DE69025701T2 - Vereinfachte stossgeführte Schneidkopfvorrichtung für Trimmer mit flexiblem Schneidfaden - Google Patents
Vereinfachte stossgeführte Schneidkopfvorrichtung für Trimmer mit flexiblem SchneidfadenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich im allgemeinen auf eine Schneidkopfanordnung für einen Trimmer mit flexiblem Schneidfaden, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1
- Schneidkopfanordnungen des Typs mit "Fadenabgabe durch Anstoßen" sind heutzutage häufig verwendete Komponenten von Trimmern mit flexiblem Schneidfaden, und typischerweise besitzen sie ein rotationsmäßig angetriebenes Gehäuse, in dem ein Spulenelement zum Aufnehmen einer aufgewickelten Menge an flexiblem Schneidfaden angeordnet ist. Ein äußerer Endbereich des Schneidfadens ist durch eine Fadenaustrittsöffnung nach außen geführt, die in der Gehäuseseitenwand ausgebildet ist. Während der mit hoher Geschwindigkeit erfolgenden Rotation des Gehäuses wird der nach außen ragende Schneidfadenbereich in einer in Querrichtung verlaufenden Schneidebene herumgewirbelt, um seine normale Pflanzentrimmfunktion durchzuführen.
- Von dem Gehäuse ragt ein Freigabeknopf nach unten. Wenn dieser durch die Betätigungsperson des Trimmers nach unten gegen den Boden gestoßen wird, aktiviert der Freigabeknopf eine Schneidfaden-Freischalt konstruktion innerhalb des Gehäuses zur Erzeugung einer relativen Rotation zwischen der Spule und dem Gehäuse in einer derartigen Weise, daß ein vorbestimmter Betrag an Schneidfaden abgegeben wird, um den äußeren Schneidfadenendbereich wieder zu verlängern, nachdem dieser bei der Verwendung des Trimmers zum Schneiden von Pflanzen verschlissen worden ist.
- Gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, offenbart die DE-A-30 05 968 eine Schneidkopfanordnung, bei der die Bodenanstoßeinrichtung mit Keilverbindung auf einer Antriebswelle an der unteren Endfläche der Anstoßeinrichtung sitzt, wobei der obere Endbereich derselben innerhalb eines kurzen ringförmigen Flansches aufgenommen ist, der sich von einer Innenfläche einer oberen Endwand des Gehäuses wegerstreckt. Die Außenfläche des Flansches trägt den Nabenbereich der Spule. Das untere Ende der Anstoßeinrichtung befindet sich in Eingriff mit dem unteren Abdeckelement. Das untere Abdeckelement kann daher während des Anstoßvorgangs von dem Gehäuse getrennt werden. Die Anstoßeinrichtung ist während ihrer axialen Verlagerung schlecht geführt.
- Der Benutzer des herkömmlichen Trimmererzeugnisses muß sich mit der mechanisch komplexen Ausbildung befassen, wie diese bei der herkömmlich ausgebildeten Schneidkopfanordnung vorhanden ist, wenn es Zeit ist, Schneidfaden auf die Spule aufzuwickeln oder die ursprüngliche Spule gegen eine Spule zu ersetzen, auf die zuvor in der Fabrik Schneidfaden aufgewickelt worden ist. Diese Aufgabe erfordert typischerweise, daß ein unterer Gehäuseabdeckbereich sowie ein oder mehrere zusätzliche Schneidkopfteile entfernt werden müssen, um Zugang zu der Schneidfadenspule zum Entfernen derselben zu schaffen.
- Was häufig entweder vor, während oder nach der Spulenentfernung passiert, isc, daß verschiedene Teile in dem Gehäuse einfach herausfallen und in der korrekten Reihenfolge und Orientierung in dem Gehäuse wieder mühsam positioniert werden müssen, wobei dies zusätzlich zu dem Spulenaustausch erforderlich ist. Dies kann eine recht mühsame und ärgerliche Aufgabe für Benutzer des Trimmers sein, die wenig Geduld und handwerkliches Geschick besitzen. Selbst mit Geduld und handwerklichem Geschick ist ein recht hohes Ausmaß von Handfertigkeit seitens des Benutzers häufig erforderlich, um eine herkömmliche Schneidkopfanordnung mit Schneidfadenabgabe durch Anstoßen wieder zusammenzu bauen, da mehrere ihrer inneren Teile miteinander in Ausrichtung gehalten werden müssen, während die Gehäuseabdeckung gegen die Kraft der Freigabeknopfvorspannfeder wieder an dem Hauptgehäusekörper angebracht wird.
- Die EP-A-0 056 337 offenbart eine Schneidkopfanordnung, bei der das Spulenelement in Form einer Anstoßeinrichtung ausgebildet ist, die zum Abgeben eines Teils des Schneidfadens axial zu verlagern ist.
- Die vorliegende Erfindung schafft eine Schneidkopfanordnung, die die Merkmale des Anspruchs 1 besitzt.
- Die Anordnung gemäß der vorliegenden Erfindung beinhaltet in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel die folgenden sechs Komponenten. Diese Komponenten sind:
- 1. Eine Nabe aus geformtem Kunststoff mit einer hohlzylindrischen Konfiguration, mit einer oberen Endwand mit einer durchgehenden zentralen Antriebswellen-Aufnahmeöffnung, mit einer ringförmigen Seitenwand, die sich von dem Umfang der oberen Endwand nach unten erstreckt und durch die eine Schneidfaden-Austrittsöffnung sowie zwei Verriegelungsöffnungen hindurch ausgebildet sind, und mit einem offenen unteren Ende;
- 2. Ein Abdeckelement aus geformtem Kunststoff, das an dem Boden der Nabe lösbar verriegelbar ist und eine ringförmige Bodenwand mit einer nach oben ragenden, ringförmigen Umfangsseitenwand aufweist, die in dem offenen unteren Ende der Nabe teleskopartig aufnehmbar ist;
- 3. Ein Gewindedorn;
- 4. Eine zylindrische Schraubendruckfeder;
- 5. Eine Schneidfaden-Vorratsspule aus geformtem Kunststoff mit einem hohlen, offenendigen zentralen Nabenbereich; und
- 6. Ein Freigabeknopfelement aus geformtem Kunststoff mit hohlzylindrischer Konfiguration, mit einem offenen oberen Ende, einem geschlossenen unteren Ende und einer länglichen rohrförmigen Seitenwand.
- Von einem zentralen Bereich der oberen Nabenendwand erstreckt sich ein länglicher Halterungskragen nach unten, der an seinem oberen Ende eine in Umfangsrichtung voneinander beabstandete Reihe von Festhaltestegen aufweist, die von dessen inneren Seitenfläche radial nach innen ragen. Der Gewindedorn kann in die Stege axial im Preßsitz eingepaßt werden, um den Dorn an der Nabe zu halten und den Dorn für das Aufschrauben auf die Trimmer-Antriebswelle zu positionieren.
