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DE69935975T2 - Hochfrequenz-hautbehandlungssonde - Google Patents

Hochfrequenz-hautbehandlungssonde Download PDF

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DE69935975T2 DE69935975T DE69935975T DE69935975T2 DE 69935975 T2 DE69935975 T2 DE 69935975T2 DE 69935975 T DE69935975 T DE 69935975T DE 69935975 T DE69935975 T DE 69935975T DE 69935975 T2 DE69935975 T2 DE 69935975T2
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Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft die Behandlung der Haut durch hochfrequente elektrische Mittel, die wahlweise auf eine elektromagnetische Strahlungsquelle nach Art eines Lasers zurückgreifen, insbesondere für die sogenannte „definitive" oder „lang andauernde" Haarentfernung als auch für das Nachwachsen der Haare.
  • STAND DER TECHNIK
  • WO 93/04636 beschreibt ein Verfahren, das auf der Beobachtung beruht, dass es beim Vermischen eines leitfähigen Gels der Art, wie es bei dem Einsatz von Ultraschallsonden auf der Haut verwendet wird, mit einem Wirkprodukt, wie beispielsweise einer Lotion mit einem atrophischen Effekt auf die Haarwurzeln, möglich ist, durch transkutane Induktion bei hoher Frequenz das Wirkprodukt in die Haarfollikel (Poren) und die Haarstängel eindringen zu lassen und somit eine Behandlung durchzuführen.
  • Dieses Verfahren gestattet weiterhin das Durchführen einer insbesondere kosmetischen Behandlung der Haut, beispielsweise im Hinblick auf eine lang andauernde oder sogar definitive Haarentfernung, und es gestattet weiterhin eine punktuelle und wirksame Behandlung im Bereich der Follikel ohne einen schwierigen manuellen Eingriff.
  • Zum Durchführen des Verfahrens beschreibt WO 93/04636 unter anderem eine Vorrichtung mit einem Handstück zum Kontakt mit der Haut, das einen nicht leitenden Körper aufweist, der mit einer Auflagefläche ausgestattet ist, die zur Applikation auf der Haut vorgesehen ist. Diese Fläche weist eine Anzahl von spezifischen leitfähigen Punkten mit elektromagnetischer Emission auf, die beispielsweise durch freiliegende Teile von Windungen einer in den Körper des Kontaktteiles eingetauchten zylinderförmigen Spule gebildet sind. Diese Punkte münden über Öffnungen in diese Fläche, und zwar vorzugsweise gegenüber dieser zurückversetzt, so dass sie während des Einsatzes der Vorrichtung mit dem auf die Haut applizierten leitfähigen Gel in Kontakt kommen können. Diese spezifischen Emissionspunkte geben einen Fluss an elektromagnetischer Energie mit hoher Frequenz ab, vorzugsweise einen reinen Emissionsstrom, der durch einen leistungsfähigen hochfrequenten elektromagnetischen Schwingkreis bereitgestellt wird.
  • Zum Durchführen des gleichen Verfahrens beschreibt WO 96/03928 eine flexible Sonde, die dazu eingerichtet ist, sich an den Teil des Körpers anzupassen, an dem sie appliziert wird, wobei sie nicht leitende untere/innere und obere/äußere Teile aufweist. Wenigstens der untere/innenseitige Teil ist mit Hohlräumen ausgestattet, die eine Anzahl von spezifischen leitfähigen Punkten mit elektromagnetischer Emission aufweisen, die durch solche Teile von Windungen einer Spule gebildet sind, die in Bezug auf die untere/innenseitige Fläche der Sonde zurückversetzt angeordnet sind.
  • Bei einem weiteren Dokument zum Stand der Technik beschreibt das französische Patent 2 589 067 ein Verfahren und eine Vorrichtung, die auf der Feststellung beruhen, dass ein auf die Haut appliziertes elektrisches Feld in Verbindung mit einer elektromagnetischen Laserstrahlung die Modifikation der Absorptionseigenschaften dieser Haut gestattet.
