DE69103508T2 - Mähmaschine mit unabhängigem Rahmen, der Aufhängungs- und Erleichterungsvorrichtungen aufweisst. - Google Patents
Mähmaschine mit unabhängigem Rahmen, der Aufhängungs- und Erleichterungsvorrichtungen aufweisst.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Mähmaschine umfassend einen Rahmen, der sich während der Arbeit auf dem Boden mittels mindestens eines Rades abstützt, ein Verbindungsmittel zur Verbindung des Rahmens mit einem Motorfahrzeug und welches mit dem Rahmen mittels eines Gelenkes mit einer nach oben gerichteten Achse verbunden ist, einen Erntemechanismus, eine Aufhängevorrichtung, die den Erntemechanismus mit dem Rahmen derart verbindet, daß eine Höhenversetzung des Erntemechanismus im Verhältnis zum Rahmen möglich ist, und eine Entlastungseinrichtung für den Erntemechanismus, die mindestens ein elastisch deformierbares Organ umfaßt.
- Das Dokument FR-A-2 424 694 betrifft eine gezogene Mähmaschine, die alle Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1 hat.
- Dieser bekannte Stand der Technik zeigt eine gezogene Mähmaschine, die einen Körper aufweist, der sich quer zur Arbeitsrichtung erstreckt. Der Körper umfaßt einen Rahmen und einen Erntemechanismus. An seinem oberen Teil ist der Rahmen mit einer Deichsel verbunden, die das Ankuppeln der Mähmaschine an eine Zugmaschine ermöglicht. Hinter jedem seiner Längsenden ist der Rahmen mit einem Rad versehen, mittels welcher er sich auf dem Boden abstützt. Jedes Rad ist mit dem Rahmen mittels eines entsprechenden Radarmes verbunden, der unter der Wirkung eines entsprechenden Hydraulikzylinders den Rahmen in bezug auf das entsprechende Rad höhenversetzen kann. Der Erntemechanismus selbst erstreckt sich unter dem Rahmen, an dem er mit Hilfe von zwei deformierbaren in Arbeitsrichtung angeordneten Parallelogrammen aufgehängt ist. Diese zwei deformierbaren Farallelogramme sind gleich und ihre kurzen Seiten sind durch Stangen gebildet. Jedes Paar von Stangen ist einerseits vor einem Längsende des Rahmens und anderseits am entsprechenden Längsende des Erntemechanismus angelenkt. Zwischen dem Erntemechanismug und dem Rahmen erstreckt sich überdies eine Einrichtung zur Entlasung dieses Erntemechanismus, die zwei Zugfedern aufweist, von welchen sich jede in der Nähe eines Längsendes des Rahmens, beziehungsweise des Erntemechanismus erstreckt.
- Bei dieser bekannten Mähmaschine wird ein Großteil des Gewichtes des Körpers und der Deichsel direkt auf die Räder des Rahmens übertragen. Dadurch wird die Kupplungsvorrichtung der Zugmaschine wenig belastet und das Umkipprisiko der Zugmaschine ist gering.
- Außerdem kann dank der Aufhängevorrichtung und der Entlastungseinrichtung der Erntemechanismus sich in bezug auf den Rahmen höhenversetzen, um sich an die Geländebeschaffenheit anzupassen und leicht über Hindernisse, die das Gelände aufweisen kann, hinwegzukommen.
- Dieser Typ von Aufhängevorrichtung mit deformierbaren Parallelogrammen weist jedoch den Nachteil auf, das Profil des Körpers der Mähmaschine in Arbeitsrichtung zu vergrößern. In der Tat bringt die Anordnung der Stangen in der Arbeitsrichtung mit sich, daß der Erntemechanismus sich im allgemeinen verschoben in bezug auf den Rahmen befindet, häufig nach vorne und um eine Länge nahe derjenigen der Stangen.
- Da sich überdies bei jedem deformierbaren Parallelogramm die obere Stange deutlich über der unteren Stange erstreckt, ist die Höhe des Erntemechanismus groß. Da sich ferner der Erntemechanismus unter dem Rahmen erstreckt, hat auch letzterer eine große Höhe.
- Ferner wird zum Anheben des Erntemechanismus in bezug auf den Boden bei der bekannten Mähmaschine vorgesehen, den Rahmen in bezug auf die Räder höhenzuversetzen, was ebenfalls den Erntemechanismus anhebt. In diesem Fall entfernt sich aber der Schwerpunkt des Körpers vom Boden und die Mähmaschine wird weniger stabil und daher schwieriger zu transportieren.
- Die Verwendung dieses Typs von deformierbaren Parallelogrammen erfordert überdies viele Gelenke.
- Es zeigte sich schließlich auch, daß die bei dieser bekannten Mähmaschine verwendete Entlastungseinrichtung nicht optimal ist. Was die üblichen Herstellungstoleranzen von Federn betrifft, können letztere tatsächlich Merkmale haben, die in merklichen Maßen differieren. Da überdies die Spannung jeder Feder individuell durch den Anwender in Abhängigkeit von den Arbeitsbedingungen eingestellt wird, ist auch eine Gefahr eines möglichen Irrtums gegeben. Es kann daher sehr häufig dazu komen, daß die zwei Enden des Erntemechanismus mit unterschiedlichen Drücken auf dem Boden aufruhen.
- Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, unter Beibehaltung des Vorteils der begrenzten Belastung der Kupplungsvorrichtung des Motorfahrzeuges, die Mähmaschinen des Standes der Technik derart zu verbessern, um sie kompakter zu machen, wobei dem Erntemechanismus auch ermöglicht wird, sich gut an das Geländerelief anzupassen.
- Die Mähmaschine gemäß vorliegender Erfindung ist zu diesem Zweck dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängevorrichtung einen Aufhängungsarm aufweist, der sich oberhalb des Erntemechanismus und quer zur Arbeitsrichtung erstreckt, welcher Aufhängungsarm einerseits mit dem Erntemechanismus mittels eines ersten Gelenkes mit einer zumindest im wesentlichen zur Arbeitsrichtung parallelen Achse und anderseits mit dem Rahmen mittels eines zweiten Gelenkes mit einer zumindest im wesentlichen zur Achse des ersten Gelenkes parallelen Achse verbunden ist, wobei sich die Achse des ersten Gelenkes zumindest im wesentlichen in der Nähe der Vertikalebene erstreckt, die in Arbeitsrichtung ausgerichtet ist und den Schwerpunkt des Erntemechanismus enthält, und daß das elastisch deformierbare Organ zwischen dem Aufhängungsarm und dem Rahmen angeordnet ist.
- Dadurch, daß sich bei der erfindungsgemäßen Mähmaschine die Aufhängevarrichtung über dem Erntemechanismus und quer zur Arbeitsrichtung erstreckt, beeinflußt die Aufhängevorrichtung weder die Abmessung des Körpers gemessen in Arbeitsrichtung noch die Höhe des Erntemechanismus. Der Körper der Mähmaschine kann daher besonders kompakt sein.
- Zufolge der Tatsache, daß die Aufhängevorrichtung einen Aufhängungsarm aufweist, der einerseits mit dem Erntemechanismus mittels eines ersten Gelenks mit einer zumindest im wesentlichen zur Arbeitsrichtung parallelen Achse und anderseits mit dem Rahmen mittels eines zweiten Gelenks mit einer zumindest im wesentlichen zur Achse des ersten Gelenks parallelen Achse verbunden ist, kann der Erntemechanismus sich in bezug auf den Rahmen sowohl der Höhe nach bewegen, als auch um die Achse des ersten Gelenks schwenken, um sich besser an den Boden anzupassen. Überdies sind zwei Gelenke ausreichend für ein gutes Funktionieren der Aufhängevorrichtung. Übrigens kann das Anheben des Erntemechanismus ohne Entfernung des Rahmens vom Boden erfolgen; beim Transport bleibt daher der Schwerpunkt des Körpers relativ nahe am Boden, was zu einer guten Stabilität der Mähmaschine beiträgt.
- Da die Achse des ersten Gelenks sich überdies zumindest im wesentlichen in der Nähe der Vertikalebene erstreckt, die in Arbeitsrichtung ausgerichtet ist und den Schwerpunkt des Erntemechanismus enthält, und das elastisch deformierbare Organ zwischen dem Aufhängungsarm und dem Rahmen angeordnet ist, sind die Drücke, mit welchen die zwei Enden des Erntemechanismus auf dem Boden aufruhen, gleich oder aber wenigstens einander sehr nahekommend.
- Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß das elastisch deformierbare Organ eine unter Druck stehende deformierbare Hülle aufweist.
- Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, daß die deformierbare Hülle ein Gas enthält. Vorzugsweise kann die deformierbare Hülle Luft enthalten.
- Überdies kann vorgesehen werden, daß die deformierbare Hülle durch ein Ventil aufblasbar ist, durch welches das Gas auf den gewünschten Druck eingeführt werden kann. So kann die Steifigkeit des elastisch deformierbaren organs leicht verändert werden, um die Entlastung des Erntemechanismus an verschiedene angetroffene Mähbedingungen anzupassen. Um die deformierbare Hülle leicht einerseits mit dem Rahmen und anderseits mit dem Aufhängungsarm verbinden zu können, ist es vorteilhaft, eine deformierbare Hülle zu verwenden, die an jedem ihrer Längsenden einen entsprechenden Flansch aufweist. Im übrigen ist vorgesehen, daß zumindest einer der Flansche dazu bestimmt ist, das Ventil aufzuweisen.
- Um ferner die seitliche Deformation der deformierbaren Hülle zu begrenzen und sie in eine größere Längsdeformation zu zwingen ist es auch vorteilhaft, eine deformierbare Hülle zu verwenden, die von einem Organ zur seitlichen Versteifung umgeben ist.
- Nach einem anderen zusätzlichen Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß das erste Gelenk, das den Aufhängungsarm mit dem Erntemechanismus verbindet, sich zumindest im wesentlichen in der Nähe einer vertikalen Geraden befindet, die den Schwerpunkt des Erntemechanismus enthält. Dadurch kann das Gewicht des Erntemechanismus direkt auf das erste Gelenk gebracht werden.
- Überdies ist vorgesehen, daß sich die Achse des zweiten Gelenkes, das den Aufhängungsarm mit dem Rahmen verbindet, zumindest im wesentlichen in der Nähe des Gelenkes erstreckt, das den Rahmen mit dem Verbindungsmittel verbindet.
