DE69209117T2 - Transportabler Schutzraum - Google Patents
Transportabler SchutzraumInfo
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Classifications
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen mobilen technischen Unterstand zur Aufnahme von Material und/oder Personal, vor allem Militärpersonal, in Quaderform und mit Maßen, die den Transport mit Land-, See- und Luftfahrzeugen erlauben.
- Solche Unterstände werden im allgemeinen Shelter oder ATM genannt.
- Die Erfindung betrifft auch das Fertigungsverfahren bestimmter Elemente der oben genannten technischen Unterstände.
- Die Unterstände haben eine Höhe, die ausreicht, damit das Personal darin stehen kann. Die Länge schwankt zwischen etwa drei und sechs Metern.
- Die Unterstände müssen möglichst leicht sein, damit sie mit ihrer Innenlast leicht mit den üblicherweise in der Armee verwendeten Hubgeräten aufgehoben werden können. Unter den Beanspruchungen, denen diese Unterstände ausgesetzt werden können, sind jene zu nennen, die mit der Explosion einer atomaren Sprengladung einhergehen, deren Auswirkungen in erster Linie die Abgabe elektromagnetischer Impulse und eine Druckwelle von 30 KPA sind.
- Die Unterstände dieser Art bestehen derzeit aus einem Metallrahmen oder Metallgerippe mit Profilen, die zusammengebaut sind, und auf welchen Tafeln mit einer Metallhaut auf einem wärmeisolierenden Kern angebracht werden.
- Der erwähnte Metallrahmen oder das Metallgerippe gewährleisten eine gute Steifheit der Einheit. Jedoch erschwert dieser Rahmen den Unterstand stark, gestaltet das Aufstellen kompliziert und ist zudem in der Herstellung und im Transport relativ kostspielig.
- Aus den Dokumenten US-A-4,891,923, US-A-3,123,186 und US-A-4,125,972 kennt man auch einen Wohnraum oder Unterstand, der aus Tafeln und gebogenen Verbindungselementen zwischen den Tafeln besteht, die Wände und die Decken bilden. Die Tafeln und die Verbindungselemente bestehen aus zwei starren externen und internen Wänden, die von einander durch Isoliermaterial getrennt werden. In den Dokumenten US-A-3,123,186 und US-A- 5,125,972, erfolgt das Zusammenbauen der die Wände und die Decken bildenden Tafeln in erster Linie durch Zusammenstecken. Im Dokument US-A-3,123,186, besteht jede Seitentafel aus einer einzigen Außenwand und mehreren Innenwänden, die untereinander durch senkrechte Zwischenbalken verbunden sind. Die Einleitung zum Anspruch 1 ist aus dem Dokument US-A-4891923 bekannt.
- Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Unterstand zu konzipieren, der gleichzeitig leichter, starrer, leichter zusammenzubauen und leistungsstärker ist als die bekannten Unterstände.
- Dazu schlägt die Erfindung einen mobilen Unterstand für Material und/oder Personal vor, vor allem Militärpersonal, in Quaderform und mit Maßen, die den Transport auf Land-, See- und Luftfahrzeugen erlauben. Der Unterstand besteht aus einer Tafel, die den Fußboden bildet, aus Seitentafeln und einer Deckentafel, mindestens zwei der gegenüberliegenden Seitentafeln und die Deckentafel sind durch Elemente mit einem gebogenen Querschnitt verbunden, die die Quaderkanten bilden, die genannten Seiten- und Deckentafeln sowie die erwähnten gebogenen Elemente bestehen jeweils aus zwei starren äusserren und internen Wänden, die durch eine Schaumstoffschicht aus Kunststoff getrennt werden, die auf die zwei Wände geklebt wird, gekennzeichnet dadurch, daß der mobile Unterstand ein technischer Unterstand ist, und daß die Wände jeder Tafel und jedes gebogenen Elements aus zwei Metallblechen bestehen, daß mindestens die Außenwände der Seiten- und der Deckentafeln der danebenliegenden gebogenen Elemente entlang ihrer aneinanderliegenden Kanten zusammengeschweißt sind, daß die gebogenen Elemente zwischen ihrer Außenwand und der Schaumstoffschicht eine Schicht Holz aufweisen, um die Kräfte nach dem Zusammenbauen besser zu verteilen, dass das Zusammenbauen der Bleche dieser Tafeln und der Elemente durch Schweißen direkt die Steifheit des Unterstands gewähleistet wird, und zwar ohne Rahmen oder Verstärkungsaufbau.
