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DE69931832T2 - Deckel-Übergangsstück zwischen zwei benachbarten, in linearer Folge angeordneten Elementen zur Befestigung an einem Aufnahmeprofil - Google Patents

Deckel-Übergangsstück zwischen zwei benachbarten, in linearer Folge angeordneten Elementen zur Befestigung an einem Aufnahmeprofil Download PDF

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DE69931832T2
DE69931832T2 DE69931832T DE69931832T DE69931832T2 DE 69931832 T2 DE69931832 T2 DE 69931832T2 DE 69931832 T DE69931832 T DE 69931832T DE 69931832 T DE69931832 T DE 69931832T DE 69931832 T2 DE69931832 T2 DE 69931832T2
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Bertrand Frey
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Rehau SAS
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/08Distribution boxes; Connection or junction boxes
    • H02G3/12Distribution boxes; Connection or junction boxes for flush mounting
    • H02G3/128Distribution boxes; Connection or junction boxes for flush mounting in plinths, channels, raceways or similar
    • HELECTRICITY
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    • H02G3/105Distribution boxes; Connection or junction boxes for surface mounting on a wall in association with a plinth, channel, raceway or similar

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  • Architecture (AREA)
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  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)
  • Finishing Walls (AREA)
  • Installation Of Indoor Wiring (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Deck-Übergangsstück zwischen zwei benachbarten Elementen, die in linearer Folge angeordnet sind, insbesondere anlässlich der Montage von Schutzprofilen eines Systems zur elektrischen, telefonischen oder anderweitigen Energieverteilung, bei welcher die Leiter in Bordüren, Rinnen, Wandleisten oder dergleichen aufgenommen sind.
  • Die Montage von abnehmbaren Blendenelementen, wie Deckeln oder technischen Einheiten zur elektrischen, telefonischen oder anderweitigen Verbindung, an einer Wandleiste oder einem entsprechenden schützenden Träger gemäß einem beliebigen Profil muss zugleich den geeigneten Abmessungen des Trägers, wie einer normierten Wandleiste, sowie den in das Verteilungssystem integrierten Elementen Rechnung tragen. Die Verbindung zwischen zwei aufeinanderfolgenden, mit ihren Rändern einander zugekehrt angeordneten Elementen ist in technischer und ästhetischer Hinsicht aufgrund von häufigen Unregelmäßigkeiten der Winkelöffnungen infolge Zuschneiden sowie der Sauberkeit der zugeschnittenen Ränder nicht immer perfekt, was zur Bildung eines schrägen Schlitzes anstelle fugendicht aneinanderstoßender Lippen führt. Selbst eine Verbindung von perfekt abgewinkelten Rändern ist in ästhetischer Hinsicht mangelhaft und erfordert eine Abdeckung, um dem Eindruck eines Schlitzes zu begegnen.
  • Darüber hinaus verlangen die normativen Erfordernisse eine Zugangsbarriere zu den elektrischen Anschlüssen, welche das Durchdringen eines Gegenstandes auch geringer Dicke oder kleinen Querschnitts verhindern.
  • Das Problem besteht darin, für Mittel zu sorgen, um das Eindringen eines Gegenstandes bis hin an die Leiter zu verhindern und den Schutz sowie die Dichtigkeit des Innenraums gegenüber Stoffen, insbesondere Staub, sicherzustellen.
  • Die gegenwärtige bekannten Abdeckstücke weisen zumindest drei gravierende Nachteile auf.
    • – Sie sind nicht einstückig ausgebildet;
    • – sie erfordern verschiedene Handhabungsvorgänge zu ihrer Positionierung;
    • – sie bieten keine Sicherheit in Bezug auf das Eindringen eines Gegenstandes in Richtung der unter elektrischer Spannung stehenden Teile.
  • Üblicherweise sind Mittel vorgesehen, um die abnehmbaren und entlang dem Körper der Wandleiste verschiebbaren vorderen Schutzwände zu halten und zu führen.
  • Dabei handelt es sich vornehmlich um einfache Teile nach Art von Abdeckplatten oder um aus mehreren Bestandteilen gebildete Teile, von welchen einige vor der Positionierung in der Installation verschraubt werden müssen, während zugleich die Gehäuseblenden und die Einheiten zwischen zwei solcher aufeinanderfolgender Elemente befestigt werden.
  • Solche Mittel können z.B. von Nuten und Rippen gebildet sein, die in die Nuten eingreifen und jegliche Fehler bei der Positionierung der an der Wandleiste montierten Gahäuseblenden und zugleich ein Eindringen jeglicher Fremdkörper, wie Staub, Flüssigkeiten etc., verhindern.