- Um zumindest einen Teil der durch das Gleiten des Erntemechanismus auf dem Boden hervorgerufenen Belastung auf den Rahmen zu übertragen, besteht eine vorteilhafte Lösung darin, den Aufhängungsarm mit einer Einrichtung zur Übertragung von Belastungen zu versehen. Diese kann sich zwischen dem ersten Gelenk und dem zweiten Gelenk des Aufhängungsarms befinden.
- Vorteilhafterweise kann die Einrichtung zur Übertragung von Belastungen eine Rolle sein, die mit dem Aufhängungsarm verbunden ist und sich gegen den Rahmen abstützen kann.
- Nach einem anderen zusätzlichen Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß das elastisch deformierbare Organ zwischen dem Mittelteil des Aufhängungsarmes und der Achse des zweiten Gelenkes des Aufhängungsarmes angeordnet ist. Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform kann das elastisch deformierbare Organ auch unterhalb des Aufhängungsarmes angeordnet sein. Bei einer solchen Ausführungsform kann der Rahmen mit einer Stütze versehen sein, die sich nach unten und unterhalb des Aufhängungsarmes erstreckt. Daher kann das elastisch deformierbare Organ zwischen der Stütze und dem Aufhängungsarm angeordnet sein.
- Um den Erntemechanismus in bezug auf den Rahmen anheben zu können, besteht eine vorteilhafte Lösung darin, vorzusehen, daß sich eine Hebevorrichtung zwischen dem Rahmen und dem Aufhängungsarm erstreckt. In diesem Fall kann die Hebevorrichtung einen Hubzylinder umfassen, der einerseits mit dem Rahmen und anderseits mit einer Kette verbunden ist, die teilweise um ein Rad läuft, das drehbar im Rahmen geführt ist, und die direkt oder indirekt mit ihrem von dem Hubzylinder entfernten Ende mit dem Aufhängungsarm verbunden ist.
- Nach einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Rahmen einen Balken umfaßt, der sich, von oben gesehen, zumindest im wesentlichen parallel zum Aufhängungsarm und in der Nähe desselben erstreckt.
- Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist auch vorgesehen, daß an seinem Längsende, das sich in der Nähe des Verbindungsmittels erstreckt, der Balken des Rahmens mittels eines zusätzlichen Gelenkes mit einer zumindest im wesentlichen horizontalen und zumindest im wesentlichen in Arbeitsrichtung weisenden Achse mit dem Gelenk verbunden ist, welches das Verbindungsmittel mit dem Rahmen verbindet. Überdies ist vorgesehen, daß an seinem anderen Längsende der Balken mit mindestens einem Rad versehen ist.
- Vorteilhafterweise ist auch vorgesehen, daß sich zumindest ein Rad, bezogen auf die Arbeitsvorschubrichtung, hinter dem vom Verbindungsmittel entfernten Ende des Erntemechanismus befindet.
- Weitere Merkmale der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung eines nicht einschränkenden Beispiels einer erfindungsgemäßen Ausführungsform unter Bezugnahme auf die angeschlossene Zeichnung hervor, worin:
- - Fig. 1 eine Draufsicht einer erfindungsgemäßen Mähmaschine zeigt, die mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine verbunden ist und sich in Arbeitsstellung befindet;
- - Fig. 2 eine Rückansicht der Mähmaschine - ohne Schutzorgane - gemäß dem in Fig. 1 angegebenen Pfeil II zeigt;
- - Fig. 3 eine Draufsicht der in Transportstellung befindlichen Mähmaschine zeigt;
- - Fig. 4 in vergrößertem Maßstab, einen Schnitt gemäß der in Fig. 2 eingezeichneten Ebene IV zeigt, worin die Vorrichtung zur Übertragung der Belastung gezeigt ist;
- - Fig. 5 in vergrößertem Maßstab, eine perspektivische Ansicht des elastisch deformierbaren Organs zeigt, mit dem die erfindungsgemäße Mähmaschine versehen ist;
- - Fig. 6 in vergrößertem Maßstab, einen Teilschnitt des in Fig. 5. dargestellten elastisch deformierbaren Organs zeigt.
- In den Fig. 1 bis 3 sieht man eine Mähmaschine (1) gemäß der Erfindung. Diese ist an eine landwirtschaftliche Zugmaschine (2) angekuppelt.
