DE69105203T2 - Vorrichtung zum öffnen der haut eines schlachttierkörpers. - Google Patents
Vorrichtung zum öffnen der haut eines schlachttierkörpers.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf das Öffnen der Haut eines Tierkörpers im Zuge von Körperverarbeitungsoperationen in Vorbereitung zur Entfernung der Haut.
- Das gegenwärtig weit verbreitete Verfahren der Hautöffnung an einem Tierkörper, wie z.B. einem Rinderkörper, besteht im wesentlichen aus einer manuellen Operation. Der Rinderkörper wird mit den Hinterbeinen an über Kopf befindlichen Tragmitteln aufgehängt. In dieser Position wird die Haut von einem Schlachter manuell geöffnet. Dann wird die Körperhaut von den Hinterbeinen, Bauch und Brust in einer Weise weggeschnitten, die geeignet ist für den jeweils verwendeten Typus der bei der Bearbeitungsstraße verwendeten Hautabziehvorrichtung. Die bei dieser Operation aufgewendete Arbeit trägt wesentlich zu den Gesamtkosten der Körperverarbeitung bei.
- Die US-Patentschrift Nr. 4 157 617 gibt ein handhabbares Hautschneidwerkzeug mit einer kurzen horizontalen Klinge an, welches die Haut von Unterhautgeweben trennt, sowie einer vertikalen nachlaufenden Klinge zum Schneiden der Haut. Eine Bedienungsperson zieht das Werkzeug längs entlang dem Tierkörper zur Bildung eines Schnitts in der Haut vor dem Enthäuten des Tierkörpers.
- Ein Ziel der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zum Öffnen einer Tierkörperhaut anzugeben, welche zumindest teilweise mechanisierbar ist und vorzugsweise eine Automatisierung des Hautöffnungsprozesses ermöglicht.
- Mit der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung zum Öffnen der Haut eines Tierkörpers in Vorbereitung für die Entfernung der Haut von dem Tierkörper geschaffen mit einem zwischen die Haut und Unterhautgewebe einführbaren und entlang einer am Tierkörper längsverlaufenden Vorschublinie beweglichen Ablöseglied, das ein quer zu der Vorschublinie verlaufendes Führungsende besitzt und dazu dient, bei seiner Vorwärtsbewegung die Haut von den Unterhautgeweben abzutrennen, und des weiteren mit einem Öffnungsorgan, das entsprechend angeordnet ist, um hinter dem Führungsende des Ablösegliedes bei dessen Vorwärtsbewegung entlang der Vorschublinie einherzulaufen, und dazu dient, die Haut zu schneiden, um in der Haut einen Öffnungsschnitt entlang der Vorschublinie zu erzeugen. Die Vorrichtung kennzeichnet sich durch Klammermittel, die in der Lage sind, die Ränder der Haut hinter den Öffnungsmitteln in bezug auf die Vorschublinie zu klammern und die Hautränder zu halten, und kennzeichnet sich des weiteren durch eine mechanische Antriebsanordnung in Verbindung mit dem Ablöseglied und dem Öffnungsorgan, die dazu dient, das Ablöseglied und das Öffnungsorgan entlang dem Tierkörper von den Klammermitteln hinweg vorwärts zu bewegen, so daß das Ablöseglied die Haut von den Unterhautgeweben trennt und das Öffnungsorgan in der Haut den Öffnungsschnitt entlang der Vorschublinie erzeugt.
- Das Führungsende des Ablösegliedes erstreckt sich beim Gebrauch vorzugsweise im wesentlichen parallel zu der Außenfläche der Haut, um die Trennung der Haut von den Unterhautgeweben an der Grenze zwischen der Haut und den Geweben zu begünstigen, wobei das Führungsende des Ablösegliedes in Vorwärtsrichtung gegenüber der Vorschublinie zu einem Nasenabschnitt des Führungsendes hin geneigt ist und der Nasenabschnitt in Draufsicht abgerundet ist, um das Risiko zu verringern, daß er in die Unterhautgewebe oder in die Haut eindringt.
