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DE69027194T2 - Tintenstrahlaufzeichnungsgerät - Google Patents

Tintenstrahlaufzeichnungsgerät

Info

Publication number
DE69027194T2
DE69027194T2 DE69027194T DE69027194T DE69027194T2 DE 69027194 T2 DE69027194 T2 DE 69027194T2 DE 69027194 T DE69027194 T DE 69027194T DE 69027194 T DE69027194 T DE 69027194T DE 69027194 T2 DE69027194 T2 DE 69027194T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
recording
carriage
recording head
ink
paper
Prior art date
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Application number
DE69027194T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69027194D1 (de
Inventor
Tadashi Hanabusa
Koh Hasegawa
Masanori Kaneko
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Canon Inc
Original Assignee
Canon Inc
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Filing date
Publication date
Priority claimed from JP1344908A external-priority patent/JP2752484B2/ja
Priority claimed from JP34490989A external-priority patent/JPH03203650A/ja
Priority claimed from JP34490789A external-priority patent/JP2695263B2/ja
Application filed by Canon Inc filed Critical Canon Inc
Application granted granted Critical
Publication of DE69027194D1 publication Critical patent/DE69027194D1/de
Publication of DE69027194T2 publication Critical patent/DE69027194T2/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41JTYPEWRITERS; SELECTIVE PRINTING MECHANISMS, i.e. MECHANISMS PRINTING OTHERWISE THAN FROM A FORME; CORRECTION OF TYPOGRAPHICAL ERRORS
    • B41J25/00Actions or mechanisms not otherwise provided for
    • B41J25/304Bodily-movable mechanisms for print heads or carriages movable towards or from paper surface
    • B41J25/308Bodily-movable mechanisms for print heads or carriages movable towards or from paper surface with print gap adjustment mechanisms
    • B41J25/3082Bodily-movable mechanisms for print heads or carriages movable towards or from paper surface with print gap adjustment mechanisms with print gap adjustment means on the print head carriage, e.g. for rotation around a guide bar or using a rotatable eccentric bearing
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41JTYPEWRITERS; SELECTIVE PRINTING MECHANISMS, i.e. MECHANISMS PRINTING OTHERWISE THAN FROM A FORME; CORRECTION OF TYPOGRAPHICAL ERRORS
    • B41J19/00Character- or line-spacing mechanisms
    • B41J19/18Character-spacing or back-spacing mechanisms; Carriage return or release devices therefor
    • B41J19/20Positive-feed character-spacing mechanisms
    • B41J19/202Drive control means for carriage movement
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41JTYPEWRITERS; SELECTIVE PRINTING MECHANISMS, i.e. MECHANISMS PRINTING OTHERWISE THAN FROM A FORME; CORRECTION OF TYPOGRAPHICAL ERRORS
    • B41J25/00Actions or mechanisms not otherwise provided for
    • B41J25/304Bodily-movable mechanisms for print heads or carriages movable towards or from paper surface
    • B41J25/308Bodily-movable mechanisms for print heads or carriages movable towards or from paper surface with print gap adjustment mechanisms

Landscapes

  • Common Mechanisms (AREA)
  • Ink Jet (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät, welches das Aufzeichnen durch Ausstoßen von Tinte ausführt.
  • Aufzeichnungsgeräte, welche das Aufzeichnen auf einem Aufzeichnungsmedium, wie z. B. Papier, transparenten Folien für Überkopfprojektoren oder dergleichen (nachstehend als "Aufzeichnungspapier" oder einfach als "Papier" bezeich net), sind in einer Vielzahl von Formen vorgeschlagen worden, welche verschiedene Typen von Aufzeichnungsköpfen aufweisen. z. B. werden in seriellen Druckvorrichtungen Aufzeichnungsköpfe, wie z. B. Nadeldruckköpfe, Thermodruckköpfe und Tintenstrahl-Druckköpfe verwendet. Insbesondere finden Tintenstrahl-Druckvorrichtungen aufgrund ihrer niedrigen Betriebskosten und der geringen Geräuschentwicklung Beachtung, was sich aus der Tatsache ergibt, daß sie Tinte unmittelbar auf das Aufzeichnungspapier ausstoßen
  • Heutzutage werden Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräte, und insbesondere Tintenstrahl-Aufzeichnungsköpfe, nach filmbildenden Verfahren oder der Mikroprozessor-Technologie hergestellt, wie sie bei der Fertigung von Halbleiter- Einrichtungen verwendet werden. Demzufolge ist die Fertigung miniaturisierter und kostengünstiger Aufzeichnungsköpfe realisierbar, und es sind Aufzeichnungsköpfe der Austausch-Ausführungsform vorgeschlagen worden, welche mit einem Tintenbehälter einstückig ausgebildet sind. Dies ermöglicht auch die Herstellung von Aufzeichnungsgeräten geringer Größe und mit einfachem Aufbau.
  • Die Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräte, welche diese verschiedenen Vorteile aufweisen, finden umfassenden Einsatz als Aufzeichnungseinrichtungen solcher Geräte, wie z. B. elektronische Schreibmaschinen, Textverarbeitungssysteme, Faksimilegeräte, Kopiergeräte und dergleichen. Die Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräte weisen Anordnungen auf, welche zum Ausführen der Funktionen und Operationen jedes dieser Geräte geeignet sind.
  • Weiterhin besteht in jüngster Zeit die Tendenz des zuneh menden allgemeinen Einsatzes von transportablen elektronischen Schreibmaschinen oder von Textverarbeitungssystemen mit geringen Abmessungen und geringem Gewicht. Im Hinblick auf diese Punkte besteht ein ständig wachsender Bedarf an Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräten geringer Größe und mit einfachem Aufbau.
  • Bei den Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräten sind die Größen der auf dem Aufzeichnungspapier erzeugten Tintenpunkte ein Hauptfaktor der Ausbildung der Dichte von Bildern. Die Qualität der Bilder hängt auch von der Positionsgenauigkeit der Punkte ab. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Steuerung der Bahnlänge der aus dem Aufzeichnungskopf ausgestoßenen Tintentropfen, nämlich die Entfernung zwischen dem Aufzeichnungskopf und dem Aufzeichnungspapier (nachstehend als "Spalt" bezeichnet), von entscheidender Bedeutung.
  • Außerdem wird eine Vielzahl von Aufzeichnungsmedien verwendet, weil es ein breites Spektrum von Geräten gibt, welche Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräte verwenden, die durch das Ausführen des Aufzeichnens durch das Anhaften von Tintentropfen auf den Aufzeichnungsmedien gekennzeichnet sind. Demzufolge ist bei den Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräten der Spalt entsprechend der Art der Aufzeichnungsmedien einzustellen, insbesondere mit Bezug auf deren Dicke.
  • Als eine Spalteinstelleinrichtung ist eine Anordnung bekannt, welche den Spalt dadurch einstellt, indem eine Transportwalze nach rückwärts ausweichen kann, während sie durch Walzen angedrückt wird, welche auf einem Schlitten mit einem geladenen Aufzeichnungskopf angeordnet sind, wenn ziemlich dickes Aufzeichnungspapier verwendet wird. Bei dieser Anordnung müssen jedoch die Walzen die Transportwalze mit großer Kraft andrücken, so daß die Transportwalze nach rückwärts ausweichen kann, wobei sich der Bewegungswiderstand des Schlittens infolge der Walzen erhöht, so daß das Drehmoment des Motors zum Antrieb des Schlittens erhöht werden muß.
  • Wenn andererseits das Aufzeichnungspapier herkömmlicher Dicke verwendet wird, sind nachfolgende Anordnungen verwendbar:
  • 1. Eine Anordnung, bei welcher eine Transportwalze an eine Papierandruckplatte angedrückt wird, so daß sie bei dickem Papier ausweicht;
  • 2. Eine Anordnung, bei welcher die Papierandruckplatte durch einen Schlitten angedrückt wird.
  • Diese Anordnungen weisen jedoch Probleme dahingehend auf, daß komplizierte Anordnungen entstehen oder daß das Einfügen des Aufzeichnungspapiers zwischen der Papierandruckplatte und der Transportwalze in dem Fall schwierig werden kann, wenn der Andruck zwischen der Papierandruckplatte und der Transportwalze nicht zweckentsprechend ist oder der Druck auf das Papier aufgrund der Art des Papiermaterials oder dessen Dicke nicht geeignet ist.
  • Wahlweise ist eine Anordnung zum Einstellen des Spalts durch das Drehen eines Schlittens um eine Führungsstange oder durch das Verschieben eines Aufzeichnungskopfs mit Bezug auf einen Schlitten. Die Anordnung weist jedoch einen Nachteil auf, daß die Konstruktion und die Einstelloperation kompliziert sind.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät zu schaffen, welches eine Qualität des aufgezeichneten Bilds durch Gewährleisten der Lagebeziehung (eines Spalts) zwischen dem Aufzeichnungsmedium und der Ausstoßöffnung des Aufzeichnungskopfs erhöhen kann.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät zu schaffen, welches den Spalt zwischen dem Aufzeichnungspapier und den Ausstoßöffnungen des Aufzeichnungskopfs entsprechend der Dicke des Aufzeichnungspapiers mit einer einfachen Anordnung automatisch einstellen kann.
  • Das japanische Patentdokument Nr. JP-A-62074676 beschreibt ein Aufzeichnungsgerät, in welchem ein den Aufzeichnungskopf tragender Schlitten auf parallelen Führungsschienen angeordnet ist.
  • Erfindungsgemäß ist in diesem Fall eine Einrichtung zum Einstellen des Spalts zwischen einem auf einer Druckwalze angeordneten Aufzeichnungsmedium und einer Aufzeichnungseinrichtung gemäß Anspruch 1 angeordnet.
  • Die vorliegende Erfindung wird zum besseren Verständnis unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • Fig. 1A und Fig. 1B zeigen jeweils perspektivische Ansichten einer elektronischen Druckvorrichtung, auf welche die vorliegende Erfindung angewendet ist, in Gebrauchslage und in Schließlage,
  • Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer Druckvorrichtung, auf welche die vorliegende Erfindung anwendbar ist,
  • Fig. 3 zeigt eine perspektivische Ansicht der in Fig. 2 gezeigten Aufzeichnungskopfpatrone 9,
  • Fig. 4A zeigt eine perspektivische Explosionsansicht der in Fig. 3 gezeigten Anordnung der Aufzeichnungskopfpatrone 9,
  • Fig. 4B zeigt eine perspektivische Ansicht der Aufzeichnungskopfpatrone 9,
  • Fig. 5A, Fig. 5B und Fig. 5C zeigen jeweils eine perspektivische Expiosionsansicht, eine Draufsicht und eine Seitenansicht einer Anordnung des in Fig. 2 gezeigten Schlittens 11,
  • Fig. 6A und Fig. 6B zeigen jeweils eine Draufsicht und eine Seitenansicht des Zustandes, wenn die Aufzeichnungskopfpatrone 9 auf dem Schlitten 11 angeordnet ist,
  • Fig. 7A und Fig. 7B zeigen Seitenansichten des Zustands der Leiterplattenabdeckung 623 bevor und nachdem die Aufzeichnungskopfpatrone 9 auf dem Schlitten montiert ist,
  • Fig. 7C, Fig. 7D und Fig. 7E zeigen Draufsichten des Zustands der Aufzeichnungskopfpatrone 9, wenn sie auf dem Schlitten 11 montiert ist,
  • Fig. 8A und Fig. 8B zeigen jeweils eine Seitenansicht im Schnitt und eine Draufsicht als Explosionsdarstellung einer Anordnung eines Aufzeichnungsmedium-Transportsystems der in Fig. 2 gezeigten Druckvorrichtung,
  • Fig. 8C zeigt eine Seitenansicht einer Anordnung des Aufzeichnungsmedium-Transportsystems als Schnittdarstellung, wenn verschiedene darauf einwirkende Kräfte gelöst sind,
  • Fig. 9A und Fig. 9B zeigen schematische Seitenansichten der Einrichtung zum Ausweichen der Zuführwalzen im Aufzeichnungsmedium-Transportsystem,
  • Fig. 9C zeigt eine schematische Seitenansicht einer herkömmlichen Einrichtung zum Andrücken der Zuführwalzen,
  • Fig. 10A und Fig. 10B zeigen Seitenansichten des rechten Seitenabschnitts der Einrichtung zum Lösen der auf die Zuführwalzen, die Papierandruckplatte und die Nockenräder im Transportsystem vor und nach dem Lösen einwirkenden Kräfte,
  • Fig. 11A und Fig. 11B zeigen Seitenansichten des linken Seitenabschnitts der Einrichtung zum Lösen vor und nach dem Lösen,
  • Fig. 12 zeigt eine schematische Vorderansicht der Wirkverbindung des Lösehebels 43 und des Transportknopfs 5 zum Lösen der Einrichtung,
  • Fig. 13 zeigt eine perspektivische Expiosionsansicht der in Fig. 12 gezeigten Einrichtung,
  • Fig. 14 und Fig. 15 zeigen jeweils eine Seitenansicht und eine Draufsicht zum Erläutern der Wirkverbindung der Aufzeichnungskopfpatrone 9 und verschiedener Elemente des in Fig. 2 gezeigten Schlittens 11,
  • Fig. 16A und Fig. 16B zeigen schematische Draufsichten der Positionsänderung des Schlittens 11 gemäß der Dicke des Aufzeichnungsmediums,
  • Fig. 17 zeigt eine schematische Seitenansicht der bei der vorstehenden Anderung erfolgenden Veränderung der Führungslager 25,
  • Fig. 18 zeigt eine schematische Vorderansicht der Einrichtung zum Neigen der Ausstoßöffnungszeile gemäß der Bewegungsrichtung des in Fig. 2 gezeigten Schlittens 11,
  • Fig. 19A und Fig. 19B zeigen jeweils schematische Draufsichten von Aufzeichnungsbeispielen, wenn die Neigungseinrichtung jeweils nicht vorgesehen und wenn sie vorgesehen ist,
  • Fig. 20A und Fig. 20B zeigen jeweils eine Draufsicht und eine Vorderansicht der Spanneinrichtung des Riemens zum Antreiben des in Fig. 2 gezeigten Schlittens 11,
  • Fig. 21 zeigt ein Steuerdiagramm der Operation des Aufzeichnungspositions-Festlegungsmodus in dem in Fig. 2 gezeigten Aufzeichnungsgerät,
  • Fig. 22A und Fig. 22B zeigen Ablaufpläne der Operation des Aufzeichnungspositions-Festlegungsmodus in dem in Fig. 2 gezeigten Aufzeichnungsgerät,
  • Fig. 23 zeigt ein Blockdiagramm einer Anordnung zum Steuern des Aufzeichnungspositions-Festlegungsmodus,
  • Fig. 24 zeigt eine perspektivische Explosionsdarstellung der in Fig. 2 gezeigten Ausstoßwiedergewinnungseinrichtung,
  • Fig. 25 zeigt eine Seitenansicht des Kappenabschnitts der Ausstoßwiedergewinnungseinrichtung,
  • Fig. 26 zeigt ein Steuerdiagramm einer Reihe von Wiedergewinnungshandlungen der Ausstoßwiedergewinnungseinrichtung,
  • Fig. 27 zeigt eine Ansicht der Operationen der Hauptabschnitte der Ausstoßwiedergewinnungseinrichtung,
  • Fig. 28 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht des Verlusttintenbehälters zum Aufbewahren der durch die Wiedergewinnungsoperation entladenen Tinte, und
  • Fig. 29A und Fig. 29B zeigen jeweils Seitenansichten der Lage des Verlusttintenbehälters, wenn die Druckvorrichtung in Gebrauch ist und wenn sie verstaut ist.
  • Nachstehend wird die Erfindung mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • BESCHREIBUNG EINER ELEKTRONISCHEN SCHREIBMASCHINE
  • Fig. 1A und Fig. 1B zeigen Außenansichten einer elektronischen Schreibmaschine, auf welche die vorliegende Erfindung anwendbar ist.
  • In diesen Figuren bezeichnet das Bezugszeichen 1 eine Tastatur, auf welcher Tasten 2 zum Eingeben von Buchstaben, Ziffern, Steuersignalen oder dergleichen angeordnet sind. Die Tastatur 1 ist durch Drehen um ein Gelenk 3 faltbar, wie in Fig. 1B gezeigt ist, wenn die Schreibmaschine nicht in Gebrauch ist. Das Bezugszeichen 4 bezeichnet eine Papierzuführauflage zum Zuführen eines blattförmigen Aufzeichnungsmediums zu einem Druckabschuitt in dem Gerät. Die Papierzuführauflage 4 ist ebenfalls faltbar, um den Druckabschnitt abzudecken, wenn die Schreibmaschine nicht in Gebrauch ist, wie in Fig. 1B gezeigt. Das Bezugszeichen 5 bezeichnet einen Transportknopf zum manuellen Einstellen oder Ausgeben des Aufzeichnungsmediums, 6 bezeichnet einen Bildschirm zum Anzeigen der eingegebenen Sätze oder dergleichen, und 7 bezeichnet einen Griff zum Tragen des Geräts.
  • Das Bezugszeichen 8 bezeichnet eine am Oberteil der elektronischen Schreibmaschine der Ausführungsform angeordnete Abdeckung, welche an den Bildschirm 6 angrenzt. Wird die Abdeckung 8 aus einem transparenten Kunststoff oder dergleichen gefertigt, dann können der Druckabschnitt und das Aufzeichnungsmedium, welche in der Schreibmaschine angeordnet sind, durch die Abdeckung 8 beobachtet werden.
  • DRUCKEREINHEIT
  • Fig. 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Anordnung der Druckereinheit.