  • Die französische Patentanmeldung FR 2 680 965 bildet den nächstliegenden Stand der Technik. Deren Merkmale bilden den Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • KURZE OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung hat eine Sonde zur Applikation eines hochfrequenten elektromagnetischen Energieflusses auf die Haut (insbesondere bei den in WO 93/04636 und in dem französischen Patent 2 589 067 beschriebenen Verfahren oder bei weiteren, die Applikation eines leitfähigen Gels erfordernden Verfahren einsetzbar) zum Gegenstand, wobei diese Sonde eine nichtleitende Auflagefläche- aufweist, die dazu dient, auf die Haut appliziert zu werden, und in ihrer Dickenrichtung wenigstens einen Hohlraum aufweist, der über eine Öffnung in die Auflagefläche mündet und weiterhin über wenigstens ein Induktionselement für ein elektromagnetisches Feld verfügt, das dazu bestimmt ist, ein elektromagnetisches Feld durch den Hohlraum und seine Öffnung zu emittieren.
  • Die Sonde gemäss der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass sich das Induktionselement in der Dickenrichtung im mittleren Bereich der Tiefe des Hohlraumes befindet, wobei sich das Induktionselement wenigstens teilweise um die und/oder in der Nähe der Wand des Hohlraumes erstreckt.
  • Weitere Merkmale der Sonde gemäss der Erfindung finden sich in den Patentansprüchen 2–15. Die Erfindung betrifft weiterhin die Verwendung dieser Sonde für kosmetische Behandlungen der Haut, wie in den Patentansprüchen 16–18 dargelegt, und ein Verfahren zur kosmetischen Behandlung der Haut gemäss den Patentansprüchen 19–23.
  • Bei dem Einsatz der Sonde appliziert man beispielsweise eine Mischung aus Gel/Wirkprodukt auf die Oberfläche der zu behandelnden Haut und/oder in die Hohlräume der Auflagefläche der Sonde derart, dass diese Mischung als leitende Zwischenschicht zwischen der flexiblen Auflagefläche der Sonde und der Haut dient.
  • Die Sonde gemäss der Erfindung weist verschiedene Vorteile auf. Beispielsweise gestattet die zwischenliegende Anordnung des Induktionselementes für das magnetische Feld eine Vergrößerung des Hohlraumes und/oder eine diesbezügliche Durchlässigkeit in der Dickenrichtung der Sonde derart, dass es möglich ist, in der Dickenrichtung oder an der oberen/außenseitigen Fläche der Sonde eine elektromagnetische Emissionsquelle nach Art eines Lasers anzubringen. Diese Anordnung gestattet die gleichzeitige bequeme Applikation eines elektromagnetischen Feldes und einer elektromagnetischen Laserstrahlung auf die Haut, wie es in dem französischen Patent 2 589 067 beschrieben ist. Weiterhin gestattet die zwischenliegende Anordnung des Induktionselementes für ein magnetisches Feld eine einfache Herstellung der Sonden durch Perforation. Im übrigen gestattet die Anordnung der Induktionselemente für ein magnetisches Feld wenigstens teilweise und/oder in der Nähe der Wand des Hohlraumes deren Anordnung in aufeinanderfolgenden Lagen, das es gestattet, die Anzahl der Emissionspunkte des elektromagnetischen Feldes in jedem Hohlraum zu vervielfachen. Diese Anordnung gestattet es überdies, die Menge an Mischung aus Gel/Wirkprodukt in den Hohlräumen zu erhöhen, die dem elektromagnetischen Feld ausgesetzt sind, das durch die vielen Emissionspunkte erzeugt ist. Dies erhöht die Intensität des elektromagnetischen Feldes, das auf die Mischung aus Gel/Produkt und auf die Haut appliziert wird, und somit die Wirksamkeit der applizierten Produkte.
