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DE69102355T2 - Zuschnitt und verfahren zum herstellen einer verpackung. - Google Patents

Zuschnitt und verfahren zum herstellen einer verpackung.

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Publication number
DE69102355T2
DE69102355T2 DE69102355T DE69102355T DE69102355T2 DE 69102355 T2 DE69102355 T2 DE 69102355T2 DE 69102355 T DE69102355 T DE 69102355T DE 69102355 T DE69102355 T DE 69102355T DE 69102355 T2 DE69102355 T2 DE 69102355T2
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DE
Germany
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packaging blank
packaging
blank
reinforcing plate
inner material
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DE69102355T
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Kai Nordlund
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Devipack Oy
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Devipack Oy
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B55/00Preserving, protecting or purifying packages or package contents in association with packaging
    • B65B55/20Embedding contents in shock-absorbing media, e.g. plastic foam, granular material
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/02Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents specially adapted to protect contents from mechanical damage

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Verpackungsrohling, der im Oberbegriff von Anspruch 1 genauer definiert wird. Diese Art Verpackungsrohling umfaßt eine Anordnung, die aus einem versiegelten, elastischen Film oder dergleichen, welcher als Oberflächenmaterial dient, und aus einem, im wesentlichen verformbaren, inneren Material, das aus Teilchen besteht, gebildet wird, wobei das innere Material in einem Raum, der vom Oberflächen- oder Ummantelungsmaterial gebildet wird, untergebracht ist. Das verformbare innere Material weist ein Volumen auf, das geringer als das jenes Raumes ist, der vom Oberflächenmaterial eingeschlossen ist. Ein Verpackungsrohling wird von zumindest einem einzelnen Gegenstand begleitet, welcher im wesentlichen vom Verpackungsrohling durch die Verformung des Verpackungsrohlings umschlossen wird. Um eine Verpackung herzustellen, wird der Druck in dem durch das Oberflächenmaterial definierten Raum reduziert, wobei das verformbare innere Material versteift und/oder seine Teilchen in bezug zueinander im wesentlichen immobilisiert werden. Auf diese Weise wird eine Verpackung hergestellt, worin ein Verpackungsrohling, welcher einen Gegenstand umschließt, beim Handhaben der Verpackung einen wesentlichen Schutz für diesen Gegenstand bietet.
  • Ein Verpackungsrohling gemäß obiger Beschreibung wird in der Veröffentlichung GB-1 095 311 offenbart. In einem in der zitierten Veröffentlichung beschriebenen Verfahren wird durch die Verwendung eines Verbindungsstücks, das im Oberflächenmaterial ausgebildet und an eine Vakuumerzeugungsvorrichtung angeschlossen ist, ein Unterdruck erzeugt. Das zitierte Verfahren ist unzuverlässig, mühsam und kann nicht für die moderne industrielle Massenproduktion angewendet werden.
  • Aus dem Dokument WO-A-89 10315 geht auch eine Lager- oder Trägermatte hervor, welche aus einem luftdichten, flexiblen Mantel besteht, welcher mit einem körnigen Füllmaterial gefüllt ist. Letzteres ist eine Zusammensetzung aus mindestens zwei Materialien mit unterschiedlichen mechanischen Eigenschaften. Es wird beabsichtigt, die Matte mittels eines Ventils, das mit einem Saugmechanismus zusammenwirkt, luftleer zu machen.
