Beschreibung
Gebiet der Erfindung:
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Diese Erfindung betrifft einen Filter für die Reinigung
von Blutplättchen. Insbesondere betrifft sie einen
Filter zum Hindurchleiten eine Blutplättchensuspension
(durch diesen) zwecks selektiver Entfernung von
Leukozyten als Fremdstoff daraus und mithin zum Abtrennen
von Blutplättchen in einer gereinigten Form.
Beschreibung des Stands der Technik:
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Derzeit geht man bei der Art der Bluttransfusion mehr
und mehr von der Gesamtbluttransfusion auf die
Komponentenbluttransfusion unter Verwendung nur der für
einen gegebenen Patienten erforderlichen Blutkomponente
über. Die Zahl der Blutplättchen verwendenden
Medikamentarten steigt Jahr für Jahr, In den letzten Jahren
hat die Transfusion von Blutplättchen im Verhältnis zur
ständigen Zunahme (der Zahl) von Patienten mit
Thrombopenie, die durch starke Dosen von gegen bösartige
Tumore eingesetzten chemotherapeutischen Mitteln
verursacht wird, ständig zunehmende Bedeutung erlangt.
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Die bisher tatsächlich eingesetzten
Blutplättchenmedikamente umfassen das nach dem Sammeln von Blut in
einem Beutel hergestellte Beutel-PC
(-Blutplättchenkonzentrat) und das unter Verwendung einer
Komponentenblut- oder Blutkomponenten-Sammelvorrichtung
gewonnene Plasmapherese-PC. In beiden Fällen ist eine
Abtrennung von Blutplättchen vom Blut mittels einer
zentrifugentrennmethode nötig.
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Die derzeitige Methode der Zentrifugentrennung krankt
jedoch unverrneidbar an einer Leckage bzw. einem
Eindringen von Leukozyten (hauptsächlich Lymphozyten)
in das Blutplättchenkonzentrat. Es wird behauptet, daß
die im Blutplättchenkonzentrat enthaltenen Leukozyten
nach der Transfusion von Blutplättchen Fieber und
ähnliche Nebenwirkungen verursachen und die meisten
Patienten, die einer häufigen Transfusion von
Blutplättchen unterworfen werden, Widerstandskraft
(Resistenz) gegen die Wirkung der Transfusion erlangen.
Diese ungünstigen Auswirkungen lassen sich logisch
durch die Mutmaßung erklären, daß die Leukozyten im
Körper des Patienten menschliches Leukozytenantigen
(HLA) und Lymphozytoseantigen (lymphocytetoxic antigen)
(LCT) herbeiführen.
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Die Blutplättchentransfusion muß häufig in großen Dosen
vorgenommen werden. Der Patient wird demzufolge durch
zahlreiche und unspezifische Antigene beeinflußt. Es
wird gesagt, daß das LCT-Antigen in nicht weniger als
90% der Patienten, die sich einer Transfusion von 100
Einheiten oder mehr an Blutplättchenmedikament
unterzogen haben, nachgewiesen wird. Wenn Blutplättchen in
Patienten transfundiert werden, die solche Antikörper
bereits entwickelt haben, zeigt die Transfusion die
erwartete Wirkung, weil die Blutplättchen in den
Patientenkörpern zu Zerstörung neigen.
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Für das Entfernen bzw. Abtrennen von Leukozyten sind
bereits verschiedene Filterarten entwickelt und auf den
Markt gebracht worden. Diese werden jeweils dadurch
geformt, daß verschiedene Arten von Fasern wie
Naturasern, z.B. natürliche Zellulose, Kunstfasern aus
Polyester, Polyamiden und Polyacrylnitril, sowie
anorganische Fasern wie Glasfasern einfach in ihrer
unmodifizierten
Form in Säulen gepackt oder mit einem
Filterteil eines sekundär hergestellten Vliestuches versehen
werden. Diese Filter sind in erster Linie vorgesehen,
um Leukozyten zu entfernen, die in einem
Erythrozytenmedikarnent wie CRC (konzentrierte rote Blutkörperchen)
im Gemisch (damit) enthalten sind. Obgleich diese
Filter für das Entfernen von Leukozyten bezüglich der
Leukozytenentfernung ihre Leistung oberhalb eines
bestimmten Pegels beweisen, wird mit ihnen die
gleichzeitige Entfernung von Blutplättchen nicht verhindert.