- Gemäss eine bevorzugten Ausfürung der Erfindung, wird sich die Außenwand der gebogenen Elemente über die einander gegenüberliegenden Enden der Schaumstoffschicht hinaus erstreckt und die danebenliegenden Seitentafeln oder die danebenliegende Deckentafel über eine gewisse Länge übergedeckt.
- Gemäss eine andere bevorzugten Ausführung der Erfindung wird jede Seitentafel und Deckentafel an ihrem Umfang eine Holzschicht zwischen der Außenwand und der Schaumstoffschicht aufgewiesen, so daß die Holzschicht unter den Schweißungen liegt, die zwischen den Seitentafeln und der Deckentafel sowie den danebenliegenden gebogenen Elementen angebracht werden.
- Somit enthält der technische Unterstand gemäß dieser Erfindung keinen Metallrahmen, und ist daher leicht und kostengünstig zusammenzubauen.
- Außerdem ist der Unterstand gemäß der Erfindung durch das Fehlen von Streben und Balken leicht und auch einfach zu transportieren, denn er besteht ausschließlich aus dünnen Metallblechen und Kunststoff-Schaumstoff.
- Jedoch weist der Unterstand gemäß der Erfindung dank seines Aufbaus eine gewisse Geschmeidigkeit auf, die es ihm ermöglicht, vor allem Druckwellen zu widerstehen, die auf seine äußeren Oberfläche Drücke über 30 Kpa ausüben.
- Gemäß einer vorteilhaften Variante der Erfindung, werden die Bleche der Wände und Elemente aus Aluminium mit einer Stärke zwischen etwa 1 und 2 mm gefertigt.
- Solche Aluminiumbleche ermöglichen das Herstellen eines leichten Aufbaus, sie sind leicht zu falten, um Winkelelemente mit gebogenem Querschnitt zu bilden.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung, besteht der Schaumstoff aus PVC (Polyvinylchlorid).
- Dieser Schaumstoff ist gut wärmeformbar und leicht klebbar, er absorbiert Druckwellen von atomaren Sprengladungen und bietet eine ausgezeichnete Wärmeisolation, denn er erstreckt sich unterbrechungsfrei zwischen den Blechen der Außenwände und der Innenwände des Unterstands.
- Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung, ist das Fertigungsverfahren der Elemente mit gebogenem Querschnitt des Unterstands dadurch gekennzeichnet, daß es sich aus folgenden Etappen zusammensetzt:
- a) eine Kunststoffplatte wird ausreichend aufgeheizt, um sie wärmeformbar zu machen,
- b) die Schaumstoffplatte wird in die Form gelegt,
- c) die Schaumstoffplatte wird nach dem Formprofil unter der Einwirkung eines auf der Oberseite der Platte angelegten Druckes und eines Vakuums unter der Unterseite der Platte gebogen,
- d) die wärmegeformte Schaumstoffplatte wird zwischen zwei Bleche gegeben. Eines der Bleche deckt zum Beispiel eine Sperrholzplatte ab, und die beiden danebenliegenden Seiten der Sperrholzplatte und das andere Blech werden mit Klebstoff bestrichen, und
- e) die wie oben beschrieben gebildete Einheit wird in eine Form gelegt und hineingepreßt.
- Weitere Besonderheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung.