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist es, einen Verpackungsrohling vorzusehen, der vor allem sehr einfach in Massenproduktion hergestellt werden kann, und der andererseits gut für einen Verpackungsaufstellvorgang adaptiert werden kann, insbesondere, wenn Massenproduktion zur Herstellung von Verpackungen eingesetzt wird, welche einen Verpackungsrohling und zumindest einen einzelnen darin aufzunehmenden Gegenstand umfassen. Um diese Aufgabe zu verwirklichen, ist ein erfindungsgemäßer Verpackungsrohling hauptsächlich dadurch gekennzeichnet, daß ein Film, der als Ummantelungsmaterial dient, mit einer verstärkenden Platte versehen ist, die geeignet ist, während eines Verpackungsherstellungsvorgangs ein durchstoßendes Mittel aufzunehmen, das so ausgestaltet ist, daß es während der Druckerniedrigung durch den Film, der als Ummantelungsmaterial dient, und durch die verstärkende Platte dringt, um eine Verbindung zwischen dem von dem Ummantelungsmaterial eingeschlossenen Raum und einem ein Vakuum erzeugenden Mechanismus herzustellen. Eine verstärkende Platte erleichtert das Eindringen eines durchstoßenden Mittels, beispielsweise einer Injektionsnadel, in den unter Unterdruck stehenden Raum, dahingehend, daß kein unnötig großes Loch im Ummantelungsmaterial gebildet wird, da die verstärkende Platte die Bewegungen eines durchstoßenden Mittels in bezug auf den Verpackungsrohling verhindert. Außerdem schafft eine verstärkende Platte eine gute Basis zum Schließen des durch ein durchstoßendes Mittel gebildeten Loches, beispielsweise mittels eines Klebebandes oder dergleichen, nachdem die Druckverminderung abschlossen und ein durchstoßendes Mittel aus dem Loch entfernt wurde. Ein geeigneter Mechanismus kann dazu verwendet werden, das Entfernen eines durchstoßenden Mittels und das Abdichten des Loches als einzigen Vorgang derart auszuführen, daß der Unterdruck im Raum, der vom Ummantelungsmaterial eingeschlossen wird, eine bestimmte Zeit lang aufrechterhalten wird.
  • Die beiliegenden nichtunabhängigen Ansprüche beschreiben bestimmte bevorzugte Ausführungsbeispiele eines Verpackungsrohlings.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist ein Verfahren zum Herstellen einer Verpackung. Verfahrensgemäß wird auf einen Verpackungsrohling zumindest ein Gegenstand gelegt, welcher im wesentlichen mit einem Verpackungsrohling umgeben wird, dessen Ummantelungsmaterial einen Raum einschließt, dessen Druck vermindert wird. Ein Verfahren der Erfindung ist hauptsächlich dadurch gekennzeichnet, daß
  • - ein durchstoßendes Mittel zu Beginn der Druckerniedrigung durch eine verstärkende Platte, die in der Oberfläche eines Verpackungsrohlings enthalten ist, und durch das Ummantelungsmaterial eingeführt wird, zur Verbindung mit dem Raum, der durch Ummantelungsmaterial eingeschlossen wird, wobei mit dem durchstoßenden Mittel in der Verbindung der Druck in diesem Raum erniedrigt wird, und daß
  • - während das durchstoßende Mittel entfernt wird, ein durchgehendes Loch, welches durch das durchstoßende Mittel erzeugt wurde, mit einem abdichtenden Element verschlossen wird.
  • Ein Verfahren gemäß obiger Beschreibung erleichtert die Anwendung eines erfindungsgemäßen Verpackungsrohlings, vor allem in Massenproduktionsverfahren.
  • Die nichtunabhängigen Ansprüche, welche sich auf ein Verfahren beziehen, offenbaren bevorzugte Ausführungsbeispiele des Verfahrens.
  • Die Erfindung betrifft ebenfalls ein bevorzugtes Verfahren zur Herstellung eines Verpackungsrohlings. Die wesentlichen, kennzeichnenden Merkmale dieses Verfahrens werden im dieses Verfahren betreffenden, unabhängigen Anspruch beschrieben.
  • In der Folge werden ein Verpackungsrohling und ein erfindungsgemäßes Verfahren unter Bezugnahme auf die in beiliegenden Zeichnungen dargestellte, beispielhafte Ausführungsform genauer beschrieben. Es zeigen:
  • Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verpackungsrohlings in einer sogenannten auseinandergezogenen Darstellung;
  • Fig. 2a-2b einen zu einer Schachtelkonstruktion aufgestellten Verpackungsrohling;
  • Fig. 3a-3c eine schrittweise Darstellung der Anwendung eines erfindungsgemäßen Verfahrens bei Verwendung des Verpackungsrohlings aus Fig. 1 und 2;
  • Fig. 4a-4b eine schematische Darstellung eines Herstellungsverfahrens, welches sich auf ein Ausführungsbeispiel eines Verpackungsrohlings bezieht; und
  • Fig. 5 eine schematische Seitenansicht einer Vorrichtung zum Durchführen der Druckerniedrigung in einem Verpackungsrohling und des Verschließens eines durchgehenden Loches.