- Vorzugsweise weist das Ablöseglied eine Ablöseklinge und das Führungsende eine Führungskante der Ablöseklinge auf, die quer zu der Vorschublinie verläuft und in die Grenze zwischen Haut und Unterhautgeweben eindringt, um die Haut beim Vorrücken der Ablöseklinge von den Unterhautgeweben zu trennen, wobei die Trennung der Haut von den Unterhautgeweben über eine beträchtliche Breite erfolgt, so daß, ein Hautstreifen abgelöst wird, der von dem Öffnungsorgan geschnitten wird, um die Ränder zu bilden, welche von den Unterhautgeweben über eine genügende Breite abgelöst werden, um das Klammern der Ränder durch die Klammermittel zu ermöglichen.
- Das Öffnungsorgan kann eine Öffnungsklinge mit einer Schneidkante aufweisen, die dazu dient, die Haut zur Erzeugung des Öffnungsschnittes in der Haut entlang der Vorschublinie zu schneiden. Die Schneidkante der Öffnungsklinge erstreckt sich vorzugsweise von dem Ablöseglied nach außen und ist rückwärtig von dem Führungsende des Ablösegliedes angeordnet, so daß sie beim Vorrücken des Ablösegliedes und der Öffnungsklinge und beim Trennen der Haut von den Unterhautgeweben durch das Ablöseglied die Haut schneidet, um sie entlang der Vorschublinie zu öffnen. Die Schneidkante der Öffnungsklinge kann sich in einer Ebene im rechten Winkel zu der Hauptebene des Ablösegliedes und seines Führungsendes nach außen erstrecken und ist rückwärtig gegenüber der Vorschublinie geneigt. Die Öffnungsklinge kann im Querschnitt keilförmig sein, wobei die Spitze der Keilform die Schneidkante bildet und die Keilform der Öffnungsklinge die Ränder der Haut unmittelbar hinter dem Schnitt auseinanderdrängt, während die Öffnungsklinge vorrückt.
- Die mechanische Antriebsanordnung kann eine Aufhängung für das Ablöseglied und das Öffnungsorgan aufweisen und enthält des weiteren eine Führung, die entsprechend angeordnet ist, um in der Nähe des Tierkörpers angeordnet zu werden, sowie Antriebsmittel zum Antreiben der Aufhängung entlang der Führung, um das Ablöseglied und das Öffnungsorgan entlang der Länge des Tierkörpers vorwärtszutreiben.
- Die Vorrichtung findet bevorzugt Anwendung zum Schneiden der Haut eines Tierkörpers, der in umgekehrter Position, mit dem Bauch des Körpers nach oben, aufgehängt ist, nachdem der Tierkörper eine Operation des Abbindens und des Verschließens des Afters durchlaufen hat, um eine freigelegte Öffnung in der Haut zu ergeben, und dient dazu, das Hautablösen und Schneiden an der freigelegten Öffnung am After zu beginnen, wobei die Vorschublinie entlang Bauch, Brustkorb und Hals des Tierkörpers verläuft. die weist des weiteren Kreuzanhebemittel zum wahlweisen Anheben des Kreuzes des Tierkörpers auf, um die freigelegte Öffnung am After in die gewünschte Höhe für die Einführung des Ablösegliedes durch die freigelegte Öffnung am After zu bringen.
- Die Klammermittel dienen vorzugsweise dazu, die Hautränder von den Unterhautgeweben entfernt zu halten, wenn das Ablöseglied und das Öffnungsorgan vorrücken, und klammern die Hautränder beim Vorrücken von Ablöseglied und Öffnungsorgan fortschreitend an Punkten entlang den Hauträndern.
