DE3884072T2 - Mähmaschine. - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Mähmaschine mit einem Rahmen, Rädern, die gelenkig mit dem Rahmen durch Radarme derart verbunden sind, daß ihre Lage in bezug auf den Rahmen geändert werden kann, um den Rahmen vom Boden zu entfernen oder diesem zu nähern, einer Deichsel, die ermöglicht, die Mähmaschine an ein Schleppfahrzeug anzukuppeln, wobei die Deichsel mit dem Rahmen durch ein Gelenk mit aufrechtstehender Achse verbunden ist, einer Schneidvorrichtung mit zwei Gruppen von Mähorganen, umfassend jeweils Mähorgane, die um aufrechtstehende Achsen in einem unterhalb der Mähorgane befindlichen Gehäuse, das einen Teil der Antriebsorgane für sie enthält, geführt sind, welche Schneidvorrichtung im Hinblick auf ihre Anpassung an den Boden gelenkig mit dem Rahmen verbunden ist, und Transmissionsmitteln, die die Bewegung von einer Antriebsquelle aus auf Antriebsorgane jeder Gruppe von Mähorganen übertragen und insbesonders ein Eingangsgehäuse, das im wesentlichen in der Mitte des Rahmens, betrachtet quer zur Arbeitsvorschubrichtung, angeordnet ist, und Mittel zur Bewegungsübertragung, die die Bewegung von dem Eingangsgehäuse auf Antriebsorgane übertragen.
- Aus der Druckschrift EP-A-0163587 ist eine solche Mähmaschine bekannt, deren beide Mähorgangruppen jeweils mit dem Rahmen durch Arme verbunden sind, die sich im wesentlichen von der entsprechenden Mähorgangruppe horizontal nach hinten erstrecken. An ihrem hinteren Ende sind diese Arme jeweils mit dem Rahmen durch ein Gelenk mit horizontaler Achse, die quer zur Arbeitsrichtung ausgerichtet ist, verbunden. Infolge dieser Verbindungsweise kann sich jede Mähorgangruppe einzeln an die Gestalt des Bodens, auf dem sie gleitet, anpassen, indem sie um die quer zur Arbeitsrichtung gerichtete Achse schwenkt.
- Der Antrieb der beiden Mähorgangruppen ist insbesonders verwirklicht durch ein Eingangsgehäuse, das sich auf einem höheren Niveau befindet und von dem die Bewegung zu jeder Mähorgangruppe durch auf einem tieferen Niveau befindliche Übertragungsmittel übertragen wird. Diese Übertragungsmittel umfassen insbesonders ein Gehäuse mit doppeltem Ausgang, das sich auf der Höhe der horizontalen Achse befindet, um welche die Mähorgangruppen zwecks Anpassung an den Boden schwenken. Jeder Ausgang dieses Gehäuses ist mit Antriebsorganen der betreffenden Mähorgangruppe gekuppelt. Diese Antriebsorgane umfassen eine Welle, die konzentrisch zur quer zur Arbeitsrichtung gerichteten horizontalen Achse angeordnet ist und über ein Kegelradpaar mit einer in zumindest einem der die Mähorgangruppe mit dem Rahmen verbindenden Arm untergebrachten Welle in Rotationsverbindung ist. Diese letzte Welle treibt dann die unter den Mähorganen befindlichen Zahnräder an.
- Diese Art der Verbindung der Mähorgangruppen mit dem Rahmen und diese Art des Antriebs der Mähorgangruppen weist Nachteile auf.
- Tatsächlich erfordert diese Konstruktion zunächst die Anordnung eines Transportorgans für das von den Mähorganen geschnittene Gut, damit dieses nicht an dem Teil des Rahmens hängen bleibt, der die Mähorgangruppen gelenkig stützt und teilweise die Antriebsorgane der Mähorgangruppen enthält. Dies verteuert die Mähmaschine.
- Diese Konstruktion erfordert dann die Anordnung von Mitteln, die das Anhängen von Schnittgut an den Bewegungsübertragungsmitteln verhindern, die sich zwischen dem Eingangsgehäuse und den Antriebsorganen der Mähorgangruppen befinden. Diese Mittel sind im Strom des Schnittguts vor den Bewegungsübertragungsmitteln angeordnet und teilen den Schnittgutstrom in zwei Ströme, die jeweils auf der einen und der anderen Seite der Bewegungsübertragungsmittel vorbeifließen. Die Maschine hinterläßt so in ihrer Bahn zwei separate Schnittgutschwaden, was häufig nicht erwünscht ist.
