DE69119474T2 - Schreibgerät mit einer elektronischen Schreibmaschine - Google Patents
Schreibgerät mit einer elektronischen SchreibmaschineInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Aufzeichnungsgerät für das Aufzeichnen von Schriftzeichen oder Bildern und eine elektronische Schreibmaschine mit dem Aufzeichnungsgerät.
- Zum Aufzeichnungsgerät für das Aufzeichnen auf einem Aufzeichnungsmedium, wie z. B. Papier oder OHP-Folie (nachstehend als Aufzeichnungsunterlage oder einfach als Papier bezeichnet), das herkömmlich in der elektronischen Schreibmaschine oder dem Textverarbeitungssystem zum Einsatz gelangt, bestehen Vorschläge zur Art und Weise des Anordnens des Aufzeichnungskopfs gemäß verschiedener Aufzeichnungsverfahren. Allgemein bekannt sind Aufzeichnungsköpfe, welche auf Nadeldruck-, Thermodruck-, Thermotransferdruck- und Tintenstrahldruck-Verfahren beruhen.
- Insbesondere das Tintenstrahl-Aufzeichnungsverfahren zeichnet sich durch das unmittelbare Ausstoßen von Tinte auf eine Aufzeichnungsunterlage aus und bewährt sich vor allem wegen der niedrigen Betriebskosten sowie der geringen Geräuschentwicklung beim Aufzeichnen.
- Es ist zu erwähnen, daß in einer elektronischen Schreibmaschine, in welcher z. B. ein Aufzeichnungsgerät mit einem solchen Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf angeordnet war, das vorbestimmte Aufzeichnen durch das zuführen einer Aufzeichnungsunterlage vorbestimmter Größe in einer Aufzeichnungsposition und das abtastende Bewegen des Aufzeichnungskopfs in beiden Richtungen erfolgte, während die Auszeichnungsunterlage gemäß einem Aufzeichnungssignal transportiert wurde. Nach dem Beenden des Aufzeichnens auf der Aufzeichnungsunterlage wurde die Aufzeichnungsunterlage ausgetragen, und eine nächste Aufzeichnungsunterlage wurde zum anschließenden Aufzeichnen einer Aufzeichnungsposition zugeführt. In diesem Fall gelangte beim Austragen der Aufzeichnungsunterlage ein zwischen Klemmwalzen hindurchgehender, auslaufender Papierendabschnitt in Kontakt mit den Tintenausstoßöffnungen des Tintenstrahl-Aufzeichnungskopfs, wobei die Gefahr des Verursachens von Fehlern beim Transport oder des Schadens an der Ausstoßöffnungsfläche bestand.
- Ein Verfahren zum Vermeiden eines derartigen Problems bei einen solchen Aufbau beruhte auf dem Vorschlag, in einem Aufzeichnungsbereich, in welchem das Aufzeichnen ausgeführt wird und welcher auf dem Transportweg der Aufzeichnungsunterlage in Gegenüberlage zum Aufzeichnungskopf positioniert ist, eine Saugeinrichtung anzuordnen, und die Aufzeichnungsunterlage wird unter Saugwirkung transportiert, so daß der auslaufende Endabschnitt der Aufzeichnungsunterlage nicht mit dem Aufzeichnungskopf in Kontakt gelangen kann.
- Auch wenn beim Aufzeichnen auf der gesamten Aufzeichnungsfläche der Aufzeichnungsunterlage die letzte Zeile aufgezeichnet wird, erfolgt das Aufzeichnen bei einem angedrückten auslaufenden Endabschnitt der Aufzeichnungsunterlage. Nach dem Abschließen des Aufzeichnens der letzten Zeile wird der in den Nichtaufzeichnungsbereich abseits des Aufzeichnungsbereichs bewegte Aufzeichnungskopf verursacht, in einen als eine Ausgangsposition bezeichneten Bereich zurückzukehren, welcher ein Nichtaufzeichnungsbereich ist, angeordnet im Nichtaufzeichnungsbereich oder entgegengesetzt zum Nichtaufzeichnungsbereich abseits des Aufzeichnungsbereichs, wo ein Aufzeichnungskopf-Kappenelement oder ein Aufzeichnungskopf-Reinigungselement angeordnet ist, um den Durchsatz nicht zu vermindern. Es ist auch vorgeschlagen worden, die Aufzeichnungsunterlage gleichzeitig mit dem Rückführen des Aufzeichnungskopfs auszutragen.
- Wird im Fall des Abschließens des Aufzeichnens der Aufzeichnungskopf mit hoher Geschwindigkeit zurückgeführt und gleichzeitig die Aufzeichnungsunterlage ausgetragen, wenn der Aufzeichnungskopf im Bereich entgegengesetzt zur Ausgangsposition angeordnet ist, und der Aufzeichnungskopf hat das Aufzeichnen auf der gesamten Fläche in der maximalen Aufzeichnungsbreite ausgeführt, können die schnelle Rückführoperation des Aufzeichnungskopfs und das Austragen der Aufzeichnungsunterlage gleichzeitig erfolgen. Wenn in diesem Fall ein Stau der Aufzeichnungsunterlage auftreten sollte, kann es vorkommen, daß die gestaute Aufzeichnungsunterlage in Kontakt mit der Ausstoßöffnungsfläche des Aufzeichnungskopfs gelangt und die Ausstoßöffnungsfläche beschädigt wird.
- Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Aufzeichnungsgerät zu schaffen, welches in der Lage ist, das Aufzeichnen in beiden Richtungen hervorragend auszuführen, und eine elektronische Schreibmaschine, welche das Aufzeichnungsgerät aufweist.
- Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Aufzeichnungsgerät zu schaffen, welches ein Aufzeichnungsmedium problemlos austragen kann, und eine elektronische Schreibmaschine, welche das Aufzeichnungsgerät aufweist.
- Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Aufzeichnungsgerät zu schaffen, in welchem ein Aufzeichnungsmedium beim Austragen des Aufzeichnungsmediums nicht mit einem Aufzeichnungskopf in Kontakt gelangt, und eine elektronische Schreibmaschine mit dem Aufzeichnungsgerät.
- Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Aufzeichnungsgerät zu schaffen, welches es gestattet, die Aufzeichnungszeit durch Beeinflussen des Umkehrbereichs des Aufzeichnungskopfs beim Aufzeichnen zu verkürzen, und eine elektronische Schreibmaschine mit dem Aufzeichnungsgerät.
- Die vorliegende Erfindung ist vorgeschlagen worden, um die vorstehenden Probleme zu lösen, wobei eine erfindungsgemäße Aufgabe darin besteht, ein Aufzeichnungsgerät zu schaffen, welches in beiden Richtungen drucken kann und kompakt aufgebaut ist, wobei das Aufzeichnungsgerät in der Lage ist, die verschiedenen technischen Probleme infolge des Kontakts zwischen einem auslaufenden Ende des Aufzeichnungsmediums und einem Aufzeichnungskopf beim Austragen des Aufzeichnungsmediums durch einen einfachen Aufbau in hervorragender Weise zu vermeiden, und eine elektronische Schreibmaschine zu schaffen, welche das Aufzeichnungsgerät aufweist.
- Fig. 1A und Fig. 1B zeigen perspektivische Ansichten einer elektronischen Schreibmaschine eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels im Einsatz und im Lagerzustand,
- Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels des Aufbaus eines Aufzeichnungsgeräts, welches in der vorliegenden Erfindung anwendbar ist,
- Fig. 3 zeigt ein schematisches Blockdiagramm eines Ausführungsbeispiels eines Steuersystems einer elektronischen Schreibmaschine dieses Ausführungsbeispiels,
- Fig. 4A und Fig. 4B zeigen Ablaufpläne eines Ausführungsbeispiels des Steuervorgangs in diesem Ausführungsbeispiel,
- Fig. 5 zeigt eine Teilansicht einer elektronischen Schreibmaschine dieses Ausführungsbeispiels, und
- Fig. 6 zeigt eine schematische Ansicht von oben einer elektronischen Schreibmaschine dieses-Ausführungsbeispiels.