Sie erbringen daher eine ungewünschte Wirkung, wenn sie
für das Entfernen von Leukozyten aus der
Blutplättchensuspension oder aus dem Gesamtblut eingesetzt werden.
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Die WO 89/02304 beschreibt ein Leukozytentrennfilter,
umfassend einen porösen Polyvinylformalkörper aus einer
dreidimensional (en) kontinuierlichen Netzwerkstruktur
mit kontinuierlichen oder fortlaufend offenen Poren
einer mittleren Porengröße von 5 - 60 um. Im
Vergleichsbeispiel 2 werden die Leistungsfähigkeiten eines
solchen Filters mit denen eines porösen Gegenstands aus
Polyurethanharz verglichen. Weder der beanspruchte
Filter noch der Vergleichsfilter zeigt die spezifischen
Eigenschaften (Fehlen eines spitzen oder scharfen
Vorsprungs im Inneren der Poren, Durchmesser der Poren
...) des vorliegend beanspruchten Filters.
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Unter diesen Umständen ist ein Wunsch nach einem
Verfahren oder einer Vorrichtung zum Ermöglichen der
Transfusion von reinen Blutplättchen durch Entfernen
von Leukozyten, insbesondere Lymphozyten, aus solchen
Blutkomponenten wie Blutplättchensuspension und
Gesamtblut, die Leukozyten und Blutplättchen enthalten,
geäußert worden.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist damit die
Schaffung eines neuartigen Filters für die Reinigung
von Blutplättchen.
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Eine andere Aufgabe dieser Erfindung ist die Schaffung
eines Filters für die Reinigung von Blutplättchen,
welcher Filter in der Lage ist, Leukozyten als Fremdstoff
aus Blutkomponenten wie Blutplättchensuspension und
Gesamtblut, die Leukozyten und Blutplättchen enthalten,
selektiv zu entfernen.
ABRISS DER ERFINDUNG
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Die Lösung der oben beschriebenen Aufgaben gelingt mit
einem Filter zum Behandeln von Blutkomponenten oder
Gesamtblut mit Leukozyten und Blutplättchen mit den
Ziel der Gewinnung der gereinigten Blutplättchen durch
selektive Entfernung der Leukozyten, umfassend ein
Gehäuse mit Blutkomponenteneinlaß und -auslaß, das als
ein Hauptteil desselben einen quer über die Innenseite
des Gehäuses gelegten porösen Körper aufweist, der ein
dreidimensional netzförmiges kontinuierliches Gefüge
mit kontinuierlichen offenen Poren besitzt, welche
Poren einen mittleren Durchmesser von 6 - 12 um, nach
der Quecksilberinjektionsmethode bestimmt, aufweisen,
wobei die Innenfläche der Poren keinen spitzen oder
scharfen Vorsprung aufweist.
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Mit dieser Erfindung wird auch ein Filter zum Reinigen
von Blutplättchen geschaffen, wobei der poröse Körper
aus Polyurethanharz geformt ist. Ferner betrifft diese
Erfindung einen Filter zum Reinigen von Blutplättchen,
wobei die Porendurchmesser im Bereich von 2 - 30 um
verteilt sind.
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Diese Erfindung richtet sich auf einen Filter, der zur
Ermöglichung der Reinigung von Blutplättchen die oben
beschriebene Ausgestaltung aufweist. Dieser Filter
besitzt daher eine eindeutige und stabile Fähigkeit zum
Abfangen (seize) von Leukozyten. Da dieser Filter eine
poröse Struktur aufweist, um damit das Induzieren von
Viskosität relativ zu Leukozyten zu vermeiden, vermag
er eine höchst wirkungsvolle Abtrennung von Leukozyten
als Fremdstoff von der Blutplättchensuspension wie dem
Blutplättchenkonzentrat, oder vom Gesamtblut zu
bewirken und demzufolge eine Reinigung der
Blutplättchensuspension oder des Gesamtbluts zu bewerkstelligen. Es
ist zu erwarten, daß die Verwendung der gereinigten
Blutplättchensuspension oder des gereinigten
Gesamtbluts die wirksame Verhinderung der Induzierung von
Fieber und anderen, ähnlichen Nebenwirkungen nach der
Transfusion der Blutplättchen sowie der Entwicklung von
Widerstandsfähigkeit (Resistenz) gegenüber der Wirkung
der Transfusion ermöglicht. Da der Filter ferner in
einem Hauptteil desselben einen porösen Körper aus
einem dreidimensional netzförmigen kontinuierlichen
Gefüge aufweist, läßt er sich sehr einfach in einen
Behälter, wie ein Gehäuse, einsiegeln und sehr bequem
(einfach) herstellen. Der Filter kann in keinem Fall
aus seinen Behälter heraus fallen und (dabei) einen
Spalt für eine Leckage von Fremdstoffen zurücklassen.
