DE69915706T2 - Abgabevorrichtung für Flüssigkeitsauftragestäbchen - Google Patents
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Description
- HINTERGRUND DER ERFINDUNG
- Eine Vielzahl von im Stand der Technik bekannten Erfindungen wurden entwickelt zum Aufbewahren und Abgeben von langgestreckten, dünnen stäbchenförmigen Gegenständen wie z. B. Zahnstocher. Viele dieser Geräte sind auf den Kassierertheken von Restaurants anzutreffen. Ein Beispiel eines solchen Gerätes ist verwirklicht und beschrieben in der US Patentschrift 2,004,805 erteilt an D'Agostino. Der Patentinhaber beschreibt ein Zahnstocherabgabegerät mit einer Auffangrutsche
43 , die in einem Widerlager46 endet, wobei die Auffangrutsche und das Widerlager einen Ausschnitt45 aufweisen damit der Zahnstocher einfach entnommen werden kann. - Üblicherweise haben Abgabegeräte für langgestreckte, dünne, stäbchenförmige Gegenstände einen Behälter der Magazinbauform, der in einem Boden mit geneigten Wänden endet. Die geneigten Wände enden um einen Zylinder, der parallel ist zu dem Vorrat der stäbchenförmigen Gegenstände. Der Zylinder hat eine oder mehrere längliche Fangkammern, die als langgestreckte Nuten in dem Zylinder ausgebildet sind zur Aufnahme eines stäbchenförmigen Gegenstandes, welcher in die Fangkammer fällt, wenn diese am unteren Ende, oder in der Nähe des unteren Endes, des Vorrats der stäbchenförmigen Gegenstände eingestellt ist. Der Zylinder wird in eine Stellung gedreht, in welcher die Fangkammer gewendet ist und sich über einer Auffangrutsche befindet, damit der stäbchenförmige Gegenstand aus der Falle herausfallen und auf der Auffangrutsche nach unten in eine Abgabelage rollen kann, in welcher er manuell entnommen werden kann. Beispiele solcher Geräte zeigen die US Patentschriften 1,212,357 erteilt an Jackson und 2,387,470 erteilt an Seegar et al.
- Ein moderneres Gerät dieses Typs zeigt die US Patentschrift 5,509,522 erteilt an Laidlow, welche ein Abgabegerät für langgestreckte, dünne, stäbchenförmige Artikel betrifft wobei ein Vorrat von dünnen, stäbchenförmigen Artikeln in einer transparenten Kartuche enthalten ist, die zum Anbringen an einem Abgabegerät zu wenden ist. Schräge Wände führen die dünnen, stäbchenförmigen Artikel zu einem Scheitelpunkt, in welchem ein drehbarer Zylinder angeordnet ist. Der Zylinder hat einander gegenüberliegend angeordnete Fangkammern zur Aufnahme eines stäbchenförmigen Artikels und zum Mitnehmen dieses Artikels in eine Stellung zur Schwerkraftabgabe aus der Fangkammer.
- Ein Abgabegerät für langgestreckte, dünne, stäbchenförmige Artikel (Zigaretten) gemäss dem Teil vor dem kennzeichnenden Teil des unabhängigen Anspruches 1 ist in der US Patentschrift 1,986,658 erteilt an L. L. Witter beschrieben. Dieses bekannte Zigarettenabgabegerät hat einen Zigarettenbehälter, der an einem oben offenen Abgabegehäuse anzubringen ist. Das Gehäuse hat nach oben ragende, elastische Arme an den Gehäuseendwänden, mit Rastansätzen zum Eingriff in Behälteröffnungen um den Behälter an dem Gehäuse des Abgabegerätes festzuhalten.
- Es wird auch auf die US Patentschrift 1,610,001 erteilt an A. Foster hingewiesen, die einen Abgabebehälter für Zigaretten betrifft, mit einem schwenkbaren Element in Form eines auf einem Schaft angeordneten Zylinders, der an einer unteren Öffnung des Behälters gelagert ist. Das schwenkbare Element hat eine längsverlaufende Oberflächenaussparung mit einer Kapazität zur Aufnahme einer einzigen Zigarette. Nockenförmige Vorsprünge sind an dem schwenkbaren Element vorgesehen, welche in Schlitzen der Behälterwände aufgenommen sind um eine Stauung an der unteren Öffnung des Behälters zu vermeiden.