- Ein nachstehendes Ausführungsbeispiel ist dadurch gekennzeichnet, daß beim Erfassen des Durchgangs eines auslaufenden Endes des Aufzeichnungsmediums durch eine Auslaufende-Erfassungseinrichtung zum Erfassen des Durchgangs des auslaufenden Endes des Aufzeichnungsmediums eine Bestimmung vorgenommen wird, ob der Aufzeichnungskopf innerhalb eines Aufzeichnungsbereichs in Gegenüberlage zum Aufzeichnungsmedium angeordnet ist oder nicht, und ist der Aufzeichnungskopf innerhalb des Aufzeichnungsbereichs, wird ein Schlitten mit dem darauf angeordneten Aufzeichnungskopf so angetrieben, daß der Aufzeichnungskopf in den Bereich außerhalb des Aufzeichnungsbereichs bewegt wird (des Bereichs abseitig eines Transportwegs des Aufzeichnungsmediums), und dann erfolgt der Transport des Aufzeichnungsmediums.
- Nachstehend wird auch ein Ausführungsbeispiel beschrieben, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß ein äußerster rechter Endabschnitt des Aufzeichnungsmediums, welcher ein Bereich entgegengesetzt zu dem Aufzeichnungsmedium ist, als Rückführbereich des Schlittens bestimmt ist, und wenn die Auslaufende-Erfassungseinrichtung für das Aufzeichnungsmediums ein auslaufendes Ende des Aufzeichnungsmediums erfaßt, wird der Aufzeichnungskopf in den Bereich in Gegenüberlage zu einem im Nichtaufzeichnungsbereich angeordneten Kappenelement bewegt.
- Weiterhin wird nachstehend ein Ausführungsbeispiel einer elektronischen Schreibmaschine beschrieben, in welcher ein Aufzeichnungsgerät angeordnet ist und welche einen Zeilenaufzeichnungsmodus aufweist, wobei ein Bild für jede Zeile erzeugbar ist, und einen Verschiebeaufzeichnungsmodus, wobei das Bild mehrerer Zeilen auf einmal erzeugbar ist, gekennzeichnet durch das Einbeziehen eines Auslaufendeerfassungs-Rücknahmemodus, entsprechend dem Ausführen des Zeilenaufzeichnungsmodus, und in welchem eine Erfassungseinrichtung zum Erfassen des auslaufenden Endabschnitts des Aufzeichnungsmediums nicht betrieben wird, und ein Auslaufende-Erfassungsmodus entsprechend dem Ausführen des Verschiebeaufzeichnungsmodus, in welchem die Erfassungseinrichtung zum Erfassen des Auslaufendeabschnitts des Aufzeichnungsmediums betrieben wird.
- In der vorstehend beschriebenen Konfiguration werden die Zeitpunkte abgestimmt, zu denen der Aufzeichnungskopf zurückgeführt oder das Aufzeichnungsmedium ausgetragen wird, und der Kontakt zwischen der Ausstoßöffnungsfläche des Aufzeichnungskopfs und dem auslaufenden Endabschnitt des Aufzeichnungsmediums wird zuverlässig verhindert, und auf der Seite in Gegenüberlage zu der Ausgangsposition des Aufzeichnungsgeräts über der Zwischenposition des Aufzeichnungsbereichs besteht keine Notwendigkeit für einen Raum, in welchem der Aufzeichnungskopf vom Aufzeichnungsmedium zurückweicht, woraus sich der Vorteil ergibt, daß das Aufzeichnungsgerät miniaturisierbar ist.
- Ein bevorzugtes erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel wird mit Bezug auf die Zeichnungen ausführlich beschrieben.
- Zuerst erfolgt eine Beschreibung einer elektronischen Schreibmaschine, auf welche ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel angewendet ist.
- Fig. 1A und Fig. 1B zeigen eine schematische Ansicht einer elektronischen Schreibmaschine mit einem Aufzeichnungsgerät, auf welches diese Erfindung anwendbar ist. Das Bezugszeichen 1 bezeichnet einen Tastaturabschnitt, in welchem eine Gruppe von Tasten 2 angeordnet ist, wie z. B. Tasten zum Eingeben von Zeichen, wie z. B. Buchstaben und ziffern, eine Druckbefehlstaste, z. B. eine Return-Taste, verschiedene Steuertasten und eine Umschalttaste 81 zum Umschalten zwischen dem Zeilenaufzeichnungsmodus und dem Seitenaufzeichnungsmodus, wie nachstehend beschrieben wird. Bei Nichtgebrauch kann der Tastaturabschnitt 1 durch Drehen um ein Gelenk 3 auf einen Bildschirmabschnitt 6 geklappt werden, wie in Fig. 1B gezeigt ist. 4 bezeichnet eine Papierzuführauflage zum Ablegen eines in eine Aufzeichnungseinheit der elektronischen Schreibmaschine zuzuführenden blattförmigen Aufzeichnungsmediums. Diese Papierzuführauflage 4 kann auch in dieser untergebracht werden, um einen oberen Abschnitt der Aufzeichnungseinheit bei Nichtgebrauch abzudecken, wie in Fig. 1B gezeigt ist. 5 bezeichnet einen Papiertransportknopf zum Einstellen des Aufzeichnungsmediums in eine Aufzeichnungsposition oder um es aus dieser von Hand auszutragen, und welcher verwendet wird, um das Aufzeichnungsmedium durch den Bediener manuell durch rechts- oder linksgerichtetes Drehen jeweils in die Austragrichtung oder die entgegengesetzte Richtung zu transportieren, 6 bezeichnet einen Bildschirmabschnitt zum Anzeigen von Texten, welche durch die Tastenbetätigung oder von einem Magnetdisketten-Laufwerk 1A eingegeben werden, und 7 bezeichnet einen Griff zum Transportieren der Schreibmaschine dieses Ausführungsbeispiels.
- Fig. 2 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht einer aus einer elektronischen Schreibmaschine entnommenen Aufzeichnungseinheit.
- In der Figur bezeichnet das Bezugszeichen 9 eine Aufzeichnungskopfpatrone, in welcher ein Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf und ein Tintenbehälter zum Aufnehmen von Tinte, welche dem Aufzeichnungskopf zuzuführen ist, einstückig ausgebildet sind, wobei die Aufzeichnungskopfpatrone abnehmbar auf einem Schlitten 11 angeordnet ist. Und der Schlitten 11 kann mit der darauf angeordneten Aufzeichnungskopfpatrone 9 abtastend in die in der Figur gekennzeichnete S-Richtung bewegt werden. Der Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf fürs den Einsatz in diesem Ausführungsbeispiel entlädt die Tinte durch Ausstoßöffnungen (nicht gezeigt) beim Anwenden von Wärmeenergie und ist von der Ausführungsform, in welcher Elektrizität-Wärme-Umwandlungselemente zum Erzeugen der Wärmeenergie angeordnet sind. Im Aufzeichnungskopf werden die Elektrizität-Wärme-Umwandlungselemente gemäß eines Aufzeichnungssignals angesteuert und erzeugen Wärme, wodurch das Filmsieden und das Erzeugen von Blasen und durch die Druckänderung das Ausstoßen der Tinte durch die Ausstoßöffnungen verursacht werden. 13 bezeichnet einen Haken zum Anordnen der Aufzeichnungskopfpatrone 9 am Schlitten 11, und 15 bezeichnet einen Hebel zum Betätigen des Hakens 13. Auf diesem Hebel 15 ist eine Markierung 17 zum Lesen einer Druck- oder Einstellposition des Aufzeichnungskopfs in der Aufzeichnungskopfpatrone mit der Anzeige einer auf einer Abdeckung angeordneten Skala, wie nachstehend beschrieben wird. 19 bezeichnet eine Halteplatte zum Halten eines elektrischen Verbindungsabschnitts (nicht gezeigt) an der Aufzeichnungskopfpatrone 9. 21 ist ein flexibles Kabel zur Verbindung zwischen dem elektrischen Verbindungsabschnitt und einem Steuerabschnitt des Hauptkörpers.
