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Die Erfindung betrifft einen mobilen Schutzraum zur Unterbringung von Personen und/oder Material sowie die Verwendung eines mobilen Schutzraums.
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Herkömmlich sind mobile Schutzräume in Form von technischen Unterständen in Leichtbauweise bekannt, die der kurzfristigen Unterbringung von insbesondere Militärpersonal und militärischem Gerät dienen. Diese Schutzräume sind ausgebildet, um mit militärüblichen Transporteinrichtigungen verlegt zu werden und den darin befindlichen Personen oder Geräten kurzzeitigen Schutz vor den Auswirkungen eines militärischen Angriffs mit Explosivstoffen zu bieten. Bauartbedingt sind derartige Schutzräume nicht ausgebildet, um einem direkten Beschuss mit Handfeuerwaffen oder gar einem Treffer mit explosiven Kampfmitteln zu widerstehen. Die Schutzfunktion beschränkt sich vielmehr auf den Widerstand gegen Druckwellen, die im weiteren Umfeld von Explosionsereignissen entstehen, sowie den Schutz vor ionisierender Strahlung bzw. vor elektromagnetischen Impulsen infolge eines beabstandeten Kernwaffenangriffs. Solche Schutzräume sind daher für eine Verwendung im zivilen Sicherheitsbereich nicht geeignet, da sich die hier vorherrschenden Bedrohungs- und Angriffsmechanismen deutlich unterscheiden. Beim Schutz von Zivilpersonen ist vor allem mit einem Angriff mit Handfeuerwaffen sowie stumpfer Gewalt zu rechnen. Darüber hinaus kann vielfach nicht mit einer sofortigen Unterstützung der zu schützenden Personen von Außen gerechnet werden, so dass die Angriffsdauer und damit die Aufenthaltszeit in dem Schutzraum nicht vorhersehbar ist, so dass ein Penetrationsschutz von einigen Stunden gegeben sein sollte.
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DE 692 09 117 T2 zeigt einen mobilen Schutzraum, ausgeführt als mobiler Unterstand für Material und/oder Personen, wobei eine aus Blechtafeln und bogenförmigen Verbindungselementen gebildete quaderförmige Außenhülle Maße aufweist, die den Transport mit Land-, See- und Luftfahrzeugen ermöglicht. Der Schutzraum besitzt eine Zugangsöffnung und einen zweischaligen Wandaufbau, bei dem zwischen der Außenhülle und einer einen Aufenthaltsraum bildenden Innenhülle eine aufgeklebte Kunststoff-Schaumschicht angeordnet ist. Der Wandaufbau ist überwiegend als Schweißkonstruktion ausgebildet, wobei zwischen der Außenhülle und der Kunststoff-Schaumschicht eine Holzschicht zur konstuktiven Ertüchtigung angeordnet ist. Der Schutzraum widersteht Druckwellen von mehr als 30 kPa an einer Außenseite der Außenhülle. Weitere Schutzmechanismen sind nicht vorgesehen, so dass der Schutzraum nachteilig weder einem direkten Beschuss mit Feuerwaffen standhält noch geeignet ist, um ausreichenden Schutz vor einem massiven Angriff mit stumpfer Gewalt zu bieten.
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Es ist die Aufgabe der Erfindung, einen mobilen Schutzraum anzugeben, der den zu schützenden Personen Schutz vor einem Direktbeschuss mit Handfeuerwaffen bietet und einem Angriff mit stumpfer Gewalt widersteht, wobei auch ein längerer Aufenthalt in dem Schutzraum möglich ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen mobilen Schutzraum mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
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Ein erfindungsgemäßer mobiler Schutzraum umfasst einen Schutzraumkorpus mit einer zumindest überwiegend quaderförmigen Außenhülle mit zumindest einer ersten verschließbaren Zugangsöffnung, eine an einer Innenseite der Außenhülle angeordnete Auskleidung und Mittel zur Aufnahme eines Hebezeugs, die zusammen mit der Ausbildung des Schutzraumkorpus hinsichtlich seiner Abmaße und seiner Masse einen Transport mittels See-, Land- und/oder Luftfahrzeugen ermöglichen, wobei die Auskleidung stapelförmig mindestens drei unterschiedliche Lagen umfassend ausgebildet ist und die Lagen randseitig gehalten sind, wobei zumindest eine der drei Lagen aus einem Faserverbundmaterial gebildet ist.
