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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Vorrichtung zum Stapeln von gefüllten Eierträgern mit großer Starrheit,
sei es in Form von Doppel-Ger-Packungs-Kartons, wobei jede Packung
mit sechs Eiern gefüllt
ist, oder eines mit 10/12 Eiern oder 15/18 Eiern gefüllten Kartons
oder von offenen Paletten, die mit einer größeren Anzahl von Eiern gefüllt sind.
Offene Paletten weisen zwar die gleichen oder im Wesentlichen die
gleichen Flächenabmessungen
auf, doch können
sie mit bis zu 30 Eierfächern
versehen sein, wobei die Anzahl der vorgesehenen Eierfächer in
Abhängigkeit
von der Größe der zu
verpackenden Eier variiert.
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Der Stand der Technik offenbart viele
Stapelvorrichtungsarten, die in Eierverpackungsstationen verwendet
werden könnten;
zum Beispiel wird in der GB 1,596,169 eine Maschine zum Stapeln
von sowohl Kartons als auch Paletten mit Einrichtungen zur Drehausrichtung
der Letzteren und danach vertikal nach unten gerichteten Absenkung
der Stapel in einen Verpackungsbehälter beschrieben. In der GB 2,051,722
werden -dagegen beispielsweise die Kartons oder Paletten mit einem
Förderer
zur Stapelung auf einer Hubplattform zugeführt, die in einem Eierverpackungsbehälter selbst
betrieben wird, da Letzterer mit einem losen Boden hergestellt ist
und zur Abwärtsbewegung
zu einem Rollenförderer
geschaltet wird, wo der Behälter
mit seinem nun in Position gebrachten Boden zu einem Zuführabschnitt
der Eierverpackungsstation geschoben werden kann. In der EP-0255199
werden wiederum Eierschachteln oder -paletten in der Maschine befördert, in
drei Lagen gestapelt und innerhalb der Lagen um 90° ausgerichtet,
wonach sie auf einem Kunststoffstreifen angeordnet werden, der als
eine Schlinge zur Absenkung der Stapel in einen Behälter wirkt,
sich jedoch leicht zur Wiederverwendung bei der Absenkung weiterer
drei Packungen in den Behälter
herausschieben lässt.
In der EP-0386 347 schließlich
werden die Paletten in abwechselnden Lagen um 90° gedreht und dann automatisch
gestapelt und auf einem Förderer zu
einem festgelegten Anschlag bewegt, wo sie manuell ohne Behälter herausgenommen
werden. Die Nachteile der verschiedenen Stapel- und Verpackungsvorrichtungen
des Stands der Technik bestehen darin, dass viele nur die flachen,
offenen Paletten handhaben können,
während
andere die Paletten und 12-Eier-Kartons, aber keine Doppel-6er-Packungs-Kartons
handhaben können.
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Bei einer Eierverpackungsstation
besteht ein Bedarf nach einer Stapel- und Verpackungsvorrichtung,
die alle drei Trägerarten
handhaben kann, und eine solche Vorrichtung ist der Gegenstand der
vorliegenden Erfindung.
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Demgemäß wird eine Vorrichtung zum
Stapeln von Eierträgern
bereitgestellt, die, in linearer Anordnung, Folgendes umfasst: einen
Trägerzuführförderer,
der auf eine Ladestation zuführt,
eine Übertragungsanordnung,
die eine Last von der Ladestation abheben, sie linear verschieben
und auf eine Stapelstation ablegen soll, wobei die Anordnung ein
oder mehrere Paare Lasthebevorrichtungen enthält, einen Abführförderer,
ein Übertragungsmittel
zur Bewegung einer Last oder übereinander
gelagerter mehrerer Lasten von der Stapelstation auf den Abführförderer,
ein Antriebsmittel und ein Betätigungsmittel,
das an der Ladestation betriebsfähig
ist, um das Antriebsmittel dahingehend zu betätigen, die Übertragungsanordnung mit Bewegung
und das Übertragungsmittel periodisch
mit Bewegung zu beaufschlagen, dadurch gekennzeichnet, dass jede
Lasthebevorrichtung einen Armaufnahmemechanismus aufweist, der einen Verriegelungsstift
besitzt, wobei jeder Armaufnahmemechanismus an der Lasthebevorrichtung
angelenkt ist.