- 23 bezeichnet eine Führungsstange zum Führen des Schlittens 11 in die S-Richtung, wobei sich die Führungsstange 23 durch die Lager 25 des Schlittens 11 erstreckt. 27 ist ein Steuerriemen zum Übertragen der Kraft zum Bewegen des daran angeordneten Schlittens 11 in die S-Richtung, welcher mit Spannkraft über die an beiden Seitenabschnitten des Geräts angeordneten Riemenrollen 29A, 29B als Schleife geführt ist. Eine Antriebskraft wird von einem Schlittenantriebs- Schrittmotor 31 über ein Triebwerk, z. B. ein Getriebe, auf eine Riemenrolle 29B übertragen.
- Das Bezugszeichen 71 bezeichnet einen Schlitten-Ausgangspositionssensor, welcher eine Lichtunterbrechungs-Schalteinrichtung verwendet, welche mit einem auf der unteren Oberfläche des Schlittens 11 vorragenden Abschnitt (nicht gezeigt) beim Vorbeiführen an dem Schlitten-Ausgangspositionssensor 71 einen Positionsbezug für den Schlitten 11 einstellen kann
- Das Bezugszeichen 33 bezeichnet eine Transportwalze zum Transportieren des Aufzeichnungsmediums, z. B. ein Papier (anschließend als eine Aufzeichnungsunterlage bezeichnet), beim Aufzeichnen, als auch zum Ausgleichen einer Aufzeichnungsebene des Aufzeichnungsmediums, welche durch einen Transportmotor 35 angetrieben wird. 37 ist eine Papierauflage zum Führen des Aufzeichnungsmediums von der Papierzuführauflage 4 in eine Aufzeichnungsposition. 40 ist ein Auslaufende-Erfassungssensor zum Erfassen eines auslaufenden Endes des Aufzeichnungsmediums. Eine nachstehend beschriebene CPU 100 erkennt, daß das Aufzeichnungsmedium eine nachstehend beschriebene Andruckstange 45 verläßt, in einem Schritt, nachdem der Auslaufende-Erfassungssensor 40 das auslaufende Ende des Aufzeichnungsmediums erfaßt hat. D. h., die CPU 100 kann mit dem Auslaufende-Erfassungssensor 40 eine letzte Aufzeichnungszeile des Aufzeichnungskopfs erkennen, indem sie den Bereich beurteilt, in welchem das Aufzeichnungsmedium die Andruckstange 45 verläßt. 39 bezeichnet eine Zuführwalze, welche in einem Transportpfad des Aufzeichnungsmediums angeordnet ist, zum Transportieren des gegen die Transportwalze 33 angedrückten Aufzeichnungsmediums. 34 bezeichnet eine Druckplatte zum Ausgleichen einer Aufzeichnungsfläche des Aufzeichnungsmediums in Gegenüberlage zu einer Ausstoßöffnungsfläche der Aufzeichnungskopfpatrone 9. 41 ist eine Austragwalze für das Austragen des Aufzeichnungsmediums zu einer nicht gezeigten Papieraustragöffnung, welche abgangsseitig der Aufzeichnungsposition in der Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums angeordnet ist. 42 bezeichnet ein Spurrad, welches entsprechend an der Austragwalze 41 angeordnet ist, zum Andrücken der Austragwalze 41 auf das Aufzeichnungsmedium und zum Entwickeln einer Kraft zum Transportieren des Aufzeichnungsmediums mit der Austragwalze 41. 43 bezeichnet einen Lösehebel zum Freigeben der Wirkverbindung zwischen einer Zuführwalze 39, einer Andruckstange 45 und einem Spurrad 42 beim Einlegen eines Aufzeichnungsmediums, welcher durch den Bediener betätigt werden kann.
- Das Bezugszeichen 45 bezeichnet eine Andruckstange zum Verhindern des Verwerfens des Aufzeichnungsmediums in unmittelbarer Nähe der Aufzeichnungsposition, um einen engen Kontaktzustand zu der Transportwalze 33 zu gewährleisten. In diesem Ausführungsbeispiel wird ein Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf für das Aufzeichnen durch Entladen von Tinte als Aufzeichnungskopf verwendet. Da dementsprechend der Abstand zwischen der Tintenausstoßöffnungsfläche des Aufzeichnungskopfs und einer Aufzeichnungsfläche des Aufzeichnungsmediums im wesentlichen gering ist, muß der Abstand genau eingehalten werden, um einen Kontakt zwischen dem Aufzeichnungsmedium und der Ausstoßöffnungsfläche des Aufzeichnungskopfs zu vermeiden, ist es zweckentsprechend, das Aufzeichnungsmedium durch die Andruckstange 45 gegen die Transportwalze 33 anzudrücken. 47 bezeichnet eine auf der Andruckstange 45 angeordnete Skala, und 49 ist eine am Schlitten 11 entsprechend dieser Skala angeordnete Markierung, wobei beide verwendet werden, um das Lesen einer Druck- oder Einstellposition des Aufzeichnungskopfs zu gestatten.
- Das Bezugszeichen 51 bezeichnet eine Kappe, hergestellt aus einem elastischen Material, z. B. Gummi, welche sich in Gegenüberlage zu der Ausstoßöffnungsfläche des in der Ausgangsposition angeordneten Aufzeichnungskopfs befindet und so gehalten wird, um sie leicht auf dem Aufzeichnungskopf anzuordnen bzw. sie leicht vom Aufzeichnungskopf zu entfernen. Die Kappe 51 wird zum Schutz des Aufzeichnungskopfs bei Nichtgebrauch oder in einem Saugwiedergewinnungsprozeß des Aufzeichnungskopfs verwendet. Es ist darauf hinzuweisen, daß der Saugwiedergewinnungsprozeß ein Vorgang ist, welcher dem Entfernen von Ausstoßfehlerfaktoren durch zwangsweises Entladen der Tinte aus allen Ausstoßöffnungen dient, während-die im Inneren der Tintenausstoßöffnungen angeordneten Ausstoßenergie-Erzeugungselemente, welche die zum Ausstoßen der Tinte verwendete Energie erzeugen, nur dem Ausführen der Aufzeichnungsoperation dienen.
- Das Bezugszeichen 53 bezeichnet eine Pumpe, verwendet zum Ausüben einer Saugkraft zum zwangsweisen Austragen der Tinte und zum Absaugen der beim zwangsweisen Austragen der Tinte im Saugwiedergewinnungsprozeß innerhalb der Kappe 51 aufgenommenen Tinte. 55 bezeichnet einen Verlusttintenbehälter zum Aufbewahren der durch die Pumpe 53 angesaugten Verlusttinte, und 57 ist ein Schlauch zur Verbindung zwischen der Pumpe 53 und dem Verlusttintenbehälter 55.
- Das Bezugszeichen 59 bezeichnet ein Blatt zum Wischen der Ausstoßöffnungsfläche des Aufzeichnungskopfs. Dieses Blatt 59 wird während der Kopfbewegung zwischen einer zum Aufzeichnungskopf vorragenden Wischposition und einer Rückzugsposition ohne das Einwirken auf die Ausstoßöffnungsfläche beweglich gehalten. 61 ist ein Motor, 63 ist eine Kurvenkörpereinrichtung zum Antreiben der Pumpe 53 und zum Bewegen der Kappe 51 und des Blatts 59 durch die vom Motor 61 übertragene Kraft.
- Fig. 3 zeigt ein schematisches Ausführungsbeispiel eines Steuerblocks in einer elektronischen Schreibmaschine eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels.
- In diesem bezeichnet das Bezugszeichen 100 eine CPU, z. B. in der Form eines Mikrocomputers zum Steuern jedes Abschnitts gemäß eines Verarbeitungsprogramms, wie nachstehend mit Bezug auf Fig. 4 erläutert wird. 101 bezeichnet einen in der CPU 110 integrierten Zeitgeber, welcher zum Messen der zeit, während der keine Tasteingabe erfolgt, und zum Steuern der Druckvorrichtung verwendet wird.
