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DE69100602T2 - Abgabevorrichtung für flüssige oder pastöse Produkte, insbesondere für kosmetische Produkte. - Google Patents

Abgabevorrichtung für flüssige oder pastöse Produkte, insbesondere für kosmetische Produkte.

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Publication number
DE69100602T2
DE69100602T2 DE69100602T DE69100602T DE69100602T2 DE 69100602 T2 DE69100602 T2 DE 69100602T2 DE 69100602 T DE69100602 T DE 69100602T DE 69100602 T DE69100602 T DE 69100602T DE 69100602 T2 DE69100602 T2 DE 69100602T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
bag
dispensing means
opening
dispensing
Prior art date
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DE69100602T
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DE69100602D1 (de
Inventor
Gilles Baudin
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LOreal SA
Original Assignee
LOreal SA
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Publication date
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Publication of DE69100602T2 publication Critical patent/DE69100602T2/de
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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05BSPRAYING APPARATUS; ATOMISING APPARATUS; NOZZLES
    • B05B11/00Single-unit hand-held apparatus in which flow of contents is produced by the muscular force of the operator at the moment of use
    • B05B11/01Single-unit hand-held apparatus in which flow of contents is produced by the muscular force of the operator at the moment of use characterised by the means producing the flow
    • B05B11/02Membranes or pistons acting on the contents inside the container, e.g. follower pistons
    • B05B11/026Membranes separating the content remaining in the container from the atmospheric air to compensate underpressure inside the container

Landscapes

  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)
  • Cosmetics (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abgabevorrichtung ohne Treibgas, die durch manuelle Betätigung eine Dosis eines insbesondere kosmetischen Produktes abgibt.
  • Es ist bekannt, daß kosmetische Produkte unter optimalen Lagerungs- und Sterilitätsbedingungen konditioniert werden müssen. Außerdem ist es wünschenswert, Konservierungsmittel zu vermindern und/oder ganz wegzulassen, wobei jede Verunreinigung mikrobiellen Ursprungs des in dem Spender konditionierten Produktes zu vermeiden ist. Eine Lösung, um jede Verunreinigung zu vermeiden, besteht darin, ein Behältnis mit variablem Volumen für das abzugebende Produkt bereitzustellen. Dieses Behältnis kann ein Beutel sein, der mit einer beweglichen und deformierbaren Wand verschlossen ist und der mit einer manuellen Dosierpumpe ohne Belüftung verbunden ist. So verringert der Beutel sein Volumen bei jeder Dosis, die durch die Pumpe entnommen und abgegeben wird, ohne daß das aufbewahrte sterile Produkt in Kontakt mit der Umgebungsluft kommt, wodurch das Aufrechterhalten der Sterilität sichergestellt ist.
  • Eine solche Lösung wurde schon in der Patentanmeldung EP-A-0 182 094 vorgeschlagen, die einen Spender beschreibt, der einen Behälter mit zwei separaten konzentrischen Wänden umfaßt, wobei die Innenwand beweglich ist und einen dichten verformbaren Beutel bildet, der das abzugebende Produkt enthält; dieser Beutel ist dicht mit einer Pumpe ohne Belüftung verbunden, die den Beutelinhalt ansaugt; die Volumenabnahme seines Inhalts bewirkt nach und nach ein Zusammenfalten des Beutels, der in sich zusammenfällt, weil die Oberfläche seiner Wandung konstant bleibt, während das Volumen seines Inhaltes abnimmt. Bei dieser Art Spender stellt sich das Problem, die Abgabe einer maximalen Menge des anfangs in dem Behälter enthaltenen Produktes zu gewährleisten, ohne die Austrittsleitung, die in das Innere des Beutels mündet und die mit der Abgabepumpe verbunden ist, durch die bewegliche Wand des Beutels zu blockieren. Es wurde vorgesehen, diese Leitung in Form eines axialen Tauchrohres auszubilden, dessen unteres Ende eine Öffnung gegenüber dem Behälterboden und in sehr geringem Abstand dazu aufweist. Um eine frühzeitige Verstopfung des Tauchrohres zu vermeiden, wurden zwei Maßnahmen gleichzeitig vorgesehen:
  • - die erste besteht darin, das Rohr mit wenigstens einer zusätzlichen Öffnung zu versehen, die zur Mitte des Rohres hin oder zu seiner Öffnung hin angeordnet ist;
  • - die zweite besteht darin, einen Beutel mit variabler Wandstärke vorzusehen, um das Zusammenfalten des Beutels zu steuern; auf der Wandung werden Rillen mit geringer Dicke angeordnet, die eine Falte erzeugen, wenn sich der Beutel entleert; die Orientierung der Rillen resultiert aus der Herstellung des Beutels mit Hilfe des Extrusionsblasverfahrens. Eine derartige Ausgestaltung ist komplex und erfordert das Zusammenwirken eines langen Tauchrohres und eines Beutels, der mit Rillen versehen ist und der relativ schwierig herzustellen ist. Die Länge des Tauchrohres bewirkt außerdem einen großen Druckverlust, wenn das abzugebende Produkt viskos oder pastös ist. Zudem ist es nicht ausgeschlossen, daß sich die Rohröffnung durch den Kontakt mit dem Beutel verschließt. Letztlich ist die Zuverlässigkeit der korrekten Faltung des Beutels um das Tauchrohr recht gering.
  • Weiterhin beschreibt die Druckschrift WO 89/00 535 einen Behälter mit mehreren Wänden, der einen deformierbaren Beutel umfaßt, welcher als Behälter für ein abzugebendes Produkt dient. Der Behälter umfaßt einen Hals mit einer Öffnung, die in den Beutel mündet und mit einem Element ausgestattet ist, das mehrere Vorsprünge umfaßt, die alle rings um die Öffnung angeordnet sind, um einen Saugkopf zu bilden, den die deformierbare Beutelwand nicht zusetzen kann; der Beutel ist mit dem den Saugkopf bildenden Element dicht verschweißt.
  • Die Druckschrift US-A-3 420 413 beschreibt eine Vorrichtung zur Abgabe flüssiger oder pastöser Produkte, insbesondere kosmetischer produkte, die einen Behälter mit wenigstens zwei konzentrischen Wänden umfaßt, wobei die äußere dieser Wände eine im wesentlichen steife Schale oder Hülse bildet, wobei die innere dieser Wände einen dichten, deformierbaren Beutel mit variablem Volumen bildet, der als Behälter für das abzugebende Produkt dient, wobei die Schale mit einer Öffnung versehen ist, die sicherstellt, daß der Umgebungsdruck um den Beutel herum aufrechterhalten wird, wobei der Behälter einen Hals aufweist, an dem ein Abgabemittel vorgesehen ist, das dazu geeignet ist, den Hals dicht zu verschließen und das von außen betätigt werden kann, um die Abgabe des Produktes zu gewährleisten, wobei das Abgabemittel mit einem einstückigen Element verbunden ist, das in das Beutelinnere mündet, wobei die Beutelwand eine im wesentlichen gleichförmige Dicke und Struktur aufweist, und das Element rings um die Abgabeöffnung durch die es in den Beutel mündet, mehrere regelmäßig beabstandete und zum Boden des Behälters gerichtete Vorsprünge aufweist, um einen Saugkopf zu bilden, der nicht von der deformierbaren Beutelwand zugesetzt werden kann.
  • Die Ausbildung der Beutelwand mit einer im wesentlichen gleichmäßigen Dicke und Struktur bewirkt eine unkontrollierte Faltung des Beutels; dabei stellt sich heraus, daß die unkontrollierte Faltung ebenfalls zu einem Blockieren des durch die Vorsprünge definierten Saugkopfes führen kann, wobei aus dem Behälter in diesem Fall das in ihm enthaltene Produkt nicht ganz entleert werden kann.
  • Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, einen Behälter zu schaffen, der dazu geeignet ist, flüssige Produkte wie auch pastöse Produkte abzugeben, ohne daß daraus eine merkliche Zunahme der auf den Druckknopf der Pumpe auszuübenden Kraft resultiert. Außerdem sollte aus leicht verständlichen, den Wirkungsgrad betreffenden Gründen das in dem Beutel enthaltene Produkt so vollständig wie möglich entleert werden können: So sollte nichts von dem eingeschlossenen Produkt in den Falten des Beutels zurückbleiben, was von der Pumpe angesaugt und abgegeben werden könnte. Schließlich sollte der Spender einfach konstruiert sein und sollte insbesondere vermeiden, daß der deformierbare Beutel auf dein Abgabemittel oder dem damit verbundenen Saugkopf-Element in Anlage kommt.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist somit eine Abgabevorrichtung der eingangs bezeichneten Art, bei der sich die Vorsprünge des Elements im Inneren des Behälters an einen kegelstumpfartigen Bereich des Elements anschließen, wobei sich der Bereich von den Vorsprüngen bis zu der Zone zur Befestigung des Abgabemittels auf dem Behälter in der Nähe des Behälterhalses aufweitet; erfindungsgemäß erzeugt der kegelstumpfartige Bereich eine Oberfläche zur Führung des Beutels, welche die Faltung des Beutels bestimmt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Abgabemittel eine manuelle Pumpe, die durch Betätigung eines Druckknopfes eine Dosis des abzugebenden Produktes abgibt.
  • Gemäß einer ersten Ausführungsvariante ist jeder der Vorsprünge ein Zapfen mit einer zylindrischen Seitenfläche, die in eine am Ende abgerundete Oberfläche übergeht. Diese Anordnung vermeidet jedes Zerreißen des Beutels, der am Ende der Entleerung an die Zapfen gepreßt wird, während das in der Druckschrift WO 89/00535 beschriebene Element scharfe Kanten aufweist, die ein eventuelles Durchbohren des deformierbaren Beutels bewirken können.
  • Gemäß einer zweiten Ausführungsvariante ist jeder Vorsprung eine Zunge, die von gerundeten Flächen begrenzt ist, um jedes Zerreißen des Beutels zu vermeiden. Der Behälter weist eine Längsachse auf, entlang welcher das Abgabemittel angeordnet ist, wobei die Außenfläche der Zungen entlang einer geometrischen, zylindrischen Umhüllung angeordnet sind, die als Achse die Längsachse des Abgabemittels aufweist, wobei die Innenflächen der Zungen einen Raum begrenzen, in den die Öffnung des Elementes mündet, Bei dieser Variante nehmen die Zungen vorteilhafterweise eine Fläche ein, die zwischen dem 0,3 und 0,7 fachen der gesamten Seitenfläche der zylindrischen Umhüllung liegt, die von den Außenflächen beschrieben wird. Diese Größe der Fläche erlaubt es, einen geeigneten Anschlag für die Beutelwand zu verwirklichen, ohne einen übermäßigen Druckverlust im Fall der Abgabe viskoser Produkte zu bewirken. Außerdem weist das Ende jeder Zunge auf seiner Außenfläche gegenüber dem Boden eine Abschrägung auf, die eine Kante beseitigt, welche die Beutelwand beschädigen könnte.
  • Es kann vorgesehen sein, daß sämtliche Zungen einen Schutzraum definiert, dessen Querschnitt kreisförmig ist, wobei jede Zunge eine Länge aufweist, die zwischen dem 0,7 und 1,5 fachen des Schutzraumquerschnitts liegt; diese Anordnung begrenzt die geringe Menge des Produkts, die von der Pumpe nicht angesaugt werden kann. Die Öffnung, durch die das Element in den Beutel mündet, kann in einem Abstand d1 vom Behälterboden und in einem Abstand d2 von der Zone zur Befestigung des Abgabemittels auf dem Behälter angeordnet sein, wobei das Verhältnis d1/d2 in dem Bereich von 0,8 bis 1,2 liegt; in diesem Fall erfolgt die Faltung des Beutels unter der Einwirkung der Abgabemittel in geordneter Art und Weise und relativ symnietrisch, ohne daß ein Rückhaltebereich für das Produkt geschaffen wird.
  • Vorteilhaft weist die manuelle Pumpe ein Betätigungsrohr auf und ist mittels einer Bördelkappe auf dem Behälter befestigt, durch die das Betätigungsrohr hindurchgeht.
