DE69102970T2 - Ohrmarkenzange. - Google Patents
Ohrmarkenzange.Info
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- A—HUMAN NECESSITIES
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- A01K—ANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
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Description
- Diese Erfindung bezieht sich auf einen Ohrmarkenapplikator.
- Eine zur Kennzeichnung von Kleintieren (wie Schafen, Kälbern usw.) verwendete Art von Ohrmarken besteht aus einer einstückigen Anordnung, die eine längliche Platte mit einem Spitzdorn, der an oder in der Nähe von dem einen Ende angeordnet ist, und eine Öffnung aufweist, die an oder in der Nähe von dem anderen Ende angeordnet ist. Die Marke wird an einem Tierohr angebracht, indem ein Applikator verwendet wird, der die Platte um den Rand des Tierohres legt und dann den Spitzdorn durch das Ohr treibt. Wenn die Spitze durch das Ohr vorsteht, rastet sie durch die Öffnung in der Platte ein, um die beiden Enden der Platte aneinander zu befestigen und die Marke im Ohr festzuhalten.
- Wenn beispielsweise Schafe mit Marken versehen werden, wird eine große Anzahl von Tieren in relativ schneller Folge mit Marken versehen. Dies bedeutet, daß die ausführende Person vor jedem Markenanbringvorgang von Hand eine Marke in den Applikator laden muß. Der Ladevorgang kann diffizil sein, und obwohl eine geschickte ausführende Person schnell laden, die Marke am Tierohr anbringen und innerhalb von kürzester Zeit erneut laden kann, macht die Notwendigkeit, jede Marke einzeln vor der Anbringung zu laden, einen wesentlichen Teil der gesamten Zeit aus, die benötigt wird, um eine Anzahl von Tieren mit Marken zu versehen. Zur Verkürzung dieser Zeit ist es oft so, daß die ausführende Person zwei Applikatoren sowie einen Assistenten hat, der den einen Applikator lädt, während die ausführende Person den anderen zum Anbringen der Marken verwendet. Auf diese Weise braucht die ausführende Person nicht zu unterbrechen, um einen Applikator zu laden, ehe er die Marke anbringt.
- Eine dem Markenhersteller bekannte Methode besteht in der Bereitstellung von Marken der vorher erwähnten Art in Form eines Streifens mit nebeneinander angeordneten Marken. Dies kann erreicht werden, indem die Marken auf einem Längenstück aus Haftmaterial angebracht sind. Alternativ dazu kann der Hersteller einen ein Teil bildenden Streifen von Marken fertigen, die nebeneinander liegen und mittels einstückig ausgeformter, abbrechbarer Elemente verbunden sind. Somit braucht die ausführende Person lediglich eine Marke dem Streifen zu entnehmen oder sie davon abzubrechen, ehe sie die Marke in den Applikator lädt. Dies hilft der ausführenden Person bzw. demjenigen, der den Applikator lädt, da die Marke schneller zur Hand ist, als es der Fall ist, wenn eine Vielzahl von Marken sich in einem Behälter oder der Tasche einer Schürze befinden, die die ausführende Person/der Lader trägt.
- Um den Vorgang der Markenanbringung bei einer großen Anzahl von Tieren in schneller Folge weiter zu beschleunigen, wurde seit langem vorgeschlagen, einen Applikator bereitzustellen, der sich ganz oder zum Teil selbst lädt. Beispielsweise wird in unserer US-Patentschrift 47 38 258 ein Applikator für eine einteilige Marke geoffenbart. Ein Teil der Marke kann in einer Führungseinrichtung positioniert werden, und während des Betriebes des Applikators greift die Applikatornadel in die Marke ein und bringt diese am Tier an. Auf diese Weise braucht die ausführende Person die Marke nicht eigenhändig auf die Applikatornadel zu laden. Es ist jedoch weiterhin erforderlich, Marken einzeln zu laden.
