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Die
Erfindung betrifft ein Deck-Übergangsstück zwischen
zwei benachbarten Elementen, die in linearer Folge angeordnet sind,
insbesondere anlässlich
der Montage von Schutzprofilen eines Systems zur elektrischen, telefonischen
oder anderweitigen Energieverteilung, bei welcher die Leiter in
Bordüren,
Rinnen, Wandleisten oder dergleichen aufgenommen sind.
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Die
Montage von abnehmbaren Blendenelementen, wie Deckeln oder technischen
Einheiten zur elektrischen, telefonischen oder anderweitigen Verbindung,
an einer Wandleiste oder einem entsprechenden schützenden
Träger
gemäß einem
beliebigen Profil muss zugleich den geeigneten Abmessungen des Trägers, wie
einer normierten Wandleiste, sowie den in das Verteilungssystem
integrierten Elementen Rechnung tragen. Die Verbindung zwischen zwei
aufeinanderfolgenden, mit ihren Rändern einander zugekehrt angeordneten
Elementen ist in technischer und ästhetischer Hinsicht aufgrund
von häufigen
Unregelmäßigkeiten
der Winkelöffnungen
infolge Zuschneiden sowie der Sauberkeit der zugeschnittenen Ränder nicht
immer perfekt, was zur Bildung eines schrägen Schlitzes anstelle fugendicht aneinanderstoßender Lippen
führt.
Selbst eine Verbindung von perfekt abgewinkelten Rändern ist
in ästhetischer
Hinsicht mangelhaft und erfordert eine Abdeckung, um dem Eindruck
eines Schlitzes zu begegnen.
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Darüber hinaus
verlangen die normativen Erfordernisse eine Zugangsbarriere zu den
elektrischen Anschlüssen,
welche das Durchdringen eines Gegenstandes auch geringer Dicke oder
kleinen Querschnitts verhindern.
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Das
Problem besteht darin, für
Mittel zu sorgen, um das Eindringen eines Gegenstandes bis hin an
die Leiter zu verhindern und den Schutz sowie die Dichtigkeit des
Innenraums gegenüber
Stoffen, insbesondere Staub, sicherzustellen.
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Die
gegenwärtige
bekannten Abdeckstücke weisen
zumindest drei gravierende Nachteile auf.
- – Sie sind
nicht einstückig
ausgebildet;
- – sie
erfordern verschiedene Handhabungsvorgänge zu ihrer Positionierung;
- – sie
bieten keine Sicherheit in Bezug auf das Eindringen eines Gegenstandes
in Richtung der unter elektrischer Spannung stehenden Teile.
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Üblicherweise
sind Mittel vorgesehen, um die abnehmbaren und entlang dem Körper der
Wandleiste verschiebbaren vorderen Schutzwände zu halten und zu führen.
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Dabei
handelt es sich vornehmlich um einfache Teile nach Art von Abdeckplatten
oder um aus mehreren Bestandteilen gebildete Teile, von welchen einige
vor der Positionierung in der Installation verschraubt werden müssen, während zugleich
die Gehäuseblenden
und die Einheiten zwischen zwei solcher aufeinanderfolgender Elemente
befestigt werden.
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Solche
Mittel können
z.B. von Nuten und Rippen gebildet sein, die in die Nuten eingreifen
und jegliche Fehler bei der Positionierung der an der Wandleiste
montierten Gahäuseblenden
und zugleich ein Eindringen jeglicher Fremdkörper, wie Staub, Flüssigkeiten
etc., verhindern.
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Indes
mag ein solcher Schutz bzw. eine solche Dichtigkeit wirksam sein,
damit ein jegliches Eindringen von Materialien, wie Staub, Flüssigkeiten und
dergleichen, nicht die Gefahr einer Beschädigung der zu schützenden
Elemente eines solchen Einbaus birgt, welcher durch einen mechanischen Schutz,
der ein Eindringen verhindert, ergänzt wird.
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Aus
der
FR 2 585 243 und
der
US 4 952 163 sind
Frontplatten für
Kabelkanäle
oder Wandleisten bekannt, in welchen elektrische Leiter aufgenommen sind.
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Der
Gegenstand der
FR 2 585 243 betrifft eine
aus zwei Teilen gebildete Frontplatte sowie ein Befestigungssystem,
das zwei Träger
und Schrauben umfasst. Die Montage einer solchen Frontplatte erfordert
eine Befestigung der beiden Träger
an dem Kabelkanal sowie Einstellmöglichkeiten in der Höhe mittels
eines Distanzstücks
und in der Länge
mittels sich in Längsrichtung
erstreckender Arme. Anschließend
muss die Frontplatte durch verschrauben festgelegt werden.