  • Die Induktionselemente des elektromagnetischen Feldes sind beispielsweise durch abgeflachte Windungen oder durch ein Netz oder ein Gitter gebildet, das aus einem leitfähigen Material hergestellt ist. Das leitfähige Material ist vorzugsweise eine leitende Schicht aus einem Silikonharz, einem leitfähigen Fasergewebe, beispielsweise aus Kohlenstofffasern, oder einem nicht gewebten Textil, dessen Fasern leitend sind.
  • In den Ausgestaltungen mit einer elektromagnetischen Strahlungsquelle nach Art eines Lasers kann diese durch eine emittierende Laserdiode gebildet sein, die in der Dickenrichtung oder an der oberen/außenseitigen Seite der Sonde angebracht ist, oder kann durch eine optische Faser gebildet sein, die mit einer außerhalb der Sonde angeordneten Laserquelle verbunden ist. Bei diesen Ausgestaltungen besteht eine mögliche Anordnung darin, die in die Auflagefläche eingebrachten Hohlräume netzartig oder entlang verschiedene geometrische Figuren bildenden Linien anzuordnen und die Laserquellen in regelmäßiger Art und Weise in diesem Netz oder an diesen Linien zu platzieren.
  • Falls gewünscht, kann die Applikation des elektromagnetischen Energieflusses nach einem vorbestimmten Programm erfolgen, das durch die Erzeugungsmittel von elektrischen Impulsen und die Anregungsmittel der Laserquellen bestimmt ist, beispielsweise durch wechselweises Einwirken der elektromagnetischen Strahlungsarten und/oder durch Variierung der Intensität derselben.
  • Die Sonde gemäss der Erfindung kann in Verbindung mit einem Pflegegel zur kosmetischen Behandlung der Haut, insbesondere zur langwirkenden Enthaarung, zur Behandlung der Kahlköpfigkeit, der Adererweiterung sowie der venösen und kapillaren Krampfadern dienen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich beim Studium der nachfolgenden Beschreibung, die beispielhaft unter Bezug auf die beigefügten schematischen Zeichnungen gegeben wird, bei denen
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausgestaltung der Sonde gemäss der Erfindung ist, die durch durch eine Laserquelle verlängerten Handgriffkörper gebildet ist,
  • 2 eine Teilansicht im Längsschnitt entlang der Linie II-II der in 1 dargestellten Sonde ist,
  • 3 eine Ansicht von unten auf eine Lage ist, die Teil einer zweiten Ausgestaltung der Sonde gemäss der Erfindung ist,
  • 4 eine Schnittansicht durch eine Sonde mit einer Lage gemäss 3 entlang der Linie IV-IV von 3 ist,
  • 5 eine Ansicht von unten auf eine dritte Ausgestaltung gemäss der Erfindung ist und
  • 6 eine Schnittansicht entlang der Linie VI-VI der in 5 dargestellten Sonde ist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • Die in den 1 und 2 dargestellte Sonde weist ein Kontakthandstück 1 von länglicher Gestalt auf, das mit einem seiner Ende mit einem Stromleiter 2 verbunden ist, und das an seinem anderen Ende eine kreisförmige Auflagefläche 14 aufweist. Der Stromleiter 2 versorgt ein Induktionselement 5 für ein elektromagnetisches Feld, das gegenüber der Kontaktfläche zurückversetzt angeordnet ist und durch die Hohlräume 6, in diesem Beispiel sechs an der Zahl, emittiert, die in die Auflagefläche 14 münden. Das Induktionselement 5 für ein elektromagnetisches Feld ist in einem mittleren Bereich der Tiefe der Hohlräume 6 angeordnet, wobei sich das Induktionselement wenigstens teilweise um die und/oder in der Nähe der Wand 7 der Hohlräume 6 erstreckt. Eine elektromagnetische Strahlungsquelle 8 nach Art eines Lasers emittiert durch einen weiteren Hohlraum 4, der auf der Achse des Stückes 1 liegt und in der Mitte der Hohlräume 6 in die Auflagefläche 14 mündet. Diese Hohlräume 6 haben typischerweise einen Durchmesser zwischen 3 mm und 6 mm, während der Emissionshohlraum 4 für die Laserstrahlung typischerweise einen Durchmesser zwischen 6 mm und 10 mm aufweist.
