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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung isolierbarer,
verstärkter Bauelemente (Fundamente, Wände, Dächer, Decken oder Wandelemente) aus Beton,
wobei eine Seitenfläche des Bauelements von einer bewehrten Betonplatte gebildet wird, und
die andere Seitenfläche Nagelleisten in Form von Holzleisten aufweist, die sich zumindest in
eine von zwei zueinander rechtwinkeligen Richtungen erstrecken und mit der Bewehrung
verbunden sind, bewehrte Betonrippen sich mindestens in eine der genannten Richtungen
erstrekken und mit den Holzleisten und der bewehrten Betonplatte in Verbindung stehen, und wobei
eine rechteckige, horizontal ausgerichtete und nach oben offene Verschalung mit waagrechtem
Boden und vier Seitenwänden verwendet wird, und eine Abmessung entweder der
Nutzlängelhöhe des entstehenden Bauelements entspricht oder einem Mehrfachen dieser Nutzlänge/-höhe,
die Bewehrung aus einem Bewehrungsgitter besteht, das parallel zur Bodenfläche der
Verschalung und zugehörigen Abstandhaltem, vorzugsweise in Form von an den Holzriegeln
befestigten Bewehrungselementen anzubringen ist, und weiterhin in diese Verschalung von oben
Beton eingeftillt wird, nachdem die Verbindung zwischen dem Bewehrungsgitter und den
Abstandhaltern hergestellt wurde.
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Ein Bau- oder Kunstruktionselement der obengenannten Art zeigt eine hohe Druck-, Zug- und
Biegefestigkeit im Verhältnis zu dem Gewicht je Oberf[ächeneinheit, es ist jedoch in seiner
Konstruktion sehr komplex. Bisher war es daher schwierig, zu einem rationellen
Produktionsverfahren zur Herstellung von Bauelementen der obengenannten Art zu gelangen.
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Entsprechend der üblichen Verfahren wird das Gießen so durchgeführt, daß auf der
Bodenfläche einer Verschalung eine durchgehende Betonfläche geformt wird, doch bringt ein solches
Verfahren technische Nachteile sowie Beschränkungen bei dem Herstellungsschritt nach sich.
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Ein anderer Nachteil der bekannten Gußverfahren liegt darin, daß keine Schritte unternommen
werden, um eine Bearbeitung der Betonobertläche zu erleichtern, d.h., eine dekorative
Bearbeitung (Verputzen, Zumischen von Kies in die Oberflächenschicht, etc.). Ein Verputzen der
Betonoberfläche ist unmöglich, wenn das Element in der Verschalung liegt, da diese
Oberfläche in dieser Lage völlig unzugänglich ist. Natürlich kann man eine Kiesschicht, die als
Oberflächenschicht auf der Betonfläche resultiert, auf dem Boden der Verschalung anordnen, jedoch
ist ein solches Verfahren wenig kontrollierbar und die daraus sich ergebenden Resultate sind
meistens sehr dürftig.
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Die SE-B-416 572 offenbart ein Bauelement, nämlich ein Wandelement, das einige Merkmale
der eingänglich geoffenbarten Struktur aufzeigt. Das Verfahren zur Herstellung unterscheidet
sich durch die Verwendung einer Verschalung, die keine festen Hohikästen besitzt. Es werden
starre Isolierplatten und Holzleisten angeordnet, welche abwechselnd, Seite an Seite an dem
Boden der Verschalung befindliche Fixierleisten bilden. Diese hölzernen Leisten oder Latten
werden in einem zuvorgehenden Arbeitsschritt durch Bindungen verbunden, oder nach ihrem
Einbetten, während sie an dem Boden der Verschalung aufliegen. Eine Hauptbewehrung, z.B.
in Form eines Bewehrungsgitters, wird eingelegt, sodaß es in einer Ebene gelegen ist, die sich
parallel zu den Seitenflächen des sich ergebenden Elementes erstreckt. Die Verschalung wird
von oben mit Beton gefüllt, und man läßt diesen Beton aushärten, gegebenenfalls nachdem man
eine gewünschte Bearbeitung an seiner frei zugänglichen Oberfläche durchgeführt hat, und das
Element wird aus der Verschalung entfernt.
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Die CH-A-590 987 offenbart eine Bauelement, welches einige Merkale der eingangs
festgelegten Struktur zeigt, wobei hölzerne Balken, die Nagelleisten bilden, durch Zwischenschaltung
von Verbindungsmitteln mit der Bewehrung verbunden werden. Dieses Bauelement nach dem
Stand der Technik besitzt starre Platten, die vorzugsweise aus Isoliermaterial bestehen und
einen wesentlichen Teil der gesamten Querschnittsfläche des Elementes einnehmen.