- Der längliche Halterungskragen ist nach außen hin von einem kürzeren Kragen umgeben, der sich von der oberen Nabenendwand nach unten erstreckt, und eine in Umfangsrichtung voneinander beabstandete Reihe radial gerichteter Führungsrippen erstreckt sich über den ringförmigen Raum zwischen den beiden Kragen. Der längliche Halterungskragen ist innerhalb des Freigabeknopfelements verschiebbar und axial aufgenommen, und die Führungsrippen sind innerhalb axialer Schlitze aufgenommen, die in dem oberen Ende des Freigabeknopfelements ausgebildet sind, so daß eine Bewegung des Freigabeknopfelements axial relativ zu der Nabe, jedoch nicht rotationsmäßig relativ dazu ermöglicht ist.
- Das obere Ende der Feder ist in dem länglichen Halterungskragen aufgenommen und drückt gegen die Unterseite eines vergrößerten oberen Längsbereichs des Dorns. Das untere Ende der Feder ist auf das obere Ende einer axial verlaufenden Federhalterungs- und Festhaltekonstruktion gepaßt, die im Inneren des Freigabeknopfelements ausgebildet ist. Der Freigabeknopf ist auf einen vergrößerten unteren Endbereich des Gewindedorns gedrückt, der den Knopffesthält und eine axiale Bewegung des Knopfes gestattet, jedoch ein Entfernen des Knopfes von dem Dorn behindert. Der Freigabeknopf hält somit die Feder in der Betriebsposition an der Nabe. Die Freigabeknopf-Festhaltekraft an dem unteren Ende des Dorns ist jedoch beträchtlich geringer als die reibungsmäßige Festhaltekraft an seinem oberen Ende, wo der Dorn im Preßsitz in die Nabe eingepaßt ist. Der Freigabeknopf läßt sich somit von der Nabe abziehen, wenn dies erwünscht ist. Die Feder wird dann zu einem losen Teil. In dieser Weise auf der Nabe gehalten kann der Freigabeknopf dann axial relativ zu der Nabe zwischen einer nach unten ausgefahrenen Position und einer nach oben eingefahrenen Position bewegt werden, wobei die Feder das Freigabeknopfelement nach unten in Richtung auf seine ausgefahrene Position vorspannt.
- Die Schneidfaden-Vorratsspule sowie ein Vorrat an flexiblen Schneidfaden, der betriebsmäßig auf diese gewickelt ist, sind innerhalb der Nabe drehbar angebracht, wobei sich der Freigabeknopf durch die Spulennabe nach unten erstreckt und der kürzere Nabenkragen in der Spulennabe drehbar aufgenommen ist und diese trägt, und zwar mittels zwei einander diametral gegenüberliegender, federnd nachgiebiger Verriegelungszungen, die von dem Abdeckelementrand nach oben ragen und in entsprechenden Verriegelungsöffnungen in der Nabe verriegelnd aufgenommen sind, wobei sich ein äußerer Schneidfaden-Endbereich durch die Schneidfaden-Austrittsöffnung der Nabe nach außen erstreckt.
- Wenn das Abdeckelement in seiner Position in dem offenen unteren Ende der Nabe verriegelt ist, ragt das Freigabeknopfelement nach unten durch die zentrale Abdeckelement-Öffnung hindurch, das Abdeckelement drückt gegen einen Bereich des Freigabeknopfelements, um die Feder leicht zu komprimieren und das Freigabeknopfelement in seiner normalen, nach unten ausgefahrenen Betriebsposition zu halten, und die Nabe und das Abdeckelement wirken zusammen, um die Feder gegen eine nennenswerte axiale Bewegung relativ zu dem Rest der Schneidkopfanordnung festzuhalten.
- Während des Betriebs des Trimmers kann der äußere Schneidfaden-Endbereich wieder verlängert werden, um eine durch Verschleiß bedingte Verkürzung desselben zu kompensieren, indem man einfach den Freigabeknopf gegen den Boden stößt, um diesen zur Ausführung einer axialen Bewegung aus seiner ausgefahrenen Position in seine eingefahrene Position und sodann wieder zurück in seine ausgefahrene Position zu veranlassen. Ansprechend auf dieses Aufstoßen des Freigabeknopfes gestatten zusammenwirkende Freischaltzähne, die an dem Freigabeknopf und der inneren Seitenfläche der Spule ausgebildet sind, der zentrifugalen Schneidfaden- Abgabekraft an dem äußeren Schneidfaden-Endbereich eine inkrementelle Rotationsbewegung der Spule, wonach sie diese wieder stoppen, um den verschlissenen äußeren Schneidfaden-Endbereich inkrementell zu verlängern.
- Aufgrund der einfachen Konstruktion der Schneidkopfanordnung läßt sich ein Entfernen der Spule einfach und rasch durchführen, indem man einfach das Abdeckelement (durch Niederdrücken seiner beiden Verriegelungszungen) sowie die Spule entfernt, wobei keine weiteren Teile der Anordnung entfernt werden müssen oder aus der Nabe der geöffneten Anordnung herausfallen können. Ferner schafft die beträchtlich vereinfachte Konstruktion der Anordnung eine vorteilhafte Reduzierung des Gewichts, der Materialkosten und der Rotationsträgheit derselben, und es wird eine sehr kompakte Kopfkonfiguration geschaffen sowie ein vollständiges Zerlegen und neues Zusammenbauen des Schneidkopfes durch den Benutzer des Trimmers in sehr rascher und einfacher Weise ermöglicht.
- Es zeigen:
- Fig. 1 eine von oben gesehene Draufsicht auf eine Schneidkopfanordnung für einen Trimmer mit flexiblem Schneidfaden, die Grundlagen der vorliegenden Erfindung beinhaltet;
- Fig. 2 eine Schnittansicht durch die Schneidkopfanordnung entlang der Linie 2-2 der Fig. 1, wobei die linke Seite der Anordnung in einem Zustand dargestellt ist, in dem ein durch Anstoßen ausgelöster Schneidfadenzuführ- Freigabeknopfbereich derselben sich in seiner nach unten ausgefahrenen Position befindet, und die rechte Seite der Anordnung in einem Zustand dargestellt ist, in dem sich der Schneidfaden-Freigabeknopf in seiner nach oben zurückgezogenen Position befindet;
- Fig. 3 eine Schnittansicht auf die Schneidkopfanordnung entlang der Linie 3-3 der Fig. 2, wobei der gesamte Schneidfaden-Freigabeknopf zur Verdeutlichung der Darstellung in seiner nach unten ausgefahrenen Position dargestellt ist;
- Fig. 4, 4A und 4B schematische, gerade gerichtete fragmentarische Schnittansichten der Schneidkopfanordnung entlang der gekrümmten Schnittlinie 4-4 der Fig. 3, zur sequenziellen Darstellung der Zusammenwirkung zwischen innerer Schneidfadenspule und äußeren Freigabeknopfzähnen während der inkrementellen Schneidfadenabgabe von der Schneidkopfanordnung; und
- Fig. 5 eine auseinandergezogene Perspektivansicht der Schneidkopfanordnung.