Wenn beim erfindungsgemäßen Filter der poröse Körper
aus Polyurethanharz besteht und die Poren darin eine
Durchmesserverteilung im Bereich von 2 - 30 um
aufweisen, werden das Verhältnis der Entfernung von
Leukozyten und das Verhältnis der Rückgewinnung von
Blutplättchen weiter verbessert.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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In den Zeichnungen zeigen:
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Fig. 1 eine schematische Querschnittdarstellung eines
einer Ausführungsform dieser Erfindung
entsprechenden Filters zum Reinigen von Blutplättchen,
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Fig. 2 und 3 schematische Darstellungen von
Blutbehandlungsvorrichtungen mit jeweils einem Filter
gemäß einer Ausführungsform dieser Erfindung
zum Reinigen von Blutplättchen,
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Fig. 4 eine Mikrophotographie zur Veranschaulichung
der Struktur eines bei dieser Erfindung zu
verwendenden Filters und
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Fig. 5 eine Mikrophotographie zur Veranschaulichung
der Struktur eines zu Vergleichszwecken
verwendeten Filters.
ERLÄUTERUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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Für die selektive Entfernung von Leukozyten, die als
Fremdstoff mit einer Blutplättchensuspension vermischt
sind, ist es nötig, Leukozyten niedriger Viskosität
abzufangen (to seize) und ein Abfangen von
Blutplättchen hoher Viskosität zu vermeiden. Der
erfindungsgemäße Filter zum Reinigen von Blutplättchen
kennzeichnet sich dadurch, daß er als Hauptteil desselben
einen porösen Körper mit einem dreidimensional(en)
netzförmigen kontinuierlichen Gefüge mit
kontinuierlichen offenen Poren eines mittleren Durchmessers von
6 - 12 um aufweist, wobei innerhalb der Poren praktisch
keine spitzen oder scharfen Vorsprünge vorhanden sind
(bzw. sein dürfen). Wenn dieser Filter für die
Behandlung von Blutkomponenten, wie
Blutplättchensuspension und Gesamtblut, die sowohl
Leukozyten als auch Blutplättchen enthalten, eingesetzt
wird, werden die in den Blutkomponenten als Fremdstoff
enthaltenen Leukozyten wirksam abgefangen, während sie
durch komplizierte Pfade kontinuierlicher, offener
Poren fließen, die Durchmesser im oben angegebenen
festen Bereich besitzen und in der Matrix des porösen
Körpers geformt sind. Dabei können die Blutplättchen
den Filter vollständig passieren, ohne in den Pfaden
abgefangen zu werden, weil die Pfade die in der Matrix
des porösen Körpers geformten kontinuierlichen, offenen
Poren sind, weil die Pfade im Gegensatz zum
herkömmlichen Filter für das Entfernen von Blutplättchen, der
eine in sich verwickelte Masse feiner Fasern als
Filtermaterial verwendet, das Vorhandensein einer
dreidimensionalen Struktur, die eine hohe Viskosität
relativ zu den Blutplättchen induziert, ausschließen, und
weil ferner die kontinuierlichen, offenen Poren im
Vergleich zu den Durchmessern der Blutplättchen
ausreichend große Durchmesser aufweisen. Die Reinigung der
Blutplättchen kann somit mit hohem Wirkungsgrad
erfolgen.