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Das Bauelement nach der SE-B-4 16 572 und jenes nach der CH-A-590 987 besitzt starre
Isolierplatten, die im Vergleich mit weichen Isoliermatten ähnlicher oder besserer
Isoliereigenschaften üblicherweise sehr teuer sind. Die Verfahren nach diesen beiden Publikationen zum
Stand der Technik erfordern umfangreiche Verschalungsarbeiten.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, ein sehr rationelles Verfahren der
eingangs erwähnten Art zur Herstellung von Bauelementen anzugeben, d.h. von jener Art, bei
welcher keine eingegossenen, starren Isolierplatten vorhanden sind, und die statt dessen
versenkte Hohlräume aufweist. Dabei sollen die Holzlatten direkt mit der Bewehrung verbunden
sein und das Bewehrungsgitter in seiner Lage durch Verbindung mit stehenden
Bewehrungsmitteln gehalten sein, wodurch die Nachteile, Fehlerhaftigkeiten und Beschränkungen nach
dem Stand der Technik eliminiert oder wesentlich reduziert werden.
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Zu diesem Zweck ist die Erfindung gekennzeichnet durch die Verwendung einer Verschalung
mit Hohlkästen zur Bildung von versenkten Hohlräumen für das anschließende Einbetten von
Isoliermatten, wobei die Hohlkästen sicher mit dem Boden der Verschalung verankert und in
mindestens einer der erwähnten Richtungen mit Zwischenräumen angeordnet sind, deren
Abmessungen denen der Nagelleisten entsprechen, die in der Verschalung zwischen angrenzenden
Hohlkästen in diesen Zwischenräumen untergebracht werden und auf der Bodenfläche der
Verschalung ruhen, wobei die Abstandhalter vor oder nach der Unterbringung der Nagelleisten in
der Verschalung mit den Nagelleisten verbunden und die Abstandhalter dann an dem
Bewehrungsgitter befestigt werden.
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Das Verfahren nach der Erfindung wird somit lediglich in Verbindung mit einer Haupttype der
gegenwärtigen Bauelemente verwendet, nämlich mit Elementen, die Hohlräume zum
nachträglichen Einbetten weicher Isoliermatten besitzen.
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Folgerichtig wird, falls Verschalungen mit Hohlräumen zum darauffolgenden Einbetten
weicher Isoliermatten verwendet werden, eine Verschalung verwendet, die ständige Hohlkästen
besitzt, deren Abstände die Breite der erwähnten Holzleisten, die Nagelleisten bilden, ein wenig
übersteigt, wobei die Breite der Hohlkästen etwas größer als die Breite der genannten Matten
ist. Die Verschalung ist länglich, rechteckig und nach oben offen und besitzt sowohl einen
flachen Boden als auch kurze Wände, die sich längs der seitlichen und der Endkanten erstrecken.
Beispielsweise kann die Verschalung eine Länge von fünfzig Metern aufweisen. Die seitlichen
und Endwände können eine Höhe von etwa 15 cm besitzen. Vorzugsweise ist die Breite einer
Standardabmessung für die Nutzhöhe/-breite des sich ergebenden Elementes angepaßt. Im
Zusammenhang mit einer so großen, wirksamen Verschalungslänge in der Größenordnung von
fünfzig Meter ist es selbstverständlich eine Voraussetzung, daß das sich ergebende gegossene
Element danach in die notwendigen Nutzlängen/-höhen geschnitten wird.
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Zunächst werden in die Abstände zwischen den Hohlkästen auf dem Verschalungsboden die
Holzleisten, welche Nagelleisten bilden, eingelegt, die vor oder nach ihrem Einsetzen in die
Verschalung mit stehenden Bewehrungsmitteln zum nachträglichen Verbinden mit der
Hauptbewehrung des Elementes versehen wurden. Bei Wandelementen werden danach Hohlrahmen
für Türen/Fenster auf die Hohlkästen und die Holzleisten gelegt. Nun wird die
Hauptbewehrung des Elementes, die aus einer Kreuzbewehrung in Form eines Gitters (mit Hohlräumen fur
die Türen-/Fensterhohlrahmen) besteht, parallel zu dem Verschalungsboden angeordnet, und
sie wird in geeigneter Weise von der Oberseite der Hohlkästen durch die Verbindung des
Bewehrungsgitters mit den stehenden Verstärkungsmitteln der Holzleisten gehalten. Dadurch
erhält man zum Teil eine vorübergehende Befestigung des Bewehrungsgitters in einer
gewünschten Höhe oberhalb des Verschalungsbodens und in einer vorgesehenen Distanz von der
sich ergebenden oberen Betonoberfläche, wobei die Holzleisten in dem fertigen Element zum
Teil fest mit der Hauptbewehrung verankert sind.