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Vorzugsweise ist die Stapelstation
eine an einer aufrechten Welle angebrachte Plattform, die gedreht
werden kann, und es sind Schaltmittel vorgesehen, um die Welle über eine
begrenzte bogenförmige 90°-Bewegung
zu drehen, wodurch abwechselnde Lagen von Lasten abwechselnd um
90° ausgerichtet werden
können,
wobei jede Schaltbewegung zwischen auf der Plattform angeordneten
aufeinanderfolgenden Lasten erzielt werden kann. Die Schaltbewegung
wird vorteilhafterweise durch Ausfahren und Einfahren eines Kolbens
einer ersten Kolben/Zylinder-Anordnung erhalten.
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Des Weiteren weist die Ladestation
vorzugsweise eine geringere Länge
auf als eine Last. Bei dem Betätigungsmittel
handelt es sich vorzugsweise um eine aufrechte Auslöseplatte,
die am hinteren Ende der Ladestation vorgesehen ist und davon hervorragt,
wodurch an sie angestoßen
wird, wenn eine Last vollständig
auf der Ladestation angeordnet ist.
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Eine Last kann eine offene Palette,
zwei 15/18-Eier-Kartons
oder drei 10/12-Eier- oder Doppel-Ger-Packungs-Eier-Kartons umfassen, wobei die Längenabmessungen
quer über
die beiden 15/18-Eier-Kartons oder die drei 10/12-Eier- oder Doppel-Ger-Packungs-Eier-Kartons
gleich oder im Wesentlichen gleich einer offenen Palette sind.
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Die Vorrichtung zum Stapeln von Eierträgern kann
ein Mittel zum Neigen jeder Packung der Doppel-Ger-Packung enthalten,
wobei das Mittel einen oder zwei Glieder aufweist, die zwischen
einer Ruheposition und einer angehobenen Betriebsposition, in der
bewirkt wird, dass die Packungen entlang der Mittellinie zwischen
den beiden Packungen einen Scheitel bilden, bewegt werden.
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Weiterhin sind der Zuführförderer und
die Ladestation vorzugsweise in drei Teile geteilt, um dazwischen
Kanäle
bereitzustellen, in denen das Neigungsmittel in Form von zwei Stäben untergebracht ist
und so nach oben hin betätigt
werden soll, wenn Doppel-Ger-Packungs-Eier-Kartons verwendet werden, wobei
die Betätigung
bewirken soll, dass die Stäbe
von der Fläche
der Ladestation hervorragen und die Innenfächer jeder Packung ergreifen,
um zu bewirken, dass jede Packung der Doppel-Ger-Packung geneigt
wird, wodurch die Packungen einen Scheitel an der Mittellinie bilden.
Die Stäbe
rücken vorzugsweise
bei ihrer Aufwärtsbewegung
enger zusammen, um der Breitenverringerung zwischen den Innenfächern bei
Bildung des Scheitels Rechnung zu tragen. Vorzugsweise wird eine
Kreissäge
vorgesehen, die durch eine Doppel-Ger-Packung sägen soll, um zwei getrennte
Ger-Packungen zu bilden, bevor die Doppelpackung auf die Ladestation
geführt
wird.
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Die Übertragungsanordnung besteht
vorzugsweise aus zwei seitlich beabstandeten Endlosketten, die jeweils
in einer rechteckigen Anordnung mit synchronisierter Bewegung um
vier Kettenräder herum
angeordnet sind, wobei die Lasthebevorrichtungen ähnlich um
die Ketten herum beabstandet sind, um eine Last von der Ladestation
zu ergreifen und sie an die Stapelstation zu liefern. Jede Lasthebevorrichtung
weist wünschenswerterweise
einen Armaufnahmemechanismus auf, der einen federbelasteten Verriegelungsstift
aufweist, wobei jeder Armaufnahmemechanismus an der Lasthebevorrichtung angelenkt
ist. Vorzugsweise weist jeder Arm eine allgemein trapezförmige Gestalt
mit der schmaleren Parallelseite zur Anordnung am Armaufnahmemechanismus
auf, wobei der Verriegelungsstift in eine Öffnung im Arm eingreifen kann
und die größere Parallelseite
ein Lastgreifmittel aufweist.