- In unserer britischen Patentschrift 22 12 092 wird ein Applikator für eine einteilige Marke geoffenbart, der ein drehbares Magazin mit Hohlräumen aufweist. In jeden Hohlraum kann vorher eine einzelne Marke geladen werden. Während seines Betriebes entnimmt der Applikator eine Marke aus einem Hohlraum, worauf das Magazin weiterschaltet, so daß ein neuer Hohlraum mit Marke für den nächsten Anbringvorgang bereitsteht. Somit kann die ausführende Person, obwohl wiederum die Marken einzeln in das Drehmagazin geladen werden müssen, das Anbringen der Marken bei einer Anzahl von Tieren in schneller Folge vornehmen, bevor er den Applikator "nachladen" muß.
- In gleicher Weise wird in der britischen Patentschrift 20 55 670 ein Applikator für einteilige Marken geoffenbart, bei dem eine Vielzahl von Marken (eine nach der anderen) in den Applikator geladen werden. Durch den Betrieb des Werkzeuges werden die Marken dann einzeln in einen Markenaufnahmebereich weitergeleitet, der die Marke so bereitstellt, daß sie direkt an dem Tierohr angebracht werden kann. Somit kann, wie bei dem Applikator der britischen Patentschrift 22 12 092, die ausführende Person eine Anzahl von Tieren in schneller Folge mit Marken versehen, es ist jedoch noch immer erforderlich, die Marken einzeln in den Applikator zu laden.
- Die FR-A-24 63 581 offenbart einen Applikator für Identifizierungsmarken für Geflügel, bei dem die Marken in Form eines fortlaufenden Streifens geladen werden. Die Marken sind am Anfang seitlich miteinander verbunden und werden getrennt, wenn die Klemmbacken des Werkzeugs sich nach vorne bewegen, um die Marke in ihrer Endposition zu befestigen.
- Die primäre Zielsetzung der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, einen Applikator bereitzustellen, in den eine Vielzahl von Marken im wesentlichen als eine Einheit geladen werden können, wobei das Werkzeug eine derartige Bau- und Bedienweise aufweist, daß während aufeinanderfolgender Arbeitsabläufe des Applikators einzelne Marken zum Anbringen an einem Tier bereitgestellt werden können.
- Gemäß der Erfindung umfaßt der Applikator einen Markenaufnahmebereich, in dem eine einzelne anzubringende Marke positionierbar ist, mit einer Anbringeinrichtung, die so betätigbar ist, daß sie eine Kraft auf wenigstens einen Teil einer in dem Markenaufnahmebereich angeordneten Marke ausübt, um die Marke dadurch an einem Tier anzubringen, mit einer Markenanordnungseinrichtung, in der eine Vielzahl von miteinander verbundenen Marken angeordnet werden können, mit einer Einrichtung zum Entnehmen der Marke aus der Vielzahl von miteinander verbundenen Marken, mit einer Markentransporteinrichtung und mit einer Betätigungseinrichtung für die Betätigung der Anbringeinrichtung, und ist der Applikator dadurch gekennzeichnet,
- daß er darüber hinaus eine Führungseinrichtung aufweist, längs derer eine einzelne Marke von der Anordnungseinrichtung zu dem Markenaufnahmebereich bewegt werden kann;
- daß die Markentransporteinrichtung mit der Führungseinrichtung so zusammenarbeitet, daß eine einzelne Marke längs der Führungseinrichtung bewegt werden kann, und daß eine Markenvorschubeinrichtung vorgesehen ist, die bewirkt, daß eine Marke aus der Markenanordnungseinrichtung wenigstens teilweise in der Führungseinrichtung positioniert wird, wobei die Markenvorschubeinrichtung direkt ansprechend auf die von der Betätigungseinrichtung betätigte Anbringeinrichtung betätigbar ist, um die Kraft auf eine Marke in dem Markenaufnahmebereich auszuüben.
- In der folgenden, detaillierteren Beschreibung der Erfindung wird auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen werden, in denen
- Fig. 1 eine Seitenansicht einer Ausführungsform des Applikators gemäß der vorliegenden Erfindung ist,
- Fig. 2 eine Draufsicht des Applikators ist, wie er in Fig. 1 gezeigt ist,
- Fig. 3 eine geschnittene Seitenansicht des Applikators ist, wie er in Fig. 1 gezeigt ist,
- Fig. 4 eine Teilansicht des Amboßabschnittes des Applikators ist, gesehen von der Seite, die der in Figuren 1 und 3 gezeigten gegenüberliegt, und
- Fig. 5 bis 8 Stirnansichten von der rechten Seite von Figur 2 aus gesehen, jedoch teilweise geschnitten und bei entfernter Stirnplatte der Basis 24 sind.
