DE1901509C3 - Mit einem Einsatz versehener Beutel als Verpackung für empfindliche Gegenstände - Google Patents
Mit einem Einsatz versehener Beutel als Verpackung für empfindliche GegenständeInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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- B65D81/03—Wrappers or envelopes with shock-absorbing properties, e.g. bubble films
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- Mechanical Engineering (AREA)
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Description
Die Erfindung betrifft einen mit einem Einsatz versehenen Beutel, der als Verpackung für gegen Druck-,
Schlag-, Stoß- und ähnliche Beanspruchungen empfindliche Gegenstände vorgesehen ist, dessen Einsatz aus
einem Zuschnitt aus Sulfat- oder Sulfitzellstoffmasse gebildet ist.
Es sind Beutel für stoßempfindliche Gegenstände bekannt,
die eine stoßdämpfende Schicht aus geschnitzeltem Zeitungspapier aufweisen (DT-Gbm 1 707 053).
Derartige Beutel geben den verpackten Gegenständen einen guten Schutz. Der Beutel hat jedoch Nachteile.
Insbesondere wird der Beutel verhältnismäßig schwer, was beim Versand zu unnötig hohen Versandkosten
führt. Weiter hat der bekannte Beutel den Nachteil, daß er während des Transports leicht beschädigt und aufgerissen
werden kann, wodurch die Zeitungspapierschnitzel herausfallen.
Es sind Beutel für den in Rede stehenden Zweck bekannt, bei denen ein Einsatz aus Wellpappe benützt
wird (deutsche Patentanmeldung S 2085). Die Schutzfunktion, die eine einfache Wellpappenlage ergibt, ist
jed'vh mäßig. Stöße od. dgl. erzeugen bei Wellpappe EindrücKungen. Sie deformieren also das Material und
eine Zurückfederung ist nur in einem begrenzten Umfang möglich. Die einmal eingedrückte Fläche gelangt
nicht mehr in den Ausgangszustand zurück und die Schutzfunktion läßt stark nach. Insbesondere bei
wiederholten Stoßen auf die gleiche Stelle, wie diese bei Transporten regelmäßig unvermeidbar sind, werden
von Wellpappe diese Stöße nur kurze Zeit aufgefangen. Größere Wandstärken oder mehrfache Wellpappenschichten
verbieten sich wegen des dadurch
entstehenden Gewichts.
Es ist bekannt, für den Einsatz von Versandtaschen Schaumkunststoff, beispielsweise Polystyrol, zu verwenden
(DT-Gbm 1 990 803). Dabei wird in den fertigen Beutel ein Polystyrolbeutel eingesetzt und zwar,
nachdem dieser geschweißt ist Diese Arbeit muß von Hand erfolgen, was eine verhältnismäßig aufwendige
Herstellung ergibt
Es ist ferner eine Verpackungsplatte bekannt die aus
Es ist ferner eine Verpackungsplatte bekannt die aus
ίο gekröllten Tierhaaren oder auch Pflanzenfasern besteht
und in der Noppen od.dgL eingeformt sind (DT-Gbm 1 878 376). Dieses Verpackungsmaterial führt
zu einem verhältnismäßig hohen Aufwand sowohl bezüglich des Gewichts als auch bezüglich der Herstel-
lungskosten. Verpackungsmaterialien dieser Art können
nur für höherwertige Güter benützt werden.
Es ist ein mit einem Einsatz versehener, als Verpakkung für stoßempfindliche Gegenstände dienender Behälter
bekannt wobei der Einsatz aus einem Zuschnitt gebildet ist der aus Zellstoffmasse gewonnen ist
(US-PS 3 135 452). Dieser Einsatz aus Zellstoffmasse dient zur Versteifung und ist auf der Innenseite zusätzlich
noch durch wellpappeartige Schichten abgedeckt. Ein Behälter dieser Art ist verhältnismäßig aufwendig
in seiner Herstellung; als Verpackungsbeutel wäre das Gewicht dieser Konstruktion zu groß.
Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen Verpackungsbeutel mit einem Einsatz zu schaffen,
oer geeignet ist, stoßempfindliche Güter sicher zu umschließen. Besonderer Wert wird dabei darauf gelegt,
daß der Beutel billig herstellbar ist und daß er ein geringes Gewicht hat, jedoch dennoch die verpackten
Gegenstände sicher schützt, insbesondere auch bei einem längeren Transport.
Die Erfindung geht aus von einem Beutel der eingangs beschriebenen Art und schlägt vor, daß der Zuschnitt
aus Zellstoffmasse geringwertiger Qualität gewonnen ist und daß der Zuschnitt nach einer Seite vorstehende,
parallele massive Wülste aufweist.
Die Erfindung verwendet als wesentliches Material für die Stoßsicherung des vom Beutel umschlossenen
Inhalts die geringwertige Ast-Qualität, also dasjenige Material, das bisher bei der Zellstoffherstellung als Abfall
angesehen worden ist und für das keine echte Ver-Wendungsmöglichkeit bestand. Dadurch, daß entsprechend
der Erfindung diesem Material eine bestimmte Form gegeben wird, erreicht das Material einerseits
einen hinreichenden Zusammenhalt, andererseits aber auch eine ausreichende Stabilität, um ohne Zerstörung
oder schädliche Deformation eine größere Zahl von Stoßen auffangen zu können. Dabei ist das Gewicht
verhältnismäßig gering, so daß das Material für Versandbeutel verwendbar wird.
Gegenüber dem obenerwähnten Einsatz aus ZeII-stoffmasse erlaubt das bei der Erfindung verwendete Abfallmaterial eine sehr preisgünstige Herstellung, so daß der erfindungsgemäße Beutel für eine Großzahl von Verwendungszwecken brauchbar wird.
Gegenüber dem obenerwähnten Einsatz aus ZeII-stoffmasse erlaubt das bei der Erfindung verwendete Abfallmaterial eine sehr preisgünstige Herstellung, so daß der erfindungsgemäße Beutel für eine Großzahl von Verwendungszwecken brauchbar wird.
Günstig ist es, wenn der Zuschnitt an der die parallelen
massiven Wülste aufweisenden Seite mittels eines Papierbogens kaschiert ist, wobei bemerkt wird, daß
Kaschierungen an sich bekannt sind. Der Kaschierbogen besteht zweckmäßigerweise aus Kraftpapier, und
auch eine beidseitige Kaschierung kann in bestimmten Fällen brauchbare Ergebnisse bringen.
Im folgenden wird die Erfindung mit Hinweis auf die Zeichnungen näher verdeutlicht. Es zeigt
F i g. 1 perspektivisch eine Draufsicht auf einen teil-
F i g. 1 perspektivisch eine Draufsicht auf einen teil-
19 Ol
weise geschnittenen Beutel gemäß einer Ausführungsform der Erfindung,
F i g. 2 perspektivisch eine Draufsicht auf einen als Einsatz in dem Beutel dienenden Zuschnitt,
F i g. 3 perspektivisch eine Draufsicht auf einen Zuschnitt gemäß einer weiteren Ausführungsform, der gemäß
dem Verfahren nach der Erfindung doppelgefaltet ist,
F i g. 4 einen lotrechten Längsschnitt durch den Beutel,
F i g. 5 in größerem Maßstab einen Schnitt durch den Einsatzzuschnitt,
Fi g. 6 schematisch eine Seitenansicht einer Maschine
zur Herstellung von Beuteln gemäß der Erfindung,
F i g. 7 einen Querschnitt durch zwei ausgebreitete Papierbahnen mit zwischen diesen liegendem Zuschnitt
und
Fig.8 einen Schnitt nach der Linie VIII-VIII in
Fig. 6.