  • Um die Benutzung der Erfindung zu vereinfachen, umfaßt das Abgabemittel im Inneren des Behälters einen Körper, auf dem ein zylindrischer Bereich angeordnet ist, wobei eine Bohrung durch das Element hindurchgeht und das Element reibschlüssig mit dem zylindrischen Bereich des Abgabemittels verbunden ist. Es ist ebenfalls möglich, daß das Element einstückig mit dem Abgabemittel ausgebildet ist.
  • Zum besseren Verständnis des Gegenstandes der Erfindung sind im folgenden mehrere in der beigefügten Zeichnung dargestellte Verwendungsformen als veranschaulichende Beispiele beschrieben, ohne einschränkende Wirkung zu besitzen.
  • Zu der Zeichnung:
  • - die Figur 1 zeigt einen partiellen Längsschnitt durch eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abgabevorrichtung;
  • - die Figur 2 zeigt einen partiellen Längsschnitt durch eine zweite Ausführungsform der erf indungsgemäßen Abgabevorrichtung;
  • - die Figur 3 zeigt einen Schnitt entlang der Linie III-III gemäß Figur 2.
  • In Figur 1 sieht man einen Spender für flüssige oder pastöse Produkte, der einen doppelwandigen Behälter umfaßt und in Längsrichtung eine Symmetrieachse X-X aufweist. Die Außenwand 2 bildet eine im wesentlichen steife äußere Schale aus. Die Innenwand 3 des Behälters ist beweglich und deformierbar; sie weist eine im wesentlichen gleichmäßige Dicke und Struktur auf. Die Innenwand 3 bildet einen dichten Beutel 4 mit variablem Volumen, der im Inneren der Schale 2 angebracht ist und der als Behältnis für das abzugebende Produkt dient. Die Schale 2 ist mit einer Öffnung 5 versehen, um den Beutel 4 mit Atmosphärendruck zu beaufschlagen. Der Behälter weist einen Hals 10 auf, der mit einem Abgabemittel 11 versehen ist, das den Beutel 4 dicht verschließt. Dabei bildet der obere Rand 12 des Beutels einen kreisförmigen Ring, der auf dem oberen Rand 13 der Schale 2 aufliegt, wobei der obere Rand 13 ebenfalls die Form eines kreisförmigen Rings aufweist. Der Hals 10 weist einen radial vorspringenden Rand 14 auf, der einen kegelstumpfartigen Bereich 15 umfaßt, welcher bezogen auf die Achse X-X rotationssymmetrisch ist und dessen Durchmesser nach unten hin in einer Richtung entgegengesetzt zu derjenigen der Öffnung des Behälters abnimmt. Das Abgabemittel 11 ist mit einer runden Metallkappe 21 verbunden, deren Umfangsrand 22 auf den Rand 14 des Halses 10 gebördelt ist, wobei eine elastische Scheibe 20 dazwischenliegend angeordnet ist. Der Rand 22 übt durch das Zusammenwirken mit dem kegelstumpfartigen Bereich 15 Druck auf die von der runden Scheibe 20, dem oberen Rand 12 des Beutels und dem oberen Rand 13 der Schale gebildeten Anordnung aus; die elastische Scheibe dient so zur dichten Verbindung zwischen dem Rand 12 des Beutels und der Metallkappe 21. Das Abgabemittel 11, das hier in Form einer Dosierpumpe 26 vorliegt, die ein Betätigungsrohr 23 aufweist, auf dessen Ende ein Drücker 24 mit einer Abgabedüse 25 angebracht ist, wird durch die Kappe dicht befestigt. Die Achse des Rohrs 23 fällt im wesentlichen mit der Symmetrieachse X-X zusammen.