  • Indes mag ein solcher Schutz bzw. eine solche Dichtigkeit wirksam sein, damit ein jegliches Eindringen von Materialien, wie Staub, Flüssigkeiten und dergleichen, nicht die Gefahr einer Beschädigung der zu schützenden Elemente eines solchen Einbaus birgt, welcher durch einen mechanischen Schutz, der ein Eindringen verhindert, ergänzt wird.
  • Aus der FR 2 585 243 und der US 4 952 163 sind Frontplatten für Kabelkanäle oder Wandleisten bekannt, in welchen elektrische Leiter aufgenommen sind.
  • Der Gegenstand der FR 2 585 243 betrifft eine aus zwei Teilen gebildete Frontplatte sowie ein Befestigungssystem, das zwei Träger und Schrauben umfasst. Die Montage einer solchen Frontplatte erfordert eine Befestigung der beiden Träger an dem Kabelkanal sowie Einstellmöglichkeiten in der Höhe mittels eines Distanzstücks und in der Länge mittels sich in Längsrichtung erstreckender Arme. Anschließend muss die Frontplatte durch verschrauben festgelegt werden.
  • Diese Ausgestaltung setzt sich aus einer Vielzahl an Elementen zusammen und erfordert eine Vielzahl an Vorgängen zu ihrer Montage, was zu erhöhten Gestehungskosten und noch höheren Montagekosten führt.
  • Die US 4 952 163 beschreibt eine noch unterschiedlichere Ausgestaltung, von der sich die vorliegende Erfindung erheblich entfernt. Die Abdeck- oder Verschlusselemente sind an den Gehäusen befestigt, welche die elektrischen Gerätschaften enthalten, und nicht direkt an dem Kabelkanal, wie es bei der vorliegenden Erfindung der Fall ist. Folglich sind die Gehäuse, um die es in diesem Patent geht, an der Außenseite des Kabelkanals und nicht in seinem Innern angeordnet. Es handelt sich um einen verschiedenen, gehäuseartigen Typ. Darüber hinaus sind die Abdeck- oder Verschlusselemente bezüglich des Körpers der Gehäuse seitlich angeordnet und verschließen deren Kanten, aber nicht einen sie trennenden, linearen Zwischenraum. Die in diesem Patent erläuterten Abdeckungen lassen sich nicht an einen Schlitz anpassen, der an der Verbindung zwischen zwei Gehäuseblenden vorhanden sein kann.
  • Das allgemeine Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in dreierlei Hinsicht.
  • Zunächst geht es darum, ein Deck-Übergangsstück vorzuschlagen, das ein Verschließen von Abständen in Form von Schlitzen komplettiert, welche zwischen zwei benachbarten Elementen gebildet sein können, obwohl Führungs- und Dichtigkeitsmittel vorhanden sind, die zum Befestigen der Gehäuseblende der Wandleiste verwendet werden.
  • Des Weiteren geht es darum, ein Eindringen von Gegenständen auch geringer Dicke oder kleinen Querschnitts in der Nähe der elektrischen Anschlüsse zu verhindern.
  • Schließlich geht es darum, ein einstückig ausgebildetes Deck-Übergangsstück vorzuschlagen, das durch einfachen Andruck von vorne eingeführt werden kann, nachdem die verschiedenen anderen Elemente in Position gebracht worden sind.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, eine Anpassung von verwendeten standardisierten Elementen auf dem Niveau der Wandleiste und der Gehäuseblenden mit verschiedenen Abmessungen der Einheiten oder Verbindungsmodulen, wie einer Steckdose oder dergleichen, sowie eine Blockierung der entgegengesetzten Ränder durch die Form der seitlich vorstehenden Lasche zu ermöglichen.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht letztendlich darin, für Mittel zu sorgen, die eine Demontage sämtlicher installierter Komponenten ermöglichen, ohne sie zu zerstören, und es folglich möglich machen, die demontierten Elemente gegebenenfalls wiederzuverwenden, nachdem an der Installation Ergänzungen oder Veränderungen vorgenommen worden sind.
  • Erfindungsgemäß wird dieses Problem in vorteilhafter Weise durch ein Deck-Übergangsstück zwischen zwei benachbarten Elementen gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Gemäß einer weiteren Besonderheit der Erfindung dient der Sockel als Abdeckplatte für den trennenden Schlitz.