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Da weiterhin die Strömungspfade des Filters in der
Matrix des porösen Körpers geformte kontinuierliche,
offene Poren sind und diese (Poren) entstehen, während
der poröse Körper im Zuge seiner Herstellung
schließlich Form annimmt, ist der bei der Herstellung des
Filters zum Reinigen von Blutplättchen mittels dieses
porösen Körpers angewandte Prozeß sehr einfach, und die
mögliche Qualitätsstreuung innerhalb eines Loses von
Erzeugnissen ist sehr gering. Darüber hinaus besitzt
die Matrix des porösen Körpers ein kontinuierliches
Gefüge; die Innenwände der kontinuierlichen offenen
Poren lassen praktisch kein Vorliegen von spitzen oder
scharfen Vorsprüngen zu, und die durch Schneiden des
porösen Körpers geformten Filter(ober)flächen weisen
keinerlei Vorsprung irgendwelcher Art auf. Der Filter
gewährleistet demzufolge Qualitätsstabilität und im
Betrieb desselben praktisch völliges Freisein von dem
Problem des Ausschwitzens von Fremdstoff durch den
porösen Körper oder einer Kanalbildung der
Strömungspfade.
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Im folgenden ist diese Erfindung anhand ihrer
Ausführungsformen näher beschrieben.
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Der erfindungsgemäße Filter zum Reinigen von
Blutplättchen umfaßt als Hauptteil desselben einen porösen
Körper mit einem dreidimensional(en) netzförmigen
kontinuierlichen Gefüge mit kontinuierlichen (durchgehenden)
offenen Poren, und er läßt praktisch kein Vorliegen
eines spitzen (oder scharfen) Vorsprungs im Inneren der
Poren zu, d.h. er weist keine spitzen Erhebungen an der
Innenfläche der Poren auf. Die Filteroberflächen
besitzen vorzugsweise die gleiche Struktur wie das
Filterinnere, bzw. sie sollen flach und glatt sein.
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Beim erfindungsgemäßen porösen Körper mit der
beschriebenen Ausgestaltung besitzen die kontinuierlichen
offenen Poren zweckmäßig einen mittleren Porendurchmesser
im Bereich von 6 - 12 um, vorzugsweise von 8 - 10 um.
Wenn der mittlere Porendurchmesser kleiner ist als
6 um, besteht die Möglichkeit, daß die Blutplättchen
aufgrund ihrer Größe abgefangen werden, während die
Leukozyten praktisch vollständig in den
Oberflächenschichtteilen des porösen Körpers abgefangen werden, so
daß der Filter folglich mit dem Problem eines
Verstopfens behaftet ist. Wenn andererseits der mittlere
Porendurchmesser 12 um übersteigt, ist die Fähigkeit
des Filters, Leukozyten aufgrund des Größenunterschieds
abzufangen, beeinträchtigt.
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Wenn der poröse Körper eine zu kleine
Porendurchmesserverteilung aufweist, besteht die Möglichkeit für ein
Verstopfen desselben, weil die Leukozyten praktisch
vollständig in den Oberflächenschichtteilen des porösen
Körpers abgefangen werden. Die
Porendurchmesserverteilung liegt daher zweckmäßig im Bereich von
2 - 30 um, vorzugsweise 5 - 20 um. Wenn der poröse Körper,
wie angegeben, Poren zweckmäßiger Größe und Verteilung
aufweist, werden die Leukozyten, die als Fremdstoff in
den den porösen Körper durchströmenden Blutkomponenten
enthalten sind, in den Oberflächenschichtteilen oder
dem Innenteil des porösen Körpers abgefangen oder zum
Anhaften am Innenteil des porösen Körpers, in welchen
die Strömung stagniert bzw. stagnieren kann, gebracht.