  • Die Kappe 21 bildet in ihrem zentralen Bereich eine zylindrische Aussparung 30 aus, die mit einem mittigen Loch 31 für den Durchgang des Rohres 23 ausgestattet ist. Die Aussparung 30 weist eine elastische Scheibe 32 auf, die zur dichten Verbindung zwischen der Kappe 21 und dem Körper 33 der Pumpe 26 dient. Der Pumpenkörper 33 ist durch eine Folge von drei Seitenflächen begrenzt, die von oben nach unten, die bezüglich der Achse X-X zylindrischen Bereiche 34, 35, 36 bilden. Der erste dieser Bereiche, 34, weist in seinem unteren Teil einen kegelstumpfartigen Bereich auf, der zum Inneren des Behälters hin abnimmt; die Kappe 21 ist auf den Bereich 34 gebördelt, wobei die elastische Scheibe 32 komprimiert wird. Der zweite Bereich 35 weist einen Durchmesser auf, der größer ist als der Durchmesser des dritten Bereichs 36, wobei der dritte Bereich mit einer kreisförmigen Endfläche 40 gegenüber dem Boden des Behälters 1 verbunden ist, wobei die Ansaugöffnung 41 der Pumpe in die Fläche 40 mündet. Die Öffnung 41 mündet in ein Element 42, das im Inneren des Beutels 4 angeordnet ist.
  • Das Element 42 weist gegenüber dem Boden 44 des Behälters 1 und in Fließverbindung mit der Öffnung 41 der Pumpe 26 eine runde Öffnung 43 auf. Das Element 42 weist am Rand der Öffnung 43 vier Zungen 45 auf, die regelmäßig beabstandet und longitudinal zum Boden 44 des Behälters hin ausgerichtet sind, um einen Korb zu bilden, der von der Wand 3 des Beutels 4 nicht blockiert werden kann. Jede Zunge 45 hat in der Richtung X-X eine Länge, die gleich dem Durchmesser der Öffnung 43 ist. Die Außenflächen 50 der Zungen sind entlang einer geometrischen zylindrischen Umhüllung um Mantellinien parallel zur Achse X-X angeordnet.
  • Jede Zunge 45 weist ein Ende 51 auf, das außen eine schräge Kante 52 umfaßt. Die Zungen 45 sind jeweils durch einen Zwischenraum voneinander getrennt, der im wesentlichen die Form und die Abmessungen einer Zunge aufweist. So bilden die Außenflächen 50 der Zungen im ganzen eine Oberfläche, die gleich der Hälfte der Seitenfläche der geometrischen zylindrischen UmhUllung ist. Bei dieser Ausführungsform weist das Element 42 eine Außenkontur auf, die einer Rotation um die Achse X-X entspricht, und die Außenflächen 50 der Zungen gehen in eine erste kegelstumpfartige Seitenfläche 53 über, welche ihrerseits in eine zweite kegelstumpfartige Seitenfläche 54 übergeht, wobei sich die beiden Kegelstümpfe zum Hals hin bis zu der zur Befestigung des Abgabemittels auf dem Behälter 1 bestimmten Zone erweitern. Die kreisförmige Basis 55 des oberen Kegelstumpfes 60, der durch die zweite Seitenfläche 54 begrenzt ist, kommt mit einem ringförmigen Vorsprung 61 der Kappe 21 in Kontakt. Der Vorsprung 61 ergibt sich aus einer Vertiefung 62, die den Rand 22 der Kappe und deren zentralen Bereich, der die Aussparung 30 bildet, trennt. Die kegelstumpfartige Seitenfläche 54 bildet die in der Fortsetzung der seitlichen Außenfläche der Vertiefung 62 und der Innenseite des Halses 10. Diese Fortsetzung ermöglicht eine durchgehende Stütze für die bewegliche Wand 3, wenn sich diese durch Verformung, z.B. hervorgerufen durch die Pumpe, dem Element 42 nähert.
  • Das Element 42 umfaßt außerdem eine Bohrung 64, durch welche die Achse X-X hindurchgeht und deren unteres Ende die Öffnung 43 bildet. Das Element 42 ist reibschlüssig mit dem zweiten Bereich 35 des Pumpenkörpers verbunden, wobei der Bereich 35 dazu mit der Bohrung 64 zusammenwirkt.
