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DE69932930T2 - Scheibenantenne - Google Patents

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Publication number
DE69932930T2
DE69932930T2 DE69932930T DE69932930T DE69932930T2 DE 69932930 T2 DE69932930 T2 DE 69932930T2 DE 69932930 T DE69932930 T DE 69932930T DE 69932930 T DE69932930 T DE 69932930T DE 69932930 T2 DE69932930 T2 DE 69932930T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
electrically conductive
antenna element
antenna
section
coating
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69932930T
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English (en)
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DE69932930D1 (de
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T. Peter Pittsburgh DISHART
A. John Pittsburgh WINTER
E. Cheryl New Kensington BELLI
J. Steve Newburgh SUTARA
P. Donald Rochester Hills MICHELOTTI
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
PPG Industries Ohio Inc
Original Assignee
PPG Industries Ohio Inc
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Publication date
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Publication of DE69932930T2 publication Critical patent/DE69932930T2/de
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Fahrzeugantenne und insbesondere auf eine Antenne, die aus einer transparenten, zwischen zwei Glasscheiben laminierten Beschichtung, und einer elektrischen Verbindungsanordnung zum Verbinden der Antenne mit einem Radio oder einer anderen Sende-/Empfangseinrichtung gebildet wird.
  • Technische Betrachtungen
  • In der Vergangenheit war die übliche Kraftfahrzeug-Antenne zum Empfangen und Senden elektromagnetischer Signale eine Antenne vom Mast- oder Peitschentyp. In letzter Zeit ging die Entwicklung dahin, die Antenne in den Fahrzeugaufbau zu integrieren. Die U.S. Patente 4.768.037 und 4.849.766 für Anaba, und andere, und 5.355.144 für Walton, und andere, legen eine transparente, elektrisch leitende Beschichtung über einem wesentlichen Abschnitt eines Fensters und im Speziellen einer Fahrzeug-Windschutzscheibe, um eine Antenne zu bilden, offen. Beim Konzipieren einer Antennenanlage wird auf die Abstimmung der Impedanz der Anlagenbauteile geachtet, und im Besonderen auf die Abstimmung der Impedanz des Radios, der Antenne, und einer Zuleitung, die die zwei Bauteile elektrisch miteinander verbindet, um den Empfang ausgewählter Funksignale zu verbessern. Ein Weg, auf dem Antennen-Konstrukteure dieses Problem angingen, ist, die Antenne so zu konzipieren, dass sie eine gewünschte Impedanz aufweist, wie zum Beispiel in U.S. Patenten 5.083.135, 5.528.314 und 5.648.758 für Nagey, und anderen, offen gelegt ist. Das Konzipieren einer Antenne jedoch, die eine vorgegebene Impedanz aufweisen soll, würde es erfordern, dass jede Antenne speziell sowohl für den in der besonderen Antennenanlage verwendeten besonderen Typ von Radio und Zuleitung, als auch für das Fahrzeug, in welches die Antenne eingebaut wird, konzipiert würde.
  • Um das Antennenelement mit einer externen Vorrichtung zu verbinden, wurden Anschlussteile, wie zum Beispiel Drähte, Litzen oder Flachstecker innerhalb der Folie laminiert, um elektrischen Kontakt mit einem Antennenelement herzustellen. Es wurde je doch herausgefunden, dass, wenn man diesen Typ von Anschlussteilen zwischen die Schichten des Laminats einarbeitet, im Laminat in der Nähe des Anschlussteils Luft eingeschlossen werden kann. Man nimmt an, dass der Lufteinschluss daraus resultiert, dass das Anschlussteil die Entlüftung des Laminats während eines vor dem Pressen durchgeführten Walzvorganges behindert. Durch die eingeschlossene Luft gebildete Blasen beeinträchtigen die Ästhetik des Laminats und vergrößern auch die Möglichkeit der Delaminierung und/oder Korrosion an oder in der Nähe der Verbindung.
  • Um diese beiden Probleme zu lösen, wurde eine Verbindung vom kapazitiven Typ verwendet, um die Antennenelemente mit den Zuleitungen für ein Radio, wie zum Beispiel in U.S. Patent 5.355.144 offen gelegt, elektrisch zu verbinden. Im Besonderen wird ein elektrisch leitendes Material auf der Innenfläche der Windschutzscheibe aufgetragen und kapazitiv mit einem Abschnitt einer Beschichtung im Inneren der Windschutzscheibe, die ein Antennenelement bildet, gekoppelt. Der Bereich des Materials auf der Innenfläche der Windschutzscheibe ist so abgestimmt, dass er die geeignete Kapazität zwischen der Antennenbeschichtung und dem Material zur Verfügung stellt.
  • Nach Veröffentlichung EP 0 961 342 A2 , zitiert in Art. 54 (3) EPC, wird eine Fahrzeugscheiben-Antenne offen gelegt, die eine transparente, elektrisch leitende Schicht ist, die zwischen einer äußeren und einer inneren Glasschicht angeordnet ist. Die Antenne hat einen von einem oberen Randabschnitt der Fensteröffnung beabstandeten Hauptbestandteil und einen hinsichtlich der Impedanz abgestimmten Bestandteil, um den sichtbaren Bereich des Fensters im Wesentlichen zu bedecken. Ein im Wesentlichen transparentes, planes, kapazitives Kopplungselement, das aus einem elektrisch leitenden Material hergestellt ist, ist an der Außenfläche des inneren Fensterglases parallel zu einem Bereich des Hauptbestandteils des Antenne befestigt, um damit kapazitiv gekoppelt zu sein.
  • Nach U.S. Patent 5.005.020 umfasst eine transparente Antenne für ein Kraftfahrzeug eine Fenster-Glasscheibe, eine infrarot reflektierende, transparente, leitende Schicht, die integriert in die Glasscheibe ausgebildet ist, eine transparente, leitende Schicht, die die Glasscheibe mit Ausnahme eines ausgesparten Bereiches, der eine vorgegebene Breite von wenigstens 10 mm um den Umfang der Scheibe herum aufweist, abdeckt, eine Sammelschiene, die auf der Scheibe um die transparente, leitende Schicht herum ausgebildet ist und mit ihr im Wesentlichen entlang ihres gesamten Umfangs verbunden ist, und einen Stromversorgungsanschluss, der mit der Sammelschiene verbunden ist.
  • Das Vorhandensein des Anschlussteil-Materials versperrt die Sicht des Fahrzeuglenkers. Es wäre vorteilhaft, eine Verbindungsanordnung zur Verfügung zu stellen, die die erforderliche kapazitive Leistung für das Anschlussteil zur Verfügung stellt, während sie zugleich dem Fahrzeugführer verbesserte Sichtverhältnisse in der Nähe des Anschlussteiles mit minimaler Ablenkung bietet.
  • ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine transparente Antenne zur Verfügung, die ein transparentes dielektrisches Substrat, ein elektrisch leitendes Antennenelement, das entlang einer Hauptfläche des Substrats angeordnet ist, und eine Verbindungsanordnung, um die Übermittlung von Signalen zu einer Sende- oder Empfangseinrichtung zu gestatten, umfasst, wobei die Verbindungsanordnung ein elektrisch leitendes Teilstück mit opaken Elementen, die elektrisch mit dem Antennenelement verbunden sind, und ein an dem Teilstück befestigtes Anschlussteil umfasst, um die Übermittlung von Signalen, die von dem Antennenelement erzeugt werden, an eine elektromagnetische Energie aussendenden und/oder empfangenden Einrichtung zu erlauben. Das Teilstück ist so konzipiert, dass es einen Transmissionskoeffizienten (d. h. ein Verhältnis des nicht opaken Bereiches zum gesamten Bereich) von 0,1 bis 0,95 aufweist, und die opaken Elemente des Teilstücks aus einem Material gebildet sind, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die elektrisch leitende keramische infrarot reflektierende Farben, elektrisch leitende keramische thermoplastische Farben, elektrisch leitende keramische duroplastische Farben und elektrisch leitende keramische UV-Farben umfasst. Ebenso stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer transparenten Antenne zur Verfügung, das die Schritte des Positionierens eines elektrisch leitenden Antennenelementes zumindest sehr nahe an einer Hauptfläche einer festen, transparenten, dielektrischen Scheibe und des Vorsehens einer Verbindungsanordnung, um Übermittlung von Signalen an eine Sende- und/oder Empfangseinrichtung zu gestatten, beinhaltet, wobei der Schritt des Vorsehens umfasst:
    Erstellen eines elektrisch leitenden Teilstücks mit opaken Elementen, die ein Muster bilden,
    Positionieren des Teilstücks auf eine solche Art und Weise, dass das Teilstück elektrisch mit dem Antennenelement verbunden ist, und
    Befestigen eines Anschlussleiters an dem Teilstück, um die Übermittlung von Signalen, die durch das Antennenelement erzeugt werden, an eine elektromagnetische Energie aussendende und/oder empfangende Einrichtung zu gestatten, wobei das Muster einen Transmissionskoeffizienten von 0,1 bis 0,95 aufweist, und die opaken Elemente des Teilstücks aus Material gebildet sind, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die elektrisch leitende keramische infrarot reflektierende Farben, elektrisch leitende keramische thermoplastische Farben, elektrisch leitende keramische duroplastische Farben und elektrisch leitende keramische UV-Farben umfasst.
  • Bei einer besonderen Ausführungsform der Erfindung umfasst das Antennenelement eine oder mehr transparente, elektrisch leitende Beschichtungen, die zwischen ersten und zweiten Glasscheiben einer Windschutzscheibe für ein Kraftfahrzeug angeordnet sind, und das elektrisch leitende Teilstück ist auf eine exponierte Hauptfläche der Windschutzscheibe so aufgetragen, dass es zumindest einen Abschnitt des Antennenelementes überdeckt, und kapazitiv mit dem Antennenelement gekoppelt ist.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine Draufsicht einer transparenten Glasantenne, die Eigenschaften der vorliegenden Erfindung einschließt.
  • 2 ist eine vergrößerte Draufsicht der besonderen Ausführungsform der in 1 veranschaulichten Antennen-Verbindungsanordnung, die ein Teilstück-Anschlussteil der vorliegenden Erfindung zeigt, wobei zur Verdeutlichung Abschnitte entfernt wurden.
  • 3 ist ein Querschnitt, der entlang der Linie 3-3 in 1 genommen wurde, wobei zur Verdeutlichung Abschnitte entfernt wurden.
  • 4, 5 und 6 sind Draufsichten, ähnlich wie 2, die zusätzliche Ausführungsformen der Erfindung veranschaulichen, wobei zur Verdeutlichung Abschnitte entfernt wurden.
  • 7 ist eine Draufsicht, ähnlich wie 2, die eine veränderte Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht, wobei zur Verdeutlichung Abschnitte entfernt wurden.
  • 8 ist ein Querschnitt, der entlang der Linie 8-8 in 7 genommen wurde.
  • 9 ist eine Draufsicht, ähnlich wie 2, die eine veränderte Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht, wobei zur Verdeutlichung Abschnitte entfernt wurden.
  • 10 ist ein Querschnitt, der entlang der Linie 10-10 in 9 genommen wurde.
  • 11 und 12 sind Draufsichten, ähnlich wie 2, wobei die Antennen-Verbindungsanordnung so konzipiert ist, dass sie beschränkte Sicht durch das Teilstück-Anschlussteil bietet, wobei zur Verdeutlichung Abschnitte entfernt wurden.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine verbesserte Verbindungsanordnung für ein Glasantennensystem zur Verfügung. Es sollte jedoch zu erkennen sein, dass die vorliegende Erfindung bei anderen Sende- oder Empfangsantennensystemen, bei denen verbesserte Sicht Priorität hat, zur Anwendung kommen kann.
  • 1 veranschaulicht ein Antennensystem 10, das ein laminiertes Fahrzeugfenster umfasst, das heißt eine aus jeweils äußeren und inneren Glasscheiben 14 und 16, die durch eine thermoplastische Zwischenschicht 18, vorzugsweise Polyvinylbutyral, miteinander verbunden sind, gebildete Windschutzscheibe 12. Als eine Alternative können Scheiben 14 und 16 andere transparente, feste Materialien, zum Beispiel Acryl oder Polycarbonat sein, oder die Windschutzscheibe 12 kann eine Kombination von verschiedenen transparenten, festen Materialien beinhalten. Windschutzscheibe 12 beinhaltet weiterhin wenigstens ein Antennenelement 20. Bei der besonderen in 1 veranschaulichten Antennenanordnung ist das Antennenelement 20 eine transparente, elektrisch leitende Beschichtung, die auf Oberfläche 22 der äußeren Scheibe 14 auf eine beim Stand der Technik wohlbekannte Art und Weise aufgetragen ist, und im Allgemeinen den mittleren Abschnitt der Windschutzscheibe 12 bedeckt. Die Beschichtung kann zum Beispiel eine Beschichtung sein, die ein einzelnes oder mehrschichtiges Metall enthält, wie in U.S. Patenten 3.655.545 für Gillery, und anderen, 3.962.488 für Gillery, und 4.898.789 für Finley offen gelegt wird. Die Windschutzscheibe 12 kann weiter eine Ziereinfassung (nicht gezeigt) beinhalten, die mit dem äußersten Randabschnitt der Windschutzscheibe 12 verbunden ist. Diese Einfassung wird typischer Weise aus einer opaken, nicht elektrisch leitenden keramischen Farbe gebildet, die auf Oberfläche 24 der inneren Scheibe 16 aufgetragen wird, wie es Kennern der Technik wohl bekannt ist.
  • Obwohl das oben erörterte Antennenelement 20 eine transparente Beschichtung ist, kann, wenn das Antennenelement nicht im Hauptsichtbereich der Windschutzscheibe 12 positioniert ist oder den Hauptsichtbereich der Windschutzscheibe nicht versperrt, Antenne 20 ein nicht transparentes, elektrisch leitendes Material, zum Beispiel keramische Farbe mit Silbergehalt, Drähte, Metallfolie, etc., sein. Darüber hinaus kann das Anten nenelement 20 eine Kombination von Farbe, Draht und/oder keramischen Antennenelementen beinhalten. Es wird jedoch bevorzugt, dass das Antennenmuster einen gewissen Sichtgrad durch das Muster bietet.
  • Weiterhin Bezug nehmend auf 1, ist Antennenelement 20 bei dieser besonderen Anordnung im Wesentlichen in der Form viereckig und vorzugsweise von den Umfangsrändern der Windschutzscheibe 12 beabstandet. Es sollte jedoch zu erkennen sein, dass das Antennenelement 20 eine Anordnung aufweisen kann, die verschieden von der in 1 gezeigten ist. Die genaue Form und Lage des Antennenelementes 20, ebenso wie Einbeziehung von beliebigen zusätzlichen Antennenelementen ist in gewissem Grade von der Bauart des Fahrzeugs, in welches die Windschutzscheibe 12 eingebaut ist, vom Winkel der Windschutzscheiben-Montage, vom elektrischen Widerstand der Beschichtung, von der Art des zu übertragenden oder zu empfangenden Signals, und der gewünschten Leistung der Antenne abhängig. Dies Arten von Ausführungs-Betrachtungen für eine transparente Glasantenne werden in U.S. Patenten 4.768.037 und 4.849.766 erörtert. Antennenelement 20 kann zum Beispiel eine Form aufweisen und/oder mannigfaltige Elemente einschließen, wie in U.S. Patenten 5.083.135, 5.528.514, 5.648.758 und 5.670.966 offen gelegt wird.