- Gemäß der Ausführungsform der Erfindung, die in den Zeichnungen gezeigt ist, weist der Applikator einen Körper 10 mit einem einstückig ausgebildeten Griff 11 auf. Vorzugsweise ist der Körper aus irgendeinem geeigneten Kunststoff geformt, der geeignet ist, ausreichende Steifigkeit, Robustheit und Beständigkeit zu gewährleisten.
- Der Applikator ist mit einem Amboß 12 ausgeformt oder damit verbunden, der insgesamt die Form eines auf den Kopf gestellten U aufweist. Der distale Schenkel 14 des Ambosses 12 ist mit einer Aussparung 57 versehen. Eine Marke T, die innerhalb des Markenaufnahmebereichs angeordnet ist, der von dem Amboß 12 gebildet wird, ist so positioniert, daß die Platte P gebogen ist, wobei das Ende der Platte, das die Öffnung O aufweist, in einer Aussparung 15 angeordnet ist. Das andere Ende der Platte P ist in einer Aussparung 59 angeordnet, die gleitend in einem Applikatorelement 16 angebracht ist. Somit stehen ein Dorn und eine konische Spitze H von einem Applikatorelement 16 wie gezeigt vor und sind im wesentlichen gegenüber einer Öffnung O angeordnet. Somit gleitet das Applikatorelement 16, wenn der Applikatorhebel 13 "geschlossen" ist, zum Schenkel 14 hin und übt dadurch eine Kraft auf die Basis des Dorns aus, die die Spitze H durch das Tierohr treibt (das sich zwischen den Begrenzungen des Ambosses 12 befindet), so daß die Spitze das Tierohr durchdringt und durch die Öffnung O auf herkömmliche Weise einrastet (siehe Figur 3).
- Auf dem Applikatorkörper 10 ist eine Führung 17 aufgebracht. Angrenzend daran ist ein Magazin 18 angeordnet. Dieses Magazin 18 wird aus einem im wesentlichen zylindrischen Gehäuse 19 und einem flachen Abschnitt 20 gebidet, wobei sich zwischen der Endkante des Gehäuses 19 und der flachen Platte 20 eine Öffnung in der Form eines Spalts 21 befindet. Angrenzend an die hintere Kante der Platte 20 ist ein Vorsprung 22 so angeordnet, daß sich zwischen dem Vorsprung 22 und der Platte 20 ein Raum 23 befindet. Somit kann ein Streifen miteinander verbundener Marken T zu einer engen Spule aufgwickelt und im inneren des Gehäuses 19 positioniert werden, wobei ein Ende des Streifens durch den Spalt 21 vorsteht und an der Platte 20 anliegt. Wie in Figur 2 gezeigt ist, sind die Dorne S außerhalb des Gehäuses 19 angebracht und sind im wesentlichen fluchtend zu dem Spalt 23 ausgerichtet.
- Das Magazin 18 ist auf den Applikatorkörper mittels einer Basis 24 aufgebracht. In diese Basis 24 greift gleitend ein Schieber 25 ein. Der Schieber 25 ist im wesentlichen planar und hat genutete Ränder 26 mit Schienen 27 an den einem Rahmen 24 gegenüber liegenden Seitenwänden, die in die genuteten Ränder 26 eingreifen.
- Die Unterseite des Schiebers 25 trägt eine geneigte Nut 28. Wie im folgenden beschrieben werden wird, greift ein Eingriffsglied 29 (das wirksam von einem Bolzen gebildet wird) gleitend in den Schlitz 28 ein.
- Innerhalb des Rahmens 24 ist ein Markenvorschubfinger 30 angeordnet und mit dem Schieber 25 gekoppelt. Dieser Finger 30 weist eine oder vorzugsweise ein Paar von hochstehenden Nasen 31 auf, die so geformt und bemessen sind, daß sie in den Spalt (siehe Figur 2) zwischen aneinandergrenzenden Marken eingreifen können, wobei dieser Spalt aufgrund des Abstandes der Marken vorhanden ist, welcher durch die Laschen L entsteht, die die Marken miteinander verbinden.