- Wie in den Figuren 1 bis 3 dargestellt ist, schafft das beschriebene Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung eine leichte Schneidkopfanordnung 10 des Typs mit Schneidfadenzufuhr durch Anstoßen, und zwar zur Verwendung bei einem Trimmer mit flexiblem Schneidfaden, wobei die Anordnung eine neuartige einfache und kostengünstige Konstruktion aufweist und sich einfach und rasch von dem Benutzer des Trimmers zusammenbauen und zerlegen läßt, ohne daß dabei Werkzeuge irgendwelcher Art erforderlich sind. In einer nachfolgend noch zu beschreibenden Weise wird die Anordnung 10 an ein Ende der Antriebswelle 12 (Fig. 2) eines Trimmers (nicht dargestellt) mit flexiblem Schneidfaden angeschraubt und ist mit hoher Drehzahl um eine zentrale Antriebsachse 14 rotationsmäßig antreibbar.
- Die mit hoher Geschwindigkeit erfolgende Rotation der Anordnung 10 verursacht ein rasches Ausschwenken eines nach außen ragenden Endbereichs 16a eines im Inneren der Anordnung 10 untergebrachten flexiblen Schneidfadens 16 in einer zu der Achse 14 quer verlaufenden Schneidebene zur Ausführung der üblichen Pflanzenschneidfunktion des Trimmers. Da der herumgewirbelte Schneidfadenbereich 16a während des Betriebs des Trimmers durch Verschleiß verkürzt wird, kann die Anordnung 10 (wie dies im folgenden noch beschrieben wird) durch die Bedienungsperson des Trimmers einfach nach unten gegen den Boden gestoßen werden, um inkrementell zusätzlichen Schneidfaden abzugeben und den wirksamen Schneidfadenbereich 16a wieder zu verlängern.
- Die mechanisch einfache Ausbildung der Schneidkopfanordnung 10 ist am besten in Fig. 5 dargestellt, in der zu sehen ist, daß die gesamte Anordnung aus nur sechs Komponenten besteht - einem Gehäuse 18, das durch einen oberen Nabenbereich 20 und ein unteres Abdeckelement 22 gebildet ist, einem Gewindedorn 24, einer zylindrischen Druckschraubenfeder 26, einem Schneidfaden-Freigabeknopfelement 28 und einer Schneidfaden-Vorratsspule 30.
- Bei der Nabe 20 handelt es sich um eine geformte Kunststoffkonstruktion mit einer hohlen, allgemein zylindrischen Konfiguration mit einer oberen Endwand 32, einer allgemein ringförmigen Seitenwand 34 und einem offenen unteren Ende 36. Für später noch zu beschreibende Zwecke sind zwei radial stärker ausgebildete Umfangsbereiche 38 der Seitenwand 34 mit Verriegelungsöffnungen 40 ausgebildet, und vier Festlegeaussparungen 42 sind in der Unterseite eines Nabenbodenflansches 43 in umfangsmäßig beabstandeter Weise gegenüber den Verriegelungsöffnungen 40 ausgebildet, und eine kreisförmige Öffnung 44 mit vier radial nach außen ragenden Schlitzbereichen 45 ist axial durch die obere Endwand 32 hindurch ausgebildet. Um 90º von den Verriegelungöffnungen 40 versetzt ist eine Schneidfaden-Austrittsöffnung 46 (Fig. 3 und 5) radial durch einen der beiden radial vergrößerten Bereiche 47 der Nabenseitenwand 34 hindurch ausgebildet, wobei die Schneidfaden-Austrittsöffnung in der üblichen Weise mit einer aus Metall gebildeten Schneidfaden-Schutzöse oder Tülle 48 versehen ist.
- Wie am besten in den Figuren 2 und 3 zu sehen ist, erstreckt sich ein länglicher ringförmiger Halterungskragen 50 von einem zentralen Bereich der Unterseite der oberen Nabenendwand 32 axial nach unten, und er besitzt ein offenes unteres Ende 52, das etwas unterhalb des offenen unteren Endes 36 der Nabe 20 angeordnet ist. Von der inneren Seitenfläche des Halterungskragens 50 erstrecken sich entlang eines oberen Endbereichs derselben vier umfangsmäßig voneinander beabstandete Stege 54 radial nach innen, zwischen denen sich die Schlitze 45 nach unten erstrecken.
- Ferner erstreckt sich von der inneren Seitenfläche der oberen Nabenendwand 32 ein zylindrischer Kragen 58 nach unten, der kürzer ist als der zentrale Kragen 50 und diesen auf der Außenseite umgibt. Der Kragen 58 besitzt ein offenes unteres Ende 60, das in einer allgemein zentralen axialen Position innerhalb der Nabe 20 angeordnet ist. Für später noch zu beschreibende Zwecke erstrecken sich vier umfangsmäßig voneinander beabstandete, radial verlaufende Rippen 62 über den ringförmigen Raum zwischen den Kragen 50 und 58. Um das obere Ende des Kragens 58 erstreckt sich eine ringförmige erhöhte Anlageeinrichtung 59.
- Wie nunmehr unter Bezugnahme auf die Figuren 2 und 5 zu sehen ist, handelt es sich bei dem unteren Abdeckelement 22 um eine geformte Kunststoffkonstruktion mit einer ringförmigen Seitenwand 68, die sich von dem Umfang einer ringförmigen unteren Endwand 70 nach oben erstreckt, die schräg nach oben und radial nach außen verläuft. Die Seitenwand 68 ist radial derart dimensioniert, daß sie in dem offenen unteren Ende 36 der Nabe 20 axial aufgenommen ist, und um den Umfang der Seitenwand 68 sind vier umfangsmäßig voneinander beabstandete radial nach außen ragende Festlegezungen 72, die zur Aufnahme in den Nabenfestlegeaussparungen 42 konfiguriert sind, sowie zwei axial nach oben ragende, radial nach innen verformbare Verriegelungszungen 74 ausgebildet, die vergrößerte obere Endbereiche 76 aufweisen, die zum lösbaren Einschnappen in die Verriegelungsöffnungen 40 in der Nabenseitenwand 34 in einer nachfolgend noch zu beschreibenden Weise ausgelegt sind. Die untere Endwand 70 des Abdeckelements 22 ist mit einer zentralen kreisförmigen Öffnung 78 versehen, die entlang der oberen Seitenfläche der unteren Endwand 70 von einem nach oben stehenden, ringförmigen Flansch 80 begrenzt ist.