- Mögliche und bevorzugte Merkmale der vorliegenden Erfindung werden nun unter besonderer Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben. Es versteht sich jedoch, daß die in den Zeichnungen dargestellten und unter Bezugnahme auf diese beschriebenen Merkmale nicht als den Schutzumfang der Erfindung begrenzend auszulegen sind. In den Zeichnungen zeigt
- Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Ablöseklinge und Öffnungsklinge zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung,
- Fig. 2 den Beginn der Arbeit einer Vorrichtung nach der Erfindung, wobei zu erkennen ist, wie die Haut nach außen abgelöst und geklammert wird,
- Fig. 3 eine Seitenansicht eines Rinderkörpers und einer Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung in Arbeitsposition an dem Körper,
- Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Trägers für einen Tierkörper mit daran vorgesehenen Kreuzanhebemitteln,
- Fig. 5 eine Ansicht ähnlich Fig. 4, die das Kreuz des Tierkörpers angehoben zeigt, und
- Fig. 6 eine perspektivische Ansicht einer alternativen Form einer Ablöseklinge und Öffnungsklinge samt Aufhängung gegenüber der Darstellung in Fig. 1.
- Beziehen wir uns auf die Figuren 1 und 2 der Zeichnungen, so enthält die Vorrichtung ein Ablöseglied 10 in Gestalt einer flachen, im wesentlichen V-förmig gestalteten Klinge 11. Das Ablöseglied 10 besitzt ein Führungsende 12 in Gestalt einer angeschärften Führungskante 13. Beim Gebrauch treten die Klinge 11 und ihre Führungskante 13 im wesentlichen parallel zu der Außenfläche der Haut 20 auf, um die Ablösung der Haut 20 von den Unterhautgeweben 21 zu begünstigen.
- Die Führungskante 13 verjüngt sich zu einem Nasenabschnitt 15 hin, welcher abgerundet ist, um die Gefahr zu verringern, daß die Nase 15 entweder in die Unterhautgewebe oder die Haut eindringt. Die Kante 13 bildet eine Schneidkante 16, um Verbindungen zwischen der Haut 20 und Unterhautgeweben 21 zu durchtrennen. Die Schneidkante 16 tritt zwischen der Schräge 17, die von der im Gebrauch bei den Unterhautgeweben 21 auftretenden Innenfläche 11a ausgeht, und der leichten Schräge 18 an der Außenfläche 11b der Klinge 11 auf, die bei der Haut 20 liegt.
- Die Vorrichtung enthält ein Öffnungsorgan 30 in Gestalt einer Öffnungsklinge 31, die hinter der führenden Schneidkante 16 einherläuft, wenn die Ablöseklinge 11 entlang der Vorschublinie 25 vorwärtsbewegt wird. Die Klinge 31 schneidet die Haut 20 zur Erzeugung eines Öffnungsschnittes in der Haut entlang der Vorschublinie 25. Die Öffnungsklinge 31 besitzt eine Kante 32, die sich von der Ebene der Ablöseklinge 11 nach außen erstreckt, so daß beim Vorrücken der Ablöse- und der Öffnungsklinge 11 bzw. 31 und beim Trennen der Haut 20 von den Unterhautgeweben 21 durch die Ablöseklinge 11 die Klingenkante 32 die Haut schneidet. Die Klinge 31 erstreckt sich in einer Ebene im wesentlichen normal zu der Ebene der Ablöseklinge 11, und die Klingenkante 32 ist in bezug auf die Vorschublinie 25 um beispielsweise etwa 45º nach hinten geneigt.
- Die Vorrichtung nach den Figuren 1 und 2 enthält Häutungsmittel 40 zum Abziehen der Haut 20 von der Schnittlinie hinweg, um die Unterhautgewebe 21 freizulegen. Die Häutungsmittel 40 weisen nach oben und außen gekrümmte Führungen 41, 42 auf gegenüberliegenden Seiten der Öffnungsklinge 31 auf, und diese dienen dazu, beim Öffnen der Haut 20 die Ränder 22, 23 der Haut nach oben und außen von der sterilen Fleischoberfläche hinwegzufalten.
