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Flache Kulierwirkmaschine zur Herstellung von Strümpfen in einem Arbeitsgang
Die Erfindung betrifft eine flache Kulierwirkmaschine zur Herstellung von Strümpfen
in einem Arbeitsgang und besteht darin, daß die von ihren Seitenteilen getrennten
Mittelteile der Presse und des Hakenabschlagkammes miteinander verbunden und waagerecht
oder waagerecht und senkrecht beweglich so angeordnet sind, daß während des Arbeitens
der Fersenteile das Mittelteil der Presse und des Abschlagkammes gemeinsam ausgeschaltet
sind.
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Dadurch wird erreicht, däß beim Ferienarbeiten die auf den Stuhlnadeln
hängenden Maschen des Mittelteiles von der Tätigkeit des Pressens und Abschlagens
nicht beeinflußt werden.
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Die so gelöste Aufgabe, das Fußmittelteil beschädigungsfrei herstellen
zu können, ist der wesentlichste Inhalt des mit den bekannten Vorrichtungen zur
:Eierstellung von Strümpfen in einem Arbeitsgang erstrebten Zieles. Diese bekannten
Vorrichtungen sind in zwei Hauptgruppen zu unterteilen. In der einen Gruppe ist
die Stuhlnadelbarre unterteilt, um das Weiterarbeiten des Fußmittelteiles beim Fersenarbeiten
ausschalten zu können. In der anderen Gruppe wird dies durch Ausschalten der Presse
im Bereich. des Mittelteiles erzielt. In beiden Fällen kommt es darauf an, die auf
den Nadeln bleibenden Maschen des Mittelteiles auf diese oder jene Art der Wirkung
des Preß- und auch des Abschlagvorganges zu entziehen.
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Die Erfindung bezieht sich auf die letztgenannte Art, die die vorteilhaftere
ist, weil eine teilweise Ausschaltung der Presse und des Abschlagkammes sich als
vorteilhafter und technisch nachteilfreier erwiesen hat.
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Bei einer solchen bekannten Vorrichtung wird zur Unterteilung des
Preßvorganges die Deckvorrichtung verwendet. Die Deckmaschine muB dabei besondere,
für sie ungewöhnlich große Bewegungen ausführen, um
beim Fersenarbeiten,
an Stelle der irn vollen Umfang außer Tätigkeit gesetzten Presse, mitzuwirken. Diese
großen Bewegungen der Deckmaschine liegen- der Weiterentwicklung der flachen Kulierwirkmaschinen
entgegen,.. die dahin zielt, die Bewegungen der schweren": Deckmaschine so klein
wie möglich zu halten.
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Neben dem Ausschalten der gewöhnlichen Presse und dem Einsatz der
Deckmaschine muß bei dieser bekannten Vorrichtung auch der Abschlagkamm im Bereich
des Mittelteiles durchNachuntenverstellen ausgeschaltet werden. Dieses bloße Abwärtsausschalten
schließt aber die Verwendungsmöglichkeit eines Hakenab-schlagkammes aus, weil beim
Hakenabschlagkamm neben der Abwärtsbewegung noch eine waagerechte Rückwärtsbewegung
vorgenommen werden muß, wenn er aus seiner wirksamen Stellung gebracht werden soll.
Die Verwendung des Hakenabschlagkammes ist aber, wie schon bei anderen derartigen
Vorrichtungen erkannt worden ist, ein unbedingtes Erfordernis zur sicheren Herstellung
der Fersenteile.
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Die bauliche Vereinigung des von den Seitenteilen getrennten Mittelteiles
der Presse mit dem des Hakenabschlagkammes nach der Erfindung läßt die angestrebte
Wirkung einfacher und sicherer erzielen, weil Presse und Abschlagkamm wesentlich
leichter und sicherer zu bewegen sind als die Deckmaschine.
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Die erfindungsgemäße bauliche Vereinigung und die Bewegungsweise der
beiden Mittelteile ermöglicht aber auch die Verwendung des Hakenabschlagkammes im
Mittelteil, die, wie schon erwähnt, notwendig ist, um zwecks Schonung der Nadeln
beim Weiterarbeiten des Mittelteiles bei der Fußspitze den besonderen Warenabzug
ausschalten zu können. ' Diese- Notwendigkeit wird bei einer anderen bekannten Vorrichtung
ebenfalls wie bei der obenerwähnten nicht beachtet, bei der wegen der bedingten
- Verwendung von hakenfreien Abschlagkämmchen im Mittelteil der besondere Warenabzug
beim dem Fersenarbeiten folgenden Mittelteilarbeiten erforderlich ist.
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Es ist zwar bekanntgeworden, z. B. zum Zwecke des Arbeitens verschiedener
Maschenlängen in der Reihe, die Presse unabhängig vom Abschlagkamm zu unterteilen.
Es ist ferner vorgeschlagen worden, zur Beseitigung der waagerechten Nadelbewegung
oder beim Doppelrandarbeiten die Presse mit dem Abschlagkamm gekuppelt zu bewegen.
Diese Vorrichtungen sind aber nicht für den mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
angestrebten Zweck vorgesehen und auch hierfür nicht geeignet, weil die Kupplung
und gemeinsame Bewegung von Presse und Abschlagkamm bei der Erfindung nur hinsichtlich
ihrer Mittelteile, unabhängig von ihren Seitenteilen, vorgenommen ist, um das beschädigungsfreie
Arbeiten des Fußmittelteiles zu ermöglichen.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigen Abb. i eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Barre im Schnitt, Abb.