- KURZE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Abgabegerät, gemäss dem unabhängigen Anspruch 1, für langgestreckte, dünne Flüssigkeitsauftragstäbchen. Die Auftragstäbchen haben einen Griffteil und einen Bausch an einem Ende. Der Bausch ist mit beflockten, borstenartigen Fasern versehen. Das Abgabegerät ist mit einem austauschbaren, vorzugsweise transparenten Vorratskartuchenbehälter versehen, der mit Auftragstäbchen gefüllt ist. Vorzugsweise ist eine abziehbare Membranfolie auf dem freien Rand der Öffnung des oberen Endes der Kartuche befestigt. Die Membranfolie wird abgezogen wenn die Kartuche sich in einer Lage befindet, in welcher die Öffnung nach oben gerichtet ist.
- Das Abgabegerät wird mit der Oberseite nach unten gedreht und die Kartuche wird von einer Seite in Zurückhaltestellung geschoben durch Einschieben eines Kartuschenflansches in Nuten, die an einem Randteil des oben offenen Gehäuses des Abgabegerätes vorgesehen sind. Das Abgabegerät mit der nun angebrachten Kartuche wird dann um 180° gewendet und ist danach bereit für den Abgabebetrieb. Das Abgabegerät hat einen horizontalen, drehbaren Zylinder, der auf gegenüberliegenden Seiten zwei langgestreckte Fangkammern für Auftragstäbchen aufweist. Der Zylinder besteht aus einer Vielzahl von auf einem langgestreckten Schaft voneinander beabstandeten Scheiben. Mindestens zwei der Scheiben haben radial nach aussen vorstehende Nockenflächen, die drehbar in voneinander beabstandete Schlitze, in nach unten geneigten Wänden am unteren Scheitelpunkt eingreifen, wo der Zylinder angebracht ist. Die Nockenflächen verhindern einen Stau der Auftragstäbchen wo sie zur Abgabe in die gegenüberliegend angeordneten Abgabefangkammern fallen. Wenn der Fangzylinder um 180° in der einen oder anderen Richtung gedreht wird nimmt er ein Auftragstäbchen mit in eine Stellung wo das Stäbchen aus dem Fangzylinder auf eine Auffangrutsche fallen kann. Die Auffangrutsche endet in einem Schürzenteil, der sich im Wesentlichen horizontal in dem unteren Teil des Abgabegerätes erstreckt. Das abgegebene Auftragstäbchen wird an einem Widerlager am Ende der Auffangrutsche zurückgehalten und kann dort zur Benutzung entnommen werden. Wenn die Kartuche leer ist kann sie entfernt und durch eine neue, gefüllte Kartuche ersetzt werden.
- KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
-
1 ist eine perspektivische Darstellung des Abgabegerätes gemäss der vorliegenden Erfindung mit einer am Gerät angebrachten Auftragstäbchen-Kartuche; -
2 ist eine perspektivische Ansicht einer mit der Oberseite nach unten gedrehten Kartuche mit Auftragstäbchen, welche auf dem Abgabegerät anzubringen ist; -
3 ist eine ähnliche perspektivische Ansicht der Kartuche nach2 mit teilweise abgezogenem Deckel; -
4 ist eine perspektivische Ansicht des mit der Oberseite nach unten gedrehten Abgabegerätes zur Aufnahme der in Stellung aufzuschiebenden, mit Auftragstäbchen gefüllten Kartuche dessen Deckel vollständig abgezogen ist; -
5 ist eine perspektivische Darstellung des Abgabegerätes ohne Kartuche mit teilweise aufgebrochener Vorderwand um die Struktur der Abgabefangkammer zu zeigen; -
6 ist eine vergrösserte Darstellung eines abgebrochenen Teils der Abgabefangkammer; -
7 ist eine vergrösserte Darstellung des abgebrochenen Teils gemäss der6 wobei die Fangkammer sich in einem Winkel in Bezug auf die in6 gezeigte Stellung befindet; -
8 ist eine vergrösserte Darstellung des abgebrochenen Teils gemäss den6 und7 , wobei die Fangkammer sich in einem grösseren Winkel in Bezug auf die in6 gezeigte Stellung befindet; - die
9 ,10 und11 zeigen abgebrochene Draufsichten der Fangkammer, wobei die Fangkammer in progressiv weitergedrehten Winkelstellungen gezeigt ist; und - die
12 ,13 und14 sind ziemlich schematische abgebrochene Querschnittdarstellungen der Fangkammer während dem Betrieb. - AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
- Das Abgabegerät der vorliegenden Erfindung ist im Allgemeinen mit