  • Eine Antennen-Zuleitungsanordnung 26 stellt eine Verbindung zwischen dem Antennenelement 20 und einem elektromagnetische Energie aussendenden und/oder empfangenden Bauteil 28 mittels einer Zuleitung, zum Beispiel eines Koaxialkabels 30, zur Verfügung. Die Verbindung kann eine kapazitive Verbindung sein, wie sie mit Bezug auf 112 der vorliegenden Anmeldung erörtert wird, oder sie kann eine direkte elektrische Verbindung sein, wie sie später detaillierter erörtert wird. Bauteil 28 kann ein Radio, Mobiltelefon, Fernsehgerät, Computer, Satellitennavigationssystem (GPS) oder ein beliebiger anderer Typ von System sein, das Antennenelement 20 verwendet, um Signale zu senden und/oder zu empfangen. Obwohl sie bei der besonderen Antennenanordnung, die in 1 gezeigt ist, nicht erforderlich ist, ist die Antennen-Zuleitungsanordnung 26 entlang dem oberen Rand 32 der Windschutzscheibe 12 angeordnet. Die Antennen-Zuleitungsanordnung 26 ist so angeordnet, dass sie nicht zwischen Scheiben 14 und 16 laminiert ist. Im Besonderen und Bezug nehmend auf 2 und 3, beinhaltet Anordnung 26 ein elektrisch leitendes Element oder Teilstück 34, das von einem Abschnitt des Antennenelementes 20 beabstandet angeordnet ist und diesen überdeckt. Bei der besonderen Ausführungsform, die in diesen Bildern veranschaulicht wird, ist Teilstück 34 an einer exponierten Oberfläche der Windschutzscheibe 12 befestigt, und im Besonderen Oberfläche 24 der inneren Scheibe 16, und ist von der Beschichtung durch innere Scheibe 16 und Zwischenschicht 18 so beabstandet, dass das Teilstück 34 kapazitiv mit dem Antennenelement 20 gekoppelt ist. Es wurde herausgefunden, dass eine kapazitive Verbindung angeordnet werden kann, um eine kapazitive Reaktanz zu erzeugen, die mit der induktiven Reaktanz der Antenne mit Radio 28 und Koaxialkabel 30 durch Minimierung der netzreaktiven Komponente abgestimmt ist, wie in U.S. Patent 5.355.144 offen gelegt wird. Dies hat wiederum optimalen Energietransfer von der Antenne zum Radio oder einem anderen Empfänger zur Folge.
  • Obwohl die Antennenelement 20 bildende Beschichtung bei der Ausführungsform der Erfindung in 13 entlang Oberfläche 22 der äußeren Scheibe 14 angeordnet ist, und, im Besonderen, auf Oberfläche 22 aufgetragen und zwischen zwei Glasscheiben laminiert ist, kann die das Antennenelement bildende Beschichtung auf Oberfläche 35 der inneren Scheibe 16 aufgetragen oder, als eine Alternative, in die Zwischenschicht 18 eingearbeitet werden. Ohne die vorliegende Erfindung einzuschränken, kann zum Beispiel ein Antennendraht oder ein elektrisch leitendes Element auf oder innerhalb von Zwischenschicht 18 angeordnet werden. Es wird auch in Erwägung gezogen, dass das Antennenelement auf ein flexibles Substrat, wie zum Beispiel eine Polyesterschicht, aufgetragen werden kann, welche wiederum in eine Zwischenschicht und/oder Laminat eingearbeitet ist, wie in U.S. Patent 5.306.547 für Hood, und anderen, offen gelegt wird. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Antenne an einer monolithischen Fensteranordnung ausgebildet werden kann, zum Beispiel entlang einer Hauptfläche einer einzelnen Glasscheibe, wobei die Antennen-Zuleitungsanordnung auf der gegenüber liegenden Hauptfläche der Scheibe angeordnet ist.
  • Der notwendige Bereich von Teilstück 34, der einen entsprechenden Abschnitt von Antennenelement 20 überdeckt, basiert teilweise auf dem Zwischenraum zwischen Teilstück 34 und dem Antennenelement 20, das heißt, der Dicke der Zwischenschicht 18 und der inneren Scheibe 16, den Arten von für das Antennenelement, das Teilstück, die Zwischenschicht und das Glas verwendeten Materialien, und der benötigten Antennenleistung. Weil Signalübermittlung durch das Teilstück 34 von der Frequenz abhängig ist, erfordern Signale mit niedrigerer Frequenz (wie zum Beispiel AM Radiosignale) einen größeren Zwischenstück-Bereich als Signale mit höherer Frequenz (wie zum Beispiel FM Radiosignale), um akzeptable Antennenleistung zu erlangen. Im Allgemeinen nähert sich, während der überdeckende Bereich des kapazitiven Teilstücks größer wird, der Signaltransfer von der Antennen-Verbindungsanordnung demjenigen einer direkten Ver bindung mit dem Antennenelement. Die Kapazität kann entweder durch Verändern der elektrischen Leitfähigkeit des Teilstück-Materials oder durch Ändern des Überdeckungsbereichs zwischen dem Teilstück und einem entsprechenden Abschnitt der Antennenbeschichtung, oder auf andere Weise gesteuert werden.
  • Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine kapazitive Verbindung zwischen dem Antennenelement 20 und der Zuleitungsanordnung 26 auf eine solche Weise zur Verfügung zu stellen, dass das Teilstück 34 Sichtverhältnisse von gewünschter Güte durch die Windschutzscheibe 12 bietet, so dass die Sicht des Fahrzeuglenkers durch den Abschnitt der Windschutzscheibe, wo die Antennen-Zuleitungsanordnung 26 angeordnet ist, und im Besonderen den oberen Abschnitt der Windschutzscheibe 12, wie in 1 gezeigt, nicht beeinträchtigt wird, wenn er seinen Blick auf ein Verkehrssignal richtet. Darüber hinaus kann das zur Verfügung Stellen einer gewissen Sicht durch das Teilstück 34 den Insassen des Fahrzeugs eine ästhetischere Anmutung bieten. Im Besonderen kann das Teilstück 34 so konzipiert sein, dass es Sicht durch die Verbindung bietet. Als eine Alternative kann Teilstück 34 so konzipiert sein, dass beabsichtigt wird, einen Teil des durch die Windschutzscheibe 12 einfallenden Lichts auszusperren, was später ausführlicher erörtert wird. Zu diesem Zweck ist, wie in 2 und 3 gezeigt, bei einer besonderen Ausführungsform der Erfindung das Teilstück 34 bei Verwendung eines opaken elektrisch leitenden Materials in einem gitterähnlichen Muster ausgebildet. Das Material, das verwendet wird, um miteinander verbundene Gitternetzlinien 36 auszubilden, kann zum Beispiel eine opake elektrisch leitende Beschichtung oder Farbe sein. Diese Art von Material enthält typischer Weise Silber und Glasfritte, kombiniert mit einer oder mehreren Arten von Trägermaterialien. Es sollte zu erkennen sein, dass die in einer elektrisch leitenden keramischen Farbe verwendete Menge an Silber von der Leitfähigkeit abhängt, die erforderlich ist, um die benötigte Kapazität zwischen den das Teilstück 34 bildenden Gitternetzlinien 36 und der Antennenelement 20 bildenden Beschichtung zu erzeugen, und signifikante Widerstandsverluste zu verhindern.