- Die anliegenden Zeichnungen sind Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
- -die Abbildungen 1A, 1B, 2, 3, 4A, 4B sind perspektivische Darstellungen in Einzelteilen für mehrere Zusammenbauarten der Unterstände gemäß der Erfindung,
- -die Abbildungen 5A und 5B sind Längsschnittansichten eines Unterstands gemäß der Erfindung,
- -die Abbildung 6 ist ein vergrößerter Maßstab des Details A der Abbildung 5,
- -die Abbildung 7 ist ein vergrößerter Maßstab des Details B der Abbildung 5,
- -die Abbildung 8 ist eine Ansicht in größerem Maßstab des Querschnitts eines gebogenen Elements,
- -die Abbildungen 9 bis 13 sind Skizzen, die die aufeinanderfolgenden Schritte des Wärmeformens einer Schaumstoffplatte zeigen, und
- -die Abbildungen 14 bis 16 sind Skizzen, die die aufeinanderfolgenden Schritte der Fertigung eines Winkelelements mit gebogenem Profil zeigen.
- Bei den Durchführungen der Abbildungen 1A, 1B, 2, 3, 4A, 4B, hat der mobile technische Unterstand für die Aufnahme von zum Beispiel elektronischem oder medizinischem Material und/oder von Personal, vor allem Militärpersonal, eine Quaderform.
- Die Länge liegt zum Beispiel zwischen drei und sechs Metern, die Höhe und die Breite zwischen 2 und 2,50 Metern.
- Der Unterstand hat somit die üblichen Maße der Behälter, die auf Lastkraftwagen, Schiffe oder in Flugzeuge (Zivil- oder Militärluftfahrt) geladen werden können.
- Der Unterstand der Abbildungen 1A, 1B, 2, 3, 4A, 4B besteht aus den Tafeln 1, 2, 3, 4, die miteinander an den Kanten des Quadervolumens zusammengebaut sind.
- Die Tafel 1 bildet den Boden, die Tafel 2 eine der zwei Seitenwände, die sich über die Unterstandlänge erstrecken. Die Tafel 3 bildet eine der Seitenwände der Breitseite des Unterstands, mit der Tür 5. Die Tafel 4 bildet die Decke.
- Gemäß der Erfindung ist kein Rahmen vorgesehen, d.h. keine Strebe und kein Balken, um die Steifheit des Unterstands sicherzustellen. Diese wird ausschließlich von den Tafeln 1, 2, 3, 4 selbst und von den Zusammenbaumitteln entlang der Quaderkanten bestimmt.
- Gemäß einer wesentlichen Eigenschaft der Erfindung, werden die Tafeln 2, 3, 4 miteinander mit Elementen wie zum Beispiel den Elementen 6, 7, 8 mit gebogenem Querschnitt, die die Quaderkanten bilden, zusammengebaut.
- Die Tafeln 2 und 3 sowie die beiden anderen Seitentafeln (in den Abbildungen 1 bis 4 nicht dargestellt), werden mit dem Fußboden 1 anhand anderer Mittel als den Elementen mit gebogenem Querschnitt, die weiter unten beschrieben werden, zusammengebaut. Die Abbildungen 1A, 1B, 2, 3, 4A, 4B zeigen mehrere Montagevarianten des Unterstands ausgehend von Einzeltafeln. Jedoch ist der endgültige Aufbau der verschiedenen Unterstände gleich.