  • Gemäß einer weiteren Besonderheit der Erfindung begrenzt die seitlich vorstehende Lasche mit dem Sockel einen Stütz- und Blockierraum unter Bildung einer Schulter.
  • Schließlich kann das Deck-Übergangsstück gemäß einer weiteren Besonderheit der Erfindung aus einem einzigen Teil aus Kunststoffmaterial durch Formen mittels eines Spritzgießverfahrens gefertigt sein.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich klarer aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1 eine perspektivische Gesamtansicht eines erfindungsgemäßen Deck-Übergangsstücks;
  • 2 eine perspektivische Ansicht der verschiedenen Bestandteile eines Verteilungssystems, wie einer Wandleiste, einer Gehäuseblende, einer Steckdose, und das erfindungsgemäße Deck-Übergangsstück in der jeweiligen Position, die sie vor der Montage einnehmen;
  • 3 eine Vorderansicht eines Schlitzes, der zwischen zwei benachbarten Elementen gebildet ist, welcher durch den Sockel des erfindungsgemäßen Deck-Übergangsstücks abgedeckt ist;
  • 4 eine Profilansicht zweier aufeinanderfolgender Gehäuseblenden auf dem Niveau des Schlitzes vor dem Anbringen des erfindungsgemäßen Deck-Übergangsstücks;
  • 5 eine der 4 entsprechende Ansicht, die das erfindungsgemäße Deck-Übergangsstück in Position in dem Schlitz wiedergibt;
  • 6 eine Vorderansicht, die den Fall einer zwischen zwei aufeinanderfolgenden Gehäuseblenden installierten Steckdose ein und derselben Wandleiste mit zwei Deck-Übergangsstücken zu beiden Seiten derselben zeigt;
  • 7 eine Profilansicht entsprechend der 6, welche die Anordnung der seitlich vorstehenden Laschen der Deck-Übergangsstücke in Bezug auf die Kanten und die Schultern des oberen Abschnitts einer Steckdose wiedergibt; und
  • 8 und 9 perspektivische Ansichten von zwei Ausführungsformen, die endseitig mit Klemmlaschen ausgestattet sind.
  • Das in der 1 insgesamt dargestellte erfindungsgemäße Deck-Übergangsstück umfasst einen Körper 1, der von einem Sockel 2 und einem senkrecht zu dem Sockel 2 angeordneten Steg 3 gebildet ist. Der Sockel 2 weist eine Unterseite 4 auf, aus welcher der Steg 3 hervorgeht. Letzterer überquert einen Schlitz 5 zwischen zwei aufeinanderfolgenden benachbarten, technischen und/oder dekorativen Elementen, z.B. nebeneinander angeordneten Gehäuseblenden 6, 7, die einer Wandleiste 8 mit einem hohlen Körper 9 zugeordnet sind, welche elektrische Leiter (nicht gezeigt) aufnimmt.
  • Der Sockel 2 weist üblicherweise einen gewölbten Rücken 10 auf, der die Gefahr des Einklemmens eines Werkzeugs zur Montage, wie beispielsweise eines Schraubenziehers, begrenzt und dem Zentrum des Sockels eine gewisse Widerstandsfähigkeit sowie seinen Enden Elastizität verleiht.
  • Bei der in den Zeichnungen wiedergegebenen Ausführungsform ist der Steg 3 in Form einer mittigen, in Längsrichtung angeordneten Rippe 11 ausgebildet, die an jedem ihrer Enden in einer quer liegenden Rastlasche 12, 13 endet, welche jeweils durch eine untere Rückhaltekante 14 begrenzt sind, die zum Eingriff in die linearen Raststrukturen 16, 17 vorgesehen ist, an welchen die hinteren, linearen Vorsprünge 18, 19 der Gehäuseblenden 6, 7, welche die lineare Öffnung 20 der Wandleiste 8 verschließen, befestigbar sind.
  • Der Steg ist durch eine seitlich vorstehende Lasche 21 in der allgemeinen Form eines ausgestellten "U" verlängert, die sich aus zwei schrägen Abschnitten 22, 23 zusammensetzt, welche in ihrem unteren Bereich durch ein Querstück 24, das ein Durchdringen verhindert, miteinander verbunden sind. Das Querstück 24 ist in Form eines Balkens oder eines Parallelflaches an der Unterseite des Sockels ausgebildet. Wie den Zeichnungen zu entnehmen ist, ist das Querstück 24 durch Abbrechen entlang Verjüngungen 25, 26 teilbar, welche auf dem Niveau der Verbindung der Enden der Abschnitte 22, 23 mit dem Sockel 2 oder den Laschen 12, 13 vorgesehen sind. Auf diese Weise lässt sich die von dem Sockel 2 vorstehende Lasche 21 im Falle von zwei aufeinanderfolgenden, aneinandergefügten Blenden (4 und 5) leicht abtrennen.