  • Das Bezugszeichen 9 bezeichnet eine Aufzeichnungskopfpatrone mit einem Tintenstrahl-Druckkopf, welcher nachstehend mit Bezug auf Fig. 3 und Fig. 4 ausführlich beschrieben wird. Das Bezugszeichen 11 bezeichnet einen Schlitten, auf welchem die Aufzeichnungskopfpatrone 9 montiert ist, und welche in die in Fig. 2 gekennzeichnete Richtung S abtastend bewegt wird. Das Bezugszeichen 13 bezeichnet einen Haken zum Montieren der Aufzeichnungskopfpatrone 9 am Schlitten 11, und 15 ist ein Betätigungshebel zum Betätigen des Hakens 13. Am Betätigungshebel 15 ist ein Zeiger 17 angeordnet, welcher auf eine auf einer Abdeckung angeordnete, nachstehend beschriebene Skala gerichtet ist und es dadurch ermöglicht, die Druckposition oder die Einstellposition des Druckkopfs in der Aufzeichnungskopfpatrone 9 abzulesen. Das Bezugszeichen 19 bezeichnet eine Halteplatte zum Halten eines elektrischen Verbindungsabschnitts 604 an der Aufzeichnungskopfpatrone 9. Der elektrische Verbindungsabschnitt 604 ist mit dem Steuerabschnitt (Aufzeichnungskopf- Ansteuereinrichtung) des Geräts durch ein flexibles Kabel 21 verbunden.
  • Der Schlitten 11 wird in der S-Richtung entlang einer Führungsstange 23 geführt, welche durch an beiden Seiten des Schlittens 11 angeordnete Führungslager 25 und 25' geleitet ist. Der Schlitten 11 ist an einem Steuerriemen 27 angeordnet. Der Steuerriemen 27 erstreckt sich um zwei Riemenrollen 29A und 29B herum, welche an beiden Seiten des Geräts angeordnet sind, und überträgt die Kraft auf den Schlitten 11, um ihn in die Längsrichtungen S zu bewegen. Die Antriebskraft wird von einem Schlittenantriebsmotor 31 über eine Übertragungseinrichtung, wie z. B. Zahnräder, auf die Riemenrolle 29B übertragen.
  • Das Bezugszeichen 33 bezeichnet ein& Transportwalze, welche durch einen Transportmotor 35 angetrieben wird, um das Aufzeichnungsmedium, wie z. B. Papier, transparente Folien für Überkopfprojektoren oder dergleichen, zuzuführen. Das Aufzeichnungsmedium wird von der Papierzuführauflage 4 über eine Papierauflage 37 zu der Druckposition geführt. Beim Transportieren wird das Aufzeichnungsmedium durch die auf den Transportweg des Aufzeichnungsmediums angeordneten Zuführwalzen 39 an die Transportwalze 33 angedrückt. Außerdem ist deren Aufzeichnungsfläche durch eine Druckplatte 34 eingeschränkt, welche in Gegenüberlage zur Ausstoßöffnungs fläche 1400a der Aufzeichnungskopfpatrone 9 angeordnet ist. Auf dem Transportweg des Aufzeichnungsmediums sind in Positionen in einem abgangsseitigen Abschnitt des Papierzuführweges mit Bezug auf die Druckposition Austragwalzen 41 zum Zuführen des Aufzeichnungsmediums in eine nicht gezeigte Austragöffnung angeordnet. In Gegenüberlage zu jeder Austragwalze 41 ist ein Nockenrad 42 angeordnet, um die Austragwalze 41 zu drücken, um dabei eine Kraft zum Transportieren des Aufzeichnungsmediums durch die Austragwalze 41 zu erzeugen. Der Andruck der Zuführwalzen 39, einer Papierandruckplatte 45 und der Nockenräder 42 wird durch einen Lösehebel 43 gelöst.
  • Das Aufzeichnungsmedium wird durch eine Papierandruckplatte 45 angedrückt, so daß es eng an der Transportwalze 33 anliegt und somit das Verwerfen des Aufzeichnungsmediums in der Nähe der Druckposition verhindert wird. In der Ausführungsform wird ein Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf verwendet, wobei das Aufzeichnen durch das Ausstoßen der Tinte erfolgt. Dies erfordert, daß der zwischen der Oberfläche des Aufzeichnungskopfs, auf welcher Tintenstrahl-Ausstoßöffnungen angeordnet sind, und der Aufzeichnungsfläche des Aufzeichnungsmediums erzeugte Spalt ziemlich schmal ist (z. B. etwa 0,9 mm - 1,3 mm), und daß der Spalt genau eingestellt werden muß, um den Kontakt zwischen beiden zu verhindern. Die Papierandruckplatte 45 dient dazu, den Kontakt zu verhindern. Auf der Papierandruckplatte 45 ist eine Skala 47 ausgebildet, welche durch einen auf dem Schlitten 11 angeordneten Zeiger 49 überstrichen wird. Dies gestattet es, auf der Skala 47 die Druckposition oder die Einstellposition des Aufzeichnungskopfs abzulesen.
  • In der Ausgangsposition des Aufzeichnungskopfs befindet sich zur Ausstoßöffnungsfläche des Aufzeichnungskopfs eine Kappe 51 in Gegenüberlage, welche aus einem elastischen Material, wie z. B. Gummi, hergestellt ist. Die Kappe 51 wird auf eine solche Weise gehalten, daß sie mit dem Aufzeichnungskopf in Kontakt bringbar ist oder vom Aufzeichnungskopf abtrennbar ist, so daß die Kappe 51 den Aufzeichnungskopf bei Nichtgebrauch schützen kann, oder sie wird für die Ausstoßwiedergewinnungsoperation des Aufzeichnungskopfs verwendet. Unter der Ausstoßwiedergewinnungsoperation ist folgendes zu verstehen:
  • (a) Das Beseitigen von Faktoren, welche das Ausstoßen behindern, durch vorläufiges Ausstoßen, wobei sich die Kappe 51 in Gegenüberlage zu der Ausstoßöffnungsfläche 1400a des Aufzeichnungskopfs befindet, und eine Energieerzeugungseinrichtung zum Ausstoßen der Tinte wird angesteuert, so daß die Tinte aus allen Ausstoßöffnungen ausgestoßen wird, und bzw. oder durch
  • (b) zwangsweises Entladen von Tinte aus den Ausstoßöffnungen, ausgeführt mit der Kappe 51, welche die Ausstoßöffnungsfläche 1400a bedeckt, so daß die das Ausstoßen behindernden Faktoren beseitigt werden können.
  • Da in diesem Fall die das Ausstoßen behindernden Faktoren solche Faktoren wie Blasen oder Staubteilchen sind, welche sich mit der Tinte vermischen, oder Tinte ist, welche wegen der Viskositätserhöhung für das Ausstoßen ungeeignet ist.
  • Der Unterdruck für das zwangsweise Entladen wird durch eine Pumpe 53 erzeugt, wobei die Pumpe 53 angetrieben wird, um die während der Ausstoßwiedergewinnungsoperation durch die Kappe 51 aufgenommene Tinte abzusaugen, welche in der Form des zwangsweisen Entladens oder des vorläufigen Entladens ausgeführt wird. Die durch die Pumpe 53 auf diese Weise abgesaugte Verlusttinte wird in einem mit der Pumpe 53 durch einen Schlauch 57 verbundenen Verlusttintenbehälter 55 aufgenommen.
  • Die Ausstoßöffnungsfläche 1400a des Aufzeichnungskopfs ist durch ein Blatt 59 wischbar, welches verschieblich zwischen einer Wischposition und einer Rücknahmeposition gehalten wird, wobei das Blatt 59 in der Wischposition vorsteht, bis es die Ausstoßöffnungsfläche 1400a berührt, so daß der Druckkopf beim Bewegen gewischt werden kann, und wobei das Blatt 59 in der Rücknahmeposition eingezogen wird, so daß es die Ausstoßöffnungsfläche 1400a nicht berührt. Die Pumpe 53 wird durch einen Motor 61 über eine Kurvenkörpereinrichtung 63 angetrieben. Der Motor 61 treibt auch die Kappe 51 und das Blatt 59 über die Kurvenkörpereinrichtung 63 an.
  • AUFZEICHNUNGSKOPFPATRONE
  • Nachstehend wird die Aufzeichnungskopfpatrone 9 ausführlich beschrieben.
  • Fig. 3 zeigt eine perspektivische Darstellung der Aufzeichnungskopfpatrone 9, eine Einheit mit einer Ausstoßeinheit 9a und einem Tintenbehälter 9b, welcher den Hauptabschnitt des Tintenstrahl-Aufzeichnungskopfs bildet. Die Aufzeichnungskopfpatrone 9 wird auf dem Schlitten 11 der Druckereinheit montiert, wobei der Haken 13 einen auf der Aufzeichnungskopfpatrone 9 angeordneten Haken 906e erfaßt. Wie aus Fig. 3 eindeutig erkennbar ist, ist der Haken 906e auf der Rückseite der Aufzeichnungskopfpatrone 9 angeord net. In der Nähe der an der Vorderseite der Aufzeichnungskopfpatrone 9 angeordneten Ausstoßeinheit 9a ist ein Aufzeichnungskopfpatronenanschlag (nicht gezeigt) zum Justieren der Position der Aufzeichnungskopfpatrone 9 angeordnet. Die Aufzeichnungskopfpatrone 9 weist ferner eine Ausnehmung 906f auf, in welche die Halteplatte 19 eingefügt ist. Die Halteplatte 19 hält eine flexible Leiterplatte 604 als den elektrischen Verbindungsabschnitt des flexiblen Kabels 21 und eines Gummikissens 605 (siehe Fig. 5A).
  • Fig. 4A und Fig. 4B zeigen Explosionsansichten der in Fig. 3 gezeigten Aufzeichnungskopfpatrone 9. Die Aufzeichnungskopfpatrone 9 weist den Tintenbehälter oder die Tintenquelle als einstückig ausgebildeten Teil auf, wie vorstehend erwähnt ist.
  • In Fig. 4A bezeichnet das Bezugszeichen 911 eine Heizplatte mit einem Elektrizität-Wärme-Umwandlungselement (eine Ausstoßheizeinrichtung), welches die zum Ausstoßen der Tinte verwendete Wärmeenergie erzeugt, und Verdrahtungsstrukturen aus Aluminium oder dergleichen zum Zuführen der Energie zu der Ausstoßheizeinrichtung. Die Ausstoßheizeinrichtung und die Verdrahtungsstrukturen werden durch eine Filmbildungstechnologie auf einem Si-Substrat erzeugt. Die Heizplatte 911 ist mit einer Verdrahtungsplatte 921 verbunden, wobei die entsprechenden Drähte durch Drahtbonden verbunden sind.
  • Das Bezugszeichen 940 bezeichnet eine Oberplatte, auf welcher Trennwände zum Begrenzen von Fließkanälen und eine gemeinsame Tintenkammer ausgebildet sind. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Oberplatte aus einem Kunststoffmaterial ausgebildet, auf welchem ein Element einstückig ausgebildet ist, welches die Ausstoßöffnungsfläche aufweist.
  • Die Heizplatte 911 und die Oberplatte 940 sind unter Druckwirkung an einer Halteplatte 930 angeordnet, welche z. B. aus Metall hergestellt ist, wobei die Heizplatte 911 und die Oberplatte 940 miteinander verbunden, zwischen der Halteplatte 930 und einer Drucksteg-Flachfeder 950 angeordnet und durch die Druckkraft der Drucksteg-Flachfeder 950 fest angeordnet sind. Die Halteplatte 930 weist die nachfolgenden Funktionen auf:
  • 1. Sie hält die durch Haftwirkung oder dergleichen daran angeordnete Leiterplatte 921,
  • 2. Sie kann einen Positionsbezug zum Laden der Aufzeichnungskopfpatrone 9 auf dem Schlitten 11 aufweisen, und
  • 3. Sie wirkt als ein Wärmeableitelement zum Abstrahlen der beim Antreiben der Heizplatte 911 erzeugten Wärme.
  • Ein Speisebehälter 960, versorgt mit Tinte aus dem Tintenbehälter 9b, welcher die Tintenquelle ist, leitet die Tinte in die gemeinsame Tintenkammer, welche durch Zusammenfügen der Heizplatte 911 und der Oberplatte 940 entstanden ist, wirkt auf diese Weise als ein Nebenbehälter. Der Speisebehälter 960 weist nahe des Tinteneinlasses der gemeinsamen Tintenkammer einen Filter 970 auf und verfügt über ein Deckelelement 980.
  • Ein Absorber 900 ist in dem Tintenbehälter 9b angeordnet, welcher mit der Tinte tränkbar ist. Die vorstehend genann ten Elemente 911 - 980 bilden die Ausstoßeinheit 9a, welcher die Tinte durch eine Speiseöffnung 1200 zugeführt wird. Der Absorber 900 kann mit Tinte getränkt werden, welche durch die Speiseöffnung 1200 zugeführt wird, bevor die Ausstoßeinheit 9a an einem Abschnitt 1010 des Tintenbehälters 9b angeordnet wird.
  • Auf einer Seite der Aufzeichnungskopfpatrone 9 ist ein Deckelelement 1100 angeordnet. Auf der anderen Seite der Aufzeichnungskopfpatrone 9 ist eine Öffnung 1300 als ein Einlaß zum Lüften vorgesehen. Innerhalb der Öffnung 1300 ist ein Tintenabweiselement 1300A angeordnet, welches das Austreten der Verlusttinte durch die Öffnung 1300 verhindert. Das Bezugszeichen 1400 bezeichnet eine Frontplatte zum Schutz der Ausstoßöffnungsfläche.
  • Ist das Einfüllen der Tinte über die Speiseöffnung 1200 in den Tintenbehälter 9b abgeschlossen, wird die Ausstoßeinheit 9a, welche durch die Elemente 911 - 980 gebildet wird, am Abschnitt 1010 positioniert und fest angeordnet. Das Positionieren ist durch Einpassen von Vorsprüngen 1012 auf dem Tintenbehälter 9b in entsprechende Löcher 931 ausführbar, welche auf der Halteplatte 930 angeordnet sind. Somit ist die in Fig. 3 gezeigte Aufzeichnungskopfpatrone 9 ausgebildet.
  • Die Tinte wird aus dem Tintenbehälter 9b über die Speiseöffnung 1200, ein Loch 932 in der Halteplatte 930 und einen Einlaß des Speisebehälters 960 dem Speisebehälter 960 zugeführt. Nach dem Durchströmen des Inneren des Speisebe hälters 960 fließt die Tinte durch den Auslaß des Speisebehälters 960, einen Zuführschlauch und einen Tinteneinlaß 942 der Oberplatte 940 in die gemeinsame Tintenkammer. An den Verbindungsabschnitten des Tintenkanals sind aus Silikongummi oder Butylkautschuk hergestellte Packungen angeordnet, so daß die Tintenkanäle zuverlässig abgedichtet sind.
  • SCHLITTEN
  • Fig. 5A, Fig. 5B und Fig. 5C zeigen jeweils eine perspektivische Explosionsansicht, eine Draufsicht und eine Seitenansicht des Schlittens 11 von links.
  • In diesen Figuren ist eine Halteplatte 606 aufrecht auf dem Boden des Schlittens 11 angeordnet. Die Halteplatte 606 trägt ein Gummikissen 605, und auf dem Gummikissen 605 ist eine flexible Leiterplatte 604 angeordnet. Das Gummikissen 605 weist Vorsprünge 605A auf, welche den auf der Leiterplatte 604 ausgebildeten Anschlußstellen entsprechen. Auf der Rückseite der Halteplatte 606 ist eine Vielzahl von Rippen 606a zum Verstärken der Halteplatte 606 in einer Weise angeordnet, daß sie weniger vorstehen, da ihre Positionen nach rückwärts gerichtet sind (von der Halteplatte zum Haken 13 oder von oben nach unten in Fig. 5B).
  • An der Vorderseite des Schlittens 11 ist ein Anschlagelement 607 zum Positionieren der Aufzeichnungskopfpatrone 9 aufwärtsgerichtet auf dem Boden des Schlittens angeordnet. Das Anschlagelement 607 ist dünn ausgeführt, so daß der Raum für den Tintenbehälter 9b in einem durch die Aufzeichnungskopfpatrone 9 und den Schlitten 11 eingeschränkten Bereich so groß als möglich wird. Deshalb wird das Anschlagelement 607 durch drei Rippen 608 verstärkt, welche sich in die Bewegungsrichtung des Schlittens 11 erstrecken. Die Richtung entspricht der Drehrichtung der Aufzeichnungskopfpatrone 9, wenn sie am Schlitten 11 angeordnet oder vom Schlitten 11 entfernt wird. Die Rippen 608 sind in einer solchen Weise ausgebildet, daß die Rippen 608 von der Ausstoßöffnungsfläche 1400a um etwa 0,1 mm vorstehen, wenn die Aufzeichnungskopfpatrone 9 am Schlitten 11 angeordnet ist. Dies verhindert das Zerkratzen der Ausstoßöffnungsfläche durch das Aufzeichnungspapier, selbst wenn das Aufzeichnungspapier aus verschiedenen Gründen in den Transportweg des Aufzeichnungskopfs eingebogen ist.
  • Der zum manuellen Einsetzen und Entfernen der Aufzeichnungskopfpatrone 9 verwendete Betätigungshebel 15 wird um eine Achse 601d drehbar gehalten, welche auf dem Schlitten 11 angeordnet ist. Der Haken 13, welcher sich mit dem Betätigungshebel 15 bewegt, gelangt in Wirkverbindung mit dem Haken 906e auf der Aufzeichnungskopfpatrone 9, so daß die Aufzeichnungskopfpatrone 9 auf dem Schlitten 11 montiert wird, wobei der Haken 13 einen Schlitz 603c aufweist, in welchen eine auf dem Schlitten 11 angeordnete Führungsachse 601e eingefügt ist, so daß der Haken 13 beim Einsetzen und Entfernen der Aufzeichnungskopfpatrone 9 entlang des Schlitzes 603c geführt wird.