- Abbildung 1A zeigt, daß das gebogene Element 7 fest mit der Tafel 4 verbunden ist, die die Decke bildet, daß das gebogene Element 6 fest mit der Tafel 2 verbunden ist, während das gebogene Element 8 fest mit der Tafel 3 verbunden ist. Die Abbildung 1B zeigt eine Variante, bei der die Tafel 3 eben, das gebogene Element 8 mit der Tafel 2 fest verbunden und die gebogenen Elemente 6 und 7 der Dachtafel 4 fest verbunden ist (sind). Bei der Variante gemäß Abbildung 2, sind die gebogenen Elemente 7 und 8 fest mit der Tafel 3 verbunden, die Tafel 4 ist perfekt eben. Gemäß Abbildung 3 ist die Tafel 5 eben. Die Tafel 2 umfaßt die gebogenen Elemente 6 und 8, die Dachtafel 4 enthält das gebogene Element 7, während die Tafel 3 ganz eben ist. Bei der Durchführungsart gemäß Abbildung 4A sind alle Tafeln eben, die gebogenen Elemente 6, 7 und 8 sind einzeln durchgeführt. Die Abbildung 4B zeigt eine Variante der Durchführung des Unterstands gemäß der Erfindung, bei der die gebogenen Elemente 7 und 8 wegfallen, die Tafeln 2 und 3 einerseits und 3 und 4 andererseits direkt miteinander verbunden sind. Das gebogene Element ist hier fest mit der Dachtafel 4 verbunden und gewährleistet die Verbindung mit den Tafeln 2 und 3. Dieses Element weist den flachen Teil 45 auf, der von zwei gebogenen Teilen 46 und 47 verlängert wird, der in Abbildung 5B sichtbar ist. Man sieht, daß die Form der gebogenen Elemente beliebig ist, vorausgesetzt, daß sie die Verbindung zwischen zwei nebeneinanderliegenden Tafeln sicherstellen.
- Auf den Abbildungen 5, 6 und 7 erkennt man, daß die Tafeln 1, 4 und 9 jeweils den Boden, die Decke und eine der vier Seitenwände bilden und jeweils aus zwei Metallblechen 10, 11 bestehen, die von einem Kunststoff-Schaumstoff 12 getrennt werden, dessen beide Flächen an die Tafeln 10, 11 geklebt sind.
- Ebenso verbinden die Elemente mit gebogenem Querschnitt, wie zum Beispiel 7, 7a, jeweils die Seitentafel 9 mit der Decke 4 und die Tafel 3 der Tür 5 mit der Decke 4. Sie bestehen jeweils aus zwei Metallblechen 13, 14, die durch einen Kunststoff-Schaumstoff 12 getrennt werden, der auf die beiden Bleche geklebt ist.
- Das Außenblech 10 der Tafeln wie zum Beispiel 9 und 4 ist durch kontinuierliche Schweißungen, die weiter unten behandelt werden, mit dem Außenblech 13 der Elemente mit gebogenem Querschnitt 7, 7a verbunden.
- Andere Verbindungsmittel, die weiter unten beschrieben werden, sind vorgesehen, um die Innenbleche der Tafeln und die Elemente mit gebogenem Querschnitt zu verbinden.
- Die Bleche der Tafeln und Elemente bestehen bevorzugt aus Aluminium mit einer Stärke zwischen ca. 1 und 2 mm.
- Der Kunststoff-Schaumstoff 12 besteht bevorzugt aus PVC (Polyvinylchlorid), die Stärke des Schaumstoffs beträgt bevorzugt 50 bis 60 mm.
- Es ist ebenfalls vorzuziehen, daß der Schaumstoff 12 zwischen den Blechen 10, 11 einer Tafel wie 4 oder 9 an seinen Enden an den Schaumstoff der danebenliegenden Elemente wie zum Beispiel 7, 7a geklebt ist. Das ergibt eine perfekte Kontinuität des Schaumstoffs zwischen den verschiedenen Tafeln.
- Man sieht vor allem in Abbildung 8, daß das Blech 13 an der Außenseite eines Elements mit gebogenem Querschnitt wie zum Beispiel 7a über die gegenüberliegenden Enden 12a, 12b des Schaumstoffs 12 hinausreicht und die danebenliegenden Tafeln 4, 9 über eine gewisse Distanz bedeckt.
- Die kontinuierlichen Schweißungen 15, die die Außenbleche 10 der Tafeln und das Außenblech 13 des Elements mit gebogenem Querschnitt 7a verbinden, liegen daher im rechten Winkel zum Schaumstoff 12 der Tafeln.
