Die Erfindung betrifft eine zerlegbare und transportable Raumzelle
als Behelfsunterkunft für die Unterkunft von Personen
und/oder Gerätschaften, mit plattenförmigen Dach-, Wand- und
Bodenelementen, wobei einzelne Wandelemente verschließbare
Öffnungen aufweisen und als Tür- oder Fensterelemente ausgebildet
sind.
Solche zerlegbaren Raumzellen sind beispielsweise als Notunterkünfte
für die Unterbringung von Personen vorgesehen, die
durch Naturkatastrophen wie beispielsweise Erdbeben, Überschwemmungen,
Brände oder dergleichen obdachlos geworden sind.
Auch zur Aufnahme von Krankenstationen, Lazaretten und dergleichen
oder als Baustellencontainer sind solche zerlegbaren
und transportablen Raumzellen verwendbar. Schließlich sind
diese auch als Unterkünfte für militärische Einsätze in Krisengebieten
denkbar. Gegenüber den sonst als Behelfsunterkünften
verwendeten Großzelten bieten transportable Großcontainer
bzw. transportable Raumzellen diverse Vorzüge, beispielsweise
bessere Wärmedämmeigenschaften etc.
Gegenüber den althergebrachten Großzelten hat die Verwendung
transportabler Container oder transportabler Raumzellen oder
Raummodule den Nachteil, daß diese verhältnismäßig schwierig
aufzubauen sind und vor allen Dingen ein großes Transportvolumen
in Anspruch nehmen sowie eine große Transportmasse besitzen.
Für Transport- und Aufstellung solcher Wohncontainer
sind in der Regel spezielle Gerätschaften sowie spezielle
Transportmittel erforderlich.
Es sind zahlreiche Bemühungen unternommen worden, Container
zur Verfügung zu stellen, die aus möglichst wenigen leichten
Einzelteilen mit möglichst wenigen Verbindungsmitteln in kurzer
Zeit zusammenstellbar sind. Die Anforderungen geringes
Gewicht, geringes Volumen und einfache Handhabung sowie Stabilität
lassen sich jedoch nicht kompromißlos erfüllen. Geringes
Gewicht, geringes Transportvolumen sowie einfache Handhabbarkeit
und Montierbarkeit gehen normalerweise zu Lasten
der Stabilität. Umgekehrt haben stabile Container entweder ein
hohes Gewicht oder ein hohes Transportvolumen.
Beispielsweise ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster
G 92 15 060 eine zerlegbare Notunterkunft aus insgesamt sechs
Einzelteilen bekannt. Die sechs Einzelteile bestehen aus Bodenplatte,
Dachplatte, Eingang, Rückseite und zwei Seitenwänden
und sind in Größe und Gewicht so gehalten, daß sie von
Menschenhand getragen und aufgestellt werden können. Die Konstruktion
ist als einfaches Stecksystem ausgebildet, wobei die
beiden Stirnwände der so gebildeten Raumzelle in U-förmigen
Nuten der Seitenwände aufgenommen werden. Die Nuten werden
durch nebeneinander angeordnete Leisten, sogenannte Führungsbalken,
gebildet, in denen die Stirnwände mittels Dornen verriegelt
werden.
Diese Konstruktion ist leicht und besteht aus wenigen Einzelteilen.
Sie ist jedoch nicht hinreichen stabil, vor allen
Dingen hat sie eine nur geringe mechanische Belastbarkeit
gegenüber Druck-, Zug-, Schub- und Biegewechselbeanspruchungen.
Es mag auch durchaus angezweifelt werden, ob eine solche
Konstruktion einen mehrmaligen Aufbau unter erschwerten Bedingungen
übersteht.
Aus der DE 195 41 433 A1 ist eine zerlegbare Raumzelle als
Notunterkunft bekannt, welche ohne Hilfsmittel und ohne lose
Verbindungselemente leicht auf- und abbaubar ist. Die einzelnen
Elemente der Raumzelle, das heißt ein Grundrahmen,
Bodenplatten, Wandelemente, Tür- und Fensterelemente sowie
Dachelemente sind einfach ohne lose Verbindungsmittel ineinandersteckbar.