  • Eine Art von Farbe, die man verwenden kann, um Teilstück 34 auszubilden, ist eine elektrisch leitende keramische Farbe von der Art, wie sie typischer Weise verwendet wird, um Heizdrähte an den Heckscheiben von Fahrzeugen auszubilden. Diese Farbe enthält im Allgemeinen Silberpartikel, Mittel zur Modifizierung des Durchflusses, Pigmente, und ein durch infrarote Strahlung getrocknetes Trägermaterial (diese Farbe wird hierin im Folgenden als elektrisch leitende keramische infrarot reflektierende Farbe" bezeichnet). Bei dieser Art von Material werden die Gitternetzlinien 36 durch Siebdruck unter Anwen dung von Verfahren, die beim Stand der Technik wohlbekannt sind, auf Oberfläche 24 von Scheibe 16 aufgebracht, und in einem Ofen oder Schmelzofen erhitzt, um die keramische Farbe zu trocknen. Zusätzliches oder verlängertes Erhitzen ist notwendig, um die Farbe auszuhärten und sie mit der Glasoberfläche zu verbinden. Obwohl sie akzeptable Resultate bietet, ist eine Unzulänglichkeit bei Verwendung dieser Art von keramischer Farbe, dass sie während eines längeren Zeitraums feucht bleibt, das heißt, im Allgemeinen so lange, bis sie in einem Ofen getrocknet wird. Als eine Alternative wird in Erwägung gezogen, dass das Gittermuster durch Verwendung einer opaken, elektrisch leitenden keramischen Farbe ausgebildet werden kann, die Silberpartikel, den Durchfluss modifizierende Mittel und Pigment beinhaltet, und ein thermoplastisches oder duroplastisches Trägermaterial (hierin im Folgenden jeweils als „elektrisch leitende keramische thermoplastische Farbe" und „elektrisch leitende keramische duroplastische Farbe" bezeichnet) enthält. Farben, bei denen ein thermoplastisches oder duroplastisches Trägermaterial verwendet wird, werden oft als Heißschmelzfarben bezeichnet. Nicht elektrisch leitende Heißschmelz-Beschichtungen zur Verwendung auf Glas werden in U.S. Patenten 5.346.933 für Knell und 5.411.768 für Knell, und anderen, offen gelegt. Nicht elektrisch leitende Heißschmelzfarben werden auch in der Dosen- und Flaschenabfüllindustrie verwendet, um die Außenfläche des Behälters zu kennzeichnen. Elektrisch leitende keramische thermoplastische Farbe wurde verwendet, um Heizdrähte an einer Heckscheibe eines Fahrzeuges auszubilden, wie in kanadischem Patent 1.193.150 offen gelegt. Bei der momentanen Erfindung wird eine elektrisch leitende keramische thermoplastische oder duroplastische Farbe entlang Oberfläche 24 von Scheibe 16 aufgetragen, um Teilstück 34 unter Anwendung eines Siebdruckverfahrens, das ein erhitztes Metallsieb umfasst, das die Farbe schmilzt und sie in flüssiger Form hält, auszubilden. Wenn die heiße Farbe mit der kühleren Glasoberfläche in Kontakt kommt, härtet die Farbe aus, das heißt, sie trocknet sofort. Es sollte zu erkennen sein, dass die Farbe, obwohl sie trocken sein kann, dennoch erhitzt werden muss, um auszuhärten, und um die Farbe mit der Glasoberfläche zu verbinden, genau so wie bei einer elektrisch leitenden keramischen infrarot reflektierenden Farbe. Diese Art von Farbe bietet insoweit einen Vorteil gegenüber elektrisch leitenden keramischen infrarot reflektierenden Farben, als, da die thermoplastischen/duroplastischen Farben sofort trocknen, die Glasscheibe ohne Angst vor dem Verschmieren des von den Gitternetzlinien 36 gebildeten Musters angefasst werden kann, und zusätzliches Material kann durch Siebdruck direkt über dem vorher gedruckten Muster aufgetragen werden. Als eine andere Alternative kann das Gitternetzmuster durch Verwendung einer opaken elektrisch leitenden keramischen Farbe ausgebildet werden, die Silberpartikel, den Durchfluss modifizierende Mittel und Pigment enthält, und ein durch ultraviolette Strahlung ausgehärtetes Trägermaterial beinhaltet (hierin im Folgenden als „elektrisch leitende keramische UV-Farbe" bezeichnet). Die elektrisch leitende keramische UV-Farbe wird getrocknet, indem das Gitternetzmuster UV-Licht ausgesetzt wird; die elektrisch leitende keramische UV-Farbe muss jedoch, genauso wie die anderen oben erörterten Farben, erhitzt werden, um auszuhärten und die Farbe mit der Glasoberfläche zu verbinden.
  • Es sollte zu erkennen sein, dass, obwohl das oben erörterte Teilstück-Material eine elektrisch leitende keramische Farbe ist, andere elektrisch leitende Materialien verwendet werden können, um eine kapazitive Verbindung mit der Antennenbeschichtung mit dem erforderlichen Transmissionskoeffizienten zu bilden, wie zum Beispiel, jedoch beschränkt auf elektrisch leitende Siebe oder Netze, Drähte, Tinten, Kunststoffe, Streifen oder Klebebilder.
  • Das Teilstück-Muster beinhaltet einen opaken Bereich, das heißt einen Bereich, der physikalisch mit den Gitternetzlinien bedeckt ist, und einen nicht opaken Bereich, das heißt den unbedeckten Bereich zwischen den Gitternetzlinien. Um die Sicht durch das Teilstück zu messen bedeutet der hierin verwendete Ausdruck „Transmissionskoeffizient" das Verhältnis des nicht opaken Bereiches des Teilstücks zum gesamten Bereich des Teilstücks, das heißt, der Gesamtheit der nicht opaken und opaken Bereiche. Es ist offensichtlich, dass das Teilstück desto „transparenter" ist, je höher der Transmissionskoeffizient ist. Im Besonderen würde ein Transmissionskoeffizient von 1 anzeigen, dass es in der Verbindungsanordnung keine opaken Elemente gibt, während ein Transmissionskoeffizient von 0 eine vollkommen opake Verbindungsanordnung anzeigen würde.
  • Um das Teilstück 34 mit Kabel 30 zu verbinden, ist eine Draht-Zuleitung 38 am Teilstück 34 befestigt. Obwohl es nicht notwendig ist, ist bei der in 2 und 3 veranschaulichten besonderen Ausführungsform Draht 38 direkt an das Teilstück 34 angelötet. Eine Anschluss-Anordnung 40 (nur in 3 gezeigt), zum Beispiel eine verstärkte Flachstecker-Baugruppe, ein JASO-Stecker oder andere beim Stand der Technik wohlbekannte elektrische Verbindungs-Vorrichtung, ist mit Ende 42 von Draht 38 so verbunden, dass das Koaxialkabel 30 an Zuleitungsanordnung 26 befestigt werden kann. Um die Verbindung von Zuleitung 38 mit Teilstück 34 durch Löten zu erleichtern, kann ein Anschlussglied 44 in der Form einer festen Beschichtung des Teilstück-Materials im Teilstück 34 vorgesehen werden. Als eine Alternative zum Anlöten einer Draht-Zuleitung 38 an Teilstück 34 kann eine Metallschelle (nicht gezeigt) von einer beim Stand der Technik wohlbekannten Art an Anschlussglied 44 von Teilstück 34 zum Beispiel durch Löten mit einem an der Metallschelle befestigten Draht oder Koaxialkabel angebracht werden. Weiterhin kann, wenn es erwünscht ist, Koaxialkabel 30 direkt mit Anschlussglied 44 verbunden werden.
  • Bezug nehmend auf die in 4 veranschaulichte Ausführungsform kann, wenn es erwünscht ist, eine Antennen-Zuleitungsanordnung 126 in der Nähe des oberen Randes 32 der Windschutzscheibe 12 anzuordnen und wenn das Antennenelement so konzipiert ist, dass es von Rand 32 beabstandet ist, ein Teilstück 134, das Gitternetzlinien 136 aufweist, so konzipiert werden, dass es einen Ausläufer 170 beinhaltet, der sich entlang Oberfläche 24 der inneren Scheibe 16 vom Abschnitt des Teilstücks 134, das die das Antennenelement 120 bildende Beschichtung überdeckt, auf den oberen Rand 32 zu erstreckt. Ein Anschlussglied 144 ist am Ende des Ausläufers 170 in der Nähe des Randes 32 angeordnet. Obwohl in 4 nicht gezeigt, kann die Antennenelement 120 bildende Beschichtung auch auf Rand 32 zu ausgedehnt werden, um einen zusätzlichen Antennenbereich zur Verfügung zu stellen, der durch das Teilstück 134 überdeckt werden kann, um die gewünschte Kapazität für die Antennen-Zuleitungsanordnung 126 zu bieten. 5 veranschaulicht eine andere Ausführungsform, wo es erwünscht ist, das gesamte Teilstück einer Antennen-Zuleitungsanordnung 226 nahe an Windschutzscheiben-Rand 32 zu bewegen, wobei die vom Rand 32 beabstandete Antennenbeschichtung beibehalten wird. Im Besonderen ist ein Abschnitt der Antennenelement 220 bildenden Beschichtung, und speziell der beschichtete Bereich 280 auf Oberfläche 22 der äußeren Scheibe 14 entlang Rand 32 mit Verbindungsbereich 282, der elektrisch Bereich 280 mit Antennenelement 220 verbindet, angeordnet. Teilstück 234 mit Gitternetzlinien 236 und Anschlussglied 244 ist auf Oberfläche 24 der inneren Scheibe 16 angeordnet, um wenigstens einen Abschnitt des Bereiches 280 zu überdecken, und die gewünschten Kapazitätseigenschaften der Verbindung zur Verfügung zu stellen. Obwohl es nicht notwendig ist, können die beschichteten Bereiche 280 und Verbindungsbereich 282 aus demselben Material wie Antennenelement 220 hergestellt sein.
