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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Durchführen einer Zahlung mittels
einer Geldautomatenkarte, die mit einem elektronischen Geldbeutel ausgerüstet ist.
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Ein
neuartiger Typ von Geldautomatenkarte wird im Moment in unterschiedlichen
Teilen der Welt eingeführt.
Diese Geldautomatenkarte ist eine sogenannte "Smart-Card",
die einen Chip beinhaltet, in den "Geld" geladen
werden kann. Wenn die Karte zur Zahlung verwendet wird, wird die
Karte in ein Zahlungsendgerät,
wie beispielsweise ein Kassiergerät, eingeführt, und der betreffende Betrag
wird von der in dem Chip gespeicherten Summe "abgehoben". Die im Chip gespeicherte Geldsumme
wird somit um die bezahlte Summe vermindert. Geld kann z. B. von
einem bei einer Bank befindlichen Bankkonto oder dergleichen, oder
bei einem zu diesem Zweck bestimmten speziellen Endgerät auf den
in der Geldautomatenkarte befindlichen Chip transferiert werden.
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Eine
EMV-Karte ist ein Beispiel für
diesen Typ von Karte, deren Markteinführung gerade erfolgt, wobei
EMV für
Eurocard, American Express und Visa steht. Derartige Karten sind
an ein Kreditkartenkonto mit dazugehörigen jeweiligen Geldautomatenkartenfirmen
gebunden. Daten, die u. a. in Bezug zur Kontonummer stehen, werden
im Chip und/oder auf einem auf der Rückseite der Karte befindlichen
traditionellen Magnetstreifen gespeichert.
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Ein
Problem bei der Verwendung derartiger Karten besteht darin, dass
die Größe des im
Kartenchip verfügbaren
Guthabens dem Karteneigentümer nicht
immer be wusst ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Karteneigentümer eine
Dienstleistung einkauft, die zu einem späteren Datum belastet wird, d.
h. wenn dem Karteneigentümer
die endgültige
Belastung nicht bewusst ist. Fahrzeugparkgebühren, die Nutzung von kartenbetriebenen
Telefonzellen, etc. sind Beispiele derartiger Dienstleistungen.
Herkömmliche
Kreditkartentransaktionen sind auch relativ teuer, und es ist daher
erwünscht,
derartige Transaktionen zu vermeiden.
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Ein
weiteres Problem besteht in der Verwendung von motorisierten Lesegeräten für Geldautomatenkarten,
da diese die Verfügbarkeit
von Personal zum Öffnen
der Maschine erfordern, wenn bei dieser das Ausgeben einer Karte
scheitert, die vom motorisierten Kartenlesegerät "verschluckt" wurde. Demzufolge wird ein manuelles
Kartenlesegerät
bevorzugt, bei dem der/die Benutzerin) seine/ihre Karte hineinschiebt
und die Karte manuell herauszieht. Ein Problem bei sogenannten "Smart-Cards" (Chipkarte) besteht
in dieser Hinsicht darin, dass die Karte in das Kartenlesegerät eingeführt sein
muss, wenn die Transaktion ausgeführt wird. Somit kann keine
Transaktion mittels des Chips ausgeführt werden, wenn der Benutzer
die Karte verfrüht
herauszieht.
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WO
9521427 offenbart die Merkmale des Oberbegriffs von Anspruch 1.
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Die
Erfindung löst
diese Probleme.
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Die
Erfindung betrifft somit ein Verfahren zur Durchführung einer
Zahlung mit einer Geldautomatenkarte, die einen elektronischen Geldbeutel
beinhaltet, beispielsweise eine sogenannte "Smart Card", die einen sogenannten Chip beinhaltet,
in den eine Summe von Geld eingezahlt werden kann, wobei die Karte
in einem Zahlungsendgerät,
wie beispielsweise einem Kassiergerät gelesen wird, wenn die Karte
für eine
Zahlung verwendet wird, und der betreffende Betrag von der im Chip
gespeicherten Summe subtrahiert wird, und wobei die Karte Daten
enthält,
die sich auf eine Geldautomatennummer beziehen, an welche die Karte
gebunden ist, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass,
wenn die Karte im Geldautomatenkartenlesegerät eines Zahlungsendgerätes gelesen
wird, die Geldautomatenkartennum mer gelesen und gespeichert wird,
so dass das Ausführen
einer Geldautomatenkarten-Transaktion ermöglicht wird, und der auf dem
Chip verfügbare
Geldbetrag ebenfalls gelesen und gespeichert wird; und dadurch,
dass das Zahlungsendgerät
veranlasst wird, die betreffende Summe lediglich dann vom Chip "abzuheben", wenn der Chip ausreichende
Geldmittel enthält,
die ausreichen, um den gesamten zahlbaren Betrag abzudecken, und
sie in der Geldautomatenkarten-Leseeinrichtung für die Dauer einer derartigen
Transaktion verbleibt, in welchem Fall das Zahlungsendgerät veranlasst
wird, die gelesene Geldkartennummer zu löschen; und dadurch, dass wenn der
Chip keine ausreichenden Geldmittel enthält, um eine vollständige Zahlung
durchzuführen,
oder nicht in die Geldautomatenkarten-Leseeinrichtung eingeführt bleibt,
das Zahlungsendgerät
veranlasst wird, eine herkömmliche
Geldautomatenkarten-Transaktion auszuführen,
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Die
Erfindung wird nachfolgend detaillierter mit Bezug auf eine beispielhafte
Ausführungsform und
mit Bezug auf die anliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen
sind:
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1 ein
Zahlungsendgerät
und ein schematisches Blockdiagramm; und
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2 eine
Geldautomatenkarte gemäß einer
Ausführungsform.