- Wie veranschaulicht, ist der Applikatorhebel 13 schwenkbar angebracht. Eine Rückholfeder 32, die innerhalb des Griffes 11 angebracht ist, übt eine Vorspannkraft auf den Hebel 13 aus. An dem Hebel 13 ist eine Betätigungseinrichtung 33 befestigt (die in Wirklichkeit die Form eines Abzugsstollens aufweist), die um einen Bolzen 34 schwenkbar ist. An einen Teil des Abzugsstollens 33 greift ein Träger 35 an, der bezogen auf den Bolzen 34 auf der Seite liegt, die der gegenüberliegt, an der der Abzugsstollen 33 in das Applikatorelement 16 eingreift.
- Das Applikatorelement 16 hat eine im wesentlichen zylindrische Form. Sein Vorderende greift gleitend in eine Buchse 36 ein. Am Hinterende des Applikatorelements 16 ist ein Aufsatz 37 vorgesehen, der gleitend in eine Bohrung 38 eingreift, die im Körper des Applikators ausgebildet ist. Zwischen einem Rahmen 39a in einer Bohrung in dem Element 16 und einem Anker 39b greift eine Vorspannfeder 39 in den Körper 10 ein.
- Der Abzugsstollen 33 greift in den Aufsatz 37 ein. Wenn der Hebel 13 zum Griff 11 hin bewegt wird, wird der Aufsatz 37 an der Bohrung 38 entlanggeschoben, wodurch das Vorderende des Applikatorelements 16 zum Schenkel 14 hin bewegt wird. An einem Punkt, der der vollen Anbringung der Marke entspricht, d. h. der vorstehende Teil hat das Tierohr durchdrungen und ist in die Öffnung O eingerastet, "verliert" der Abzugsstollen 33 den Kontakt mit dem Aufsatz 37 (wie in Figur 3 gezeigt ist), woraufhin die Feder 39 bewirkt, daß das Applikatorelement 16 sich zurückbewegt.
- Wenn der Hebel 13 unter der Einwirkung der Rückholfeder 32 in seine Ruheposition zurückentlassen wird, gelangt der Abzugsstollen in Kontakt mit der Vorderkante des Aufsatzes 37, was bewirkt, daß der Abzugsstollen um den Bolzen 34 so lange schwenkt, bis das Ende des Abzugsstollens 33 über die Druckfläche des Aufsatzes 37 hinausgegangen ist, worauf er unter Einwirkung der Vorspannung der Feder 330 schwenkt, um hinter dem Aufsatz 37 einzugreifen. Am Ende der Bohrung 38 ist ein Pufferteil 40 vorgesehen, um den Stoß des Elements 16 abzufangen, wenn es unter Einwirkung der Feder 39 zurückkommt.
- Wenn das Applikatorelement 16 sich unter der Einwirkung des Hebels 13 bewegt, bewegt sich auch der Bolzen 29, der an dem Aufsatz 37 angebracht ist, der Länge nach am Körper des Applikators entlang. Da der Schlitz 28 zu dieser Längsbewegung geneigt ist, bewirkt die Interaktion des Bolzens 29 und des Schlitzes 28, daß der Schieber 25 sich in die Richtung bewegt, die von dem Pfeil in Figur 6 angezeigt wird.
- Der Markenvorschubfinger 30 hat an seinem Vorderende eine Nase 31a, die in der Ruheposition des Schiebers 25 an der Unterseite der Platte 20 angreift (siehe Figur 5). Wenn der Schieber 25 in die Richtung des Pfeils bewegt wird, kommt diese Nase 31a frei von der Endkante der Platte 20, die aufgrund einer Federvorspannung, die von der Feder 42 herrührt, bewirkt, daß der Markenvorschubfinger 30 angehoben wird. Als Folge greifen die Nasen 31 in den Spalt zwischen der vorderen Marke T und der nächsten angrenzenden Marke ein. Eine kontinuierliche Bewegung des Schiebers 25 bewirkt, daß diese vordere Marke zu der und in die Führung 17 dort geschoben wird, wo sich ein länglicher Schlitz 43 befindet, der in der Seitenwand der Führung 17 zu diesem Zweck ausgebildet ist. Nach Beendigung der Bewegung des Schiebers 25 in die Richtung des Pfeiles positionieren sich die Verbindungslaschen L zwischen der vorderen Marke und der nächsten angrenzenden Marke unmittelbar angrenzend an die Seitenwand der Führung und bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung über einer kleinen Nut 44, die in der Platte 20 ausgebildet ist.