  • Die Einsetz- und Entfernbetätigungseinrichtung, welche den Betätigungshebel 15, den Haken 13 und dergleichen aufweist, ist nicht auf der Vorderseite oder der Rückseite angeordnet, sondern an einer Seite des Schlittens 11 oder in der Bewegungsrichtung des Schlittens 11. Dadurch wird das Entstehen des toten Raumes verhindert, der durch die Betätigungseinrichtung verursacht würde, welcher an der Vorderseite oder der Rückseite des Schlittens 11 ausgebildet wird, wenn sich der Schlitten 11 bewegt.
  • Nachstehend werden die Halteabschnitte zum Positionieren der Aufzeichnungskopfpatrone 9 erläutert.
  • Die Halteabschnitte 601a sind an zwei Stellen auf der Seite des Anschlagelements 607 zum Einstellen der Längsposition (Rechts-nach-links- oder Links-nach-rechts-Position in Fig. 5B) der Aufzeichnungskopfpatrone 9 angeordnet. Die Längsposition der Aufzeichnungskopfpatrone 9 wird auch durch einen Halteabschnitt 601f begrenzt, welcher auf der Halteplatte 606 angeordnet ist, im Unterschied zu den Halteabschnitten 601a.
  • Ein Halteabschnitt 601b ist auf einer Seite unter dem Anschlagelement 607 zum Einstellen der seitlichen Position (Oben-nach-unten-Position oder Unten-nach-oben-Position in Fig. 58) der Aufzeichnungskopfpatrone 9 ausgebildet.
  • Die Halteabschnitte 601c sind an zwei Stellen ausgebildet, d. h., auf einer Seite unterhalb des Anschlagelements 607 und auf einer Seite unterhalb der Halteplatte 606 zum Einstellen der Oben-nach-unten-Position der Aufzeichnungskopfpatrone 9.
  • Fig. 5A zeigt eine Explosionsansicht des Schlittens 11.
  • In dieser Figur bezeichnet das Bezugszeichen 613 eine Rollenfeder, welche nachstehend beschrieben wird, und 615 bezeichnet einen Hebelanschlag, der den Betätigungshebel 15 anhält, welcher drehbar am Befestigungsabschnitt 617 angeordnet ist. Ein Befestigungselement 619 hält die obere Kante des Gummikissens 605 und jene der flexiblen Leiterplatte 604, welche an deren einem Ende in dieser Ausführungsform mit dem flexiblen Kabel 21 einstückig ausgebildet ist. Andererseits sind die untere Kante des Gummikissens 605 und jene der flexiblen Leiterplatte 604 durch ein Befestigungselement 621 fest angeordnet. In der Bodenplatte des Schlittens 11 ist eine Öffnung 651 zum Durchführen des flexiblen Kabels 21 angeordnet.
  • Die flexible Leiterplatte 604 ist durch eine Leiterplattenabdeckung (ein Deckel) 623 zum Schutz der Leiterplatte 604 und der damit verbundenen Stromkreise abgedeckt, wenn die Aufzeichnungskopfpatrone 9 nicht auf dem Schlitten 11 montiert ist. Genauer ausgedrückt, die Leiterplatte 604 oder die damit verbundenen Stromkreise können einer Handberührung des Bedieners ausgesetzt sein, können durch die Berührung oder durch die Wirkung einer elektrostatischen Aufladung beschädigt werden oder dergleichen, und die Leiterplattenabdeckung 623 schützt sie vor diesen Gefährdungen. Die Leiterplattenabdeckung 623 wird durch Stifte 621A drehbar gehalten, welche am Befestigungselement 621 angeordnet sind, das die untere Kante der Leiterplatte 604 hält und durch eine Feder 625 angedrückt wird, um die flexible Lei terplatte 604 abzudecken. Wird die Aufzeichnungskopfpatrone 9 auf den Schlitten 11 montiert, ist die Leiterplattenabdeckung 623 innerhalb eines Ausnehmungsabschnitts 627 angeordnet.
  • LADEN DER AUFZEICHNUNGSKOPFPATRONE
  • Fig. 6A und Fig. 6b zeigen jeweils eine Draufsicht und eine Seitenansicht von links, wenn die Aufzeichnungskopfpatrone 9 auf den Schlitten 11 montiert ist.
  • In diesen Figuren sind Kontaktabschnitte 906A an der Aufzeichnungskopfpatrone 9 angeordnet, so daß sie mit den Halteabschnitten 601a des Schlittens 11 in Kontakt gelangen können, wenn die Aufzeichnungskopfpatrone 9 auf dem Schlitten 11 montiert wird. Entsprechend sind Kontaktabschnitte 906b und 906c auf der Aufzeichnungskopfpatrone 9 angeordnet, um mit den Halteabschnitten 601b und 601c des Schlittens 11 in Kontakt zu gelangen.
  • Zuerst wird mit Bezug auf Fig. 6A das Zusammenwirken der verschiedenen Abschnitte beschrieben, wenn die Aufzeichnungskopfpatrone 9 auf dem Schlitten 11 montiert wird.
  • Die Kontaktabschnitte 906a der Aufzeichnungskopfpatrone 9 gelangen mit den Halteabschnitten 601a des Schlittens 11 in Kontakt. Gleichzeitig wird der Haken 906e auf der Aufzeichnungskopfpatrone 9 durch eine Spiralfeder 610 über den Haken 13 in Fig. 6A nach links gedrückt. Somit wird die Aufzeichnungskopfpatrone 9 dem statischen Moment ausgesetzt, dessen Achse die Kontaktabschnitte 906a sind, und eine in der Aufzeichnungskopfpatrone 9 angeordnete Leiterplatte 906d gelangt mit dem Halteabschnitt 601f in Kontakt. Demzufolge wird die Längsposition (Rechts-nach-links-Position oder Links-nach-rechts-Position in Fig. 6A) der Aufzeichnungskopfpatrone 9 festgelegt, und die Aufzeichnungskopfpatrone 9 wird in dieser Position gehalten.
  • Die Vorsprünge 605A des Gummikissens 605 gelangen mit der Leiterplatte 906d in Kontakt, wobei dieses verdichtet und verformt wird. Die Verformung übt eine Druckkraft auf die flexible Leiterplatte 604 aus, so daß die Kontaktstellen der flexiblen Leiterplatte 604 und die Anschlüsse der Leiterplatte 906d den Kontakt herstellen. Da in diesem Fall die Leiterplatte 906d mit dem Halteabschnitt 601f in Kontakt gelangt, wird die Verformung der Vorsprünge 605A durch den Halteabschnitt 601f begrenzt, wodurch die Andruckkraft nahezu gleichbleibend ist. Nebenbei bemerkt, die Verformung der Vorsprünge 605A ist in Fig. 6A nicht gezeigt. Das seitliche und senkrechte Positionieren der Aufzeichnungskopfpatrone 9 wird während des Ladens der Aufzeichnungskopfpatrone ausgeführt.
  • Als nächstes wird mit Bezug auf Fig. 7A und Fig. 7B die Bewegung der Leiterplattenabdeckung 623 beschrieben. Wenn die Aufzeichnungskopfpatrone 9 nicht auf dem Schlitten 11 montiert ist, deckt die Leiterplattenabdeckung 623 die Kontakte der flexiblen Leiterplatte 604 durch den Druck der Feder 625 ab, wie in Fig. 7A gezeigt ist. Wenn in diesem Zustand der Leiterplattenabdeckung 623 die Aufzeichnungskopfpatrone 9 von oberhalb des Schlittens 11 in solch einer Weise eingeführt wird, daß die Halteplatte 606 in die Ausnehmung 906f der Aufzeichnungskopfpatrone 9 eingefügt wird, drückt der Boden der Aufzeichnungskopfpatrone 9 oder eine Hand des Bedieners einen Abdeckungsbetätigungsabschnitt 623A. Dieser ermöglicht der Leiterplattenabdeckung das Drehen in Uhrzeigerrichtung um die Stifte 621A, gegen die Druckkraft der Feder 625, wie in Fig. 7A gezeigt ist, wodurch das Montieren der Aufzeichnungskopfpatrone 9 ermöglicht wird. Dies erfolgt, weil der Abdeckungsbetätigungsabschnitt 623A leicht nach außen geneigt gefertigt ist, und deshalb wirkt eine solche Kraft, daß sie die Leiterplattenabdeckung 623 vom elektrischen Verbindungsabschnitt trennt, wirkt auf den Abdeckungsbetätigungsabschnitt 623A, wenn die Aufzeichnungskopfpatrone 9 von oberhalb des Schlittens 11 eingeführt wird. Dabei dreht sich die Leiterplattenabdeckung 623 in Uhizeigerrichtung um die Stifte 621A, gegen die Druckkraft der Feder 625, wie in Fig. 7A gezeigt ist.
  • Wenn die Aufzeichnungskopfpatrone 9 vollständig auf dem Schlitten 11 montiert ist, gelangt die Leiterplatte 604 in Kontakt mit der Leiterplatte 906d der Aufzeichnungskopfpatrone 9, und die Leiterplattenabdeckung 623 wird durch den Boden der Aufzeichnungskopfpatrone 9 angedrückt, so daß sie in dem Ausnehmungsabschnitt 627 angeordnet ist, wie in Fig. 7B gezeigt. Wenn andererseits die Aufzeichnungskopfpatrone 9 entfernt wird, kehrt die Leiterplattenabdeckung 623 durch die Druckkraft der Feder 625 in ihre Ausgangsposition zurück, wie in Fig. 7A gezeigt ist, und schützt die Leiterplatte 604.
  • Somit ist in dieser Ausführungsform am Schlitten 11, welcher als ein Halteelement wirkt, die Leiterplattenabdeckung 623 angeordnet, welche bei dem Einsetzen oder Entnehmen der Aufzeichnungskopfpatrone 9 verriegelt wird und den elektrischen Verbindungsabschnitt abdeckt, welcher mit dem Aufzeichnungskopf verbunden wird. Dies verhindert das Beschädigen des elektrischen Verbindungsabschnitts, verursacht durch elektrostatische Wirkung, durch Staub, durch von außen einwirkenden Stoß oder dergleichen, selbst wenn die Aufzeichnungskopfpatrone vom Schlitten 11 abgetrennt ist.
  • Es ist einleuchtend, daß die Schutzwirkung gegenüber elektrostatischem Einfluß durch das Ausführen einer speziellen Isolierbehandlung auf dem Interface zwischen der Leiterplattenabdeckung 623 und der Leiterplatte verbessert werden kann. Außerdem kann der Schlitren 11 mit einem Dämpfungselement ausgestattet werden, welches den Stoß aufnimmt, wenn die Leiterplattenabdeckung 623 in ihre Ausgangsposition zurückkehrt.
  • In dieser Ausführungsform ist der elektrische Verbindungsabschnitt an einem Ende des flexiblen Kabels 21 in der Form der flexiblen Leiterplatte 604 ausgeführt, welche einstückig mit dem flexiblen Kabel 21 ausgebildet ist. Der elektrische Verbindungsabschnitt ist jedoch nicht auf diese Form beschränkt. Der elektrische Verbindungsabschnitt kann z. B. aus einer flexiblen oder starren Leiterplatte bestehen, welche getrennt vom flexiblen Kabel 21 angeordnet ist, und mit welcher das flexible Kabel 21 direkt oder indirekt verbunden ist.
  • Weiterhin sind die Ausweichrichtung und die Ausweichoperation der Leiterplattenabdeckung 623 willkürlich bestimmbar, solange die Leiterplattenabdeckung 623 aus dem Raum zurückweichen kann, welchen sie eingenommen hat, bevor die Aufzeichnungskopfpatrone 9 geladen wird. Außerdem kann der Abdeckungsbetätigungsabschnitt 623a, welcher dazu dient, die Leiterplattenabdeckung 623 zurückzunehmen, wenn die Aufzeichnungskopfpatrone 9 damit in Kontakt gelangt, jede Form annehmen.
  • Weiterhin ist es in dieser Ausführungsforrn zweckentsprechend, die Halteplatte 606 in die Richtung senkrecht zur Abtastbewegungsrichtung des Schlittens 11 anzuordnen und die flexible Leiterplatte 609 vom Boden des Schlittens 11 zu der Halteplatte 606 zu leiten. Dies ist sinnvoll, da der elektrische Verbindungsabschnitt die flexible Leirerplatte 604 aufweist, welche einstückig mit der Flachbandausführung des flexiblen Kabels 21 ausgebildet ist, und daher ermöglicht die vorstehende Anordnung, daß das flexible Kabel 21 gleichmäßig der Bewegung des Schlittens 11 folgen kann, ohne einen Faltabschnitt des flexiblen Kabels 21 zu erzeugen. Die Richtung der Halteplatte 606 und/oder die Richtung des Führens des flexiblen Kabels 21 zu der Halteplatte 606 ist willkürlich festlegbar, wenn ein gefalteter Abschnitt in dem flexiblen Kabel 21 erzeugt werden kann, und/oder wenn das flexible Kabel 21 über ein anderes Verbindungselement mit dem elektrischen Verbindungsabschnitt verbunden werden kann, welcher getrennt von dem flexiblen Kabel 21 ausgebildet ist.
  • Die Figuren 7C - 7E zeigen Draufsichten des Ladeprozesses der Aufzeichnungskopfpatrone 9 auf dem Schlitten 11.
  • Die Aufzeichnungskopfpatrone 9 wird von oben auf dem Schlitten 11 angeordnet, so daß die Halteplatte 606 in die Ausnehmung 906f der Aufzeichnungskopfpatrone 9 eingefügt wird. In diesem Prozeß wird die Aufzeichnungskopfpatrone 9 auf dem Schlitten 11 in Schräglage angeordnet, wie in Fig. 7C gezeigt ist, auf Grund der Lagebeziehung zwischen dem Anschlagelement 607, der Halteplatte 606, den Rippen 606a und dem Haken 13 sowie des Verhältnisses zwischen der Gesamtlänge der Aufzeichnungskopfpatrone 9 und der Ausnehmung 906f. In diesem Fall beschränken die Rippen 606a die Lage der Aufzeichnungskopfpatrone 9.
  • Wird danach der Betätigungshebel 15 gemäß Fig. 5C in Gegenuhrzeigerrichtung gedreht, dreht sich der Haken 13 in Gegenuhrzeigerrichtung um die Führungswelle 601e in Fig. 7C, verschiebt sich nach links, nachdem er in Fig. 7 in waagerechte Richtung weist und nimmt dann eine in Fig. 7D gezeigte Lage ein.
  • Durch die Bewegung des Hakens 13 wird die Aufzeichnungskopfpatrone 9 aufgrund des Kontakts mit dem Haken 13 nach oben links in Fig. 7D gedrückt. Somit bewegen sich die Kontaktabsohnitte 906a der Aufzeichnungskopfpatrone 9 auf die Halteabschnitte 601a des Schlittens 11, bis die Kontaktabschnitte 906a in Kontakt mit den Halteabschnitten 601a gelangen. Sofern sind die Leiterplatte 906d und die flexible Leiterplatte 604 noch nicht in Kontakt gelangt.
  • Wird der Betätigungshebel 15 in Fig. 5C weiter in Gegenuhrzeigerrichtung gedreht, bewegt sich der Haken 13 weiter nach links. In diesem Prozeß dreht sich die Aufzeichnungskopfpatrone 9 in Uhrzeigerrichtung um die Kontaktabschnitte 906a und 906b, um eine in Fig. 7E gezeigte Lage einzunehmen, weil der Haken 906e auf der Aufzeichnungskopfpatrone 9 während der Bewegung am Haken 13 festgelegt wird. Somit ist die Position der Aufzeichnungskopfpatrone 9 auf dem Schlitten 11 endgültig festgelegt.
  • Die seitliche und die senkrechte Position der Aufzeichnungskopfpatrone 9 auf dem Schlitten 11 werden im Verlauf des Ladeprozesses der Aufzeichnungskopfpatrone 9 gleichzeitig festgelegt.
  • In dem in Fig. 7E gezeigten Zustand wird der Betätigungshebel 15 durch die auf dessen Welle angeordnete Spiralfeder 610 nach links gedrückt, wie vorstehend erwähnt ist. Die Druckkraft bewirkt das feste Anordnen der Aufzeichnungskopfpatrone 9 über den Haken 13 auf dem Schlitten 11.
  • Wie aus der vorstehenden Beschreibung deutlich wird, beruht das Laden des Aufzeichnungskopfs auf dem Zusammenwirken der geradlinigen und drehenden Bewegung der Aufzeichnungskopfpatrone 9, und der Drehwinkel beträgt etwa 5 Grad. Ein solcher geringer Wert des Drehwinkels verlangt keinen besonderen Raum für das Laden der Aufzeichnungskopfpatrone 9.
  • Nachstehend wird die Wirkbeziehung zwischen dem Betätigungshebel 15 und dem Haken 13 mit Bezug auf Fig. 5B und Fig. 6A beschrieben.
  • Wie in diesen Figuren gezeigt, ist der Betätigungshebel 15 mit einer Kurvenkörperoberfläche (Neigungsabschnitt) 602c und zwei flachen Abschnitten 602a und 602b an beiden Enden des Neigungsabschnitts 602c ausgebildet. Wird die Aufzeichnungskopfpatrone 9 am Schlitten 11 fest angeordnet, wie in Fig. 7E gezeigt ist, betätigt der flache Abschnitt 602a des Betätigungshebels 15 einen Abschnitt 603a des Hakens 13, um eine Kraft auf den Haken 13 zu übertragen.