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Mit dem erfindungsgemäßen mobilen Schutzraum ist eine Schutzeinrichtung für Personen und/oder Material geschaffen, die Schutz vor einer Vielzahl möglicher Angriffe und Bedrohungen mit Feuerwaffen und stumpfer Gewalt bietet. Die als Stapel mit mindestens drei Lagen ausgebildete Auskleidung bietet einen ausreichenden Schutz vor dem Eindringen eines Projektils, auch größeren Kalibers, einer Feuerwaffe in den Innenraum und verhindert gleichzeitig zuverlässig das Eindringen von spitzen Gegenständen und eine Zerstörung des Schutzraumkorpus mit Mitteln der stumpfen Gewalt. Der leichte Gesamtaufbau und die vergleichsweise geringen Maße der Konstruktion, die die Dimension handelsüblicher Seecontainer nicht überschreiten, ermöglichen problemlos eine Nutzung der in der Handelsschifffahrt üblichen Transportlogistik zum Transportieren und Verlagern des Schutzraums. Dies eröffnet eine Vielzahl von möglichen Einsatzbereichen bei gleichzeitig geringen Transportkosten.
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In vorteilhafter Weiterbildung ist die Außenhülle des Schutzraumkorpus aus einem profilierten Blech, beispielsweise mit einem Spundwandprofil, gebildet, wobei eine Schweißkonstruktion zugrunde liegt. Durch die Profilierung ergibt sich eine aussteifende Wirkung, was insbesondere zu einer Erhöhung der Festigkeit der Seitenwände führt. Außerdem erhöht sich dadurch die Widerstandsfähigkeit gegenüber Einwirkungen von stumpfer Gewalt, etwa in Form von Schlägen mit massiven Gegenständen, da profilierte Bleche grundsätzlich weniger zum Ausbeulen infolge einer Krafteinwirkung normal zur Oberfläche neigen. Vorzugsweise kann die Profilierung der eines handelsüblichen Seecontainers entsprechen, wodurch sich für den Fall einer Verwendung auf einem Containerschiff ein insgesamt unauffälliges Erscheinungsbild des Schutzraums ergibt, was die Sicherheit vor einem Angriff zusätzlich erhöht.
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Vorzugsweise umfasst der Stapel der Auskleidung eine oder mehrere zusätzliche Lagen aus einem aromatischen Polyamid, was vor allem die beschusshemmende Wirkung der Auskleidung verbessert. Durch das Einbringen einer zusätzlichen Lage aus einem Aramid-Material widersteht der Schutzraumkorpus auch großkalibrigen Projektilen, wie sie etwa in Langwaffen, insbesondere in Sturmgewehren verwendet werden. Letztlich erhöht sich dadurch aber auch der Schutz vor dem Penetrieren mit spitzen oder scharfkantigen Objekten, wie beispielsweise Splitter oder Schrapnell von Sprengmitteln. Aufgrund des geringen spezifischen Gewichts des Materials erhöht sich die Gesamtmasse des mobilen Schutzraums nur unwesentlich, so dass diesbezüglich keine weiteren Einschränkungen entstehen.
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Neben einer Lage aus aromatischem Polyamid können auch weitere Lagen aus einem anderen Massiv- oder Verbundmaterial vorgesehen sein, die in gleicher Weise die Schutzwirkung des Schutzraumkorpus erhöhen. Möglich sind aber auch Faserstrukturen oder Gewebeeinlagen.
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Zweckmäßigerweise umfasst der Stapel der Auskleidung auch eine oder mehrere Lagen aus einem Holzmaterial. Vorzugsweise kommt hierbei ein hochfestes Plattenmaterial, wie z. B. ein Kunstharzpressholz nach DIN 7707 zur Anwendung. Durch das Einbringen einer hochfesten Holzplatte kommt es zu einer Deformation von Hohlspitz- und Teilmantelgeschossen beziehungsweise einer Änderung des Geschossdralls bei Vollmantel- und Hartkerngeschossen. Die hohe Zähigkeit des Holzmaterials ertüchtigt darüber hinaus den Schutz vor Druckwellen infolge einer Explosion im Umfeld des Schutzraums. Vorteilhaft ist außerdem eine Verbesserung der schall- und wärmeisolierenden Eigenschaften des Schutzraumkorpus.