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Bei dem Übertragungsmittel handelt es
sich vorzugsweise um eine aufrechte, quadratische Platte, die bei
Ausfahren eines Kolbens einer zweiten Kolben/Zylinder-Anordnung über die
Plattform bewegt werden kann.
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Es wird nunmehr beispielhaft unter
Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen eine Ausführungsform
der Erfindung beschrieben; in den Zeichnungen zeigen:
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1A eine
Draufsicht einer Stapelvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
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1B eine
perspektivische Ansicht der Stapelvorrichtung, wobei Teile der Übersicht
halber weggeschnitten sind und Komponenten schematisch gezeigt werden;
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2 eine
perspektivische Ansicht einer Ladestation der Vorrichtung mit drei
Doppel-Ger-Packungs-Kartons darauf und Neigungsstäben, die
zur Scheitelbildung der Packungen angehoben sind;
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3 eine
perspektivische Ansicht eines Details einer Übertragungsanordnung, die einen Armaufnahmemechanismus
zeigt, mit einem Arm in Position und aus seiner Position entfernt
zusammen mit einer zweiten Armform; und
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4, 5 und 6 ähnliche
Endaufrisse eines dreilagigen Stapels von Trägern auf einer Stapelstation,
wobei die Lagen abwechselnd um 90° ausgerichtet
sind und jeweils die Träger
in Form von Doppel-Ger-Packungen; 12er-Packungen und offenen Paletten
zeigen.
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Auf die Zeichnungen Bezug nehmend,
umfasst eine Vorrichtung zum Stapeln von Eierträgern in linearer Anordnung
an einem Rahmen 9 montiert: einen Trägerzuführförderer 3, der auf
eine Ladestation 3A zuführt,
eine Übertragungsanordnung 4,
die eine Last 20 von der Ladestation 3A abheben,
sie linear verschieben und auf eine Stapelstation 5 ablegen soll,
und einen Abführförderer 10.
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Die Ladestation 3A ist stationär und weist eine
geringere Länge
auf als eine Last 20. Eine Last 20 umfasst eine
offene Palette, zwei 18-Eier-Kartons oder drei 12-Eier oder Doppel-Ger-Packungs-Eierkartons,
wobei die Breitenabmessungen der zwei 18-Eier-Kartons oder der drei
12-Eier oder Doppel-Ger-Packungs-Eierkartons
einer offenen Palette entsprechen oder im Wesentlichen entsprechen.
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Das Mittel zum Neigen jeder Packung
eines Doppel-6er-Packungs-Kartons
enthält
zwei Glieder, die zwischen einer Ruheposition und einer angehobenen
Betriebsposition, in der bewirkt wird, dass die Packungen entlang
der Mittellinie zwischen den beiden Packungen einen Scheitel bilden,
bewegt werden können.
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Der Zuführförderer 3 in Form eines
Endlosbandförderers,
und die Ladestation 3A sind in drei Teile unterteilt, um
dazwischen Kanäle
bereitzustellen, in denen die beiden Glieder in Form von zwei Neigungsstäben 12 untergebracht
sind und so nach oben hin betätigt
werden sollen, wenn Doppel-Ger-Packungs-Eier-Kartons verwendet werden. Die
Betätigung
der Stäbe 12 soll
bewirken, dass die Stäbe 12 von
der Fläche
der Ladestation hervorragen und die Innenfächer jeder Packung ergreifen,
um zu bewirken, dass jede Packung der Doppel-Ger-Packung geneigt
wird, wie in 2 gezeigt,
wodurch die Packungen an der Mittellinie einen Scheitel bilden. Die
Stäbe 12 führen eine
bogenförmige
Bewegung aus, um der Breitenabnahme zwischen den Innenfächern bei
Bildung des Scheitels Rechnung zu tragen.
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Eine Kreissäge 21 ist an einem
Tragelement vorgesehen und überbrückt den
Zuführförderer 3,
um eine Doppel-6er-Packung
durchzusägen,
damit zwei getrennte 6er-Packungen
gebildet werden, bevor die Doppelpackung auf die Ladestation 3A geführt wird. Die
Säge 21 ist
in ihrer Halterung zwischen einer Gebrauchsposition und einer Außergebrauchsposition bewegbar.