- Zum raschen Montieren des Abdeckelements 22 in dem unteren Ende der Nabe 20 wird das Abdeckelement nach oben in die untere Endöffnung 36 der Nabe in seine in Fig. 2 gezeigte axiale Position gedrückt, wobei die Festlegezungen 72 zum Eintreten in die Festlegeschlitze 42 veranlaßt werden und die Verriegelungszungen 74 zum Einrasten nach außen in die Verriegelungsöffnungen 40 veranlaßt werden, wodurch das Abdeckelement 22 in lösbarer Weise mit der Nabe 20 über deren offenem unteren Ende verriegelt ist. Wenn es erwünscht ist, das Andeckelement 22 von der Nabe 20 zu entfernen, werden die Abdeckelement-Verriegelungszungen 74 einfach nach innen gedrückt, um eine axiale Bewegung des Abdeckelements zum Lösen der Verriegelungszungen aus ihren zugeordneten Nabenöffnungen zu ermöglichen sowie ein axiales Entfernen des Abdeckelements von der Nabe zu gestatten, wie dies in Fig. 5 dargestellt ist.
- Bei dem Freigabeknopfelement 28 handelt es sich um eine geformte Kunststoffkonstruktion mit einer rohrförmigen Seitenwand 88, die an ihrem unteren Ende durch eine untere Endwand 90 geschlossen ist. Durch einen oberen Endbereich der Seitenwand 88 hindurch sind vier in Umfangsrichtung voneinander beabstandete, axial verlaufende Schlitze 92 in Richtung nach unten ausgebildet, die an ihren unteren Enden an vier Zahnelementen 94a, 94b, 94c und 94d mit rechteckigem Querschnitt enden, die von der Freigabeknopf-Seitenwand 88 radial nach außen ragen. Der Außendurchmesser der Freigabeknopf-Seitenwand 88 unterhalb dieser Zähne ist derart dimensioniert, daß er in Richtung nach unten in der zentralen Öffnung 78 der unteren Endwand 70 des Abdeckelements 22 gleitend verschiebbar aufgenommen ist, und der Innendurchmesser der Freigabeknopf- Seitenwand ist zur gleitend verschiebbaren Aufnahme des zentralen Halterungskragens 50 der Nabe 20 dimensioniert.
- Von einem zentralen Bereich der Freigabeknopf-Endwand 90 erstreckt sich eine Federhaltekonstruktion 96 nach oben, die durch acht umfangsmäßig voneinander beabstandete Rippenelemente 98 gebildet ist, die sich von dem unteren Ende eines hohlzylindrischen Stiftelements radial nach außen erstrecken, in dessen oberem Ende drei umfangsmäßig voneinander beabstandete Schlitze 102 ausgebildet sind.
- Bei der Spule 30 handelt es sich um eine geformte Kunststoffkonstruktion mit einem hohlen offenendigen zylindrischen Nabenbereich 104 mit einer inneren Seitenfläche 106. Von dem oberen und dem unteren Ende der Nabe 104 in Richtung axial nach innen sind radial davon nach außen wegragend ein ringförmiger oberer und unterer Spulenflansch 108 und 110 angeordnet, die zusammen mit der Nabe 104 einen Schneidfaden-Aufnahmehohlraum 112 bilden, in dem der flexible Schneidfaden 16 betriebsmäßig aufgewickelt sein kann, wie dies am besten in Fig. 2 dargestellt ist. Eine in Umfangsrichtung voneinander beabstandete Serie radial verlau fender Versteifungsrippen 114 ist an der äußeren Seitenfläche des Spulenflansches 108 ausgebildet, wie dies in den Figuren 2 und 5 dargestellt ist. Wie in Fig. 2 dargestellt ist, ist ein unterer Endbereich der Spulennabe 104 mit einer radial nach außen ragenden ringförmigen Lippe 110 versehen, die ein einfaches Greifen beim Entfernen und Montieren der Spule an der Nabe ermöglicht.
- Unter Bezugnahme nunmehr auf die Figuren 2 bis 4 sind zwei Reihen in Umfangsrichtung voneinander beabstandeter, radial nach innen gerichteter Zähne 120a bis 120d und 122a bis 122d mit rechteckigem Querschnitt auf der inneren Seitenfläche 106 der Spulennabe 104 ausgebildet. Wie im folgenden beschrieben wird, wirken diese acht inneren Spulenzähne mit den vier Freigabeknopf zähnen 94a bis 94d zusammen, um einen Freischaltmechanismus zu bilden, der ansprechend auf ein Anstoßen des Freigabeknopfes 28 gegen den Boden während des Trimmerbetriebs eine inkrementelle Abgabe von Schneidfaden 16 durch die Schneidfaden-Austrittsöffnung 46 erzeugt, um den wirksamen äußeren Schneidfadenendbereich 16a wieder zu verlängern. Die unteren Spulenzähne 120a bis 120d sind dem unteren Ende der Spulennabe 104 axial benachbart angeordnet und sind von den oberen Spulenzähnen 122a bis 122d in Richtung nach unten sowie in Umfangsrichtung versetzt.
- Zum Zusammenbauen der Schneidkopfanordnung 10 aus ihrem vollständig zerlegten Zustand, wie er in Fig. 5 gezeigt ist, wird ein vergrößerter oberer Endbereich 24a des Gewindedorns 24 in Richtung nach oben in die Nabenöffnung 44 im Preßsitz eingepaßt, wie dies in Fig. 2 gezeigt ist, so daß radial wegstehende Rippen 24b an dem Dombereich 24a in die Schlitze 45 eintreten (Fig. 5). Das untere Ende der Feder 26 wird dann über das obere Ende 100 des Federhaltestifts 100 im Inneren des Freigabeknopfelements 28 gepaßt, so daß die Feder 26 an den Rippen 98 im Inneren des Freigabeknopfes 28 anliegt.