Die Raumzelle wird durch einen Grundrahmen
gebildet, in den nach dem Verbinden der Rahmenseiten untereinander
Bodenplatten eingelegt werden. Sodann werden auf den
Grundrahmen Wand-Eck-Elemente aufgebaut, zwischen die Wandelemente
formschlüssig eingefügt bzw. eingesetzt sind. Damit
die Raumzelle eine entsprechend hohe mechanische Belastbarkeit
erhält, sind die Wand-Eck-Elemente in Ausnehmungen des Grundrahmens
eingesteckt und weisen eine Schenkellänge auf, die
etwa der halben Breite der Wandelemente entspricht.
Die aus der DE 19541433 bekannte Raumzelle besitzt im zerlegten
Zustand ein beachtliches Transportvolumen, insbesondere
wegen der verhältnismäßig sperrigen Wand-Eck-Elemente, die
erforderlich sind, um der Konstruktion die nötige Steifigkeit
zu verleihen. An der bekannten Raumzelle sind zwar keine verlierbaren
Verbindungselemente vorgesehen, jedoch sind die in
den Wand-Eck-Elementen integrierten, als federbelastete Formelemente
ausgeführten Arrettierungseinrichtungen konstruktiv
verhältnismäßig aufwendig. Schließlich besteht die bekannte
Raumzelle insgesamt aus verhältnismäßig vielen Teilen, was
sich ebenfalls aus der Notwendigkeit der Wand-Eck-Elemente
ergibt.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine zerlegbare und transportable
Raumzelle der eingangs genannten Art zu schaffen, die
aus möglichst wenig Einzelteilen mit möglichst wenig Verbindungsmitteln
bei geringem Gewicht und geringem Transportvolumen
einfach aufbaubar sowie zerlegbar ist und trotzdem eine
hinreichende mechanische Belastbarkeit gegenüber Druck-, Zug-,
Schub- und Biegewechselbeanspruchungen aufweist.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch eine zerlegbare und
transportable Raumzelle als Behelfsunterkunft für die Unterbringung
von Personen und/oder Gerätschaften gelöst, mit plattenförmigen
Dach-, Wand- und Bodenelementen, wobei einzelne
Wandelemente verschließbare Öffnungen aufweisen und als Tür-
oder Fensterelemente ausgebildet sind, die sich dadurch auszeichnen,
daß jeweils eine gleiche Anzahl von Decken- und
Bodenelementen vorgesehen ist, daß mehrere Bodenelemente stoßweise
aneinander verlegbar und miteinander verbindbar sind,
wobei auf die Bodenelemente Wandelemente aufstellbar sind, auf
die dann die Dachelemente auflegbar sind, daß die Bodenelemente
und die Dachelemente durch Eckstützen und Mittelstützen
miteinander verbunden sind, daß die Mittelstützen sich zwischen
den Stoßfugen der Wandelemente erstrecken und im Bereich
zweier aneinandergrenzender Bodenelemente angeordnet sind und
daß die Mittelstützen und Eckstützen jeweils eine Einfassung
für die Wandelemente bilden. Diese Konstruktion kommt ohne
zusätzliche Rahmen oder ohne zusätzliches Ständerwerk aus und
bietet dennoch eine hohe mechanische Belastbarkeit. Die erfindungsgemäß
vorgesehenen Mittelstützen und auch die Eckstützen
verbinden Dach- und Bodenelemente miteinander und bilden
gleichzeitig die Einfassung der Wandelemente.
Gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die
Bodenelemente und die Dachelemente mittels Laschen stoßweise
miteinander verschraubt, wobei die Laschen als einstückig mit
den Mittelstützen verbundene Ansätze ausgebildet sind. Hierdurch
wird vor allen Dingen Stabilität gegen auf die auf die
aufgestellte Raumzelle einwirkende Schubkräfte erzielt. Ein
paralleler Versatz oder Verzug von Boden und Dach gegeneinander
wird insbesondere dadurch verhindert, daß die Mittelstützen
mit den Laschen einen starren Verbund bilden. Die
Mittelstützen erfüllen somit gleich mehrere Funktionen, nämlich
die Abstützung von Dach- und Bodenelementen gegeneinander,
die stoßweise Befestigung jeweils der Dach- und Bodenelemente
aneinander sowie die Einfassung der Wandelemente.
Zweckmäßigerweise sind die Mittelstützen als I-Profile ausgebildet,
die dann in die Wandelemente einsteckbar sind.
Vorzugsweise sind wenigstens die Boden- und Dachelemente als
Sandwich-Bauelemente mit einem Hartschaumkern ausgebildet.