  • Mit besonderer Bezugnahme auf Fig. 1 und 2 umfaßt ein erfindungsgemäßer Verpackungsrohling, der von seiner Konfiguration her beispielsweise ein flaches, rechteckig geformtes Stück ist, eine Anordnung, umfassend ein Ummantelungsmaterial 1 aus einem versiegelten, luftdichten und elastischen Kunststoffilm und ein inneres Material 2, welches aus Teilchen besteht und im wesentlichen verformbar ist.
  • Bei der vorliegenden Erfindung ist ein Verpackungsrohling 1, 2 zur Auflage auf eine Basis-Struktur 3 geeignet, welche im Hinblick auf die Handhabung eines Verpackungsrohlings vorzugsweise ein flaches Schachtellayout umfaßt, beispielsweise ein Layout aus Pappe, Wellpappe oder dergleichen oder einen Rohling, der aus einem plattenartigen Material ausgestanzt oder -geschnitten wird, wobei der Rohling zu einer Schachtel zum Aufnehmen eines Verpackungsrohlings 1, 2 in ihrem Inneren aufgestellt werden kann. Die Basis-Struktur 3 weist einen Boden 4 auf, der mit einer Klappe 5 versehen ist, die jedesmal, wenn der Verpackungsrohling 1, 2 auf die Basis-Struktur 3 gelegt wird, in Ausrichtung mit einer vom Verpackungsrohling 1, 2 getragenen, verstärkenden Platte positioniert wird, wie aus Fig. 2 hervorgeht, wodurch der Verpackungsrohling 1, 2 vorzugsweise am Boden 4 der Basis-Struktur 3 befestigt wird.
  • Wie insbesondere aus Fig. 2a hervorgeht, wenn die Seitenwände 6 der Basis-Struktur 3 in eine in bezug auf den Boden 4 aufrechte Lage gefaltet werden, folgen die Seitenabschnitte des Verpackungsrohlings 1, 2 der Faltwirkung, um die Basis-Struktur mit einem Raum für einen zu verpackenden Gegenstand zu versehen, welcher im wesentlichen vom Verpackungsrohling umschlossen wird. Wenn die Endwände 7, die in der Basis-Struktur enthalten sind, in eine zum Boden 4 aufrechte Lage gefaltet und mit Hilfe von Flügeln 8 in dieser Lage fixiert werden, um die Seitenwände 6 und Endwände 7 im Sinne einer schachtelähnlichen Konstruktion aneinander zu befestigen, dann ergibt sich somit eine Schachtel oder Kiste, welche in einer Draufsicht in Fig. 2b dargestellt ist und Verpackungsrohling 1, 2 sowie Basis-Struktur 3 umfaßt, wobei die Kiste für Verpackungsvorgänge von Gegenständen bereit ist.
  • Fig. 3a und 3b zeigen Querschnitt-Teilansichten, welche insbesondere die Anordnung eines Gegenstands E innerhalb der Anordnung aus Fig. 2b darstellen, um eine verstärkende Platte 9 offenzulegen, welche in Verbindung mit der Oberfläche von Verpackungsrohling 1, 2 und vorzugsweise auf der nach innen weisenden Oberfläche eines Ummantelungsmaterials angebracht ist, wobei die Platte mit der Klappe 5 ausgerichtet ist. Die Klappe 5 wird geöffnet, und an der Öffnung durch die verstärkende Platte 9 und das Ummantelungsmaterial 1 wird ein durchstoßendes Mittel 10, beispielsweise eine Injektionsnadel, in eine Verbindung mit dem inneren Material und somit mit einem Raum, der vom Ummantelungsmaterial 1 eingeschlossen wird, eingeführt. Das durchstoßende Mittel wird verwendet, um die Druckerniedrigung des Raumes durch Betätigen einer Vorrichtung, beispielsweise einer Vakuumpumpe (nicht dargestellt) durchzuführen, welche am Ende eines Anschlußrohres 11 für das durchstoßende Mittel befestigt ist.