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Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung ist zwischen der Innenseite der Außenhülle und der Auskleidung des Schutzraumkorpus eine schnitthemmende Gewebeeinlage angeordnet. Dadurch erhält der Schutzraumkorpus einen zusätzlichen Schutz vor Angriffen mit Mitteln aus dem Bereich der mechanischen Trennverfahen, da insbesondere bei einem länger andauernden Angriff oder bei einem erfolglosen Beschuss seitens der Angreifer damit zu rechnen ist, dass diese versuchen, den Schutzraum anderweitig zu beschädigen bzw. zu öffnen. Eine schnitthemmende Gewebeeinlage vor der Auskleidung verhindert eine Beschädigung der Auskleidung etwa durch Aufschleifen mit einem Trennschleifer oder durch Aufsägen mittels einer motorbetriebenen Säge. Bei einem derartigen Angriff wird zwar die Außenhülle beschädigt, die langfaserriege Ausbildung der Gewebeeinlage blockiert Schnittwerkzeuge mit rotierenden Schneiden jedoch sofort, so dass diese unbrauchbar werden und ein weiteres Vordringen in die Auskleidung vermieden wird.
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Neben einer schnitthemmenden Gewebeeinlage können alternativ oder kumulativ auch weitere Einlagen vorgesehen sein, die beispielsweise einen Schutz vor Angriffen mit Mitteln anderer, insbesondere thermischen Trennverfahren bieten. So kann beispielsweise eine Einlage aus einem feuerfesten Material zuverlässig vor einem Auftrennen des Schutzraumkorpus mittels Schweißbrenner schützen.
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Gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltung sind die einzelnen Lagen des Stapels mittels Profilschienen innenseitig an der Außenhülle befestigt sein. Durch eine Kraft und/oder formschlüssige Befestigung der Auskleidung des Schutzraums ergibt sich ein verbesserter Widerstand des Schutzraums gegenüber Erschütterungen, wie sie bei Schlägen oder Druckwellen infolge von Explosionen im Außenbereich des Schutzraumkorpus auftreten. Die Auskleidung ist außerdem in der Lage, eine Schwingbewegung unabhängig von der Außenhülle auszuführen, wodurch sich vor allem die schalldämmenden Eigenschaften des Schutzraums verbessern. Darüber hinaus bietet die Befestigung der Auskleidung mittels Profilschienen die Möglichkeit eines modularen Aufbaus der Auskleidung, wobei die Ausgestaltung der Auskleidung individuell dem jeweiligem Schutzzweck angepasst werden kann. Zudem können beschädigte Aukleidungen einfach und kostengünstig ausgetauscht werden und Schäden an der Außenhülle aufgrund einer erleichterten Zugänglichkeit von innen einfach in Stand gesezt werden. Es versteht sich, dass die einzelnen Lagen des Stapels auch mittels anderer Befestigungsmittel befestigt werden können, was insbesondere auch eine stoffschlüssige Verbindung mit dem Schutzraumkorpus beinhaltet.