- Außerdem sieht man vor allem auf Abbildung 8, daß das Element mit gebogenem Querschnitt eine Kreisbogenkrümmung von 900 hat, deren Außenradius etwa 100 bis 150 mm beträgt. Außerdem stehen die Endflächen 12a, 12b des Schaumstoffs senkrecht aufeinander, so daß sie sich perfekt an die Endflächen des Schaumstoffs der Tafeln 4, 9 legen.
- Übrigens besteht der Schaumstoff 12 der Elemente mit gebogenem Querschnitt wie zum Beispiel 7a im Beispiel der Abbildung 8 aus linearem PVC mit einer Dichte von etwa 90 kg/m3 und der Schaumstoff 12 der Tafeln wie zum Beispiel 4, 9 aus vernetztem PVC mit einer Dichte von etwa 55 kg/m3. Diese Besonderheit ergibt sich durch das Formverfahren, das weiter unten beschrieben ist.
- In den Tafeln 4, 9 besteht der Schaumstoff 12c am Umfang aus linearem PVC, so daß er mit dem Schaumstoff der gleichen Sorte der gebogenen Elemente wie 7a in Berührung kommt, was das Kleben der aneinanderliegenden Enden des Schaumstoffs erleichtert.
- Andererseits umfaßt jedes Elemente mit gebogenem Querschnitt wie zum Beispiel 7a in Abbildung 8 zwischen dem Außenblech 13 und dem Schaustoff 12 eine Holzschicht 16, zum Beispiel aus Sperrholz mit 3 mm Stärke.
- Außerdem wird an der Peripherie der Tafeln 4, 9 ebenfalls eine Holzschicht 16a vorgesehen, so daß diese Holzschicht 16a unter der Schweißung 15, isa zwischen den Außentafeln 13, 10 der abgerundeten Elemente und den Tafeln liegt.
- Die Holzschichten 16, 16a ermöglichen es, den Schaumstoff beim Schweißen der Bleche zu schützen und die Kräfte zu verteilen.
- Wie vor allem in Abbildung 6 dargestellt, werden die Seitenwände, wie zum Beispiel 9, im rechten Winkel mit dem Boden 1 des Unterstands mit Außenprofilen 17 und Innenprofilen 18 aus Aluminium, die etwa Winkelform haben, zusammengebaut.
- Die Flügel 17a, 17b des Außenprofils 17 sind jeweils an das Außenblech 10 der Seitentafel 9 und des Bodens 1 geschweißt.
- Außerdem umfaßt das Außenprofil 17 einen röhrenförmigen Teil 17c, aus dem die Flügel 17a, 17b des Profils hervorstehen. Dieser röhrenförmige Teil 17c umfaßt zwei Stegflanken 17d, 17e im rechten Winkel, die jeweils Anschläge für das untere Ende der Seitenwand 9 und das Ende des Bodens 1 bilden.
- Der innere Winkel 18 wird mit Schrauben (nicht dargestellt) an den Innenblechen 11 der Tafel 9 und des Bodens 1 befestigt.
- Außerdem sind die Innenbleche 11 der Tafeln 9 und 4 mit dem Innenblech 14 des Elements mit gebogenem Querschnitt 7a anhand der Befestigungselemente 19, 20 verbunden, die in die Bleche vernietet werden.
- Bei der Durchführungsart der Abbildungen 5 und 7 umfaßt der Unterstand eine Wand 21, die ebenfalls aus zwei Aluminiumblechen 22, 23 besteht, zwischen die ein Schaumstoff 24 aus PVC eingefügt wird.
- Diese Wand 21 ist an der Decke 4 und am Boden mit Befestigungselementen in Winkelform 25, 26, 27, 28 befestigt.
- Nun folgt die Beschreibung für die Abbildungen 9 bis 16 für das Fertigungsverfahren der Elemente mit gebogenem Querschnitt, wie zum Beispiel 7, 7a des technischen Unterstands gemäß der Erfindung.