  • Nach dem in Fig. 3a dargestellten Schritt wird das durchstoßende Mittel 10 entnommen und gleichzeitig wird ein dadurch gebildetes Loch mit einem Versiegelungsglied, beispielsweise einem Stück Klebeband 12, verschlossen, und die Klappe 5 wird geschlossen, und ein umhüllter Gegenstand E, der in Fig. 3c dargestellt wird und nun von einem druckerniedrigten Verpackungsrohling zusammengedrückt und im wesentlichen umschlossen wird, kann den nächsten Arbeitsgängen zugeführt werden.
  • Zu den Materialien, welche sich als Ummantelungsmaterial des Verpackungsrohlings 1 eignen, gehören insbesondere gasdichte Polyamidfilm-Laminate und bei bestimmten Anwendungen auch Polyethylenfilme, beispielsweise wenn ein Verpackungsrohling 1, 2 einen Gegenstand E schützt, der lediglich während eines begrenzten Zeitraumes, beispielsweise von 2-3 Tagen bis 1-2 Wochen, haltbar bleiben muß. Verpackungstests wurden durchgeführt, wobei Ummantelungsmaterialfilme mit einer Dicke von 50um bis 100um verwendet wurden. Natürlich wirkt sich die Dicke eines Ummantelungsmaterials auf die Festigkeit, insbesondere auf die Penetrationsfestigkeit, eines Verpackungsrohlings aus. Somit kann das Ummantelungsmaterial völlig luftdicht sein, oder aber das Ummantelungsmaterial kann luftdurchlässig sein, um ein geregeltes und erwünschtes Verschwinden der Druckerniedrigung zu erleichtern.
  • Eine Mehrzahl verschiedener Materialien oder Kombinationen derartiger Materialien können als inneres Material verwendet werden. Eine Möglichkeit besteht darin, zelluläre Polystyrol-Tabletten zu verwenden, welche aufgrund ihrer Leichtigkeit und einfach erreichbaren Verlagerung, insbesondere beim Plazieren von Gegenstand E in einen Verpackungsrohling, ein im Prinzip besonders bevorzugtes Material darstellen. Gleichermaßen können, was geschäumte Kunststoffe betrifft, selbstverständlich bestimmte Formen von Polyurethan angewendet werden. Eine besonders bevorzugte Gruppe innerer Materialien umfaßt sogenannte rezyklierte Produkte, insbesondere und im wesentlichen Produkte auf Zellstoffbasis wie zerdrücktes Papier, Sägespäne, Späne und ähnliche Nebenprodukte aus industriellen Verfahren, Büros und aus dem Haushalt. Die Sägespäne, welche sich zur Verwendung als inneres Material besonders eignen, umfassen feinpulveriges, trockenes Sägemehl. Das zerdrückte Papier, welches sich zur Verwendung eignet, umfaßt beispielsweise Papierschnitzel, welche mittels eines Papierzerhackers in Streifen mit einer Länge von etwa 1-2 cm und einer Breite von etwa 0,3 cm geschnitten werden. Die Tests, die mit diesen Materialien und Kombinationen davon durchgeführt wurden, zeigten, daß ein Verpackungsrohling beim Verpackungsvorgang äußerst verformbar wurde. Bei bestimmten Anwendungen wird dem inneren Material vorzugsweise eine bestimmte Menge an Klebstoff beigemischt, um die Kohärenz eines inneren Materials zu verbessern, ohne jedoch seine Verformbarkeit zu beeinträchtigen.