- Die Mähmaschine (1) umfaßt einen Körper (3) und eine Kupplungsanordnung (4). Die Kupplungsanordnung (4) ist dazu bestimmt, an ihrem vorderen Teil mit der Dreipunktkupplung (5) der landwirtschaftlichen Zugmaschine (2) verbunden zu werden. Der Körper (3) selbst ist mit der Kupplungsanordnung (4) mittels einer Verbindungseinrichtung (6) verbunden, die insbesondere ein Gelenk (7) umfaßt. Dieses Gelenk (7) ermöglicht eine Verschwenkung des Körpers (3) um eine zumindest im wesentlichen vertikale geometrische Achse (7A) (Fig. 2). Die Winkelstellung des Körpers (3) in bezug auf die Kupplungsanordnung (4) kann verändert werden durch Schwenken des Körpers (3) um die vertikale Achse (7A) der Verbindungseinrichtung (6). Das Versetzen in die gewünschte Winkelstellung und das Halten in der Arbeitsstellung (203) werden durch einen Steuerzylinder (8) mit einer Doppelstange (9, 9A) ausgeführt. Jede Stange (9, 9A) dieses Steuerzylinders (8) ist starr an ihrem entsprechenden Ende, das sich außerhalb des Zylinders (11) erstreckt, mit der Kupplungsanordnung (4) verbunden, um dem Zylinder (11) des Steuerzylinders (8) zu ermöglichen, sich unter der Wirkung des Öls, das ihn speist, horizontal zu verschieben. An den Zylinder (11) ist starr eine Zahnstange (12) angeschlossen, die mit einem zylindrischen Zahnrad (13) kämmt, dessen Drehachse mit der vertikalen Achse (7A) der Verbindungseinrichtung (6) zusammenfällt. Überdies ist das Zahnrad (13), das um die vertikale Achse (7A) dreht, mit dem Körper (3) der Mähmaschine (1) drehfest verbunden. Dadurch kann der Körper (3) sich durch Verschwenken um die vertikale Achse (7A), das unter der Wirkung des Steuerzylinders (8) erfolgt, entweder in eine Arbeitsstellung (203) seitlich der Zugmaschine (2) (Fig. 1 und 2) oder in eine Transportstellung (103) in der Verlängerung der Zugmaschine (2) (Fig. 3) erstrecken.
- Zusätzlich umfaßt der Körper (3) der Mähmaschine (1) einen Erntemechanismus (14), der an einem Rahmen (15) aufgehängt ist. An seinem von der Verbindungseinrichtung (6) entfernten Ende stützt sich der Rahmen (15) auf dem Boden mittels eines Rades (16) ab, welches Rad zwischen den Flügeln eines Gabelbügels (17) abrollt.
- Oben auf dem Gabelbügel (17) ist starr ein Zapfen (18) angeschlossen, dessen Längsachse sich nach oben erstreckt. Ein Positionierarm (19) in Form eines Hohlträgers umfaßt in seinem vertikalen Teil den Zapfen (18). Die Verbindung des Zapfens (18) mit dem Positionierarm (19) erfolgt durch ein Gelenk (20) vom Typ eines Zylindergelenks, dessen geometrische Achse (20A) zumindest im wesentlichen vertikal ist. An seinem dem Zapfen (18) entgegengesetzten Längsende ist der Positionierarm (19) mit dem Rahmen (15) mittels eines Gelenks (21) verbunden. Auch dieses ist vom Typ eines Zylindergelenks und seine geometrische Achse erstreckt sich zumindest im wesentlichen parallel zur geometrischen Achse (20A) der vorgenannten Zylindergelenkverbindung (20). So kann die Winkelstellung des mit dem Rad (16) versehenen Positionierarmes (19) verändert werden durch Verschwenken dieses Armes (19) in bezug auf den Rahmen (15) um die geometrische Achse des Gelenks (21). Der Positionierarm (19) gestattet so dem Rad (16) teilweise um das von der Zugmaschine (2) entfernte Ende des Erntemechanismus (14) zu drehen, um dieses Rad (16) entweder in die Transportstellung (116) (Fig. 3) oder in die Arbeitsstellung (216) (Fig. 1) zu bringen, in welchen es sich hinter dem Schwerpunkt des Körpers (3) bezogen auf die entsprechende Vorschubrichtung (23 oder 23A) erstreckt. Das heißt, daß in der Transportstellung (119) der Positionierarm (19) zumindest im wesentlichen das Rad (16) mit dem Schwerpunkt des Körpers (3) und der vertikalen Achse (7A) der Verbindungseinrichtung (6) einfluchtet und daß in der Arbeitsstellung (219) der Positionierarm (19) das Rad (16) hinter die Schneidorgane (24) der Mähmaschine (1) bringt. Das Versetzen in die gewünschte Stellung und das Halten in derselben werden mittels eines hydraulischen Stellzylinders (22) bewerkstelligt, der sich zwischen dem Rahmen (15) und dem Positionierarm (19) erstreckt.