Der Beutel besteht gemäß der auf den Zeichnungen veranschaulichten Ausführungsform aus einer äußeren
Papierhülle I. einer inneren Papierhülle 2 und einem als
stoßdämpfender Einsatz dienenden Zuschnitt 3. Dieser wurde von einer faserigen Bahn abgetrennt, die dadurch
gebildet worden ist, daß eine Sulfat- und/oder Sulfitastmasse über einen mit einem Langsieb versehenen
Vakuumzylinder und weiter durch eine Trockenvorrichtung geleitet worden ist. Die Anlage zur Herstellung
der faserigen Bahn ist so beschaffen, daß diese schließlich längs- oder quergerichtete, gegenseitig parallele
massive Wülse 4 (s. F i g. 5) an ihrer einen Seite erhält, während ihre andere Seite hauptsächlich eben
ist. Mindestens an der mit Wülsten versehenen Seite wird ein Kaschierbogen 5 angebracht, der zweckmäßigerweise
aus Kraftpapier besteht.
Im folgenden wird der Herstellungsvorgang für den in der Zeichnung wiedergegebenen Beutel mit Hinweis
auf F i g. 6 beschrieben. Von zwei Vorratsrollen 6 und 7 werden zwei Papierbahnen 8 und 9 zusammengeführt,
nachdem beide eine ihnen zugeordnete Beleimungsvorrichtung 10 bzw. 11 durchlaufen haben, durch die an der
einen Seite einer Längskantenpartie der Papierbahnen ein Klebstoff aufgetragen wird.
Von einem Zuschnittvorrat 12 werden daraufhin mittels eines Vakuumzylinders 13 Zuschnitte 3 auf einen
Kettenförderer 14 abgelegt, der die Zuschnitte 3 bis an die beiden Papierbahnen 8 und 9 heranbeförden, zwischen
denen sie eingeführt werden. Die Papierbahnen 8, 9 sind in dieser Lage etwas gegenseitig und in seitlicher
Richtung verschoben, wie beispielsweise aus dem in F i g. 7 gezeigten Querschnitt ersichtlich ist. Zusammen
mit den auf gegenseitig gleichen Abständen zugeführten Zuschnitten werden nun die Papierbahnen 8, 9
zwischen zwei Faltschienen 15 hindurchgeiührt wo die Papierbahn 9 mit ihrer einen Längskantenpartie die
zweite zum gegenseitigen Verbinden mittels eines Bindemittels überlappend doppeltgefaltet wird und der
Zuschnitt 3 um die Papierbahn 9 herum doppeltgefaltet und in gegenseitige Anlage mit den Seitenkanten gebracht
wird sowie die Papierbahn 8 auf dieselbe Weise wie die Papierbahn 9 um den Zuschnitt herum gefaltet
wird. Ein Querschnitt durch das hierdurch gebildete Tubenmaterial 16 ist in F i g. 8 wiedergegeben.
Dieses Tubenmaterial 16 wird daraufhin mittels einer. Querschneidevorrichtung 17 in gleichlange, mit je
einem Zuschnitt versehene Tubenstücke geschnitten, deren eines Querkantenteil 18 an der einen Seite mit
einem Klebstoff versehen und zum Verschließen des Bodenendes herumgebogen wird. Die hierdurch fertiggestellten
Beutel werden schließlich über eine Ablagetrommel 20 einem Ablagetisch 21 zugeleitet
Die mittels des oben beschriebenen Verfahrens hergestellten Beutel bestehen folglich aus einer äußeren
Hülle 1, einer inneren Hülle 2 und einem zwischen diesen liegenden Zuschnitt 3. Es ist aber nicht absolut notwendig,
eine innere Hülle 2 anzuordnen. Man kann stattdessen den Kaschierbogen 5 des Zuschnitts 3 die
Innenseite des Beutels bilden lassen. Dadurch kann man auf die Papierbahn 9 verzichten, und der Beutel
wird demzufolge billiger in der Herstellung.
Bei der Ausführungsform des Beutels mit sowohl einer äußeren Hülle 1 als auch einer inneren Hülle 2
kann es zweckmäßig sein, den Zuschnitt 3 zwischen diesen so anzubringen, daß das über den Wülsten 4 des
Zuschnitts 3 angeordnete Kaschierpapier 5 nach außen gewendet ist. Dadurch werden die Wülste 4 besser verborgen
und der Beutel erhält ein ansprechenderes Aussehen. Es ist aber auch denkbar, zu beiden Seiten des
Zuschnitts 3 je einen Kaschierbogen 5 anzuordnen, wodurch die stoßdämpfenden Eigenschaften des Beutels
obendrein noch verbessert werden.