- Das Verfahren umfaßt folgende Schritte:
- Im ersten Schritt wird eine rechteckige Schaumstoffplatte 30 so weit erwärmt, daß sie sich wärmeformen läßt. Für PVC-Schaumstoff beträgt diese Temperatur etwa 115 ºC.
- Sofort nach dem Aufwärmen, legt man die Schaumstoffplatte 30 auf die Form 31 mit einem Hohlraum 32 (siehe Abbildung 9), dessen Innenform der Endkrümmung entspricht, die man erzielen will.
- Die Schaumstoffplatte wird nach dem Profil des Hohlraums 32 der Form unter Einwirkung eines Drucks auf der oberen Seite der Platte 30 und eines Vakuums unter der unteren Seite der Platte gekrümmt.
- Der Druck wird auf der oberen Seite des Schaumstoffs mit einer Formvorrichtung 33 mit Gelenkverbindung in 37 auf einer der Seiten der Form 31 ausgeübt. Die Vorrichtung 33 umfaßt den zentralen Block 34 und zwei Seitenblöcke 35, 36, die sich an den Schaumstofflegen (siehe Abbildungen 10, 11, 12). Der Block 36, der zuerst auf den Schaumstoff 30 zu liegen kommt, blockiert diesen in der Nähe der Seite, die neben der Gelenkverbindung 37 liegt.
- Der zentrale Block 34, der auf die Mitte des Schaumstoffs drückt, krümmt diese zum Boden des Hohlraums 32.
- Der andere Seitenblock 35 drückt auf die Seite des Schaumstoffs, die der Gelenkverbindung 37 gegenüberliegt.
- Das am Boden des Hohlraums 32 über einen Ansaugkanal 38 realisierte Vakuum ermöglicht das Perfektionieren der Schaumstoffkrümmung.
- Am Ende der Arbeit schneidet man die Enden des Schaumstoffs nach den gestrichelten Linien 39, 40, die in Abbildung 13 dargestellt sind, ab.
- Aufgrund der gewünschten Stärke des Schaumstoffs, kann es erforderlich sein, daß man in den Elementen mit gebogenem Querschnitt 7, 7a sowie in den Tafeln zwei zusammengeklebte Schaumstoffschichten unterbringt.
- So muß man für jedes Element 7, 7a zwei Schaumstoffplatten wärme formen.
- Bei einem späteren Schritt, der in Abbildung 14 dargestellt ist, legt man die beiden wärmegeformten Schaumstoffplatten 30 und 30a zwischen die zwei Bleche 41, 41, wobei das erste eine Sperrholzplatte 42 abdeckt, deren Flächen, die neben dem Schaumstoffliegen, mit Klebstoff, wie zum Beispiel mit einem Epoxyklebstoff beschichtet sind.
- Dann wird die wie oben beschrieben gebildete Einheit auf eine Form 43 gelegt (siehe Abb. 15), und man preßt das Ganze mit Auflegen des Außenblechs 41 mit gleichmäßig verteiltem Druck in diese Form.
- Um das Zerdrücken der Einheit zu vermeiden, sind die Anschläge 44, die mit der Form 43 fest verbunden sind, zu beiden Seiten der beiden Schaumstoffschichten 30, 30a vorgesehen.
- Die Abbildung 16 zeigt das Ergebnis der Operation.
- Die Hauptvorteile des mobilen technischen Unterstands gemäß der Erfindung sind folgende.
- Das Gewicht des Unterstands ist weitaus geringer als das der bekannten Durchführungen, dank:
- - dem Fehlen eines starren Rahmens und
- - der exklusiven Verwendung dünner Aluminiumbleche und von Kunststoff-Schaumstoff.
- Dieser Unterstand widersteht Drücken wie zum Beispiel der Druckwelle einer atomaren Explosion. Der Widerstand ergibt sich in erster Linie aus den Anschlüssen zwischen den Tafeln durch Elemente mit gebogenem Querschnitt und der mechanischen Festigkeit der Komposittafel, deren Kern aus PVC-Schaumstoff besteht.