- In den Fig. 1 bis 3 ist ebenfalls sehr genau die Form des Rahmens (15) dargestellt. Dieser besteht im wesentlichen aus einem Balken (25), der sich im Betrieb quer zur Arbeitsvorschubrichtung (23A) und beim Transport parallel zur Transportvorschubrichtung (23) erstreckt. Er ist mit der Kupplungsanordnung (4) mittels der Verbindungseinrichtung (6) verbunden. Zu dem Gelenk (7), das ein Verschwenken des Körpers (3), bzw. des Rahmens (15) um seine vertikale Achse (7A) gestattet, umfaßt die Verbindungseinrichtung (6) noch ein Zusatzgelenk (26), das zwischen dem vorgenannten Gelenk (7) der Verbindungseinrichtung (6) und dem Körper (3) angeordnet ist. Die geometrische Achse (26A) desselben ist zumindest im wesentlichen horizontal und erstreckt sich rechtwinklig zur Längsachse (3A) des Körpers (3), um dem Rahmen (15) ein Verschwenken in bezug auf die Kupplungsanordnung (4) zu ermöglichen. Überdies ist diese horizontale Achse (26A) konvergierend mit der vertikalen Achse (7A) der Verbindungseinrichtung (6). Eine solche Anordnung gestattet dem Rad (16), bzw. dem Körper (3), sich an das Relief des Bodens durch Verschwenkung des Körpers (3) um diese horizontale Achse (26A) der Verbindungseinrichtung (6) anzupassen. Ferner umfaßt der Rahmen (15) auch eine Konsole (25A). Diese erstreckt sich quer zur Längsachse des Balkens (25) des Rahmens (15) und ist mit dem der Verbindungseinrichtung (6) gegenüberliegenden Längsende des Balkens (25) verbunden. Übrigens weist die Konsole (25A) des Rahmens (15) an ihrem freien, dem Balken (25) gegenüberliegenden Ende das Gelenk (21) auf, das den Positionierarm (19) mit dem Rahmen (15) verbindet. Von oben gesehen, gestattet eine solche Anordnung dem Positionierarm (19), wenn er in seiner Arbeitsstellung (119) ist, einen spitzen Winkel (α) mit der Längsachse (3A) des Körpers (3) zu bilden, während in seiner Transportstellung (219) der Positionierarm (19) mit dieser Längsachse (3A) einen zumindest im wesentlichen rechten Winkel (β) bildet.
- Wie aus den Fig. 1 und 3 zu ersehen, ist die Länge des Körpers (3) der Mähmaschine (1) deutlich größer als seine Breite. Da sich noch obendrein der Körper (3) im Betrieb seitlich der Zugmaschine (2) erstreckt, ist es unmöglich, die Mähmaschine (1) zu transportieren, wenn sie sich in Arbeitsstellung befindet. Es ist daher notwendig, die Mähmaschine (1) derart zu versetzen, daß die größte Längenabmessung des Körpers (3) sich parallel zur Transportrichtung (23) erstreckt.
- Um die Mähmaschine (1) in eine Arbeitsstellung zu bringen, genügt es, daß der Steuerzylinder (8) und der Stellzylinder (22) den Körper (3) und den Positionierarm (19) in ihre entsprechende Arbeitsstellung (203 bzw. 219) bringen bzw. sie darin zu halten. Wie vorstehend beschrieben, ist das Rad (16) mit dem Positionierarm (19) mittels einer Zylindergelenkverbindung (20) mit einer vertikalen Achse (20A) verbunden, um welche das Rad (16) drehen kann, so daß es automatisch während des Betriebes der Arbeitsvorschubrichtung (23A) folgt.
- Wenn dagegen die Mähmaschine (1) in der Transportstellung (103) ist, hält der Stellzylinder (22) den Positionierarm (19) in seiner Transportstellung (119), während eine Verriegelungsvorrichtung (50), mit der der Positionierarm (19) versehen ist, das Rad (16) in ihrer Transportstellung (116) verriegelt, in welcher das Rad (16) parallel zur Längsachse (3A) des Körpers (3) orientiert ist. Überdies wird die Wirkung des Steuerzylinders (8) auf diese Weise aufgehoben, um dem Körper (3) zu gestatten, bei Vorschub der Zugmaschine (2) um die vertikale Achse (7A) der Verbindungseinrichtung (6) zu drehen, um der Fahrspur der Zugmaschine (2) zu folgen.
- Der Erntemechanismus (14) selbst ist dem Fachmann bekannt und erstreckt sich unter dem Rahmen (15) in einer Richtung quer zur Arbeitsvorschubrichtung (23A). Er umfaßt im wesentlichen einen Mähbalken (27), der die Schneidorgane (24) trägt, ein Tragwerk (28) (Fig. 2), an dem Behandlungsorgane (29) aufgehängt sind, und ein Eingangsgehäuse (30). Das Eingangsgehäuse (30) ist mit dem Längsende des Tragwerks (28), das zur Kupplungsanordnung (4) hin gerichtet ist, verbunden und dazu bestimmt, die Schneidorgane (24) und die Behandlungsorgane (29) anzutreiben. Oberhalb der Schneidorgane (24) erstreckt sich zumindest im wesentlichen parallel zum Mähbalken (27) das Tragwerk (28), das die Behandlungsorgane (29) trägt. Diese sind hinter den Schneidorganen (24) im Hinblick auf die Behandlung des durch letztere geschnittenen Gutes angeordnet. Übrigens weist das Tragwerk (28) Schutzorgane (37) (Fig. 1 und 3) auf, die sich um den Mähbalken (27) erstrecken und dazu bestimmt sind, den Anwender oder Personen, die sich in der Nähe befinden, zu schützen.
- Der Antrieb des Erntemechanismus (14) erfolgt ausgehend von der (nicht dargestellten) Zapfwelle der Zugmaschine (2), die mittels einer teleskopischen Kardanwelle (38) an der Eintrittswelle (39) (Fig. 2) einer Bewegungsübertragungsvorrichtung (40) angreift. Die Ausgangswelle (41) der Bewegungsübertragungsvorrichtung (40), die mit dem Körper (3) um die vertikale Achse (7A) des Gelenks (7) dreht, ist immer zumindest im wesentlichen parallel zur Längsachse (3A) des Körpers (3) orientiert und treibt mittels einer anderen teleskopischen Kardanwelle (42) die Eingangswelle (43) des Eingangsgehäuses (30) des Erntemechanismus (14) an. Die Eingangswelle (43) ist ebenfalls zumindest im wesentlichen parallel zur Längsachse (3A) des Körpers (3) orientiert.