  • Die Wirkbeziehung zwischen dem Betätigungshebel 15 und dem Haken 13 wird mit Bezug auf den Prozeß zum Entfernen der Aufzeichnungskopfpatrone 9 vom Schlitten 11 beschrieben. Wird der Betätigungshebel 15 aus dem in Fig. 6A gezeigten Zustand in die Richtung entgegengesetzt zu der Richtung im Ladeprozeß gedreht, dreht sich die Kurvenkörperoberfläche 602c des Betätigungshebels 15, wobei sie mit der Kurvenkörperoberfläche 603b des Hakens 13 in Kontakt gelangt. Während dieses Ablaufs verschiebt sich der Haken 13 nach rechts, bis das linke Ende des Schlitzes 603c auf die Führungsachse 601e des Schlittens 11 trifft und dreht sich dann in Uhrzeigerrichtung um die Führungsachse 601e, bis der flache Abschnitt 602b des Betätigungshebels 15 in Kontakt mit der Kurvenkörperoberfläche 603b des Hakens 13 gelangt. Somit nimmt der Haken 13 eine in Fig. 5B gezeigte Lage ein, wenn der flache Abschnitt 602b des Betätigungshebels 15 auf die Kurvenkörperoberfläche 603b des Hakens 13 trifft.
  • Im dem Prozeß von Fig. 6A bis Fig. 5B wird die Aufzeichnungskopfpatrone 9 durch einen Abschnitt 603d des Hakens 13 ausgestoßen.
  • AUFZEICHNUNGSPAPIER-TRANSPORTEINRICHTUNG
  • Fig 8A zeigt eine schematische Seitenansicht des Aufzeichnungspapier-Transportsystems des in Fig. 2 und weiteren Figuren gezeigten Geräts. Sie zeigt die Anordnung der verschiedenen Elemente des Aufzeichnungspapier-Transportsystems im Normalbetrieb. Das Aufzeichnungspapier wird von der nicht gezeigten Papierauflage zugeführt und wird in den Transportweg eingeführt, welcher zwischen der Transportwalze 33 und der Papierauflage 37 ausgebildet ist. Wenn die Transportwalze 33 rechtsdrehend umläuft, wird das Aufzeichnungspapier zugeführt und durch die Reibung zwischen der Transportwalze 33 und dem Aufzeichnungspapier auf dem Transportweg transportiert. Dann wird das Aufzeichnungspapier zwischen die Transportwalze 33 und die Papierandruckplatte 45 eingeführt und wird durch die Drehung der Transportwalze 33 und die Reibung zwischen der Transportwalze 33 und dem Aufzeichnungspapier transportiert, wobei die Papierandruckplatte 45 das Aufzeichnungspapier an die Transportwalze 33 andrückt, so daß die Reibung erzeugt wird. Anschließend wird das Aufzeichnungspapier entlang der Druckplatte 34 transportiert, wobei dessen Transportrichtung durch die Papierandruckplatte 45 gesteuert wird, und wird zwischen den Austragwalzen 41 und den Nockenrädern 42 eingeführt. Während dieses Prozesses erfolgt das Aufzeichnen durch Tinte, welche von der Aufzeichnungskopfpatrone 9 auf das Aufzeichnungspapier ausgestoßen wird.
  • Fig. 8B zeigt eine Draufsicht der Papierauflage 37 und eine Freigabeplatte 40 zum Andrücken der Paplerauflage 37 zur Transportwalze 33 hin, welche zum besseren Verständnis getrennt gezeigt sind.
  • Das Aufzeichnungspapier-Transportsystem wird mit Bezug auf Fig. 8A und Fig. 8B beschrieben. In diesen Figuren ist die Freigabeplatte 40 zum Andrücken der auf der Papierauflage 37 angeordneten Zuführwalzen 39 über die Papierauflage 37 an die Transportwalze 33 vorgesehen oder umgekehrt, um den Andruck zu lösen. Genauer ausgedrückt, die Freigabeplatte 40 ist drehbar an einem Freigabeplatte-Zapfenelement 101 angeordnet, welches sich auf der Bodenplatte 100 des Geräts erhebt. An den zwei Kanten der Freigabeplatte 40 sind Zapfenabschnitte 40C ausgebildet, wobei jeder frei in ein Zapfenloch lola eingefügt ist, welches in dem Freigabeplatten-Zapfenelement 101 ausgebildet ist. Außerdem wird die Freigabeplatte 40 durch Federn 401, wobei jede an dem Endabschnitt der Freigabeplatte 40 angeordnet ist, nach rechts und nach unten gezogen, wie in Fig. 8A gezeigt ist. Somit dreht sich die Freigabeplatte 40 in Fig. 8A in Uhrzeigerrichtung um die Zapfenabschnitte 40C. Unter der Papierauflage 37 sind zwei Rippen 371 angeordnet, welche mit den Andruckabsohnitten 40A der Freigabeplatte 40 in Kontakt gelangen, wenn sich die Freigabeplatte 40 dreht. Somit werden die Zuführwalzen 39, deren Enden durch die zwei Rippen 371 gehalten sind, auf die Transportwalze 33 gedrückt.
  • Wie nachstehend mit Bezug auf Fig. 10B beschrieben, wird der Andruck durch die Freigabeplatte 40 durch Niederdrücken eines Schulterabschnitts 40B der Freigabeplatte 40 in Fig. 8A nach unten gelöst, gegen die durch die Feder 401 ausgeübte Kraft, wobei sich der Schulterabschnitt 40B in der Freigabeplatte 40 in Längsrichtung erstreckt. Wird der Andruck gelöst, bewegt sich die Papierauflage 37 zusammen mit der Zuführwalze 39 durch deren Eigengewicht nach unten und erzeugt auf diese Weise zwischen den Zuführwalzen 39 und der Transportwalze 33 einen Spalt mit einer vorbestimmten Breite.
  • Auf der Papierauflage 37 sind zwei rechteckförmige Vorsprünge 372 angeordnet, welche nach unten vorstehen. In jedem der Vorsprünge 372 ist ein rechteckförmiger Schlitz 372A ausgebildet. Jedem Schlitz 372A ist ein auf der Bodenplatte 100 aufragender Vorsprung 102 entsprechend dem Schlitz 372A mit einem angemessenen Spiel angepaßt. Auf diese Weise wird das Positionieren der Papierauflage 37 oder das Positionieren der Zuführwalze 39 mit Bezug auf die Transportwalze 33 ausgeführt.
  • Die Spielpassung kann die nachteilige Wirkung eines "Schlags" des Aufzeichnungspapiers aufheben, welcher eintritt, wenn sich die Hinterkante des Aufzeichnungspapiers dem von den Zuführwalzen 39 und der Transportwalze 33 erzeugten Andruck entzieht. Dies wird nachstehend mit Bezug auf Fig. 9A und Fig. 9B ausführlicher beschrieben.
  • Fig. 9A zeigt den Zustand, in welchem die Hinterkante des Aufzeichnungspapiers durch die Zuführwalzen 39 an die Transportwalze 33 angedrückt wird, und Fig. 9B zeigt den Zustand, in welchem sich das Aufzeichnungspapier von den Walzen zurückzieht und in welchem die Zuführwalzen 39 mit der Transportwalze 33 in Kontakt gelangen. Während dieses Prozesses wird das Aufzeichnungspapler aus dem Spalt zwischen den Zuführwalzen 39 und der Transportwalze 33 ausgestoßen. In herkömmlichen Geräten kann das sogenannte "Schlag"-Phänomen eintreten, wenn ein dickes Aufzeichnungspapier, wie z. B. ein Umschlag oder dickes Papier, ausgestoßen wird, wobei die Wechselwirkungskraft zwischen dem Aufzeichnungspapier und den Zuführwalzen 39 auftritt.
  • Fig. 9C zeigt eine herkömmliche Anordnung zum Halten der Papierauflage 37. Die Papierauflage 37 wird durch Betätigungsabschnitte 400A des Andruckelements 400 gehalten, so daß die Vorsprünge 371A auf der Papierauflage 37 nicht in seitlicher Richtung (in die Von-links-nach-rechts-Richtung in Fig. 9C) ausweichen können. Demzufolge können die Zuführwalzen 39 nicht in die Richtung entgegengesetzt zur Ausstoßrichtung des Aufzeichnungspapiers ausweichen, wodurch der Transportwalze 33 eine zusätzliches Drehmoment erteilt wird, wenn das Aufzeichnungspapier ausgegeben wird. Dies kann zu einem Problem führen, insofern die Aufzeichnungsposition auf dem Aufzeichnungspapier von der genauen Position abweicht.
  • Im Gegensatz dazu paßt in der in Fig. 8A und Fig. 9A gezeigten vorliegenden Ausführungsform jeder der Vorsprünge 102 mit Spiel in den Schlitz 372A eines jeden der Vorsprünge 372, so daß die Papierauflage 37 in Fig. 9A um die Länge d nach rechts ausweichen kann, dadurch verursacht, wenn die Hinterkante des Aufzeichnungspapiers ausgestoßen wird. Somit wirken die beim Ausstoßen erzeugten Kräfte nicht auf das Aufzeichnungspapier oder die Transportwalze 33 ein, wodurch das vorstehend erwähnte Problem vermieden wird. Demzufolge weist die Aufzeichnungsposition auf dem Aufzeichnungspapier keine Abweichung auf.
  • Fig. 8A zeigt, wie die Papierandruckplatte 45 durch zwei gewundene Biegungsfedern 451, welche in der Nähe der Enden der Papierandruckplatte 45 angeordnet sind, gegen die Transportwalze 33 angedrückt wird. Ein Ende jeder Biegungsfeder 451, welches sich unmittelbar vom gewundenen Abschnitt der Biegungsfeder 451 erstreckt, drückt ein Teil der Papierandruckplatte 45, und das andere Ende ist an einem Teil der Bodenplatte 100 angeordnet. Der gewundene Abschnitt der Biegungsfeder 451 ist an einem Teil der Bodenplatte 100 angelenkt. Die Papierandruckplatte 45 wird auch durch den Schlitten 11 niedergedrückt, über eine Rolle 91, welche am vorderen Ende des Schlittens 11 angeordnet ist, wie nachstehend beschrieben ist. Der Abstand zwischen den Ausstoßöffnungen der Aufzeichnungskopfpatrone 9 und der Aufzeichnungsoberfläche auf dem Aufzeichnungspapier wird durch den Andruck der Biegungsfeder 451 und der Rolle 91 genau eingehalten.
  • Der Andruck durch die Papierandruckplatte 45 wirkt auch über das Aufzeichnungspapier auf die Transportwalze 33, wodurch Reibung zwischen dem Aufzeichnungspapier und der Transportwalze 33 verursacht wird, und die Reibung wird zum Transportieren des Aufzeichnungspapiers ausgenutzt.
  • Um den gleichmäßigen Transport verschiedener Aufzeichnungspapiere zu gewährleisten, muß jeweils die Reibung zwischen der Papierandruckplatte 45 und dem Aufzeichnungspapier sowie die Reibung zwischen der Transportwalze 33 und dem Aufzeichnungspapier auf eine zweckentsprechende Größe einge stellt werden, ohne Rücksicht auf die Art des verwendeten Aufzeichnungspapiers. Es ist zu bevorzugen, daß die erstgenannte Reibung so klein als möglich und die letztgenannte Reibung so groß als möglich ist.
  • Außerdem ist zu bevorzugen, daß die Reibung zwischen der Papierandruckplatte 45 und der Transportwalze 33 so gering als möglich ist. Das ist darin begründet, daß mit der Vergrößerung der Reibungskraft im Verhältnis zum Rotationsanteil die Belastung des Motors 53 ansteigt, wenn "Nichtzuführen" von Papier erfolgt, wobei sich die Transportwalze 33 dreht, ohne Aufzeichnungspapier zu transportieren. Wenn ferner ein Spalt zwischen der Papierandruckplatte 45 und der Transportwalze 33 angeordnet ist, um dies zu vermeiden, wird das präzise Einstellen mit Bezug auf den Andruck des Aufzeichnungspapiers auf der Transportwalze 33 schwierig.
  • Daher ist in dieser Ausführungsform die Papierandruckplatte 45 aus POM (Polyazetal) hergestellt, und die Transportwalze 33 ist aus CR (Chloroprengummi, Härte 60º / A-Skala) gefertigt, welcher 5 - 10 Gew.-% Nyloneinzelfasern aufweist. Die Papierandruckplatte ist aus Fluorkunststoff herstellbar.
  • Die Härte des Chloroprengummis ist nicht auf 60º beschränkt. Es kann jeder Wert zwischen 50º bis 70º festgelegt werden, ohne das Transportieren des Aufzeichnungspapiers ungünstig zu beeinflussen. Ferner ist es nicht notwendig, daß die gesamte Transportwalze 33 oder die Papierandruckplatte 45 aus den vorstehend erwähnten Materialien hergestellt ist. Nur die Oberfläche der Transportwalze 33 oder der Berührungsabschnitt der Papierandruckplatte 45 kann aus den vorstehend erwähnten Materielien hergestellt werden, z. B. ist die Transportwalze 33 oder die Papierandruckplatte 45 durch Anordnen der aus den vorstehend erwähnten Materialien gefertigten Folien auf einer Walze oder auf einer Platte herstellbar.
  • Die aus den vorstehend erwähnten Materialien gefertigte Papierandruckplatte 45 und die Transportwalze 33 können die Reibung zwischen der Papierandruckplatte 45 und dem Aufzeichnungspapier vermindern. Dies ermöglicht es der Papierandruckplatte 45, Andruck auf die Transportwalze 33 auszuüben. Demzufolge ist die Spaltweite zwischen dem Aufzeichnungspapier und der Aufzeichnungskopfpatrone 9 leichter steuerbar als in dem herkömmlichen Gerät, welches die Anordnung nicht anwenden kann, in welchem die Papierandruckplatte 45 die Transportwalze 33 über das Aufzeichnungspapier zum Verarbeiten von Aufzeichnungspapier verschiedener Dicke andrückt. Da außerdem der Reibungskoeffizient zwischen dem Aufzeichnungspapier und der Transportwalze 33 groß ist, kann der Transport des Aufzeich nungspapiers gleichmäßig und ohne Schlupf ausgeführt werden.
  • In Fig. 8A bezeichnet das Bezugszeichen 46 eine Welle, welche einen D-förmigen Abschnitt aufweist und sich parallel zur Papierandruckplatte 45 erstreckt, und deren Enden durch die Bodenplatte 100 des Geräts gehalten werden. Die Welle 46 dreht sich so, daß die Biegungsfeder 451 die Papierandruckplatte 45 betätigt oder nicht betätigt. Wenn das Aufzeichnungspapier transportiert wird, ist die Welle 46 so gedreht, daß der flache Abschnitt senkrecht angeordnet wird, wie in Fig. 8A gezeigt ist, um die Biegungsfeder 451 mit der Papierandruckplatte 45 zu betätigen. Wenn andererseits der Andruck durch die Papierandruckplatte 45 auf die Transportwalze 33 gelöst werden soll, wird die Welle 46 so gedreht, daß der flache Abschnitt horizontal angeordnet wird, wie in Fig. 10B und Fig. 11B gezeigt ist, um die Biegungsfeder 451 zu drücken und zu verformen und die Blegungsfeder 451 von der Papierandruckplatte 45 zu lösen. Dadurch wird der auf die Papierandruckplatte 45 wirkende Andruck gelöst, ohne deren Position zu verändern.
  • Da nur der Andruck gelöst wird, kann demzufolge, selbst wenn der Schlitten 11 in diesem Zustand zum Einfügen des Aufzeichnungspapiers oder aus anderen Gründen betätigt wird, die Beschädigung der Aufzeichnungskopfpatrone 9, des Schlittens 11 oder dergleichen, welcher andererseits durch das störende Zusammenwirken zwischen der Aufzeichnungskopfpatrone 9, dem Schlitten 11 und der Papierandruckplatte 45 verursacht würde, verhindert werden. In anderen Worten, verschiedene Operationen, einschließlich des Verschiebens des Schlittens 11 sind möglich, wenn der Andruck auf die Papierandruckplatte 45 gelöst wird. Obgleich der Andruck der Rolle 91 auf die Papierandruckplatte 45 in diesem Fall nicht gelöst wird, behindert der Andruck nicht das Einfügen des Aufzeichnungspapiers, da der Andruck nur auf einen Punkt auf der Papierandruckplatte 45 in Gegenüberlage des Schlittens 11 wirkt.
  • Die Austragwalzen in Fig. 8A sind auf einer Welle 41A in feststehenden Abständen angeordnet, wie in Fig. 2 gezeigt ist. Alle sechs Austragwalzen sind auf der Welle 41A angeordnet, welche sich in Längsrichtung parallel zur Druckplatte 34 erstreckt. Die Austragwalzen 41 betätigen die entsprechenden Nockenräder 42, welche durch ein Nockenradhalteelement 42A gehalten werden und sich parallel zu der Welle 41A erstrecken. Jedes Nockenrad 42 wird durch eine in Fig. 10A - 11B gezeigte Andruckeinrichtung an die Austragwalze 41 angedrückt. Somit wird das Aufzeichnungspapier durch die beim Andruck zwischen dem Aufzeichnungspapier und der Austragwalze 41 erzeugte Reibung transportiert. Die Nockenräder 42 werden durch das vorstehend erwähnte Nockenradhalteelement 42A auf die Austragwalze 41 angedrückt oder die Nockenräder 42 werden im Gegensatz dazu von den Austragwalzen 41 gelöst. Die Welle 41A wird durch die Bodenplatte 100 des Geräts drehbar gehalten.
  • Die Papierauflage 37 (zusammen mit den Zuführwalzen 39), die Papierandruckplatte 45 und die Nockenräder 42 werden in unterschiedlicher Weise aus dem Andruckzustand gelöst. Das Lösen dieser Elemente wird jedoch gleichzeitig durch die Betätigung des in Fig. 2 gezeigten Lösehebels 43 ausgeführt, wobei sich der in Fig. 8C gezeigte Zustand ergibt.