- Das Bezugszeichen 102 bezeichnet einen ROM zum Speichern der Festdaten, wie z. B. der Zeichengeneratordaten, als auch der Programme entsprechend der durch die CPU 100 auszuführenden Verarbeitungsprozesse. 104 ist ein RAM, welcher einen Arbeitsbereich für die CPU 100 zusätzlich zu den Bereichen für die Entwicklung und Verwaltung der Daten beim Drucken aufweist. 106 ist ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät mit einem Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf, wie mit Bezug auf Fig. 2 beschrieben ist. Auch die vorstehend beschriebenen Sensoren, der Auslaufende-Erfassungssensor 40 und der Schlitten-Ausgangspositionssensor 71, sind in der Lage, Erfassungssignale in die CPU 100 einzugeben.
- Somit werden in diesem Ausführungsbeispiel der Antrieb des Schlittens mit der darauf angeordneten Aufzeichnungskopfpatrone 9 und der Transport der Aufzeichnungsunterlage durch die CPU 100 gesteuert, wie vorstehend beschrieben ist.
- Ein Beispiel der Steuerung in diesem Ausführungsbeispiel wird nachstehend erläutert.
- Zuerst wird das Aufzeichnen gestartet. Eine Aufzeichnungsunterlage wird von der Zuführungsseite zugeführt und durch die Transportwalze 33 in einen Aufzeichnungsbereich transportiert, wo das Aufzeichnen in Gegenüberlage zum Aufzeichnungskopf ausgeführt wird. Andererseits wartet der Aufzeichnungskopf auf das zuführen der Aufzeichnungsunterlage, und der Aufzeichnungskopf stößt die Tinte entsprechend der vorbestimmten Aufzeichnungssignale zu vorbestimmten zeitpunkten durch die Ausstoßöffnungen aus, während der Schlitten 11 zum Ausführen einer gewünschten Aufzeichnung abtastend bewegt wird. Und die Aufzeichnungsunterlage wird in aufeinanderfolgender Weise transportiert und bedruckt, wobei das Ende der Aufzeichnungsunterlage durch einen Auslaufende-Erfassungssensor 40 erfaßt wird, welcher im Transportweg der Aufzeichnungsunterlage angeordnet ist. Wird das Ende der Aufzeichnungsunterlage erfaßt, wird bestimmt, wieviel Schritte ein Schlittenantriebs-Schrittmotor 31 zur Abtastbewegung des Schlittens 11 ausgeführt hat. Befindet sich der Schlitten 11 innerhalb des Aufzeichnungsbereichs in Gegenüberlage zur Aufzeichnungsunterlage, so gibt die CPU 100 auf der Grundlage dieses Erfassungsergebnisses einen Befehl an einen Schlittenantriebs- Schrittmotor 31 aus, welcher eine Antriebsquelle für den Schlitten 11 ist, um den Schlitten 11 auf die Seite der Ausgangsposition zu bewegen, wo die Kappe 51 ist. Es ist zu beachten, daß sich die Aufzeichnungskopfpatrone 9 zum Bedrucken der Unterlage nicht in den äußersten rechten Abschnitt der maximalen Aufzeichnungsbreite in Gegenüberlage zur Ausgangsposition bewegen kann, wie nachstehend erläutert wird. Und nachdem erfaßt worden ist, daß sich der Schlitten 11 zur Seite der Ausgangsposition bewegt hat, wird ein Befehl zum Austragen der Aufzeichnungsunterlage ausgegeben, um die Aufzeichnungsunterlage auszutragen. Durch das Erteilen eines solchen Befehls wird zuverlässig vermieden, daß die Aufzeichnungskopfpatrone 9 in Kontakt mit einem auslaufenden Endabschnitt der Aufzeichnungsunterlage gelangen kann. Somit ist verhinderbar, daß die Aufzeichnungsunterlage fleckig wird oder die Tintenausstoßöffnungsfläche der Aufzeichnungskopfpatrone 9 beschädigt wird.
- Diese Steuerung ist in dem in Fig. 4A gezeigten Ablaufplan kurz erläutert. D. h., der Zeitpunkt, zu dem ein Antriebsbefehl für den Transportmotor 35 ausgegeben worden ist, wird als START betrachtet. Zuerst wird in einem Schritt S1 unterschieden, ob die Drehung des Transportmotors 35 geringer als n Schritte bis mehr als oder gleich n Schritte ist oder nicht. Ist die Drehung von weniger als n Schritten bis mehr als oder gleich n Schritten, geht der Ablauf auf den Schritt S2, in dem eine Bestimmung erfolgt, ob die Aufzeichnungskopfpatrone 9 innerhalb des Bereichs des Aufzeichnungsmediums ist oder nicht. Und wenn die Aufzeichnungskopfpatrone 9 innerhalb des Bereichs des Aufzeichnungsmediums ist, geht der Ablauf auf Schritt S3, wobei der Schlittenantriebs-Schrittmotor 31 angetrieben wird, um die Aufzeichnungskopfpatrone 9 außerhalb des Aufzeichnungsbereichs entgegengesetzt zum Aufzeichnungsmedium zu bewegen. Nach dem Ende des Bewegens geht der Ablauf auf den Schritt S4, in dem der Transportmotor 35 angetrieben wird. In diesem Fall wird das Aufzeichnungsmedium dann automatisch ausgetragen (Schritt S5).
- Ist im Schritt S2 der Aufzeichnungskopf außerhalb des Bereichs des Aufzeichnungsmediums, geht der Ablauf unmittelbar auf Schritt S4, wobei der Transportmotor 35 angetrieben wird, und danach wird das Aufzeichnungsmedium automatisch ausgetragen (Schritt S5).
- Wenn im Schritt S1 die Drehung des Transportmotors 35 nicht weniger als n Schritte bis mehrmals oder gleich n Schritten ist, geht der Ablauf auf Schritt S5, wobei der Transportmotor 35 angetrieben wird, um das Aufzeichnungsmedium zu transportieren.
- Das vorstehend erwähnte Ausführungsbeispiel der Steuerung wird nun mit Bezug auf Fig. 4B ausführlich beschrieben.
- Zuerst wird eine Aufzeichnungsunterlage von der Papierzuführseite zugeleitet. Die Aufzeichnungsunterlage wird durch die Transportwalze 33 in einen Aufzeichnungsbereich transportiert, in welchem das Aufzeichnen in Gegenüberlage zum Aufzeichnungskopf ausgeführt wird.
- Danach wird das Aufzeichnen durch den Aufzeichnungskopf ausgeführt, wie vorstehend erwähnt, wobei dieses Ausführungsbeispiel einen Zeilenaufzeichnungsmodus als ein kennzeichnendes Merkmal der elektronischen Schreibmaschine aufweist, zusätzlich zu einem Verschiebeaufzeichnungsmodus (Seitenaufzeichnungsmodus). Deshalb werden Ausführungsbeispiele der Steuerungen im Zeilenaufzeichnungsmodus und im Seitenaufzeichnungsmodus für die jeweiligen Fälle beschrieben.
- Zuerst wird der Zeilenaufzeichnungsmodus beschrieben. Der Zeilenaufzeichnungsmodus ist ein Modus, in welchem das Aufzeichnen für jede Zeile beim Vorliegen einer Tastatureingabe, d. h. dem EIN der Umschalttaste 81, ausgeführt wird. Wenn somit im Zeilenaufzeichnungsmodus z. B. eine Anweisung zum zuführen des Papiers eintrifft, wird das Aufzeichnen ausgeführt. Der Zeilenaufzeichnungsmodus wird mit Bezug auf den in Fig. 4B gezeigten Ablaufplan ausführlich beschrieben.