  • Die Figuren 2 und 3 zeigen eine zweite Ausführungsform der Erfindung. Diejenigen Strukturen, die identisch mit denjenigen der Figur 1 sind, tragen Bezugszeichen, die gegenüber dem in Figur 1 verwendeten, um den Wert 200 erhöht wurden. Der Behälter 201 ist identisch mit dem gemäß Figur 1. Die Pumpe 226 weist einen Körper 233 auf, der durch die von oben nach unten verlaufende Folge der beiden zylindrischen Bereiche 234, 235 begrenzt ist. Die Kappe ist wie vorher für Figur 1 beschrieben auf den Bereich 234 gebördelt. Ein Element 280 ist mittels einer Bohrung 264, die entlang der Achse Z-Z des Elementes und des Bahälters angeordnet ist, reibschlüssig mit dem seitlichen Bereich 235 verbunden. Das Element 280 weist gegenüber dem Boden 244 des Behälters und in Fließverbindung mit der Öffnung 241 der Pumpe 226 eine runde Öffnung 243 auf.
  • Das Element 280 weist am Rand der Öffnung 243 drei Zapfen 285 auf, die regelmäßig voneinander beabstandet sind und die in Längsrichtung zum Boden 244 des Behälters hin ausgerichtet sind, um einen Saugkopf zu bilden, der von der deformierbaren Wand 203 des Beutels 204 nicht blockiert werden kann. Jeder Zapfen 285 weist eine rotationszylindrische Seitenfläche auf, die nach unten in eine abgerundete Endfläche 252 übergeht. Die Zapfen 285 sind einstückig mit einem kegelstumpfartigen Bereich 286 ausgebildet, der sich zum Hals des Behälters 201 hin erweitert und der mit dem Boden der Kappe 221 in Kontakt kommt. Der kegelstumpfartige Bereich 286 weist acht Nuten 200 auf, die regelmäßig beabstandet sind und deren Breite kleiner als der Durchmesser des Querschnitts eines Zapfen 285 ist. Jede Nut 200 öffnet sich auf der Oberfläche des kegelstumpfartigen Bereichs 286 und ist entlang einer Mantellinie dieser Oberfläche ausgerichtet. Die Funktion der Nuten besteht darin, einen Satz Kanäle zu bilden, wo das abzugebende Produkt zwischen der Wand 203 des Beutels 204 und dem Element 280 zirkulieren kann.
  • Die Herstellung der erf indungsgemäßen Abgabevorrichtung kann wie folgt vor sich gehen: man nimmt mehrere der aus dem Stand der Technik bekannten Behälter 1, 201; man füllt diese mit einem bestimmten Volumen des abzugebenden Produktes. Außerdem bereitet man Kappen 21, 221 vor, die jeweils auf eine manuelle Pumpe der bereits beschriebenen Art gebördelt werden. Die den Saugkopf bildenden Elemente 42 oder 280 werden mit Kraft auf mindesten einen der zylindrischen Bereiche des Pumpenkörpers gepreßt, um eine Vielzahl von Zwischenräumen zu liefern, die jeweils zu dem Hals eines zugehörigen Behälters ausgerichtet werden, bevor sie dort durch Bördeln der Kappenumrandung auf den Rand der Schale des Flakons fixiert werden.
  • Die Funktionsweise eines solchen Spenders ist klassisch. Bei jeder Abgabe einer Dosis des Produktes durch Herunterdrücken des Drückers 24, 224 zieht sich der Beutel 4, 204 durch Faltung seiner Wandung 3, 203 in einer einheitlichen Bewegung in Richtung der Ansaugöffnung 41, 241 der Pumpe 26, 226 zusammen.