Diese können beispielsweise aus einem Polyurethan-Hartschaumkern
mit Holzverstrebungen und einer inneren sowie äußeren
Ummantelung als Stahl- oder Aluminiumblech bestehen. Beispielsweise
können die Bodenelemente eine äußere Blechverkleidung
und einen inneren Abschluß aus einer schichtverleimten,
kunststoffbeschichteten Platte aufweisen.
Vorzugsweise sind die stoßweise aneinandergefügten Dach-
und/oder Bodenelemente jeweils im Bereich der Stoßfuge mit
einem treppenförmig abgesetzten Querschnittsprofil ausgebildet,
so daß eine gegenseitige Verschränkung der Stöße, beispielsweise
unter Zwischenlage eines Dichtmittels, erzielbar
ist.
Es ist vorteilhaft, wenn zumindest die Decken- und Bodenelemente
Rahmenprofile aufweisen, die jeweils eine randseitige
Einfassung des betreffenden Elements bilden.
Die Rahmenprofile der Dachelemente weisen zweckmäßigerweise
einen in Einbaulage sich nach unten u-förmig öffnenden Profilquerschnitt
auf, der die Oberkante der Wandelemente einfaßt.
Die Bodenelemente können randseitig ausstellbare Anschläge für
die Wandelemente aufweisen. Diese Anschläge können beispielsweise
als auf der äußeren Einfassung der Bodenelemente
angeordnete Exzenterscheiben ausgebildet sein, die den in
Einbaulage unteren Rand der Wandelemente festlegen.
In bevorzugter Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß
eine der jeweils an den Mittelstützen vorgesehenen Laschen mit
einer in Einbaulage über die Dachebene hinausstehenden Kranöse
versehen ist.
Zweckmäßigerweise sind mehrere Raumzellen zu Gruppen quer als
auch in Längsrichtung aneinanderbaubar. Die Kranösen der Mittelstützen
ragen weithin sichtbar und zugänglich aus der Dachebene
hinaus, auch wenn mehrere Raumzellen nebeneinander angeordnet
sind, so daß diese in unzerlegtem Zustand mit einem
Kran sogar aus einer größeren Gruppe von aneinandergebauten
Raumzellen bzw. Modulen heraushebbar ist.
Vorzugsweise sind Mittel zur Nivellierung aneinander verlegter
Bodenelemente einer Raumzelle vorgesehen. Beispielsweise können
die Rahmenprofile der Bodenelemente zumindest teilweise
als Steckaufnahme ausgebildet sein, vorzugsweise als Vierkanthohlprofil,
wobei Rahmenprofile der Bodenelemente einer Raumzelle
mit einer gemeinsamen Stange oder dergleichen zur Nivellierung
durchsetzbar sind. Hierdurch wird auch zusätzliche
Stabilität geschaffen, so daß eine Raumzelle beispielsweise
mit einem Gabelstapler untergreifbar und anhebbar ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert.
Es zeigen die:
- Fig. 1
- eine perspektivische Außenansicht einer Raumzelle
gemäß der Erfindung,
- Fig. 2
- mehrere zu einem "Cluster" zusammengesetzte Raumzellen,
- Fig. 3
- eine schematische Darstellung einer nicht vollständig
zusammengesetzten Raumzelle mit einer vergrößerten
Darstellung eines Eckbereichs,
- Fig. 4
- eine schematische Darstellung einer nicht vollständig
zusammengesetzten Raumzelle gemäß der Erfindung mit
einer vergrößerten Darstellung der Befestigung einer
Mittelstütze,
- Fig. 5
- eine vergrößerte schematische Ansicht der als Exzenterscheiben
ausgebildeten Anschläge,
- Fig. 6
- einen Längsschnitt durch mehrere Dachelemente,
- Fig. 7
- einen Querschnitt durch ein Dachelement,
- Fig. 8
- einen Längsschnitt durch mehrere Bodenelemente und
- Fig. 9
- einen Querschnitt durch ein Bodenelement.
Die Raumzelle gemäß der Erfindung besteht im wesentlichen aus
drei Bodenelementen 1, drei Dachelementen 2 sowie Wandelementen
3, 3a und 3b, Eckstützen 4 und Mittelstützen 5. Mit
3a sind Türelelemente bezeichnet, mit 3b sind Fensterelemente
bezeichnet.