- Wenn im Schritt S1 der Zeilenaufzeichnungsmodus festgelegt ist, geht der Ablauf auf die Zeilenaufzeichnungsmodus- Steuerung. Danach wird im Schritt S2 bestimmt, ob ein Befehl zum Austragen der Unterlage vorliegt oder nicht, und wenn ein Befehl zum Austragen der Unterlage vorliegt, geht der Ablauf auf Schritt S26, in welchem nach den Abschließen der Verkappungsoperation die Unterlage ausgetragen wird (Schritte S27, S28, S29). Liegt im Schritt S2 eine negative Bestimmung vor, geht der Ablauf auf Schritt S3, in dem bestimmt wird, ob ein Druckbefehl vorliegt oder nicht. Wenn der Befehl zum Drucken bestimmt wird, geht der Ablauf auf Schritt S4, in dem bestimmt wird, ob im gesperrten Bereich gedruckt wird oder nicht. Wird der gesperrte Druckbereich bestimmt, geht der Ablauf auf Schritt S26 oder andererseits wird das Drucken ausgeführt (Schritt S5), und dann geht der Ablauf auf Schritt S5. Erfolgt im Schritt S3 eine negative Aussage, geht der Ablauf unmittelbar auf Schritt S6. Im Schritt S6 wird bestimmt, ob ein Befehl zum zuführen der Unterlage vorliegt oder nicht, und wenn nicht, geht der Ablauf auf Schritt S2. Wird der Befehl zum zuführen der Unterlage bestimmt, wird die Unterlage zugeführt (Schritt S7), und dann geht der Ablauf auf Schritt S8. Im Schritt S8 wird bestimmt, ob der Aufzeichnungskopf verkappt ist oder nicht, und wenn er verkappt ist, geht der Ablauf auf Schritt S2 zurück. Ist der Aufzeichnungskopf nicht verkappt, wird der Schlitten 11 in eine Ausweichposition (Schritt S9) bewegt. Die Ausweichposition liegt außerhalb des Transportwegs des Aufzeichnungsmediums oder kann eine Position für die Verkappungsoperation sein. Mit dem Abschließen der Bewegung in die Ausweichposition wird der Zeitgeber 101 auf T=0 gesetzt und gestartet (Schritte S10, S11), und dann geht der Ablauf auf Schritt S12. Im Schritt S12 wird bestimmt, ob eine Tasteingabe vorliegt oder nicht, und wenn eine Tasteingabe vorliegt, geht der Ablauf auf Schritt S2. Liegt keine Tasteingabe vor, wird der Zeitgeber 101 gelesen (Schritt S13), und dann geht der Ablauf auf Schritt S14. Im Schritt S14 wird bestimmt, ob T > 5 Sekunden ist oder nicht, und wenn nicht, geht der Ablauf auf Schritt S12. Beträgt T > 5 Sekunden, wird die Verkappungsoperation abgeschlossen (Schritte S15, S16), der Zeitgeber 101 wird angehalten (Schritt S17), und dann geht der Ablauf auf Schritt S2 zurück.
- Danach wird das Steuerverfahren im Seitenaufzeichnungsmodus beschrieben. Ist im Schritt S1 die Bestimmung negativ, geht der Ablauf zum Seitenaufzeichnungsmodus über. Wenn im Schritt S18 ein Druckbefehl bestimmt wird, geht der Ablauf auf Schritt S19, in welchem bestimmt wird, ob Drucken des gesperrten Bereiches vorliegt oder nicht. Wenn es nicht vorliegt, wird das Drucken ausgeführt (Schritt S20), die Unterlage wird weiter zugeführt (Schritt S21), und der Ablauf geht auf Schritt S19 zurück. Es ist zu beachten, daß beim Wiederholen des Druckens der Schlitten 11 das wechselseitige Bewegen vom Nullpunkt einer Ausgangsposition zum Aufzeichnen wiederholt, welcher auf dem Transportweg der Aufzeichnungsunterlage angeordnet ist. Wird im Schritt S19 Drucken des gesperrten Bereiches bestimmt, geht der Ablauf auf Schritt S22, in welchem nach dem Abschließen der Verkappungsoperation die Unterlage ausgetragen wird, und somit wird eine Reihe von Operationen abgeschlossen (Schritte S23, S24, S25).
- Beim Anwenden des vorstehend beschriebenen Steuerverfahrens, ob nun der Zeilenaufzeichnungsmodus oder der Seitenaufzeichnungsmodus zur Anwendung gelangt, wird der Aufzeichnungskopf verhindert, mit einem auslaufenden Endabschnitt der Aufzeichnungsunterlage in Kontakt zu gelangen, und somit wird das Verunreinigen der Aufzeichnungsunterlage oder das Beschädigen der Tintenausstoßöffnungsfläche des Aufzeichnungskopfs im voraus verhindert.
- Dieses Ausführungsbeispiel wird weiterhin beschrieben. Fig. 5 zeigt eine Teilansicht einer erfindungsgemäßen elektronischen Schreibmaschine. Mit Bezug auf Fig. 5 wird eine Ergänzung zur Erläuterung in Verbindung mit Fig. 1 vorgenommen.
- Das Bezugszeichen 16 bezeichnet eine Skala entsprechend der Markierung 17, wie vorstehend beschrieben, welche zum Lesen der Druck- oder Einstellposition des Aufzeichnungskopfs der Aufzeichnungskopfpatrone 9 verwendet wird.
- Fig. 6 zeigt eine schematische Ansicht von oben zur Erläuterung einer elektronische Schreibmaschine dieses Ausführungsbeispiels.
- W&sub1; bezeichnet einen einziehbaren Bereich des Aufzeichnungsmediums, und W&sub2; bezeichnet die maximale Druckbreite.
- X&sub1; bezeichnet eine Ausgangsposition, welche auch zum Ausführen des Verkappens verwendet wird.
- X&sub2; bezeichnet eine äußerste Linksposition zum Drucken, und
- X&sub3; bezeichnet eine äußerste Rechtsposition beim Rückführen.
- D bezeichnet den Abstand zwischen der Markierung 17 und den Tintenausstoßöffnungen des Aufzeichnungskopfs.
- Wie beschrieben, ist dieses Ausführungsbeispiel in einer solchen Weise ausgebildet, daß sich die Aufzeichnungskopfpatrone 9 bis in den Bereich in der äußersten Rechtsposition X&sub3; bewegen kann, welche die maximale Aufzeichnungsbreite der Aufzeichnungsunterlage ist. Und da diese Position als die äußerste Rechtsposition für den Rückführbereich der Aufzeichnungskopfpatrone 9 definiert ist, kann die Aufzeichnungskopfpatrone 9 nicht in einen Seitenbereich dazu bewegt werden. Demgemäß liegt in dem Seitenbereich nur der Tintenbehälterabschnitt der Aufzeichnungskopfpatrone 9 vor, so daß es möglich ist, die Länge des Aufzeichnungsgeräts in einer Breitenrichtung der Aufzeichnungsunterlage zu verkürzen.
- Außerdem verfügt die CPU 100 über die Einstellungen der verschiedenen Ausführungsformen der Aufzeichnungsmoden, in welchen die nachfolgende Steuerung abhängig von einem eingestellten Modus erfolgen kann.
- Eine elektronische Schreibmaschine dieses Ausführungsbeispiels ist auf einen Zeilenaufzeichnungsmodus für das Aufzeichnen jeder Zeile und einen Verschiebeaufzeichnungsmodus (auch als ein Seitenaufzeichnungsmodus bezeichnet) für das zusammengefaßte Aufzeichnen mehrerer Zeilen in einem vorbestimmten Bereich einstellbar, wie vorstehend beschrieben ist.