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2 stellt
eine Ausführungsformn
einer Geldautomatenkarte 1 dar, die einen elektronischen Geldbeutel
beinhaltet. Die Karte kann eine "Smart Card" sein, die einen
Chip 2 beinhaltet, in den ein Geldbetrag eingezahlt werden
kann. Wenn die Karte für
eine Zahlung verwendet wird, wird sie in ein Zahlungsendgerät, wie beispielsweise
einen Geldautomaten, einen Bankautomaten oder dergleichen eingelesen.
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Das
Zahlungsendgerät
kann ein beliebiger geeigneter Typ von Endgerät sein, in Abhängigkeit von
der Art der vorzunehmenden Zahlung und dem beabsichtigten Zweck
des Zahlungsendgerätes.
Das in 1 beispielhaft dargestellte Zahlungsendgerät ist eine
Zahlungsmessuhr 3, mit der Parkgebühren bezahlt werden. Die Zahlungsmessuhr
ist mit einem Kartenlesegerät 4 versehen.
Die Zahlungsmessuhr beinhaltet auch eine Anzeigeeinrichtung 9 und
möglicherweise
auch Knöpfe 10, 11, 12,
mit denen der Benutzer einen Parkzeitraum auswählen kann, eine Parkquittung
erhalten kann, die Transaktion löschen kann,
etc.
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Im
Anschluss an das Lesen der Karte und das Nachweisen ihrer Gültigkeit
wird eine Transaktion ausgeführt,
bei der das Zahlungsendgerät
mit der Karte in Kommunikationsverbindung mit der Zahlungsmessuhr
zusammenarbeitet, wodurch die betreffende Summe von der im Chip
gespeicherten Summe subtrahiert wird. Somit sind im Chip nach erfolgter
Zahlung weniger Geldmittel verfügbar.
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Die
Karte 1 beinhaltet auch Daten, die in Bezug zur Geldautomatenkartennummer
stehen, an die die Karte gebunden ist.
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Gemäß der Erfindung
wird, wenn die Karte 1 in das Kartenlesegerät 4 eines
Zahlungsendgerätes 3 eingeführt wird,
die Kartennummer ausgelesen und gespeichert, so dass die Ausführung einer
Geldautomatenkarten-Transaktion ermöglicht wird, und der auf dem
Chip verfügbare
Betrag wird ebenfalls ausgelesen und gespeichert. Diese Daten werden
im Speicher eines Computers 5 im Zahlungsendgerät gespeichert.
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Das
Zahlungsendgerät 3, 5 wird
lediglich dann veranlasst, die betreffende Zahlungssumme vom Chip
zu subtrahieren, wenn der Chip 2 ausreichende Geldmittel
enthält,
um eine vollständige
Zahlung abzudecken und während
der Ausführung
einer derartigen Transaktion im Geldautomatenkarten-Lesegerät 4 eingeführt verbleibt.
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Daten,
die in Bezug zur Zahlungstransaktion stehen, werden vom Computer 5 des
Zahlungsendgerätes über einen
oder mehrere Zentralcomputer beispielsweise an einen Bankcomputer 6 gesendet, und
die Bank transferiert Geld zum Eigentümer der Waren oder der Dienstleistung,
für die
der Kartenbenutzer mittels des Chip eine Zahlung vorgenommen hat.
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Es
ist erforderlich, dass die Karte im Zahlungsendgerät verbleibt,
damit der Computer 5 des Endgerätes mit dem Chip 2 kommuniziert.