  • Fig. 10A, Fig. 10B, Fig. 11A und Fig. 11B zeigen eine Einrichtung zum Lösen des vorstehend erwähnten Andruckzustands. Fig. 10A und Fig. 10B zeigen Seitenansichten mit Blick auf die rechte Seite des Aufzeichnungsgeräts, während Fig. 11A und Fig. 11B Seitenansichten mit Blick auf die linke Seite zeigen.
  • Fig. 10A und Fig. 11A zeigen den Normalzustand, in welchem der Andruck nicht gelöst ist, beim Transportieren des Aufzeichnungspapiers. Fig. 10A zeigt die rechte Seite des Geräts in diesem Zustand, wobei der Lösehebel 43 drehbar auf der Achse 333 der Transportwalze 33 angeordnet ist und durch die Kraft einer nachstehend beschriebenen Feder schräg gezogen wird. Am Lösehebel 43 sind ein Kurvenkörper 431 und ein Zahnrad 432 angeordnet. Das Zahnrad 432 betätigt ein Getriebe 46s, welches zwei Zahnräder aufweist. Eines der beiden Zahnräder steht mit dem Zahnrad 432 im Eingriff, und das andere Zahnrad ist auf einer Welle 46 angeordnet. Ein Teil des am Lösehebel 43 angeordneten Kurvenkörpers 431 betätigt den Schulterabschnitt 40B der Freigabeplatte 40. Ein Nockenradarm 421, welcher sich vom Nockenradhalteelement 42A des Nockenrads erstreckt, ist außerdem über ein Verbindungsloch 421B, das zu einem Verbindungsvorsprung 43B des Lösehebels 43 paßt, drehbar an dem Lösehebel 43 angeordnet und wird durch eine Feder 422, welche an dem Lösehebel 43 angeordnet ist, um ihn in Uhrzeigerrichtung zu ziehen, zur Rückseite des Geräts gezogen (zur rechten Seite in Fig. 10A). In diesem Zustand betätigt eine in dem Nockenradarm 421 ausgebildete Paßnut 421A eine Welle 41A der Austragwalzen 41. Dadurch können die Nockenräder 42 und die Austragwalzen 41 unter Ausübung des angemessenen Andrucks miteinander in Kontakt gelangen.
  • Fig. 11A zeigt andererseits die linke Seite des Geräts im Normalzustand. Auf dieser Seite ist eine Verbindungsplatte 433 drehbar an dem Endabschnitt der Achse 333 der Transportwalze 33 angeordnet, und ein Paßvorsprung 433A an einem Ende der Verbindungsplatte 433 steht mit einem Verbindungs loch 421B' des Nockenradarms 421' in Wirkverbindung. Die Verbindungsplatte 433 wird durch eine mit einem Teil der Verbindungsplatte 433 verbundene Feder 422' in Gegenuhrzeigerrichtung gezogen. Dementsprechend wird der Nockenradarm 421' zur Rückseite des Geräts hin gezogen (nach links in Fig. 11A). In diesem Zustand betätigt eine in dem Nockenradarm 421' ausgebildete Paßnut 421A' eine Welle 41A der Austragwalzen 41. Dies ermöglicht es, die geeignete Lagebeziehung und den Andruck zwischen den Nockenrädern 42 und den Austragwalzen 41 zu erreichen, wie mit Bezug auf Fig. 10A beschrieben ist. Ein an dem anderen Ende der Verbindungsplatte 433 angeordnetes Zahnrad 432' treibt eines der beiden Zahnräder, welche ein Getriebe 46S' bilden, welches ein Gegenstück des Getriebes 46S in Fig. 10A ist.
  • In Fig. 10A weist ein Verbindungsloch 421B einen größeren Durchmesser als der Verbindungsvorsprung 43B auf, daher sind der Nockenradarm 421 und der Lösehebel 43 mit einem vorbestimmten Spiel angeordnet. Demzufolge ist die zweckentsprechende Betätigung der Nockenräder 42 und der Austragwalzen 41 ohne eine höhere Genauigkeitsanforderung an die Form oder dergleichen des Nockenradarms 421 erreichbar.
  • Die Drehung des Lösehebels 43 wird durch das Zahnrad 432 und das Getriebe 46S auf die Welle 46 übertragen. Die Drehung des Lösehebels 43 wird am linken Ende des Geräts (siehe Fig. 11A) ferner von der Welle 46 durch das Getriebe 46S' und das Zahnrad 432' auf die Verbindungsplatte 433 übertragen und bewegt dann den Nockenradarm 421'. Das Zahnradspiel wird durch die Ungenauigkeit der Verbindungslöcher 421B ausgeglichen.
  • Die in der vorstehenden Anordnung gelösten Elemente sind nicht unbedingt Nockenräder. Jedes rollenähnliche Element, welches das Aufzeichnungspapier anpaßt, ist unberücksichtigt der Form verwendbar.
  • Fig. 10B und Fig. 11B zeigen den Zustand, in welchem der Andruck, verursacht durch das Nockenrad 42, die Papierandruckplatte 45 und die Papierauflage 371 gelöst ist. Das Lösen wird durch das Vorwärtsdrehen des Lösehebels 43, gegen die Zugkraft der Feder 422, ausgeführt.
  • Genauer gesagt, das linksgerichtete (in Richtung des Pfeils A in Fig. 10A) Drehen des Lösehebeis 43, verursacht durch die Handbetätigung eines Bedieners, dreht das Zahnrad 432. Gleichzeitig wird auch die Welle 46 durch das Getriebe 46S gedreht, wie vorstehend beschrieben, so daß der flache Abschnitt der Welle nach unten gerichtet gedreht wird. In diesem Zustand drückt die Welle 46 die Biegungsfeder 451, um sie zusammenzudrücken, wie mit Bezug auf Fig. 8A beschrieben ist, um dadurch die Wirkverbindung zwischen der Biegungsfeder 451 und der Papierandruckplatte 45 zu lösen. Somit wird der Andruck der Papierandruckplatte 45 auf die Transportwalze 33 gelöst.
  • Die linksgerichtete Drehung des Lösehebels 43, wie vorstehend beschrieben, dreht den Kurvenkörper 431 weiter. Die Kurvenkörperoberfläche 431a des Kurvenkörpers 431 bleibt in Kontakt mit dem Schulterabschnitt 40B der Freigabeplatte 40, wie vorstehend mit Bezug auf Fig. 8A beschrieben, und daher wird die Position der Freigabeplatte 40 beim Drehen des Kurvenkörpers 431 abgesenkt. Dadurch drückt der Andruckabschnitt 40A nicht länger die Rippen 371. Demzufolge wird die Kraft, welche die Papierauflage 37 (oder die Zuführwalzen 39) auf die Transportwalze 33 drückt, gelöst, so daß sich die Papierauflage 37 durch ihr Eigengewicht nach unten bewegt. Wie in Fig. 10B gezeigt ist, betätigt der Schulterabschnitt 40B schließlich beim weiteren Drehen des Lösehebels 43 die Nut des Kurvenkörpers 431. Somit sind die Betätigungsposition und die Position des Lösehebels 43 festgelegt.
  • Während dieses Prozesses bewegt sich der Nockenradarm 421 des Geräts beim Drehen des Lösehebels 43 vorwärts. Genauer ausgedrückt, der Nockenradarm 421' am linken Ende des Geräts (Fig. 11A) wird durch das Übertragen der Drehbewegung durch die Welle 46 nach vorwärts bewegt. Dadurch werden das Nockenradhalteelement 42A, welches mit den Nockenradarmen 421 und 421' verbunden ist, gegenüber dem Gerät nach vorwärts verschoben, und dadurch wird die Wirkverbindung zwischen den Nockenrädern 42 und den Austragwalzen 41 gelöst.
  • Wie vorstehend beschrieben, ermöglicht eine Drehung des Lösehebels 43, den Andruck der Papierauflage 37, der Papierandruckplatte 45 und der Nockenräder 42 mit einer einfachen Anordnung zu lösen.
  • Die Papierauflage 37 wird in dieser Ausführungsform durch den Kontakt mit der Frelgabeplatte 40 und die Passung zwischen den Vorsprüngen 102 auf der Bodenplatte (Rahmen) 100 des Geräts und den Schlitzen 372A in der Paplerauflage 37 gehalten. Die Papierauflage 37 kann jedoch durch andere Anordnungen gehalten werden. z. B. ist die in Fig. 9C gezeigte Anordnung mit einer geringfügigen Anderung verwendbar. Die Betätigungsabschnitte 400A sind gegenüber den Schlitzen so abgewandelt, daß die Papierauflage 37 in der Längsrichtung der Schlitze ausweichen kann. In Fig. 10A bezeichnet ein Bezugszeichen 35a eine Welle des Transportmotors 35, wobei die Drehung der Welle 35a über die Zahnräder 48a1, 48b1, 48b2 und 48c auf die Transportwalze 33 übertragen wird.
  • Fig. 12 zeigt eine schematische Vorderansicht des Montagezustands des Transportknopfs 5, welcher an der Welle der Transportwalze 33 angeordnet ist, und den Lösehebel 431 und Fig. 13 zeigt eine schematische, perspektivische Explosionsansicht dazu. Der Transportknopf 5 ist, wie der Lösehebel 43, am rechten Ende des Geräts angeordnet, um es einem Bediener zu ermöglichen, diesen zum Antreiben der Transportwalze 33 zu drehen und das Aufzeichnungspapier zu transportieren.
  • In Fig. 12 ist ein getriebenes Zahnrad 331 zum Antreiben der Transportwalze 33 auf der Welle 333 der Transportwalze 33 angeordnet. Der Transportknopf 5 ist auf der Welle 333 durch einen Federstift 332 angeordnet, welcher in die Welle 333 eingesetzt ist. Der Lösehebel 43 ist zwischen dem getriebenen Zahnrad 331 und dem Transportknopf 5 drehbar auf der Welle 333 angeordnet, doch die Drehung wird durch die vorstehend erwähnten Federn oder dergleichen beschränkt.
  • Fig. 13 zeigt eine Ansicht zur Erläuterung der Montageabfolge des in Fig. 12 gezeigten Aufbaus. Wie in dieser Figur gezeigt ist, wird der Federstift 332 vorher in die Welle 333 eingesetzt, und das Zahnrad 331 wird auf der Welle 333 angeordnet. Dann wird der Lösehebel 43 durch eine Öffnung 43A auf der Welle 333 angeordnet. Die Öffnung 43A weist eine solche Form auf, daß die Welle 333 und der Federstift 332 hindurchführbar sind, wie in Fig. 13 gezeigt ist. Somit ist der Lösehebel 43 über den Federstift 332 hinaus zum Zahnrad 331 hin verschiebbar. Anschließend wird die Welle 333 in den Transportknopf 5 eingeführt, welcher durch Einsetzen des Federstifts 332 in das Loch 5A auf der Welle 333 fest angeordnet wird.
  • Gemäß dieser Anordnung ist die axiale Bewegung des Lösehebels 43 durch das Zahnrad 331 und den Transportknopf 5 beschränkt, und der Transportknopf 5 ist durch den Federstift 332 fest angeordnet. Weiterhin erleichtert das vorherige Einsetzen des Federstifts 332 in die Welle 333 das Montieren gegenüber dem Montieren in umgekehrter Reihenfolge, d. h., zuerst das Montieren des Lösehebels 43 auf der Welle 333 und dann das Einsetzen des Federstifts 332 in die Welle 333.
  • Fig. 14 und Fig. 15 zeigen jeweils eine Seitenansicht und eine Draufsicht der Aufzeichnungskopfpatrone 9 und die sie umgebende, in Fig. 2 gezeigte Einrichtung.
  • Wie in diesen Figuren gezeigt, ist an der Vorderseite des Schlittens 11 die Rolle 91 frei angelenkt. Die Rolle 91 ist so angeordnet, daß sie vorn aus der durch die Ausstoßöffnungsfläche 1400a der Aufzeichnungskopfpatrone 9 gebildete Ebene vorragt und auf der Papierandruckplatte 45 abrollt, mit der sie im Kontakt ist. Auf der Rückseite des Schlittens 11 Ist eine Rollenfeder 613 angeordnet, welche eine Rolle 613A, ein Hebelelement 613B, das die Rolle 613A trägt, und eine Feder 613C aufweist, welche das Hebelelement 613B in Fig. 15 in Gegenuhrzeigerrichtung zieht.
  • Die Rolle 613A ist mit einer Frontplatte 105 im Kontakt, die sich parallel zu der Führungsstange 23 (siehe Fig. 2) im Vorderabschnitt der Bodenplatte 1.00 des Geräts erstreckt und auf der Frontplatte 105 abrollt. Das Hebelelement 613B ist drehbar auf einer Achse 113 gehalten, welche am Schlitten 11 angeordnet ist. Die Feder 613C übt auf das Hebelelement 613B eine Kraft aus, um es in Gegenuhrzeigerrichtung zu drehen. Die Feder 613C und die Frontplatte 105 sind so angeordnet, um in die Richtung der Papierandruckplatte 45 Andruck auf den Schlitten 11 auszuüben.
  • Die Führungslager 25 und 25', in welchen die Führungsstange 23 gleitet, sind auf den Löchern 26 auf beiden Seiten des Schlittens 11 angeordnet, wie in Fig. 7 gezeigt ist. Hier weisen die Führungslager 25 und 25' mit Bezug auf die Mitte der Elemente exzentrische Lagerbohrungen 25C und 25C' auf, und die zwei Lagerbohrungen 25C und 25C' sind exzentrisch in entgegengesetzten senkrechten Richtungen, wenn sie angeordnet werden. Genauer ausgedrückt, die Führungslager 25 und 25' weisen eine übereinstimmende Form auf, und die Mitte des inneren Durchmessers des Führungslagers 25 und die Mitte des äußeren Durchmessers des Führungslagers 25 weisen unterschiedliche Achsen auf (siehe Fig. 17). Ferner wird das in Fig. 14 gezeigte Führungslager 25 auf dieser Seite hin- und hergehend mit Vorsprüngen 112 betätigt, welche auf dem Schlitten 11 angeordnet sind. Genauer gesagt, der Querschnitt des in Fig. 14 gezeigten Lochs 26 auf dieser Seite ist ein gestreckter Kreis, und das Führungslager 25 auf dieser Seite ist in das Loch 26 eingepaßt. Außerdem wird das Führungslager 25 in seiner seitlichen Bewegung (linksnach-rechts oder rechts-nach-links in Fig. 14) durch den Vorsprung 112 beschränkt, der zwischen zwei Vorsprüngen 25A auf dem Führungslager 25 angeordnet ist. Demzufolge schwingt das in Fig. 14 gezeigte Führungslager 25 relativ zum Schlitten 11 gemäß der Bewegung des Schlittens 11. Hier ist die Bewegung der Führungslager 25 in der Richtung der Achsen der Führungsstange 23 durch die Vorsprünge 25B beschränkt, welche auf den Führungslagern 25 angeordnet sind und mit den Abschnitten 133 (siehe auch Fig. 5A) des Schlittens 11 in Wirkverbindung stehen. Das Führungslager 25' auf der anderen Seite des Schlittens 11 ist fest in dem Loch 26 angeordnet.
  • Die Anordnung der Rolle 91, der Rollenfeder 613 und der Führungslager 25 und 25' gestattet das automatische Einstellen des Spalts zwischen dem Aufzeichnungspapier und der Ausstoßöffnungsfläche 1400a der Aufzeichnungskopfpatrone 9. Dies wird nachstehend mit Bezug auf Fig. 16 und Fig. 17 be schrieben.
  • Das automatische Einstellen des Spalts wird gemäß der Dicke des zwischen der Papierandruckplatte 45 und der Transportwalze 33 eingefügten Aufzeichnungspapiers ausgeführt. Wird ein ziemlich dünnes, herkömmliches Aufzeichnungspapier p verwendet, wird das Führungslager 25 auf der linken Seite nahe der Mitte des verlängerten Lochs 26 positioniert. Dies wird nachstehend ausführlicher beschrieben. Der Schlitten 11 wird durch die Gegenkraft der Frontplatte 105 gegen die Papierandruckplatte 45 gedrückt, welche erzeugt wird, wenn die Rollenfeder 613 gegen die Frontplatte 105 drückt. Somit drückt die Rolle 91 die Papierandruckplatte 45. Dadurch entsteht die Gegenkraft der Papierandruckplatte 45. Jede dieser zwei Gegenkräfte bildet ein statisches Moment, wobei die Achse das Führungslager 25' der rechten Seite in Fig. 16A ist. Die Position des Führungslagers 25 in dem Loch 26 ist als die Position festgelegt, in welcher die beiden statischen Momente im Gleichgewicht sind. In anderen Worten, die Position der Aufzeichnungskopfpatrone 9 wird mit Bezug auf die Führungslager 25 und auf die im Gerät angeordnete Führungsstange 23 festgelegt. Somit ist der Spalt d zwischen den Ausstoßöffnungen der Aufzeichnungskopfpatrone 9 und dem Aufzeichnungspapier festgelegt.
  • Im Gegensatz dazu zeigt Fig. 16B die Position des Schlittens 11, wenn ein ziemlich dickes Aufzeichnungspapier p, wie z. B. ein Umschlag, verwendet wird. In diesem Fall verschiebt sich die Position der Papierandruckplatte 45, der Rolle 91 und des Schlittens 11 aufgrund der Dicke des Aufzeichnungspapiers nach rückwärts gegenüber der in Fig. 16A gezeigten Position. Demgemäß ändern sich die Gegenkräfte der Frontplatte 105, verursacht durch die Rollenfeder 613, wodurch sich die Verschiebung der Gleichgewichtsposition der statischen Momente ergibt. Folglich ändern sich die relativen Positionen des Führungslagers 25 und des Schlittens 11. Der Schlitten 11 dreht sich um das Führungslager 25', und die Position der linken Vorderseite des Schlittens 11 verschiebt sich leicht gegenüber der in Fig. 16A gezeigten Position nach rückwärts. Dies ermöglicht es, den Spalt d, welcher zwischen der Ausstoßöffnungsfläche 1400a und dem Aufzeichnungspapier p ausgebildet ist, annähernd gleich zu der in Fig. 16A vorliegenden Breite einzustellen. In diesem Fall ändert das Führungslager 25 seine relative Position in dem Loch 26 durch Schwingen, wie durch den Pfeil in Fig. 17 gekennzeichnet ist.