  • Im Falle einer Steckdose 27, z.B. einer solchen mit einem Gehäuse 28 und einer Vorderwand 29, wie sie in den Zeichnungen dargestellt ist, sind die seitlich vorstehenden Laschen 21 nach Befestigung unter Eingriff von vorne mit ihrem Querstück 24, das ein Durchdringen verhindert, jeweils gegen Schultern 30, 31 verrastbar, welche zwischen dem Gehäuse 28 und der Vorderwand 29 angeordnet sind, während sich die Unterseite des Sockels 2 am Ende der benachbarten Gehäuseblende 6 oder 7 abstützt, wodurch zwei Funktionen zugleich sichergestellt sind. Die erste Funktion betrifft dabei ein Abstützen/Verklemmen, während die zweite – wichtigere – Funktion eine Barriere betrifft, die ein Durchdringen eines beliebigen Objektes auch geringer Dicke oder kleinen Querschnitts verhindert.
  • Wie bereits erwähnt, ist das Deck-Übergangsstück zwischen zwei aufeinanderfolgende Gehäuseblenden oder zwischen das Ende einer Blende und einer elektrischen Steckdose oder eines/einer technischen Elementes bzw. Komponente, welche zur Montage an einer Wandleiste oder dergleichen vorgesehen sind, einführbar und dies von vorne, während die benachbarten Elemente positioniert werden, aber frei verschiebbar bleiben.
  • Dies Erleichterung der Montage stelle einen erheblichen Vorteil für das Installationspersonal dar.
  • Die den Steg 3 bildende zentrale Rippe 11 stellt die Dicke des Materials dar, welches in dem offenen Raum zwischen den beiden Enden der aufeinanderfolgenden Blenden platziert werden soll, nachdem die seitlich vorstehende Lasche 21 im Falle einer einfachen Verbindung (3 bis 5) abgebrochen worden ist.
  • Im Falle einer Verbindung zwischen einer Steckdose und einer Gehäuseblende (2, 6 und 7) wird das Deck-Übergangsstück durch Verschieben der beiden benachbarten Elemente unter einem vergrößerten Abstand eingeführt. Das Stück wird frontal mit schräger Anordnung seiner seitlich vorstehenden Lasche 21 eingeführt und sodann unter Abstützung einerseits der Unterseite seines Sockels 2 gegen das Ende der benachbarten Gehäuseblende und andererseits des Querstücks 24, das ein Durchdringen verhindert, gegen die Schulter der Unterseite des Steckdose 27 blockiert.
  • Ferner ist eine Ausführungsform denkbar, gemäß welcher der zwischen der Unterseite des Sockels 2 und dem Querstück 24, das ein Durchdringen verhindert, vorhandene Raum der Dicke der Vorderwand 29 der Steckdose entspricht.
  • In diesem Fall kann sich die äußere Seitenfläche der Vorderwand zum Erreichen eines optimalen Halts etwa auf gleicher Höhe mit der Unterseite des Sockels befinden. Eine solche Ausgestaltung bietet den Vorteil einer ästhetischen Fortsetzung und einer Blockierung des Deck-Übergangsstücks unter Einhaken an der benachbarten Kante der Vorderwand der Steckdose, die als Anschlag zum Positionieren dient.
  • In der 3 ist das Deck-Übergangsstück in der Position zwischen zwei benachbarten Elementen wiedergegeben, deren Kontakte es vor einem zufälligen oder mutwilligen Eindringen zu schützen gilt, wobei eine Anpassung an verschiedene Abmessungen gewährleistet ist, mit welchen die genormten Komponenten, die jedoch jeweils mit unterschiedlichen Längen oder Breiten versehen sein können, ausgebildet sind.
  • In den 4 und 5 sind die Stadien vor bzw. nach dem Einführen des Deck-Übergangsstücks in den Schlitz dargestellt, den es verbergen und abdecken soll.
  • Die 6 zeigt eine Einheit von bereits montierten Blenden und Steckdosen, bei welchen die beiden gebildeten Schlitze unter Verwendung eines erfindungsgemäßen Deck-Übergangsstücks verdeckt und ausgefüllt worden sind.