- Schließlich kann es, weil die beiden Mähorgangruppen nicht direkt miteinander verbunden sind und sie sich deshalb frei relativ zueinander auf- und abbewegen können, dazu kommen, daß an der zwischen den beiden Mähorgangruppen befindlichen Stelle zwei Zonen auftreten, in welchen die Pflanzenstiele nach dem Schnitt unterschiedliche Höhe haben, da die eine Mähorgangruppe höher als die andere arbeitet. Dies ist ebenfalls nicht erwünscht.
- Die vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, die Nachteile dieser bekannten Mähmaschine zu beseitigen.
- Dazu ist die erfindungsgemäße Mähmaschine gekennzeichnet durch die Kombination folgender Mittel: - die beiden Gruppen von Mähorganen sind starr miteinander verbunden, - die Schneidvorrichtung ist mit dem Rahmen durch eine deformierbare Gelenkviereckvorrichtung verbunden; - die Antriebsorgane jeder Gruppe von Mähorganen umfassen ein Getriebegehäuse, das sich oberhalb des am äußersten Ende der entsprechenden Gruppe von Mähorganen befindlichen Mähorgans befindet, und - die Mittel zur Bewegungsübertragung jeder Gruppe von Mähorganen umfassen eine Übertragungswelle mit Kardangelenken, die die Bewegung an das Getriebegehäuse der Gruppe von Mähorganen weitergibt.
- Infolge der erfindungsgemäßen Anordnung sind die Nachteile, die die sehr breite Mähmaschine des Standes der Technik beeinträchtigt haben, weggefallen.
- Tatsächlich treten, da die beiden Mähergruppen starr miteinander verbunden sind, keine Zonen zwischen den beiden Mähorgangruppen mehr auf, die verschieden hoch abgeschnittene Stiele aufweisen.
- Wenn man dann die Art der Verbindung der Schneidvorrichtung mit dem Rahmen betrachtet, folgt daraus, daß die Schneidvorrichtung eine bessere Anpassung an den Boden aufweist. Die Mähqualität wird dadurch verbessert. Überdies ist die Schneidvorrichtung auch weniger empfindlich gegenüber Hindernissen, auf die sie während des Mähens treffen kann. Die deformierbare Gelenkviereckvorrrichtung erlaubt der Schneidvorrichtung tatsächlich eine große Ausweichbewegung, die ermöglicht, daß die Schneidvorrichtung leicht ein Hindernis überwindet.
- Schließlich ermöglicht die spezielle Anordnung der Antriebsorgane der Mähorgane, die ein Getriebegehäuse, das sich oberhalb des am äußersten Ende der entsprechenden Mähorgangruppe befindlichen Mähorgans befindet, und die Mittel zur Bewegungsübertragung jeder Mähorgangruppe in Form der Übertragungswelle mit Kardangelenken umfaßt, einen optimalen Antrieb der Schneidvorrichtung, und zwar in allen Stellungen, die die deformierbare Umlenkviereckvorrichtung der Schneidvorrichtung erlaubt.
- Infolge dieser speziellen Ausführung der Verbindung der Schneidvorrichtung mit dem Rahmen und des Antriebs der Schneidvorrichtung, ist es möglich, eine Mähmaschine mit großer Schnittbreite zu konstruieren, die weder Organe zum Transport des Schnittguts, um zu vermeiden, daß dieses an einem Teil des Rahmens hängen bleibt,noch Mittel zur Verhinderung des Ansammelns von Schnittgut an Elementen zur Bewegungsübertragung benötigt. Überdies ermöglicht die erfindungsgemäße Mähmaschine die Erzeugung eines einzigen Schwads, was in vieler Hinsicht vorteilhaft ist.
- Vorteilhafterweise ist die deformierbare Gelenkviereckvorrichtung eine gezogene deformierbare Gelenkviereckvorrichtung
- Vorzugsweise ist diese deformierbare Gelenkviereckvorrichtung zumindest im wesentlichen eine Parallelogrammvorrichtung.
- Die erfindungsgemäße Mähmaschine ist besonders handlich, wenn sich in an sich bekannter Weise das die Deichsel mit dem Rahmen verbindende Gelenk im wesentlichen in der Mitte des Rahmens, betrachtet quer zur Arbeitsvorschubrichtung, befindet.
- Infolge dieses Merkmals kann die Mähmaschine derart konstruiert werden, daß sie sowohl rechts als auch links vom Schleppfahrzeug arbeiten kann.
- Gemäß einer ersten Ausführungsform ist das Eingangsgehäuse aus zwei Teilen zusammengesetzt, wobei ein erster Teil mit der Deichsel und ein zweiter Teil mit dem Rahmen verbunden ist und die beiden Teile relativ zueinander um eine Achse rotieren können, die mit der Achse des die Deichsel mit dem Rahmen verbindenden Gelenks zusammenfällt. Bei dieser Ausführungsform kann sich der mit der Deichsel verbundene Teil in bezug auf den mit dem Rahmen verbundenen Teil drehen, ohne eine Beschädigung der in dem Eingangsgehäuse untergebrachten Transmissionsorgane zu riskieren.