  • Obwohl es nicht notwendig ist, wird bevorzugt, dass sich die Antennenelemente 20, 120 und 220 bildende Beschichtung und zusätzliche Beschichtungsbereiche, wie zum Beispiel Bereich 280, nicht zum Rand 32 der Windschutzscheibe 12 erstrecken, sondern vielmehr wenigsten 1 mm von Rand 32 entfernt enden. Dies stellt sicher, dass die Beschichtung vollständig innerhalb der Windschutzscheibe 12 versiegelt ist, und verhindert Zersetzung der Beschichtung entlang Rand 32. Es ist ebenfalls erwünscht, dass das Teilstück 34, 134 und 234 so auf der Windschutzscheibe 12 angebracht ist, dass keine elektrische Wechselwirkung mit anderen elektrisch leitenden Bauteilen im Kraftfahrzeug entsteht, weder durch direkten elektrischen Kontakt, noch durch kapazitive Kopplung, weil eine solche Wechselwirkung die Stärke des durch das Antennenelement erzeugte Signals verschlechtern und schwächen kann. Im Besonderen wird, Bezug nehmend auf 3, eine Windschutzscheibe 12 in einem Kraftfahrzeug 46 typischer Weise von einer Metallleiste 48 gehalten und am Fahrzeug mit einem Kleber 50 befestigt, welcher in manchen Fällen elektrisch leitend ist. Darüber hinaus können Zierleisten 52 oder andere Arten von Leisten, die aus elektrisch leitenden Materialien hergestellt sein können, entlang von ausgewählten Rändern der Windschutzscheibe 12 angeordnet werden, um den Spalt zwischen der Windschutzscheibe 12 und dem Rahmen des Fahrzeugs 46 zu verdecken. Das Teilstück 34 sollte von derartigen Fahrzeug-Bauteilen ausreichend weit entfernt sein, um eine solche ungünstige elektrische Wechselwirkung wenigstens zu minimieren, und vorzugsweise zu verhindern.
  • 6 veranschaulicht eine andere Ausführungsform der gegenwärtigen Erfindung, wobei das Antennenelement verschiedene Formen umfasst und das Teilstück ausgewählte Abschnitte der das/die Antennenelement(e) bildenden Beschichtung überdeckt. Im Besonderen umfasst das Antennenmuster, welches auf Oberfläche 22 von äußerer Scheibe 14 aufgetragen und ähnlich demjenigen, das in U.S. Patent 5.528.314 offen gelegt wird, ist, ein erstes Beschichtungselement 320, das den mittleren Abschnitt der Windschutzscheibe 12 bedeckt, ein zweites Beschichtungselement 380, das zwischen dem ersten Beschichtungselement 320 und dem oberen Rand 32 der Windschutzscheibe 12 angeordnet ist, und ein drittes Beschichtungselement 382, das das erste und zweite Beschichtungselement elektrisch miteinander verbindet. Teilstück 334 der Antennen-Verbindungsanordnung 326 umfasst Gitternetzlinien 336 und ist so konzipiert, dass es sich entlang Oberfläche 24 der inneren Scheibe 16 vom oberen Rand 32 der Windschutzscheibe 12 erstreckt und einen ausgewählten Abschnitt des zweiten Beschichtungselementes 380 überdeckt. Im Besonderen umfasst Teilstück 334 einen Teil 372, der einen Abschnitt von Beschichtungselement 380 überdeckt, und einen Teil 370, der sich von Teil 372 zum Rand 32 hin erstreckt. Ein Anschlussglied 344 ist zum Verbinden des Teilstücks 334 mit einem Anschluss zum Radio in der Nähe von Windschutzscheiben-Rand 32 angeordnet. Obwohl es nicht notwendig ist, kann das Beschichtungsmuster ein viertes Beschichtungselement 384 umfassen, das sich vom zweiten Beschichtungselement 382 zum Windschutzscheiben-Rand 32 hin erstreckt. Wie früher erörtert, bietet dieses zusätzliche Element zusätzlichen Beschichtungsbereich, der für zusätzliche kapazitive Kopplung durch das Teilstück 334 überdeckt werden kann. Es sollte jedoch zu erkennen sein, dass das Antennenmuster die dritten und vierten Antennenelemente ausschließen kann, wie in U.S. Patent 5.670.966 offen gelegt wird.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung, die ein akzeptables Signal für eine Antenne 20 an eine Empfangseinrichtung 28 bietet, umfasst eine wie in 6 konzipierte Antennenbeschichtung, wobei die Beschichtung einen elektrischen Widerstand von annähernd 3 Ohm pro Gitterquadrat aufweist. Teilstück 334 ist, wie oben erläutert, T-förmig und überdeckt ausgewählte Abschnitte des Antennen-Beschichtungselementes. Im Besonderen misst bei dieser speziellen Ausführungsform Teil 372 von Teilstück 334 ungefähr 45 mm × 130 mm und überdeckt einen Abschnitt der zweiten Beschichtung 380, und Teil 370 von Teilstück 334 misst etwa 22 mm × 45 mm und überdeckt einen Abschnitt des vierten Beschichtungselementes 384. Gitternetzlinien 336 sind 0,4 mm breit und liegen sowohl horizontal, als auch vertikal in Abständen im Bereich von ungefähr 4,5 bis 20 mm auseinander, abhängig von der speziellen Lage der Gitternetzlinie innerhalb des gesamten Musters. Ein Bereich von Teil 370 mit etwa 22 mm × 13 mm ist mit einer festen Beschichtung von elektrisch leitender keramischer Farbe bedeckt, das heißt, ohne das Gittermuster, um Anschlussglied 344 für einen Anschlussdraht oder ein Koaxialkabel auszubilden. Die Gitternetzlinien 336 und Anschlussglied 344 werden durch eine opake, elektrisch leitende thermoplastische Farbe ausgebildet, die von Cerdec Corporation, Washington, Pennsylvania hergestellt wird, und die etwa 76% Silberpulver, 2% bleihaltige Borosilicat-Glasfritte enthält, und der Rest ist Pigment, Acrylharz (Durchfluss-Modifizierer), und 1-Oktadekanol (thermoplastisches Trägermaterial). Die thermoplastische Farbe weist einen elektrischen Widerstand von etwa 0,035 Ohm pro Gitterquadrat auf und überdeckt annähernd 1.008 mm2 (ohne Anschlussglied 344) der Antennenbeschichtung, während sie sich über einen gesamten Bereich von annähernd 6.554 mm2 erstreckt (ohne Anschlussglied 344). Dieses Muster hat einen Transmissionskoeffizienten von etwa 0,85 zur Folge. Vergrößern der Weite der Gitternetzlinien von 0,4 mm auf 0,8 mm würde den Transmissionskoeffizienten auf etwa 0,69 verringern, während Reduzieren der Linienweite auf 0,2 mm den Transmissionskoeffizienten auf etwa 0,92 vergrößern würde.