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Vorzugsweise ist hinter der ersten verschließbaren Zugangsöffnung ein durch eine zusätzliche Wand gebildeter Zwischenraum angeordnet, der mittels einer zweiten verschließbaren Zugangsöffnung in der zusätzlichen Wand von einem Aufenthaltsraum in dem Schutzraumkorpus abtrennbar ist. Üblicherweise sind die Zugänge eines Schutzraums bevorzugt das Ziel potenzieller Angreifer, da diese meist versuchen, sich einen Zugang zu dem Schutzraum zu verschaffen. Durch das Vorsehen eines doppelwandigen Aufbaus des Zugangs erhöht sich die Sicherheit vor einem gewaltsamen Zugriff um ein Vielfaches. Besonders bevorzugt sind die zusätzliche Wand und die zweite verschließbare Zugangsöffnung ausgebildet, um auch massiven Einwirkungen von Schusswaffen und stumpfer Gewalt sowie anderen Öffnungsversuchen zu widerstehen. Darüber hinaus können die beiden Zugangsöffnungen auch mittels elektronischer Zuhalteeinrichtungen nach Art einer Sicherheitsschleuse zwangsgekoppelt sein, so dass die zweite, den Aufenthaltsraum abtrennende Zugangsöffnung nur bei einer verschlossenen ersten Zugangsöffnung zu öffnen ist. Dadurch wird ein unbeabsichigtes Öffnen der zweiten Zugangsöffnung bzw. ein panikartiges Flüchten aus dem Schutzraum verhindert. Vorzugsweise sind die erste und die zweite verschließbare Zugangsöffnung räumlich versetzt, das heißt nicht hintereinander liegend, angeordnet. Dies erschwert einen gewaltsamen Zutritt zu dem Aufenthaltsraum weiter.
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Es versteht sich, dass der Schutzraum weitere verschließbare Zugangsöffnungen und Zwischenwände aufweisen kann, die an beliebigen Stellen des Schutzraums angeordnet sein können.
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In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung weist der Schutzraum wenigstens einen von dem Aufenthaltsraum räumlich getrennten Bereich auf, der nur von dem Aufenthaltsraum zugänglich ist. Dies bietet die Möglichkeit, den Schutzraum mit zusätzlichen Einrichtungen zu versehen. Im Falle eines längeren Aufenthaltes von Personen in dem Schutzraum können so räumlich getrennte Liegemöglichkeiten oder ein WC realisiert werden. Es ist aber auch möglich, in dem räumlich getrennten Bereich eine Lüftungs- oder Klimaanlage zur Konditionierung oder Aufbereitung der Luft in dem Schutzraum vorzusehen, was insbesondere auch eine außenluftunabhängige Luftversorgung beinhaltet. Vorzugsweise kann der Aufenthaltsraum eine zentrale Steuerungseinrichtung aufweisen, die beispielsweise durch einen sogenannten Touchscreen-Monitor realisiert ist und der Steuerung von Versorgungs- und/oder Sicherheitseinrichtungen dient.
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Es versteht sich, dass der Schutzraum mit einer Vielzahl von Sicherheits- und Versorgungselementen ausgestattet sein kann.
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In Abhängigkeit des Einsatzzwecks kann der Schutzraum beispielsweise über Überwachungskameras, eine satellitengestützte Ortungseinrichtung, eine autarke Stromversorgung, eine Beleuchtungseinrichtung oder über eine im Nahfeld des mobilen Schutzraums wirkende Reizgas- und/oder Vernebelungsanlage verfügen.
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In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung kann der Schutzraum über Mittel für eine uni- und/oder bidirektionale Drahtloskommunikation verfügen. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass in dem mobilen Schutzraum befindlich Personen in der Lage sind, mit Dritten in Kontakt zu treten, um beispielsweise Hilfskräfte anzufordern oder einen Lagebericht zu versenden. Vorzugsweise kann der Schutzraum autark Daten übermitteln, wodurch z. B. eine genaue Positions- oder Zustandsmeldung möglich ist. Besonders bevorzugt kann der Schutzraum mittels der Kommunikationseinrichtung ferngesteuert werden, was insbesondere die Auslösung situationsspezifischer Ereignisse möglich macht.
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Es versteht sich, dass die Mittel für die drahtlose Kommunikation aus einer Mehrzahl von Sende- und Empfangseinrichtungen für unterschliedliche Frequenzbereiche bestehen können. Dies umfasst insbesondere die Satellitentelefonie sowie den Mobil- und Seefunk. Dabei beschränken sich die übertragbaren Daten nicht alleine auf Audiosignale, was auch Bilddateien oder andere Dateiformate nicht ausschließt.