- Der Freigabeknopf 28 wird dann nach oben auf den zentralen Nabenflansch 50 gedrückt, um ein Eintreten der Nabenrippen 62 in die axialen Schlitze 92 in dem Freigabeknopf 28 zu veranlassen. Der Freigabeknopf wird dann fest in Richtung nach oben gedrückt, um die Feder 26 zusammenzudrücken und ihren zylindrischen Stift 100 über einen radial vergrößerten unteren Endbereich 24c des Dorns 24 zu treiben, wodurch der Freigabeknopf in reibungsschlüssiger Weise an dem Dorn zwischenbefestigt wird und die Feder 26 im Inneren des Freigabeknopfes in festgelegter Weise festgehalten wird, wobei das obere und das untere Federende an dem Boden des Dornbereichs 24a bzw. an den Freigabeknopfrippen 28 angreifen. Der Freigabeknopf wird dann losgelassen, so daß die Feder 26 in ihren nahezu unkornprimierten Zustand zurückkehren kann. Der Reibungseingriff zwischen dem unteren Dornende und der inneren Seitenfläche des Freigabeknopfes schaffen ein lösbares Festhalten des Knopfelements 28 an dem Nabenflansch 50, und die Nabenrippen 62 verhindern eine relative Rotation zwischen dem Freigabeknopf 28 und der Nabe 20 um die Antriebsachse 14. Die Freigabeknopfschlitze 92 gestatten jedoch eine axiale Bewegung des Freigabeknopfes 28 relativ zu der Nabe 20 zwischen der nach unten ausgefahrenen Position des Freigabeknopfelements, die auf der linken Seite der Fig. 2 dargestellt ist, und seiner nach oben zurückgezogenen Position, die auf der rechten Seite der Fig. 2 dargestellt ist.
- Der wechselseitige Eingriff zwischen dem Dorn 24 und der inneren Seitenfläche des Freigabeknopfes ist zwar zum Halten des Freigabeknopfes an dem Nabenflansch 50 vor der Anbringung des unteren Abdeckelements an der Gehäusenabe ausreichend, jedoch ist er beträchtlich schwächer als der Reibungseingriff zwischen dem Dorn und der Nabe. Wenn es erwünscht ist, den Freigabeknopf von dem Nabenflansch 50 zu entfernen, wird der Freigabeknopf somit einfach in Richtung nach unten gezogen, um den Freigabeknopf von dem Dorn zu lösen, wobei der entfernte Freigabeknopf ein Lösen der Feder ermöglicht.
- Nachdem der Freigabeknopf 28 an dem Nabenflansch 50 betriebsmäßig angeordnet und reibungsschlüssig an diesem festgehalten ist, wird der Freigabeknopf nach unten in das Innere der Spulennabe 104 eingesetzt, und der Schneidfadenendbereich 16a wird durch die Schneidfaden-Austrittsöffnung 46 in der Nabe 20 nach außen geführt. Die Spule 30, deren Zähne 94a bis 94d in der in Fig. 3 gezeigten Weise in Umfangsrichtung zwischen den Sätzen der Spulenzähne 120a bis 120d und 122a bis 122d positioniert sind, wird dann nach oben in das Innere der Nabe 20 gedrückt, so daß der Nabenflansch 58 im Inneren der Spulennabe 104 gleitend verschiebbar aufgenommen wird. Schließlich wird das untere Ende des Freigabeknopfes in die zentrale Öffnung 78 des Abdeckelements 22 eingeführt, und die Abdeckelement-Seitenwand 68 wird ins Innere der Nabe 20 hineingedrückt und das Abdeckelement wird in die Nabe gedrückt, um das Abdeckelement in der vorstehend beschriebenen Weise in seiner Position zu verriegeln. Durch das Anbringen des Abdeckelements 22 wird der Freigabeknopf 28 nach oben in seine ausgefahrene Betriebsposition gedrückt, wobei die Feder 26 leicht zusammengedrückt wird.
- Wenn das Abdeckelement 22 auf diese Weise lösbar in seiner Position verriegelt ist, ist die montierte Spule 30 gegen eine nennenswerte axiale Bewegung relativ zu dem Gehäuse 18 durch den verschiebbaren axialen Eingriff zwischen den Nabenanlagerippen 64 und dem unteren Ende der Spulennabe 104, den gleitenden axialen Eingriff zwischen dem unteren Ende 60 des Nabenflansches 58 und den oberen Spulenzähnen 122a bis 122d sowie den gleitenden axialen Eingriff des ringförmigen Abdeckelement-Kragens 80 und den Abdeckelement-Rippen 82 mit den unteren Spulenzähnen 120a bis 120b und dem unteren Ende der Spulennabe 104 festgehalten, wie dies am besten in Fig. 2 dargestellt ist.
- Wenn sich das Abdeckelement 22 in seiner in Fig. 2 dargestellten montierten Position befindet, bringt der Eingriff zwischen dem Abdeckelement und den Freigabeknopfzähnen, durch den die Feder 26 leicht zusammengedrückt wird, die Freigabeknopfzähne 94a bis 94d in vertikale Ausrichtung mit den unteren inneren Spulenzähnen 120a bis 120d.
- Der zusammengebaute Schneidkopf 10 läßt sich direkt auf das untere Ende der Antriebswelle 12 schrauben, wie dies in Fig. 2 zu sehen ist, wobei sich die Antriebswelle 12 nach unten in die obere Nabenöffnung 44 hineinerstreckt und in dem im Preßsitz eingepaßten Festhaltedorn 24 gewindemäßig aufgenommen ist. Die mit hoher Drehzahl erfolgende Rotation der Schneidkopfanordnung 10 durch die Antriebswelle 12 erzeugt in dem äußeren Schneidfadenendbereich 16a eine zentrifugale Fadenabgabekraft, die eine Rotationskraft im Gegenuhrzeigersinn auf die Spule 30 ausübt, wie dies durch den Pfeil 124 in Fig. 3 dargestellt ist. Wenn sich das Freigabeknopfelement 28 in seiner nach unten ausgefahrenen Betriebsposition befindet, wie dies auf der linken Seite der Fig. 2 dargestellt ist, wird jedoch eine Rotation der Spule entgegen Uhrzeigersinn durch den jeweiligen Eingriff der Freigabeknopfzähne 94a bis 94d und den unteren inneren Spulenzähnen 120a bis 120d verhindert. Die eine Spulenrotation verhindernde Anlage zwischen den betreffenden Freigabeknopfzähnen 94a und 94b sowie den unteren inneren Spulenzähnen 120a und 120b ist in Fig. 4 schematisch dargestellt.
- Wenn während des Betriebs des Schneidfaden-Trimmers der äußere Schneidfadenendbereich 16a durch Verschleiß verkürzt wird, stößt die Trimmer-Betätigungsperson einfach das untere Ende des Freigabeknopfelements 28 gegen den Boden, um den Freigabeknopf nach oben in seine eingefahrene Position zu bewegen. Durch Bewegen des Freigabeknopfes in seine eingefahrene Position nach oben werden die Freigabeknopfzähne 94a bis 94d aus dem anliegenden Eingriff mit den unteren inneren Spulenzähnen 120a bis 120d nach oben bewegt. Diese nach oben gehende Verschiebung der Freigabeknopfzähne ist in Fig. 4 gezeigt, wobei während des unteren Bereichs des Anstoßens des Freigabeknopfes am Boden die betreffenden Freigabeknopfzähne 94a und 94b in die in gestrichelter Linie dargestellte Position nach oben verschoben werden.