- Im vorstehend erläuterten Zeilenaufzeichnungsmodus wird der Aufzeichnungskopf jedesmal in die Ausgangsposition zurückgeführt, wenn eine Zeile aufgezeichnet ist, und dann wird die Aufzeichnungsunterlage transportiert. Selbst wenn bei einem solchen Aufbau der Sensor einen auslaufenden Endabschnitt der Aufzeichnungsunterlage nicht erfaßt, werden der Aufzeichnungskopf und der auslaufende Endabschnitt der Aufzeichnungsunterlage niemals miteinander in Kontakt gebracht. Andererseits kann beim Verschiebeaufzeichnungsmodus (Seitenaufzeichnungsmodus) das Aufzeichnen gelegentlich über einer nächsten Aufzeichnungsunterlage nahe eines auslaufenden Endabschnitts der Aufzeichnungsunterlage ausgeführt werden. Bei einer solchen Aufzeichnung muß die vorstehend erwähnte Steuerung durch Erfassen des auslaufenden Endabschnitts der Aufzeichnungsunterlage durch den Sensor erfolgen. D. h., es wird eine Bestimmung ausgeführt, ob die Aufzeichnungskopfpatrone 9 auf den Zeilenaufzeichnungsmodus zum Aufzeichnen jeder Zeile oder auf den Verschiebeaufzeichnungsmodus (Seitenaufzeichnungsmodus) zum Aufzeichnen einer Vielzahl von Zeilen (in diesem Fall ist es bestimmt durch EIN-AUS der Umschalttaste 81, wie vorstehend erwähnt) eingestellt ist. Und beim Zeilenaufzeichnungsmodus, bei welchem die Umschalttaste 81 auf EIN ist, wird die Ausstoßöffnungsfläche der Aufzeichnungskopfpatrone 9 bei jedem Abschluß einer Zeile außerhalb des Transportwegs der Aufzeichnungsunterlage bewegt. Andererseits wird beim Verschiebeaufzeichnungsmodus (Seitenaufzeichnungsmodus), in welchem die Umschalttaste 81 auf AUS ist, um in einer Vielzahl von vorbestimmten Bereichen aufzuzeichnen, die Aufzeichnungskopfpatrone 9 auf dem Transportweg der Aufzeichnungsunterlage wechselseitig bewegt, und nachdem die letzte Zeile in dem vorstehend erwähnten vorbestimmten Bereich aufgezeichnet worden ist, wird die Ausstoßöffnungsfläche der Aufzeichnungskopfpatrone 9 nach außerhalb des Transportwegs der Aufzeichnungsunterlage bewegt, und dann wird die Aufzeichnungsunterlage ausgetragen oder transportiert.
- Da die in diesem Ausführungsbeispiel beschriebene elektronische Schreibmaschine verschiedene Aufzeichnungsmoden aufweist, sind die abtastende Bewegung mit dem Aufzeichnungskopf und die Transportsteuerung der Aufzeichnungsunterlage in geeigneter Weise gemäß des Aufzeichnungsmodus aus zuführen. D. h., der Sensor zum Erfassen des auslaufenden Endabschnitts der Aufzeichnungsunterlage kann immer betrieben werden, doch er ist in gewissen Aufzeichnungsmoden nicht erforderlich. Daher ist er so steuerbar, daß z. B. im Fall der Auswahl des Zeilenaufzeichnungsmodus der Auslaufendeerfassungs-Rücknahmemodus ausgewählt wird, bei dem der auslaufende Endabschnitt der Aufzeichnungsunterlage nicht erfaßt wird, während bei der Auswahl des Verschiebeaufzeichnungsmodus (Seitenaufzeichnungsmodus) der Auslaufendeerfassungsmodus gewählt wird, wobei der auslaufende Endabschnitt erfaßt wird.
- Es ist erkennbar, daß die Kombination der Moden zum Auswählen eines Aufzeichnungsmodus oder ob der auslaufende Endabschnitt erfaßt werden soll oder nicht, in verschiedenen Ausführungsformen innerhalb des Bereichs des technischen Konzepts der vorliegenden Erfindung möglich ist.
- Somit besteht die Möglichkeit, die herkömmlichen Probleme durch das Erfassen des auslaufenden Endabschnitts der Aufzeichnungsunterlage zu lösen und in Verbindung damit das Steuern der Abtastbewegung des Aufzeichnungskopfs zu gewährleisten.
- Die vorliegende Erfindung führt zu ausgezeichneten Wirkungen, insbesondere in einem Aufzeichnungskopf oder einem Aufzeichnungsgerät des Tintenstrahlsystems zum Aufzeichnen durch Erzeugen winziger Flüssigkeitströpfchen unter Anwendung der Wärmeenergie innerhalb der verschiedenen Tintenstrahl-Aufzeichnungssysteme. Mit einem solchen Verfahren sind eine höhere Dichte und eine verbesserte Auflösung der Aufzeichnung erreichbar.
- Hinsichtlich des charakteristischen Aufbaus und des Wirkprinzips ist ein Ausführungsbeispiel zu bevorzugen, das auf dem Grundprinzip beruht, welches z. B. in den US-Patenten Nr. 4 723 129 und Nr. 4 740 796 beschrieben ist. Dieses System ist entweder auf die sogenannte Auf-Anforderung-Type, als auch auf die Dauerbetriebstype anwendbar. Insbesondere ist der Fall der Auf-Anforderung-Type zweckentsprechend, da durch Anwenden mindestens eines Ansteuersignals, welches zu einem raschen Temperaturanstieg mit Überschreiten des Kernsiedens der Aufzeichnungsflüssigkeit führt, entsprechend der Aufzeichnungsinformation an den Elektrizität-Wärme-Umwandlungselementen, welche entsprechend der Unterlagen oder der Flüssigkeitskanäle angeordnet sind und eine Aufzeichnungsflüssigkeit (Tinte) aufnehmen, wobei Wärmeenergie an den Elektrizität-Wärme-Umwandlungselementen erzeugt wird, um das Filmsieden in der Aufzeichnungsflüssigkeit nahe der wärmeaktiven Oberfläche des Aufzeichnungskopfs zu bewirken, und folglich die Blasen innerhalb der Aufzeichnungsflüssigkeit entsprechend im Verhältnis 1 : 1 zu den Aufzeichnungssignalen erzeugt werden können. Durch das Ausstoßen der Aufzeichnungsflüssigkeit durch eine Öffnung zum Entladen in die Atmosphäre, durch eine Wirkkraft, welche beim Ausdehnungs- und Schrumpfprozeß der Blase auftritt, wird mindestens ein Tröpfchen erzeugt. Durch das Erzeugen der Ansteuersignale mit Impuls formen kann das Ausdehnen und Schrumpfen der Blase augenblicklich und angemessen bewirkt werden, um ein mehr bevorzugtes Ausstoßen der Aufzeichnungsflüssigkeit mit besonders hervorragender Wiedergabequalität zu erreichen. Als Ansteuersignale mit einer solchen Impulsform sind jene geeignet, wie sie in den US- Patenten Nr. 4 443 359 und Nr. 4 345 262 beschrieben sind. Ferner ist ein hervorragendes Aufzeichnen durch Anwenden der in dem US-Patent Nr. 4 313 124 beschriebenen Bedingungen der Erfindung ausführbar, welche den Temperaturanstieg der vorstehend erwähnten wärmeaktiven Oberfläche betrifft.
- Die Konfiguration des Aufzeichnungskopfs, zusätzlich zu der Kombination der Ausstoßdüse, des Flüssigkeitskanals und des Elektrizität-Wärme-Umwandlungselements (geradliniger Flüssigkeitskanal oder rechtwinkliger Flüssigkeitskanal), wie sie in den vorstehend erwähnten jeweiligen Patenten beschrieben ist, sowie die Konfiguration in Anwendung des US- Patents Nr. 4 558 333 oder des US-Patents Nr. 4 459 600, welches den Aufbau mit dem im gekrümmten Bereich angeordneten wärmeaktiven Abschnitt beschreibt, sind ebenfalls in die vorliegende Erfindung einbegriffen.
- Außerdem ist die vorliegende Erfindung mit Bezug auf die vorstehend beschriebene Reihenausführungsform des Aufzeichnungskopfs zweckentsprechend für einen Aufzeichnungskopf der frei auswechselbaren Chip-Type, welcher die elektrische Verbindung zum Hauptgerät oder das zuführen der Tinte vom Hauptgerät durch die Anordnung am Hauptgerät gestattet, oder für einen Aufzeichnungskopf der Patronenausführungsform, welcher einen einstückig mit dem Aufzeichnungskopf verbundenen Tintenbehälter aufweist, wie vorstehend in dem Ausführungsbeispiel beschrieben ist.