  • Es sollte zu erkennen sein, dass der opake Bereich, der nötig ist, um einen entsprechenden Abschnitt des Antennenelementes zu überdecken, das heißt, den tatsächlich mit Gitternetzlinien bedeckten Bereich, der einen entsprechenden Bereich der Antennenelement-Beschichtung überdeckt, von den Leistungsanforderungen der Antenne und den Materialien, die die Windschutzscheibe, Antenne und Verbindung bilden, abhängt.
  • Es sollte weiterhin zu erkennen sein, dass sich das Teilstück über das Antennenelement hinaus auf eine solche Weise erstrecken kann, dass der gesamte opake Bereich einen entsprechenden Abschnitt des Antennenelementes nicht überdeckt und mit diesem nicht kapazitiv gekoppelt ist.
  • Obwohl 26 rechteckige Gittermuster für jeweils Teilstücke 34, 134, 234 und 334 veranschaulichen, können andere Muster, wie zum Beispiel, jedoch nicht beschränkt auf untereinander verbundene Kreise oder andere gebogene Formen und Muster, verwendet werden, um die notwendige kapazitive Verbindung zur Antenne 20 zur Verfügung zu stellen, während man zugleich den Insassen des Fahrzeuges erlaubt, durch das Teilstück „hindurchzublicken". Basierend auf den Konstruktionsanforderungen, wird erwartet, dass ein Muster mit dem Transmissionskoeffizienten, der sich 1 nähert, aus opaken Linien gebildet werden kann und dennoch akzeptable kapazitive Kopplungsleistung zur Verfügung stellt.
  • Als eine Alternative zur Verwendung nur einer einzigen Art von Material für das Teilstück, sollte es zu erkennen sein, dass das Teilstück aus einer Kombination von Materialien von der früher erörterten Art gebaut werden kann, wie zum Beispiel, jedoch nicht beschränkt auf elektrisch leitende Farben und Metallband. Bezug nehmend auf 7 und 8, wird auch in Erwägung gezogen, dass eine Antennen-Verbindungsanordnung 426 ein aus einer transparenten elektrisch leitenden Beschichtung 450 gebildetes Teilstück 434 umfassen kann, das in Kombination mit opaken, elektrisch leitenden Teilen 436 verwendet wird, um so kapazitiv mit Antennenelement 420 zu koppeln. Die Beschichtung 450 für Teilstück 434 wird auf Oberfläche 22 der äußeren Scheibe 14 aufgetragen und kann der transparenten Beschichtung, die das Antennenelement 420 bildet, ähnlich sein. Teile 436 werden auf Oberfläche 24 der inneren Scheibe 16 aufgetragen und können, wie früher erörtert, opake, elektrisch leitende Materialien sein. Teil 436 kann jede Anordnung aufweisen, die notwendig ist, um die gewünschte Leistung zur Verfügung zu stellen. Wenn es erforderlich ist, kann die Anordnung 426 ein elektrisch leitendes Anschlussglied 444 umfassen, ähnlich dem früher erörterten Anschlussglied 44, um die Verbindung eines Verbindungsdrahtes und/oder Koaxialkabels mit dem Teilstück zu erleichtern. Es sollte zu erkennen sein, dass, wenn die Anordnung 426 die opaken Teile 436 nicht umfasst, der Transmissionskoeffizient der Anordnung (ohne Anschlussglied 444) 1 wäre.
  • Bei den Ausführungsformen der oben erörterten Erfindung dient wenigstens eine Glasscheibe dazu, das Antennenelement von der Antennenverbindung zu trennen. Es sollte jedoch zu erkennen sein, dass die Antennenbeschichtung und das Anschlussteil beide auf dieselbe Oberfläche des Substrats aufgetragen werden können. Im Besonderen wird, Bezug nehmend auf 9 und 10, das die Beschichtung bildende Antennenelement 520 auf Hauptfläche 24 der inneren Scheibe 16 aufgetragen. Verbindungsanordnung 526 umfasst ein Teilstück 534, auf das ein nicht elektrisch leitendes Material 590 in einem vorbestimmten Muster über einen Abschnitt von Antennenelement 520 aufgetragen wurde, und ein elektrisch leitendes Material 536 wurde über das Muster von Material 590 aufgetragen. Material 590 isoliert Material 536 elektrisch so von Antennenelement 520, dass das Material 536 kapazitiv mit der Antennenbeschichtung gekoppelt ist. Falls notwendig, kann das durch Material 590 gebildete Muster etwas größer als das darüber liegende Muster von Material 536 sein, um sicherzustellen, dass Material 536 nicht in direkten elektrischen Kontakt mit Antennenelement 520 kommt. Obwohl erwartet wird, dass beide Materialien 590 und 536 opak wären, wenn Material 590 opak ist, zum Beispiel eine herkömmliche keramische Farbe, die typischer Weise in der Automobilglas-Industrie für Ziereinfassungen verwendet wird, kann Material 536 transparent sein. Umgekehrt kann, wenn Material 536 opak ist, zum Beispiel eine opake, elektrisch leitende Farbe von der früher erörterten Art, Material 590 transparent sein. Darüber hinaus sollte, obwohl 9 und 10 das Antennenelement auf der exponierten Oberfläche eines Laminats zeigen, zu erkennen sein, dass ein auf einer einzelnen transparenten Scheibe angeordnetes Antennenelement dieselbe Verbindungsanordnung, wie oben erörtert, verwenden kann.
  • Es wird ebenso in Erwägung gezogen, dass das für das kapazitive Teilstück verwendete Muster vergrößert werden kann, um eine partielle Beschattung für Insassen des Fahrzeugs zur Verfügung zu stellen. Im Besonderen sind Sonnenblenden typischer Weise an den oberen rechten und linken Abschnitten der Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs angeordnet, um Beschattung von Sonnenlicht jeweils für den Fahrer und den Beifahrer zu bieten. Bezug nehmend auf 11 und 12 wird in Erwägung gezogen, dass ein Teilstück 634 in der Mitte einer Windschutzscheibe 12 angeordnet werden und als eine „dritte Blende" konzipiert werden kann, um sowohl Schatten für den Fahrzeug-Innenraum, als auch, wenn erwünscht, einen beschränkten Grad von Sicht durch den mit dem Teilstück bedeckten Abschnitt der Windschutzscheibe zu bieten, während es dennoch als Teil einer Antennenzuleitung 626 für die Antennenanlage funktioniert. Bei der besonderen in 11 veranschaulichten Ausführungsform der Erfindung umfasst die Anordnung von Teilstück 634 eine Vielzahl von horizontal ausgerichteten, aus elektrisch leitenden Farben der früher erörterten Art gebildete Linien 636. Linien 636 sind alle elektrisch untereinander durch eine Vielzahl von vertikalen Linien 690 verbunden, die entlang der Länge der Linien 636 beabstandet angeordnet sind. Dieses besondere Teilstück-Muster umfasst zehn Linien, die voneinander einen Abstand von 3 mm haben. Die Linienbreite ändert sich fortschreitend von einer Breite von 10 mm am oberen (d. h. in der Nähe von Windschutzscheiben-Rand 32) bis zu einer Breite von 1 mm am unteren Ende des Musters. Beim Anordnen des Musters auf der inneren Hauptfläche der Windschutzscheibe 12 kann die oberste Linie entweder über oder unter der opaken Ziereinfassung (nicht gezeigt), die sich um den Umfang der Windschutzscheibe herum erstrecken kann, angeordnet werden. Außerdem kann, falls es gewünscht wird, wenigstens ein Abschnitt des Musters hinter einem Schattenband (nicht gezeigt) ausgerichtet werden, das typischer Weise in die Zwischenschicht 18 eingearbeitet ist. Das gesamte Muster dient dazu, eine gewünschte Menge von Sonnenlicht vom Einfallen in das Fahrzeug zu hindern, während es dennoch einen begrenzten Umfang von Sicht durch das Teilstück bietet. Die horizontale Linienanordnung in 12 ist 11 ähnlich, außer dass eine einzelne vertikale Linie 790 verwendet wird, um alle horizontalen Linien 736 elektrisch miteinander zu verbinden. Der Abschnitt der Teilstücke in 11 und 12, der einen Abschnitt der jeweils die Beschichtung bildenden Antennenelemente 620 und 720 überdeckt, bildet, wie früher erörtert, eine kapazitive Kopplung mit der Antenne. Diese besonderen Ausführungsformen bieten einen Transmissionskoeffizienten von annähernd 0,33. Es sollte bemerkt werden, dass bei der in 11 veranschaulichten besonderen Ausführungsform der Erfindung das die Beschichtung bildende Antennenelement 620 ähnlich dem Beschichtungsmuster in 6 ist, und das Muster von Teilstück 634 einen Abschnitt der Antennenbeschichtung überdeckt, aber nicht direkt mit der Form der Beschichtung übereinstimmt, während bei der in 12 veranschaulichten Ausführungsform der Erfindung das die Beschichtung bildende Antennenelement 720 so konzipiert ist, dass der größte Teil, wenn nicht die Gesamtheit des Teilstücks 734 einen entsprechenden Abschnitt der Antennenbeschichtung überdeckt.