- Dank den kontinuierlichen Schweißungen zum Zusammenbauen der Außenbleche der verschiedenen Teile des Unterstands, ist dieser total undurchlässig für Strahlen, Gase und biologische Mittel. Diese Undurchlässigkeit wird durch die Klebstoffschichten, die die Bleche mit dem Schaumstoff verbinden, vervollständigt.
Claims (15)
1. Beweglicher Unterstand zur Aufnahme von Material
und/ oder Personal, in erster Linie Militärpersonal, in
Quaderform und mit Maßen, die seinen Transport auf Land-,
See- oder Luftfahrzeugen erlauben, wobei der Unterstand aus
einer Tafel (1) besteht, die den Boden bildet, aus
Seitentafeln (2, 3) und einer Tafel (4), die die Decke
bildet, mindestens zwei der angelegten Seitentafeln (2, 3,
9) und die Deckentafel (4) sind durch die Elemente (6, 7,
7a, 8, 46, 47) mit gebogenem Querschnitt verbunden, wobei
letztere die Quaderkanten bilden, die genannten Seiten- und
Deckentafeln (1-4, 9) und gebogenen Elemente (6, 7, 7a, 8,
46, 47) bestehen jeweils aus zwei starren Wänden, einer
äußeren und einer inneren (10, 11; 13, 14), jeweils
getrennt durch eine Schaumstoffschicht (12) aus Kunststoff,
die auf die beiden Wände geklebt wird, gekennzeichnet
dadurch, daß der bewegliche Unterstand ein technischer
Unterstand ist und gekennzeichnet dadurch, daß die Wände
jeder Tafel (1-4, 9) und jedes gebogenen Elements (6, 7,
7a, 8, 46, 47) aus zwei Metallblechen bestehen, und daß
mindestens die Außenwände (10) der Seitentafeln und der
Deckentafel (2, 3, 4, 9) sowie die Außenwände der
nebeneinanderliegenden gebogenen Elemente (6, 7, 7a, 8, 46,
47) eine Holzschicht (16) zwischen der Außenwand (13) und
der Schaumstoffschicht (12) aufweisen, um die Kräfte nach
dem Zusammenbau besser zu verteilen, gekennzeichnet
dadurch, daß das Zusammenbauen durch Schweißen der Bleche
dieser Tafeln und der Elemente direkt die Steifheit des
Unterstands gewährleistet, und zwar ohne Rahmen oder
Verstärkungsrahmen.
2. Technischer Unterstand gemäß Anspruch 1,
gekennzeichnet dadurch, daß sich die Außenwand (13) der
gebogenen Elemente (7, 7a) über die einander
gegenüberliegenden Enden der Schaumstoffschicht (12) hinaus
erstrecken und die danebenliegenden Seitentafeln (9) oder
die danebenliegende Deckentafel (4) über eine gewisse Länge
überdecken.
3. Technischer Unterstand gemäß Anspruch 2,
gekennzeichnet dadurch, daß jede Seitentafel (9) und
Deckentafel (4) an ihrem Unifang eine Holzschicht (16a)
zwischen der Außenwand (10) und der Schaumstoffschicht (12)
aufweist, so daß die Holzschicht (16a) unter den
Schweißungen (15) liegt, die zwischen den Seitentafeln und
der Deckentafel (9, 4) sowie den danebenliegenden gebogenen
Elementen (7, 7a) angebracht werden.
4. Technischer Unterstand gemäß einem beliebigen
dieser Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet dadurch, daß die
Außenwände (10, 13) der Seitentafeln und der Deckentafel
(9, 4) sowie die gebogenen Elemente (7, 7a) aus Aluminium
in einer Stärke von ca. 1 bis 2 mm bestehen.
5. Technischer Unterstand gemäß einem der Ansprüche 1
bis 4, gekennzeichnet dadurch, daß die Schaumstoffschicht
(12) aus PVC (Polyvinylchlorid) besteht.