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Nun ist alles für den Guß bereit, der sehr rationell erfolgen kann, da eine große Fläche zum
Befüllen vorliegt (die Hohlboxen sind bezüglich der "Füllöffnung", die durch die gesamte
wirksame Fläche der Verschalung repräsentiert ist, versenkt). So ist es möglich, eine
Produktionsvorrichtung zu verwenden, die oberhalb der Verschalung längs dieser bewegbar angeordnet ist,
und von welcher aus der Beton verteilt werden kann. Das Aufbringen von Trennöl, das Heben
des gegossenen Elementes sowie ein Transport desselben zur Lagemng, etc. kann gleichfalls
mit Hilfe der Produktionsvorrichtung durchgeführt werden.
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Vor dem Guß kann längs einer Kante der Verschalung ein Träger oder ein Balken eingebettet
werden und gegebenenfalls ein Holzbalken längs der anderen Kante. Die herzustellenden
Elemente können somit, über die zuvor erwähnte allgemeine Form hinaus,
Konstruktionsunterschiede aufweisen oder unterschiedliche Detailausführungen.
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Bei der oben angegebenen Art der Herstellung ist die sich ergebende Betotifläche des
Elementes ganz oben gelegen. Dies steht in auffälligem Gegensatz zu der Gußtechnik nach dem Stand
der Technik, bei welcher die Betonoberfläche an der Bodenfläche der Verschalung geformt
wird. Es ist demnach gemäß der Erfindung einfach, die nach oben gerichtete Betonoberfläche
in gewünschter Weise zu bearbeiten. Beispielsweise kann dieser Obertläche eine gewünschte
Oberflächenlage durch geeignete Bearbeitung der Betonoberfläche oder durch Aufbringen
dekorativer Materialien, z.B. Kies, auf dieselbe zuteil werden.
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Im folgenden werden beispielsweise Ausführungen der Erfindung beschrieben, wobei Bezug
auf die begleitenden Zeichnungen genommen wird, bei welchen:
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Fig. 1 in perspektivischer Ansicht ein Element allgemeiner Art zeigt, das mit Hilfe des
Verfahrens nach der Erfindung vorteilhafterweise herstellbar ist,
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Fig. 2 ein Abschnitt eines Längsschnittes durch eine Verschalung ist, welche ein vorgegossenes
Element mit Hohlräumen für die Einbettung loser, weicher Isoliermatten enthält, wobei sich die
Holzleisten, die Nagelleisten bilden, und die Hohlräume seitlich zu der Längsrichtung der
Verschalung erstrecken, und
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Fig. 3 in einer vereinfachten perspektivischen Ansicht eine Verschalung in Verbindung mit
einer besonderen Anordnung eines Hohlrahmens für einen sich ergebenden Fensterhohlraum in
einem Wandelement zeigt.
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In Fig. 1 wird mit dem Bezugszeichen 1 allgemein ein Bauelement der gegenständlichen Art für
Häuser bezeichnet.
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Das Element 1 besteht aus einer Betonplatte 2, welche bei dieser Ausführungsform seitliche
Rippen 3 besitzt. Die durchgehende Seitenfläche der Betonplatte 2 ist mit 2' bezeichnet.
Sowohl die Betonplatte 2 als auch ihre Rippen 3 sind bewehrt. Das kreuzweise Bewehrungsgitter
4 flir die Betonplatte 2 ist in der oberen, linken Ecke der Figur 1 zu sehen.
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Die bewehrten Betonrippen 3 tragen daran angegossene Holzleisten 4', die Nagelleisten bilden.
Das in Fig. 1 gezeigte Element besitzt auch einen Holzbalken 5, der sich längs seiner oberen
Kante erstreckt.
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Zwischen den Rippen 3 sind Hohlräume 6 ausgeformt, die bezüglich der einen, durch die
Stirnflächen der Holzleisten 4) definierten Seitenfläche des Elements versenkt sind. Diese
Hohlräume 6 sind zur Aufnahme loser, weicher Isoliermatten 7 geformt.
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Wenn die Isoliermatten 7 eingebettet sind, wird ein eine Dampfsperre bildender Kärton 8
daraufgenagelt. Auf die Außenseite der Kartonplatten 8 werden dünne Holzleisten 9 genagelt,
wobei die Holzleisten 4' als Nagelstreifen dienen.
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Danach kann das Element 1 beispielsweise mit Paneel-, Bau- oder Abdeckplatten 10 versehen
werden, die aufgenagelt werden. Es ist aus Figur 1 ersichtlich, daß die Hauptbewehrung, das
Gitter 4, an eine Längsbewehrungsstange 11, z.B. in Form eines sogenannten Rippenstahls,
angeschlossen ist, auf welche kurze Verstärkungsbügel oder schräge Spreizen 12 geschweißt
sind, wobei die Verbindung zwischen dem Hauptbewehrungsgitter 4 und den Bügeln 12 mit
Hilfe eines gewöhnlichen Bindedrahtes oder auf andere geeignete Weise durchgeführt wird.