- Die Vorrichtung enthält eine Antriebsanordnung 50 (Fig. 3 zum Vorwärtsbewegen der Ablöse- und Öffnungsklingen 11, 31 entlang dem Tierkörper 26. Die Antriebsanordnung 50 enthält eine Aufhängung 51 für die Ablöse- und Öffnungsklingen 11, 31. Die Aufhängung ist durch Antriebsmittel 52 beweglich, die in Fig. 3 schematisch als Winde 53 und sich zu der Aufhängung 51 hin erstreckendes Seil 54 gezeigt sind. Die Aufhängung ist entlang einer Führung 55 antreibbar, die bei Gebrauch in der Nähe des Tierkörpers 26 liegt. Die Führung 55 weist eine Führungsschiene 56 auf, und die Aufhängung 51 enthält einen entlang der Schiene 56 beweglichen Läufer 57.
- Die Aufhängung 51 erlaubt es den Ablöse- und Öffnungsklingen 11, 31, sich gegenüber der Führungsschiene 56 bei der Vorschubbewegung zu bewegen, um die Klingen 11, 31 in den Stand zu setzen, im wesentlichen der Kontur des Tierkörpers 26 zu folgen. Nach Fig. 1 weist die Aufhängung 51 eine teleskopartig ausfahrbare Verbindung 58 zwischen dem Läufer 57 und den Klingen 11, 31 auf, so daß die Klingen zu dem Läufer 57 hin und von diesem weg beweglich sind, während dieser entlang der Führungsschiene 56 vorrückt. Eine Federung 59 liefert eine Federkraft, um die Klingen 11, 31 von dem Tierkörper 26 hinweg und zu der Schiene 56 hinzuziehen und so das Abziehen der Haut 20 von den Unterhautgeweben 21 zu unterstützen oder gewünschtenfalls zu dem Tierkörper 26 hin, um die Klingen 11, 31 zu plazieren.
- Beziehen wir uns nun auf die Figuren 4 und 5, so wird der Tierkörper 26 im Betrieb vorzugsweise von einem Traggestell 60 getragen derart, daß er sich in einer umgekehrten position mit dem Bauch des Körpers nach oben befindet. Vorzugsweise hat der Körper 26 eine Afterabbinde- und Verschließoperation hinter sich, um eine freiliegende Öffnung 61 in der Haut 20 zu ergeben, und die Hautablöse- und -schneidoperation beginnt in der freiliegenden Öffnung 61, wobei sich die Vorschublinie 25 über Bauch, Brustkorb und Hals des Körpers 26 erstreckt. In Fig. 4 und 5 sind Kreuzanhebemittel 65 gezeigt in Gestalt von schwenkbaren Kreuzhebearmen 66, die sich zu Beginn in einer abgesenkten Position innerhalb des Traggestells 60 (Fig. 4) befinden. Um den Tierkörper in eine geeignete Position für den Beginn der Hautöffnungsoperation zu bringen, kann wahlweise der Zylinder 67 betätigt werden, um das Kreuz des Tierkörpers 26 anzuheben, so daß die freiliegende Öffnung 61 in der vorbestimmten gewünschten Höhe für das Einbringen der Nase 15 der Ablöseklinge 11 erscheint.
- In Fig. 2 sind auch schematisch Klammermittel 70 gezeigt, die dazu dienen, die Ränder 22, 23 der Haut hinter der Öffnungsklinge 31 zu klammern und die Hautränder 22, 23 von den Unterhautgeweben 21 abzuhalten, während die Ablöse- und Öffnungsklingen 11, 31 vorrücken. Falls erwünscht, können die Klammermittel 70 entlang der Länge des Tierkörpers angeordnet sein, um die Hautränder 22, 23 fortschreitend an aufeinanderfolgenden Punkten zu klammern, während die Ablöse- und Öffnungsklingen 11, 31 vorrücken. Die Klammermittel 70 sind gezeigt als wahlweise betätigte Klammerbacken 71 aufweisend, die zunächst offen sein und zugehörige Sensoren (nicht gezeigt) aufweisen können, welche festellen, wann die von dem Tierkörper abgezogenen Hautränder 22, 23 in den Raum zwischen den offenen Backen 71 eintreten, um damit die Betätigung und das Schließen der Backen 71 zum Klammern der Hautränder zu ermöglichen.