  • Somit besteht eine besonders zweckmäßige Vorgangsweise darin, das in Fig. 4 dargestellte Verfahren anzuwenden, worin ein Rohling eines inneren Materials im ersten Arbeitsgang A durch Anwendung eines kontinuierlichen Verfahrens hergestellt wird, worin die unterste Komponente in einer Produktionsstraße eine poröse Oberflächenmaterialbahn 13, beispielsweise aus Papier, ist, auf deren Oberseite in aufeinanderfolgenden Schritten wenigstens eine Klebeschicht, beispielsweise in Sprühform (Pfeile 14 und 15), aufgebracht wird, wobei die Schicht als Binder dient. Beim Aufsprühen des Klebstoffes auf die Oberflächenmaterialbahn 13 wird das eigentliche innere Material 16, beispielsweise zerdrücktes Papier, insbesondere das oben beschriebene zerdrückte Papier, in einem einzigen oder einer Mehrzahl von Schritten, vorzugsweise auf eine schichtweise zunehmende Art, aufgelegt. Nachdem die Schicht aus zerdrücktem Papier auf die oben genannte Weise zu einer gewünschten Dicke angewachsen ist, wird auf der Oberseite dieser Schicht eine zweite Oberflächenmaterialbahn 17 aufgelegt, welche ebenfalls aus einem porösen Material, beispielsweise aus einem geeigneten Papier, besteht. Daraufhin wird eine nach dem oben beschriebenen Verfahren hergestellte Bahn zu Rohstücken für das innere Material 18 durch das Schneiden L geschnitten.
  • Die Herstellung von Ummantelungsmaterial 1 und eines Verpackungsrohlings selbst wird durchgeführt, wie aus Fig. 4b hervorgeht. Demnach ist in einem kontinuierlichen Verfahren die unterste Komponente auf einer Produktionsstraße eine erste Hälfte 19 des Ummantelungsmaterials. Im ersten Arbeitsgang wird eine verstärkende Platte 9 an einem Ort zum Herstellen eines Verpackungsrohlings auf dieses Ummantelungsmaterial 19 gelegt. Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 4b umfaßt die verstärkende Platte 9 ferner Erweiterungen 20, welche sich von den Kanten der verstärkenden Platte 9 in entgegengesetzte Richtungen erstrecken. Diese Erweiterungen 20 können verwendet werden, um einen zu verpackenden Gegenstand zu tragen, beispielsweise als Abschnitte, die längs dem Gegenstand während des Formens eines Verpackungsrohlings plaziert werden, wobei die Abschnitte die Verpackung verstärken und zusätzlichen Schutz für einen zu verpackenden Gegenstand bieten. Die Abschnitte oder Erweiterungen 20 werden insbesondere bei jenen Anwendungen eingesetzt, bei denen ein Verpackungsrohling nicht innerhalb einer Basis-Struktur 3, wie sie in Fig. 1-3 dargestellt wird, plaziert wird, sondern ein Gegenstand direkt auf einen Verpackungsrohling gelegt wird. Beim nächsten Arbeitsgang in einem Verfahren nach Fig. 4b wird eine zweite Hälfte oder ein zweiter Abschnitt 21 Ummantelungsmaterial auf die Oberseite der verstärkenden Platte 9 und auf die Oberseite eines Rohstücks 18 gelegt, wobei das letztere im Arbeitsgang vor dem Zusammennähvorgang auf der Oberseite der verstärkenden Platte 9 plaziert wird. Eine Zusammennähvorrichtung 22 wird bedient, um das Rundum-Zusammennähen der Filme 19 und 21 und die Entnahme der fertigen Verpackungsrohlinge von den Filmen 19 und 21 durchzuführen. Die verstärkende Platte wird vorzugsweise am Film 19 angeklebt, um die Erweiterungen 20 vom Ummantelungsmaterial getrennt zu halten.
  • Materialien, die sich zur Verwendung als verstärkende Platte 9 und Erweiterungen 20 eignen, umfassen beispielsweise Wellpappe, Pappe und Kunststoffolien.