  • Die in den 3 und 4 dargestellte Ausgestaltung ist eine flexible Sonde 9, die mehrere (in diesem Fall vier) Lagen aus flexiblem Kautschuk aufweist, zwischen denen mehrere (hier drei) Induktionselemente 5 angeordnet sind, die bis auf eine nicht leitende Ummantelung 10 praktisch die Gesamtheit der flexiblen Sonde einnehmen. Die Induktionselemente 5 sind in mehreren Lagen angeordnet, die über Verbindungen 11 elektrisch miteinander verbunden und mit einem nicht dargestellten Stromleiter verbunden sind. Aus 4 sind zwei Induktionselemente 5', die im mittleren Bereich der Dickenrichtung der Hohlräume 6 angeordnet sind, als auch ein Induktionselement 5'' unterscheidbar, das optional im Bereich des Bodens der Hohlräume 6 angeordnet ist. Jedes Induktionselement 5 ist beispielsweise durch ein Fasergewebe 12 aus gewebtem Kohlenstoff gebildet, das Perforationen 13 aufweist. Die flexible Sonde 9 weist eine untere/innenseitige Seite auf, die die Auflagefläche 14 bildet, und verfügt über eine obere/außenseitige Seite 15. Die Hohlräume 6 sind in der Dickenrichtung der Lagen aus flexiblem Material angeordnet und münden über die Öffnungen 13 in die untere/innenseitige Fläche 14. Gemäss einer in 4 gestrichelt dargestellten Variante sind die Hohlräume 6 perforierend und durchgehend, was die Herstellung erleichtert.
  • Die in 5 und 6 dargestellte Ausgestaltung ist eine flexible Sonde 9, die Laserstrahlungsquellen 8 aufweist. Wie vorangehend, stellt sich die Sonde in Gestalt einer flexiblen Lage dar, die mit einer die Auflagefläche 14 bildenden unteren/innenseitigen Seite und mit einer oberen/außenseitigen Seite 15 ausgebildet ist. Die Sonde weist zum einen geschlossene Hohlräume 6 auf, die unter Ausbilden von geometrischen Figuren, beispielsweise gemäss einer Ausführung kreisförmig, in einem Netz angeordnet sind, und verfügt zum anderen über weitere durchgehende Hohlräume 4, die auf regelmäßige Art und Weise innerhalb des Netzes angeordnet sind und den Durchtritt von von den Quellen 8 abgegebener elektromagnetischer Laserstrahlung 16 gestatten. Die Hohlräume 6 sind derart um die durchgehenden Hohlräume 4 angeordnet, dass sich eine einheitliche Verteilung der induzierten elektromagnetischen Strahlung und der Laserstrahlung ergibt. Die Sonde 9 ist über eine Stromleitung 2 mit Erzeugungsmitteln für elektrische Impulse, die mit den Induktionselementen 5 verbunden sind, als auch mit Anregungsmitteln für die Laserquellen 8 verbunden. Beispiele für derartige Typen von Mitteln sind beispielsweise in dem französischen Patent 2 589 067 beschrieben. Weiterhin verfügt die Laserquelle vorteilhafterweise über eine Linse, die das Defokussieren des Laserstrahles gestattet.