- Bei einer zweiten Ausführungsform weisen die Transmissionsmittel insbesonders eine Transmissionswelle auf. Das Eingangsgehäuse seinerseits enthält eine Eingangswelle und ist ausschließlich mit dem Rahmen verbunden. Die Verbindung zwischen der Transmissionswelle und der Eingangswelle ist durch ein Kardangelenk verwirklicht, dessen Achse im wesentlichen mit der Achse des die Deichsel mit dem Rahmen verbindenden Gelenks zusammenfällt. Vorteilhafterweise ist das Kardangelenk ein homokinetisches Gelenk.
- Bei einer dritten Ausführungsform ist das Eingangsgehäuse ausschließlich mit der Deichsel verbunden. In diesem Fall ist es besonders vorteilhaft, wenn jede Übertragungswelle mit Kardangelenken auf der Seite des Eingangsgehäuses ein homokinetisches Gelenk aufweist.
- Bei diesen beiden letzten Ausführungsformen umfaßt das Eingangsgehäuse nur einen einzigen Teil.
- Bei Mähmaschinen mit verhältnismäßig großer Schnittbreite ist es vorteilhaft, um die Schläge, denen die Übertragungswellen mit Kardangelenken ausgesetzt sein können, zu vermindern oder zu beseitigen daß die Bewegungsübertragungsmittel einer Mähorgangruppe außerdem eine Verlängerungswelle umfassen, die an einem ihrer Enden an das Eingangsgehäuse gekuppelt ist und die zumindest nahe ihrem anderen Ende in einem Lager drehbar geführt ist, das auf dem Rahmen befestigt ist, wobei sich die betreffende Übertragungswelle mit Kardangelenken zwischen diesem letzteren Ende der Verlängerungswelle und dem Getriebegehäuse der entsprechenden Mähorgangruppe befindet.
- Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, hinter den Mähorganen Organe zur Behandlung des Schnittguts, z. B. Organe zum Schwadenlegen, Konditionieren und andere, anzuordnen.
- Weitere Merkmale der Erfindung sind in den anderen Unteransprüchen und in der folgenden Beschreibung mehrerer nicht einschränkender Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen enthalten, in welchen: - die Fig. 1 in Draufsicht eine an einen landwirtschaftlichen Schlepper angebaute erfindungsgemäße Mähmaschine zeigt, - die Fig. 2 eine Ansicht von vorne entlang des in Fig. 1 definierten Pfeiles II des Körpers der Mähmaschine nach Fig. 1, teilweise im Schnitt entlang der Ebene 11-11 in Fig. 3, zeigt, - die Fig. 3 eine Seitenansicht entlang des in Fig. 2 definierten Pfeiles III des Körpers der Mähmaschine nach den Fig. 1 und 2 zeigt, - die Fig. 4 eine Draufsicht entlang des in Fig. 2 definierten Pfeiles IV des Körpers der Mähmaschine der Fig. 1 bis 3 zeigt (die Deichsel ist in Mittellage dargestellt), - die Fig. 5 schematisch in Vorderansicht ein anderes Ausführungsbeispiel der Mittel zur Bewegungsübertragung zeigt, - die Fig. 6 schematisch in Seitenansicht ein zweites Ausführungsbeispiel des Eingangsgehäuses zeigt, - die Fig. 7 schematisch in Vorderansicht ein drittes Ausführungsbeispiel des Eingangsgehäuses zeigt, und - die Fig. 8 schematisch in Seitenansicht das Eingangsgehäuse der Fig. 7 zeigt.
- In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäß Mähmaschine (1), angekuppelt an ein Schleppfahrzeug (2), zu sehen.