Claims (12)

1. Vorrichtung zur Abgabe von flüssigen oder pastösen Produkten, vorzugsweise kosmetischen Produkten, die einen Behälter (1, 201) mit mindestens zwei konzentrischen Wänden (2, 202;3, 203) umfaßt, wobei die äußerste der Wände (2, 202) eine im wesentlichen steife Schale bildet und die innerste der Wände (3, 203) einen dichten verformbaren Beutel (4) mit variablem Volumen darstellt, der als Behältnis für das abzugebende Produkt dient, wobei die Schale mit einer Öffnung (5) versehen ist, die gewährleistet, daß rings um den Beutel (4) der Umgebungsdruck aufrechterhalten wird, wobei der Behälter (1, 201) einen Hals (10, 210) aufweist, der ein Mittel zur Abgabe (11, 211) trägt, das zum dichten Verschließen und zur äußeren Betätigung geeignet ist, um die Abgabe des Produktes zu gewährleisten, wobei dieses Abgabemittel (11, 211) mit einem einstückigen Element (42, 280) verbunden ist, das in das Innere des Beutels (4) mündet, wobei die Wand (3, 203) des Beutels (4) eine im wesentlichen gleichmäßige Dicke und Struktur aufweist und das Element (42, 180, 280) rings um die Öffnung (43, 243), durch welche es in den Beutel (4) einmündet, mehrere Vorsprünge aufweist, die voneinander regelmäßig beabstandet und zum Boden des Behälters (1, 201) gerichtet sind, um einen Saugkopf zu bilden, den die verformbare Wand des Beutels (4) nicht zusetzen kann, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge des Elementes (42, 280) im Inneren des Behälters (1, 201) mit einem kegelstumpfartigen Bereich des Elementes verbunden sind, wobei der kegelstumpfartige Bereich sich von den Vorsprüngen bis zu einer Zone für die Befestigung des Abgabemittels (11, 211) am Behälter (1, 201) in der Nähe des Halses (10, 210) des Behälters (1, 201) erweitert.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Abgabemittel (11, 211) eine manuelle Pumpe (26, 226) ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Vorsprung ein Zapfen (285) ist, der eine zylindrische Seitenfläche aufweist, welche in eine am Ende abgerundete Oberfläche (252) übergeht.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Vorsprung eine Zunge (45) ist, die von gerundeten Flächen begrenzt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (1) eine Längsachse (X- X, Z-Z) aufweist, entlang welcher das Abgabemittel (11) angeordnet ist, wobei die Außenflächen (50) der Zungen (45) entlang einer geometrischen zylindrischen Umhüllung angeordnet sind, die als Achse die Längsachse des Abgabemittels (11) aufweist, wobei die Innenflächen der Zungen einen Raum begrenzen, in den die Öffnung (43) einmündet.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenflächen (50) der Zungen (45) eine Fläche einnehmen, die zwischen dem 0,3 und 0,7fachen der gesamten Seitenfläche der zylindrischen Umhüllung liegt, die von den Außenflächen (50) beschrieben wird.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende (51) jeder Zunge (45) auf seiner Außenfläche (50) zum Boden (44) des Behälters (1) hin eine schräge Kante (52) aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtheit der Zungen (45) einen Schutzraum definiert, dessen Querschnitt kreisförmig ist und daß jede Zunge (45) eine Länge aufweist, die zwischen dem 0,7 und 1,5fachen des Durchmessers des Querschnitts des Schutzraumes liegt.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (43, 243), durch die das Element (42, 280) in den Beutel (4) mündet, in einer Entfernung d1 vom Boden (44) des Behälters (1,201) und einer Entfernung d2 von der Befestigungszone der Abgabemittel (11, 211) am Behälter (1, 201) angeordnet ist, wobei das Verhältnis d1/d2 im Bereich von 0,8 bis 1,2 liegt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die manuelle Pumpe (26, 226) ein Betätigungsrohr (23, 223) aufweist und mittels einer Bördelkappe (21, 221) am Behälter (1, 201) befestigt ist, durch die das Betätigungsrohr (23, 223) hindurchgeht.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Abgabemittel (11, 211) im Inneren des Behälters (1, 201) einen Körper (33, 233) aufweist, auf dem ein zylindrischer Bereich (35, 36; 235) vorgesehen ist, wobei eine Bohrung (64, 264) durch das Element (42, 280) hindurchgeht und wobei das Element (42, 280) reibschlüssig mit dem zylindrischen Bereich (35, 36; 235) des Abgabemittels (11, 211) verbunden ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Element (42, 280) einstückig mit dem Abgabemittel (11, 211) ist.
DE69100602T 1990-02-28 1991-02-13 Abgabevorrichtung für flüssige oder pastöse Produkte, insbesondere für kosmetische Produkte. Expired - Fee Related DE69100602T2 (de)

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