- Die Führung 17 ist innen durch eine Wand 45 getrennt. In der oberen Wand 47 der Führung ist ein Schlitz 46 ausgebildet. In der Wand 45 ist ein entsprechender Schlitz 48 ausgebildet.
- An der Führung 17 ist eine Transporteinrichtung 50 in der Form eines Schiebers gleitend angebracht. An dem Schieber 50 ist ein Messerelement 41 angebracht, das sich angrenzend an die Seitenwand der Führung 17 nach unten erstreckt. Wenn also der Schieber 50 entlang der Führung 17 vom Amboß weg bewegt wird, schneidet dieses Messerelement 41 die Laschen L zwischen der vorderen Marke und der nächsten angrenzenden Marke durch. Eine Nut 44 stellt einen Freiraum bereit, um zu gewährleisten, daß das Messerelement 41 genügend nach unten vorsteht, um die Laschen L vollständig durchtrennen zu können. Als Folge wird die vordere Marke von dem Rest der Marken, die sich im Magazin befinden, abgetrennt.
- Von dem Schieber 50 steht ein angelenkter Finger 52 nach unten vor, wobei der Drehpunkt des Fingers von dem Drehgelenk 53 gebildet wird. Wenn der Schieber 50 wie vorstehend beschrieben entlang der Führung 17 bewegt wird, schwenkt der Finger 52 so, daß er über die Spitze der ersten Marke hinwegläuft (siehe Figur 3), die sich in der Führung 17 befindet. Sobald der Schieber 50 den Endpunkt seiner Bewegung erreicht hat (gestricheltes Detail in Figur 3), hat der Finger 52 die Marke T überschritten, so daß er nach unten vorsteht und hinter dem Ende des vorstehenden Teils der Marke eingreift (sieht Figur 7).
- Der Finger 52 weist eine gekrümmte Oberfläche 54 auf. Diese Oberfläche greift an der Marke an, wenn der Schieber 50 an der Führung 17 entlang zurückbewegt wird. Dies bewirkt, daß die Marke sich an der Führung entlang bewegt. Während der anfänglichen Bewegung der Marke T greift das vordere oder aufnehmende Ende der Marke in ein Führungselement 55 ein, das die Marke aus dem Schlitz 43 hinaus und vollständig in die Führung 17 hinein führt.
- Die Bewegung der Marke T entlang der Führung dauert an, bis das aufnehmende Ende mit einer gekrümmten Fläche 56 in Eingriff kommt, die in den Schenkel 14 des Ambosses 12 führt. Dadurch folgt das Vorderende der Marke der Krümmung 56, so daß das Ende mit der Öffnung O schließlich in eine Aussparung 57 in dem Schenkel 14 eingreift. Eine kontinuierliche Bewegung des Schiebers 50 bewirkt, daß die Marke T sich bis zu einem Punkt biegt, wodurch das vorstehende Ende der Marke an der gekrümmten Fläche 54 entlang nach unten gleitet, worauf es die gekrümmte Fläche 54 verläßt und an einer geneigten Fläche 58 angreift. Das untere Ende des Fingers 52 kommt daraufhin mit der Oberfläche der Platte der Marke in Eingriff, so daß das vorstehende Ende der Marke an der geneigten Fläche 58 nach unten gedrückt und in Eingriff mit dem Vorderende des Applikatorelements 16 gebracht wird. In dem Vorderende des Applikatorelements 16 ist eine Aussparung 59 ausgebildet. Diese Aussparung weist eine Fläche 60 auf, so daß, wenn das vorstehende Ende der Marke nicht vollständig in der Aussparung 59 sitzt, eine Vorwärtsbewegung des Applikatorelements 16 während des anfänglichen Schließens des Applikators bewirkt, daß das vorstehende Ende nach unten gleitet und vollständig in der Aussparung positioniert ist, wie in Figur 3 gezeigt ist.