- Die Mähmaschine (1) setzt sich aus einem Körper (3) und einer Deichsel (4) zusammen. Die Deichsel (4) setzt sich aus einer Primärdeichsel (5), die mit den unteren Anbauarmen (6) des Schleppfahrzeugs (2) verbindbar ist, und einer Sekundärdeichsel (7) zusammen, die mit dem Körper (3) der Mähmaschine (1) verbunden ist. Die Primärdeichsel (5) ist mit dem Vorderteil der Sekundärdeichsel (7) durch eine dem Fachmann bekannte Verbindungsvorrichtung verbunden, die insbesonders ein Verschwenken der Primärdeichsel (5) in bezug auf die Sekundärdeichsel (7) um eine aufrechtstehende Achse (9) erlaubt. An ihrem hinteren Teil ist die Sekundärdeichsel (7) mit dem Körper (3) durch ein Gelenk (10) mit aufrechtstehender Achse (11) verbunden, das sich im wesentlichen in der Mitte des Körpers (3), gesehen quer zur Arbeitsvorschubrichtung (12) der Maschine befindet. Die Lage der Deichsel (4) in bezug auf den Körper (3) kann geregelt werden, indem man die Deichsel (4) um die Achse (11) des Gelenks (10) schwenken läßt. Die Einstellung der gewünschten Lage und die Beibehaltung der gewünschten Lage werden durch ein Steuer- und Feststellorgan (121) (einen hydraulischen Zylinder im dargestellten Beispiel) erreicht. Infolge dieser Anordnung kann sich der Körper (3) der Mähmaschine (1) - gesehen von hinten in der Arbeitsvorschubrichtung (12) - entweder rechts oder links vom Schleppfahrzeug (2) befinden. Dies erlaubt das Mähen bei der Hin- und Rückfahrt.
- Der Körper (3) der Mähmaschine (1) weist einen Rahmen (13) auf, der sich auf dem Boden mittels zweier Räder (14) abstützt, die sich an der Hinterseite des Rahmens (13) befinden. Die Räder (14) sind jeweils gelenkig mit dem Rahmen (13) mittels eines Radarmes (15) verbunden, so daß sie in bezug auf den Rahmen (13) unter der Wirkung eines Steuermittels (315) (ein hydraulischer Zylinder im dargestellten Beispiel (siehe Fig. 3)) bewegt werden können, um den Rahmen (13) in der Transportphase vom Boden zu entfernen und den Rahmen (13) dem Boden in der Arbeitsphase zu nähern.
- Der Körper (3) der Mähmaschine (1) weist außerdem eine vom Rahmen (13) getragene Schneidvorrichtung (16) auf. Diese Schneidvorrichtung (16) ebenso wie ihre Verbindung mit dem Rahmen (13) werden später genauer beschrieben. Der Antrieb der Schneidvorrichtung (16) erfolgt von der Zapfwelle (17) des Schleppfahrzeugs (2) aus, die über eine Welle mit Kardangelenken (18) auf die Eingangswelle (19) der Verbindungsvorrichtung (8) wirkt, die ebenfalls auf dem Fachmann bekannte Weise eine Bewegungsübertragungsvorrichtung ist. Die Ausgangswelle (20) der Verbindungs- und Übertragungsvorrichtung (8) überträgt die Bewegung auf eine Transmissionswelle (21), die im Inneren der Sekundärdeichsel (7) untergebracht ist. Wegen ihrer großen Länge ist die Transmissionswelle (21) mittels zumindest eines Lagers (22) drehbar in der Sekundärdeichsel (7) geführt. Die Transmissionswelle (21) wirkt auf die Eingangswelle (23) eines Eingangsgehäuses (24), das sich auf der Höhe der Verbindung der Sekundärdeichsel (7) mit dem Rahmen (13) befindet und das die Bewegung auf die Schneidvorrichtung (16) in einer Weise überträgt, die nachstehend genauer beschrieben wird.
- Aus Fig. 1 ist schließlich ersichtlich, daß der Körper (3) der Mähmaschine (1) mit einer Schutzvorrichtung (25) und Schwadlegeorganen (26) versehen ist.
- In den Fig. 2, 3 und 4 ist der Körper (3) der Mähmaschine (1) genauer gezeigt. Um die Überladung der Figuren zu vermeiden und um die verschiedenen Organe des Körpers (3) besser sichtbar zu machen, wurden die Schutzvorrichtung (25) und die Schwadlegeorgane (26) nicht im Detail dargestellt.
- Die Schneidvorrichtung (16) umfaßt zwei Gruppen (27; 28) von Mähorganen (29, 30), die starr miteinander mittels einer Verbindungsvorrichtung (31) verbunden sind. Im dargestellten Beispiel sind die Mähorgane (29, 30) jeder Gruppe (27; 28) Scheiben, die um aufrechtstehende Achsen in einem entsprechenden Gehäuse (32), das einen Teil der Antriebsorgane (33) der Scheiben enthält, drehbar geführt sind. Diese Anordnung ist dem Fachmann bekannt und wird daher nicht genauer beschrieben. Das Mähorgan (29), das sich am äußeren Ende jeder Gruppe (27; 28) befindet, wird von einer Trommel (34) überdeckt. Hinter jeder Trommel (34) befindet sich eine Seitenwand (35), die mit der betreffenden Mähorgangruppe (27; 28) durch einen Fuß (36) verbunden ist. An ihrem Oberteil sind die beiden Seitenwände (35) miteinander durch ein Rohrzwischenstück (37) derart verbunden, daß die Schneidvorrichtung (16) eine ziemlich starre Einheit bildet.