- Ein Trennen der Freigabeknopf zähne aus dem Eingriff mit den unteren inneren Spulenzähnen ermöglicht der zentrifugalen Fadenabgabekraft in dem äußeren Schneidfadenendbereich 16a ein rotationsmäßiges Bewegen der Spule 30 im Gegenuhrzeigersinn, bis in der in Fig. 4A dargestellten Weise die oberen inneren Spulenzähne 122b und 122c in Anlage mit den nunmehr nach oben ver schobenen Freigabeknopfzähnen 94a und 94b gebracht werden und durch diese gestoppt werden. Zu diesem Zeitpunkt sind natürlich auch die anderen beiden Freigabeknopfzähne mit den anderen beiden oberen inneren Spulenzähnen in Eingriff gebracht und gestoppt.
- Wenn der Freigabeknopf vom Boden abgehoben wird, führt die Feder 26 den Freigabeknopf nach unten in seine ausgefahrene Position zurück, wie sie durch die in gestrichelter Linie dargestellten Positionen der Freigabeknopfzähne 94a und 94b in Fig. 4A veranschaulicht ist. Diese nach unten gehende Verschiebung der Freigabeknopfzähne ermöglicht, daß die zentrifugale Fadenabgabekraft in dem äußeren Schneidfadenendbereich 16a wiederum eine Rotation der Spule 30 im Gegenuhrzeiger sinn verursacht, bis die unteren inneren Spulenzähne 120b und 120c mit den nunmehr nach unten verschobenen Freigabeknopfzähnen 94a und 94b in Anlage gebracht sind sowie durch diese gestoppt sind, wie dies in Fig. 4B gezeigt ist.
- Ansprechend auf ein einziges Anstoßen und Freigeben des Knopfelements 28 werden somit zwei separate Beträge an Schneidfaden durch die Fadenaustrittsöffnung 46 zentrifugal abgegeben, wobei der gesamte Schneidfadenabgabe-Betrag aus einer Viertelumdrehung der Spule 30 in bezug auf Fig. 3 im Gegenuhrzeigersinn resultiert. Zusätzliche Schneidfadenabgabebeträge mit einer viertel Spulenumdrehung lassen sich wahlweise einfach dadurch erzielen, daß man den Freigabeknopf geeignete weitere Male gegen den Boden stößt.
- Zum Austauschen der Spule 30 oder zum neuen Füllen derselben mit flexiblem Schneidfaden ist es lediglich notwendig, die Abdeckelementzungen 74 radial nach innen niederzudrücken, das Abdeckelement von der Nabe 20 axial zu entfernen und die Spule von dem Freigabeknopfelement 28 nach unten zu schieben, das kraftschlüssig an der Nabe 20 befestigt bleibt, wie dies vorstehend beschrieben wurde. Einfach ausgedrückt brauchen keine weiteren Teil von der Schneidkopfanordnung entfernt zu werden, und es können keine weiteren Teile von der Nabe 20 herunterfallen, wenn das Abdeckelement entfernt ist. Der Rest der Anordnung bleibt in einem vollständig montierten und betriebsfähigen Zustand. Zur Bereitstellung der Anordnung für einen anschließenden Trimmeinsatz ist es lediglich notwendig, das Abdeckelement sowie eine mit Schneidfaden gefüllte Spule wieder anzubringen.
- Im Vergleich zu dem relativ komplexen, aus vielen Teilen bestehenden Konstruktionen herkömmlicher Schneidkopfanordnungen mit durch Anstoßen ausgelöster Schneidfadenabgabe schafft der Schneidkopf 10 der vorliegenden Erfindung vorteilhafterweise eine beträchtlich vereinfachte Konstruktion, die für den typischen Benutzer eines Trimmers viel leichter in der Handhabung ist, wenn es notwendig ist, einen aufgebrauchten Schneidfadenvorrat zu ersetzen. Selbst für ein vollständiges Zerlegen und neues Zusammenbauen des Schneidkopfes sind keinerlei Werkzeuge irgendwelcher Art erforderlich.
- Diese einfache Ausbildung schafft natürlich auch eine Anzahl verschiedener betriebsmäßiger und herstellungsmäßiger Vorteile. Da nur sechs Komponenten bei der Anordnung 10 vorhanden sind, lassen sich z. B. die Gesamtmaterialkosten sowie das Gesamtgewicht derselben beträchtlich reduzieren, wodurch sich ihre Herstellungskosten entsprechend vermindern lassen. Aufgrund dieser Gewichtsreduzierung ist außerdem die rotationsmäßige Trägheit des Schneidkopfes in wünschenswerter Weise reduziert, so daß für eine bestimmte Rotationsgeschwindigkeit des Kopfes eine geringere Antriebsleistung erforderlich ist. Diese Reduzierung der rotationsmäßigen Trägheit wird durch die Tatsache weiter gesteigert, daß das untere Abdeckelement inner halb der oberen Nabe aufgenommen ist und den Gesamtdurchmesser der Anordnung nicht vergrößert.
- Die mechanisch einfache Ausbildung der Schneidkopfanordnung 10 schafft auch eine Reduzierung ihrer ursprünglichen Herstellungskosten, da nur sechs Komponenten vorhanden sind, die sich in der Fabrik rasch zusammensetzen lassen, und zwar ohne Verwendung irgendwelcher Spezialwerkzeuge (mit Ausnahme der Montage der Schneidfadenschutzöse und der Preßpassung des Gewindedorns in die Nabe).
- Es versteht sich ganz klar, daß die vorstehende ausführliche Beschreibung lediglich der Erläuterung und als Beispiel dient.