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Die durchgehende, den Rippen 3 und den Holzleisten 4' gegenüberliegende Seitenfläche 2' der
Betonplatte 2 kann eben sein. Falls jedoch eine andere Oberflächenstruktur gewünscht ist, z.B.
falls Kies, Verputz, etc. verwendet werden, kann dies in Verbindung mit dem
Herstellungsverfahren nach der Erfindung bereits während das Element noch immer die Verschalung ausfüllt
sehr einfach ausgeführt werden, wodurch sich hinsichtlich der Oberflächenbeanspruchung
große produktionstechnische Vorteile ergeben.
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Fig. 2 zeigt einen kurzen Abschnitt eines Längsschnittes durch eine Verschalung, hier aus dem
Boden 13 und zwei angrenzenden, seitlichen Hohlkästen 14 bestehend, wobei die Oberkante
der Verschalung mit 13' bezeichnet ist. Die durch die Hohlkästen 14 begrenzten Hohlräume,
die zur Aufnahme von spater eingebetteten, losen Isoliermatten 7 dienen, sind mit 15
bezeichnet.
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Das Verfahren zur Herstellung von Elementen mit seitlichen oder längsverlaufenden
Hohlräumen 15 für Isoliermatten ist fo]gendes:
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Es wird eine nach oben offene, rechteckige Verschalung 13, 13' verwendet, die bleibende
Hohlkästen 14 besitzt, welche mit einem Abstand angeordnet sind, welcher der Breite der
Nagelleisten bildenden Holzleisten 4' entspricht, die man verwenden möchte. Bei der Herstellung
der meisten Arten von Elementen werden sich die Hohikästen 14 in Längsrichtung der
Verschalung erstrecken. Nur für Bodenelemente und hohe Wände wird eine Längsausrichtung der
Hohlkästen 14 bevorzugt.
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Zwischen den Hohlkästen sind Holzleisten 4' eingebettet, deren Dicke lediglich einem
Bruchteil der Höhe der Hohlkästen 14 entspricht und deren Breite dem Abstand zwischen den
Hohlkästen 14 angeglichen ist, sodaß die Holzleisten 4' den genannten Abstand völlig ausfüllen,
wenn sie mit ihrer zukünftigen Stirnfläche an dem Boden 13 der Verschalung anliegen.
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Danach werden die Holzleisten 4' an jedem Ende mit dem Rippenstahl 11 verbunden, und zwar
mit Hilfe an sich bekannter Clips 16 mit einem Dorn 17, der in die Holzleiste 4' getrieben wird.
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Sobald dies geschehen ist wird das Bewehrungsgitter 4 auf geeigneter Höhe unterhalb der
Oberseite 13 der Verschalung angeordnet und über die Verbindung zu den stehenden, an den
Rippenstahl 11 geschweißten Bögen 12 fixiert. Die oberen Enden der Bögen 12 werden mit
dem Bewehrungsgitter 4 mit Hilfe eines üblichen Bindedrahtes verbunden.
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Die Verschalung ist daraufhin zur Aufnahme des Betons bereit, der von oben, z.B. mittels einer
Arbeitsvorrichtung zugeführt wird, die in Längsrichtung der Verschalung bewegbar ist. Diese
Vorrichtung kann eine Mehrfachfünktionsvorrichtung sein (zum Einbringen von Trennöl, zum
Hochziehen und gegebenenfalls zum Transportieren des fertigen Elementes). Während des
Gußvorganges werden die Holzleisten 4' durch den Guß mit den Betonrippen 3 verbunden, die
zum Teil durch den Rippenstahl, zum Teil durch die Bögen 12 verstärkt sind, wobei
gleichzeitig die Holzleisten mit der Bewehrung verbunden werden.
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Nachdem die Verschalung mit Beton angefüllt ist, ist die obere Betonoberfläche frei
zugänglich, um in nicht ausgehärtetem/ausgehärtetem Zustand bearbeitet zu werden. Dies steht im
Gegensatz zu der Gußtechnik nach dem Stand der Technik, bei welcher die Betonoberfläche 2'
am Boden 13 der Verschalung ausgebildet wird.
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In Fig. 3 sind die Zwischenräume zwischen benachbarten Hohlkästen 14 mit 18 bezeichnet. Ein
Hohlrahmen 19 für einen zu schaffenden Fensterhohlraum ist über einige Hohlkästen gelegt,
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TEXT FEHLT