11 bezeichnet. Das Abgabegerät11 ist auf der Oberseite mit einer transparenten, rechteckig geformten Kartuche10 versehen. Das Abgabegerät hat ein rechteckig geformtes Gehäuse12 , wie am besten insbesondere aus5 ersichtlich ist. Das Gehäuse12 hat eine rechteckig geformte nach oben weisende Öffnung13 . Das Gehäuse hat langgestreckte, abwärtsgeneigte Bodenwände14 und15 , die sich von den längsten Seiten16 und17 des Gehäuses12 erstrecken um einen Schlitz18 zu bilden. - Ein Schaft
20 ist in dem Schlitz18 angeordnet. Der Schaft20 erstreckt sich durch das Gehäuse12 und steht aus den kürzeren Endwänden21 und22 des Gehäuses vor. Der Schaft20 hat eine Vielzahl von voneinander beabstandeten Scheiben23 , die an dem Schaft20 angeformt sind und einen ziemlich grösseren Durchmesser als der Schaft20 aufweisen. - Die Scheiben
23 haben jeweils mindestens eine radial gerichtete Nut24 , damit diese zusammen eine Abgabefangkammer bilden in welche langgestreckte, stäbchenförmige Gegenstände25 , die normalerweise in der Kartuche10 aufbewahrt werden, durch Schwerkraft längs den geneigten Wänden14 und15 des Gehäuses12 hineinfallen können, wie am besten in den12 ,13 und14 gezeigt ist. - Mindestens zwei der Scheiben
23 haben radial vorstehende Vorsprünge26 , die in Schlitze27 ,28 eingreifen, welche in die geneigten Wände14 bzw.15 geschnitten sind. Diese Schlitze27 und28 sind vorgesehen um eine Hemmung in dem Bereich der geneigten Wände14 und15 mit einem möglichen Stau der stäbchenförmigen Artikeln zu vermeiden. - Das Gehäuse
12 hat einen nach unten ragenden U-förmigen Teil30 , der an einem Boden31 endet. Eine geneigte Auffangrutsche32 ist an der Oberseite des Bodens31 befestigt und erstreckt sich durch die Öffnung des U-förmigen Teiles30 und befindet sich unter der langen Seite17 . Die Auffangrutsche32 endet ausserhalb des U-förmigen Teiles30 in einem Widerlager33 , das konstruiert ist zum Zurückhalten der abgegebenen, stäbchenförmigen Artikel25 , wie am besten in14 gezeigt ist. - Die Auffangrutsche
32 hat einen Ausschnitt34 , um das manuelle Entnehmen der stäbchenförmigen Artikel25 zu vereinfachen. - Das Gehäuse des Abgabegerätes ist einfach zu laden mit einer gefüllten Kartuche
10 , welche die stäbchenförmigen Artikel enthält. Die2 zeigt die Kartuche10 in einer aufrechten Lage. Die Kartuche besteht aus einem rechteckig geformten Behältnis mit einem nach aussen vorstehenden Flansch40 an dem ein Foliendeckel41 festgeklebt ist, der in3 teilweise abgezogen ist. Die4 zeigt die Fortsetzung des Ladevorganges. Das Gehäuse12 ist gewendet und die Kartuche10 wird in Längsrichtung verschoben wobei der Flansch40 in die Nut an beiden Randteilen der längsten Gehäuseseiten16 und17 hineingleitet. Die Nuten42 sind durch nach innen weisende Flansche geformt. Nachdem die Kartuche10 eingeschoben worden ist wird das Gehäuse12 in die normale Stellung gedreht, wie in1 gezeigt. Die stäbchenförmigen, abzugebenden Artikel füllen durch Schwerkraft den Raum zwischen den geneigten Wänden14 und15 . Der Schaft20 wird an einem seiner Enden gedreht zum Einstellen einer Nut24 damit ein stäbchenförmiger Artikel in die Nut fallen kann. Der Schaft wird dann weitergedreht zum Mitführen des aufgenommenen, stäbchenförmigen Gegenstandes, wie in den12 ,13 und14 gezeigt ist, bis die Scheibennuten nach unten weisen und der stäbchenförmige Artikel durch seine Schwerkraft aus den Nuten auf die Oberfläche der Auffangrutsche32 herausfallen kann. - Nachdem alle stäbchenförmigen Artikel abgegeben worden sind wird die Kartuche
10 vom Gehäuse12 abgeschoben. Das Gehäuse12 wird wieder mit einer neuen, gefüllten Kartuche10 geladen, wozu das Gehäuse12 in die Umkehrstellung gemäss4 gewendet wird. - Das Gehäuse kann durch Spritzgiessen aus einem herkömmlichen thermoplastischen Werkstoff hergestellt sein, damit von ausserhalb des Gerätes sichtbar ist wieviele stäbchenförmige Artikel noch in dem Gerät verbleiben bis die Kartuche durch eine neue, gefüllte Kartouche
10 auszutauschen ist.