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Der in vorliegender Beschreibung benutzte Ausdruck
"mittlerer Porendurchmesser" bezieht sich auf die nach
der Quersilberinjektionsmethode bestimmte Größe auf der
Prozentsatzskala, in welcher 0% für einen
Porendurchnesser steht, bei dem in keiner der Poren des porösen
Körpers injiziertes bzw. eingespritztes Quecksilber
vorhanden ist, während 100% für einen Porendurchmesser
steht, bei dem injiziertes bzw. eingespritztes
Quecksilber in sämtlichen Poren des porösen Körpers
vorhanden ist, und 50% einen Porendurchmesser zwischen den
beiden oben angegebenen Porendurchmessern, nämlich den
er findungsgemäß vorgesehenen "mittleren
Porendurchmesser" bedeutet. Speziell besitzt der mittlere
Porendurchmesser für diese Erfindung eine solche Bedeutung,
daß beim Hindurchleiten verschiedener Teilchen oder
Partikel durch den Filter des porösen Körpers solche
Teilchen, deren Durchmesser den mittleren Durchmesser
der Poren im porösen Filter übersteigt, den Filter
nicht ohne weiteres passieren können. Der obige
Ausdruck bedeutet nicht notwendigerweise, daß Teilchen mit
Durchmessern, die den mittleren Porendurchmesser
übersteigen, in keinem Fall und unter keinen Bedingungen
den
Filter passieren können.
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Der vorliegend benutzte Ausdruck
"Porendurchmesserverteilung" bezieht sich auf die Porendurchmesser
entsprechend dem Bereich von 10 - 90% der
Volumenänderung (voluminal change) des injizierten oder
eingespritzten Quecksilbers während der Bestimmung nach der
Quecksilberinjektionsmethode. Dieser Ausdruck bedeutet,
daß von der Porendurchmesserverteilung abweichende
Porendurchmesser nicht völlig fehlen, aber nur in einem
kleinen Anteil vorhanden sind.
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Obgleich die Porosität des porösen Körpers mit Faktoren
wie dem mittleren Porendurchmesser variiert, liegt sie
zweckmäßig etwa im Bereich von 30 bis 95%, vorzugsweise
von 75 bis 95%. Wenn die Porosität weniger als 30%
beträgt, kann es möglich sein, daß der Filter für die
Reinigung der Blutplättchen während einer längeren Zeit
im Betrieb gehalten werden muß. Wenn dagegen die
Porosität 95% übersteigt, kann der Filter möglicherweise
ungenügende Festigkeit besitzen.
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Obgleich die Dicke des porösen Körpers mit
verschiedenen Faktoren, wie mittlerer Porendurchmesser, Porosität
und Mikrostruktur des dreidimensional netzförmigen
kontinuierlichen Gefüges des Matrix, variiert bzw.
davon abhängt, liegt sie zweckmäßig etwa im Bereich von
0,3 bis 10,0 mm, vorzugsweise von 0,5 bis 3 mm. Wenn
die Dicke des porösen Körpers weniger als 0,3 mm
beträgt, kann der Filter möglicherweise Leukozyten nicht
abfangen. Wenn andererseits die Dicke des porösen
Körpers 10,0 mm übersteigt, besitzt die
Filtrationsschicht möglicherweise eine so große Tiefe, daß sich
die für den Betrieb des Filters nötige Zeit erheblich
verlängert.
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Erfindungsgemäß ist keine spezielle Diskriminierung des
porösen Körpers bezüglich des dafür verwendeten
Werkstoffs beabsichtigt, solange der poröse Körper die
erforderliche Struktur aufweist. Dennoch muß der
Werkstoff von solcher Art sein, daß er weder ein leichtes
Anhaften bzw. eine einfache Adhäsion von Blutplättchen
daran erlaubt noch ohne weiteres eine Beschädigung von
Blutkörperchen herbeiführt. Die vorliegend verwendbaren
Werkstoffe umfassen beispielsweise Polyurethan,
Polytetrafluorethylen, Polypropylen und Polycarbonate. Als
besonders günstig erweisen sich beispielsweise der
Kunstharzschaum aus Polyurethan oder der poröse Körper
aus Kunstharz, dessen Oberfläche mit einem Material wie
segmentiertem Polyurethan, das einem leichten Anhaften
von Blutkörperchen entgegenwirkt, beschichtet ist.