  • Die 8 und 9 beziehen sich auf zwei spezielle Ausführungsformen, die an jedem ihrer in Längsrichtung angeordneten Enden mit einem verbesserten Rastmittel mit einer Haltewirkung durch Klemmen ausgestattet sind. Diese Mittel machen es dem Deck-Übergangsstück möglich, sich unter Befestigung in die Öffnung des Aufnahmeprofils einzufügen.
  • Das verbesserte Rastmittel setzt die quer liegende Rastlasche 12, 13 fort, welche an den Körper des Deck-Übergangsstücks angepasst ist, und endet jeweils in der Kante 14 oder 15. Dieser ist eine nachgiebige Klemmlasche 32, 33 zugeordnet, welche die Laschen 12, 13 aufdoppelt und deren Ziel darin besteht, das Stück in verbesserter Weise seitlich zu befestigen, indem die Möglichkeit von Verschiebungsbewegungen aufgrund eines Spiels sowie der Nachgiebigkeit der Ränder der Öffnung der Aufnahmeprofile verhindert wird.
  • Jede nachgiebige Lasche weist eine elastische Rückstellkraft in Längsrichtung in Richtung der Außenseite des Stückes auf.
  • Jede Lasche ist an den Körper des Stückes angepasst. Sie besitzt ein freies Ende, das nahe der Kante zum Zurückhalten 14 oder 15 angeordnet ist, sowie ein anderes Ende aus einem einzigen Stück mit dem entsprechenden Ende des Rückens 10.
  • Die beiden dargestellten Ausführungsformen unterscheiden sich lediglich in der Struktur der seitlich vorstehenden Lasche, die mit dem Bezugszeichen 21 versehen ist.

Claims (8)

  1. Deck-Übergangsstück zwischen zwei technischen oder dekorativen Elementen, wie Gehäuseblenden, Steckdosengehäusen und anderen Elementen einer Wandleiste, in der Elektrizitätsleiter zur elektrischen Energieverteilung aus dem Stromnetz in einem Zimmer, einem Büro oder allgemeiner in einer Räumlichkeit untergebracht sind, mit einem Körper (1) aus einem Sockel (2) mit gewölbtem Rücken und einem Steg (3), dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (1) einstückig ausgebildet ist, wobei sein Sockel (2) auf der Unterseite senkrecht zu seiner Ebene mit dem Steg (3) zum Überqueren des die beiden benachbarten Elemente trennenden Schlitzes fortgesetzt, um das Eindringen eines Objekts auch geringer Dicke oder kleinen Querschnitts zu den elektrischen Anschlüssen zu verhindern, und an jedem seiner Enden durch Druckpositionier- und -rückhaltemittel begrenzt ist, um eine Montage an der Wandleiste unter Eingriff von vorne zum Verdecken eines Schlitzes (5) zu ermöglichen.
  2. Deck-Übergangsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (3) durch eine seitlich vorstehende Lasche (21) fortgesetzt ist, die in ein Querstück (24) mündet, das ein Durchdringen verhindert.
  3. Deck-Übergangsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (3) als eine an der Mitte der Unterseite des Sockels (2) angeordnete Rippe (11) ausgebildet ist, mit dem Zweck den Schlitz (5) auszufüllen.
  4. Deck-Übergangsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite des Sockels (2) den Schlitz (5) zum Trennen zweier benachbarter Elemente vollkommen bedeckt.
  5. Deck-Übergangsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der von der Unterseite des Sockels (2), des Stegs (3) und der seitlich versetzten Lasche (21) eingegrenzte Raum ein Raum zum Abstützen/Verkeilen des seitlich angrenzenden Randes der Vorderwand (29) eines Steckdosengehäuses (27) ist.
  6. Deck-Übergangsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der aus einem Stück gefertigte Körper (1) aus Kunststoffmaterial mittels eines Spritzgießverfahrens gebildet ist.
  7. Deck-Übergangsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckpositionier- und -rückhaltemittel, die an jedem Längsende des Deck-Übergangsstücks angeordnet sind, quer liegende Rastlaschen (12, 13) aufweisen, an deren Ende jeweils eine untere Rückhaltekante (14, 15) angeordnet ist.
  8. Deck-Übergangsstück nach dem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Laschen (12, 13) durch eine nachgiebige Klemmlasche (32, 33) aufgedoppelt sind, welche an einem freien Ende nahe der entsprechenden Kante (14) oder (15) nach außen elastisch rück stellbar ist, um das Deck-Übergangsstück an dem Aufnahmeprofil festzulegen.
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