- In Fig. 6 ist eine alternative Ausführungsform der Ablöseklinge 11 und Öffnungsklinge 31 mit zugehöriger Aufhängung 51 gezeigt. Bei dieser Anordnung ist die Öffnungsklinge 31 in Draufsicht keilförmig, so daß die Dicke oder Breite der Klinge 31 an ihrem rückwärtigen Ende 37 wesentlich größer als an der Klingenkante 32 ist. Diese keilförmige Öffnungsklinge 31 begünstigt das Ablösen der Hautränder nach oben und außen ohne das Erfordernis der Anlöseführungen 41, 42 aus Fig. 1.
- Gleichfalls in Fig. 6 ist die Aufhängung 51 als schwenkbarer Träger gezeigt mit einem starr mit den Klingen 11, 31 verbundenen Abschnitt 80, während der andere Abschnitt, 81, an dem Läufer 57 (in Fig. 6 nicht gezeigt) angebracht ist. Die Teile 80, 81 sind um eine querverlaufende Achse 82 schwenkbar, und die Federung 59 drückt den Nasenabschnitt der Klinge 11 nach unten. Diese begrenzte Schwenkbewegung versetzt die Klinge 11 in die Lage, an der Lende entlang nach oben in die freiliegende Öffnung 61 zu fahren, um die Hautöffnungsoperation zu beginnen. Nach Plazierung und Beginn der Hautöffnungsoperation kann die Schwenkbewegung der Teile 80, 81 durch wahlweise Betätigung von Verriegelungsmitteln unterbunden werden.
- Im Betrieb wird der Tierkörper nach dem Betäuben, Abstechen sowie Horn- und Fußentfernen auf seinen Rücken umgelegt und in einem Bettzurichtgestell gelagert. Mit dem Bettzurichtgestell kann der Körper durch verschiedene Stationen hindurchgeführt werden, in welchen die Haut entfernt werden soll. Mit der Position des Körpers im wesentlichen wie in Fig. 3 gezeigt, wobei sich die Führung in der Mitte über dem Bauch des umgekehrten Körpers befindet, kann die Führung so eingestellt werden, daß sie sich am Kopf- und Schwanzende in etwa gleichmäßigem Abstand über dem Körper befindet.
- Dann können die Klingen bewegt werden, so daß sie am Rücken des Körpers, vorzugsweise an dem abgebundenen After, welcher vorbereitet und verschlossen wurde für die Öffnung der Haut entlang der Längserstreckung des Bauches, unter die Haut eintreten können. Daraufhin treibt die Antriebsanordnung die Klingen entlang der Führungsschiene vom rückwärtigen Ende des Körpers zum Hals hin. Die Ablöseklinge hebt die Haut an und schneidet sie gleichzeitig von den Unterhautgeweben frei.
- Die Gestalt der Nase der Ablöseklinge und die geneigte Kante an der Ablöseklinge minimieren die Gefahr einer Verletzung der Haut oder der Unterhautgewebe. Das bedeutet, daß die Ablöseklinge nicht dazu tendiert, zu tief in die Unterhautgewebe hineinzuschneiden, um kostbare Fleischstücke zu verlieren, die ansonsten an der Haut verblieben, und auch nicht von der Unterseite in die Haut schneidet, um so die Haut zu beschädigen und/oder Hautabschnitte an dem Unterhautgewebe zurückzulassen, welches als marktfähiges Fleisch gewonnen werden soll.