  • Diese Anordnung kann ein dickeres Aufzeichnungspapier als einen herkömmlichen Karton durch Einstellen der Position der Rolle 91 nutzen. Das Verschieben der Position der Rolle 91 ermöglicht es der Papierandruckplatte 45, um einen wesentlichen Betrag auszuweichen, abhängig von der Dicke des Aufzeichnungspapiers, und dabei die Spaltweite zu gewährleisten.
  • Gemäß der vorstehend beschriebenen Anordnung steht die Rolle 613A der Rollenfeder 613 mit dem schrägen Abschnitt der Frontplatte 105 im Kontakt. Demzufolge wird die Rolle 613A nach unten gedrückt, und somit wird der Schlitten 11 als Ganzes nach unten gedrückt. Dies verhindert das Schwingen des Schlittens 11 nach oben, wodurch die Richtung des Tintenausstoßes durch die auf dem Schlitten 11 montierte Aufzeichnungskopfpatrone 9 stabilisiert wird.
  • Die in Fig. 16A und Fig. 16B gezeigte Einrichtung zum Einstellen des Spalts zwischen dem Aufzeichnungspapier und der Ausstoßöffnungsfläche 1400A ist nicht auf die vorstehend beschriebene beschränkt. Obgleich in der vorstehenden Ausführungsform z. B. nur ein Loch 26 verlängert ausgeführt ist und nur eine Rollenfeder 613 angeordnet ist, können z. B. beide Löcher 26 und 26' in Fig. 16A und Fig. 16B als verlängerte Löcher ausgeführt sein, und es können zwei Rollenfedern angeordnet werden. Wenn somit die Positionen der Rolle 91 in zweckmäßiger Weise gewählt sind, ist der Schlitten 11 in der seitlichen Richtung in Fig. 16A und Fig. 16B gemäß der Dicke des Aufzeichnungspapiers geradlinig bewegbar, so daß der Spalt nahezu gleichbleibend erhalten werden kann.
  • Ferner ist die erfindungsgemäße Einrichtung zum Einstellen des Spalts nicht auf die Einrichtung zum Einhalten des Spalts beschränkt. Der Spalt ist beispielsweise gemäß der Dicke des Aufzeichnungspapiers veränderbar, wenn die Feder 613C der Rollenfeder 613 ihre Rückstellkraft gemäß der Verschiebung ändert. Dies ermöglicht es, die Aufzeichnung gemäß des Tintenabsorptionskoeffizients des Aufzeichnungspapiers zu verbessern. Sind die Dicke und der Tintenabsorptionskoeffizient abhängig vom Aufzeichnungspapier unterschiedlich, ist der Spalt gemäß diesen Faktoren einstellbar, so daß ein zweckentsprechendes Aufzeichnen erreichbar ist.
  • Weiterhin braucht die Anzahl der Führungslager, wie in der vorstehenden Ausführungsform, nicht auf zwei beschränkt zu werden. Z. B. können die Führungslager an beiden Enden des Schlittens 11 einstückig als ein Führungslager ausgebildet sein, und ein Ende des Führungslagers ist für die Verschiebung freigegeben oder wahlweise können beide Enden für die Verschiebung freigegeben werden.
  • Wie in Fig. 15 gezeigt, ist am Boden der linken Seite des Schlittens 11 (am Boden der Ausgangspositionsseite des Schlittens 11) eine Nut 111 angeordnet. Die Nut 111 nimmt eine Riemenrollenwelle 290A der Riemenrolle 29A auf, welche in der Nähe der Ausgangsposition angeordnet ist (siehe Fig. 2), wenn der Schlitten in der Ausgangsposition angeordnet ist. Diese Passung wird ausgeführt, wenn sich der Schlitten 11 in die Position der Kappe 51 bewegt (siehe Fig. 2), um die Ausstoßöffnungen der Aufzeichnungskopfpatrone 9 abzudecken. In der Paßposition führt die Kappe 51 das Verkappen der Ausstoßöffnungsfläche 1400a aus.
  • Die vorstehend beschriebene Passung hindert den Schlitten 11 am Verschieben in die seitliche Richtung, selbst wenn die Kappe 51 die Aufzeichnungskopfpatrone 9 während des Verkappens drückt oder von außen Schwingungen auf das Gerät einwirken. Dies verhindert die Kappe 51, sich von der Ausstoßöffnungsfläche 1400a der Aufzeichnungskopfpatrone 9 zu trennen und stellt somit das Verkappen sicher.
  • Da ferner die Riemenrollenwelle 290A auch als das Paßelement dient, welches in die Nut 111 des Schlittens 11 paßt, ist kein zusätzliches Element für die Passung erforderlich.
  • Dies macht es möglich, den Aufbau zu vereinfachen, die Kosten zu senken und die Größe zu vermindern.
  • Außerdem ist der Eingangsabschnitt 111a der Nut 111 abgeschrägt, so daß die Riemenrollenwelle 290A leicht in die Nut 111 einführbar ist, und der tiefe Abschnitt 111b der Nut 111 weist nahezu denselben Durchmesser wie die Riemenrollenwelle 290A auf. Dies macht es möglich, daß die Nut 111 die Riemenrollenwelle 290A aufnimmt, selbst wenn der Schlitten 11 gemäß der Dicke des Aufzeichnungspapiers verschoben ist.
  • Obgleich in der vorstehenden Ausführungsform die Einrichtung zum Einschränken der seitlichen Verschiebung des Schlittens 11 in der Verkappungsposition des Aufzeichnungskopfs angeordnet ist, kann sie in der Position in Gegenüberlage des Blatts 59 (siehe Fig. 2) angeordnet werden, in welcher die Ausstoßöffnungsfläche 1400a der Aufzeichnungskopfpatrone 9 gewischt wird. Bei dieser Anordnung ist das rückwärtige Verschieben des Schlittens 11 durch den Andruck des Blatts 59 beschränkt, wenn die Ausstoßöffnungsfläche 1400a der Aufzeichnungskopfpatrone 9 beim Bewegen der Aufzeichnungskopfpatrone gewischt wird, wobei das beabsichtigte Wischen erfolgt.
  • Fig. 18 zeigt eine schematische Ansicht der Aufzeichnungskopfpatrone 9 und des Schlittens 11 vom Aufzeichnungspapier aus beobachtet.
  • Wie aus dieser Figur klar erkennbar ist, sind der Schlitten 11 und die auf dem Schlitten montierte Aufzeichnungskopfpatrone 9 mit Bezug auf die Führungsstange 23 oder die Bewegungsrichtung des Schlittens 11 geneigt. Somit ist die Richtung der Ausstoßöffnungsreihe 90 ebenfalls geneigt.
  • Diese Neigung wird durch Anwenden der beiden Führungslager 25 und 25' erreicht, deren Lagerbohrungen 25C und 25C' exzentrisch sind. Genauer ausgedrückt, das Führungslager 25 (welches in Fig. 18 rechts gezeigt ist) weist die Lagerbohrung 25C auf, deren Mitte nach unten abweicht, wie in Fig. 18 gezeigt ist. Im Gegensatz dazu weist das Führungslager 25' (welches in Fig. 18 links gezeigt ist) die Lagerbohrung 25C' auf, deren Mitte nach oben abweicht, wie in Fig. 18 gezeigt ist. Die zwei Führungslager 25 und 25' sind bei der praktischen Anwendung übereinstimmend, aber am Schlitten 11 in der entgegengesetzten Richtung angeordnet, wie in Fig. 5A gezeigt ist.
  • Die geneigte Anordnung der Ausstoßöffnungsreihe 90 ist in dem Fall angenommen, wenn der Tintenausstoß aus den Öffnungen auf einer Zeitmultiplexbasis durch Einteilen der Ausstoßöffnungen in eine Vielzahl von Blöcken erfolgt (In dieser Ausführungsform sind 64 Ausstoßöffnungen in 8 Blöcke aufgeteilt.). Die Zeitmultiplexansteuerung wird allgemein als Tintenausstoßansteuerung von Tintenstrahl-Aufzeichnungsköpfen verwendet, da die Aufzeichnungsgeschwindigkeit oder die Ansteuerleistung der Aufzeichnungsköpfe nicht über eine bestimmte Grenze hinaus steigerbar ist. Es sei z. B. angenommen, daß der Aufzeichnungskopf 64 Ausstoßöffnungen aufweist und daß sie in 8 Blöcke aufgeteilt sind, wobei jeder zum aufeinanderfolgenden Ausstoßen von Tinte auf Zeitmultiplexbasis verwendet wird. Ist in diesem Fall die Ausstoßöffnungsreihe 90 nicht geneigt, wird die Aufzeichnung so ausgeführt, wie in Fig. 19A übersteigert gezeigt ist, da sich der Schlitten stetig bewegt. Die Aufzeichnung erscheint als eine schräge Linie, wenn sie mikroskopisch beobachtet wird (In Fig. 19A sind die mit den Bezugszeichen A1, A2, A3, A4, A5 bezeichneten Linien jeweils durch 8 Ausstoßöffnungen aufgezeichnet worden.).
  • Wenn im Gegensatz dazu die Ausstoßöffnungsreihe 90 geneigt ist, wie in Fig. 18 gezeigt, wird die Aufzeichnung wie in Fig. 19B gezeigt ausgeführt. Die Aufzeichnung erscheint beim mikroskopischen Beobachten als eine senkrechte Linie (In Fig. 19B sind die mit den Bezugszeichen B1, B2, B3, B4, B5 bezeichneten Linien jeweils durch 8 Ausstoßöffnungen aufgezeichnet).
  • Es ist klar, daß die geneigte Anordnung nicht nur beim Zeitmultiplexbetrieb auf Blockbasis, sondern auch beim Ausführen auf der Ausstoßöffnungsbasis wirkungsvoll anwendbar ist.
  • Die Neigungsgenauigkeit des Schlittens 11 kann auf einfache Weise erhöht werden, weil die Neigung durch die zwei Führungslager 25 und 25' auf jeder Seite des Schlittens 11 bestimmt ist, und der Abstand zwischen den zwei Führungslagern im wesentlichen groß ist. Außerdem wird die Neigung durch Anordnen der übereinstimmenden zwei Führungslager in der entgegengesetzten Richtung deren Außermittigkeit ausgebildet, wodurch die Anordnung vereinfacht wird. Ferner ist die Neigung nur durch Ersetzen der Führungslager durch andere Führungslager mit unterschiedlicher Außermittigkeit änderbar, ohne andere Elemente zu wechseln, wie z. B. den Schlitten oder den Aufzeichnungskopf. Dies ermöglicht es, die Änderung der Steuerung der Zeitmultiplexansteuerung wegen der Änderung der Verschlebungsgeschwindigkeit des Schlittens 11 oder dergleichen vorzunehmen. Somit ist eine Ausführungsform des Schlittens für verschiedene Gerätetypen verwendbar.
  • Obgleich in der vorstehenden erfindungsgemäßen Ausführungsform zwei exzentrische Führungslager derselben Type verwendet werden, wobei eine davon von oben nach unten gerichtet angeordnet ist, ist die Anordnung möglich, welche nur ein exzentrisches Führungslager verwendet. Außerdem brauchen die exzentrischen Richtungen der zwei Führungslager nicht senkrecht zu sein, wenn sie angeordnet werden. Ferner können an beiden Enden des Schlittens 11 angeordnete Führungslager einstückig ausgebildet sein, und die Lagerbohrung zur Aufnahme der Führungsstange 23 kann eine Neigung aufweisen.
  • Ferner ist die Ausstoßöffnungsreihe 90 geneigt, so daß der untere Teil der Ausstoßöffnungsreihe 90 näher an der Ausgangsposition angeordnet ist, als der obere Teil der Ausstoßöffnungsreihe 90. Bewegt sich in dieser Anordnung der Schlitten 11 von der Seite der Ausgangsposition zu der anderen Seite, um das Aufzeichnen auszuführen, werden die 8 Blöcke der Ausstoßöffnungsreihe 90 von den oberen zu den unteren Blöcken angesteuert. Wenn sich im Gegensatz dazu der Schlitten 11 von der anderen Seite zur Ausgangspositionsseite bewegt, um das Aufzeichnen auszuführen, werden die 8 Blöcke von den unteren zu den oberen Blöcken angesteuert.
  • Fig. 20A und Fig. 20B zeigen jeweils eine Draufsicht und eine Vorderansicht der Einzelheiten der Riemenrolle 29B und deren benachbarte Bauteile, welche in Fig. 2 gezeigt sind.
  • Auf der Welle der Riemenrolle 29B ist ein angetriebenes Zahnrad 291 angeordnet, welches mit einem auf der Welle des Transportmotors 31 angeordneten Treibrad 294 im Eingriff ist. Die Welle, auf welcher die Riemenrolle 29B und das Zahnrad 291 angeordnet sind, wird drehbar durch ein Lagerblech 292 gehalten.
  • Mit dem Lagerblech 292 ist ein Ende einer Feder 293 verbunden, deren anderes Ende mit einem auf der Bodenplatte 100 aufgerichteten Vorsprung 106 verbunden ist. Somit wird das Lagerblech 292 in die Richtung gezogen, welche einen vorbestimmten Winkel mit der Richtung bildet, in welche sich der Steuerriemen 27 erstreckt. Bei dieser Anordnung ist die Bewegung des Lagerblechs 292 auffolgende Weise beschränkt. Die Auf- und Abwärtsbewegung (die Bewegung senkrecht zum Papier in Fig. 20A) wird durch die Bodenplatte 100 und die dort aufgerichteten L-förmigen Elemente 295A und 295B beschränkt, und die waagerechte Bewegung, welche durch die Bodenplatte 100 und die L-förmigen Elemente 295A und 295B reguliert wird, ist beschränkt, ausgenommen für die Bewegung in die Richtung der Kraft der Feder 293 und die Richtung, in welche das getriebene Zahnrad 291 mit dem Treibrad 294 im Eingriff ist.
  • Demgemäß werden die Spannung des Steuerriemens 27 und die Kraft zum Antreiben des Zahnrads 291 mit dem Treibrad 294 gemäß der Komponenten der Kraft der Feder 293 erzeugt.
  • FESTLEGUNG DER AUFZEICHNUNGSPOSITION
  • Fig. 21 und Fig. 22 zeigen jeweils ein Steuerdiagramm und einen Ablaufplan des Steuerprozesses eines Aufzeichnungspositions-Festlegungsmodus des Tintenstrahl-Aufzeichnungsgeräts gemäß der Ausführungsform.
  • Hier ist der Aufzeichnungspositions-Festlegungsmodus ein Steuerprozeß, welcher verwendet wird, wenn das Aufzeichnen auf formatiertem Papier oder Aufzeichnungspapier ausgeführt wird, auf welchem ein Aufzeichnen bereits ausgeführt worden ist, wie z. B. auf einer elektronischen Schreibmaschine. Bei diesem Modus ist der Schlitten 11 oder der Aufzeichnungskopf so bewegbar, daß die Aufzeichnungsposition be stätigt oder eingestellt wird oder um den Aufzeichnungsbereich einzustellen. Während dieses Prozesses führt der Aufzeichnungskopf nicht das Verkappen oder das Aufzeichnen durch Ausstoßen der Tinte aus. Um daher das Ansteigen der Viskosität der Tinte oder andere für das Ausstoßen abträg liche Faktoren zu verhindern, wird der Schlitten 11 in die vorbestimmte Position für das vorläufige Entladen oder das Verkappen in vorbestimmten Zeitabständen durch Unterbrechen der Aufzeichnungspositions-Einstellungsoperation oder dergleichen des Schlittens 11 verschoben.
  • Nachstehend wird mit Bezug auf das in Fig. 21 gezeigte Steuerdiagramm und auf der Grundlage des in Fig. 22A und Fig. 22B gezeigten Ablaufplans der Steuerprozeß des Aufzeichnungspositions-Festlegungsmodus beschrieben.
  • Wenn die Aufzeichnungspositions-Festlegungsanweisung durch eine spezifizierte Tastenoperation eingegeben ist, wird der Steuerprozeß eingeleitet. Im Schritt S201 wird die Kappe 51 geöffnet (Zeit [1] in Fig. 21), und im Schritt S202 wird der Schlitten 11 in eine gewünschte Position verschoben, wenn z. B. die Leertaste gedrückt wurde (Zeit [2]). Während dieses Prozesses, im Schritt S203, beurteilt der Steuerprozeß, ob die spezifizierte Tasteneingabe (festgelegte Positionseinstellung oder Festlegungseingabe), welche darüber informiert, daß der Schlitten 11 in einer gewünschten Aufzeichnungsposition oder dergleichen angeordnet worden ist, vorliegt oder nicht. Ist das Ergebnis der Beurteilung negativ, geht der Prozeß auf Schritt S204, um ferner zu beurteilen, ob T Sekunden vergangen sind, nachdem die Kappe 51 geöffnet wurde.