Claims (16)
1. Schneidkopfanordnung (10) für einen Trimmer mit
flexiblem Schneidfaden, mit einem Gehäuse (18)
das einen oberen Nabenbereich (20) und ein unteres
Abdeckelement (22) , die um eine sich durch dieses
hindurcherstreckende Achse (14) rotationsmäßig
antreibbar sind, sowie einen die Achse (14)
umschreibenden Seitenwandbereich (34) und eine
durch diesen hindurch ausgebildete Öffnung (46)
aufweist; mit einer Spuleneinrichtung (30) zum
Aufnehmen einer Länge flexiblen Schneidfadens (16)
mit einem freien Endbereich (16a), wobei die
Spuleneinrichtung (30) in dem Gehäuse (18) drehbar
angebracht ist und die Spuleneinrichtung (30) in
dem Gehäuse (18) derart positioniert ist, daß sich
der freie Schneidfaden-Endbereich (16a) durch die
Öffnung (46) in einer zu der Achse (14) quer
verlaufenden Schneidebene nach außen erstrecken
kann und zum Ausüben einer zentrifugalen
Fadenabgabe-Rotationskraft auf die
Spuleneinrichtung (30) ausgelegt ist, wenn sich
das Gehäuse (18) mit hoher Drehzahl dreht, wobei
die Spuleneinrichtung (30) einen hohlen
Nabenbereich (104) mit einer innenliegenden
Seitenfläche (106) aufweist, die die Achse (14)
koaxial umschreibt;
mit einer Bodenanstoßeinrichtung (28) , die von dem
Gehäuse (18) axial nach unten über das untere
Abdeckelement (22) hinausragt und relativ zu
diesem zwischen einer ausgefahrenen Position und
einer eingefahrenen Position axial beweglich ist,
und mit einer Federeinrichtung (26) mit einem
Ende, die gegen die Bodenanstoßeinrichtung (28)
drückt, um die Bodenanstoßeinrichtung (28) in
Richtung auf ihre ausgefahrene Position
vorzuspannen;
mit in zusammenwirkenden Eingriff miteinander
bringbaren Verzahnungseinrichtungen (94a-d; 120a-
d, 122a-d), die an der Bodenanstoßeinrichtung (28)
und der innenliegenden Seitenfläche (106) des
hohlen Nabenbereichs (104) der Spuleneinrichtung
(30) ausgebildet sind und von diesen in einer zu
der Achse (14) allgemein quer verlaufenden
Richtung wegragen, um eine Rotationsbewegung der
Spuleneinrichtung (30) relativ zu dem Gehäuse (18)
während der Betriebsbewegung des Gehäuses (18) zu
verhindern, bis die Bodenanstoßeinrichtung (28)
gegen den Boden oder einen anderen massiven
Gegenstand stößt, und sodann eine inkrementelle
Rotationsbewegung der Spuleneinrichtung (30)
gestatten, um eine entsprechende Länge
Schneidfaden (16) von dieser ansprechend auf die
Bewegung der Bodenanstoßeinrichtung (28) von der
ausgefahrenen Position in die eingefahrene
Position und sodann zurück in die ausgefahrene
Position derselben abzugeben; wobei
das Gehäuse (18) einen sich nach unten
erstreckenden, ringförmigen Halterungskragen (50)
aufweist, der sich axial um die Rotationsachse
(14) herumerstreckt und wenigstens einen
Endbereich der Federeinrichtung (26) umgibt;
wobei die Bodenanstoßeinrichtung ein längliches
Freigabeknopfelement (28) aufweist, das einen
unteren Endbereich&sub1; der sich durch eine Öffnung
(78) in dem unteren Abdeckelement (22) des
Gehäuses (18) hindurcherstreckt, sowie ein oberes
Ende mit einer Öffnung aufweist, wobei der
Halterungskragen (50) das Freigabeknopfelement
(28) während der axialen Bewegung zwischen der
ausgefahrenen und der eingefahrenen Position
führt; und wobei
das Spulenelement (30) in dem Gehäuse (18) drehbar
angebracht ist und in diesem gegen eine
nennenswerte axiale Hin- und Herbewegung relativ
zu diesem festgehalten ist, wobei sein hohler
Nabenbereich (104) das Freigabeknopfelement (28)
in unmittelbarer Nähe zu sich nach außen
erstreckenden Endbereichen der querverlaufenden
Zähne (94a-d; 120a-d, 122a-d) umschließt,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Freigabeknopfelement (28) an dem
ringförmigen Halterungskragen (50) gehaltert ist
und daß das Freigabeknopfelement (28) durch den
oberen Nabenbereich (20) des Gehäuses (18)
antriebsmäßig bewegt wird.
2. Schneidkopfanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Freigabeknopfelement (28) formschlüssig
zusammen mit dem Gehäuse rotationsmäßig bewegt
wird und mittels zusammenwirkender Schlitze und
Rippen (92, 62) in dem Freigabeknopfelement (28)
und dem Gehäuse in axialer Richtung beweglich ist,
wobei die Öffnung des Freigabeknopfelements (28)
den Halterungskragen (50) in gleitend
verschiebbarer Weise aufnimmt.
3. Schneidkopfanordnung nach einem der Ansprüche 1
oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kopf mit einem zentral angeordneten Dorn
(24) versehen ist, der einen unteren Endbereich
(24c) aufweist, der das Freigabeknopfelement (28)
zusätzlich haltert.
4. Schneikopfanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis
3,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich der untere Endbereich des
Freigabeknopfelements (28) in reibungsschlüssigem
Eingriff über dem unteren Endbereich (24c) des
Dorns (24) befindet, um das Freigabeknopfelement
(28) an dem Kopf festzuhalten.
5, Schneikopfanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis
4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Freigabeknopfelement (28) eine hohle
Dornfesthaltekonstruktion (100) aufweist, die sich
von einer unteren Endwand (90) desselben axial
nach oben erstreckt, und daß der Dorn (24) einen
unteren Endbereich (24c) aufweist, der in
festgelegter, jedoch lösbarer Weise in der hohlen
Dornfesthaltekonstruktion (100) festgehalten ist.
6. Schneidkopfanordnung nach einem der Ansprüche 1
bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Freigabeknopfelement (28) eine in diesem
vorgesehene Federfesthaltekonstruktion (96)
aufweist und daß die Federeinrichtung (26) in dem
Freigabeknopfelement (28) aufgenommen ist und ein
gewickeltes, zylindrisches Druckfederelement (26)
aufweist, das einen oberen Endbereich, der gegen
den Dorn (24) drückt, sowie einen unteren
Endbereich, der gegen die
Federfesthaltekonstruktion (96) drückt, aufweist.
7. Schneidkopfanordnung nach einem der Ansprüche 1
bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der innenliegenden Seitenfläche eines
oberen Endbereichs des Halterungskragens (50) eine
umfangsmäßig voneinander beabstandete Reihe radial
nach innen gerichteter Rippen (54) ausgebildet ist
und daß der Dorn (24) im Preßsitz zwischen die
Rippen (54) gepaßt ist.
8. Schneidkopfanordnung nach einem der Ansprüche 3
bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein unterer Endbereich des Dorns (24) an dem
Freigabeknopfelement (28) mit einer Festhaltekraft
lösbar angebracht ist, die geringer ist als die
reibungsschlüssige Festhaltekraft zwischen dem
Dorn (24) und dem Gehäuse (18), wodurch das
Freigabeknopfelement (28) an dem Gehäuse (18)
festgehalten bleibt, wenn das Abdeckelement (22)
und die Spule (30) von diesem entfernt werden, und
wobei das Freigabeknopfelement (28) von dem Dorn
(24) abgezogen werden kann, ohne daß der Dorn (24)
dadurch von dem Gehäuse (18) verlagert wird.