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Die Übertragungsanordnung 4 besteht
aus zwei lateral beabstandeten Ketten 4A, die jeweils um vier
Kettenräder 4B in
einer rechteckigen Anordnung mit synchronisierter Bewegung angeordnet
sind. Die Ketten 4A weisen ein oder mehrere Paare Lasthebevorrichtungen 14 auf,
die ähnlich
um die Ketten herum beabstandet sind, um eine Last 20 von
der Ladestation 3A zu ergreifen und sie an die Stapelstation 5 zu
liefern. Die reibungsarmen Lasthebevorrichtungen 14 sind
an den Ketten 4A angelenkt. Jede Lasthebevorrichtung 14 weist
einen Armaufnahmemechanismus 14A auf, der einen federbelasteten
Verriegelungsstift 16 enthält, um einen Arm 13 im
Mechanismus 14A zu befestigen. Jeder Armaufnahmemechanismus 14A ist
an der Lasthebevorrichtung 14 angelenkt. Jeder Arm 13 weist
eine allgemein trapezförmige
Gestalt mit der schmaleren Parallelseite zur Anordnung am Armaufnahmemechanismus 14A auf, wobei
der Verriegelungsstift 16 in eine Öffnung 17 im Arm 13 eingreifen
kann und die größere Parallelseite ein
Lastgreifmittel aufweist, das entweder in Form eines Plattengreifers 13A oder
einer Reihe von Fingergreifern 13B vorliegt.
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Die Stapelstation 5 ist
eine an einer aufrechten Welle 5B angebrachte Plattform 5A,
die gedreht werden kann, und es sind Schaltmittel vorgesehen, um
die Welle 5B über
eine begrenzte bogenförmige 90°-Bewegung
zu drehen, wodurch abwechselnde Lagen von Lasten 20 abwechselnd
um 90° ausgerichtet
werden können.
Jede Schaltbewegung wird zwischen auf der Plattform 5A angeordneten
aufeinanderfolgenden Lasten 20 erzielt. Die Schaltbewegung
wird durch Ausfahren und Einfahren eines Kolbens einer ersten Kolben/Zylinder-Anordnung 18 erhalten.
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Das Übertragungsmittel 8 ist
zur Bewegung einer Last 20 oder übereinander gelagerter mehrerer Lasten
von der Stapelstation 5 auf den Abführförderer 10 vorgesehen.
Bei dem Übertragungsmittel
handelt es sich um eine aufrechte, quadratische Platte 8A,
die bei Ausfahren eines Kolbens einer zweiten Kolben-/Zylinder-Anordnung 19 quer über die
Plattform 5A beweglich ist. Der Abführförderer 10 wird durch
ein Bett aus reibungsarmen drehbaren Rollen 10A gebildet.
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Es sind ein Antriebsmittel in Form
eines Elektromotors 1 und eines Getriebes und ein Betätigungsmittel
vorgesehen, wobei das Betätigungsmittel
an der Ladestation 3A betriebsfähig ist, um das Antriebsmittel
dahingehend zu betätigen,
die Übertragungsanordnung 4 mit
Bewegung und das Übertragungsmittel 8 periodisch
mit Bewegung zu beaufschlagen. Bei dem Betätigungsmittel handelt es sich vorzugsweise
um eine aufrechte Auslöseplatte 11, die
am hinteren Ende der Ladestation 3A vorgesehen ist und
davon hervorragt, wodurch an sie angestoßen wird, wenn eine Last 20 vollständig auf
der Ladestation 3A angeordnet ist.