6. Technischer Unterstand gemäß Anspruch 5,
gekennzeichnet dadurch, daß die Stärke der
Schaumstoffschicht (12) ca. 50 bis 60 mm beträgt.
7. Technischer Unterstand gemäß einem der Ansprüche 1
bis 6, gekennzeichnet dadurch, daß die Schaumstoffschicht
(12) der Seitentafeln und der Deckentafel (9, 4) an ihren
Enden (12a, 12b) an die Schaumstoffschicht (12) der
danebenliegenden gebogenen Elemente (7, 7a) geklebt ist.
8. Technischer Unterstand gemäß einem der Ansprüche 1
bis 7, gekennzeichnet dadurch, daß die Stärke der Außenwand
(10, 13) der gebogenen Elemente (7, 7a) und der Decken- und
Seitentafeln (4, 9) größer ist als die der Innenwand (11,
14).
9. Technischer Unterstand gemäß einem der Ansprüche 1
bis 8, gekennzeichnet dadurch, daß die Schaumstoffschicht
(12) der gebogenen Elemente (7, 7a) aus linearem PVC mit
einer Dichte von etwa 90 kg/m3 besteht und der Schaumstoff
der Decken- und Seitentafeln (4, 9) aus vernetztem PVC mit
einer Dichte von etwa 55 kg/m3.
10. Technischer Unterstand gemäß Anspruch 9,
gekennzeichnet dadurch, daß die Schaumstoffschicht (12c) an
der Peripherie in den Decken- und Seitentafeln (4, 9), aus
linearem PVC besteht.
11. Technischer Unterstand gemäß einem der Ansprüche 1
bis 10, gekennzeichnet dadurch, daß die Seitentafeln (9) im
rechtem Winkel mit dem Boden (1) des Unterstands mit
Außenprofilen (17) und Innenprofilen (18) mit etwa
Winkelform zusammengebaut sind.
12. Technischer Unterstand gemäß Anspruch 11,
gekennzeichnet dadurch, daß die Flügel (17a, 17b) des
Außenprofils (17) an die Außenwand (10) der Seitentafeln
(9) und an die der Bodentafel (1) geschweißt sind.
13. Technischer Unterstand gemäß Anspruch 11 oder 12,
gekennzeichnet dadurch, daß das Außenprofil (17) einen
röhrenförmigen Teil (17c) umfaßt, aus dem die Flügel des
Profils hervorstehen, wobei der röhrenfömige Teil (17c)
zwei Stegflanken (17d, 17e) im rechten Winkel angebracht
aufweist, die jeweils für die Enden der Seitentafel (9) und
des Bodens (1) Anschläge bilden.
14. Fertigungsverfahren der Elemente mit gebogenem
Querschnitt (7, 7a) des technischen Unterstands gemäß einem
der Ansprüche 1 bis 13, gekennzeichnet durch folgende
Schritte:
a) Erhitzen der Schaumstoffplatte (30) auf eine
Temperatur, bei der sich die Platte wärmeformen läßt,
b) Einfügen der Schaumstoffplatte (30) in eine Form
(31) zum Wärmeformen,
c) Krümmen der Schaumstoffplatte (30) gemäß dem Profil
der Form (31) unter der Einwirkung eines Drucks auf die
obere Fläche der Platte (30) und eines Vakuums unter der
unteren Fläche dieser Platte,
d) Anbringen der wärmegeformten Schaumstoffplatte (30)
zwischen zwei Blechen (40, 41), wobei eines der Bleche eine
Sperrholzplatte (42) verdeckt, und die beiden neben der
Holzplatte (42) liegenden Flächen des anderen Blechs mit
einer Schicht Klebstoff überzogen sind,
e) Einlegen der wie oben beschrieben gebildeten
Einheit in eine Form (43) und Pressen der Einheit in diese
Form (43).
15. Verfahren gemäß dem Anspruch 14, gekennzeichnet
dadurch, daß man Anschläge (44) auf der Form (43) vorsieht,
um das Zusammendrücken der Einheit zu beschränken.
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