Die Bodenelemente 1, Dachelemente 2 und Wandelemente 3 sind
als plattenförmige Sandwich-Bauelemente mit einer Außenhaut
aus Aluminiumblech oder Stahlblech und mit einem Polyurethan-Hartschaumkern
ausgebildet. Abmessungen und Gewicht eines
einzelnen Elements 1, 2, 3, 3a, 3b sind so gewählt, daß sie
von Menschenhand getragen und aufgestellt werden können. Um
eine Raumzelle mit Normmaßen (Innenlänge 650 cm, Innenbreite
230 cm, Innenhöhe 220 cm) zu erhalten, besteht jede Raumzelle
aus jeweils drei stoßweise aneinander verlegten Bodenelementen
1 sowie aus einer gleichen Anzahl von Dachelementen 2, deren
Erstreckung in Längsrichtung der Raumzelle gesehen derjenigen
der Bodenelemente 1 entspricht. Die Breite der Wandelemente 3
entspricht der Länge der Bodenelemente 1.
Als Verbindungsmittel dienen lediglich die als Winkelprofile
ausgebildeten Eckstützen 4 und die als I-Profile ausgebildeten
Mittelstützen 5, wobei für jede Raumzelle vier Eckstützen und
vier Mittelstützen benötigt werden.
Zum Aufbau einer Raumzelle werden zunächst die drei Bodenelemente
1 stoßweise aneinander verlegt, wie dies aus Figur
4 ersichtlich ist. Sodann werden, an einer Seite beginnend,
die Eckstützen 4 mit einem äußeren Bodenelement 1 verschraubt.
Die Mittelstützen 5 sind jeweils an beiden Enden mit einstückig
angeformten Laschen 6 versehen, die Laschen 6 dienen
sowohl der Befestigung der Bodenelemente 1 als auch der Befestigung
der Dachelemente 2 aneinander. Hierzu werden, wie
dies in Figur 4 dargestellt ist, die Mittelstützen im Bereich
zweier aneinandergrenzender Bodenelemente 1 oder Dachelemente
2 so montiert, daß die Laschen 6 jeweils zwei Bodenelemente 1
oder Dachelemente 2 randseitig übergreifen. Zwischen einer
Mittelstütze 5 und einer Eckstütze 4 oder zwischen zwei Mittelstützen
5 ist jeweils ein Wandelement 3 einsetzbar, wobei
das Wandelement entweder von den I-Profilen der Mittelstützen
5 oder von dem Winkelprofil einer Eckstütze 4 und dem I-Profil
einer Mittelstütze 5 eingefaßt wird.
Wie dies in Figur 3 andeutungsweise dargestellt ist, werden
die Eckstützen 4 jeweils mit acht Schrauben an einem Bodenelement
1 verschraubt. Hierzu sind die Bodenelemente mit
aufgeschweißten oder eingenieteten Muttern versehen. Ein durch
eine Mittelstütze 5, eine Eckstütze 4, ein Bodenelement 1
sowie ein Dachelement 2 gebildetes Geviert ist durch die Verlaschung
der Dachelemente 2 und der Bodenelemente 1 sowie
durch die starre Verbindung der Laschen 6 mit der jeweiligen
Mittelstütze 5 äußerst stabil gegen Parallelverzug. Die Laschen
6 werden ebenfalls mit Schrauben an den Bodenelementen
1 oder an den Dachelementen 2 gesichert.
Wie dies insbesondere aus Figur 4 ersichtlich ist, sitzt ein
Wandelement 3 auf einem Absatz 17 eines Bodenelements 1 auf
und wird im Bereich der Mittelstütze 5 von einer Lasche 6
teilweise überdeckt. An den äußeren Rändern der Bodenelemente
1 ist jeweils etwa mittig ein als Exzenterscheibe ausgebildetes
ausstellbares Anschlagelement 7 vorgesehen, das der unteren
Einfassung der Wandelemente 3 dient. Die Lage und Ausbildung
der Anschlagelemente 7 ist insbesondere aus Figur 5
ersichtlich.
Die jeweils in Einbaulage obere Lasche 6 der Mittelstützen ist
etwas größer ausgebildet als die untere Lasche 6 und weist
eine Kranöse 8 auf, die in der Einbaulage der betreffenden
Mittelstütze die Dachebene überragt, so daß sie mit einem Kran
ohne weiteres zugänglich ist, auch wenn mehrere Raumzellen zu
einem Cluster zusammengesetzt sind.