2 eine Ansicht von vorn und Abb. 3 eine solche von oben, unterhalb, der Linie III-III
in Abb. i.
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Abb.4 zeigt eine Teilansicht der Seitenansicht gemäß Abb. i, nur mit
dem Unterschied, daß Hakenabschlagkämmchen mit einfachem Abschlag vorhanden sind
gegenüber Abschlagkämmchen mit doppeltem Abschlag nach Abb. i.
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Der Platinenkopf i (Abb. i) mit den Kulierplatinen 2 und Verteilplatinen
3 besitzt durchweg oder nur im Bereich des Mittelteiles keine Preßkante. Seine Kante
ia ist so weit zurückverlegt, daß die Preßschnäbel4a die Preßtätigkeit ausüben können.
Die Preßschnäbel4a mit der Preßfläche 46 sind, wie die Abb. i bis 3 zeigen, aus
einer Platte 4 gebildet, die bis zur Linie 4a reichende Schlitze besitzt (Abb. i).
Diese Platte 4 ist mittels Schrauben 6 an der Hauptbarre 5 festgemacht. Zwischen
den Schlitzen der die Preßschnäbel 4.9 bildenden Platte 4 sind die Hakenabschlagkämmchen
14 bzw. 7 gelagert, die außerdem in Schlitzen 5a der Barre 5 liegen und mittels
einer Deckplatte 8 durch Schrauben 9 gehalten werden.
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Die bekannten Bewegungen des Abschlagkammes vor und nach dem Pressen
in waagerechter oder in waagerechter und senkrechter Richtung werden, wie Abb. i
und 4 zeigen, von der ausgezogenen Preßstellung B von den Nadeln weg in die punktiert
gestrichelte Abschlagstellung A genfeinsam mit den Preßschnäbeln 4a ausgeführt.
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Zum Arbeiten von Strümpfen in einem Arbeitsgang ist die Barre 5 so
in drei Teile geteilt, daß das Mittelteil 5 waagerecht oder waagerecht und senkrecht
zu den Seitenteilen 5U und 5° bewegt werden. kann.
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Wenn das Ausschwenken des Mittelteiles 5z nur in waagerechter Richtung
erfolgt, dann sind für dieses Mittelteil Abschlagkämmchen 7 mit zwei Abschlagkanten
7a und 76 vorgesehen, wie in Abb. i gestrichelt dargestellt ist, bei denen sich
in ausgeschalteter Stellung die Ware, um sie der Wirkung des Abschlagvorganges zu
entziehen, in die Kehle 7e legt, die örtlich vor und etwas tiefer zur Kehle 7f liegt.
Die Kehle 71 muß in ausgeschaltetem Zustand örtlich hinter der Kehle 7f der
nicht ausgeschalteten Hakenabschlagkämmchen 7 und etwas tiefer als diese Kehle 7f
liegen, damit seitens der ausgeschalteten Abschlagkämmchen weder in waagerechter
noch in
senkrechter Richtung eine Abschlagwirkung vorhanden ist.
Beim gewöhnlichen Hakenabschlagkamm, wie er in Abb. q. dargestellt ist, erfolgt
das Ausschwenken des Mittelteiles 5z nach hinten von den Nadeln weg etwas nach unten,
damit bei dieser .Art der Hakenkammgestaltung nicht nur die Hakenkehle 7t, sondern
auch die Kammoberkante 7d nicht mehr abschlagend wirkt. Es wird also. das Pressen
und das waagerechte wie das senkrechte Abschlagen verhindert.
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Die Schnittlinien in der Platte q. verlaufen längs der in Abh. a und
3 stark ausgezogenen Linien a und b. Die Schnittlinien in der Barre 5 dagegen
verlaufen zwischen den Abschlagkämmchen 7 längs der in Abb. 2. und 3 ersichtlichen
Linien e und d, so daß durch die in zweierlei Ebenen liegenden Schnitte an jeder
Teilstelle kein Abschlagkamm ausfällt.
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Um das Mittelteil 5z in seiner Breite veränderlich zu machen, können
in an sich bekannter Weise neben jedem Mittelteil 5z noch schmale Zusatzteile 5x
und 5y vorhanden sein, die jede gewollte Breite des ausschwenkbaren Mittelteiles
5z erzielen lassen. Mittels besonderer Platten i i, die mittels Schrauben 12 an
der Barre 5 festgemacht werden, wird die Barre 5 aus den Teilen 5u, 5x, 5y und 5°
zu einem einzigen Ganzen verbunden oder durch Verwendung von vier Platten iiu, IIb,
IIC und I Id so untereinander verschraubt, da13 die Barrenteile 5u, 5x sowie 5y
und 51 die nichtschwenkbaren Seitenteile und das Mittelteil 5z das ausschwenkbare
Mittelteil bilden. Werden die Verbindungsplatten i 1 c und i id mit dem Mittelteil
5z und den Teilen 5x und 5y verschraubt, dann hat das ausschwenkbare-Mittelteil
die Breite von 5x -E- 5z -E- 5y.