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Gemäß einem besonders bevorzugten Aspekt ist der mobile Schutzraum als handelsüblicher Container ausgebildet und dient auf einem Hochseewasserfahrzeug wie einem Containerschiff oder einer Bohrinsel als vorübergehenden Aufenhaltsraum für die Mannschaft des Hochseewasserfahrzeugs zum Schutz vor Übergriffen. Dies hat den Vorteil, dass sich der mobile Schutzraum im Fall der Verwendung auf einem Containerschiff nahtlos in die Containerfracht des Schiffs einfügt und der Schutzraum durch potenzielle Angreifer von anderen Containern nicht zu unterscheiden ist, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit eines direkten Angriffs des mobilen Schutzraums deutlich verringert. Darüber hinaus ist ein derartiger mobiler Schutzraum einfach und preiswert herzustellen, da die Außenhülle bereits vorgefertigt ist und lediglich Schweiß- und Auskleidungsarbeiten erforderlich sind. Überdies kann der mobile Schutzraum gezielt vor dem Befahren bedrohter Schiffsrouten aufgenommen werden.
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Der entsprechend ausgestattete mobile Schutzraum erfüllt durch die Auskleidung mit einem beschusshemmenden Material mindestens die Anforderungen der VPAM-Prüfrichtlinie PM2007 in der Prüfstufe 7, entsprechend einem Beschuss mit einem Sturmgewehr mit NATO-Kaliber. Dadurch ist ein Schutz der in dem mobilen Schutzraum befindlichen Personen vor einem Angriff mit einer Vielzahl von konventioneller Handfeuerwaffen gegeben. Durch die Verwendung korrosions- und chemikalienresistenter Werkstoffe mit geringer Wärmeleitfähigkeit für die Auskleidung ergibt sich außerdem ein seewasserfester Gesamtaufbau, der den Erfordernissen einer maritimen Verwendung dauerhaft gerecht wird und eine hohe Wärmedämmung aufweist.
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Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Weitere Vorteile, Eigenschaften, Merkmale und Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen sowie aus der nachstehenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels.
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Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher erläutert.
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1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines bevorzugten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen mobilen Schutzraums in einer teilweise geschnittenen Ansicht.
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2 zeigt eine vergrößerte perspektivische Ansicht eines Schnitts durch einen Wand- und Auskleidungsaufbauaus 1.
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Der in 1 dargestellte mobile Schutzraum 1 ist, wie sich aus den nachstehenden Erläuterungen ergibt, insbesondere als Schutzraum für die Verwendung auf einem Containerschiff geeignet. Der mobile Schutzraum 1 umfasst einen Schutzraumkorpus 2 mit einer quaderförmigen Außenhülle 3 aus einem profilierten Blech. In den Eckbereichen des Schutzraumkorpus 2 sind Mittel zur Aufnahme 5 eines Hebezeugs, die ein einfaches Transportieren und Verlagern des mobilen Schutzraums 1 ermöglichen.
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Die quaderförmige Außenhülle 3 ist innenseitig vollständig mit einer stapelartig aufgebauten Auskleidung 4 versehen und weist eine erste verschließbare Zugangsöffnung 6 in einer Stirnseite des Schutzraums 1 auf, die einen Zutritt in den mobilen Schutzraum 1 ermöglicht. Im Innern des mobilen Schutzraums 1 ist hinter der ersten verschließbaren Zugangsöffnung 6 eine zusätzliche Wand 7 angeordnet, wodurch ein Zwischenraum 8 gebildet ist, der mittels einer zweiten verschließbaren Zugangsöffnung 9 einen Zutritt zu einem Aufenthaltsraum 10 des mobilen Schutzraums 1 ermöglicht.
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Der Aufenthaltsraum 10 weist einen räumlich getrennten Bereich 11 auf, der nur von dem Aufenthaltsraum 10 zugänglich ist. Mittels einer als Touchscreen-Monitor ausgebildeten zentralen Steuerungseinrichtung 12, die an einer Innenseite einer Wand des Aufenthaltsraums 10 angeordnet ist, können Versorgungs- und/oder Sicherheitseinrichtungen gesteuert werden. Der Zwischenraum weist eine Überwachungskamera 13 und eine drahtlose Kommunikationseinrichtung 14 auf, die mittels der zentralen Steuerungseinrichtung 12 bedient werden können.