  • Sind T Sekunden vergangen, wird die gegenwärtige Position des Schlittens 11 im Schritt S205 gespeichert, und dann wird der Schlitten 11 im Schritt S206 (Zeit [3]) in die vorläufige Ausstoßposition bewegt. Dann werden vorläufige Ausstoßoperationen in vorbestimmter Anzahl (A-mal) Im Schritt S207 (Zeit [4]) ausgeführt. Danach wird im Schritt S208 der Schlitten 11 in die vorher im Schritt S208 gespeicherte Position verschoben. Im Schritt S208A wird eine Fall berücksichtigt, in dem die gespeicherte Position mit der gewünschten Position übereinstimmt, wobei der Steuerprozeß beurteilt, ob die spezifizierte Tasteneingabe vorliegt oder nicht. Wenn das Ergebnis der Beurteilung negativ ist, wird der Schlitten im Schritt S209 weiter in die gewünschte Position verschoben, in einer Weise, ähnlich der vorstehend erwähnten. In diesem Ablauf beurteilt der Steuerprozeß im Schritt S210, ob die Eingabe, welche darüber informiert, daß die Aufzeichnungskopfpatrone 9 in die gewünschte Position eingestellt worden ist, vorliegt oder nicht. Ist das Ergebnis der Beurteilung negativ, beurteilt der Steuerprozeß im Schritt S211, ob eine vorbestimmte Zeit von α Sekunden vergangen ist, nachdem die Eingabe der Positionsfestlegungsanweisung oder die Einleitung des Steuerprozesses erfolgt ist. Die Zeitdauer von α Sekunden ist eine angemessene Zeit, in welcher das Einstellen der festgelegten Position ordnungsgemäß abgeschlossen ist. Die Zeitdauer von α Sekunden bestimmt auch die Zeitgrenze der Abtrennung des Aufzeichnungskopfs von der Kappe 51. Das Entfernen des Aufzeichnungskopfs von der Kappe 51 nach der Zeitdauer von α Sekunden ist einem gleichmäßigem Entladen der Tinte hinderlich.
  • Ist die Beurteilung im Schritt S211 negativ, beurteilt der Steuerprozeß im Schritt S212, ob eine vorbestimmte Zeit t seit dem vorausgehenden vorläufigen Entladen vergangen ist oder nicht. Wenn die Zeitdauer von t Sekunden vergangen ist, werden vorläufige Entladungen im Schritt S215 B-mal ausgeführt, nachdem die vorausgehenden Schritte S213 und S214 in einer Weise ähnlich der von Schritt S205 bis Schritt S207 erfolgt sind. Danach kehrt der Prozeß auf Schritt S208 zurück.
  • Wenn die Aufzeichnungspositions-Festlegungseingabe im Schritt S203 oder S210 vorliegt, wird die Festlegungsposition im Schritt S217 gespeichert, und der Steuerprozeß geht auf Schritt S218. Wenn der Steuerprozeß im Schritt S211 entsprechend beurteilt, daß die Zeitdauer von α Sekunden vergangen ist, geht sie auf Schritt S218 über.
  • Im Schritt S218 wird der Schlitten 11 in die Verkappungsposition (Zeit [5]) verschoben. Dann wird im Schritt S219 der Aufzeichnungskopf vorkappt (Zeit [6]), und im Schritt S220 wird der Steuerprozeß des Positionsfestlegungsmodus zurückgesetzt und somit der Prozeß abgeschlossen.
  • Die Zeitdauer T, die Zeitdauer t und die Zeitdauer α sind gemäß der Temperatur oder Feuchtigkeit der Umgebung festlegbar. Wahlweise können die Zeitdauer T, die Zeitdauer t und die Zeitdauer α automatisch durch Erfassen dieser Umweltfaktoren durch Temperatur- oder Feuchtigkeitssensoren eingestellt werden.
  • In dem Steuerprozeß wird der Schlitten 11 durch das Drücken der Leertaste oder dergleichen in die gewünschte Position verschoben. Während dieses Prozesses kann die Position des Schlittens 11 oder die Position der Ausstoßöffnungen des Aufzeichnungskopfs auf dem Aufzeichnungspapier durch Verwendung des Zeigers 49 auf dem Schlitten 11 oder dem Betätigungshebel 15 und der Skala 47 oder 17 auf der Papierandruckplatte 45 bestätigt werden, wie in Fig. 2 gezeigt ist. Obgleich die Positionen des Zeigers 49 und der Ausstoßöffnungen nicht ausgerichtet sind, wird der Abweichungsbetrag zwischen beiden vorher gespeichert, so daß dieser bei der Aufzeichnungsoperation oder dergleichen automatisch korrigiert wird. Die Skala 47 kann in unmittelbarer Nähe des Aufzeichnungspapiers angeordnet werden, da die Skala 47 auf der Papierandruckplatte 45 aufgetragen ist, einem Element, welches kennzeichnend für das Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät ist.
  • Während der Verschiebeoperation des Schlittens 11 in die gewünschte Position ist die Verlagerung des Schlittens 11 unter Verwendung des Zeigers 17 auf dem in Fig. 2 und Fig. 17 gezeigten Betätigungshebel 15 und der Skala (nicht gezeigt) auf dem Fenster 8 in der Abdeckung des Geräts ablesbar.
  • Diese Anordnung zum Ablesen der Position des Schlittens 11, welche die Zeiger 49 und 17 nutzt, ist besonders wirkungsvoll, wenn die Positionsfestlegungsoperation für das vorläufige Entladen oder dergleichen unterbrochen wird und der Schlitten in dem Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät der vorliegenden Ausführungsform wieder in die Unterbrechungsposition zurückgeführt wird.
  • Fig. 23 zeigt ein Blockdiagramm der Steuerungsanordnung zum Ausführen der in Fig. 21 und Fig. 22 gezeigten Steuerung.
  • Die Verkappungsposition und die Verschiebeposition des Schlittens 11 sind auf der Grundlage der Erfassung eines Wiedergewinnungseinheit-Ausgangspositionssensors 65 und eines Schlittenausgangspositionssensors 67 bestimmbar. Die Verschiebeanweisung zum Verschieben des Schlittens 11 in die gewünschte Position oder die eingestellte Position oder die Positionsfestlegungseingabe ist über die Leertaste oder andere spezifizierte Tasten eingebbar. Der vorstehend beschriebene Steuerprozeß wird durch eine MPU (Mikroprozessoreinheit) 1000 ausgeführt, und das Programm des Steuerprozesses ist in einem ROM 1001 gespeichert. Die MPU 1000 ist auch mit einem RAM 1002 verbunden, welcher für das Speichern der gegenwärtigen Position des Schlittens 11 oder für die Arbeitsbereiche des Steuerprozesses verwendet wird. Die Zeitdauer T, die Zeitdauer t und die Zeitdauer α sind durch einen Zeitgeber 1003 meßbar.
  • WIEDERGEWINNUNGSEINHEIT
  • Fig. 24 zeigt eine perspektivische Expiosionsansicht des Hauptabschnitts einer Wiedergewinnungseinheit, welche die Kappe 51, die Pumpe 53, das Blatt 59, den Motor 61 und die in Fig. 2 gezeigte Kurvenkörpereinrichtung 63 aufweist.
  • Die Kappe 51, welche durch ein Halteelement 503 gehalten wird, weist ein Tintenabsorptionsmittel 501 auf. Ferner ist die Kappe 51 an einem Kappenhebel 505 angeordnet, welcher über einen Stift 507 angelenkt ist, so daß die Kappe 51 mit der Ausstoßöffnungsfläche 1400a der Ausstoßeinheit 9a durch die auf den Stift 507 einwirkende Drehkraft in Kontakt versetzt werden kann oder von ihr entfernt werden kann. Am Ende des Kappenhebels 505 ist ein Stift 511 so angeordnet, daß der Drehbereich des Kappenhebels 505 beschränkt wird.
  • Der Stift 507 des Kappenhebeis 505 ist in ein Loch eines Aufnahmeblocks 513 eingepaßt, welcher zum Anordnen des Kappenhebels 505 auf einem auf der Pumpe 53 vorgesehenen Halteabschnitt 515 verwendet wird. Der Montagezustand des Kappenhebels 505 wird durch ein Befestigungselement 510 erhalten. In unmittelbarer Nähe der Mitte der Rückseite der Kappe 51 wirkt eine Kraft von einem Wirkabsohnitt 517 zum Kontaktieren der Kappe 51 mit der Ausstoßöffnungsfläche 1400a. Der Wirkabschnitt 517 weist einen Einlaß 517A auf, wie in Fig. 25 gezeigt ist, um die absorbierte Tinte einem Tintenkanal zuzuleiten, welcher innerhalb des Kappenhebels 505, des Stifts 507, des Aufnahmeblocks 513 und des Halteabschnitts 515 angeordnet ist. Wenn in dieser Anordnung die durch die Pumpe 53 erzeugte Saugkraft auf den Kanal wirkt, wird die Tinte in das Innere der Pumpe 53 eingeführt, wie durch einen Pfeil in Fig. 24 gekennzeichnet ist.
  • Am Ende der Pumpe 53 ist eine Welle 519 angeordnet, innerhalb welcher ein Tintenkanal ausgebildet ist und welche drehbar am Seitenwandabschnitt 520 angeordnet ist. Dadurch wirkt die Drehkraft der Pumpe 53 über den Halteabschnitt 515 auf den Kappenhebel 505, so daß die Kappe 51 rückwärts und vorwärts bewegt wird. An der Welle 519 ist ein Kanalausbildungselement 521 angeordnet, und der Schlauch 57 ist durch ein Anschlußelement 523 angeschlossen. Genauer ausgedrückt, innerhalb der Welle 519, des Kanalausbildungselements 521 und des Anschlußelements 523 ist der Tintenkanal so ausgebildet, daß die in die Pumpe 53 gesaugte Tinte weiter über den Kanal und den Schlauch 57 in den Verlusttintenbehälter 55 gefördert wird, wie durch einen Pfeil in Fig. 24 gezeigt ist.
  • Die Pumpe 53 weist einen Kolben 525, eine Kolbenstange 527, die Packung 529 und eine Kappe 531 der Pumpe auf. An der Kolbenstange 527 ist ein Stift 533 zum Aufnehmen der Übertragung einer Kraft angeordnet, die den Kolben 525 antreibt.
  • Das Blatt 59 ist an einem Blatthebel 535 angeordnet, welcher durch eine Welle angelenkt ist, die an einem Ende der Pumpe 53 vorsteht und das Blatt 59 beim Drehen der Welle mit Bezug zum Aufzeichnungskopf rückwärts und vorwärts bewegt. Das Blatt 59 wird durch eine Drehkraft zum Aufzeichnungskopf hin gedrückt, welche durch eine Feder 537 erzeugt wird und auf den Blatthebel 535 wirkt. Die Kappe 51 wird ebenfalls durch eine Feder 539 gegen den Aufzeichnungskopf angedrückt, welche eine Drehkraft auf die Pumpe 53 ausübt.
  • Die Drehung des Motors 61 wird durch ein Getriebe 541 auf die Kurvenkörpereinrichtung 63 übertragen. Die Kurvenkörpereinrichtung weist vier Kurvenkörper auf, einen Kurvenkörper 547, der mit einem Detätigungsabschnitt 545 auf der Pumpe 53 im Eingriff ist, um die Pumpe 53 anzutreiben, einen Kurvenkörper 549, der mit dem Stift 533 in Wirkverbindung steht, welcher an der Kolbenstange 527 der Pumpe 53 angeordnet ist, um die Pumpe 53 anzutreiben, einen Kurvenkörper 553, der mit einem Betätigungsabsohnitt 551 in Wirkverbindung ist, welcher auf dem Blatthebel 535 angeordnet ist, um den Blatthebel 553 zu drehen, und einen Kurvenkörper 557, der mit einem Ausgangspositionsschalter 555 zusammenwirkt, um die Ausgangsposition der Kurvenkörpereinrichtung 63 zu erfassen. Die Wirkungsweise der Kurvenkörper wird nachstehend beschrieben.
  • Fig. 25 zeigt eine Schnittansicht eines Ausführungsbeispiels der Anordnung der Kappe 51 und deren benachbarte Teile.
  • In der Anordnung ist zwischen einer Tintensaugöffnung 561, welche am unteren Abschnitt der Kappe 51 offen ist, und dem Tinteneinlaß 517A, welcher im Wirkabschnitt 517 des Kappenhebels 505 angeordnet ist, ein Tintenkanal 563 ausgebildet. Die Tintensaugöffnung 561 ist teilweise durch das Tintenabsorptionsmittel 501 bedeckt.
  • In der herkömmlichen Anordnung bedeckt ein Tintenabsorptionsmittel die gesamte Oberfläche 565 der Kappe 51, ein Tintenkanal ist normalerweise entlang der Mittellinie C zum Wirkabschnitt 517 geführt, und eine Tintensaugöffnung ist in der Mitte des hinteren Teils des Tintenabsorptionsmittels angeordnet. Diese herkömmliche Anordnung weist einen Nachteil dahingehend auf, daß sich das Absorptionsvermögen oder das Aufsaugvermögen des Tintenabsorptionsmittels verringert, weil die während der Ausstoßwiedergewinnungsoperation vom Tintenabsorptionsmittel aufgenommene Tinte unter dem Einfluß der Schwerkraft nach unten fließt, und die Tinte, welche nicht aufgesaugt worden ist, sich in diesem Abschnitt verfestigt.
  • Im Gegensatz dazu ist die vorliegende Ausführungsform in der Lage, die Verringerung durch Verfestigen wesentlich zu verzögern und die Verwendungsdauer des Tintenabsorptions mittels 501 und der Kappe 51, in welcher das Absorptionsmittel angeordnet ist, zu verlängern, weil die unter dem Einfluß der Schwerkraft nach unten fließende Tinte durch die Tintensaugöffnung 561 gesaugt wird, welche am Boden angeordnet ist, und auf diese Weise wird die Restmenge der Tinte im Absorptionsmittel 501 wesentlich vermindert.
  • In der Ausführungsform ist der Tintenkanal in dem Kappenhebel 505 angeordnet, und daher ist der Tintenkanal 563 in der Kappe 51 wie in Fig. 25 gezeigt ausgebildet. Es ist jedoch unnötig, den Tintenkanal 563 in der Kappe 51 anzuordnen, wie in Fig. 25 gezeigt ist, wenn ein wahlweiser Tintensaugkanal vorgesehen ist. Der Tintenkanal kann jede Form annehmen, solange die Tintensaugöffnung 561 am Boden der Kappe 51 angeordnet ist.
  • Fig. 26 zeigt ein Kurvenkörperdiagramm entsprechend des Profils des jeweiligen Kurvenkörpers der Kurvenkörpereinrichtung 63, und Fig. 27 zeigt eine Ansicht der Arbeitspositionen jedes Kurvenkörpers. Die Zahlenwerte in Fig. 26 bezeichnen die Drehwinkelwerte der Kurvenkörper.
  • In diesen Figuren bezeichnet eine Position [A] die Kurvenkörperpositionen bei der Aufzeichnungsoperation und den Zustand der verschiedenen Abschnitte, welche in diese Operation einbezogen sind. Die Kappe 51 und das Blatt 59 sind von der Ausstoßöffnungsfläche des Aufzeichnungskopfs getrennt, und der Kolben 525 der Pumpe 53 ist im oberen Totpunkt. Eine Position [B] bezeichnet die Position, in welcher der Ausgangspositionsschalter 555 abschaltet. Diese Position ist als die Ausgangsposition der Kurvenkörpereinrichtung 63 definiert und wird als die Bereitschaftsposition für das Aufzeichnen verwendet. In dieser Position bedeckt die Kappe 51 die Ausstoßöffnungsfläche, das Blatt 59 ist zurückgezogen, und der Kolben 525 ist im oberen Totpunkt.
  • Während der Drehung der Kurvenkörper aus der Position [B] bewegt sich der Kolben 525 zum unteren Totpunkt hin, wobei die Kappe 51 in Kontakt mit der Ausstoßöffnungsfläche 1400a bleibt (Kappe aufgesetzt). Dadurch wird der Unterdruck des mit der Kappe 51 verbundenen Saugsystems allmählich erhöht. Dann erreicht der Kolben 525 den Tinteneinlaß der Pumpe 53 und schließt den Tinteneinlaß für eine Zeitdauer. Nach Ablauf der Zeitdauer (während der das Ventil der Pumpe 53 geschlossen ist) beginnt das Ventil zu öffnen (am 109,5º- Punkt), öffnet vollständig (am 130,5º-Punkt), und der Kolben 525 erreicht die Position [C] nahe des unteren Totpunkts. In der Position [C] wird die Drehung der Kurvenkörper für eine vorbestimmte Zeitdauer angehalten, welche unter Berücksichtigung des Strömungswiderstands des Tintensaugsystems festgelegt wird, und während dieser Zeitdauer wird ein ausreichendes Saugen der Tinte ausgeführt. Anschließend werden die Kurvenkörper wieder in Drehung versetzt, bis der Kolben 525 den unteren Totpunkt erreicht, an welchem die Kappe 51 beginnt, sich von der Ausstoßöffnungsfläche zu trennen&sub9; Der Kolben 525 wird in dieser Position [D] für eine vorbestimmte Zeitdauer angehalten.
  • Danach beginnen die Kurvenkörper wieder zu drehen, und der Kolben 525 bewegt sich zum oberen Totpunkt hin. Während dieses Prozesses beginnt das Ventil zu schließen (bei 209,5º) und erreicht den Punkt, an welchem das Ventil vollständig geschlossen ist (230,5º). In dem Verlauf wird die Kappe 51 in einer Position [E] vollständig von der Ausstoßöffnungsfläche getrennt. Durch mehrmaliges Antreiben des Kolbens 525 in der Nähe der Position [E] wird die Resttinte in dem Tintensaugsystem von der Pumpe 53 angesaugt (Luftsaugen) Die Räume auf beiden Seiten des Kolbens 525 sind durch einen Kanal verbunden (in den Figuren nicht gezeigt), welcher geschlossen ist, wenn sich der Kolben 525 vom oberen Totpunkt zum unteren Totpunkt bewegt, und welcher geöffnet ist, wenn sich der Kolben 525 vom unteren Totpunkt zum oberen Totpunkt bewegt. Der rechte Raum des Kolbens 525 steht mit dem in der Kolbenstange 519 angeordneten Kanal in Verbindung. Während sich der Kolben 525 im Luftsaugprozeß vom unteren Totpunkt zum oberen Totpunkt bewegt, wird folglich die Verlusttinte, welche in den Raum links vom Kolben 525 eingeführt worden ist, in den rechten Raum gefördert. Während sich andererseits der Kolben 525 vom oberen Totpunkt zum unteren Totpunkt bewegt, wird die Verlusttinte in den linken Raum des Tintensaugsystems eingeführt, und gleichzeitig wird die Verlusttinte in dem rechten Raum zum Verlusttintenbehälter 55 (siehe Fig. 2) gefördert.