  • Insbesondere nach Schritt 4b können die fertigen Verpackungsrohlinge noch der Druckerniedrigung unterzogen werden, oder alternativ dazu können die in Fig. 4b dargestellten Produktionsarbeitsgänge in einer Vakuumkammer durchgeführt werden, wobei der vom Ummantelungsmaterial von Verpackungsrohlingen eingeschlossene Raum darin ein geeignetes Vorvakuum aufweist, wodurch die Handhabung von Verpackungsrohlingen während des Verpackens erleichtert wird. Eine entsprechende Wirkung kann natürlich beim Zusammennähen und Schneiden durch Aufbringen von Kompression am inneren Material während eines Zusammennähvorgangs erreicht werden, um möglichst viel Luft aus dem Inneren eines Verpackungsrohlings zu entfernen.
  • Fig. 5 stellt ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zum manuellen Erzeugen von Vakuum in einem Verpackungsrohling 1, 2 sowie das Verschließen eines durch ein durchstoßendes Mittel angebrachten Loches nach dem Entfernen des durchstoßenden Mittels 10 dar. Demnach hält der Verpacker einen Gegenstand E und den ihn umschließenden Verpackungsrohling 1, 2 mit beiden Händen und plaziert ihn auf der Oberseite eines Arbeitstisches 23 an einer Stelle, wobei ein durchstoßendes Mittel, beispielsweise mittels eines fußbetätigten Mechanismus 24 über der Oberseite des Arbeitstisches 23 durch die verstärkende Platte 9 gestoßen werden kann. Das durchstoßende Mittel 10 steht über ein Anschlußrohr 11 oder dergleichen mit einer Vakuumpumpe 25 in Verbindung, die zum Beispiel mittels eines Fußschalters in Betrieb gesetzt wird. Wenn ein erforderliches Vakuum in jenem Raum, der vom Ummantelungsmaterial 1 des Verpackungsrohlings 1, 2 eingeschlossen wird, erzeugt wurde, bewirkt dieser Mechanismus 24 eine federbelastete Rückkehr des durchstoßenden Mittels 10 unter die Oberseite des Arbeitstisches 23, wobei ein Verpackungsrohling in Fig. 5 nach links auf ein Kissen 26 geschoben wird, welches einen Klebeabschnitt 28 einer unter dem Tisch angeordneten Rolle Klebeband 27 trägt, wodurch das Klebeband 28 durch seine Klebeoberfläche am Ummantelungsmaterial 1 am Loch der verstärkenden Platte 9 festhaftet. Ein Trägerband 29, welche in der Rolle Klebeband 27 enthalten ist, wird vom Klebeband 28 mittels einer Abziehvorrichtung 30 entfernt und wird auf eine Aufnahmerolle 31 für Trägerband 29 rückgeführt.
  • Ein Vorzug, der durch einen erfindungsgemäßen Verpackungsrohling erreicht wird, ist die Tatsache, daß derselbe Verpackungsrohling gegebenenfalls mehrere Male als Schutzverpackung für verschiedene Gegenstände wiederverwendet werden kann, da ein durchstoßendes Mittel mehrere Male durch eine verstärkende Platte 9 eingeführt werden kann, indem die in Fig. 5 dargestellten Arbeitsgänge wiederholt werden.
  • Jedesmal, wenn keine Basis-Struktur 3 in Verbindung mit einem Verpackungsrohling 1, 2 verwendet wird, ist es möglich, beispielsweise in der in Fig. 5 dargestellten Vorrichtung, ein Formmittel auf der Oberseite eines Arbeitstisches 23 an den Komponenten 10 und 26 zu positionieren, wobei der Verpackungsrohling 1, 2 und ein darin eingeschlossener Gegenstand E während des Verpackungsformvorganges vom Formmittel umgeben wird.