- Eine Aufhängevorrichtung (96) umfaßt einen Aufhängungsarm (31), der den Erntemechanismus (14) am Rahmen (15) aufhängt. Bei dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform ist der Aufhängungsarm (31) oberhalb des Erntemechanismus (14) angeordnet und erstreckt sich, von oben gesehen, zumindest im wesentlichen parallel zum Balken (25) des Rahmens (15) und in der Nähe von jenem letzteren. An einem seiner Längsenden ist der Aufhängungsarm (31) mit dem Tragwerk (28) des Erntemechanismus (14) im Mittelteil von jenem mittels eines ersten Gelenks (32) vom Typ eines Zylindergelenks verbunden. Die geometrische Achse (32A) dieses ersten Gelenks (32) erstreckt sich zumindest im wesentlichen in einer Vertikalebene (89), die in Arbeitsvorschubrichtung (23A) ausgerichtet ist und den Schwerpunkt (14G) des Erntemechanismus (14) enthält. Übrigens ist diese geometrische Achse (32A) zumindest im wesentlichen entsprechend der Arbeitsvorschubrichtung (23A) ausgerichtet. Ferner erstreckt sich das erste Gelenk (32) zumindest im wesentlichen in der Nähe einer vertikalen Geraden (91), die den Schwerpunkt (14G) des Erntemechanismus (14) enthält. An seinem anderen Längsende ist der Aufhängungsarm (31) mit dem Balken (25) des Rahmens (15) mittels eines zweiten Gelenks (33) verbunden, das nahe dem Gelenk (7) mit der vertikalen Achse (7A), das den Rahmen (15) mit der Kupplungsanordnung (4) verbindet, angeordnet. Dieses zweite Gelenk (33) ist vom Typ eines Zylindergelenks und seine geometrische Achse (33A) erstreckt sich zumindest im wesentlichen parallel zur geometrischen Achse (32A) des ersten Gelenks (32). Dadurch gestattet der Aufhängungsarm (31) bloß eine Höhenversetzung des Erntemechanismus (14), sowie eine Verschwenkung des Erntemechanismus (14) in bezug auf den Rahmen (15) um eine Richtung, die zumindest im wesentlichen parallel zur Arbeitsvorschubrichtung (23A) ist. Dank des Aufhängungsarmes (31) kann der Erntemechanismus (14) sich leicht an die Geländeformen anpassen und über Hindernisse, die das Gelände aufweisen kann, hinwegkommen.
- Wie aus den Fig. 1 bis 3 ersichtlich, weist die Mähmaschine (1) noch eine Hebevorrichtung (44) für den Erntemechanismus (14) auf. Diese Hebevorrichtung (44) umfaßt vor allem einen Hubzylinder (45), dessen Zylinder (46) mit dem Rahmen (15) verbunden ist und dessen Stange (47) mit einer Kette (48) verbunden ist. Diese Kette (48) läuft teilweise über ein Rad (49) (Fig. 2), das drehbar im Rahmen (15) geführt ist, und ist an seinem vom Hubzylinder (45) entfernten Ende mit dem Aufhängungsarm (31) verbunden. Wenn im Betrieb die Stange (47) ausgefahren ist, wird die Kette (48) entspannt und kann sich frei deformieren, so daß die Hebevorrichtung (44) die Höhenversetzung des Erntemechanismus (14) in bezug auf den Rahmen (15) nicht behindert. Wenn der Erntemechanismus (14) angehoben werden soll, genügt es, die Stange (47) in den Zylinder (46) des Hubzylinders (45) zurückzufahren, indem das Öl in diesen eingespeist wird. Auf diese Weise übt die Stange (47) über die Kette (48) einen Zug auf den Aufhängungsarm (31) aus, wodurch der Arm (31) in bezug auf den Rahmen (15) verschwenkt und der Erntemechanismus (14) angehoben wird.
- Aus den Fig. 1 bis 4 ist ersichtlich, daß der Aufhängungsarm (31) mit einer Kraftübertragungsvorrichtung (92) versehen ist, die eine Rolle (34) aufweist. Die Rolle (34) ist zwischen dem ersten Gelenk (32) und dem zweiten Gelenk (33) des Aufhängungsarms (31) angeordnet und ihre Drehachse schneidet zumindest im wesentlichen die geometrische Achse (33A) des zweiten Gelenks (33), das den Aufhängungsarm (31) mit dem Rahmen (15) verbindet. Diese Rolle (34) erstreckt sich zwischen dem Aufhängungsarm (31) und dem Balken (25) des Rahmens (15), um sich mittels einer Stütze (35) gegen den Balken (25) abzustützen. Dank der Rolle (34) wird die wirksame Kraft, die dem Gleiten des Erntemechanismus (14) auf dem Boden entgegentritt, zumindest teilweise durch die Rolle (34) auf den Rahmen (15) übertragen. Dadurch kann der Aufhängungsarm (31) den Höhenversetzungen des Erntemechanismus (14) folgen, wobei das Gelenk (33) in jeder Lage des Armes (31) entlastet wird.