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Der Aufbau der Auskleidung 4 des mobilen Schutzraums 1 ist in 2 vergrößert dargestellt. Auf einer dem Aufenthaltsraum 10 zugekehrten inneren Seite ist die Außenhülle 3 mit einem Dämmmaterial 15 aus einem Kunststoff- und/oder Kunstharzgemisch mit geringer Wärmeleitfähigkeit, beispielsweise aus der Gruppe der Polyurethane, ausgekleidet, das an die Profilierung des Blechmaterials der Außenhülle 3 angepasst ist und sich damit günstig einpasst. Hierdurch wird das Ausfallen von Kondensat bei Temperaturschwankungen verringert. Zugleich kann die stapelartige Auskleidung 4 benachbart zu dem Dämmmaterial 15 angeordnet werden, wobei ein definierten Luftspalt 15a geschaffen ist, der durch die flache Ausgestaltung der dem Aufenthaltsraum 10 zugekehrten inneren Fläche des Dämmmaterials 15 eine konstante Dicke aufweist.
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Von dem Dämmmaterial 15 beabstandet ist eine schnitthemmende Einlage 16 aus mehreren, im vorliegend Beispiel sieben, Gewebelagen aus einem langfaserigen Kunststoff- und/oder Mischmaterial wie es in Sicherheitskleidung, z. B. nach EN 381 zur Anwendung kommt, angeordnet, auf die mit einem geringen Abstand eine Holzwerkstoffplatte 17 folgt. Zweckmäßigerweise ist mindestens eine und maximal zwölf Gewebelagen vorgesehen, vorzugsweise zwischen drei und acht. Zwischen der Einlage 16 und der Holzwerkstoffplatte 17 aus einem Kunstharzpressholz, wie es unter der Marke „Delignit” angeboten wird, ist ein schmaler Spalt 16a in der Auskleidung 4 vorgesehen.
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Unmittelbar an die Holzwerkstoffplatte 17 anschließend ist eine erste Lage 18 aus einem Dämmmaterial, beispielsweise aus Polystyrol mit hoher Druckfestigkeit angeordnet. Hinter der ersten Dämmlage 18 folgt unmittelbar eine erste Lage 19 aus einem pultrusierten Faserverbundmaterial hoher Festigkeit mit schusshemmenden Eigenschaften. Der weitere Aufbau der Auskleidung umfasst in direkter Folge eine zweite Lage 18a aus dem Dämmmaterial, eine zweite Lage 19a aus dem Faserverbundmaterial, eine dritte Lage 18b aus dem Dämmmaterial und abschließend eine dritte Lage 19b aus dem Faserverbundmaterial.
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Die Erfindung funktioniert nun wie folgt:
Der in 1 dargestellte mobile Schutzraum 1 wird mittels einer an den Mitteln 5 zur Aufnahme eines Hebezeugs befestigten Hebe- bzw. Verlegeeinrichtung derart im Frachtbereich eines Containerschiffs angeordnet, dass sich der mobile Schutzraum 1 optisch nicht von der übrigen Container-Fracht unterscheidet und von einer Mannschaft des Containerschiffs einfach erreicht werden kann. Bei einer akuten oder bevorstehenden Bedrohungslage verschafft sich die Mannschaft des Containerschiffs durch die erste verschließbare Zugangsöffnung 6 Zugang zu dem Zwischenraum 8 und verschließt die erste Zugangsöffnung 6 von innen. Mittels der zweiten verschließbaren Zugangsöffnung 9 verschafft sich die Mannschaft dann Zutritt zu dem Aufenthaltsraum 10 des mobilen Schutzraums 1 und verschließt die zweite verschließbare Zugangsöffnung 9 von innen. Bei Bedarf können die im Aufenthaltsraum 10 befindlichen Personen mittels der zentralen Steuerungseinrichtung 12 Versorgungs- und/oder Sicherheitseinrichtungen wie die Überwachungskamera 13 aktivieren und steuern. Desweiteren ist mittels der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 14 der Aufbau einer Verbindung zu externen Hilfskräften möglich, wobei aber auch seitens der Hilfskräfte eine ferngesteuerte Abfrage von Kamerabildern und dergleichen erfolgen kann. Die Personen sind ferner in der Lage, den räumlich von dem Aufenthaltsraum 10 getrennten Bereich 11 zu betreten und darin befindliche nicht gezeigte Einrichtungen wie ein WC oder Liegemöglichkeiten zu nutzen.
