfläche des Ringabschnitts 9f
anliegt und die Sperrdichtung 7 zusammengedrückt wird.
Anschließend gelangt die Anschlagsfläche 9d des Ringteus 9 in
Eingriff mit der Endfläche des Eingangsadapters 6, wobei die
O-Ringdichtung 15 in dichtendem Eingriff zwischen dem
Ringteil 9 und der Innenbohrung 6f des Eingangsadapters 6 liegt.
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Während die Druckmutter 11 angezogen wird, wird das bildsame
Verbindungsmaterial einem Druck ausgesetzt, welcher eine
Quetschwirkung hat, so daß es um die Kerne 2a, 2b herum
zusammengedrückt wird. Irgendwelche überschüssige Verbindung
weicht axial auf, um sich längs der Kerne 2a, 2b zu
erstrekken und um die freigelegte Innenhülle 8 zu überdecken, so daß
hierdurch die Absperrung aus der Verbindung 16 innerhalb der
Kabelverschraubung gebildet wird. Diese Quetschwirkung und
das Ausweichen des Verbindungsmaterials ist dem den
Zusammenbau Vornehmenden nicht sichtbar und die zusammengebaute
Kabelverschraubung muß in diesem Zustand während der
erforderlichen Zeitspanne belassen werden, die nötig ist, um die
Verbindung auszuhärten.
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Nachdem die Verbindung ausgehärtet hat, kann die
Unverletztheit der Sperre 16, die durch die Verbindung um die Kerne 2a,
2b gebildet wurde, überprüft oder bestätigt werden, indem die
Druckmutter 11 herausgeschraubt wird und die Anordnung mit
der Sperrhülse 8 von dem Eingangsadapter 6 weggezogen wird.
Wenn einmal die Sperrhülse 8 von dem Eingangsadapter 6 frei
ist, kann die Anordnung und der Zustand der Verbindung 16
durch den durchscheinenden Hülsenabschnitt 8c gesehen werden
und irgendwelche Fehlstellen oder Unterbrechungen oder
Störungen in der durch die Verbindung gebildeten Absperrung sind
sichtbar. Durch eine derartige Sichtkontrolle kann eine wich
tige Sicherheitsüberprüfung vorgenommen werden, bei der eine
zerstörende Untersuchung vermieden wird.
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Zweckdienlicherweise kann die Sichtkontrolle, falls
erforderlich, durchgeführt werden, ehe der endgültige Anschluß des
elektrischen Geräts erfolgt. Nach einer derartigen
Kontrollewird der Zusammenbau dadurch vervollständigt, daß die
Kabeldichtung
12 und die Dichtmutter 14 in gewindemäßigem Eingriff
mit dem Außengewinde 11e der Druckmutter 11 gebracht werden.
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Alternativ kann die Sichtkontrolle für eine Inspektion einer
Anlage am Einbauort dadurch durchgeführt werden, daß die
Kabelverschraubung teilweise demontiert wird, so daß teure
zerstörende Prüfungen vermieden werden.
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Die Form und axiale Länge der Sperrhülse können geändert
werden, um den verschiedensten Arten von Antriebsadaptern
zuentsprechen, vorausgesetzt, daß der transparente oder
durchscheinende Hülsenabschnitt beibehalten wird, durch welchen
der Zustand der Verbindung sichtbar ist.
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Es ist offensichtlich, daß verschiedene Abwandlungen der
Anordnung und des Typs von Druckmutter und/oder Kabeldichtteile
mit Endkappenmutter und/oder Armierungsklemmring und/oder
Erdanschluß möglich sind. Alternative Typen von
Kabeldichtungen können verwendet werden, was von der Art von Kabelhülle
und jeder gewünschten Art von Endkappenmutter abhängt. Ferner
kann die O-Ringdichtung an dem Ringteil bei bestimmten
Anordnungen weggelassen werden.