- Diese Schneidvorrichtung (16) ist mit dem Rahmen (13) derart verbunden, daß sie sich im Hinblick auf eine gute Schnittqualität leicht an Bodenformen anpaßt. Diese Verbindung ist durch eine deformierbare Gelenkviereckvorrichtung (38) verwirklicht, die zwei Einheiten (39) umfaßt, die sich jeweils an einem Ende der Schneidvorrichtung (16) befinden. Diese deformierbare Gelenkviereckvorrichtung (38) (im dargestellten Beispiel im wesentlichen ein Parallelogramm) ist in Fig. 3 gut sichtbar. Jede Einheit (39) umfaßt - ein unteres Glied (40), das gelenkig an seinem vorderen Ende mit dem Rahmen (13) und an seinem hinteren Ende mit der entsprechenden Seitenwand (35) verbunden ist, wobei sich das hintere Ende auf einem tieferen Niveau als das vordere Ende befindet, - ein oberes Glied (41), das sich im wesentlichen parallel zum unteren Glied (40) erstreckt und gelenkig an seinem vorderen Ende mit dem Rahmen (13) verbunden ist; - ein hinteres Glied (42), das gelenkig an seinem oberen Ende mit dem hinteren Ende des oberen Gliedes (41) und an seinem unteren Ende mit der entsprechenden Seitenwand (35) verbunden ist [die Achse der Gelenkverbindung des hinteren Gliedes (42) mit der Seitenwand (35) fällt zusammen mit der Achse der Gelenkverbindung des unteren Gliedes (40) mit der Seitenwand (35)]; und - ein (fiktives) vorderes Glied (43), das gebildet wird von der Verbindungslinie (dargestellt in fetter strichpunktierter Linie), die zwischen den vorderen Gelenken gezogen ist, die das untere Glied (40) und das obere Glied (41) mit dem Rahmen (13) verbinden (dieses fiktive vordere Glied (43) ist im wesentlichen parallel zum hinteren Glied (42)).
- Jede Einheit (39) ist also derart angeordnet, daß der Rahmen (13) die Schneidvorrichtung (16) zieht.
- Aus Fig. 3 ist noch ersichtlich, daß jede Einheit (39) ein Organ (44) zur Regelung der Neigung der Schneidvorrichtung (16) aufweist. Dieses Verstellorgan (44) für die Neigung Neigung ist gelenkig zwischen der betreffenden Seitenwand (35) und dem hinteren Glied (42) montiert. Die Länge dieses Organs (44) zur Regelung der Neigung ist derart veränderbar, daß man durch Veränderung seiner Länge die Ausgangslage der deformierbaren Gelenkviereckvorrichtung (38) in bezug zum Boden verändert, was die Änderung der Arbeitsstellung der Mähorgane (29, 30) zur Folge hat.
- Um die Kraft, mit der die Schneidvorrichtung (16) während der Arbeit auf dem Boden aufruht, zu vermindern, ist jedes Ende der Schneidvorrichtung (16) mit einer Entlastungsvorrichtung (45) (einer Feder im dargestellten Beispiel) versehen, die einerseits mit dem Rahmen (13) und anderseits mit der entsprechenden Seitenwand (35) verbunden ist.
- Um die Schneidvorrichtung (16) vom Boden zu lösen, während sie in Transportstellung gebracht wird, sind Anschläge (413) vorgesehen, gegen die die unteren Glieder (40) zur Anlage kommen, wenn der Rahmen (13) durch die Steuermittel (315) vom Boden entfernt wird. Man stellt fest, daß die Anschläge (413) die Verschiebung der deformierbaren Gelenkviereckvorrichtung (38) während der Arbeit nicht stören.
- Am oberen Vorderteil jeder Seitenwand (35) ist auch ein Getriebegehäuse (46) befestigt, das sich oberhalb des betreffenden äußeren Mähorgans (29) befindet. Das Getriebegehäuse (46) jeder Gruppe (27; 28) bildet einen Teil der Antriebsorgane (33) der Gruppe (27; 28) und ist mit dem Teil der Antriebsorgane (33), die im entsprechenden Gehäuse (32) angeordnet sind, mittels einer nach unten gerichteten Welle (47) verbunden. Diese Welle (47) erstreckt sich im Inneren der Trommel (34), die oberhalb des entsprechenden äußeren Mähorgans (29) angebracht ist. Jedes Getriebegehäuse (46) weist außerdem eine Eingangswelle (48) auf, die sich im dargestellten Beispiel quer zur Arbeitsvorschubrichtung (12) erstreckt und zum Mittelteil der Schneidvorrichtung (16) hin gerichtet ist. Im Inneren des Getriebegehäuses (46) sind die nach unten gerichtete Welle (47) und die Eingangswelle (48) durch ein Zahnradpaar (49) gekuppelt.