- Sobald also der Schieber 50 seine Vorwärtsbewegung beendet hat, ist die Marke in dem Amboß 12 in einer Position angeordnet, in der eine Anbringung der Marke an ein Tier beginnen kann. Vorzugsweise hält eine Arretieranordnung (die etwa von einer Preßpassung zwischen der Führung 17 und einem Teil des Schiebers 50 gebildet wird) den Schieber während des Markenanbringvorgangs in Position. Dies verhindert während der Anbringung jede Aufwärtsbewegung der Marke, die möglicherweise zu einer fehlerhaften Anbringung führt.
- Die ausführende Person kann somit den Applikator an das Tierohr anlegen und, nachdem sie das Ohr zwischen dem Dorn S und der Öffnung O positioniert hat, den Hebel 13 schließen, so daß die Spitze H durch das Tierohr und in einen Rasteingriff mit der Öffnung O gedrückt wird. Hinter der Öffnung O ist eine Bohrung 61 angeordnet, die einen Freiraum für die Spitze des Dorns vorsieht, wenn sie durch die Öffnung hindurchgeht, und ebenso einen Durchlaß für Haar, Knorpel, usw. bildet, die während des Markenanbringvorgangs herausgedrückt werden können.
- Wie vorstehend beschrieben, fährt das Applikatorelement 16 automatisch zurück, sobald die Koppelung der Spitze H und der Öffnung O abgeschlossen ist. Daher wird der Applikator nicht beschädigt, wenn das Tier mit seinem Kopf ruckt, da im allgemeinen diese Ruckbewegung, die mit einem Wegziehen durch die ausführende Person verbunden ist, bewirkt daß die Marke aus dem Amboß des Applikators freikommt.
- Nachdem der Anbringvorgang abgeschlossen ist, bewegt die ausführende Person den Schieber 50 an der Führung 17 entlang zurück, woraufhin die Klinge 41 die nächste vordere Marke abtrennt, die während des Anbringens der geladenen Marke in den Schlitz 43 und damit in eine Position geschoben worden ist, in der der Abtrennvorgang stattfinden kann.
- Durch Anwendung des Applikators kann eine Vielzahl von Marken in relativ schneller Folge an eine Anzahl von Tieren angebracht werden. Bei Beginn des Markenanbringvorgangs bewegt die ausführende Person den Schieber 50 an der Führung 17 entlang zurück, um eine Marke abzutrennen und dann durch umgekehrte Bewegung des Schiebers die Marke in den Amboß 14 zu laden. Sofort nachdem das Anbringen dieser Marke an einem Tier stattgefunden hat, wiederholt die ausführende Person den Arbeitsablauf, wodurch eine weitere Marke zum Anbringen am nächsten Tier in den Amboß geladen wird.
- Aus Figur 6 ist zu ersehen, daß die Nase 31a, sobald sie frei von der Endkante der Platte 20 ist, sich unter der Einwirkung der Feder 42 nach oben bewegt, um so zu ermöglichen, daß die Nasen 31 zwischen die Marken eingreifen. Wenn jedoch der Applikatorhebel 13 bewegt wird, um das Applikatorelement 16 vorzubewegen, wenn sich bereits eine Marke in dem Schlitz 43 befindet (siehe Figur 8), greift die Nase 31a auf der Unterseite dieser Marke ein und kann sich nicht genug nach oben bewegen, um es den Nasen 31 zu ermöglichen, zwischen die nächste vordere und die folgenden Marken einzugreifen. Als Folge kann keine weitere Marke in den Schlitz 43 geschoben werden, ehe die Marke im Schlitz an der Führung 17 entlang zum Amboß 14 weitergegeben worden ist.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist eine Druckauflage oder Fingeranordnung 62 an dem Gehäuse 19 angebracht, wodurch ein nach unten gerichteter Druck auf die vordere Marke T ausgeübt werden kann. Somit unterliegt diese vordere Marke nicht nur dem nach vorne gerichteten Bewegungsdruck der Nasen 31, sondern auch dem nach unten gerichteten Druck der Druckplatte oder der Finger 62, wodurch gewährleistet ist, daß die Marke sich richtig in den Schlitz 43 in der Wand der Führung 17 bewegt.