- Hinsichtlich der Ausführungsform oder der Anzahl der anzuordnenden Aufzeichnungsköpfe ist z. B. nur ein einzelner Aufzeichnungskopf entsprechend der Farbe vorgesehen oder eine Vielzahl von Aufzeichnungsköpfen kann entsprechend einer Vielzahl von Tinten angeordnet sein, welche sich in der Aufzeichnungsfarbe oder Dichte unterscheiden.
- Wenn die in diesem Ausführungsbeispiel vorstehend beschriebene Auslaufende-Erfassungseinrichtung mit einem solchen Aufbau beim Ansteuern der Transporteinrichtungseinrichtung bestimmt, daß sich das Aufzeichnungsmedium von einem das Aufzeichnungsmedium haltende Element trennt und das Aufzeichnungsmedium gelangt in Kontakt mit dem Aufzeichnungskopf, wird bestimmt, ob der Aufzeichnungskopf innerhalb des Bereichs des Aufzeichnungsmediums ist oder nicht, und nur wenn er im Bereich des Aufzeichnungsmediums ist, wird der Aufzeichnungskopf nach außerhalb des Aufzeichnungsmediums bewegt, z. B. nach der linken Seite, um das Aufzeichnungsmedium zu transportieren, so daß es möglich ist, zu verhindern, daß die Ausstoßöffnungsfläche des Aufzeichnungskopfs mit dem auslaufenden Endabschnitt des Aufzeichnungsmediums in Kontakt gelangt.
- Bei der vorstehend beschriebenen Konfiguration besteht auf der rechten Seite des Aufzeichnungsgeräts keine Notwendigkeit für einen Raum, in welchen sich der Aufzeichnungskopf von dem Aufzeichnungsmedium zurückziehen kann, wodurch es möglich wird, das Aufzeichnungsgerät zu miniaturisieren.
- Ferner ist es mit dem vorstehend beschriebenen Aufbau möglich, das Erfassen des auslaufenden Endabschnitts des Aufzeichnungsmediums gemäß des Aufzeichnungsmodus zu wählen und das Steuern des Aufzeichnens zu vereinfachen.
- Wie vorstehend beschrieben, ist es erfindungsgemäß möglich, ein Aufzeichnungsgerät zu schaffen, bei dem die Aufzeichnungseinrichtung nicht zufällig mit einem Aufzeichnungsmedium in Kontakt gelangen kann, und welches die Erhöhung der Aufzeichnungsgeschwindigkeit gestattet, und eine elektronische Schreibmaschine, welche ein solches Aufzeichnungsgerät aufweist.
Claims (19)
1. Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät (106) zum Aufzeichnen
auf ein Aufzeichnungsmedium durch Ausstoßen von Tinte mit
einem Schlitten zum wechselseitigen Bewegen der
Aufzeichnungseinrichtung zum Ausstoßen von Tinte durch eine
Ausstoßöffnung, um auf einem Aufzeichnungsmedium in eine
Richtung quer zu einem Transportweg (37) des
Aufzeichnungsmediums aufzuzeichnen,
einem Entscheidungsmodus zum Bestimmen eines
Zeilenaufzeichnungsmodus, wobei das Aufzeichnen für jede
Zeile ausgeführt wird, oder eines Seitenaufzeichnungsmodus,
wobei das Aufzeichnen für jede Seite mit der
Aufzeichnungseinrichtung ausgeführt wird,
einer Erfassungseinrichtung, welche in der Lage ist,
ein auslaufendes Ende des Aufzeichnungsmediums zu erkennen,
und
einer Ausführungseinrichtung, in welcher ein
Entscheidungsergebnis des Entscheidungsmodus der
Zeilenaufzeichnungsmodus ist, wobei eine
Ausstoßöffnungsfläche der Aufzeichnungseinrichtung (9) bei
jedem Abschließen des Aufzeichnens einer Zeile auf dem
Transportweg (37) des Aufzeichnungsmediums hinausbewegt
wird, und wenn das Entscheidungsergebnis des
Entscheidungsmodus der Seitenaufzeichnungsmodus ist, wird
die auf dem Schlitten angeordnete Aufzeichnungseinrichtung
(9) wechselseitig in eine Richtung quer zum Transportweg
des Aufzeichnungsmediums bewegt, um in einem vorbestimmten
Bereich das Aufzeichnen auszuführen, und nach dem
Abschließen des Aufzeichnens im vorbestimmten Bereich wird
die Ausstoßöffnungsfläche der Aufzeichnungseinrichtung (9)
aus dem Transportweg (37) des Aufzeichnungsmediums
hinausbewegt, und dann wird das Transportieren des
Aufzeichnungsmediums zum Ausgeben ausgeführt.
2. Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät (106) gemäß Anspruch
1, wobei der Entscheidungsmodus durch die CPU (100) bei der
Tastenbetätigung des Bedieners bestimmt wird.
3. Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät (106) gemäß Anspruch
1, wobei im Seitenaufzeichnungsmodus, wenn die
Aufzeichnungseinrichtung (9) wechselseitig im Transportweg
(37) des Aufzeichnungsmediums zum Aufzeichnen in einem
vorbestimmten Bereich bewegt wird, wiederholt ein Schlitten
(11) mit der darauf angeordneten Aufzeichnungseinrichtung
(9) das wechselseitige Bewegen gegenüber dem Nullpunkt
einer Ausgangsposition zum Aufzeichnen im Transportweg (37)
des Aufzeichnungsmediums.
4. Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät (106) gemäß Anspruch
1, wobei die Erfassungseinrichtung ein Auslaufende-
Erfassungssensor (40) zum Erfassen eines auslaufenden Endes
des Aufzeichnungsmediums ist, und wobei der Auslaufende-
Erfassungssensor im Seitenaufzeichnungsmodus arbeitet.
5. Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät (106) gemäß Anspruch
1, welches ferner einen Schlitten-Ausgangspositionssensor
(71) zum Erfassen der Position eines Schlittens (11)
aufweist, auf welchem die Aufzeichnungseinrichtung (9)
angeordnet ist, und wobei die CPU (100) die Position des
Schlittens (11) nach dem Erfassen durch den Schlitten-
Ausgangspositionssensor (71) durch die Anzahl der Schritte
eines Schlittenantriebs-Schrittmotors (31) bestimmen kann.
6. Gerät gemäß einem der vorausgehenden Ansprüche, wobei
der Schlitten (11) einen Rückführbereich im äußersten
rechten Endabschnitt des Aufzeichnungsmediums aufweist,
welcher ein Bereich entgegengesetzt zum Aufzeichnungsmedium
ist.
7. Gerät gemäß einem der vorausgehenden Ansprüche, wobei
die Aufzeichnungseinrichtung (9) eine von einem Hauptkörper
des Geräts abnehmbare Aufzeichnungskopfpatrone aufweist,
welche einstückig mit einem Aufzeichnungskopf und einem
Tintenbehälter zum Aufnehmen von dem Aufzeichnungskopf
zuzuführende Tinte ausgebildet ist.
8. Gerät gemäß einem der vorausgehenden Ansprüche, wobei
die Aufzeichnungseinrichtung (9) einen Tintenstrahl-
Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen der Tinte unter Anwendung
von Wärmeenergie aufweist.
9. Gerät gemäß einem der vorausgehenden Ansprüche, wobei
die Aufzeichnungseinrichtung (9) einen Tintenstrahl-
Aufzeichnungskopf zum Verursachen des Filmsiedens durch die
Wärmeenergie und des Ausstoßens der Tinte durch
Ausstoßöffnungen durch das Ausdehnen von Blasen infolge des
Filmsiedens aufweist.
10. Gerät gemäß einem der vorausgehenden Ansprüche, wobei
der Seitenaufzeichnungsmodus ein Modus ist, in welchem eine
vorbestimmte aufzuzeichnende Aufzeichnungsinformation nach
einem einzigen Druckbefehl auf dem Aufzeichnungsmedium
aufgezeichnet wird.