Claims (12)

1. Verpackungsrohling, der geeignet ist im wesentlichen zumindest einen Gegenstand (E), der unter Verformung des Verpackungsrohlings verpackt wird, zu umschließen, wobei der Verpackungsrohling eine Anordnung umfaßt, die
- aus einem versiegelten, luftdichten und elastischen Film, der als Ummantelungsmaterial (1) dient und
- aus einem, im wesentlichen verformbaren, inneren Material (2) das aus Teilchen besteht,
gebildet wird, wobei
das innere Material (2) in einem Raum, der von dem Ummantelungsmaterial (1) eingeschlossen wird, untergebracht ist, wobei das verformbare innere Material (2) ein Volumen aufweist, das geringer als das jenes Raumes ist, der von dem Ummantelungsmaterial (1) eingeschlossen ist, wobei, um eine Verpackung herzustellen, der Druck in diesem, durch das Ummantelungsmaterial (1) eingeschlossenen Raum erniedrigt wird, um das verformbare innere Material (2) zu versteifen und/oder die Teilchen untereinander im wesentlichen zu immobilisieren,
dadurch gekennzeichnet, daß der Film, der als Ummantelungsmaterial (1) dient, mit einer verstärkenden Platte (9) versehen ist, die geeignet ist, während eines Verpackungsherstellungsvorgangs ein durchstoßendes Mittel (10) aufzunehmen, das so ausgestaltet ist, daß es während der Druckerniedrigung durch den Film, der als Ummantelungsmaterial (1) dient und durch die verstärkende Platte (9) dringt, um eine Verbindung zwischen dem von dem Ummantelungsmaterial eingeschlossenen Raum und einem ein Vakuum erzeugender Mechanismus herzustellen.
2. Verpackungsrohling nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die verstärkende Platte (9) auf der nach Innen gewandten Oberfläche eines Films, der als Ummantelungsmaterial (1) dient, aufgebracht und an dieser befestigt ist.
3. Verpackungsrohling nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die verstärkende Platte (9) mindestens eine Verlängerung (20) aufweist, die sich von ihrer Kante erstreckt und geeignet ist, getrennt von einem Film, der als Ummantelungsmaterial (1) dient vorgesehen zu sein.
4. Verpackungsrohling nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Material (2) granuliertes und/oder zerkleinertes Material, wie zelluläres Polystyrol, Polyurethan-Schrot, zerdrückten Kunststoff und/oder Papier, Späne und/oder Sägespäne enthält.
5. Verpackungsrohling nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Film, der als Ummantelungsmaterial (1) dient, ein Film-Laminat umfaßt, das eine Dicke von 50 - 100um aufweist und eine Schicht davon aus einer Polyamid-Schicht besteht.
6. Verpackungsrohling nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die verstärkende Platte (9) ein auf Zellulose basierendes Material wie Wellpappe, und/oder Karton enthält.
7. Anordnung, umfassend einen Verpackungsrohling nach Anspruch 1 und eine aufstellbare Basis-Struktur (3), dadurch gekennzeichnet, daß der Verpackungsrohling (1,2) auf die aufstellbare Basis-Struktur (3), wie einer Schachtel-Konfiguration aus einem Material auf Zellulose- Basis, gelegt wird, wobei die Basis-Struktur (3) bei der verstärkenden Platte (9) mit einer Klappe (5) versehen ist, die mit der verstärkenden Platte (9) ausgerichtet ist und an der das durchstoßende Mittel (10) in den Raum, der von dem Ummantelungsmaterial (1) eingeschlossen wird, einführbar ist.
8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Verpackungsrohling (1,2) und die Basis-Struktur (3) so ausgebildet sind, daß, wenn eine Schachtel aus der Basis-Struktur (3) aufgebaut wird, der Verpackungsrohling (1,2) mit dem Boden und mit zumindest zwei gegenüberliegenden Wänden (6) einer aufzustellenden Schachtel ausgerichtet ist, um einen Raum in dieser Basis-Struktur (3) für einen Gegenstand (E) zu bilden.