An seinem öffnungsende ist der Beutel zweckmäßigerweise
mit einem Teil 23 ausgebildet, das sich an dem Zuschnitt 3 vorbei erstreckt und zwecks Erleichterung
des Verschließens des Beutels mit einer Faltanweisung 24 versehen ist. Eine nicht veranschaulichte
Musterklammer oder Drahtöse ist auf bekannte Weise durch Löcher 25 in dem vorstehenden Teil 23 einsteckbar,
nachdem dieser durch Doppelfaltung des Teils 23 verschlossen worden ist.
Durch die erwähnten Ausführungsformen wird ein Beutel geschaffen, der in diesem verwahrte Gegenstände
gegen Beanspruchungen verschiedener Art, wie beispielsweise gegen Druck, Schläge, Stöße usw., zu schützen
vermag. Falls aus irgendeinem Grund die äußere Hülle 1 aufgerissen werden sollte, so sind keine kleinen
losen Teile vorhanden, die dann herausfallen und ein Verschmutzen verursachen können.
Ein derartiger Beutel weist außerdem andere bedeutungsvolle Vorteile auf. Er ist einerseits billig herzustellen,
d. h. billiger als der erwähnte, bekannte Beutel, und andererseits ungefähr dreimal so leicht wie dieser, was
eine Verminderung der Versandkosten in beachtlichem Maße bei Versand stoßempfindlichei Gegenstände bedeutet.
Der Erfindungsgegenstand eignet sich als Verpakkung für Erzeugnisse innerhalb verschiedener Bereiche,
wie beispielsweise Arzneimittel, Gebrauchsartikel, Eisenwaren, Kosmetik und Fotowaren, Spielsachen und
Druckereierzeugnisse, um nur einige Beispiele m nennen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Mit einem Einsatz versehener, als Verpackung für gegen Druck-, Schlag-, Stoß- und ähnliche Beanspruchungen
empfindliche Gegenstände vorgesehener Beutel, dessen Einsatz aus einem Zuschnitt aus
Sulfat- oder Sulfitzellstoffmasse gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt
(3) aus Zellstoffmasse geringwertiger Qualität gefertigt ist und nach einer Seite vorstehende, parallele
massive Wülste (4) aufweist
2. Beutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt an der die Wülste aufweisenden
Seite mittels eines Papierbogens (5) kaschiert ist
3. Beutel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet daß der Zuschnitt (3) mit dem Kaschierbogen
(S) die Innenseite des Beutels bildet.
4. Beutel nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet daß der Kaschierbogen (5) aus Kraftpapier
besteht.
5. Beutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt
(3) beiderseitig mit einem Kaschierbogen (5) versehen ist.
6. Beutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß er an seinem öffnungsende (22) ein sich an
dem Zuschnitt (3) vorbei erstreckendes Teil (23) aufweist, das zwecks Erleichterung des Verschließens
des Beutels mit einer Faltanweisung (24) versehen ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19691901509 DE1901509C3 (de) | 1969-01-14 | 1969-01-14 | Mit einem Einsatz versehener Beutel als Verpackung für empfindliche Gegenstände |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19691901509 DE1901509C3 (de) | 1969-01-14 | 1969-01-14 | Mit einem Einsatz versehener Beutel als Verpackung für empfindliche Gegenstände |
Publications (3)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE1901509A1 DE1901509A1 (de) | 1970-10-15 |
DE1901509B2 DE1901509B2 (de) | 1975-01-09 |
DE1901509C3 true DE1901509C3 (de) | 1975-08-21 |
Family
ID=5722291
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19691901509 Expired DE1901509C3 (de) | 1969-01-14 | 1969-01-14 | Mit einem Einsatz versehener Beutel als Verpackung für empfindliche Gegenstände |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE1901509C3 (de) |
-
1969
- 1969-01-14 DE DE19691901509 patent/DE1901509C3/de not_active Expired
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE1901509A1 (de) | 1970-10-15 |
DE1901509B2 (de) | 1975-01-09 |
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