- Bei diesem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel ist die Stütze (35) zwischen dem Mittelteil des Aufhängungsarmes (31) und dem zweiten Gelenk (33) des Aufhängungsarmes (31) angeordnet. Die Stütze (35) weist überdies vier ebene Teile (35A, 35B, 35C, 35D) auf, von welchen der erste (35A) mit der vorderen Seitenfläche des Balkens (25) des Rahmens (15) verbunden ist und gegen welchen sich die Rolle (34) abstützt. Der zweite Teil (35B) dieser Stütze (35) erstreckt sich ungefähr parallel unter dem Aufhängungsarm (31). Der dritte Teil (35C) selbst erstreckt sich nach oben vor dem Aufhängungsarm (31) in bezug auf die Arbeitsvorschubrichtung (23A), um ein "U" mit den vorhergehenden Teilen (35A, 35B) zu bilden. Der vierte Teil (35D) selbst erstreckt sich horizontal und ist mit der Oberseite des Balkens (25) des Rahmens (15) verbunden. Auf diese Weise bewegt sich bei der Höhenversetzung des Erntemechanismus (14) der Aufhängungsarm (31) im Inneren der Stütze (35), während die Rolle (34) sich gegen den ersten Teil (35A) dieser Stütze (35) abstützt.
- Eine Entlastungseinrichtung (97), deren Aufbau in den Fig. 1, 2, 3, 5 und 6 gezeigt ist, umfaßt eine Gasfeder (36). Diese ist zwischen dem Aufhängungsarm (31) und dem zweiten Teil (35B) der Stütze (35) angeordnet, der sich unter dem Aufhängungsarm (31) erstreckt, um mittels des Aufhängungsarmes (31) einen Teil des Gewichts des Erntemechanismus (14) zu tragen. Diese Gasfeder (36) umfaßt eine unter Druck stehende deformierbare Hülle (93) und zwei Flansche (98) (Fig. 5 und 6). Jeder Flansch (98) ist mit einem Längsende der deformierbaren Hülle (93) verbunden und weist Befestigungsorgane (99) auf, die gestatten, die Gasfeder (36) fest, jedoch demontierbar, mit dem Aufhängungsarm (31) beziehungsweise mit der Stütze (35) des Rahmens (15) zu verbinden.
- Die deformierbare Hülle selbst enthält ein Gas, das auf den gewünschten Druck durch ein auf einem der Flansche (98) angeordnetes Ventil (94) zugeführt werden kann. (Fig. 5 und 6). Indem die deformierbare Hülle (93) mehr oder weniger durch das Ventil (94) aufgeblasen wird, ist es demzufolge möglich, die Steifigkeit der Gasfeder (36) an die gegebenen Arbeitsbedingungen anzupassen. Vorteilhafterweise enthält die Gasfeder (36) Luft, was dem Anwender gestattet, die deformierbare Hülle (93) leicht mittels einer einfachen Luftpumpe aufzublasen. Um ferner die seitliche Deformation der deformierbaren Hülle (93) zu begrenzen und sie in eine größere Längsdeformation zu zwingen, ist die deformierbare Hülle (93) von einem seitlichen Versteifungsorgan (95) umgeben.
- Schließlich sind verschiedene Modifikationen möglich, insbesondere was den Aufbau verschiedener Elemente betrifft oder durch Austausch technischer Äquivalente, ohne jedoch den durch die Ansprüche definierten Schutzumfang zu verlassen. Das trifft zu, wenn der Aufhängungsarm (31), der gemäß beschriebenen Beispiels durch einen einzigen Holm gebildet ist, sehr gut auch mehrere Holme umfassen kann. Übrigens erstreckt sich der Schutzumfang auch auf Mähmaschinen, die von derjenigen, welche im Ausführungsbeispiel beschrieben ist, verschieden sind, wie gezogene Mähmaschinen, Frontmähmaschinen, usw.
Claims (21)
1. Mähmaschine (1) umfassend:
- einen Rahmen (15), der sich während der Arbeit auf
dem Boden mittels mindestens eines Rades (16) abstützt,
- ein Verbindungsmittel (4) zur Verbindung des
Rahmens (15) mit einem Motorfahrzeug (2) und welches mit dem
Rahmen (15) mittels eines Gelenkes (7) mit einer nach oben
gerichteten Achse (7A) verbunden ist,
- einen Erntemechanismus (14),
- eine Aufhängevorrichtung (96), die den
Erntemechanismus (14) mit dem Rahmen (15) derart verbindet, daß eine
Höhenversetzung des Erntemechanismus (14) im Verhältnis zum
Rahmen (15) möglich ist,
und
- eine Entlastungseinrichtung (97) für den
Erntemechanismus (14), die mindestens ein elastisch deformierbares
Organ (36) umfaßt,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängevorrichtung (96)
einen Aufhängungsarm (31) aufweist, der sich oberhalb des
Erntemechanismus (14) und quer zur Arbeitsrichtung (23A)
erstreckt, welcher Aufhängungsarm (31) einerseits mit dem
Erntemechanismus (14) mittels eines ersten Gelenkes (32) mit
einer zumindest im wesentlichen zur Arbeitsrichtung (23A)
parallelen Achse (32A) und anderseits mit dem Rahmen (15)
mittels eines zweiten Gelenkes (33) mit einer zumindest im
wesentlichen zur Achse (32A) des ersten Gelenkes (32)
parallelen Achse (33A) verbunden ist, wobei sich die Achse (32A)
des ersten Gelenkes (32) zumindest im wesentlichen in der
Nähe der Vertikalebene (89) erstreckt, die in Arbeitsrichtung
(23A) ausgerichtet ist und den Schwerpunkt (14G) des
Erntemechanismus (14) enthält, und daß das elastisch deformierbare
Organ (36) zwischen dem Aufhängungsarm (31) und dem Rahmen
(15) angeordnet ist.
2. Mähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das elastisch deformierbare Organ (36) eine unter Druck
stehende deformierbare Hülle (93) aufweist.
3. Mähmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die deformierbare Hülle (93) ein Gas enthält.
4. Mähmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die deformierbare Hülle (93) Luft enthält.
5. Mähmaschine nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die deformierbare Hülle durch ein Ventil (94)
aufblasbar ist, durch welches das Gas auf den gewünschten
Druck eingeführt werden kann.
6. Mähmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die deformierbare Hülle (93) an jedem ihrer Längsenden
einen entsprechenden Flansch (98) aufweist, welche Flansche
(98) zur Verbindung des elastisch deformierbaren Organs (36)
mit dem Rahmen (15) bzw. dem Aufhängungsarm (31) dient, und
daß zumindest einer der Flansche (98) das Ventil (94)
aufweisen kann.
7. Mähmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß die deformierbare Hülle (93)
von einem Organ (95) zur seitlichen Versteifung umgeben ist.
8. Mähmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Gelenk (32) sich
zumindest im wesentlichen in der Nähe einer vertikalen
Geraden (91) befindet, die den Schwerpunkt (14G) des
Erntemechanismus (14) enthält.
9. Mähmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Achse (33A) des
zweiten Gelenkes (33) zumindest im wesentlichen in der Nähe des
Gelenkes (7) erstreckt, das den Rahmen (15) mit dem
Verbindungsmittel (4) verbindet.
10. Mähmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufhängungsarm (31)
mit einer Einrichtung zur Übertragung von Belastungen (92)
versehen ist, die zumindest einen Teil der durch das Gleiten
des Erntemechanismus (14) auf dem Boden hervorgerufenen
Belastungen auf den Rahmen (15) überträgt.
11. Mähmaschine nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Übertragung von Belastungen
(92) sich zwischen dem ersten Gelenk (32) und dem zweiten
Gelenk (33) des Aufhängungsarmes (31) befindet.
12. Mähmaschine nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Übertragung von
Belastungen (92) eine Rolle (34) umfaßt.
13. Mähmaschine nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rolle (34) mit dem Aufhängungsarm (31)
verbunden ist und sich gegen den Rahmen (15) abstützt.
14. Mähmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das elastisch
deformierbare Organ (36) zwischen dem Mittelteil des
Aufhängungsarmes (31) und der Achse (33A) des zweiten Gelenkes (33)
des Aufhängungsarmes (31) angeordnet ist.
15. Mähmaschine nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß das elastisch deformierbare Organ (36)
unterhalb des Aufhängungsarmes (31) angeordnet ist.
16. Mähmaschine nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Rahmen (15) eine Stütze (35) aufweist, die
sich nach unten und unterhalb des Aufhängungsarmes (31)
erstreckt, wobei das elastisch deformierbare Organ (36)
zwischen der Stütze (35) und dem Aufhängungsarm (31) angeordnet
ist.
17. Mähmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß eine Hebevorrichtung (44)
sich zwischen dem Rahmen (15) und dem Aufhängungsarm (31)
erstreckt.
18. Mähmaschine nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hebevorrichtung (44) einen Hubzylinder (45)
umfaßt, der einerseits mit dem Rahmen (15) und anderseits mit
einer Kette (48) verbunden ist, die teilweise um ein Rad (49)
läuft, das drehbar im Rahmen (15) geführt ist und die direkt
oder indirekt mit ihrem von dem Hubzylinder (45) entfernten
Ende mit dem Aufhängungsarm (31) verbunden ist.
19. Mähmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (15) einen
Balken (25) umfaßt, der sich, von oben gesehen, zumindest im
wesentlichen parallel zum Aufhängungsarm (31) und in der Nähe
desselben erstreckt.
20. Mähmaschine nach Anspruch 19, dadurch
gekennzeichnet, daß, an einem seiner Längsenden, der Balken (25)
des Rahmens (15) mittels eines zusätzlichen Gelenkes (26) mit
einer zumindest im wesentlichen horizontalen und zumindest im
wesentlichen in Arbeitsrichtung (23A) weisenden Achse (26A)
mit dem Gelenk (7) verbunden ist, welches das
Verbindungsmittel (4) mit dem Rahmen (15) verbindet, und daß der Balken
(25) an seinem anderen Längsende mit mindestens einem Rad
(16) versehen ist.
21. Mähmaschine nach Anspruch 19 oder 20, dadurch
gekennzeichnet, daß sich zumindest ein Rad (16), bezogen auf
die Arbeitsvorschubrichtung (23A), hinter dem vom
Verbindungsmittel (4) entfernten Ende des Erntemechanismus (14)
befindet.
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