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Im Falle eines Beschusses mit Feuerwaffen sind im mobilen Schutzraum 1 befindliche Personen durch die Auskleidung 4 vor eindringenden Geschossen geschützt. Ein verschossenes Projektil durchdringt dabei das profilierte Blech der Außenhülle 3, wobei es bereits zu einer ersten Deformation und Geschwindigkeitsminderung des Projektils kommt. Nach Durchdringung des Dämmmaterials 15 und der schnitthemmenden Einlage 16, die dem Projektil einen weiteren Widerstand entgegensetzen, trifft das deformierte Projektil und etwaige Fragmente auf die hochfeste Holzwerkstoffplatte 17, die die Fragmente stoppt, die kinetische Energie des Projektills stark verringert und zu einer weiteren Projektildeformation führt. Nach Durchdringung der Holzwerkstoffplatte 17 setzt der dichtgepackte stapelförmige Aufbau der Auskleidung 4 dem Projektil einen erheblichen Widerstand entgegen, wobei insbesondere die Lagen 19, 19a, 19b zu einer starken Abbremsung und einer weiteren Deformation des Projektils führen, so dass auch schnelle Geschosse aus harten Materialien zuverlässig aufgehalten werden. Bei einem Angriff mit Sprengmitteln schützt die Auskleidung 4 vor Splittern und Schrapnell gemäß der gleichen Mechanismen. Die aus einer Explosion resultierenden Druckwellen werden dabei durch eine schwingfähige Befestigung der Auskleidung 4 an dem Schutzraumkorpus 2 und die form- bzw. kraftschlüssige Verbindung der einzelnen Lagen der Auskleidung absorbiert.
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Im Falle eines Öffnungversuches seitens potentieller Angreifer mit einem Trennschleifer oder dergleichen durchdringt das rotierende Schleifmittel das profilierte Blech der Außenhülle 3 und das Dämmmaterial 15. Bei einem Auftreffen auf die schnitthemmende Gewebeeinlage 16 kommt es jedoch zu einer Aufnahme von langen Fasern des Dämmmaterials 16, die das Schneidmittel aufgrund der Rotation umwickeln und blockieren, wodurch das Werkzeug unbrauchbar wird. Zusätzlich können mittels der zentralen Steuerungseinrichtung 12 nicht gezeigte Sicherheitseinrichtungen wie eine im Nahfeld des mobilen Schutzraums 1 wirkende Reizgas- und/oder Nebelanlage aktiviert werden, die eine abschreckende Wirkung entwickeln und einen gewaltsamen Zugriff erschweren.
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Bei einem Überwinden der ersten verschließbaren Zugangsöffnung 6 sind die im Aufenthaltsraum 10 befindlichen Personen durch die zusätzliche Wand 7 und die zweite verschließbare Zugangsöffnung 9 vor einem Zugriff potentieller Angreifer geschützt. Außerdem kann der Zwischenraum 8 mittels der Überwachungskamera 13 beobachtet werden, wodurch eine Beurteilung der Bedrohungslage möglich ist.
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Die Erfindung ist vorstehend anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben worden, das ein Dämmmaterial 15 einsetzt. Es versteht sich, dass das Dämmmaterial 15 auch weggelassen werden kann, und dass die Einlage 16 unmittelbar oder beabstandet an der Innenseite der Außenhülle 3 angeordnet sein kann. Ferner kann hierzu die Einlage 16 an die Profilierung des Materials der Außenhülle 3 angepasst sein und so auch den Schnitt durch eine nach außen vorspringende Rippe verhindern. In diesem Fall kann eine entsprechende randseitige Halterung in einem im Wesentlichen U-förmigen Profilteil, mit dem die Auskleidung 4 ohnehin beabstandet zu Außenhülle 3 und ggfs. Dämmlage 15 gehalten ist, vorgesehen sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- DIN 7707 [0011]
- VPAM-Prüfrichtlinie PM2007 in der Prüfstufe 7 [0023]
- EN 381 [0033]