  • Falls gewünscht, weisen die verschiedenen Ausführungen der Sonde 9 weiterhin einen Schalter auf, der dazu eingerichtet ist, die Applikation des hochfrequenten elektromagnetischen Energieflusses und die Anregung der Laserquellen zu aktivieren, sobald die Sonde mit der Haut und/oder dem Gel in Kontakt gebracht wird. Dieses Merkmal erhöht die Anwendungssicherheit der Sonde, insbesondere in den Ausgestaltungen mit einer oder mehreren elektromagnetischen Laserquellen. Der Schalter, der mit den Erzeugungsmitteln von elektrischen Impulsen und den Anregungsmitteln der Laserquellen dank der Stromleitung 2 verbunden ist, kann mechanisch, optoelektronisch, impedanz/kapazitanzgesteuert in Bezug auf die Haut und/oder das Gel, oder von jedem anderen dem Durchschnittsfachmann bekannten Typ sein. Bei einer Abwandlung ist der Schalter mit einer Vorrichtung verbunden, die es gestattet, das Einschalten o der das Auslösen der Applikation des elektromagnetischen Energieflusses zu verzögern, wenn die Sonde mit der Haut und/oder dem Gel in Kontakt gebracht oder wenn sie davon entfernt wird.
  • Typischerweise sind die das elektromagnetische Feld erzeugenden Impulse statische Aktivierungsimpulse mit einer Dauer von 1 Mikrosekunde bis 1 Sekunde und mit konstanten Modulationsfrequenzen zwischen 5 Hz und 1000 Hz. Die Laserstrahlung hat normalerweise eine Energie zwischen 0,5 mW und 150 mW. Es können jedoch höhere Energien von 500 mW und darüber mit der Maßgabe verwendet werden, dass der Strahl mit einer Linse defokussiert wird, um ein Feld mit einer größeren Fläche zu erzeugen.
  • Das für das Behandlungsverfahren verwendete aufgetragene Gel ist vorzugsweise aus einem nicht polymerisierbaren leitfähigen Gel in der Art zusammengesetzt, wie es üblicherweise für die Ankopplung von Ultraschallelektroden an die Haut verwendet wird, in Mischung mit einem Wirkprodukt. Das Gel hat einen neutralen pH-Wert und ist beispielsweise aus einer gelfähigen Grundlage aus einem Trithanolaminpropylen mit Glycolcarboxyvinyl zusammengesetzt. Die Zusammensetzung des Wirkprodukts hängt von dem gewünschten Effekt ab. Für eine enthaarende Wirkung kann man ein Produkt mit einer von der Wurzel des Haares zunehmenden atrophischen Wirkung wählen, beispielsweise eine post-epilatorische Lotion der Art, wie man sie üblicherweise unmittelbar nach einer Haarentfernung mit Wachs als auch einige Tage danach verwendet. Derartige Lotions weisen Pflanzenextrakte, essenzielle Öle, demineralisiertes Wasser und unter Umständen weitere Bestandteile, wie beispielsweise Polyoxyethylene, auf. Diese Produkte, die manchmal auch unter der Bezeichnung „Haarwuchshemmer" bekannt sind, weisen keine toxikologischen oder andere Gefahren bei der Anwendung auf.
  • Für eine Behandlung der Kahlköpfigkeit kann man das Gel beispielsweise mit Minoxydil oder einem beliebigen anderen Produkt mischen, das das Nachwachsen der Haare fördert. Eine Mischung von 50:50 Volumen % Gel und von Minoxydil hat zu zufriedenstellenden Ergebnissen geführt.
  • Um nicht die leitenden Eigenschaften des Gels zu beeinträchtigen, übersteigt der Anteil an aktivem oder pflegendem Produkt im allgemeinen nicht 50 %, üblicherweise weniger als 25 %, bezogen auf das Gewicht des Gels (Gewichts % = Volumen %). Man kann Alkohol, Natriumchlorid und/oder andere Substanzen hinzufügen, um die Leitfähigkeit des Produktes zu verbessern und/oder als Konservierungsmittel zu wirken.