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Diese
Ausgestaltung setzt sich aus einer Vielzahl an Elementen zusammen
und erfordert eine Vielzahl an Vorgängen zu ihrer Montage, was
zu erhöhten
Gestehungskosten und noch höheren
Montagekosten führt.
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Die
US 4 952 163 beschreibt
eine noch unterschiedlichere Ausgestaltung, von der sich die vorliegende
Erfindung erheblich entfernt. Die Abdeck- oder Verschlusselemente
sind an den Gehäusen
befestigt, welche die elektrischen Gerätschaften enthalten, und nicht
direkt an dem Kabelkanal, wie es bei der vorliegenden Erfindung
der Fall ist. Folglich sind die Gehäuse, um die es in diesem Patent
geht, an der Außenseite
des Kabelkanals und nicht in seinem Innern angeordnet. Es handelt
sich um einen verschiedenen, gehäuseartigen
Typ. Darüber
hinaus sind die Abdeck- oder Verschlusselemente bezüglich des Körpers der
Gehäuse
seitlich angeordnet und verschließen deren Kanten, aber nicht
einen sie trennenden, linearen Zwischenraum. Die in diesem Patent
erläuterten
Abdeckungen lassen sich nicht an einen Schlitz anpassen, der an
der Verbindung zwischen zwei Gehäuseblenden
vorhanden sein kann.
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Das
allgemeine Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in dreierlei
Hinsicht.
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Zunächst geht
es darum, ein Deck-Übergangsstück vorzuschlagen,
das ein Verschließen
von Abständen
in Form von Schlitzen komplettiert, welche zwischen zwei benachbarten
Elementen gebildet sein können,
obwohl Führungs-
und Dichtigkeitsmittel vorhanden sind, die zum Befestigen der Gehäuseblende
der Wandleiste verwendet werden.
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Des
Weiteren geht es darum, ein Eindringen von Gegenständen auch
geringer Dicke oder kleinen Querschnitts in der Nähe der elektrischen
Anschlüsse
zu verhindern.
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Schließlich geht
es darum, ein einstückig ausgebildetes
Deck-Übergangsstück vorzuschlagen, das
durch einfachen Andruck von vorne eingeführt werden kann, nachdem die verschiedenen
anderen Elemente in Position gebracht worden sind.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Anpassung von verwendeten
standardisierten Elementen auf dem Niveau der Wandleiste und der Gehäuseblenden
mit verschiedenen Abmessungen der Einheiten oder Verbindungsmodulen,
wie einer Steckdose oder dergleichen, sowie eine Blockierung der
entgegengesetzten Ränder
durch die Form der seitlich vorstehenden Lasche zu ermöglichen.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht letztendlich darin, für Mittel
zu sorgen, die eine Demontage sämtlicher
installierter Komponenten ermöglichen,
ohne sie zu zerstören,
und es folglich möglich machen,
die demontierten Elemente gegebenenfalls wiederzuverwenden, nachdem
an der Installation Ergänzungen
oder Veränderungen
vorgenommen worden sind.
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Erfindungsgemäß wird dieses
Problem in vorteilhafter Weise durch ein Deck-Übergangsstück zwischen zwei benachbarten
Elementen gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
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Gemäß einer
weiteren Besonderheit der Erfindung dient der Sockel als Abdeckplatte
für den trennenden
Schlitz.
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Gemäß einer
weiteren Besonderheit der Erfindung begrenzt die seitlich vorstehende
Lasche mit dem Sockel einen Stütz-
und Blockierraum unter Bildung einer Schulter.
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Schließlich kann
das Deck-Übergangsstück gemäß einer
weiteren Besonderheit der Erfindung aus einem einzigen Teil aus
Kunststoffmaterial durch Formen mittels eines Spritzgießverfahrens
gefertigt sein.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich klarer aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen. Dabei zeigen:
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1 eine
perspektivische Gesamtansicht eines erfindungsgemäßen Deck-Übergangsstücks;
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2 eine
perspektivische Ansicht der verschiedenen Bestandteile eines Verteilungssystems, wie
einer Wandleiste, einer Gehäuseblende,
einer Steckdose, und das erfindungsgemäße Deck-Übergangsstück in der jeweiligen Position,
die sie vor der Montage einnehmen;
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3 eine
Vorderansicht eines Schlitzes, der zwischen zwei benachbarten Elementen
gebildet ist, welcher durch den Sockel des erfindungsgemäßen Deck-Übergangsstücks abgedeckt
ist;
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4 eine
Profilansicht zweier aufeinanderfolgender Gehäuseblenden auf dem Niveau des Schlitzes
vor dem Anbringen des erfindungsgemäßen Deck-Übergangsstücks;
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5 eine
der 4 entsprechende Ansicht, die das erfindungsgemäße Deck-Übergangsstück in Position
in dem Schlitz wiedergibt;
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6 eine
Vorderansicht, die den Fall einer zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Gehäuseblenden
installierten Steckdose ein und derselben Wandleiste mit zwei Deck-Übergangsstücken zu
beiden Seiten derselben zeigt;
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7 eine
Profilansicht entsprechend der 6, welche
die Anordnung der seitlich vorstehenden Laschen der Deck-Übergangsstücke in Bezug auf
die Kanten und die Schultern des oberen Abschnitts einer Steckdose
wiedergibt; und
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8 und 9 perspektivische
Ansichten von zwei Ausführungsformen,
die endseitig mit Klemmlaschen ausgestattet sind.