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Im Gebrauch wird eine Eierpalette
durch Drehung des Bands entlang dem Zuführförderer 3 vorgerückt und
auf die Ladestation 3A abgelegt. Sobald die Palette an
die Auslöseplatte 11 anstößt, bewegen
sich die Ketten 4A der Übertragungsanordnung,
und die Arme 13 eines gegenüberliegenden Satzes von Lasthebevorrichtungen 14 nehmen
die Palette in Eingriff und halten sie horizontal, befördern sie
linear zum Rahmen 9 nach oben und legen sie nach unten
oben auf die Stapelstation 5 oder auf eine sich bereits
auf der Stapelstation 5 befindende Palette ab. Die Arme 13 klappen
nach oben, wenn die Lasthebevorrichtungen eine sich bereits auf
der Stapelstation befindende Palette passieren, damit sie die Palette
nicht beschädigen,
und kehren danach in ihre Normalposition zurück. Die Arme 13 weisen
in diesem Fall Plattengreifer 13B auf. Jede aufeinanderfolgende,
auf die Stapelstation 5 gelegte Palette ist in einem Winkel
von 90° bezüglich ihres
unmittelbaren Vorgängers
ausgerichtet. Und dies erfolgt bei Drehen der Plattform 5A um
90° nach
Legen jeder Palette auf die Stapelstation. Nachdem die erforderliche
Anzahl von Paletten gestapelt worden ist, wird das Übertragungsmittel
angesteuert, um den Palettenstapel auf den Abführförderer 10 zu bewegen.
Als Alternative dazu können
im Gebrauch drei 12er-Packungs-Kartons
getrennt entlang dem Zuführförderer zur
Ladestation 3A befördert
werden. Der erste Karton sitzt vorne an der Station 3A,
wohin er durch den Förderer
zugeführt
wird. Der nächste
Karton ersetzt ihn und bewegt den ersten Karton weiter auf die Station,
und der dritte Karton bewegt auf ähnliche Weise die anderen beiden
weiter auf die Station und bewirkt dabei, dass die Vorderkante des
ersten Kartons an die Auslöseplatte 11 stößt. Hierbei
handelt es sich bei den Armen um jene mit Greiferfingern 13A.
Bei einem dritten Gebrauch handelt es sich bei den Kartons um Doppel-6er-Packungs-Kartons.
Nachdem sich die drei Kartons auf der Ladestation befinden, werden
die Stäbe 12 ausgefahren,
um die Packungen zu neigen. Die Arme mit Greiferfingern nehmen die
drei Kartons in Eingriff und halten ihre geneigte Lage bei einem Übertragungsvorgang
auf die Stapelstation, wo sie bei Ablage oben auf die Station ihre nicht
geneigte Lage wieder einnehmen, wie in den Zeichnungen gezeigt.
Es hat sich herausgestellt, dass es selbst bei geschnittenen Doppel-Ger-Packungs-Kartons noch immer
möglich
ist, sie in der geneigten Lage zu übertragen.
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Bei den Lasten kann es sich um zwei
15-Eier-Kartons oder drei 10-Eier-Kartons handeln, wobei die Längsabmessung
die gleiche ist wie für
zwei 18-Eier-Kartons
oder die drei 12-Eier-Kartons. Es ist nicht ausschlaggebend, dass
die abwechselnden Lagen gedreht werden, und zwar insbesondere in
Verbindung mit den 15- oder
10-Eier-Kartons.
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Obgleich nur ein Paar Lasthebevorrichtungen
gezeigt wird, können
auch zwei oder drei Paare Lasthebevorrichtungen verwendet werden.
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Bei einer Modifikation kann das Mittel
zum Neigen jeder Packung eines Doppel-Ger-Packungs-Kartons als Alternative
auch zwei geneigte Glieder in Form von Platten umfassen, die normalerweise
auf der Ladestation aufliegen, wobei die Platten so ausgeführt sind,
dass sie an ihren Innenseiten einen Scheitel bilden, um zu bewirken,
dass jede Packung der Doppel-Ger-Packung geneigt wird, wodurch die
Packungen den Scheitel an der Mittellinie bilden.
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Bei einer zweiten Modifikation braucht
nur ein geneigtes Glied entweder in Form eines Stabs oder einer
Platte vorgesehen zu sein.
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Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung
besteht in der Bereitstellung von Stapeln von Eierträgern, die
sich für
einen Verpackungsbehälter
eignen, sei es ein Einstapel-Behälter
oder ein Doppelstapel-Behälter,
wobei der Behälter
mit offenen Bodenklappen über
den bzw. die Stapel auf dem Abführförderer geschoben
wird. Danach werden die Klappen am unteren und oberen Ende des Behälters zugeklappt
und der Behälter
wird verschlossen.
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An der oben beschriebenen und im
folgenden beanspruchten Erfindung können Abänderungen und Modifikationen
durchgeführt
werden.