9. Verfahren zur Herstellung einer Verpackung aus einem Verpackungsrohling, der geeignet ist im wesentlichen zumindest einen Gegenstand (E), der unter Verformung des Verpackungsrohlings verpackt wird, zu umschließen, wobei der Verpackungsrohling eine Anordnung umfaßt, die
- aus einem versiegelten, luftdichten und elastischen Film, der als Ummantelungsmaterial (1) dient, und
- aus einem im wesentlichen verformbaren, inneren Material (2), das aus Teilchen besteht, gebildet wird, wobei das innere Material (2) in einem Raum, der von dem Ummantelungsmaterial (1) eingeschlossen wird, untergebracht ist, wobei das verformbare innere Material (2) ein Volumen aufweist, das geringer als das jenes Raumes ist, der von dem Ummantelungsmaterial (1) eingeschlossen ist, wobei, während der Anwendung dieses Verfahrens, der Verpackungsrohling (1,2) von besagtem zumindest einem Gegenstand (E) begleitet wird, wobei die folgende Durchführung des Verfahrens eine Druckerniedrigung in dem durch das Ummantelungsmaterial (1) eingeschlossenen Raum, speziell um das verformbare innere Material (2) zu versteifen und/oder die Teilchen untereinander im wesentlichen zu immobilisieren, einschließt
dadurch gekennzeichnet, daß
-ein durchstoßendes Mittel (10) zu Beginn der Druckerniedrigung durch eine verstärkende Platte (9), die in der Oberfläche des Verpackungsrohlings (1,2) enthalten ist, und durch das Ummantelungsmaterial (1) eingeführt wird zur Verbindung mit dem Raum, der durch das Ummantelungsmaterial (1) eingeschlossen wird, wobei mit dem durchstoßenden Mittel (10) in der genannten Verbindung der Druck in diesem Raum erniedrigt wird, und daß
-während das durchstoßende Mittel (10) entfernt wird, ein durchgehendes Loch, das durch das durchstoßende Mittel (10) oder etwas Ähnlichem entstanden ist, mit einem abdichtenden Element (12) verschlossen wird.
10. Verfahren zur Herstellung eines Verpackungsrohlings, das eine Anordnung umfaßt, die
- aus einem versiegelten, luftdichten und elastischen Film, der als Ummantelungsmaterial (1) dient, und
- aus einem, im wesentlichen verformbaren, inneren Material (2), das aus Teilchen (16) besteht, gebildet wird,
dadurch gekennzeichnet, daß das innere Material (2) in der ersten Arbeitsstufe des Verfahrens wie folgt hergestellt wird:
- A) auf eine erste, vorzugsweise durchgehende Materialbahn (13)
wird ein Material gelegt, das von einer zweiten, vorzugsweise durchgehenden Materialbahn (17) bedeckt wird, wobei beide, die erste und zweite Materialbahn (13, 17), aus einem porösen Material hergestellt sind und
- eine Anordnung, wie sie aus der Stufe A) erhalten wurde, wird verwendet, um ein Rohstück für das innere Material (18) herzustellen, wobei die zweite Arbeitsstufe B) des Verfahrens die folgenden Arbeitsgänge umfaßt:
- eine verstärkende Platte (9) wird auf einen Film (19), vorzugsweise eine durchgehende Filmbahn, gelegt, wodurch das Ummantelungsmaterial (1) des Verpackungsrohlings (1,2) gebildet wird,
- wobei das Rohstück für das innere Material (18) derart gelegt wird, daß es mit der verstärkenden Platte (9) ausgerichtet liegt und
- die Anordnung, die von der verstärkenden Platte (9) und dem Rohstück für das innere Material (18) gebildet wird, von einem Film aus dem Ummantelungsmaterial (1) eingeschlossen wird und die oben genannten Elemente (9, 18) innerhalb des Ummantelungsmaterials (1) versiegelt sind.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Material (2) in der ersten Arbeitsstufe A) des Verfahrens auf eine Weise hergestellt wird, bei der auf einer ersten, vorzugsweise durchgehenden Materialbahn (13) eine Anordnung, die aus einem Bindemittel, wie einem Kleber, und den Teilchen (16) besteht, aufgebracht wird.
12. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der Versiegelungsprozeß der Stufe B) in einem Raum unter erniedrigtem Druck durchgeführt wird und/oder unter Ausübung einer Druckkraft auf das Rohstück des inneren Materials (18), um dessen Volumen zu verringern.
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