- Während die Vorrichtung die Haut öffnet und einen Streifen Haut ablöst, falten die Häutungsmittel die Hautränder von der sterilen Fleischoberfläche hinweg, um Zutritt zu den abgeschälten Hauträndern für die Klammerung und die weiteren Arbeiten, insbesondere das Abziehen der Haut, zu schaffen.
- Die Anordnung der Führungsschiene unterstützt die Aufrechterhaltung einer gewissen Spannung zwischen Ablöseklinge und Haut von dem Tierkörper hinweg.
- Es ist erkennbar, daß die hierin im einzelnen beschriebene und dargestellte Vorrichtung eine mechanisierte und zumindest teilweise automatisierte Öffnung der Haut eines Tierkörpers gestattet. Durch Zurückschlagen der Hautränder können die Unterhautgewebe steril gehalten werden. Dies versetzt überdies die Hautränder in die Lage, von Mitteln, die beim Abziehen der Haut von dem Körper im nächsten Stadium der Körperverarbeitung mitwirken, geklammert zu werden.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Öffnen der Haut eines Tierkörpers in
Vorbereitung für die Entfernung der Haut (20) von dem Tierkörper
(26), mit einem zwischen die Haut (20) und Unterhautgewebe (21)
einführbaren und entlang einer am Tierkörper (26)
längsverlaufenden Vorschublinie (25) beweglichen Ablöseglied (10), das ein
quer zu der Vorschublinie (25) verlaufendes Führungsende (12)
besitzt und dazu dient, bei seiner Vorwärtsbewegung die Haut
(20) von den Unterhautgeweben (21) abzutrennen, und des weiteren
mit einem Öffnungsorgan (30), das entsprechend angeordnet ist,
um hinter dem Führungsende (12) des Ablösegliedes (10) bei
dessen Vorwärtsbewegung entlang der Vorschublinie (25)
einherzulaufen, und dazu dient, die Haut (20) zu schneiden, um in der Haut
einen Öffnungsschnitt entlang der Vorschublinie (25) zu
erzeugen, wobei die Vorrichtung gekennzeichnet ist durch
Klammermittel (70), die in der Lage sind, die Ränder (22, 23) der Haut
(20) hinter dem Öffnungsorgan (30) in bezug auf die
Vorschublinie (25) zu klammern und die Hautränder (22, 23) zu halten, und
des weiteren gekennzeichnet ist durch eine mechanische
Antriebsanordnung (50) in Verbindung mit dem Ablöseglied (10) und dem
Öffnungsorgan (30), die dazu dient, das Ablöseglied (10) und das
Öffnungsorgan (30) entlang dem Tierkörper (26) von den
Klammermitteln (70) hinweg vorwärtszubewegen, so daß das Ablöseglied
(10) die Haut (20) von den Unterhautgeweben (21) trennt und das
Öffnungsorgan (30) in der Haut (20) den Öffnungsschnitt entlang
der Vorschublinie (25) erzeugt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Führungsende (12) des Ablösegliedes (10) sich im Gebrauch im
wesentlichen parallel zu der Außenfläche der Haut (20)
erstreckt, um die Trennung der Haut (20) von den Unterhautgeweben
(21) an der Grenze zwischen Haut und Unterhautgeweben zu
begünstigen, wobei das Führungsende (12) des Ablösegliedes (10) sich
in Vorwärtsrichtung gegenüber der Vorschublinie (25) und zu
einem Nasenabschnitt (15) des Führungsendes hin verjüngt und der
Nasenabschnitt (15) in Draufsicht abgerundet ist, um die Gefahr
zu verringern, daß der Nasenabschnitt (15) in die
Unterhautgewebe (21) oder in die Haut (20) eindringt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Ablöseglied (10) eine Ablöseklinge (11) und das
Führungsende (12) eine Führungskante (13) der Ablöseklinge (11)
aufweist, die sich quer zu der Vorschublinie (25) erstreckt und
in die Grenze zwischen Haut (20) und Unterhautgeweben (21)
eindringt um bei der Vorwärtsbewegung der Ablöseklinge (11) die