- Somit stellt die vorliegende Erfindung einen Applikator bereit, mit dem es möglich ist, eine Vielzahl von miteinander verbundenen Marken in das Magazin zu laden, wodurch der Benutzer nicht vor jedem Anbringvorgang eigenhändig eine Marke in den Amboß einzuführen braucht. Die ausführende Person muß lediglich den Schieber 50 vor und zurück bewegen, um eine Marke abzutrennen und diese Marke in den Amboßbereich zu bewegen, der bereit für den nächsten Anbringvorgang ist.
Claims (12)
1. Applikator zum Anbringen von Tierohrmarken mit einem
Markenaufnahmebereich (12), in dem eine einzelne
anzubringende Marke (T) positionierbar ist, mit einer
Anbringeinrichtung (16), die so betätigbar ist, daß
sie eine Kraft auf wenigstens einen Teil (S, H) einer
in dem Markenaufnahmebereich (12) angeordneten Marke
(T) ausübt, um die Marke dadurch an einem Tier
anzubringen, mit einer Markenanordnungseinrichtung (18),
in der eine Vielzahl von miteinander verbundenen
Marken angeordnet werden können, mit einer
Einrichtung (41) zum Entnehmen der Marke (T) aus der
Vielzahl von miteinander verbundenen Marken (L), mit
einer Markentransporteinrichtung (50) und mit einer
Betätigungseinrichtung (13, 33) für die Betätigung
der Anbringeinrichtung (16), dadurch gekennzeichnet,
- daß der Applikator darüber hinaus eine
Führungseinrichtung (17) aufweist, längs derer eine
einzelne Marke (T) von der Anordnungseinrichtung (18)
zu dem Markenaufnahmebereich (12) bewegt werden
kann;
- daß die Markentransporteinrichtung (50) mit der
Führungseinrichtung (17) so zusammenarbeitet, daß
eine einzelne Marke (T) längs der
Führungseinrichtung
(17) bewegt werden kann, und
- daß eine Markenvorschubeinrichtung (30) vorgesehen
ist, die bewirkt, daß eine Marke aus der
Markenanordnungseinrichtung (50) wenigsten teilweise in
der Führungseinrichtung (17) positioniert wird,
wobei die Markenvorschubeinrichtung (30) direkt
ansprechend auf die von der Betätigungseinrichtung
(13, 33) betätigte Anbringeinrichtung (16)
betätigbar ist, um die Kraft auf eine Marke (T) in dem
Markenaufnahmebereich (12) auszuüben.
2. Applikator nach Anspruch 1, bei welchem die
Entnahmeeinrichtung (41) wenigstens teilweise in der
Führungseinrichtung (17) angeordnet ist.
3. Applikator nach Anspruch 2, bei welchem die
Entnahmeeinrichtung (41) mit der Transporteinrichtung (50)
verbunden ist.
4. Applikator nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei
welchem die Transporteinrichtung (50) eine
Markeneingriffseinrichtung (52) für einen Eingriff mit der
einzelnen Marke (T) nach dem Entnehmen der einzelnen
Marke aus der Vielzahl der miteinander verbundenen
Marken aufweist.
5. Applikator nach Anspruch 4, bei welchem die
Transporteinrichtung (50) gleitend verschiebbar auf der
Führungseinrichtung (17) angebracht ist.
6. Applikator nach einem der Ansprüche 2 bis 5, bei
welchem die Markenentnahmeeinrichtung (41) von einer
von der Transporteinrichtung (50) getragenen
Schneidkante gebildet wird, die so angebracht ist, daß sie
zwischen der wenigstens teilweise in der
Führungseinrichtung (17) sitzenden Marke und einer nächsten
benachbarten Marke positioniert werden kann, um die
Verbindung zwischen den Marken zu trennen.