  • Tests haben gezeigt, dass die Applikation von hochfrequenter Energie allein auf das Wirkprodukt oder allein auf das Gel zu keinem besonderen Effekt führt, während man in der Mischung ein gutes Eindringen des Wirkprodukts erhält, das durch die aus dem Gel stammende leitfähige Lösung hervorgerufen wird. Es scheint, dass der Weg der elektromagnetischen und elektrischen Energie dem Weg des geringsten Widerstandes folgt, die durch die auf die Oberfläche der Haut applizierte Mischung aus dem Gel sowie der leitfähigen Lotion und anschließend um die Haarwurzel oder das Haar allein durch die leitfähige Lösung gelenkt wird, die in das Haarfollikel und den Haarstängel eindringt. Das Gel gestattet ein zunehmendes Freisetzen der aktiven Lotion und deren Eindringen unter der gemeinsamen Wirkung des elektromagnetischen Feldes und des elektrischen Feldes. Bei den Ausgestaltungen, die aufeinanderfolgende Lagen von Induktionselementen aufweisen, gestattet die Vervielfachung der Emissionspunkte des elektromagnetischen Feldes und die höhere Menge an in den Hohlräumen vorhandener Mischung aus Gel/Wirkprodukt ein vollständigeres Eindringen des Wirkprodukts. Dieser Effekt ist weiterhin durch das zusätzliche Beauf schlagen mit einer elektromagnetischen Laserstrahlung verstärkt.
  • Wie in den 1 und 6 dargestellt, umgeben die Induktionselemente 5 des elektromagnetischen Feldes auch die durchgehenden Hohlräume 4 und bilden einen Teil der Wände dieser Hohlräume. Somit wird das Gel in den Hohlräumen 4 unter der Wirkung des elektromagnetischen Feldes ionisiert und von der Laserstrahlung durchquerend beaufschlagt. Diese gleichzeitige Wirkung ruft einen synergetischen Effekt hervor und fördert ohne Gefahr für die Haut eine lang andauernde Wirkung.
  • Vorteilhafterweise ist die Sonde gemäss der Erfindung Bestandteil einer Gesamtheit, die über eine oder mehrere steife Sonden gemäss der Erfindung verfügt, die zum Behandeln verschiedener Teile des Körpers eingerichtet sind, wobei jede steife Sonde eine Laserquelle (siehe 1) oder mehrere Laserquellen aufweist, die in dem steifen Handstück angeordnet sind, beispielsweise drei Quellen in Hohlräumen 4, die symmetrisch um die Achse des Stückes angeordnet sind, die mehrere flexible Sonden mit verschiedenen Dimensionen mit einer Laserquelle (beispielsweise gemäss 5 und 6) oder ohne Laserquelle (beispielsweise gemäss 3 und 4 oder wie in WO 96/03928 beschrieben) aufweist, und die mit wenigstens einem spitzen Mundstück für die Mikrothermolose oder Elektrokoagulation ausgestattet ist. Alle diese Sonden und Mundstücke sind austauschbar und können von einer Zentraleinheit geordert werden, was eine große Variabilität bei Behandlungen gestattet.

Claims (15)

  1. Sonde zum Applizieren eines hochfrequenten elektromagnetischen Energieflusses auf die Haut, wobei die Sonde eine nichtleitende Auflagefläche (14) aufweist, die zum Applizieren auf die Haut bestimmt ist und die in ihrer Dickenrichtung wenigstens einen Hohlraum (6) aufweist, der über eine Öffnung (3) in die Außlagefläche mündet, sowie über wenigstens ein Induktionselement (5, 5') für das elektromagnetische Feld verfügt, das dazu eingerichtet ist, ein elektromagnetisches Feld durch den Hohlraum und dessen Öffnung (3) hindurch abzugeben, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Induktionselement (5, 5') in der Dickenrichtung im mittleren Bereich der Tiefe des Hohlraumes (6) befindet, wobei sich das Induktionselement wenigstens teilweise um die und/oder in der Nähe der Wand des Hohlraumes erstreckt.