Claims (5)
- Abgabegerät für langgestreckte, dünne stäbchenförmige Artikel (
25 ), mit einer abnehmbaren Behälterkartusche (10 ) zum Aufnehmen einer Vielzahl von langgestreckten, dünnen, stäbchenförmigen Artikeln (25 ); wobei: die Behälterkartusche (10 ) eine nach unten weisende Öffnung aufweist, durch welche die stäbchenförmigen Artikel (25 ) durch ihre Schwerkraft aus der Kartusche (10 ) herausfallen können; das Abgabegerät ein Gehäuse (12 ) aufweist mit einer nach oben weisenden Öffnung (13 ); die nach oben weisende Gehäuseöffnung (13 ) einen Randteil aufweist, der Mittel hat zum Zusammenpassen mit Mitteln an der Kartusche (10 ) um die Kartusche (10 ) mit dem Gehäuse (12 ) zusammenpassend zurückzuhalten; das Gehäuse (12 ) voneinander beabstandete Endwände (21 ,22 ) aufweist; das Gehäuse (12 ) ein langgestrecktes Trichtermittel zwischen den Endwänden (21 ,22 ) aufweist; das Trichtermittel zwei langgestreckte Wände (14 ,15 ) aufweist, die schräg aufeinander zu verlaufen und in einem Schlitz (18 ) enden; ein Zylindermittel in dem Schlitz (18 ) zwischen den Endwänden (21 ,22 ) drehbar gelagert ist, welches Zylindermittel eine Abgabefangkammer enthält; das Zylindermittel aus einer Vielzahl von in Bezug aufeinander beabstandeten Scheiben (23 ) aufgebaut ist, die auf einer Achse (20 ) axial miteinander ausgerichtet sind; die Abgabefangkammer durch miteinander ausgerichtete Ausschnittteile (24 ) der Scheiben (23 ) gebildet ist; und das Gehäuse (12 ) eine Auffangrutsche (32 ) aufweist, die unterhalb des Zylindermittels angeordnet ist damit die stäbchenförmigen Artikel (25 ) durch ihre Schwerkraft aus der Abgabefangkammer auf die Rutsche (32 ) fallen wenn das Zylindermittel gedreht wird; dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel an dem Randteil der Gehäuseöffnung nach innen weisende Nutmittel (42 ) aufweisen, die Schlitze bilden, und die Mittel an der Kartusche (10 ) Flanschmittel (40 ) aufweisen, damit die Kartusche (10 ) von einer Seite in Zurückhaltestellung an dem Gehäuse (12 ) schiebbar ist wobei der Flansch mit dem Schlitz zusammenpasst; und dass mindestens zwei der Scheiben (23 ) radial nach aussen vorstehende Teile (26 ) aufweisen; und die schräg aufeinander zu verlaufenden Wände (14 ,15 ) entgegengesetzt gerichtete Schlitze (27 ,28 ) aufweisen, die ausgelegt und ausgeführt sind um darin die vorstehenden Teile (26 ) aufzunehmen wenn das Zylindermittel gedreht wird. - Abgabegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auffangrutsche (
32 ) einen Ausschnitt (24 ) aufweist, damit die stäbchenförmigen Artikel (25 ) manuell entnommen werden können. - Abgabegerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auffangrutsche (
32 ) in einem Widerlagemittel (32 ) endet, das die stäbchenförmigen Artikel (25 ) zurückhält. - Abgabegerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Randteil der Gehäuseöffnung rechteckig geformt ist.
- Abgabegerät nach irgendeinem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kartusche (
10 ) transparent ist.
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Legal Events
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Owner name: MICROBRUSH, INC., GRAFTON, WIS., US |
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Ref document number: 1198402 Country of ref document: EP Representative=s name: SCHUMACHER & WILLSAU PATENTANWALTSGESELLSCHAFT, DE |