7. Applikator nach Anspruch 5, bei welchem die
Markeneingriffseinrichtung (52) an der Transporteinrichtung
(50) so angebracht ist, daß sich die
Markeneingriffseinrichtung (52) bei einer gleitenden Bewegung der
Transporteinrichtung (50) in eine Richtung entlang
der Führungseinrichtung (17) über eine einzelne Marke
(T) bewegt, woraufhin eine entgegengesetzte Bewegung
der Transporteinrichtung (50) entlang der
Führungseinrichtung (17) die Markeneingriffseinrichtung (52)
in Eingriff mit der einzelnen Marke (T) bringt und
bewirkt, daß die einzelne Marke entlang der
Führungseinrichtung (17) bewegt wird.
8. Applikator nach einem der Ansprüche 4 bis 7, bei
welchem der Markenaufnahmebereich (12) von einem
Amboßabschnitt (14) in Form eines im wesentlichen auf
dem Kopf stehenden U gebildet wird, wobei der Amboß
eine erste Positionierungsführung (56) aufweist, die
einen ersten Abschnitt der von der
Transporteinrichtung (50) transportierten einzelnen Marke (T) führt
und positioniert, und die Markeneingriffseinrichtung
(52) eine zweite Positionierungsführung (54, 58)
aufweist, die einen zweiten Abschnitt einer einzelnen
Marke (T) führt, so daß der zweite Abschnitt der
Marke im wesentlichen gegenüber dem ersten Abschnitt
angeordnet wird.
9. Applikator nach Anspruch 8, bei welchem die
Aufbringeinrichtung (16) für eine geradlinige Bewegung
angebracht
ist und eine Positionierungsaussparung (59)
aufweist, in der der zweite Abschnitt der einzelnen
Marke (T) nach dem Passieren längs der zweiten
Positionierungsführung (54, 58) positionierbar ist, wobei
die Betätigungseinrichtung (13) ein Schwenkhebel mit
Einrichtungen (33) für den Eingriff mit der
Anbringeinrichtung (16) ist, so daß eine Bewegung des
Schwenkhebels die geradlinige Bewegung bewirkt,
wodurch eine Relativbewegung zwischen dem ersten und
dem zweiten Abschnitt einer in dem
Markenaufnahmebereich (12) angeordneten Marke erfolgen kann.
10. Applikator nach Anspruch 9, bei welchem die
Engriffseinrichtung (33) für ein Lösen des Eingriffs mit der
Anbringeinrichtung (16) betätigbar ist, damit sich
die Anbringeinrichtung (16) unter dem Einfluß einer
Vorspanneinrichtung (39) in eine entgegengesetzte
Richtung bewegen kann, nachdem sie aufgrund der
Bewegung des Schwenkhebels (13) eine vorgegebene
Wegstrecke zurückgelegt hat.
11. Applikator nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
bei welchem die Markenanordnungseinrichtung (18) ein
Gehäuse ist, in dem eine Vielzahl von aufgewickelten,
miteinander verbundenen Marken aufgenommen werden
kann, wobei es eine Öffnung (21) gibt, durch die ein
Ende der Vielzahl von miteinander verbundenen Marken
hindurchgehen kann, so daß die Marke für den
Transport durch die Transporteinrichtung (50) zu dem
Empfangsbereich (12) bereitsteht.
12. Applikator nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
bei welchem die Markenvorschubeinrichtung (30) durch
einen Markenvorschubfinger (31) gebildet wird, der
mit einer der miteinander verbundenen Marken in
Eingriff bringbar ist und an einen Schieber (25)
angekoppelt ist, der transversal zu der
Bewegungsrichtung der Anbringeinrichtung (16) bewegbar ist,
wobei die Anbringeinrichtung (16) ein Eingriffsglied
(29) aufweist, das mit einer Nut (28) in dem Schieber
(25) in Eingriff steht, die so ausgerichtet ist, daß,
wenn die Anbringeinrichtung (16) von der
Betätigungseinrichtung (13) bewegt wird, das Eingriffsglied (29)
bewirkt, daß sich der Markenvorschubfinger (31) in
die transversale Richtung bewegt, so daß eine Marke
wenigstens teilweise in die Markenführungseinrichtung
bewegt wird.
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