11. Elektronische Schreibmaschine zum Aufzeichnen auf
einem Aufzeichnungsmedium mit
einer Tasteneingabeeinrichtung (1) zum Eingeben der
Information,
einem Schlitten zum wechselseitigen Bewegen der
Aufzeichnungseinrichtung zum Ausstoßen von Tinte durch eine
Ausstoßöffnung, um auf einem Aufzeichnungsmedium in eine
Richtung quer zu einem Transportweg (37) des
Aufzeichnungsmediums aufzuzeichnen,
einem Entscheidungsmodus zum Bestimmen eines
Zeilenaufzeichnungsmodus, in welchem das Aufzeichnen für
jede Zeile ausgeführt wird, oder eines
Seitenaufzeichnungsmodus, in welchem das Aufzeichnen für
jede Seite mit der Aufzeichnungseinrichtung (9) ausgeführt
wird,
einer Erfassungseinrichtung, welche in der Lage ist,
ein auslaufendes Ende des Aufzeichnungsmediums zu erkennen,
und
einer Ausführungseinrichtung (100), in welcher, wenn
ein Entscheidungsergebnis des Entscheidungsmodus der
Zeilenaufzeichnungsmodus ist, eine Ausstoßöffnungsfläche
der Aufzeichnungseinrichtung (9) aus dem Transportweg (37)
des Aufzeichnungsmediums bei jedem Abschließen des
Aufzeichnens einer Zeile herausbewegt wird, und wenn das
Entscheidungsergebnis des Entscheidungsmodus der
Seitenaufzeichnungsmodus ist, die auf dem Schlitten
angeordnete Aufzeichnungseinrichtung (9) wechselseitig in
eine Richtung quer zum Transportweg des
Aufzeichnungsmediums bewegt wird, um in einem bestimmten
Bereich aufzuzeichnen, und nach dem Abschließen des
Aufzeichnens im vorbestimmten Bereich die
Ausstoßöffnungsfläche der Aufzeichnungseinrichtung (9) aus
dem Transportweg (37) des Aufzeichnungsmediums herausbewegt
und dann das Aufzeichnungsmedium zum Austragen
transportiert wird.
12. Elektronische Schreibmaschine gemäß Anspruch 11, wobei
die elektronische Schreibmaschine ein darin angeordnetes
Magnetdisketten-Laufwerk (IA) aufweisen kann.
13. Elektronische Schreibmaschine gemäß Anspruch 11 oder
12, wobei die elektronische Schreibmaschine einen
Bildschirmabschnitt (6) zum Anzeigen der
Informationseingabe durch die Tasteneingabeeinrichtung (1)
aufweist.
14. Elektronische Schreibmaschine mit
einem Schlitten zum wechselseitigen Bewegen der
Aufzeichnungseinrichtung zum Ausstoßen von Tinte durch eine
Ausstoßöffnung zum Aufzeichnen auf einem
Aufzeichnungsmedium in eine Richtung quer zu einem
Transportweg (37) des Aufzeichnungsmediums,
einer Transporteinrichtung (35) zum Transportieren des
Aufzeichnungsmediums,
einer Antriebseinrichtung (31) zum Ausführen des
gewünschten Aufzeichnens durch Bewegen des Schlittens (11),
auf welchem die Aufzeichnungseinrichtung (9) angeordnet
ist, und der Transporteinrichtung (35),
einer Erfassungseinrichtung (40) zum Erfassen eines
auslaufenden Endabschnitts des Aufzeichnungsmediums,
einer Tasteneingabeeinrichtung (1A) zum Eingeben der
aufzuzeichnenden Bildinformation, und
einer Bildschirmeinrichtung (6) zum Bestätigen
sichtbarer Eingabeinformationen mit
einem Zeilenaufzeichnungsmodus, in welchem ein Bild
zeilenweise aufgezeichnet werden kann, und
einem Seitenaufzeichnungsmodus, in welchem ein Bild
über mehrere Zeilen auf einmal aufgezeichnet werden kann,
und mit
einem Auslaufendeerfassungs-Rücknahmemodus,
entsprechend dem Ausführen des Zeilenaufzeichnungsmodus, in
welchem Modus die Erfassungseinrichtung (40) zum Erfassen
des auslaufenden Endabschnitts des Aufzeichnungsmediums
nicht betrieben wird,
einem Auslaufende-Erfassungsmodus, entsprechend dem
Ausführen des Seitenaufzeichnungsmodus, in welchem Modus
die Erfassungseinrichtung (40) zum Erfassen des
auslaufenden Endabschnitts des Aufzeichnungsmediums
betrieben wird, und
einem Ausführungsmodus, in welchem die
Aufzeichnungseinrichtung (9) aus dem Transportweg des
Aufzeichnungsmediums gemäß eines gewählten
Aufzeichnungsmodus herausbewegt wird,
wobei der Aufzeichnungskopf nach jeder gedruckten
Zeile im Zeilenaufzeichnungsmodus aus dem Transportweg
herausbewegt wird.
15. Elektronische Schreibmaschine gemäß einem der
Ansprüche 11-14, wobei der Seitenaufzeichnungsmodus ein
Modus ist, in welchem eine vorbestimmte aufzuzeichnende
Aufzeichnungsinformation nach einem einzelnen Druckbefehl
auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet wird.
16. Tintenstrahl-Aufzeichnungsverfahren zum Aufzeichnen
auf einem Aufzeichnungsmedium durch das Verwenden der
Aufzeichnungseinrichtung (9) zum Aufzeichnen auf einem
Aufzeichnungsmedium und das Entladen der Tinte durch
Ausstoßöffnungen, wobei ein Zeilenaufzeichnungsmodus, in
welchem das Aufzeichnen für jede Zeile ausgeführt wird,
oder ein Seitenaufzeichnungsmodus, in welchem das
Aufzeichnen für jede Seite bestimmt ist, wobei die Position
des auslaufenden Endes des Aufzeichnungsmediums durch eine
Erfassungseinrichtung erkannt wird, und wobei im
Zeilenaufzeichnungsmodus eine Ausstoßöffnungsfläche der
Aufzeichnungseinrichtung (9) bei jedem Abschließen des
Aufzeichnens einer Zeile nach außerhalb des Transportwegs
(37) des Aufzeichnungsmediums bewegt wird, während im
Seitenaufzeichnungsmodus die auf dem Schlitten angeordnete
Aufzeichnungseinrichtung (9) wechselseitig in eine Richtung
quer zum Transportweg des Aufzeichnungsmediums bewegt wird,
um in einem vorbestimmten Bereich aufzuzeichnen, und nach
dem Abschließen des Aufzeichnens in dem vorbestimmten
Bereich die Ausstoßöffnungsfläche der
Aufzeichnungseinrichtung (9) nach außerhalb des
Transportwegs (37) des Aufzeichnungsmediums bewegt wird,
und dann das Aufzeichnungsmedium zum Austragen
transportiert wird.
17. Tintenstrahl-Aufzeichnungsverfahren gemäß Anspruch 16,
wobei die Aufzeichnungseinrichtung einen Tintenstrahl-
Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen der Tinte durch das
Anwenden von Wärmeenergie aufweist.
18. Tintenstrahl-Aufzeichnungsverfahren gemäß Anspruch 16
oder 17, wobei die Aufzeichnungseinrichtung einen
Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf aufweist, zum Verursachen
des Filmsiedens durch-das Anwenden von Wärmeenergie und das
Ausstoßen der Tinte durch Ausstoßöffnungen durch das
Ausdehnen der Blasen infolge des Filmsiedens.
19. Tintenstrahl-Aufzeichnungsverfahren gemäß einem der
Ansprüche 16-18, wobei der Seitenaufzeichnungsmodus eine
Modus ist, in welchem eine vorbestimmte aufzuzeichnende
Information nach einem einzelnen Druckbefehl auf dem
Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet wird.
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