Dies stellt kein Problem in Zahlungsendgeräten dar, die mit motorisierten
Kartenlesegeräten
ausgerüstet
sind und bei denen die Karte nicht zurückgegeben wird, bevor die Transaktion
vollständig
ausgeführt
wurde. Jedoch ist es erwünscht,
ein Geldautomatenkarten-Lesegerät
zu verwenden, das manuell ist, in dem Sinn, dass der/die Benutzerin)
selbst die Karte einführt
und herauszieht. Bei einem manuellen Kartenlesegerät besteht
keine Gefahr eines "Verschluckens" der Karte, d. h.
eines Scheiterns einer Rückgabe
einer Karte, die in das Lesegerät
eingeführt
wurde. Demzufolge ist keine Bereitschaft von Wartungspersonal erforderlich,
anders als bei anderen Fällen.
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Wenn
die auf der Karte verfügbaren
Geldmittel ausreichen, um die Zahlung abzudecken, und die Transaktion
vollständig
durchgeführt
wird, löscht
das Zahlungsendgerät
die aus der Karte ausgelesene Geldautomatenkartennummer, so dass
keine Geldautomatenkarten-Transaktion ausgeführt werden kann.
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Wenn
der Chip 4 keine ausreichenden Geldmittel enthält, um eine
Zahlung vollständig
abzudecken, oder nicht in der Geldautomatenkarten-Leseeinrichtung 4 verbleibt,
während
die Chip-Transaktion ausgeführt
werden sollte, wird das Zahlungsendgerät veranlasst, eine herkömmliche
Geldautomatenkarten-Transaktion auszuführen. Diese Transaktion wird auf
Basis der gespeicherten Geldautomatenkartennummer durchgeführt, die
im Computer 5 des Zahlungsendgerätes gespeichert ist. Die Transaktion wird
vom Computer 5 des Zahlungsendgerätes über einen oder mehrere Zentralcomputer
zu einem Computer 7 übertragen,
der z. B. zu einer Geldautomatenkartenfirma gehört, um dem Kartenbenutzer den
Betrag zu belasten und Geld zum Eigentümer der Waren oder der Dienstleistung
zu transferieren, die vom Benutzer gekauft und mittels der Geldautomatenkarten-Transaktion
bezahlt werden.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung wird das Zahlungsendgerät veranlasst, die Geldautomatenkartennummer
aus einem auf die Karte 1 aufgebrachten maschinenlesbaren
Code auszulesen. Ein derartiger Code kann in einem Magnetstreifen 8 auf
der Karte platziert sein. Andere Code, wie beispielsweise Barcode,
können
ebenfalls verwendet werden.
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Bei
einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung wird das Zahlungsendgerät veranlasst, die Kartennummer
aus dem auf der Karte befindlichen Chip auszulesen. Ein Vorteil
des Auslesens der Geldautomatenkartennummer aus einem Magnetstreifen besteht
darin, dass, wenn der/die Benutzerin) seine/ihre Karte verfrüht aus dem
Kartenlesegerät
herauszieht, bevor eine ausreichende Zeit verstrichen ist, die für eine mit
dem Chip durchzuführende
Transaktion benötigt
wird, trotzdem eine Karten-Transaktion ausgeführt werden kann, da die Kartennummer beim
Hineinschieben der Karte in das Kartenlesegerät oder beim Herausziehen aus
diesem ausgelesen werden kann.
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Ein
Beispiel einer derartigen Situation ist beim Parken von Fahrzeugen
bei einem Fahrzeugparksystem zu finden, bei dem eine Karte mittels
einer Zahlungsmessuhr zu Beginn eines Parkzeitraums ausgelesen wird,
und am Ende des Parkzeitraums erneut ausgelesen wird. Beispielsweise
wird die Nummer der Geldautomatenkarte zu Beginn des Parkzeitraums
gespeichert, und am Ende des Parkzeitraums erneut gelesen und gespeichert.
Wenn der Benutzer die Karte im Kartenlesegerät für eine ausreichende Zeitdauer
belässt,
kann die Parkgebühr durch
Entnahme einer Zahlung vom Chip 2 bezahlt werden, welches
das bevorzugte Zahlungsverfahren darstellt. Wenn jedoch der Benutzer
die Karte verfrüht
herauszieht, findet, eine Geldautomatenkarten-Transaktion statt.
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Aus
dem zuvor Beschriebenen geht klar hervor, dass die Erfindung die
in der Einleitung erwähnten
Probleme löst
und ermöglicht,
dass eine Zahlung primär
mittels des Chip erfolgt, und dabei ermöglicht wird, dass ein manuelles
Kartenlesegerät
für Geldautomatenkarten
verwendet wird, die einen elektronischen Geldbeutel in Form des
Chip beinhalten.
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Es
versteht sich, dass die Erfindung nicht auf die zuvor beschriebenen
und dargestellten Ausführungsformen
eingeschränkt
ist, da Variationen und Modifikationen innerhalb des Schutzumfangs
der anliegenden Ansprüche
vorgenommen werden können.