  • Werden danach die Kurvenkörper weiter in Vorwärtsrichtung gedreht, ragt das Blatt 59 nach vorn, so daß das Wischen des Aufzeichnungskopfs in der Position [F] möglich wird. Wenn in diesem Zustand der Schlitten 11 zum Aufzeichnungsbereich hin verschoben wird, gelangt die Ausstoßöffnungsfläche des Aufzeichnungskopfs in Kontakt mit dem Blatt 59, so daß an der Ausstoßöffnungsfläche anhaftende Tinte abgewischt wird. Dann werden die Kurvenkörper weiter gedreht, bis die Kurvenkörper die Position [A] erreichen, und das Blatt 59 wird zurückgezogen. In diesem Zustand ist der Schlitten 11 zur Kappe 51 hin bewegt, so daß die Ausstoßöffnungsfläche in Gegenüberlage zu der Kappe 51 ist. Anschließend werden die Kurvenkörper in die Position [B] gedreht, und sie werden angehalten, nachdem die Ausstoßöffnungsfläche durch die Kappe 51 abgedeckt worden ist.
  • Um das Aufzeichnen einzuleiten, werden die Kurvenkörper aus der Position [B] in die Vorwärts- oder Rückwärtsrichtung gedreht, um das Blatt 59 nach vorwärts zu bewegen, so daß die Ausstoßöffnungsfläche vor dem Aufzeichnen gewischt wird.
  • VERLUSTTINTENBEHÄLTER
  • Fig. 28 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels der Anordnung des Verlusttintenbehälters 55 der vorliegenden Ausführungsform in einer Stellung, wie sie der Behälter beim praktischen Einsatz des Geräts einnimmt.
  • Der Verlusttintenbehälter 55 weist ein Tintenabsorptionsmittel 181 zum Aufnehmen der Verlusttinte auf, einen ersten Boden 55A, welcher den Boden des Behälters ausbildet, wenn das Gerät in Gebrauch ist (in dem in Fig. 1A gezeigten Zustand), einen zweiten Boden 558, welcher den Boden des Behälters bildet, wenn das Gerät in der in Fig. 1B gezeigten Schließlage ist und durch Halten des Handgriffs 6 getragen wird, und eine geneigte Fläche 55C, welche in beiden Fällen kein Boden wird. In der geneigten Fläche 55C ist eine Öffnung angeordnet, welche mit einem Belüftungsgewebe versehen ist. Das Belüftungsgewebe 183 ist für den Lösungsmitteldampf durchlässig, jedoch nicht für die flüssige Tinte, und ist z. B. aus VAPOR ROAD (von Teijin Cooperation) hergestellt.
  • Das Belüftungsgewebe 183 kann das Austreten von Tinte aus dem Verlusttintenbehälter 55 nahezu vollständig verhindern. Außerdem ist das Belüftungsgewebe 183 an der geneigten Oberfläche angeordnet, welche keine Bodenfunktion aufweist und so das Austreten von Tinte hervorragend ausschließt.
  • Genauer ausgedrückt, wenn das Gerät in Gebrauch ist, wie in Fig. 29A gezeigt, bildet der erste Boden 55A den Boden des Verlusttintenbehälters 55, und die geneigte Fläche 55C weist nach oben, und wenn das Gerät getragen wird, wie in Fig. 29B gezeigt ist, wird der zweite Boden 55B zum Boden des Verlusttintenbehälters 55, so daß die geneigte Oberfläche 55C ebenfalls nach oben weist. Dies verhindert das Austreten der Verlusttinte aus dem Verlusttintenbehälter 55 durch das Belüftungsgewebe 183.
  • ZUSATZLICHE BESCHREIBUNG
  • Die vorliegende Erfindung ist besonders geeignet für einen Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf mit Heizelementen, welche Wärmeenergie als Energie für das Ausstoßen von Tinte verwenden, und das Aufzeichnungsgerät, welches den Aufzeichnungskopf verwendet. Dies hat seinen Grund darin, daß die hohe Dichte der Bildelemente und die Aufzeichnung mit hoher Auflösung möglich sind.
  • Der kennzeichnende Aufbau und das Wirkprinzip entsprechen vorzugsweise denen, welche in den US-Patenten Nr. 4 723 129 und Nr. 4 740 796 beschriebenen sind. Das Wirkprinzip ist auf eine sogenannte Auf-Anforderung-Ausführungsform des Aufzeichnungssystems und eine Dauerbetriebs-Ausführungsform des Aufzeichnungssystems anwendbar, es ist jedoch besonders für die Auf-Anforderung-Ausführungsform geeignet, weil das Wirkprinzip derart ist, daß mindestens ein Ansteuersignal an ein Elektrizität-Wärme-Umwandlungselement angelegt wird, welches auf einer Flüssigkeit (Tinte) aufnehmenden Unterlage oder in einem Flüssigkeitskanal angeordnet ist, wobei das Ansteuersignal geeignet ist, einen solchen raschen Temperaturanstieg über das Kemsieden hinaus zu bewirken, wobei die von dem Elektrizität-Wärme-Umwandlungselement erzeugte Wärmeenergie das Fumsieden auf dem Heizabschnitt des Aufzeichnungskopfs hervorruft, wodurch eine Blase in der Flüssigkeit (Tinte) entsprechend jedem der Ansteuersignale erzeugbar ist. Durch das Wachsen und Schrumpfen der Blase wird die Flüssigkeit (Tinte) durch eine Ausstoßöffnung ausgestoßen, um mindestens ein Tröpfchen zu erzeugen. Das Ansteuersignal ist vorzugsweise in der Form eines Impulses, weil das Wachsen und Schrumpfen der Blase unverzüglich bewirkbar ist und dadurch die Flüssigkeit (Tinte) mit schnellem Ansprechvermögen ausgestoßen wird. Das impulsförmige Ansteuersignal ist vorzugsweise ein solches, wie es in den US-Patenten Nr. 4 463 359 und Nr. 4 345 262 beschrieben ist. Außerdem ist die Temperaturanstiegsgeschwindigkeit der wärmeaktiven Oberfläche vorzugsweise derart, wie in dem US-Patent Nr. 4 313 124 beschrieben.
  • Der Aufbau des Aufzeichnungskopfs kann dem in den US-Patenten Nr. 4 558 333 und Nr. 4 459 600 aufgezeigten entsprechen, in welchen der wärmeaktive Abschnitt in einem gekrümmten Abschnitt angeordnet ist, zusätzlich zu dem Aufbau der Kombination der Ausstoßöffnung, des Fließkanals und des Elektrizität-Wärme-Umwandlungselements, wie in den vorstehend erwähnten Patenten erläutert ist. Außerdem ist die vorliegende Erfindung auf den Aufbau anwendbar, welcher in dem japanischen Patentdokument Nr. 123670/1984 beschrieben ist, wobei ein gemeinsamer Schlitz als Ausstoßöffnung für mehrere Elektrizität-Wärme-Umwandlungselemente verwendet wird, und auf den Aufbau, welcher im japanischen Patentdokument Nr 138461/1984 beschrieben ist, wobei eine Öffnung zum Absorbieren der Druckwelle thermischer Energie entsprechend des Ausstoßabschnitts erzeugt wird. Dies hat seinen Grund darin, daß die vorliegende Erfindung wirkungsvoll ist, um die Aufzeichnungsoperation unabhängig von der Ausführungsform des Aufzeichnungskopfs zuverlässig und mit hoher Leistung auszuführen.
  • Die vorliegende Erfindung ist zweckentsprechend auf einen sogenannten Voll zeilen-Aufzeichnungskopf anwendbar, welcher eine Länge aufweist, die der maximalen Aufzeichnungsbreite entspricht. Ein solcher Aufzeichnungskopf kann einen einzigen Aufzeichnungskopf und eine Vielzahl von kombinierten Aufzeichnungsköpfen aufweisen, um die gesamte Breite abzudecken.
  • Außerdem ist die vorliegende Erfindung auf einen seriellen Aufzeichnungskopf anwendbar, wobei der Aufzeichnungskopf an der Hauptbaugruppe fest angeordnet ist, auf einen austauschbaren Aufzeichnungskopf der Chip-Ausführungsform anwendbar, welcher elektrisch mit dem Hauptgerät verbunden ist, und welcher mit der Tinte versorgt werden kann, indem er in der Hauptbaugruppe angeordnet ist, oder auf eine Aufzeichnungskopfpatrone, welche mit einem Tintenbehälter einstückig ausgebildet ist.
  • Das Anordnen der Wiedergewinnungseinrichtung und der Hilfseinrichtung für die vorläufige Operation ist zu bevorzugen, weil dadurch die erfindungsgemäße Wirkung weiter stabilisiert werden kann. Solche Einrichtungen sind die Verkappungseinrichtung für den Aufzeichnungskopf, die Reinigungseinrichtung für diesen, die Druckerzeugungs- oder Saugeinrichtung, die vorläufige Heizeinrichtung des Elektrizität- Wärme-Umwandlungselements und das zusätzliche Heizelement und die Einrichtung zum vorläufigen Entladen, unabhängig von der Aufzeichnungsoperation, welche ein Stabilisieren der Aufzeichnungsoperation gestatten.
  • Im Hinblick auf die Art des Aufzeichnungskopfs kann ein einzelner angeordnet werden, entsprechend einer einzigen Farbtinte oder es kann eine Vielzahl sein, entsprechend einer Vielzahl von Tinten, welche unterschiedliche Aufzeichnungsfarbe oder -dichte aufweisen. Die vorliegende Erfindung ist zweckentsprechend auf ein Gerät anwendbar, welches mindestens einen eines monochromatischen Modus aufweist, hauptsächlich mit Schwarz und mehreren Farben mit unterschiedlichen Farbtinten, und einen Vollfarbmodus durch das Mischen der Farben, wobei ein einstückig ausgebildeter Aufzeichnungskopf oder eine Kombination von mehreren Aufzeichnungsköpfen einsetzbar ist.
  • Weiterhin wird in der vorstehenden Ausführungsform flüssige Tinte verwendet. Es ist jedoch auch eine Tinte einsetzbar, welche bei Raumtemperatur oder einer niedrigeren Temperatur verfestigt ist und bei Raumtemperatur verflüssigbar ist. Da in dem Tintenstrahl-Aufzeichnungssystem die Temperatur der Tinte im Bereich von nicht weniger als 30ºC und nicht mehr als 70ºC geregelt wird, um die Viskosität der Tinte auszugleichen und das Ausstoßen zu stabilisieren, ist im herkömmlichen Aufzeichnungsgerät dieser Ausführungsform die Tinte so eingestellt, daß sie innerhalb des Temperaturbereiches, bei dem das Aufzeichnungssignal angelegt wird, flüssig ist. Außerdem ist der Temperaturanstieg durch Wärmeenergie durch den Verbrauch für den Zustandswechsel der Tinte vom festen Zustand in den flüssigen Zustand wirkungsvoll verhindert, oder die Tinte verfestigt bei Nichtgebrauch, um das Verdunsten der Tinte zu verhindern. In beiden Fällen ist die Tinte durch Anlegen des Aufzeichnungssignals, welches Wärmeenergie erzeugt, verflüssigbar, und die verflüssigte Tinte kann ausgestoßen werden. Das Verfestigen der Tinte kann zu dem Zeitpunkt beginnen, wenn sie das Aufzeichnungsmaterial erreicht. Die vorliegende Erfindung ist auf eine solche Tinte anwendbar, welche durch das Einwirken der Wärmeenergie verflüssigt wird. Eine solche Tinte kann als ein flüssiges oder festes Material in Durchgangslöchern oder Ausnehmungen aufgenommen werden, welche in einer porösen Unterlage ausgebildet sind, wie sie in dem japanischen Patentdokument Nr. 56847/1979 und dem japanischen Patentdokument Nr. 71260/1985 beschrieben ist. Die Unterlage wird in Gegenüberlage zu den Elektrizität Wärme-Umwandlungselementen angeordnet. Die wirkungsvollste Einrichtung zum Ausstoßen der vorstehend beschriebenen Tinten ist das Filmsiedesystem.
  • Das Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät ist als eine Ausgabe- Endeinrichtung eines Informationsverarbeitungsgeräts verwendbar, wie z. B. eines Computers oder dergleichen, eines Kopiergeräts, kombiniert mit einer Bildleseeinrichtung oder dergleichen, oder eines Faksimilegeräts, welches Informationssende- und -empfangsfunktionen aufweist.
  • Obgleich spezifische Ausführungsformen eines erfindungsgemäß aufgebauten Aufzeichnungsgeräts beschrieben worden sind, ist nicht beabsichtigt, die Erfindung auf eine der spezifischen Konfigurationen oder die hierin beschriebenen Anwendungen zu beschränken. Vielmehr sind Abwandlungen und Abänderungen möglich, die dem Fachmann nahegelegt sind. Obgleich z. B. die Ausführungsformen unter Bezugnahme auf einen seriellen Drucker beschrieben sind, ist die vorliegende Erfindung auch auf Zeilendrucker anwendbar. An dieser Stelle ist der serielle Drucker als ein Drucker definiert, der ein bewegliches Element aufweist, auf welchem der Aufzeichnungskopf angeordnet ist, wobei das bewegliche Element in der Richtung senkrecht zu der Transportrichtung des Aufzeichnungspapiers hin- und hergehend ist. Demgemäß ist beabsichtigt, daß die Erfindung nur durch den Rahmen der Erfindung, der in den beigefügten Ansprüchen deutlich wird, Beschränkung findet.

Claims (7)

1. Vorrichtung zum Einstellen des Spalts zwischen einem auf einer Transportwalze (33) angeordneten Aufzeichnungsmedium und einer Aufzeichnungseinrichtung (9), wobei die Vorrichtung aufweist:
ein Aufzeichnungsmedium-Andruckelement (45) zum Andrücken des Aufzeichnungsmediums an die Transportwalze,
ein Führungselement (105), welches sich entlang des Aufzeichnungsmedium-Andruckelements (45) erstreckt,
eine Führungsstange (23), welche sich parallel zum Aufzeichnungsmedium-Andruckelement (45) erstreckt, einen Schlitten (11), welcher durch die Führungsstange (23) geführt wird und die Aufzeichnungseinrichtung (9) trägt, um die Aufzeichnungseinrichtung (9) entlang des Aufzeichnungsmedium-Andruckelements (45) zu bewegen, und dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung ferner aufweist:
ein erstes Drückelement (613A), welches am Schlitten (11) angeordnet ist und mit dem Führungselement (105) in Wirkverbindung steht, wobei das erste Drückelement (613A) den Schlitten (11) in eine Richtung vom Führungselement (105) zum Aufzeichnungsmedium-Andruckelement (45) hin andrückt,
ein zweites Drückelement (91), welches am Schlitten (11) angeordnet ist und auf das Aufzeichnungsmedium- Andruckelement (45) wirkt,
einen ersten Halteabschnitt (25'), welcher am Schlitten (11) angeordnet ist und den Schlitten (11) auf der Führungsstange (23) hält, wobei der erste Halteabschnitt (25') ein Verschwenkabschnitt einer Verschwenkbewegung des durch das erste Drückelement (613A) angedrückten Schlittens (11) ist, und
einen zweiten Halteabschnitt (25), welcher am Schlitten (11) angeordnet ist und den Schlitten (11) auf der Führungsstange (23) hält,
wobei der Schlitten (11) gemäß der Dicke eines Aufzeichnungsmediums in einer Ebene mit dem ersten Halteabschnitt (25') und dem zweiten Halteabschnitt (25) um den ersten Halteabschnitt (25') als dem Verschwenkabschnitt verschwenkt, so daß der Spalt zwischen der Aufzeichnungseinrichtung (9) und dem Aufzeichnungsmedium auf einer vorbestimmten Weite gehalten werden kann.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das zweite Drückelement (91) in Rollberührung mit dem Aufzeichnungsmedium-Andruckelement (45) ist.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei das erste Drückelement (613A) ein drehbares Element ist, welches an einem Ende eines am Schlitten (11) verschwenkbar gehaltenen Hebelelements (613B) angeordnet ist und dessen anderes Ende durch ein elastisches Element (613C) vorgespannt ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorausgehenden Ansprüche, wobei das Auf zeichnungsmedium-Andruckelement (45) die Position des zweiten Drückelements (91) in die Richtung des Führungselements (105) und gemäß der Dicke des Aufzeichnungsmediums einstellt.
5. Vorrichtung nach einem der vorausgehenden Ansprüche, wobei der zweite Halteabschnitt eine Verschwenkeinrichtung (25A, 26, 112) aufweist, so daß der Schlitten durch die Führungsstange (23) verschwenkbar gehalten wird.
6. Vorrichtung nach einem der vorausgehenden Ansprüche, wobei die Aufzeichnungseinrichtung ein Tintenstrahl- Aufzeichnungskopf ist.
7. Aufzeichnungsgerät mit einer Transporteinrichtung zum Transportieren eines Aufzeichnungsmediums und mit einer Einstelleinrichtung nach einem der vorausgehenden Ansprüche.
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