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Das
in der 1 insgesamt dargestellte erfindungsgemäße Deck-Übergangsstück umfasst
einen Körper 1,
der von einem Sockel 2 und einem senkrecht zu dem Sockel 2 angeordneten
Steg 3 gebildet ist. Der Sockel 2 weist eine Unterseite 4 auf, aus
welcher der Steg 3 hervorgeht. Letzterer überquert
einen Schlitz 5 zwischen zwei aufeinanderfolgenden benachbarten,
technischen und/oder dekorativen Elementen, z.B. nebeneinander angeordneten Gehäuseblenden 6, 7,
die einer Wandleiste 8 mit einem hohlen Körper 9 zugeordnet
sind, welche elektrische Leiter (nicht gezeigt) aufnimmt.
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Der
Sockel 2 weist üblicherweise
einen gewölbten
Rücken 10 auf,
der die Gefahr des Einklemmens eines Werkzeugs zur Montage, wie
beispielsweise eines Schraubenziehers, begrenzt und dem Zentrum
des Sockels eine gewisse Widerstandsfähigkeit sowie seinen Enden
Elastizität
verleiht.
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Bei
der in den Zeichnungen wiedergegebenen Ausführungsform ist der Steg 3 in
Form einer mittigen, in Längsrichtung
angeordneten Rippe 11 ausgebildet, die an jedem ihrer Enden
in einer quer liegenden Rastlasche 12, 13 endet,
welche jeweils durch eine untere Rückhaltekante 14 begrenzt
sind, die zum Eingriff in die linearen Raststrukturen 16, 17 vorgesehen
ist, an welchen die hinteren, linearen Vorsprünge 18, 19 der
Gehäuseblenden 6, 7,
welche die lineare Öffnung 20 der
Wandleiste 8 verschließen,
befestigbar sind.
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Der
Steg ist durch eine seitlich vorstehende Lasche 21 in der
allgemeinen Form eines ausgestellten "U" verlängert, die
sich aus zwei schrägen
Abschnitten 22, 23 zusammensetzt, welche in ihrem
unteren Bereich durch ein Querstück 24,
das ein Durchdringen verhindert, miteinander verbunden sind. Das Querstück 24 ist
in Form eines Balkens oder eines Parallelflaches an der Unterseite
des Sockels ausgebildet. Wie den Zeichnungen zu entnehmen ist, ist das
Querstück 24 durch
Abbrechen entlang Verjüngungen 25, 26 teilbar,
welche auf dem Niveau der Verbindung der Enden der Abschnitte 22, 23 mit
dem Sockel 2 oder den Laschen 12, 13 vorgesehen
sind. Auf diese Weise lässt
sich die von dem Sockel 2 vorstehende Lasche 21 im Falle
von zwei aufeinanderfolgenden, aneinandergefügten Blenden (4 und 5)
leicht abtrennen.
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Im
Falle einer Steckdose 27, z.B. einer solchen mit einem
Gehäuse 28 und
einer Vorderwand 29, wie sie in den Zeichnungen dargestellt
ist, sind die seitlich vorstehenden Laschen 21 nach Befestigung
unter Eingriff von vorne mit ihrem Querstück 24, das ein Durchdringen
verhindert, jeweils gegen Schultern 30, 31 verrastbar,
welche zwischen dem Gehäuse 28 und
der Vorderwand 29 angeordnet sind, während sich die Unterseite des
Sockels 2 am Ende der benachbarten Gehäuseblende 6 oder 7 abstützt, wodurch
zwei Funktionen zugleich sichergestellt sind. Die erste Funktion
betrifft dabei ein Abstützen/Verklemmen,
während
die zweite – wichtigere – Funktion
eine Barriere betrifft, die ein Durchdringen eines beliebigen Objektes
auch geringer Dicke oder kleinen Querschnitts verhindert.
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Wie
bereits erwähnt,
ist das Deck-Übergangsstück zwischen
zwei aufeinanderfolgende Gehäuseblenden
oder zwischen das Ende einer Blende und einer elektrischen Steckdose
oder eines/einer technischen Elementes bzw. Komponente, welche zur
Montage an einer Wandleiste oder dergleichen vorgesehen sind, einführbar und
dies von vorne, während
die benachbarten Elemente positioniert werden, aber frei verschiebbar
bleiben.