Wie eingangs bereits erwähnt, sind die einzelnen Elemente 1,
2 und 3 als Sandwich-Bauelemente mit einem Polyurethan-Hartschaumkern
ausgebildet, so daß diese ein geringstmögliches
Gewicht aufweisen. Die Figuren 6 bis 9 zeigen den schematischen
Aufbau der Dachelemente 2 und Bodenelemente 1. Das Bodenelement
1 besteht im wesentlichen aus einem Rahmenprofil 9,
einer äußeren, als Trapezblech profilierten Stahl-Blechumkleidung
10, Holzverstrebungen 11, einem PU-Hartschaumkern 12
und einer den inneren Abschluß bildenden Bodenplatte 13. Die
Bodenplatte 13 kann beispielsweise als mehrschichtig kreuzverleimte
Holzwerkstoffplatte (OSB-Platte) oder als Platte aus
glasfaserverstärktem Kunststoff ausgebildet sein. Jeweils im
Bereich der Stoßfuge 14 aneinandergrenzende Bodenelemente 1
weisen diese ein treppenförmig abgesetztes Querschnittsprofil
auf, so daß eine gegenseitige Verschränkung der Stöße der
Bodenelemente 1 erzielbar ist, wobei ein Dichtmittel, eine
Dichtfolie oder dergleichen in diesem Bereich zwischen den
Bodenelementen 1 vorgesehen sein kann.
Die Bodenplatte 13 bildet mit dem Rahmenprofil 9 einen kleinen
Absatz 17, auf dem die Unterseite des betreffenden Wandelements
3 aufsitzt.
Wie aus dem in Figur 9 gezeigten Querschnitt ersichtlich ist,
ist in dem Rahmenprofil 9 der äußeren Bodenelemente 1 jeweils
eine sich längs erstreckende Steckaufnahme 15 für eine Nivellierstange
mit Vierkantprofil vorgesehen. Eine solche Nivellierstange
kann nebeneinander angeordnete Bodenelemente 1
einer Raumzelle zwecks Höhenausgleich durchsetzen. Zusätzlich
erhöht die Nivellierstange die Transportstabilität der Raumzelle.
Der Aufbau der in den Figuren 6 und 7 dargestellten Dachelemente
2 ist ähnlich dem Aufbau der Bodenelemente 1. Die
Dachelemente 1 sind allseits mit einer Stahl-Blechumkleidung
versehen. Die Stahl-Blechumkleidung 10 ist unprofiliert. Die
Dachelemente sind ebenso mit einem Rahmenprofil 16 versehen,
das das jeweilige Dachelement 2 randseitig begrenzt und umfaßt,
und zwar an den Rändern, die nicht als Stoß zur Anlage
an ein benachbartes Dachelement dienen, denn in diesem Bereich
besitzen die Dachelemente 2 ebenso wie die Bodenelemente 1 ein
treppenförmig abgesetztes Querschnittsprofil. Das Rahmenprofil
16 der Dachelemente 2 besitzt einen in Einbaulage sich nach
unten u-förmig öffnenden Profilquerschnitt, der in Einbaulage
die Wandelemente 3 umgreift und deren obere Einfassung bildet.
Die erfindungsgemäße Raumzelle kann in kürzester Zeit zu einem
Paket mit minimalem Transportvolumen zusammengelegt und verzurrt
werden. Die Raumzelle ist beispielsweise mit vier Personen
innerhalb von weniger als einer Stunde aufbaubar bzw.
zerlegbar. Die Raumzelle besteht aus einer geringen Anzahl von
Einzelteilen. Es sind nur zwei Arten von Verbindungsmitteln
vorgesehen, nämlich Eckstützen 4 und Mittelstützen 5. Die
Raumzelle besitzt insgesamt eine hohe mechanische Belastbarkeit
mit geringstem Stabilisierungsaufwand.
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß der grundsätzliche
Aufbau der Boden-, Dach- und Wandelemente frei von Kältebrücken
ist, so daß beste Isoliereigenschaften erzielt werden.
Bezugszeichenliste
- 1
- Bodenelemente
- 2
- Dachelemente
- 3
- Wandelemente
- 3a
- Türelemente
- 3b
- Fensterelemente
- 4
- Eckstützen
- 5
- Mittelstützen
- 6
- Laschen
- 7
- Anschlagelement
- 8
- Kranöse
- 9
- Rahmenprofil
- 10
- Stahl-Blechumkleidung
- 11
- Holzverstrebung
- 12
- PU-Hartschaumkern
- 13
- Bodenplatte
- 14
- Stoßfuge
- 15
- Steckaufnahme
- 16
- Rahmenprofil
- 17
- Absatz