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Fig. 1 ist eine Querschnittansicht eines Filters zum
Reinigen von Blutplättchen gemäß einer Ausführungsform
dieser Erfindung. Bei dieser Ausführungsform umfaßt ein
Filter 1 ein mit einem Blutkomponenteneinlaß 2 und
einem Blutkomponentenauslaß 3 versehenes Gehäuse 4 und
einen quer über den Hohlraum im Inneren des Gehäuses 4
angeordneten porösen Körper 5 mit einer Struktur, wie
sie oben beschrieben worden ist. Bei dem auf diese
Weise ausgestalteten Filter 1 zum Reinigen von
Blutplättchen kann der poröse Körper 5 wahlweise in seinen
vorderen und hinteren Bereichen mit
flüssigkeitsdurchlässigen Stützelementen 6a, 6b versehen sein, die den
porösen Körper 5 zwischen sich verspannen und ihn fest
in seiner Lage halten, so daß der poröse Körper
innerhalb des Gehäuses 4 stabil bzw. zuverlässig
festgehalten sein kann.
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Der Filter 1 für die Reinigung von Blutplättchen ist in
einer Vorrichtung mit dem Aufbau gemäß Fig. 2
einsetzbar. Bei der in Fig. 2 gezeigten Vorrichtung ist eine
Flüssigkeits(rohr)leitung 8a, die aus dem Inneren eines
Behälters 7 zur Aufnahme eines Leukozyten enthaltenden,
an Blutplättchen reichen Plasmas (PRP), das behandelt
werden soll, herausgeführt ist, durch eine Saugpumpe 9
geführt und an den Blutplättchensuspensionseinlaß 2 des
Filters 1 zum Reinigen von Blutplättchen angeschlossen,
während eine an den Blutplättchensuspensionsauslaß 3
des Filters 1 angeschlossene Flüssigkeits(rohr)leitung
8b in einen
Blutplättchensuspensions-Rückgewinnungsbehälter 10 eingeführt ist. Der Betrieb dieser
Vorrichtung für die Reinigung von Blutplättchen wird durch
Betätigen der Saugpumpe 9 eingeleitet, wodurch das
Leukozyten enthaltende, an Blutplättchen reiche Plasma
bzw. PRP aus dem Behälter 7 herausgefördert, über den
Blutplättchensuspensionseinlaß 2 in den Filter 1 für
die Reinigung von Blutplättchen eingeführt und zum
Strömen durch die Pfade gebracht wird, die im Inneren
des Filters 1 durch kontinuierliche offene Poren des
porösen Körpers 5 gebildet sind. Das an Blutplättchen
reiche Plasma, dem die Leukozyten durch Abfangen
mittels des porösen Körpers 5 entzogen worden sind und das
den porösen Körper 5 durchströmt hat, wird über den
Blutplättchensuspensionsauslaß 3 aus dem Filter 1
herausgeführt und im
Blutplättchensuspensions-Rückgewinnungsbehälter 10 zurückgewonnen bzw. aufgefangen,
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Wenn durch Entfernung von Leukozyten eine
Blutkomponente einer hohen Blutplättchenkonzentration aus
Gesamtblut gewonnen werden soll, ist oder wird der Filter 1
derart ausgestaltet, daß der poröse Körper 5 im Inneren
des Gehäuses 4 mit dem Bluteinlaß 2 und den Blutauslaß
3 (vgl. Fig. 3) fixiert bzw. festgelegt ist und dabei
Rohre bzw. Schläuche 12b, 13b aus Polyvinylchlorid
vorgesehen sind, von denen der Schlauch 12b den Bluteinlaß
2 des Filters 1 und einen Blutauslaß 12a eines
Blutbehälters 1 verbindet und der im wesentlichen die gleiche
Länge wie der Schlauch 12b besitzende Schlauch 13b an
den Blutauslaß 3 des Filters angeschlossen ist und in
einem offenen Ende 14 ausläuft, unter dem ein
Blutrückgewinnungsbehälter 15 angeordnet ist. Der Spiegel oder
Füllstand des im Blutbehälter 11 enthaltenen Bluts wird
in einem Abstand von 70 cm vom offenen Ende 14 des
Schlauches 13b gehalten. Diese Stauhöhe von 70 cm wird
benutzt, um eine Strömung von 50 ml Blut
herbeizuführen.
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Im folgenden ist die vorliegende Erfindung anhand von
Arbeitsbeispielen im einzelnen erläutert.