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Dies
Erleichterung der Montage stelle einen erheblichen Vorteil für das Installationspersonal
dar.
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Die
den Steg 3 bildende zentrale Rippe 11 stellt die
Dicke des Materials dar, welches in dem offenen Raum zwischen den
beiden Enden der aufeinanderfolgenden Blenden platziert werden soll,
nachdem die seitlich vorstehende Lasche 21 im Falle einer
einfachen Verbindung (3 bis 5) abgebrochen
worden ist.
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Im
Falle einer Verbindung zwischen einer Steckdose und einer Gehäuseblende
(2, 6 und 7) wird
das Deck-Übergangsstück durch Verschieben
der beiden benachbarten Elemente unter einem vergrößerten Abstand
eingeführt.
Das Stück
wird frontal mit schräger
Anordnung seiner seitlich vorstehenden Lasche 21 eingeführt und
sodann unter Abstützung
einerseits der Unterseite seines Sockels 2 gegen das Ende
der benachbarten Gehäuseblende
und andererseits des Querstücks 24,
das ein Durchdringen verhindert, gegen die Schulter der Unterseite
des Steckdose 27 blockiert.
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Ferner
ist eine Ausführungsform
denkbar, gemäß welcher
der zwischen der Unterseite des Sockels 2 und dem Querstück 24,
das ein Durchdringen verhindert, vorhandene Raum der Dicke der Vorderwand 29 der
Steckdose entspricht.
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In
diesem Fall kann sich die äußere Seitenfläche der
Vorderwand zum Erreichen eines optimalen Halts etwa auf gleicher
Höhe mit
der Unterseite des Sockels befinden. Eine solche Ausgestaltung bietet
den Vorteil einer ästhetischen
Fortsetzung und einer Blockierung des Deck-Übergangsstücks unter Einhaken an der benachbarten
Kante der Vorderwand der Steckdose, die als Anschlag zum Positionieren
dient.
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In
der 3 ist das Deck-Übergangsstück in der Position zwischen
zwei benachbarten Elementen wiedergegeben, deren Kontakte es vor
einem zufälligen
oder mutwilligen Eindringen zu schützen gilt, wobei eine Anpassung
an verschiedene Abmessungen gewährleistet
ist, mit welchen die genormten Komponenten, die jedoch jeweils mit
unterschiedlichen Längen
oder Breiten versehen sein können,
ausgebildet sind.
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In
den 4 und 5 sind die Stadien vor bzw.
nach dem Einführen
des Deck-Übergangsstücks in den
Schlitz dargestellt, den es verbergen und abdecken soll.
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Die 6 zeigt
eine Einheit von bereits montierten Blenden und Steckdosen, bei
welchen die beiden gebildeten Schlitze unter Verwendung eines erfindungsgemäßen Deck-Übergangsstücks verdeckt und ausgefüllt worden
sind.
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Die 8 und 9 beziehen
sich auf zwei spezielle Ausführungsformen,
die an jedem ihrer in Längsrichtung
angeordneten Enden mit einem verbesserten Rastmittel mit einer Haltewirkung
durch Klemmen ausgestattet sind. Diese Mittel machen es dem Deck-Übergangsstück möglich, sich
unter Befestigung in die Öffnung
des Aufnahmeprofils einzufügen.
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Das
verbesserte Rastmittel setzt die quer liegende Rastlasche 12, 13 fort,
welche an den Körper des
Deck-Übergangsstücks angepasst
ist, und endet jeweils in der Kante 14 oder 15.
Dieser ist eine nachgiebige Klemmlasche 32, 33 zugeordnet,
welche die Laschen 12, 13 aufdoppelt und deren
Ziel darin besteht, das Stück
in verbesserter Weise seitlich zu befestigen, indem die Möglichkeit
von Verschiebungsbewegungen aufgrund eines Spiels sowie der Nachgiebigkeit
der Ränder
der Öffnung
der Aufnahmeprofile verhindert wird.
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Jede
nachgiebige Lasche weist eine elastische Rückstellkraft in Längsrichtung
in Richtung der Außenseite
des Stückes
auf.
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Jede
Lasche ist an den Körper
des Stückes angepasst.
Sie besitzt ein freies Ende, das nahe der Kante zum Zurückhalten 14 oder 15 angeordnet
ist, sowie ein anderes Ende aus einem einzigen Stück mit dem
entsprechenden Ende des Rückens 10.
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Die
beiden dargestellten Ausführungsformen unterscheiden
sich lediglich in der Struktur der seitlich vorstehenden Lasche,
die mit dem Bezugszeichen 21 versehen ist.