Haut (20) von den Unterhautgeweben (21) zu trennen, wobei die
Trennung der Haut (20) von den Unterhautgeweben (21) in einer
beträchtlichen Breite erfolgt, um einen von dem Öffnungsorgan
(30) geschnittenen Hautstreifen abzulösen und die von den
Unterhautgeweben auf genügender Ereite abgelösten Ränder (22, 23) zu
bilden, um ein Klammern der Ränder (22, 23) durch die
Klammermittel (70) zu ermöglichen.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Öffnungsorgan (30) eine
Öffnungsklinge (31) mit einer Schneidkante (32) aufweist, die dazu
dient, die Haut (20) zu schneiden, um den Öffnungsschnitt in der
Haut entlang der Vorschublinie (25) herzustellen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Scheidkante (32) der Öffnungsklinge (31) sich von dem
Ablöseglied (10) nach außen erstreckt und rückwärtig von dem
Führungsende (12) des Ablösegliedes (10) angeordnet ist, so daß die
Schneidkante (32) der Öffnungsklinge (31) bei der
Vorwärtsbewegung des Ablösegliedes und der Öffnungsklinge (31) und beim
Trennen der Haut (20) von den Unterhautgeweben (21) durch das
Ablöseglied (10) die Haut (20) schneidet, um sie entlang der
Vorschublinie (25) zu öffnen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schneidkante (32) der Öffnungsklinge (31) sich in einer zu
der Hauptebene des Ablösegliedes (10) und ihres Führungsendes
(12) normalen Ebene auswärts erstreckt wobei die Scheidkante
(32) der Öffnungsklinge (31) rückwärtig gegenüber der
Vorschublinie (25) geneigt ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnungsklinge (31) einen keilförmigen
Querschnitt besitzt wobei die Spitze der Keilform die
Schneidkante (32) bildet und die Keilform der Öffnungsklinge (31) die
Ränder (22, 23) der Haut (20) bei der Vorwärtsbewegung der
Öffnungsklinge (31) unmittelbar hinter dem Schnitt
auseinanderzwängt.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsanordnung (50) eine das
Ablöseglied (10) und das Öffnungsorgan (30) tragende Aufhängung
(51) sowie des weiteren eine in der Nähe des Tierkörpers (26)
anbringbare Führung (55) und Antriebsmittel (52) zum Antreiben
der Aufhängung (51) entlang der Führung (55) aufweist um das
Ablöseglied (10) und das Öffnungsorgan (30) entlang dem
Tierkörper (26) zu bewegen.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie dazu dient, die Haut (20) eines in
umgekehrter Position mit dem Bauch des Tierkörpers (26) nach
oben aufgehängten Tierkörpers zu schneiden, nachdem der
Tierkörper (26) eine Afterabbinde- und Verschließoperation durchlaufen
hat, um in der Haut (20) eine freigelegte Öffnung (61)
zurückzulassen, daß sie dazu dient, das Hautablösen und -schneiden an
der freigelegten Öffnung (61) am After zu beginnen, wobei sich
die Vorschublinie (25) entlang Bauch, Brustkorb und Hals des
Tierkörpers (26) erstreckt, und daß sie des weiteren
Kreuzanhebemittel (65) zum wahlweisen Anheben des Kreuzes des Tierkörpers
(26) aufweist, um die freigelegte Öffnung (61) am After in der
gewünschten Höhe für die Einführung des Ablösegliedes (10) durch
die freigelegte Öffnung (61) am After darzubieten.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klammermittel (70) dazu dienen,
bei der Vorwärtsbewegung des Ablösegliedes (10) und des
Öffnungsorgans (30) die Hautränder (22, 23) von den
Unterhautgeweben (21) entferntzuhalten und die Mautränder (22, 23) bei der
Vorwärtsbewegung des Ablösegliedes (10) und des Öffnungsorgans
(30) fortschreitend an Punkten entlang den Hauträndern zu
klammern.
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