  • Die Einarbeitung des kapazitiven Anschlussteils in eine dritte Blende ermöglicht sehr große Teilstücke, die wiederum die Signalkopplung für Antennen für Signale mit niedriger Frequenz ohne ästhetische Beeinträchtigung der Windschutzscheibe verbessern.
  • Beim Konstruieren des kapazitiven Teilstücks als eine dritte Blende sollte man, da die Linienelemente elektrisch leitend sind, darauf achten, die Linienelemente so zu konzipie ren, dass das Teilstück nicht als eine Antenne wirkt, die Antennenelement 620 beeinträchtigt.
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine Antennen-Verbindungsanordnung zur Verfügung, die ein vorgegebenes Ausmaß von Sicht durch das Anschlussteil bietet, während es kapazitiv mit der Antennenbeschichtung gekoppelt ist. Im Besonderen weist der Bereich des Teilstücks einen Transmissionskoeffizienten zwischen 0 und 1 auf, das heißt, größer als 0, aber kleiner als 1, und vorzugsweise 0,1 bis 0,95. Bei Ausführungsformen der Erfindung, wobei die Verbindungsanordnung auch dazu verwendet wird, zusätzliche Beschattung für den Innenraum des Fahrzeugs zur Verfügung zu steilen, wird bevorzugt, dass das Teilstück einen Transmissionskoeffizienten von bis zu ungefähr 0,5, und vorzugsweise etwa 0,1 bis 0,4, aufweist. Für andere Verbindungsanordnungen wird bevorzugt, dass das Teilstück einen Transmissionskoeffizienten von ungefähr 0,5 bis 0,95, vorzugsweise etwa 0,6 bis 0,9, aufweist.
  • Obwohl die oben erörterten Ausführungsformen der Erfindung das Teilstück direkt auf eine Hauptfläche des transparenten Substrats aufgetragen zeigen, sollte es zu erkennen sein, dass das Teilstück auf ein separates Element, zum Beispiel eine Polyesterschicht aufgetragen werden kann, die wiederum am Substrat auf eine Weise befestigt ist, die es dem Teilstück erlaubt, das Antennenelement zu überdecken und damit kapazitiv zu koppeln.
  • Die Antennen-Zuleitungsanordnung, wie oben erörtert und in 112 gezeigt, ist eine kapazitive Verbindung. Im Besonderen überdeckt das elektrisch leitende Teilstück das/die die Beschichtung bildende(n) Antennenelement(e) und ist von ihm/ihnen durch einen Nichtleiter beabstandet. Es sollte jedoch zu erkennen sein, dass ein „Durchblick"-Anschlussteil des hierin offen gelegten Typs auch konzipiert werden kann, um direkte elektrische Verbindung zum Antennenelement zu schaffen. Im Besonderen kann zum Beispiel, Bezug nehmend auf 9 und 10, Material 590 eliminiert werden, so dass das elektrisch leitende Teilstückmaterial 536 in direktem elektrischem Kontakt mit Antennenelement 520 ist. Das Teilstückmaterial, das die direkte elektrische Verbindung herstellt, ist vorzugsweise eine elektrisch leitende keramische Farbe von der früher erörterten Art und würde so konzipiert, dass es einen Transmissionskoeffizienten zwischen 0 und 1 bieten würde. Es wird bemerkt, dass es für eine direkte elektrische Verbindung nicht notwendig ist, dass das Teilstück einen Abschnitt des Antennenelements überdeckt, jedoch lediglich in direktem elektrischem Kontakt mit dem Antennenelement ist. Es sollte eben so zu erkennen sein, dass äußere Scheibe 14 und Zwischenschicht 18 eliminiert werden können, so dass die transparente Antenne nur eine einzige Glasscheibe umfassen würde. Darüber hinaus kann eine andere Scheibe an der einzigen Glasscheibe so befestigt werden, dass das Antennenelement und direkte Verbindung zwischen den Scheiben laminiert sind.

Claims (18)

  1. Transparente Antenne der Art mit einem transparenten dielektrischen Substrat (14 oder 16), einem elektrisch leitenden Antennenelement angeordnet entlang einer Hauptfläche des Substrats (20, 120, 220, 320, 420, 520, 620 oder 720) und einer Verbindungsanordnung, um die Übermittlung von Signalen zu einer Sende- und/oder Empfangseinrichtung zu gestatten, wobei die Verbindungsanordnung enthält: ein elektrisch leitendes Teilstück (34, 134, 234, 334, 434, 534, 634 oder 734) mit opaken Elementen, die elektrisch mit dem Antennenelement verbunden sind; und ein Anschlussteil (38), befestigt an dem Teilstück, um die Übermittlung von Signalen, die von dem Antennenelement erzeugt werden, zu einer elektromagnetische Energie aussendenden und/oder empfangenden Einrichtung (28) zu erlauben, dadurch gekennzeichnet, dass das Teilstück einen Transmissionskoeffizienten von 0,1 bis 0,95 aufweist und die opaken Elemente des Teilstücks aus einem Material gebildet sind, das ausgewählt ist aus der Gruppe bestehend aus elektrisch leitenden keramischen infrarotreflektierenden Farben, elektrisch leitenden keramischen thermoplastischen Farben, elektrisch leitenden keramischen duroplastischen Farben und elektrisch leitenden keramischen UV-Farben.
  2. Antenne nach Anspruch 1, bei der das transparente Substrat (14 oder 16) eine Glasscheibe ist, das Antennenelement (20, 120, 220, 320, 420 oder 520) eine transparente elektrisch leitende Beschichtung, die auf die Hauptfläche (22) der Glasscheibe aufgetragen ist, ist und das Teilstück (34, 134, 234, 334, 434 oder 534) eine opake elektrisch leitende Farbe in direktem elektrischen Kontakt mit ausgewählten Abschnitten der elektrisch leitenden Beschichtung enthält.
  3. Antenne nach Anspruch 1, bei der das transparente Substrat (14 oder 16) eine Glasscheibe ist, das Antennenelement (20, 120, 220, 320, 420 oder 520) eine transparente elektrisch leitende Beschichtung ist, aufgetragen auf der Hauptfläche (22) der Glasscheibe, und das Teilstück (534) ein nicht elektrisch leitendes Material (590), aufgetragen in einem vorbestimmten Muster über einem Abschnitt der elektrisch leitenden Beschichtung (520), und eine opake elektrisch leitende Farbe (536) enthält, aufgetragen über ausgewählten Abschnitten des nicht elektrisch leitenden Materials, so dass die elektrisch leitende Farbe mit Abstand zu der und kapazitiv gekoppelt an die elektrisch leitende Beschichtung vorliegt.