Beispiel 1
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Eine 1 mm dicke und einen Durchmesser von 25 mm
besitzende Scheibe wurde aus einen porösen Körper aus
einem Polyurethanharz des Polycarbonattyps (hergestellt
von Toyo Polymer K.K.) ausgestanzt, welcher Körper ein
in Fig. 4 gezeigtes Gefüge mit Poren einer mittleren
Größe von 10 um und praktisch ohne jeden spitzen bzw.
scharfen Vorsprung im Inneren der Poren aufwies. Diese
Scheibe wurde in eine in Fig. 1 gezeigte
Filteranordnung (verfügbare Oberfläche 2,4 cm² ) integriert, um
einen Filter 1 für die Reinigung von Blutplättchen zu
bilden. Dieser Filter 1 wurde in eine Vorrichtung mit
dem in Fig. 2 dargestellten Aufbau eingebaut.
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Ein Lymphozyten enthaltendes PRP (PRP = an
Blutplättchen reiches Plasma) (Blutplättchenzahl: 3,5 x 10&sup5; bis
5,5 x 10&sup5;/ul; Leukozytenzahl: 3,5 x 10 bis
4,5 x 10³/ul) wurde dadurch zubereitet, daß in dem von
mit CPD (CPD = Citrat/Phosphat/Dextrose) versetzten
Frischblut, das von einem gesunden Mann abgenommen
worden war, nach der Dichtegradient-Zentrifugenmethode
abgetrennte Autolymphozyten suspendiert Wurden.
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Bei der Vorrichtung mit den Aufbau gemäß Fig. 2 wurde
das Lymphozyten enthaltende PRP in einer Strömungsmenge
von 1 ml/min m cm² zum Filter 1 (1 ml/min cm² der
Filteroberfläche) gefördert. Die Zahl der Leukozyten
und die Zahl der Blutplättchen des Lymphozyten
enthaltenden PRP vor und nach dem Passieren des Filters
wurden unter Verwendung einer
Blutkörperchen-Berechnungsvorrichtung (hergestellt von
Orthodiagnostic System Corp. und unter der
Produktbezeichnung "ELT-8" vertrieben) berechnet. Das
Entfernungs- bzw. Abtrennungsverhältnis von Leukozyten
und das Rückgewinnungsverhältnis von Blutplättchen
wurden nach folgenden Formeln bestimmt.
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Abtrennungsverhältnis von Leukozyten (%) = [1 -
(Leukozytenzahl nach dem Durchgang / Leukozytenzahl vor dem
Durchgang)] x 100
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Blutplättchenrückgewinnungsverhältnis (%) =
(Blutplättchenzahl nach dem Durchgang / Blutplättchenzahl vor den
Durchgang) x 100
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Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 angegeben.
Beispiel 2
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Ähnlich wie im Fall von Beispiel 1 wurde eine 1 mm
dicke und einen Durchmesser von 47 mm besitzende
Scheibe aus einem porösen Körper aus einem
Polyurethanharz des Polycarbonattyps (hergestellt von Toyo Polymer
K.K.) ausgestanzt und zur Bildung eines Filters 1 zum
Reinigen von Blutplättchen in eine Filteranordnung mit
der Ausbildung gemäß Fig. 1 integriert. Dieser Filter 1
wurde in eine Vorrichtung mit dem Aufbau gemäß Fig. 3
eingebaut.
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Bei der Vorrichtung mit der Ausgestaltung gemäß Fig. 3
wurden 50 ml eines mit CPD versetzten Bluts eines
normalen Mannes unter einer Stauhöhe bzw. einem Staudruck
von 70 cm zugeführt. Die Leukozytenzahl und die
Blutplättchenzahl des Bluts wurden unter Verwendung einer
Blutkörperchen-Berechnungsvorrichtung (hergestellt von
Orthodiagnostic System Corp. und vertrieben unter der
Produktbezeichnung "ELT-u") berechnet. Das
Leukozyten-Abtrennungsverhältnis und das
Blutplättchen-Rückgewinnungsverhältnis wurden auf die gleiche Weise wie in
Beispiel 1 ermittelt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1
angegeben.