- In den Fig. 2 bis 4 ist das Gelenk (10), das die Sekundärdeichsel (7) mit dem Körper (3) verbindet, sowie das Eingangsgehäuse (24) wiedergegeben. Diese sind insbesonders in Fig. 2 gut sichtbar. An ihrem Hinterteil ist die Sekundärdeichsel (7) mit einer auf der Achse (11) zentrierten und sich nach unten erstreckenden Nabe (50) versehen. Diese Nabe (50) ist drehbar in einem Lager (51), das ebenfalls auf der Achse (11) zentriert und mit dem Rahmen (13) fest verbunden geführt ist. Die Rotationsführung ebenso wie die axiale Verbindung zwischen Nabe (50) und Lager (51) werden nicht genauer angegeben, da sie zum Wissensstand des Fachmanns gehören.
- Das Eingangsgehäuse (24) seinerseits ist aus zwei Teilen zusammengesetzt, einem mit der Sekundärdeichsel (7) fest verbundenen Oberteil (52) und einem mit dem Rahmen (13) fest verbundenen Unterteil (53). Der Oberteil (52) stützt einerseits die Eingangswelle (23) und anderseits eine Zwischenausgangswelle (54). Diese beiden Wellen (23, 54) sind durch ein Zahnradpaar (55) gekuppelt. Der Unterteil (53) als solcher stützt einerseits eine Zwischeneingangswelle (56) und anderseits eine Ausgangswelle (57), deren beide Enden (58) aus dem Unterteil (53) austreten und sich im wesentlichen parallel zu den Eingangswellen (48) der entsprechenden Getriebegehäuse (46) erstrecken. Die beiden Wellen (56, 57) sind durch ein Zahnradpaar (59) gekuppelt. Außerdem sind die Zwischenausgangswelle (54) des Oberteils (52) und die Zwischeneingangswelle (56) des Unterteils (53) durch eine Kupplung (60) gekuppelt. Schließlich sind diese Zwischenwellen (54 und 56) derart angeordnet, daß ihre jeweilige Rotationsachse mit der Achse (11) des Gelenks (10) zusammenfällt. Auf diese Weise kann der Oberteil (52) mit der Deichsel (4) in bezug zum Unterteil (53) um die Achse (11) drehen, ohne Spannungen in die Zwischenwellen (54 und 56) einzubringen.
- Die an der Ausgangswelle (57) verfügbare Bewegung wird dann zu den Mähorgangruppen (27; 28) durch Bewegungsübertragungsmittel (61) übertragen. Diese Bewegungsübertragungsmittel (61) weisen pro Mähorgangruppe (27, 28) eine Übertragungswelle (62) mit Kardangelenken auf, die die Eingangswelle (48) des Getriebegehäuses (46) einer Gruppe (27, 28) mit dem entsprechenden Ende (58) der Ausgangswelle (57) des Eingangsgehäuses (24) verbindet.
- Die Fig. 5 zeigt schematisch ein zweites Ausführungsbeispiel der Bewegungsübertragungsmittel (611). In diesem Ausführungsbeispiel weisen die Bewegungsübertragungsmittel (611) pro Mähorgangruppe (27, 28) eine Verlängerungswelle (63) auf, die an einem ihrer Enden mit dem entsprechenden Ende (581) der Ausgangswelle (571) des Eingangsgehäuses (241) gekuppelt ist und die zumindest nahe ihrem anderen Ende in einem mit dem Rahmen (131) fest verbundenen Lager (64) drehbar geführt ist. Zwischen diesem letzten Ende der Verlängerungswelle (63) und der Eingangswelle (48) des entsprechenden Getriebegehäuses (46) erstreckt sich die Übertragungswelle (621) mit Kardangelenken. Aus Fig. 5 ist auch ersichtlich, daß diese Verlängerungswelle (63) und die Übertragungswelle (621) mit Kardangelenken im wesentlichen die gleiche Länge haben.
- Die Fig. 6 zeigt schematisch ein zweites Ausführungsbeispiel eines Eingangsgehäuses (242). Dieses Eingangsgehäuse (242) ist an dem Rahmen (132) befestigt und befindet sich hinter der Achse (11.) des Gelenks (10), das die Sekundärdeichsel (72) mit dem Rahmen (132) verbindet. Das Eingangsgehäuse (242) ist mit einer Eingangswelle (232) und einer Ausgangswelle (572) versehen, die mit der Eingangswelle (232) durch ein Zahnradpaar (592) gekuppelt ist. Die Transmissionswelle (212), die die Bewegung vom Vorderteil der Deichsel (402) überträgt, ist mit der Eingangswelle (232) des Eingangsgehäuses (242) durch ein homokinetisches Kardangelenk (65) gekuppelt, dessen Achse im wesentlichen mit der Achse (11) des Gelenks (10) zusammenfällt, die die Deichsel (402) mit dem Rahmen (132) verbindet. Von der Ausgangswelle (572) des Eingangsgehäuses (242) wird die Bewegung dann auf Mähorgangruppen (27, 28) durch Übertragungsmittel (61 oder 611) übertragen.