9. Schneidkopfanordnung nach einem der Ansprüche 1
bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß das untere Abdeckelement (22) eine ringförmige
Seitenwand (68) aufweist, die sich von dem Umfang
seiner Bodenwand (70) nach oben erstreckt und in
der Seitenwand (34) des Gehäuses (18)
teleskopartig aufgenommen ist.
10. Schneidkopfanordnung nach einem der Ansprüche 1
bis 9, weiterhin dadurch gekennzeichnet,
daß die in zusammenwirkenden Eingriff miteinander
bringbaren Verzahnungseinrichtungen (94a-d; 120a-
d; 122a-d) folgendes aufweisen:
eine erste ringförmige, umfangsrnäßig voneinander
beabstandete Reihe radial nach außen ragender
Zahnelemente (94a-d), die an der länglichen
Freigabeknopfeinrichtung (28) ausgebildet sind und
die Achse (24) umschreiben,
eine zweite ringförmige, umfangsmäßig voneinander
beabstandete Reihe radial nach innen ragender
Zahnelemente (120a-d) , die an der innenliegenden
Seitenfläche (106) des Nabenbereichs (104) der
Spuleneinrichtung (30) ausgebildet sind und die
Achse (14) umschreiben, und
eine dritte ringförmige, umfangsmäßig voneinander
beabstandete Reihe radial nach innen ragender
Zahnelemente (122a-d), die an der innenliegenden
Seitenfläche (106) des Nabenbereichs (104) der
Spuleneinrichtung (30) ausgebildet sind und die
Achse umschreiben,
wobei die zweite und die dritte Reihe von
Zahnelementen (120a-d; 122a-d) axial und
umfangsmäßig voneinander versetzt sind.
11. Schneidkopfanordnung nach einem der Ansprüche 1
bis 10, weiterhin dadurch gekennzeichnet,
daß der obere Nabenbereich (20) eine ringförmige
Seitenwand (34) aufweist, durch die hindurch die
Öffnung (46) ausgebildet ist, wobei die
Nabenbereich-Seitenwand (34) ferner eine durch
diese hindurch ausgebildete Verriegelungsöffnung
(40) sowie ein offenes unteres Ende (36) aufweist,
und wobei das untere Abdeckelement (22) eine
Bodenwand (70) aufweist, die sich über das untere
Ende (36) des oberen Nabenbereichs (20) erstreckt
und eine zentrale Öffnung (78), durch die sich das
längliche Freigabeknopfelement (28) nach unten
erstreckt, sowie eine ringförmige Seitenwand (68)
aufweist, die in der Seitenwand (34) des oberen
Nabenbereichs teleskopartig aufgenommen ist und
eine elastisch verformbare Verriegelungszunge (74,
76) aufweist, die in der Verriegelungsöffnung (40)
in verriegelnder Weise aufgenommen ist.
12. Schneidkopfanordnung nach einem der Ansprüche 1
bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß das untere Abdeckelement (22) an dem oberen
Nabenbereich (20) angebracht ist, wobei das untere
Abdeckelement (22) eine zentrale Öffnung (78)
aufweist, durch die sich das längliche
Freigabeknopfelement (28) erstreckt, wobei der
Nabenbereich (104) der Spuleneinrichtung das
Freigabeknopfelement (28) koaxial umschreibt und
von diesem axial entfembar ist, wenn das untere
Abdeckelement (22) von dem übrigen Gehäuse (18)
entfernt wird,
daß die Federeinrichtung (26) in dem länglichen
Freigabeknopfelement (28) positioniert ist, und
daß das längliche Freigabeknopfelement (28) an dem
Gehäuse (18) lösbar festgehalten wird, wenn das
untere Abdeckelement (22) und die
Spuleneinrichtung (30) von diesem entfernt werden.
13. Schneidkopfanordnung nach einem der Ansprüche 1
bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Trimmer mit flexiblem Schneidfaden eine
Antriebswelle (12) mit einem mit Gewinde
versehenen Schneidkopf-Verbindungsendbereich
aufweist,
daß die Gehäuseeinrichtung eine obere Endwand (32)
aufweist, durch die hindurch eine zentrale Öffnung
(44) ausgebildet ist, in die sich der Endbereich
der Antriebswelle (12) einsetzen läßt, und
daß die Schneidkopfanordnung (10) ferner einen mit
Gewinde versehenen Dorn (24) aufweist, der in dem
Gehäuse (18) unter sowie in Ausrichtung mit der
zentralen Öffnung (44) in der oberen Endwand (32)
in festgelegter und nicht-drehbarer Weise gehalten
ist, wodurch sich die zusammengebaute
Schneidkopfanordnung (10) dadurch an der
Antriebswelle (12) betriebsmäßig befestigen läßt,
daß man den Schneidkopf-Verbindungsendbereich der
Antriebswelle in die zentrale Öffnung (44) in der
oberen Endwand einführt und man diesen durch
Rotation der Schneidkopfanordnung (10) in den mit
Gewinde versehenen Dorn (24) einschraubt.
14. Schneidkopfanordnung nach einem der Ansprüche 1
bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Zusammenwirkungseinrichtung an dem
Gehäuse (18) und dem Freigabeknopfelement (28)
folgendes aufweist:
eine in Umfangsrichtung voneinander beabstandete
Reihe axialer Schlitze (92) , die sich durch das
obere Ende der Seitenwand (88) des
Freigabeknopfelements (28) nach innen erstrecken,
und
eine umfangsmäßig voneinander beabstandete Reihe
von Rippen (62) , die sich von einem oberen
Endbereich des Halterungskragens (50) radial nach
außen erstrecken und in den Schlitzen (92)
verschiebbar aufgenommen sind.
15. Schneidkopfanordnung nach einem der Ansprüche 1
bis 14, weiterhin dadurch gekennzeichnet,
daß sich ein zweiter ringförmiger Kragen (58) von
der oberen Endwand (32) des Gehäuses (18) nach
unten erstreckt und einen oberen Endbereich des
Halterungskragens (50) außen umschreibt, wobei der
zweite ringförmige Kragen (58) in einem oberen
Endbereich der Spulennabe (104) koaxial sowie
verschiebbar aufgenommen ist.
16. Schneidkopfanordnung nach einem der vorausgehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie weiterhin aufweist:
eine Länge flexiblen Schneidfadens (16), der
betriebsmäßig auf die Schneidfaden-Vorratsspule
(30) aufgewickelt ist.
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