Vergleichsbeispiel 1
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Ein ähnlicher Versuch wie in Beispiel 1 wurde unter
Verwendung des Körpers einer kontinuierlichen oder
durchgehenden Struktur aus einem Polyvinylformalharz
(hergestellt von Kanebo Ltd.) mit einer in Fig. 5
dargestellten Oberflächenstruktur und mit Poren eines
mittleren Durchmessers von 10 um durchgeführt, wobei im
Inneren der Poren zahlreiche spitze oder scharfe
Vorsprünge und außerdem auf der Filteroberfläche
dornartige Vorsprünge vorhanden waren; dabei wurden das
Leukozyten-Abtrennungsverhältnis und das
Blutplättchen-Rückgewinnungsverhältnis ermittelt. Die Ergebnisse sind
in Tabelle 1 aufgeführt.
Vergleichsbeispiel 2
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Ein ähnlicher Versuch wie in Beispiel 2 wurde unter
Verwendung eines Körpers einer kontinuierlichen
Struktur aus Polyvinylformalharz, ähnlich wie in
Vergleichsbeispiel 1, durchgeführt, um das Abtrennungsverhältnis
an Leukozyten und das
Blutplättchen-Rückgewinnungsverhältnis zu ermitteln. Die Ergebnisse sind in Tabelle
1 angegeben.
Tabelle 1
Leukozyten-Abtrennungsverhältnis (%)
Blutplättchen-Rückgewinnungsverhältnis (%)
Beispiel
Vergleichsbeispiel
Beispiele 3 bis 6 und Vergleichsbeispiele 3 und 4
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Eine 1 mm dicke und einen Durchmesser von 25 mm
besitzende Scheibe wurde aus einem porösen Körper aus
einem Polyurethanharz des Polycarbonattyps (hergestellt
von Toyo Polymer K.K.) ausgestanzt, welcher Körper eine
ähnliche Struktur, wie in Fig. 4 dargestellt, aufwies,
Poren variierenden mittleren Porendurchmessers enthielt
und eine in Tabelle 2 angegebene variierende
Porendurchmesserverteilung besaß, wobei praktisch keinerlei
spitze oder scharfe Vorsprünge im Inneren der Poren
vorhanden waren. Zur Herstellung eines Filters 1 zum
Reinigen von Blutplättchen wurde die Scheibe in eine
Filteranordnung mit der Ausgestaltung gemäß Fig. 1
(verfügbare Oberfläche 2,4 cm²) integriert. Dieser Filter 1
wurde in eine Vorrichtung mit der in Fig. 2 gezeigten
Konstruktion eingebaut.
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Ein Lymphozyten enthaltendes PRP (Blutplättchenzahl:
3,5 x 10&sup5; bis 5,5 x 10&sup5;/ul; Leukozytenzahl: 3,5 x 10³
bis 4,5 x 10³/ul) wurde zubereitet, indem nach der
Dichtegradient-Zentrifugenmethode abgetrennte
Autolymphozyten in dem PRP (an Blutplättchen reichem Plasma)
suspendiert wurden, das aus einem mit CPD versetzten
Frischblut von einem gesunden Mann gewonnen worden war.
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In einer Vorrichtung mit der Ausgestaltung gemäß Fig. 2
wurde das Lymphozyten enthaltende PRP dem Filter 1 in
einer Strömungsmenge von 1 ml/min cm² (1 ml/min pro cm²
des Filters 1) zugespeist. Die Leukozytenkonzentration
und die Blutplättchenkonzentration des an Blutplättchen
reichen Plasmas (PRP) vor und nach dem Durchgang durch
den Filter 1 wurden unter Verwendung einer
Blutkörperchen-Eerechnungsvorrichtung (hergestellt von
Orthodiagnostic Systems Corp. und unter der
Produktbezeichnung "ELT-8" vertrieben) berechnet. Sodann wurden die
Absolutzahlen dieser Blutkörperchenkomponenten auf der
Grundlage der Mengen an PRP ermittelt, und das
Leukozyten-Abtrennungsverhältnis sowie das
Blutplättchen-Rückgewinnungsverhältnis wurden entsprechend bestimmt.
Die Ergebnisse finden sich in Tabelle 2.
Tabelle 2
Vergleichsbeispiel
Beispiel
Mittlerer Porendurchmesser (um)
Anteil an verteilten
Porendurchmessern (%)
Leukozytenabtrennungsverhältnis (%)
Blutplättchen-Rückgewinnungsverhältnis (%)