- Die Fig. 7 und 8 zeigen schematisch ein drittes Ausführungsbeispiel eines Eingangsgehäuses (243). Dieses Eingangsgehäuse (243) ist an der Sekundärdeichsel (73) befestigt und mit einer Eingangswelle (233) und einer Ausgangswelle (573) versehen, die mit der Eingangswelle (233) durch ein Zahnradpaar (593) gekuppelt ist. Die Transmissionswelle (213), die die Bewegung vom Vorderteil der Deichsel (403) überträgt, ist mit der Eingangswelle (233) des Eingangsgehäuses (243) gekuppelt. Von der Ausgangswelle (573) des Eingangsgehäuses (243) wird die Bewegung auf die Mähorgangruppen (27, 28) mittels Bewegungsübertragungsmitteln (613) übertragen. Diese Bewegungsübertragungsmittel (613) weisen pro Mähorgangruppe (27, 28) eine Übertragungswelle (623) mit Kardangelenken auf. Diese Übertragungswellen (623) weisen an der Seite, wo sie mit der Ausgangswelle (573) gekuppelt sind, ein homokinetisches Kardangelenk (66) auf.
- Verschiedene Modifikationen können an den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen vorgenommen werden, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen, wie er durch die Patentansprüche definiert ist.
Claims (16)
1. Mähmaschine (1) mit einem Rahmen (13, 131, 132, 133), Rädern (14), die
gelenkig mit dem Rahmen (13, 131, 132, 133) durch Radarme (15) derart
verbunden sind, daß ihre Lage in bezug auf den Rahmen (13, 131, 132, 133)
geändert werden kann, um den Rahmen (13, 131, 132, 133) vom Boden zu
entfernen oder diesem zu nähern, einer Deichsel (4, 402, 403), die ermöglicht,
die Mähmaschine (1) an ein Schleppfahrzeug (2) anzukuppeln, wobei die
Deichsel (4, 402, 403) mit dem Rahmen (13, 131, 132, 133) durch ein Gelenk
(10) mit aufrechtstehender Achse (11) verbunden ist, einer Schneidvorrichtung
(16) mit zwei Gruppen (27, 28) von Mähorganen (29, 30), umfassend jeweils
Mähorgane (29, 30), die um aufrechtstehende Achsen in einem unterhalb der
Mähorgane (29, 30) befindlichen Gehäuse (32), das einen Teil der
Antriebsorgane für sie enthält, geführt sind, welche Schneidvorrichtung im Hinblick
auf ihre Anpassung an den Boden gelenkig mit dem Rahmen (13, 131, 132,
133) verbunden ist, und Transmissionsmittein (18, 8, 21, 211, 212, 213, 24,
241, 242, 243, 61, 611, 613), die die Bewegung von einer Antriebsquelle (17)
aus auf Antriebsorgane (33) jeder Gruppe (27, 28) von Mähorganen (29, 30)
übertragen und insbesonders ein Eingangsgehäuse (24, 241, 242, 243), das im
wesentlichen in der Mitte des Rahmens (13, 131, 132, 133), betrachtet quer
zur Arbeitsvorschubrichtung (12), angeordnet ist, und Mittel (61, 611, 613)
zur Bewegungsübertragung, die die Bewegung von dem Eingangsgehäuse (24,
241, 242, 243) auf die Antriebsorgane (33) übertragen, gekennzeichnet durch
die Kombination folgender Mittel:
- die beiden Gruppen (27, 28) von Mähorganen (29, 30) sind starr miteinander
verbunden,
- die Schneidvorrichtung (16) ist mit dem Rahmen (13, 131, 132, 133) durch
eine deformierbare Gelenkviereckvorrichtung (38) verbunden,
- die Antriebsorgane (33) jeder Gruppe (27, 28) von Mähorganen (29, 30)
umfassen ein Getriebegehäuse (46), das sich oberhalb des am äußersten
Ende der entsprechenden Gruppe (27, 28) von Mähorganen (29, 30)
befindlichen Mähorgans (29) befindet, und
- die Mittel (61, 611, 613) zur Bewegungsübertragung jeder Gruppe (27, 28)
von Mähorganen (29, 30) umfassen eine Übertragungswelle (62, 621, 623)
mit Kardangelenken, die die Bewegung an das Getriebegehäuse (46) der
Gruppe (27, 28) von Mähorganen (29, 30) weitergibt.
2. Mähmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
deformierbare Gelenkviereckvorrichtung (38) eine gezogene deformierbare
Gelenkviereckvorrichtung ist.
3. Mähmaschine nach zumindest einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die deformierbare Gelenkviereckvorrichtung (38)
zumindest im wesentlichen eine Parallelogrammvorrichtung ist.
4. Mähmaschine nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die deformierbare Gelenkviereckvorrichtung (38) zwei
Einheiten (39) umfaßt, die sich jeweils in der Nähe eines Endes der
Schneidvorrichtung (16) befinden.
5. Mähmaschine nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß sich das die Deichsel (4, 402, 403) mit dem Rahmen (13, 131,
132, 133) verbindende Gelenk (10) in an sich bekannter Weise im
wesentlichen in der Mitte des Rahmens (13, 131, 132, 133), betrachtet quer zur
Arbeitsvorschubrichtung (12), befindet.
6. Mähmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Deichsel
(4, 402, 403) an ihrem hinteren Ende mit einer nach unten gerichteten Nabe
(50) versehen ist, die um die Achse (11) des Gelenks (10) drehbar in einem
Lager (51) geführt ist, das auf dem Rahmen (13, 132, 133) befestigt ist.
7. Mähmaschine nach zumindest einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Eingangsgehäuse (24, 241) aus zwei Teilen (52, 53,
531) zusammengesetzt ist, wobei ein erster Teil (52) mit der Deichsel (4) und
ein zweiter Teil (53, 531) mit dem Rahmen (13, 131) verbunden ist und die
beiden Teile (52, 53, 531) relativ zueinander um eine Achse rotieren können,
die mit der Achse (11) des die Deichsel (4) mit dein Rahmen (13, 131)
verbindenden Gelenks (11) zusammenfällt.
8. Mähmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil
(52) eine Zwischenausgangswelle (54) umfaßt, deren Drehachse im
wesentlichen mit der Achse (11) des Gelenks (10) zusammenfällt, daß der zweite
Teil (53, 531) eine Zwischeneingangswelle (56) umfaßt, deren Drehachse
ebenfalls im wesentlichen mit der Achse (11) des Gelenks (10) zusammenfällt
und daß die beiden Wellen (54 und 56) durch eine Kupplung (60)
aneinandergekuppelt sind.
9. Mähmaschine nach zumindest einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Transmissionsmittel insbesonders eine
Transmissionswelle (212) umfassen, daß das Eingangsgehäuse (242) eine
Eingangswelle (232) enthält und ausschließlich mit dem Rahmen (132)
verbunden ist und daß die Verbindung zwischen der Transmissionswelle
(212) und der Eingangswelle (232) durch ein Kardangelenk (65) verwirklicht
ist, dessen Achse im wesentlichen mit der Achse (11) des die Deichsel (402)
mit dem Rahmen (132) verbindenden Gelenks (10) zusammenfällt.
10. Mähmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das
Kardangelenk (65) ein homokinetisches Gelenk ist.
11. Mähmaschine nach zumindest einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Eingangsgehäuse (243) ausschließlich mit der
Deichsel (403) verbunden ist.
12. Mähmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß jede
Übertragungswelle (623) mit Kardangelenken auf der Seite des Eingangsgehäuses
(243) ein homokinetisches Gelenk (66) aufweist.
13. Mähmaschine nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bewegungsübertragungsmittel (611) einer Gruppe
(27, 28) von Mähorganen (29, 30) außerdem eine Verlängerungswelle (63)
umfassen, die an einem ihrer Enden an das Eingangsgehäuse (24, 242)
gekuppelt ist und die zumindest nahe ihrem anderen Ende in einem Lager (64)
drehbar geführt ist, das auf dem Rahmen (131, 132) befestigt ist, wobei sich die
betreffende Übertragungswelle (621) mit Kardangelenken zwischen diesem
letzteren Ende der Verlängerungswelle (63) und dem Getriebegehäuse (46) der
entsprechenden Gruppe (27, 28) von Mähorganen (29, 30) befindet.
14. Mähmaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verlängerungswelle (63) und die entsprechende Übernagungswelle (621) mit
Kardangelenken im wesentlichen die gleiche Länge haben.
15. Mähmaschine nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß sie hinter der Schneidvorrichtung (16) Organe (26) zur
Behandlung des Schnittguts aufweist.
16. Mähmaschine nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Organe
zur Behandlung des Schnittguts Schwadlegeorgane (26) sind.
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