  2. Sonde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das oder jedes Induktionselement (5, 5') aus Windungen mit einer abgeflachten Gestalt gebildet ist.
  3. Sonde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das oder jedes Induktionselement aus einer Lage aus leitendem Material gebildet ist, das Perforationen (13) oder Ausstanzungen aufweist, die einen Teil des Hohlraumes (6) bilden.
  4. Sonde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das oder jedes Induktionselement (5, 5') aus einem gewebten Textilstück gebildet ist, das leitende Fasern aufweist.
  5. Sonde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das oder jedes Induktionselement (5, 5') aus einem nicht gewebten Vlies gebildet ist, das leitende Fasern aufweist.
  6. Sonde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das oder jedes Induktionselement (5, 5') aus einem gewebten Textilstück aus Kohlefasern gebildet ist.
  7. Sonde nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Induktionselemente (5') in unterschiedlichen Lagen angeordnet sind, die jeweils in der Dickenrichtung der Sonde voneinander beabstandet sind.
  8. Sonde nach Anspruch 7, die wenigstens einen geschlossenen Hohlraum (6) aufweist, der in der Auflagefläche (14) mündet, dadurch gekennzeichnet, dass sie weiterhin ein zusätzliches Induktionselement (5'') aufweist, das im Bereich des Grundes des oder jedes geschlossenen Hohlraums (6) angeordnet ist.
  9. Sonde nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sie wenigstens eine Laserstrahlungsquelle (8) aufweist, die in oder fluchtend mit wenigstens einem Hohlraum (4) angeordnet ist, der in die Auflagefläche mündet, so dass sie zusammen mit der von dem Induktionselement (5, 5') emittierten elektromagnetischen Strahlung wirkt.
  10. Sonde nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Laserquelle wenigstens eine Laserdiode aufweist, die in die Sonde integriert ist, oder über wenigstens eine optische Faser verfügt, die mit wenigstens einer Laserstrahlungsanordnung außerhalb der Sonde verbunden ist.
  11. Sonde nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie in Gestalt eines Handstückes zum Kontakt mit der Haut (1) ausgebildet ist, wobei das Handstück durch einen länglichen Körper gebildet ist, bei dem ein Ende die Auflagefläche (14) bildet.
  12. Sonde nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie in Gestalt einer flexiblen Lage aufgebaut ist, die dazu eingerichtet ist, sich an den Teil des Körpers anzupassen, auf den sie appliziert wird, wobei die flexible Lage eine untere/innenseitige Seite (14) und eine obere/äußere Seite (15) aufweist, die nicht leitend sind, wobei wenigstens die untere Seite die Auflagefläche (14) aufweist.
  13. Sonde nach Anspruch 9, 10 oder einem der Ansprüche 11 bis 12 soweit auf Anspruch 9 rückbezogen, dadurch gekennzeichnet, dass die in die Auflagefläche mündenden Hohlräume (6) gitternetzartig oder in Gestalt von verschiedenen geometrischen Anordnungen ausgerichtet angeordnet sind und dass die Laserquellen (8) regelmäßig innerhalb des Netzes oder der ausgerichteten Anordnungen angeordnet sind.
  14. Sonde nach Anspruch 7 oder einem der Ansprüche 8 bis 13 soweit auf Anspruch 7 rückbezogen, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit mehreren unterschiedlichen, sandwichartig aufeinandergestapelten Lagen gebildet ist, die die durch Perforation ausgebildeten, sich erstreckenden Hohlräume (4, 6) aufweisen.
  15. Sonde nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie weiterhin einen Schalter aufweist, der zum Aktivieren der Applikation des hochfrequenten elektromagnetischen Energieflusses eingerichtet ist, und weiterhin gegebenenfalls über eine Laserquelle verfügt, während die Sonde in Kontakt mit der Haut und/oder dem Gel gebracht wird.
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