  4. Antenne nach Anspruch 1, bei der das transparente Substrat eine Glasscheibe (14 oder 16) ist, das Antennenelement (20, 120, 220, 320, 420, 520, 620 oder 720) eine transparente elektrisch leitende Beschichtung ist, aufgetragen auf der Hauptfläche (22) der Glasscheibe, und das Teilstück (34) eine opake elektrisch leitende Farbe enthält, aufgetragen entlang einer gegenüberliegenden Hauptfläche der Glassscheibe, so dass die Farbe zumindest einen Abschnitt der Beschichtung überdeckt und kapazitiv an die elektrisch leitende Beschichtung gekoppelt ist.
  5. Antenne nach Anspruch 1, bei der das transparente dielektrische Substrat eine erste Glasscheibe ist und weiter enthaltend: eine zweite Glasscheibe (14 oder 16), über der ersten Glasscheibe liegend befestigt, um eine Windschutzscheibe für ein Motorfahrzeug zu bilden, und wobei das elektrisch leitende Antennenelement: ein transparentes elektrisch leitendes Antennenelement (20) ist, angeordnet zwischen der ersten und zweiten Glasscheibe (16 oder 14), und das elektrisch leitende Teilstück (36) zumindest sehr nahe an einer exponierten Hauptfläche einer der Scheiben (16) angeordnet ist und die opaken Elemente ein Muster bilden, das zumindest einen Abschnitt des Antennenelements überdeckt, um kapazitiv mit dem Antennenelement zu koppeln.
  6. Antenne nach Anspruch 5, bei der das Antennenelement eine transparente elektrisch leitende Beschichtung ist, aufgetragen auf einer Hauptfläche (22) der ersten Scheibe (14) und das Teilstück eine opake Beschichtung enthält, aufgetragen auf der exponierten Hauptfläche (24) der zweiten Scheibe (16).
  7. Antenne nach Anspruch 6, bei der das Antennenelement ein erstes Antennenelement (220) ist, angeordnet zumindest auf einem Zentralabschnitt der Hauptfläche der ersten Scheibe der Windschutzscheibe und beabstandet von und sich erstreckend entlang Umfangsrändern der ersten Scheibe, und zumindest ein zusätzliches Antennenelement (280), angeordnet auf der ersten Hauptfläche der ersten Scheibe zwischen dem ersten Antennenelement und einem ausgewählten Umfangsrand der ersten Scheibe, wobei das Teilstück zumindest einen Abschnitt des zusätzlichen Antennenelements überdeckt.
  8. Antenne nach Anspruch 6, bei der das Teilstück mit einem ausreichenden Abstand von irgendeinem elektrisch leitenden Element des Motorfahrzeugs beabstandet ist, um eine Verschlechterung des Signals infolge elektrischer Wechselwirkung zwischen dem Teilstück und den elektrisch leitenden Elementen des Motorfahrzeugs zu vermeiden.
  9. Antenne nach Anspruch 1 oder nach einem der Ansprüche 6 bis 8, bei der das Teilstück eine Vielzahl von untereinander verbundenen opaken Elementen (36) aufweist oder enthält, die ein Muster bilden, das einen Transmissionskoeffizienten von 0,1 bis 0,5, insbesondere 0,1 bis 0,4 oder 0,5 bis 0,95, insbesondere 0,6 bis 0,9 aufweist.
  10. Antenne nach Anspruch 9, bei der das Teilstück weiter eine transparente elektrisch leitende Beschichtung enthält.
  11. Antenne nach Anspruch 9, bei der das Teilstück (34, 134, 234, 334 oder 534) weiter einen opaken Anschlussfleckabschnitt (44, 144, 244, 344 oder 444) aus elektrisch leitendem Material zum Befestigen des Anschlussstücks (38) des Teilstücks enthält.
  12. Antenne nach Anspruch 11, bei der das Teilstück einen ersten Abschnitt beabstandet von einem Rand des zweiten Substrats und einen zweiten Abschnitt enthält, der sich von dem ersten Abschnitt in Richtung zu dem Rand des zweiten Substrats erstreckt, wobei der opake Anschlussfleckabschnitt innerhalb des zweiten Abschnitts des Teilstücks angeordnet ist.
  13. Antenne nach Anspruch 1, bei der die opaken Elemente des elektrisch leitenden Teilstücks eine opake elektrisch leitende keramische Farbe sind.
  14. Verfahren zur Herstellung einer transparenten Antenne, enthaltend die Schritte des Positionierens eines elektrisch leitenden Antennenelements (20, 120, 220, 320, 420, 520, 620 oder 720) zumindest sehr nahe an einer Hauptfläche einer festen transparenten dielektrischen Scheibe (14 oder 16) und des Vorsehens einer Verbindungsanordnung, um die Übermittlung von Signalen an eine Sende- und/oder Empfangseinrichtung zu gestatten, wobei der Schritt des Vorsehens enthält: das Erstellen eines elektrisch leitenden Teilstücks (34, 134, 234, 334, 434, 534, 634 oder 734) mit opaken Elementen, die ein Muster bilden, das Positionieren des Teilstücks so, dass das Teilstück elektrisch mit dem Antennenelement verbunden ist, und das Befestigen eines Anschlussleiters (38) an dem Teilstück, um die Übermittlung von Signalen, die durch das Antennenelement erzeugt werden, an eine elektromagnetische Energie aussendende und/oder empfangende Einrichtung (28) zu gestatten, dadurch gekennzeichnet, dass das Muster einen Transmissionskoeffizienten von 0,1 bis 0,95 aufweist und die opaken Elemente des Teilstücks aus Material gebildet sind, die ausgewählt sind aus der Gruppe, bestehend aus elektrisch leitenden keramischen infrarotreflektierenden Farben, elektrisch leitenden keramischen thermoplastischen Farben, elektrisch leitenden keramischen duroplastischen Farben und elektrisch leitenden keramischen UV-Farben.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, bei dem die Scheibe eine Glasscheibe (14 oder 16) ist und der erste Positionierschritt den Schritt des Auftragens einer transparenten elektrisch leitenden Beschichtung auf die Hauptfläche der Scheibe enthält und der zweite Positionierschritt den Schritt des Positionierens des Teilstücks (134) auf der Hauptfläche enthält, so dass das Teilstück in direktem elektrischen Kontakt mit der Beschichtung (120) steht.
  16. Verfahren nach Anspruch 14, bei dem die Scheibe eine Glasscheibe (14 oder 16) ist und der erste Positionierschritt den Schritt des Auftragens einer transparenten elektrisch leitenden Beschichtung auf der Hauptfläche der Glasscheibe enthält und der zweite Positionierschritt den Schritt des Positionierens des Teilstücks mit Abstand zu der Beschichtung enthält, so dass das Teilstück zumindest einen Abschnitt des Antennenelements überdeckt und kapazitiv mit dem Antennenelement gekoppelt ist.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, weiter enthaltend den Schritt des Befestigens einer zweiten Glasscheibe (14) an der ersten Glasscheibe (16), um ein Laminat zu bilden, so dass das Antennenelement zwischen der ersten und zweiten Scheibe liegt, und bei dem der zweite Positionierschritt den Schritt des Auftragens des elektrisch leitenden Teilstücks auf einer exponierten Hauptfläche des Laminats enthält.
  18. Verfahren nach Anspruch 14, bei dem die Scheibe eine Glasscheibe ist und der erste Positionierschritt den Schritt des Auftragens einer transparenten elektrisch leitenden Beschichtung auf der Hauptfläche der Glasscheibe enthält und der zweite Positionierschritt den Schritt des Positionierens des Teilstücks auf einer gegenüberliegenden Hauptfläche der Glasscheibe enthält, so dass das Teilstück zumindest einen Abschnitt des Antennenelements überdeckt und kapazitiv mit dem Antennenelement gekoppelt ist.
DE69932930T 1998-06-15 1999-06-09 Scheibenantenne Expired - Lifetime DE69932930T2 (de)

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US09/094,805 US6384790B2 (en) 1998-06-15 1998-06-15 Antenna on-glass
US94805 1998-06-15
PCT/US1999/013080 WO1999066588A1 (en) 1998-06-15 1999-06-09 On-glass antenna

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